HaushaltssperreBeta

← Haushaltsplan 2019 – Band 1

F.4.1 Anlagevermögen

Haushalt 2019 · Band 1 · Seiten 31–35 · Seiten 31–35 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

F.4.1 Anlagevermögen Wie der Grafik zu entnehmen ist, weist das städtische Anlagevermögen entsprechend der Investitionstätigkeit in den letzten Jahren einen deutlichen Trend nach oben auf. Die tatsächliche Entwicklung des Anlagevermögens in den Jahren 2018 und 2019 wird stark von den bilanziel￾len Aktivierungen abhängen. Hier sind gegenüber den dargestellten Werten noch deutliche Verschiebungen zu erwarten, die unter anderem auf den Baufortschritt im Vergleich zu den angesetzten Mitteln zurückgeführt werden können. Investitionen in den Jahren 2019 - 2022 Die städtischen Investitionen werden im Mittelfristigen Investitionsplan (MIP) festgeschrieben und wirken sich mittelbar auf den Ergebnishaushalt aus. Sie belasten das Ergebnis in den Folgejahren durch Abschreibungen und durch die finanzierungsbedingten Zinsaufwendun￾gen. Ferner entstehen bei neuen Einrichtungen dauer￾haft zusätzliche Betriebskosten (Personal, Unterhalt etc.). Der Mittelfristige Investitionsplan wird mit seinem zuge￾hörigen Investitionsprogramm ausführlich im Band 1, Gliederungspunkt J behandelt. Auf die Ausführungen dort wird verwiesen. Im MIP-Zeitraum 2019 bis 2022 wurden insbesondere folgenden Maßnahmen fortgeschrieben (die in den Klammerzusätzen dargestellten Zahlen beziehen sich nur auf investive Mittel im MIP-Zeitraum): • Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg (187,8 Mio. €), • Neubau Feuerwache 1 (11,7 Mio. €), • Schulkomplex BBS: Neubau (ÖÖP, 17,5 Mio. €), • Grundschule und Hort Am Thoner Espan (19,4 Mio. €), • Maiacher Straße Neubau Schulen, Hort (ÖPP, 14,8 Mio. €) und • Verkehrsleitsystem Messe/Stadion/Arena (9,3 Mio. €). Es wurden weitere wichtige neue Maßnahmen in den MIP aufgenommen, wie beispielsweise: • Anteilsrückkauf von wbg-Anteilen (85,0 Mio. €), • Neubau bzw. Sanierung von sechs Feuerwehr￾gerätehäusern (19,4 Mio. €), • Erneuerung Stellwerk Eberhardshof (13,7 Mio. €), • Bau zweier Regionalkindergärten (je 5 Mio. €), • Projekt Integrierte Fachunterrichtsräume (5 Mio. €), 2,89 2,99 3,08 3,18 3,24 3,40 3,50 3,58 4,19 4,28 4,42 4,47 4,52 2,00 2,50 3,00 3,50 4,00 4,50 5,00 Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 in Mrd. € R e s t b u c h w e r t e A n l a g e v e r m ö g e n ( z u m 3 1 . 1 2 . ) 27 • Sanierung Gaststätte am Kartäusertor (4,6 Mio. €), • Bau Kinderhort Hugo-Distler-Str. (4,1 Mio. €), • Projekt WLAN 2020 (4,4 Mio. €), • Brücke Sigmundstraße (3,9 Mio. €) und • Grünanlagen Röthenbach-Ost (2,9 Mio. €) Schwerpunkte in der Zukunft werden nach wie vor auch die anstehenden Großprojekte im Kulturbereich (Neu￾bau Konzertsaal, Sanierung Opernhaus, Sanierung Meistersingerhalle) sowie weitere Maßnahmen aus dem Paket „Bildung und Betreuung“ sein. Zudem wird die Erneuerung der Hafenbrücken über den Franken￾schnellweg und den Main-Donau-Kanal einen Schwer￾punkt bilden. In der Rubrik „Sonstiges“ sind unter ande￾rem IT-Projekte, aber auch die Kapitalerhöhung der NürnbergMesse enthalten. In den beiden folgenden Grafiken werden zum einen die Investitionsschwerpunkte mit den Bruttoinvestitio￾nen und zum anderen nur mit dem städtischen Finan￾zierungsanteil dargestellt. 28 Investitionsschwerpunkte 2019 bis 2022: Bruttoinvestitionen Im Zeitraum 2019 bis 2022 wird mit Bruttoinvestitionen (dargestellt werden ausschließlich die investiven Be￾standteile) in Höhe von 1,26 Mrd. € gerechnet. Dieser Betrag verteilt sich im Einzelnen auf die folgenden Investitionsschwerpunkte: Investitionsschwerpunkte 2019 bis 2022: Städtische Mittel Im Zeitraum 2019 bis 2022 werden für die Bruttoinvestitionen in Höhe von 766,6 Mio. € städtische Mittel (nur investiv) zur Finanzierung eingeplant. Die städtischen Mittel verteilen sich im Einzelnen auf die folgenden Investitionsschwerpunkte: 29 In der nachfolgenden Grafik werden die Inhalte der beiden vorstehenden Grafiken nochmals in einer Gesamtschau dargestellt: Investitionsschwerpunkte 2019 bis 2022 (nur investive Bestandteile) 30 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen Als Verpflichtungsermächtigung bezeichnet man eine im Haushaltsplan veranschlagte Ermächtigung, die es ermöglicht, Verpflichtungen für Investitionen oder Inves￾titionsfördermaßnahmen einzugehen, die erst in späte￾ren Haushaltsjahren zu Auszahlungen führen. Verpflichtungsermächtigungen im Haushalts￾plan des Jahres 1) Voraussichtlich fällige Auszahlungen in 1.000 € 2020 2021 2022 2023 ff. 2017 8.845 2018 25.772 32.911 10.000 2019 308.011 236.124 168.889 50.000 2) Summe 342.628 269.035 178.889 50.000 Nachrichtlich: In der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehene Kreditaufnahmen (ohne Umschuldungskredite) 119.000.000 121.000.000 134.000.000 Neue Verpflichtungsermächtigungen laut Haushaltssat￾zung: 2020 308.011.000 € 2021 236.142.000 € 2022 168.889.000 € 2023 ff. 50.000.000 € insgesamt 763.024.000 € 1) Durch einen Beschluss des Stadtrats zum Haushalts￾vollzug 2019 wird sichergestellt, dass die hier ausge￾wiesenen beziehungsweise im Vollzug bewilligten Ver￾pflichtungsermächtigungen, mit Ausnahme der U-Bahn￾ansätze, der Ansätze für Schulen, Kindertagesstätten, der Kapitalerhöhung NürnbergMesse und den Ausbau des Frankenschnellwegs nur bis zur Hälfte freigegeben werden können. Die Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren, die nicht in Anspruch genommen wurden („freigegeben wurden“), werden erneut veranschlagt und bedürfen der Beschlussfassung durch den Stadtrat. 2) Zur Sicherung ihrer Zukunftsfähigkeit hat die Nürn￾bergMesse GmbH ein umfangreiches Investitionspro￾gramm mit einem Gesamtvolumen von 315 Mio. € erstellt (sog. „Masterplan Immobilie“). Als Finanzie￾rungsmittel sind neben einem Eigenanteil der Nürn￾bergMesse GmbH Bareinlagen der beiden Hauptge￾sellschafter vorgesehen. Der Freistaat Bayern und die Stadt Nürnberg wollen daher den „Konsortialvertrag betreffend die Eigenkapitalausstattung der Nürnberg￾Messe GmbH durch Bareinlagen“ abschließen (Stadt￾ratsbeschluss vom 25.01.2017). Wesentlicher Inhalt des Konsortialvertrages sind paritätische Bareinlagen in einem Gesamtvolumen von 200 Mio. € in einem Zeit￾raum von 2018 bis 2027. Die Bareinlagen sollen in jährlichen Tranchen von bis zu 10 Mio. € je Hauptge￾sellschafter als Zuzahlungen in das Eigenkapital im Sinne von § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB geleistet werden. Analog zum Vorgehen beim Freistaat Bayern müssen die Zahlungen bis 2027 auch im städtischen Haushalt durch Verpflichtungsermächtigungen abgesichert wer￾den. 31

Download ↓