C Haushaltssatzung
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C. Haushaltssatzung
Haushaltssatzung
der Stadt Nürnberg
für das Haushaltsjahr 2026
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, i.d.F. der Bek. vom
22.8.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 2 der Verordnung vom 9. Dezember 2024 (GVBl.
S. 573) folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
1. im Ergebnishaushalt mit
2.741.290.521 €
2.809.971.323 €
dem Gesamtbetrag der Erträge von
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von
und dem Saldo (Jahresergebnis) von - 68.680.802 €
2.665.746.600 €
2.576.591.416 €
89.155.184 €
311.484.000 €
503.450.200 €
- 191.966.200 €
170.000.000 €
102.140.500 €
67.859.500 €
2. im Finanzhaushalt
a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von
und einem Saldo von
b) aus Investitionstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von
und einem Saldo von
c) aus Finanzierungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von
und einem Saldo von
d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von - 34.951.516 €
ab.
(2) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
„Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ für 2026 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt:
er schließt
in den Erträgen mit 116.211.000 €
und in den Aufwendungen mit 111.893.000 €
ab.
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b) nach dem Vermögensplan festgesetzt:
131.020.000 €
er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
ab.
(3) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
„NürnbergStift“ für 2026 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt:
er schließt
in den Erträgen mit 51.460.048 €
und in den Aufwendungen mit 57.245.532 €
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt:
11.394.534 €
er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
ab.
(4) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
„Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ für 2026 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt:
er schließt
in den Erträgen mit 94.464.000 €
und in den Aufwendungen mit 103.487.000 €
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt:
29.993.000 €
er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
ab.
(5) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
„Franken-Stadion Nürnberg“ für 2026 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt:
er schließt
in den Erträgen mit 1.768.900 €
und in den Aufwendungen mit 3.801.070 €
ab.
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b) nach dem Vermögensplan festgesetzt:
5.810.726 €
er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
ab.
(6) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
„NürnbergBad“ für 2026 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt:
er schließt
in den Erträgen mit 8.760.000 €
und in den Aufwendungen mit 19.817.263 €
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt:
35.340.421 €
er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
ab.
(7) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
„Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“
für 2026 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt:
er schließt
in den Erträgen mit 54.371.956 €
und in den Aufwendungen mit 180.903.428 €
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt:
69.444.000 €
er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
ab.
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird
auf 0 € festgesetzt. Für das Haushaltsjahr 2026 sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine
neuen Kreditermächtigungen erforderlich. Die im Finanzhaushalt für das Haushaltsjahr 2026 veranschlagten
Einzahlungen aus Kreditaufnahmen in Höhe von 170 Mio. € können aus den fortgeltenden Kreditermächtigungen
der Vorjahre vollumfänglich gedeckt werden.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des
Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 91.000.000 € festgesetzt.
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(3) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des
Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 3.870.000 € festgesetzt.
(4) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes
„Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ sind nicht vorgesehen.
(5) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Franken-Stadion
Nürnberg“ sind nicht vorgesehen.
(6) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des
Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 17.000.000 € festgesetzt.
(7) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des
Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 61.485.000 € festgesetzt.
§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 1.103.294.000 € festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes
„Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 162.364.000 € festgesetzt.
(3) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird
auf 73.793.000 € festgesetzt.
(4) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes
„Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf 20.028.000 € festgesetzt.
(5) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion
Nürnberg“ wird auf 880.000 € festgesetzt.
(6) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird
auf 7.900.000 € festgesetzt
(7) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb
Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 8.960.000€ festgesetzt.
§ 4
entfällt *)
§ 5
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird
auf 280.000.000 € festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 19.400.000 € festgesetzt.
(3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 8.376.598 € festgesetzt.
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(4) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf 15.744.000 € festgesetzt.
(5) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ wird auf 1.500.000 € festgesetzt.
(6) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 9.900.000 € festgesetzt.
(7) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 26.470.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
*) Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer wurden in der Satzung vom 31. Oktober 2025 und für die Gewerbesteuer in der
Satzung vom 5. April 2017 wie folgt festgesetzt:
332 v.H.
750 v.H.
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A):
b) für die übrigen Grundstücke (Grundsteuer B):
2. Gewerbesteuer 467 v.H.