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J.1 Planungsgrundlagen

Haushalt 2019 · Band 1 · Seiten 240–243 · Seiten 240–243 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

J.1 Planungsgrundlagen Gesetzliche Grundlagen Die Mittelfristige Finanzplanung ist in Art. 70 der Bayeri￾schen Gemeindeordnung geregelt. Das erste Planungs￾jahr der Finanzplanung ist das laufende Haushaltsjahr. Aufgabe der Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung Die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung hat im Ge￾gensatz zum Haushaltsplan ausschließlich Programmcha￾rakter. Sie dient vor allem dazu, frühzeitig drohende Un￾gleichgewichte zwischen Wünschenswertem und dem ge￾samt- und finanzwirtschaftlich Darstellbaren zu signalisie￾ren und gegebenenfalls eine gezielte Gegensteuerung und haushaltspolitische Kursanpassung auszulösen. Fehlplanungen und eine Überforderung des kommunalen und gesamtwirtschaftlichen Leistungspotentials sollen mit Hilfe der Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung ver￾mieden und finanzpolitischer Handlungsspielraum voraus￾schauend und nachhaltig gesichert werden. Die mittelfris￾tige Planung ist daher ein wichtiges Prognoseinstrument für strategische Entscheidungen des Stadtrates. Nicht die Details, sondern die grundsätzliche haushaltspo￾litische Orientierung, ausgedrückt in den Eckwerten über Steuern, Kreditaufnahme und Zinslast, Personal, Investiti￾onen und Gesamtausgaben, machen den Wert und die Bedeutung des Finanzplans aus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Prognose der Er￾trags- und Aufwandsentwicklung beziehungsweise der Einzahlungs- und Auszahlungsentwicklung über einen längeren Zeitraum angesichts veränderlicher politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen nur bedingt möglich ist. Schon aus diesem Grund wird die Finanzpla￾nung jährlich fortgeschrieben und der eingetretenen Ent￾wicklung angepasst. Ausgangslage Die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wurde auf Basis der Ansätze des Haushaltsplanes 2019 und des Mit￾telfristigen Investitionsprogrammes (MIP) für die Jahre 2019 bis 2022 entwickelt und grundsätzlich anhand der Orientierungsdaten des Arbeitskreises Steuerschätzung vom Oktober 2018 fortgeführt. Im Haushaltsplan für 2019 wurden alle Möglichkeiten der Einnahmebeschaffung ausgeschöpft und alle Beschlüsse des Stadtrates zur Haushaltskonsolidierung nach Kassen￾wirksamkeit berücksichtigt. Grundlagen der Annahmen und Orientie￾rungsdaten Die Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen der Jahre 2020 und Folgende wurden auf der Basis des Haushaltsplanes 2019 und des Mittelfristi￾gen Investitionsprogrammes 2019 bis 2022 fortgeschrie￾ben und - soweit nicht nachfolgend gesondert ausgewie￾sen - mit einer angenommenen Teuerungsrate in Höhe von 1,5 % für das Jahr 2020, 2,0 % für das Jahr 2021 und 2,5 % für 2022 gesteigert. Mittelfristige Ergebnisplanung Steuern Die Steuererträge wurden - mit Ausnahme der Grund￾steuer A und B - anhand der Orientierungsdaten des Ar￾beitskreises Steuerschätzung vom Oktober 2018 fortge￾schrieben (siehe untenstehende Tabelle): (in %) 2020 2021 2022 Gewerbesteuer 4,2 3,4 2,7 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer 6,3 5,6 5,3 Gemeindeanteil am Aufkommen der Um￾satzsteuer 3,1 2,5 2,5 Die Grundsteuer A und B wurde für die Jahre 2020 bis 2022 auf dem Niveau von 2019 belassen. Der Gemeinde￾anteil an der Einkommenssteuer wurde zunächst mit dem Steigerungssatz der Steuerschätzung vom Oktober 2018 236 fortgeschrieben, allerdings wurden dann noch jeweils für die Jahre 2020 bis 2022 die voraussichtlichen Auswirkun￾gen des Familienentlastungsgesetzes ansatzmindernd einbezogen (circa 6 Mio. € pro Jahr weniger Erträge für die Stadt Nürnberg ab dem Jahr 2020). Zuweisungen und Zuschüsse und Erstattungen Bei den Erträgen aus Zuweisungen und Zuschüssen wird im Einzelnen folgende Entwicklung unterstellt: (in Mio. €) 2020 2021 2022 Schlüsselzuweisungen 232,1 243,7 255,8 Zuweisungen zum Verwaltungsaufwand 18,6 19,0 19,5 Zuweisung Land/ Grunderwerbssteuer insgesamt 32,5 33,1 33,9 Familienleistungsaus￾gleich 23,2 23,8 24,7 Erträge aus Zuweisun￾gen und Zuschüssen insgesamt 516,3 525,1 545,6 Bei der Prognose der Schlüsselzuweisungen in den Jah￾ren 2020 bis 2022 wurde zum einen jeweils der Gesamt￾steigerungssatz aller Steuereinnahmen der Bundesländer gemäß den Orientierungsdaten des Arbeitskreises Steu￾erschätzung vom Oktober 2018 zugrunde gelegt. Zum an￾deren wurde in der Prognose zusätzlich ein weiterer Stei￾gerungssatz eingebaut, um das Bevölkerungswachstum der Stadt in den nächsten Jahren mit abzubilden. Die Zuweisungen zum Verwaltungsaufwand und die Zu￾weisungen vom Land aufgrund des Kommunalanteils an der Grunderwerbsteuer nach Art. 8 FAG wurden hingegen mit der angenommenen Teuerungsrate (siehe „Grundla￾gen der Annahmen und Orientierungsdaten“) fortgeschrie￾ben. Bei der Zuweisung vom Land zum Familienleistungsaus￾gleich kam der Steigerungssatz des Arbeitskreises Steu￾erschätzung für den Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer zur Anwendung, da den Gemeinden als Ausgleich für die Belastung durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs (aus den Jahren 1996 und 2011) ein erhöhter Anteil an der Umsatzsteuer zusteht. Ab 2021 wird mit dem Wegfall des Belastungsausgleichs gemäß Art. 5 AGSG gerechnet. Damit entfallen jährlich circa 10 Mio. € an Erträgen bei der Stadt. Bei der Bundesbeteiligung für die Kosten der Unterkunft (SGB II) wird im Finanzplanungszeitraum bis 2022 ein mo￾derater Rückgang erwartet. Es wird zwar weiterhin davon ausgegangen, dass bis 2022 die Vollerstattung der dies￾bezüglichen Flüchtlingskosten durch den Bund erfolgt, al￾lerdings sinken voraussichtlich die Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge insgesamt (und damit auch die Bundeser￾stattungen), da anerkannte Flüchtlinge vermehrt auf dem regulären Wohnungsmarkt unterkommen und somit aus den Gemeinschaftsunterkünften ausziehen können. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für In￾vestitionen Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten wurden analog zur Steigerung der Abschreibungen fortgeschrie￾ben. Personalaufwendungen Die Personalaufwendungen und Lohnnebenkosten für die aktiven Beschäftigten wurden mit einer Steigerungsrate von 3,7 % fortgeschrieben. Diese Zuwachsrate setzt sich aus den folgenden Faktoren zusammen:  Anstieg der Bruttolohnsumme und Bruttogeh￾altssumme je Beschäftigten um 2,5 % pro Jahr gemäß den durchschnittlichen Besoldungs- und Tariferhöhungen der letzten Jahre.  Bedingt durch die Anforderungen im Bereich Bil￾dung und Soziales sowie durch das Wachstum der Stadt ist bei der Stadtverwaltung aufgrund Stellenneuschaffungen mit einem weiteren An￾stieg der Personalaufwendungen in Höhe von 1,2 % pro Jahr zu rechnen. Die laufenden Zahlungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wurden mit der durchschnitt￾lichen Besoldungs- und Tariferhöhung der letzten Jahre in Höhe von 2 5 % fortgeschrieben. Pensions- und Beihilfezahlungen an Versorgungsempfän￾gerinnen und Versorgungsempfänger wirken sich nicht im Ergebnisplan aus, da für diese Sachverhalte entspre￾chende Rückstellungen gebildet wurden. 237 Die entsprechenden ergebniswirksamen Planwerte in Be￾zug auf die Pensionsrückstellungen (Zuführungen und Auflösungen) wurden mit 3,7 % für die aktiven Beschäftig￾ten und mit 2,5 % Steigerung für die Versorgungsempfän￾gerinnen und Versorgungsempfänger in den Planjahren 2020 bis 2022 festgesetzt. Abschreibungen Die Fortschreibung des Werteverzehrs städtischen Ver￾mögens (Abschreibungen) erfolgte im Finanzplanungs￾zeitraum unter Berücksichtigung der im Mittelfristigen In￾vestitionsplanes 2019 bis 2022 geplanten Investitionen. Transferaufwendungen Grundsätzlich wurde bei den Transferaufwendungen ein Steigerungssatz von 3,5 % p.a. für die Jahre 2020 bis 2022 zu Grunde gelegt. Dies entspricht in etwa der durch￾schnittlichen Steigerung der letzten Jahre. Auch die Be￾zirksumlage wurde mit diesem Faktor hochgerechnet. Bei den nachfolgenden Positionen wurden hingegen ab￾weichende Steigerungssätze verwendet: Wie im Absatz zu den „Zuweisungen und Zuschüsse und Erstattungen“ bereits beschrieben, wird im Finanzpla￾nungszeitraum bei den Kosten der Unterkunft (SGB II) eine Stagnation erwartet, da der reguläre Zuwachs durch Anstieg der Mietkosten usw. durch weniger Aufwendun￾gen für anerkannte Flüchtlinge durch Umzug von Gemein￾schaftsunterkünfte in normalen Wohnraum kompensiert werden sollte. Die Gewerbesteuerumlage (Grundbetrag) und die Gewer￾besteuerumlage (Deutsche Einheit) wurden nach der der￾zeitigen Gesetzeslage und den veranschlagten Gewerbe￾steuererträgen in den Planjahren 2020 bis 2022 berech￾net. Ab 2020 vermindert sich nach derzeitigem Gesetzes￾stand (§ 6 Abs. 3 Gesetz zur Neuordnung der Gemeinde￾finanzen) die Gewerbesteuerumlage deutlich. In der Folge wird gegenwärtig im Vergleich zur bisherigen Gesetzes￾lage für die Jahre ab 2020 von einer ca. 30 Mio. € gerin￾geren Belastung des städtischen Haushaltes p.a. ausge￾gangen. Die Verlustausgleiche in den Jahren 2020 bis 2022 für die Eigenbetriebe NüBad, FSN und SUN sowie für die weite￾ren Beteiligungen (Städtischen Werke Nürnberg GmbH und noris inklusion) wurden anhand der aktuellsten Wirt￾schaftspläne in Abstimmung mit dem Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation eingeplant. Haushaltskonsolidierung Der Zwang zur Haushaltskonsolidierung besteht weiterhin, um das Ziel einer Begrenzung des weiteren Anstiegs der Verschuldung des Kernhaushaltes in Zukunft zu errei￾chen. Die bereits im Jahr 2019 eingeplanten Budgetkürzungen in Höhe von 2,4 Mio. € wurden auch in die Jahre 2020 bis 2022 als Einsparerwartung vorgetragen. Finanzergebnis - Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsaufwendungen für den Planungszeitraum 2020 bis 2022 wurden für die in der Vergangenheit abgeschlos￾senen Darlehen mit einer Zinsaufwandsvorausberech￾nung bis Ende 2022 geplant. Die voraussichtlichen Darle￾hensaufnahmen in den Jahren 2019 bis 2022 wurden mit dem Forward-Zinsniveau im Finanzergebnis berücksich￾tigt. Bei der Zinsplanung (und Tilgungsplanung im Finanzplan) wurde zudem berücksichtigt, dass aufgrund des teilweise verzögerten Mittelabflusses bei den investiven Auszahlun￾gen die jeweils geplanten Kreditaufnahmen in einem Haushaltsjahr in der Regel erst im darauffolgenden Haus￾haltsjahr vollständig ausgeschöpft werden (zum Beispiel wird die Kreditermächtigung 2020 voraussichtlich erst im Haushaltsjahr 2021 vollständig in Anspruch genommen). Diese Praxis entspricht den gesetzlichen Grundlagen der Übertragung von Kreditermächtigungen (§ 21 Abs. 4 KommHV-Doppik i.V.m. Art. 71 Abs. 3 GO). Mittelfristige Finanzplanung Mittelfristiger Investitionsplan (MIP) - Investitionspro￾gramm Basis der Mittelfristigen Finanzplanung sind die Zahlen des Mittelfristigen Investitionsplanes 2019 - 2022. Dieser basiert auf dem heutigen Preisniveau, jedoch wurde in die Finanzplanung 2020 bis 2022 eine Preissteigerungsre￾serve für investive Auszahlungen aufgenommen, deren 238 Höhe sich nach der Zahl der laufenden mehrjährigen In￾vestitionsvorhaben und der zu erwartenden Baukosten￾steigerungen (orientiert an der angenommenen Teue￾rungsrate) bemisst. Die Preissteigerungsreserve wurde im Zahlenwerk bei der Position „Auszahlungen für eigene Investitionen“ eingefügt und in folgender Höhe angesetzt: (in Mio. €) 2020 2021 2022 Preissteigerungsre￾serve 4,4 10,0 13,5 Im Einzelnen sieht der MIP (ohne die Preissteigerungsre￾serve) folgendes Investitionsvolumen vor: (in Mio. €) 2020 2021 2022 Auszahlungen (inkl. Kostendecker) 349,8 335,4 282,4 ./. Einzahlungen 125,8 147,9 132,5 = Städtische Mittel (Ø 187,1 Mio. € p.a.) 224,0 187,5 149,9 Insgesamt will die Stadt in den drei Finanzplanungsjahren 967,6 Mio. € brutto investieren; im Vergleich zum Vorjahr (783,8 Mio. €) sind dies 183,8 Mio. € mehr. Verschuldung Die langfristige Verschuldung der Stadt aus Kreditverbind￾lichkeiten (ohne Eigenbetriebe) belief sich per 31.12.2017 auf 1,26 Mrd. € (inklusive Anleihe). Unter Einbeziehung der Verbindlichkeiten aus ÖPP/ÖÖP￾Verträgen betrug die Verschuldung zu oben genanntem Stichtag 1,40 Mrd. €. Wie bereits beim Absatz zum Finanzergebnis erwähnt, wurde auch bei den geplanten Tilgungen im Finanzpla￾nungszeitraum bis 2022 mit dem zeitlichen Versatz bei der Ausschöpfung der geplanten Kreditermächtigungen ge￾rechnet. Aufgrund des hohen Investitionsvolumens im Finanzpla￾nungszeitraum ist bis zum Jahr 2022 weiterhin mit einem Anstieg der Verschuldung im Kernhaushalt zu rechnen. Die geplanten Nettoneuverschuldungen für Investitions￾kredite bewegen sich im Zeitraum 2020 bis 2022 auf ei￾nem Niveau von jeweils unter 40 Mio. €. Hinzu kommen noch die Verbindlichkeiten aus ÖPP/ÖÖP-Maßnahmen, die erst mit der Fertigstellung/Übernahme anfallen. Allerdings ist die dargestellte Entwicklung der Verschul￾dung naturgemäß an die Bedingung geknüpft, dass die in der Mittelfristplanung getroffenen Annahmen und Orientie￾rungsdaten auch tatsächlich so eintreten 239

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