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H.3 Budgetverantwortung

Haushalt 2019 · Band 1 · Seiten 115 · Seiten 115 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

Controllinggesprächen mit den Produktverantwortlichen abgestimmt. Teilbudget I1 - Investitionen für bewegliches Vermögen (inklusive GWGs) Beim Teilbudget I1 wird die Summe der Einzahlungen und Auszahlungen ermächtigt. Das Teilbudget I1 umfasst derzeit nur die Auszahlun￾gen für bewegliches Vermögen (inklusive der gering￾wertigen Wirtschaftsgüter). Teilbudget I2 - Investitionen für MIP-Maßnahmen Die Ermächtigung der Investitionsmaßnahmen erfolgt grundsätzlich über das Investitionsprogramm, den Mittelfristigen Investitionsplan (MIP), im Haushalt (siehe Band 1, Gliederungspunkt J.3.2). Das Teilbudget I2 umfasst alle Einzahlungen und Aus￾zahlungen für im MIP einzeln veranschlagte Maßnah￾men. Die konsumtiven Bestandteile von Investitionsmaß￾nahmen werden im Teilbudget K5 abgebildet. H.2.2 Budgetierung mit Zielen und Kenn￾zahlen Die in den Produktdatenblättern (siehe Band 2) aufge￾führten Ziele und Kennzahlen stellen den Leistungs￾zweck dar, für welche der Stadtrat das Budget in Form von Finanzmitteln zur Verfügung stellt. Die über den Haushaltsplan vereinbarten Ziele und Kennzahlen dürfen unterjährig von der Verwaltung nicht selbständig geändert werden. Die Verwaltung darf ebenso wenig Ziele und Kennzahlen aus dem Haushalt herausnehmen oder neue hinzufügen. Sobald Ziele nicht mehr erreicht werden können, muss der Stadtrat informiert und mit diesem über die Anpassung der Ziele und/oder der finanziellen Mittel entschieden werden. Wenn die im Budgetmodell definierten Deckungsfähig￾keiten zwischen Produkten in Anspruch genommen werden, muss die Zielerreichung der Produkte weiterhin gewährleistet sein. Kann die Zielerreichung eines Pro￾duktes nicht mehr gewährleisten werden, kann nur in Abstimmung mit dem Stadtrat und einer Anpassung der Ziele eine Deckungsfähigkeit hergestellt werden. H.3 Budgetverantwortung Auf der Produktebene liegt die Budgetverantwortung bei der/dem Produktverantwortlichen. Diese wird grund￾sätzlich von der Dienststellenleitung beziehungsweise der Leitung der Organisationseinheit wahrgenommen. Die Dienststellen/Organisationseinheiten führen ihre Budgets in freier und alleiniger Verantwortung aus. Aufgabe der Budgetverantwortlichen ist es, die verein￾barten Leistungsziele zu erreichen und die dazugehöri￾gen Finanzvorgaben unter Beachtung der Budgetregeln (Deckungsfähigkeit, Zweckbindung von Einzelansätzen, etc.) für das Produkt einzuhalten. Eine wichtige Aufgabe der Dienststellen beziehungs￾weise Organisationseinheiten ist es, sowohl positive als auch negative Abweichungen rechtzeitig zu erkennen, diese zu kommunizieren und zu steuern. Das Produktbudget teilt sich in die sieben Teilbudgets auf, die von den Produktverantwortlichen in unter￾schiedlicher Weise direkt steuer- bzw. beeinflussbar sind. Die Teilbudgets K1 und K2 sowie I1 sind vom Produktverantwortlichen voll zu steuern und von daher auch in vollem Umfang von ihm zu vertreten. Die Teil￾budgets K3, K4 und K5 sind nur zum Teil vom Produkt￾verantwortlichen steuer- bzw. beeinflussbar. Unabhän￾gig davon werden diese Teilbudgets auch im Rahmen der Controllingprozesse thematisiert. Die Entwicklun￾gen in den Teilbudgets K3, K4 und K5 sind Gegenstand der Controllinggespräche. Des Weiteren werden die geplanten Investitionsmaß￾nahmen im Teilbudget I2 entsprechend der Vorgaben von den jeweils Verantwortlichen umgesetzt. In den durch den Stadtrat im Rahmen des Haushalts￾beschlusses ermächtigten Bewirtschaftungsrahmen je Teilbudget kann der jeweilige Budgetverantwortliche den Haushalt unter Beachtung der beschlossenen Verwendungsauflagen eigenständig bewirtschaften. H.4 Deckungsregeln Bei der Festlegung der Deckungsregeln wird eine Un￾terscheidung in eine sachliche und eine hierarchische 111

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