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Haushaltssatzung

Haushalt 2018 · Band 1 · Seiten 8–14 · Seiten 8–14 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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Fassung des Satzungsbeschlusses vom 23.11.2017 Haushaltssatzung der Stadt Nürnberg für das Haushaltsjahr 2018 Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i. d. F. d. Bek. vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Art. 17a Abs. 2 des Gesetzes vom 13.12.2016 (GVBl. S. 335), folgende Haushaltssatzung: § 1 (1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge von 2.037.979.254 € dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 2.009.441.695 € und dem Saldo (Jahresergebnis) von 28.537.559 € 2. im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 1.980.613.259 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 1.877.364.840 € und einem Saldo von 103.248.419 € b) aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 83.929.000 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 245.385.900 € und einem Saldo von -161.456.900 € c) aus Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 110.500.000 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 74.977.000 € und einem Saldo von 35.523.000 € d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von 22.685.481 € ab. (2) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ für 2018 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 103.703.000 € und in den Aufwendungen mit 93.692.000 € ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 98.350.000 € ab. C. Haushaltssatzung 4 Fassung des Satzungsbeschlusses vom 23.11.2017 (3) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ für 2018 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 33.477.430 € und in den Aufwendungen mit 34.222.179 € ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.230.173 € ab. (4) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ für 2018 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 88.320.000 € und in den Aufwendungen mit 73.525.000 € ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 28.711.000 € ab. (5) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ für 2018 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 1.584.900 € und in den Aufwendungen mit 3.811.500 € ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.658.660 € ab. 5 Fassung des Satzungsbeschlusses vom 23.11.2017 (6) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ für 2018 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 6.263.400 € und in den Aufwendungen mit 12.920.291 € ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.297.491 € ab. (7) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ für 2018 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 41.155.000 € und in den Aufwendungen mit 113.733.539 € ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.686.000 € ab. § 2 (1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs￾maßnahmen wird auf 110.500.000 € festgesetzt. (2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs￾maßnahmen des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 39.000.000 € festgesetzt. (3) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs￾maßnahmen des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 2.000.000 € festgesetzt. (4) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigen￾betriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ sind nicht vorgesehen (5) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigen￾betriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ sind nicht vorgesehen. 6 Fassung des Satzungsbeschlusses vom 23.11.2017 (6) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigen￾betriebes „NürnbergBad“ sind nicht vorgesehen. (7) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs￾maßnahmen des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 129.000 € festgesetzt. § 3 (1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 390.821.000 € festgesetzt. (2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigen￾betriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 53.005.000 € festgesetzt. (3) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 29.721.476 € festgesetzt. (4) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigen￾betriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf 2.703.000 € festgesetzt. (5) Im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt. (6) Im Vermögensplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt. (7) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigen￾betriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 3.259.000 € festgesetzt. § 4 entfällt *) § 5 (1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 280.000.000 € festgesetzt. (2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 17.300.000 € festgesetzt. (3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 5.534.000 € festgesetzt. (4) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf 11.880.000 € festgesetzt. 7 Fassung des Satzungsbeschlusses vom 23.11.2017 (5) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ wird auf 1.500.000 € festgesetzt. (6) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 4.000.000 € festgesetzt. (7) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 16.190.000 € festgesetzt. § 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft. 8 Fassung des Satzungsbeschlusses vom 23.11.2017 *) Nachrichtlich: Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer wurden in der Satzung vom 5. April 2017 für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A): 332 v.H. b) für die übrigen Grundstücke (Grundsteuer B): 555 v.H. 2. Gewerbesteuer 467 v.H. 9 10

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