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J.4 Beschluss des Stadtrates zum Mittelfristigen Investitionsplan

Haushalt 2019 · Band 1 · Seiten 453–454 · Seiten 453–454 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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TOP: 5.3 Stadtrat Sitzungsdatum 22.11.2018 öffentlich Betreff: Mittelfristiger Investitionsplan 2019 - 2022 Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen / beschlossen, mit 60 : 8 Stimmen abgelehnt, mit Stimmen angenommen mit großer Mehrheit abgelehnt mit großer Mehrheit Beschlusstext: 1. Der Stadtrat beschließt den Mittelfristigen Investitionsplan 2019 - 2022 unter Berücksichtigung der sich aus den Haushaltsberatungen ergebenden Änderungen. Der Haushaltsplan 2019 (Ergebnis- und Finanzplan) ist entsprechend anzupassen. 2. Das Finanzreferat wird ermächtigt, die Änderungen bei den Verpflichtungsermächtigungen vorzunehmen, die durch die Beschlussfassung gemäß vorstehender Ziffer 1 in § 3 der Haushaltssatzung (Gesamtbetrag der zu genehmigenden Verpflichtungsermächtigungen) und im Haushaltsplan 2019 erforderlich sind. 3. Die im Mittelfristigen Investitionsplan 2019 - 2022 enthaltenen Vorhaben sind planerisch so vorzubereiten, dass sie termingerecht begonnen werden können. 4. Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, durch geeignete Maßnahmen im Vollzug des Finanzplanes eine durch Überhänge im MIP verursachte zusätzliche Nettokreditaufnahme zu vermeiden. II. Ref. I/II/Stk III. Abdruck an: Ref. I/II / OrgA SÖR Ref. I/II / Stk Ref. VI Vorsitzende(r): Referent(in): Schriftführer(in): gez. Dr. Maly gez. Riedel gez. Meßthaler J.4 Beschluss des Stadtrats 449 450

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