F.4.1 Anlagevermögen
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
F.4.1 Anlagevermögen
Wie der Grafik zu entnehmen ist, weist das städtische
Anlagevermögen entsprechend der Investitionstätigkeit
in den letzten Jahren einen deutlichen Trend nach oben
auf.
Die tatsächliche Entwicklung des Anlagevermögens in
den Jahren 2018 und 2019 wird stark von den bilanziellen Aktivierungen abhängen. Hier sind gegenüber den
dargestellten Werten noch deutliche Verschiebungen
zu erwarten, die unter anderem auf den Baufortschritt
im Vergleich zu den angesetzten Mitteln zurückgeführt
werden können.
Investitionen in den Jahren 2019 - 2022
Die städtischen Investitionen werden im Mittelfristigen
Investitionsplan (MIP) festgeschrieben und wirken sich
mittelbar auf den Ergebnishaushalt aus. Sie belasten
das Ergebnis in den Folgejahren durch Abschreibungen
und durch die finanzierungsbedingten Zinsaufwendungen. Ferner entstehen bei neuen Einrichtungen dauerhaft zusätzliche Betriebskosten (Personal, Unterhalt
etc.).
Der Mittelfristige Investitionsplan wird mit seinem zugehörigen Investitionsprogramm ausführlich im Band 1,
Gliederungspunkt J behandelt. Auf die Ausführungen
dort wird verwiesen.
Im MIP-Zeitraum 2019 bis 2022 wurden insbesondere
folgenden Maßnahmen fortgeschrieben (die in den
Klammerzusätzen dargestellten Zahlen beziehen sich
nur auf investive Mittel im MIP-Zeitraum):
• Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg
(187,8 Mio. €),
• Neubau Feuerwache 1 (11,7 Mio. €),
• Schulkomplex BBS: Neubau (ÖÖP, 17,5 Mio. €),
• Grundschule und Hort Am Thoner Espan
(19,4 Mio. €),
• Maiacher Straße Neubau Schulen, Hort (ÖPP,
14,8 Mio. €) und
• Verkehrsleitsystem Messe/Stadion/Arena
(9,3 Mio. €).
Es wurden weitere wichtige neue Maßnahmen in den
MIP aufgenommen, wie beispielsweise:
• Anteilsrückkauf von wbg-Anteilen (85,0 Mio. €),
• Neubau bzw. Sanierung von sechs Feuerwehrgerätehäusern (19,4 Mio. €),
• Erneuerung Stellwerk Eberhardshof (13,7 Mio. €),
• Bau zweier Regionalkindergärten (je 5 Mio. €),
• Projekt Integrierte Fachunterrichtsräume (5 Mio. €),
2,89 2,99 3,08 3,18 3,24
3,40 3,50 3,58
4,19 4,28
4,42 4,47 4,52
2,00
2,50
3,00
3,50
4,00
4,50
5,00
Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
in Mrd. €
R e s t b u c h w e r t e A n l a g e v e r m ö g e n ( z u m 3 1 . 1 2 . )
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• Sanierung Gaststätte am Kartäusertor (4,6 Mio. €),
• Bau Kinderhort Hugo-Distler-Str. (4,1 Mio. €),
• Projekt WLAN 2020 (4,4 Mio. €),
• Brücke Sigmundstraße (3,9 Mio. €) und
• Grünanlagen Röthenbach-Ost (2,9 Mio. €)
Schwerpunkte in der Zukunft werden nach wie vor auch
die anstehenden Großprojekte im Kulturbereich (Neubau Konzertsaal, Sanierung Opernhaus, Sanierung
Meistersingerhalle) sowie weitere Maßnahmen aus
dem Paket „Bildung und Betreuung“ sein. Zudem wird
die Erneuerung der Hafenbrücken über den Frankenschnellweg und den Main-Donau-Kanal einen Schwerpunkt bilden. In der Rubrik „Sonstiges“ sind unter anderem IT-Projekte, aber auch die Kapitalerhöhung der
NürnbergMesse enthalten.
In den beiden folgenden Grafiken werden zum einen
die Investitionsschwerpunkte mit den Bruttoinvestitionen und zum anderen nur mit dem städtischen Finanzierungsanteil dargestellt.
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Investitionsschwerpunkte 2019 bis 2022: Bruttoinvestitionen
Im Zeitraum 2019 bis 2022 wird mit Bruttoinvestitionen
(dargestellt werden ausschließlich die investiven Bestandteile) in Höhe von 1,26 Mrd. € gerechnet. Dieser
Betrag verteilt sich im Einzelnen auf die folgenden
Investitionsschwerpunkte:
Investitionsschwerpunkte 2019 bis 2022: Städtische Mittel
Im Zeitraum 2019 bis 2022 werden für die
Bruttoinvestitionen in Höhe von 766,6 Mio. € städtische
Mittel (nur investiv) zur Finanzierung eingeplant. Die
städtischen Mittel verteilen sich im Einzelnen auf die
folgenden Investitionsschwerpunkte:
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In der nachfolgenden Grafik werden die Inhalte der
beiden vorstehenden Grafiken nochmals in einer
Gesamtschau dargestellt:
Investitionsschwerpunkte 2019 bis 2022 (nur investive Bestandteile)
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Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen
Als Verpflichtungsermächtigung bezeichnet man eine
im Haushaltsplan veranschlagte Ermächtigung, die es
ermöglicht, Verpflichtungen für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen einzugehen, die erst in späteren Haushaltsjahren zu Auszahlungen führen.
Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan des Jahres 1)
Voraussichtlich fällige Auszahlungen in 1.000 €
2020 2021 2022 2023 ff.
2017 8.845
2018 25.772 32.911 10.000
2019 308.011 236.124 168.889 50.000 2)
Summe 342.628 269.035 178.889 50.000
Nachrichtlich:
In der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehene
Kreditaufnahmen (ohne Umschuldungskredite)
119.000.000 121.000.000 134.000.000
Neue Verpflichtungsermächtigungen laut Haushaltssatzung:
2020 308.011.000 €
2021 236.142.000 €
2022 168.889.000 €
2023 ff. 50.000.000 €
insgesamt 763.024.000 €
1) Durch einen Beschluss des Stadtrats zum Haushaltsvollzug 2019 wird sichergestellt, dass die hier ausgewiesenen beziehungsweise im Vollzug bewilligten Verpflichtungsermächtigungen, mit Ausnahme der U-Bahnansätze, der Ansätze für Schulen, Kindertagesstätten,
der Kapitalerhöhung NürnbergMesse und den Ausbau
des Frankenschnellwegs nur bis zur Hälfte freigegeben
werden können.
Die Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren, die
nicht in Anspruch genommen wurden („freigegeben
wurden“), werden erneut veranschlagt und bedürfen der
Beschlussfassung durch den Stadtrat.
2) Zur Sicherung ihrer Zukunftsfähigkeit hat die NürnbergMesse GmbH ein umfangreiches Investitionsprogramm mit einem Gesamtvolumen von 315 Mio. €
erstellt (sog. „Masterplan Immobilie“). Als Finanzierungsmittel sind neben einem Eigenanteil der NürnbergMesse GmbH Bareinlagen der beiden Hauptgesellschafter vorgesehen. Der Freistaat Bayern und die
Stadt Nürnberg wollen daher den „Konsortialvertrag
betreffend die Eigenkapitalausstattung der NürnbergMesse GmbH durch Bareinlagen“ abschließen (Stadtratsbeschluss vom 25.01.2017). Wesentlicher Inhalt
des Konsortialvertrages sind paritätische Bareinlagen in
einem Gesamtvolumen von 200 Mio. € in einem Zeitraum von 2018 bis 2027. Die Bareinlagen sollen in
jährlichen Tranchen von bis zu 10 Mio. € je Hauptgesellschafter als Zuzahlungen in das Eigenkapital im
Sinne von § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB geleistet werden.
Analog zum Vorgehen beim Freistaat Bayern müssen
die Zahlungen bis 2027 auch im städtischen Haushalt
durch Verpflichtungsermächtigungen abgesichert werden.
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