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H.2.1 Produktbudgets

Haushalt 2019 · Band 1 · Seiten 112–114 · Seiten 112–114 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

H. Budgetierung H.1 Vorbemerkungen Das Thema Budgetierung hat bei der Stadt Nürnberg eine lange Tradition, die sich bis in die 90er Jahre zu￾rück verfolgen lässt. Mit der Einführung des Produkthaushaltes zum 01.01.2014, in dem Produkte und eine outputorientierte Steuerung eine wichtige Rolle spielen, wurde das Budgetmodell an die neuen Erfordernisse angepasst. Der eingeschlagene Weg der dezentralen Ressourcen￾verantwortung sollte dabei nicht verlassen werden. Ein Budget stellt grundsätzlich den finanziellen Ermäch￾tigungsrahmen für die bewirtschaftende Stelle dar, in dem sie die zur Zielerreichung notwendigen Maßnah￾men eigenverantwortlich einleiten, steuern und überwa￾chen muss. Die den Dienststellen/Organisationseinheiten zugeord￾neten Produkte sollen ergebnisorientiert mit Leistungs￾und Finanzvorgaben gesteuert werden. Die Leistungs￾vorgaben werden dabei über Ziele und Kennzahlen abgebildet. Die Finanzvorgaben erfolgen grundsätzlich in Form von Budgets. Mit dem vorliegenden Budgetmo￾dell wird den Produktverantwortlichen im Vergleich zum bis zum Jahr 2013 gültigen Modell mehr Steuerungs￾kompetenz und -verantwortung übertragen. Das vom Produktverantwortlichen zu verantwortende Budgetvo￾lumen wurde erweitert. Funktional gesehen erfolgt die Steuerung auf den vier Ebenen: Produkte, Dienststellen/Organisationseinhei￾ten, Referate/Geschäftsbereiche und Gesamtstadt („Vier-Ebenen-Steuerung“). Mit dieser hierarchischen Trennung soll die dezentrale Ressourcenverantwortung gefördert werden. Aus Produktsicht heraus werden in der Regel Abteilungen für die Leistungserstellung und - steuerung verantwortlich sein. Leistungen werden zu Produkten (= Budgetebene) zusammengefasst, die von den Dienststellen zu steuern und verantworten sind. Auf der nächsten Steuerungsebene sollen die Refera￾te/Geschäftsbereiche vor allem eine Finanzverantwor￾tung für die vereinbarten Produktbudgets ihrer Dienst￾stellen übernehmen, und, entsprechend der Regelun￾gen steuernd eingreifen. Erst wenn auf dieser Steue￾rungsebene keine Lösungen erreicht werden können, greift die Gesamtstadt steuernd ein. In Anlehnung an die Begrifflichkeiten der KommHV￾Doppik (siehe Muster zu § 4 Abs. 4 KommHV-Doppik), in dem für die Darstellung der internen Leistungsbezie￾hungen auch die Begriffe Erträge und Aufwendungen benutzt werden, werden im Budgetierungsmodell durchgängig die Begriffe Erträge und Aufwendungen verwendet. H.2 Budgetmodell Im Produkthaushalt sind Produkte mit den zugehörigen Finanzdaten, Zielen und Kennzahlen das zentrale Steuerungselement. Aus diesem Grunde werden die Budgets bei der Stadt Nürnberg - unter Beachtung des § 4 KommHV-Doppik - unterhalb der Teilhaushalte (= Geschäftsbereiche/Referate) auf der Produktebene festgelegt und durch den jeweiligen Produktverantwort￾lichen verantwortet. H.2.1 Produktbudgets Zur besseren Informationsgewinnung (Transparenz) und zur Trennung unterschiedlicher steuerungsrelevan￾ter Bestandteile werden die Budgetmittel eines Produk￾tes in die folgenden Teilbudgets unterteilt: Die Teilbudgets K1 bis K5 umfassen den konsumtiven Bereich, das heißt alle Aufwendungen und Erträge des Ergebnishaushalts (= Plan) beziehungsweise der Er￾108 gebnisrechnung (= Ist). Die Teilbudgets I1 und I2 bilden die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen ab, die Bestandteil des Finanzhaushaltes beziehungs￾weise der Finanzrechnung sind. Eine detaillierte Auflistung der Zuordnung der einzelnen Sachkonten zu den jeweiligen Teilbudgets ist im Band 1 in der Anlage K2 im Anhang abgedruckt. Im Band 2 werden in den Produktdatenblättern die Finanzdaten analog der Teilbudgetlogik abgebildet. Die Ermächtigung durch den Stadtrat erfolgt jeweils ge￾trennt nach den einzelnen Teilbudgets. Die innerhalb und zwischen Produkten möglichen Deckungsfähigkei￾ten werden im Gliederungspunkt H.4 ausführlich erläu￾tert. In den folgenden Ausführungen werden die Ermächti￾gungen und die Inhalte der einzelnen Teilbudgets im Detail beschrieben. Teilbudget K1 - Sachmittel Beim Teilbudget K1 wird der Saldo aus den Erträgen und Aufwendungen ergebnisorientiert ermächtigt. Das Teilbudget K1 umfasst alle konsumtiven Sachauf￾wendungen und -erträge, die im unmittelbaren Zusam￾menhang mit der Produkterstellung stehen und nicht K2, K3 und K5 zugeordnet werden. Zudem werden die ehemals zu den Personalaufwendungen gezählten Aufwendungen für Aus-/Fortbildung und die Aufwen￾dungen für Dozenten und Honorarkräfte dem Sachmit￾telbudget zugeordnet. Zentral verwaltete, querbewirt￾schaftete Sachkonten sind Bestandteil des Teilbudgets K1 in den betroffenen Produkten. Die Steuerung des Teilbudgets K1 liegt voll im Verant￾wortungsbereich der Produktverantwortlichen. Teilbudget K2 - Personal (nur Aktive) Beim Teilbudget K2 wird der Saldo aus den Erträgen und Aufwendungen ergebnisorientiert ermächtigt. Das Teilbudget K2 berücksichtigt die Personalaufwen￾dungen und -zuwendungen für aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Stellenplan geführt werden. Das sind alle auf Arbeitgeberseite anfallenden Geld- und Sachleistungen an Beamte, tariflich Beschäftigte und sonstige Beschäftigte, die nicht Versorgungsempfänger sind. Gegenüber der bis zum Jahr 2013 gültigen Definition der „Aktivpersonalkosten“ (= Bruttoaktivbezüge, - vergütungen und -löhne ohne die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Versorgungsumlagen und Beihil￾fen) sollen künftig hierunter auch Dienstaufwendungen (zum Beispiel Bezüge und Entgelte, Zulagen, Sonder￾zahlungen und Jubiläumszuwendungen) fallen. Insbe￾sondere werden auch die sogenannten Personalne￾benkosten wie Beiträge zu Versorgungskassen und Sozialversicherungen (Kranken-, Renten-, Arbeitslo￾senversicherung), Beihilfe und Unterstützungsleistun￾gen sowie im Rahmen der Rückstellungsbildung perio￾dengerecht zu berücksichtigende Aufwendungen (zum Beispiel für Beihilfe, Urlaub und Pensionen) in das Budget integriert. Aufwendungen für nicht mehr aktive Beschäftigte (Versorgungsempfänger) werden in das Teilbudget K5 mit einbezogen. Das Personalbudget beinhaltet neben den Personal￾aufwendungen ebenso die Erträge für Erstattungen und Zuwendungen (zum Beispiel Lehrpersonalzuschüsse und die Kind bezogene Förderung nach BayKiBiG), die mehrheitlich für Personal geleistet werden. Die Personalaufwendungen werden im Rahmen der Haushaltsplanung und Budgetaufstellung auf der Basis von Durchschnittskosten (= Bewertungskomponente) und dem Stellenplan (= Mengenkomponente) ermittelt. Die bis zum Haushalt 2013 gültigen Budgetregeln sa￾hen bei vakanten Stellen eine Beteiligung des Gesamt￾haushalts an den durch die Vakanz eingesparten Per￾sonalaufwendungen vor. Realisiert wurde diese Beteili￾gung zuletzt dadurch, dass eine Budgetgutschrift ab dem ersten Tag der Freihaltung nur im Umfang von 50 % der eingesparten Aktivpersonalkosten (= Brutto￾aktivbezüge, -vergütungen und -löhne ohne die Arbeit￾geberanteile zur Sozialversicherung, Versorgungsum￾lagen und Beihilfen) gewährt wurde. In den letzten Jahren (ohne Wiederbesetzungssperre) erhielten die Dienststellen und der Gesamthaushalt jährlich aufgrund freier Stellen(anteile) Mittel in der Größenordnung von jeweils circa 5 Mio. €. Um eine zusätzliche Belastung zukünftiger Haushalte auszuschließen, soll der Ge￾samthaushalt im neuen Modell weiterhin wie bisher an der Stellenfreihaltung beteiligt werden und zwar in der gleichen Höhe, wie die Berechnung nach dem alten Budgetmodell ergeben hat, nämlich 5 Mio. €. Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile soll aus Verwal￾109 tungsvereinfachungsgründen die Beteiligung des Ge￾samthaushaltes abrechnungstechnisch bereits bei der Haushaltsplanung berücksichtigt werden. Hierzu wer￾den die aus Durchschnittskosten und dem entspre￾chenden Stellenwert und dem VK-Anteil aller Planstel￾len berechneten Werte um aktuell 2 % gekürzt. Über die gesamte Stadt hinweg gesehen ergibt dies 5 Mio. €. Dieser Betrag wird zentral veranschlagt (Allgemeine Finanzwirtschaft; L612100999). Die Konsequenz aus dieser Vorgehensweise ist, dass die Produkte zu Be￾ginn des Jahres erst einmal mit einer Unterdeckung starten. Mit jeder Stellenfreihaltung wird diese Unterde￾ckung sukzessive ausgeglichen. Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Unterdeckung vollständig ausgeglichen ist, stehen mit jeder weiteren Stelle freie Mittel zur Verfü￾gung, die dann im Rahmen der Deckungsregeln ver￾wendet werden können. Falls bei einer Dienststelle im gesamten Jahr keine ausreichenden budgetverbes￾sernden Sachverhalte anfallen würde das K2-Budget negativ abschließen. Damit der Dienststel￾le/Organisationseinheit in diesem Falle keine Nachteile entstehen, wird im Rahmen der Controllinggespräche eine Kompensation für den negativen Vortrag ermittelt und die systembedingte Unterdeckung ausgeglichen werden. Teilbudget K3 -Sozialtransferleistungen und Zuwendungen Beim Teilbudget K3 wird grundsätzlich der Saldo aus den Erträgen und Aufwendungen ergebnisorientiert ermächtigt. Eine Einzelermächtigung erfolgt für die Zuwendungen (Zuschüsse und Zuweisungen), die im Band 1, Gliederungspunkt I.2.2 in der Liste der Zu￾schüsse und Zuweisungen dargestellt sind. Das Teilbudget K3 weist alle Aufwendungen und Erträ￾ge für Sozialtransferleistungen und Zuwendungen (= Zuweisungen und Zuschüsse) aus. Das Teilbudget K3 wird demzufolge nur bei einem kleinen Teil der Dienststellen/Organisationseinheiten (vor allem im Kultur- und Sozialbereich) von Bedeutung sein. Bestimmte Transferaufwendungen wie Gewerbesteu￾erumlagen, Bezirksumlagen und Verlustausgleiche wurden dem Budget K5 zugeordnet. Teilbudget K4 - Interne Leistungsbeziehungen Beim Teilbudget K4 wird der Saldo aus den Erträgen und Aufwendungen ergebnisorientiert ermächtigt. Im Teilbudget K4 werden sowohl die Erträge als auch die Aufwendungen aus Verwaltungskostenerstattungen (VKE) und internen Leistungsverrechnungen (ILV) dargestellt. Die Steuerung der Leistungen, die über die ILV und VKE verrechnet werden, erfolgt vorerst primär bei den leistungserbringenden Einheiten. Budgetabweichungen haben erst einmal keine haushaltsrechtlichen Konse￾quenzen und verbleiben als Plan-Ist-Abweichungen auf dem Produkt. Bei den leistungsempfangenden Einhei￾ten werden die ILV und VKE Gegenstand des Be￾richtswesens und der Controllinggespräche um Abwei￾chungen aufzuzeigen und zu untersuchen. Mittelfristig wird angestrebt, das Teilbudget K4 in die Steuerung durch die Leistungsempfänger mit einzubeziehen. Teilbudget K5 - Sonstiges Beim Teilbudget K5 werden die Sachkonten einzeln ermächtigt (siehe auch Band 1, Gliederungspunkt I.2.3). Im Teilbudget K5 sind alle sonstigen Sachkonten, die keinem anderen Teilbudget zugerechnet werden kön￾nen, beziehungsweise direkt dem Gesamthaushalt (Allgemeine Finanzwirtschaft) zugeordnet werden sol￾len, enthalten. Es handelt sich hierbei unter anderem um folgende Posten: • Personalaufwendungen für ehemalige, nicht mehr aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. • Gewerbesteuerumlage, Bezirksumlage und Verlustausgleiche. • Konsumtive Bestandteile von Investitionsmaß￾nahmen, zum Beispiel Gebäudeunterhalt und Betriebsmittel. • Abschreibungen und Erträge aus der Auflö￾sung der Sonderposten. Eine Steuerungswirkung über die Produkte ist mit die￾sem Teilbudget nicht direkt verbunden. Das Teilbudget dient insbesondere zur Information und dem vollständi￾gen Ausweis aller sonstigen Produktaufwendungen und -erträge. Aufgrund der zum Teil starken Plan-Ist￾Schwankungen werden die Über- und Unterschreitun￾gen lediglich zentral überwacht und in den jeweiligen 110

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