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C Haushaltssatzung

Haushalt 2026 · Band 1 · Seiten 8–12 · Seiten 8–12 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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4 C. Haushaltssatzung Haushaltssatzung der Stadt Nürnberg für das Haushaltsjahr 2026 Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, i.d.F. der Bek. vom 22.8.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 2 der Verordnung vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573) folgende Haushaltssatzung: § 1 (1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt 1. im Ergebnishaushalt mit 2.741.290.521 € 2.809.971.323 € dem Gesamtbetrag der Erträge von dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von und dem Saldo (Jahresergebnis) von - 68.680.802 € 2.665.746.600 € 2.576.591.416 € 89.155.184 € 311.484.000 € 503.450.200 € - 191.966.200 € 170.000.000 € 102.140.500 € 67.859.500 € 2. im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von b) aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von c) aus Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von - 34.951.516 € ab. (2) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ für 2026 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 116.211.000 € und in den Aufwendungen mit 111.893.000 € ab. 5 b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: 131.020.000 € er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit ab. (3) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ für 2026 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 51.460.048 € und in den Aufwendungen mit 57.245.532 € ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: 11.394.534 € er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit ab. (4) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ für 2026 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 94.464.000 € und in den Aufwendungen mit 103.487.000 € ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: 29.993.000 € er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit ab. (5) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ für 2026 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 1.768.900 € und in den Aufwendungen mit 3.801.070 € ab. 6 b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: 5.810.726 € er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit ab. (6) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ für 2026 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 8.760.000 € und in den Aufwendungen mit 19.817.263 € ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: 35.340.421 € er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit ab. (7) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ für 2026 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 54.371.956 € und in den Aufwendungen mit 180.903.428 € ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: 69.444.000 € er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit ab. § 2 (1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt. Für das Haushaltsjahr 2026 sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich. Die im Finanzhaushalt für das Haushaltsjahr 2026 veranschlagten Einzahlungen aus Kreditaufnahmen in Höhe von 170 Mio. € können aus den fortgeltenden Kreditermächtigungen der Vorjahre vollumfänglich gedeckt werden. (2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 91.000.000 € festgesetzt. 7 (3) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 3.870.000 € festgesetzt. (4) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ sind nicht vorgesehen. (5) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ sind nicht vorgesehen. (6) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 17.000.000 € festgesetzt. (7) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 61.485.000 € festgesetzt. § 3 (1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 1.103.294.000 € festgesetzt. (2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 162.364.000 € festgesetzt. (3) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 73.793.000 € festgesetzt. (4) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf 20.028.000 € festgesetzt. (5) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ wird auf 880.000 € festgesetzt. (6) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 7.900.000 € festgesetzt (7) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 8.960.000€ festgesetzt. § 4 entfällt *) § 5 (1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 280.000.000 € festgesetzt. (2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 19.400.000 € festgesetzt. (3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 8.376.598 € festgesetzt. 8 (4) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf 15.744.000 € festgesetzt. (5) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ wird auf 1.500.000 € festgesetzt. (6) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 9.900.000 € festgesetzt. (7) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 26.470.000 € festgesetzt. § 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft. *) Nachrichtlich: Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer wurden in der Satzung vom 31. Oktober 2025 und für die Gewerbesteuer in der Satzung vom 5. April 2017 wie folgt festgesetzt: 332 v.H. 750 v.H. 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A): b) für die übrigen Grundstücke (Grundsteuer B): 2. Gewerbesteuer 467 v.H.

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