Haushaltssatzung
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Fassung des Satzungsbeschlusses vom 23.11.2017
Haushaltssatzung
der Stadt Nürnberg
für das Haushaltsjahr 2018
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat
Bayern i. d. F. d. Bek. vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Art. 17a Abs. 2
des Gesetzes vom 13.12.2016 (GVBl. S. 335), folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge von 2.037.979.254 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 2.009.441.695 €
und dem Saldo (Jahresergebnis) von 28.537.559 €
2. im Finanzhaushalt
a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 1.980.613.259 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 1.877.364.840 €
und einem Saldo von 103.248.419 €
b) aus Investitionstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 83.929.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 245.385.900 €
und einem Saldo von -161.456.900 €
c) aus Finanzierungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 110.500.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 74.977.000 €
und einem Saldo von 35.523.000 €
d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von 22.685.481 €
ab.
(2) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
„Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ für 2018 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt:
er schließt
in den Erträgen mit 103.703.000 €
und in den Aufwendungen mit 93.692.000 €
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt:
er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 98.350.000 €
ab.
C. Haushaltssatzung
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Fassung des Satzungsbeschlusses vom 23.11.2017
(3) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
„NürnbergStift“ für 2018 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt:
er schließt
in den Erträgen mit 33.477.430 €
und in den Aufwendungen mit 34.222.179 €
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt:
er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.230.173 €
ab.
(4) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
„Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ für 2018 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt:
er schließt
in den Erträgen mit 88.320.000 €
und in den Aufwendungen mit 73.525.000 €
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt:
er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 28.711.000 €
ab.
(5) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
„Franken-Stadion Nürnberg“ für 2018 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt:
er schließt
in den Erträgen mit 1.584.900 €
und in den Aufwendungen mit 3.811.500 €
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt:
er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.658.660 €
ab.
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Fassung des Satzungsbeschlusses vom 23.11.2017
(6) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
„NürnbergBad“ für 2018 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt:
er schließt
in den Erträgen mit 6.263.400 €
und in den Aufwendungen mit 12.920.291 €
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt:
er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.297.491 €
ab.
(7) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
„Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“
für 2018 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt:
er schließt
in den Erträgen mit 41.155.000 €
und in den Aufwendungen mit 113.733.539 €
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt:
er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.686.000 €
ab.
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 110.500.000 € festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf
39.000.000 € festgesetzt.
(3) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 2.000.000 € festgesetzt.
(4) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ sind nicht vorgesehen
(5) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ sind nicht vorgesehen.
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Fassung des Satzungsbeschlusses vom 23.11.2017
(6) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ sind nicht vorgesehen.
(7) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf
129.000 € festgesetzt.
§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf
390.821.000 € festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 53.005.000 €
festgesetzt.
(3) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes
„NürnbergStift“ wird auf 29.721.476 € festgesetzt.
(4) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf 2.703.000 € festgesetzt.
(5) Im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ werden keine
Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.
(6) Im Vermögensplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ werden keine
Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.
(7) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 3.259.000 € festgesetzt.
§ 4
entfällt *)
§ 5
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem
Haushaltsplan wird auf 280.000.000 € festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf
17.300.000 € festgesetzt.
(3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 5.534.000 € festgesetzt.
(4) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf
11.880.000 € festgesetzt.
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Fassung des Satzungsbeschlusses vom 23.11.2017
(5) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ wird auf 1.500.000 €
festgesetzt.
(6) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 4.000.000 € festgesetzt.
(7) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf
16.190.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft.
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Fassung des Satzungsbeschlusses vom 23.11.2017
*) Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer wurden in der Satzung vom 5.
April 2017 für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A): 332 v.H.
b) für die übrigen Grundstücke (Grundsteuer B): 555 v.H.
2. Gewerbesteuer 467 v.H.
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