H.4 Deckungsregeln
Unterabschnitte
- H.4.1 Sachliche Deckungsfähigkeiten
- H.4.2 Hierarchische Deckungsfähigkeiten
- H.4.3 Zweckbindungen
- H.4.4 Deckungsringe
Maschinell extrahierter Text der Seiten vor dem ersten Unterabschnitt. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
mehr erreicht werden können, muss der Stadtrat informiert und mit diesem über die Anpassung der Ziele
und/oder der finanziellen Mittel entschieden werden.
Wenn die im Budgetmodell definierten Deckungsfähigkeiten zwischen Produkten in Anspruch genommen werden, muss die Zielerreichung der Produkte weiterhin gewährleistet sein. Kann die Zielerreichung eines Produktes nicht mehr gewährleisten werden, kann nur in Abstimmung mit dem Stadtrat und einer Anpassung der
Ziele eine Deckungsfähigkeit hergestellt werden.
H.3 Budgetverantwortung
Auf der Produktebene liegt die Budgetverantwortung bei
der/dem Produktverantwortlichen. Diese wird grundsätzlich von der Dienststellenleitung beziehungsweise
der Leitung der Organisationseinheit wahrgenommen.
Die Dienststellen/Organisationseinheiten führen ihre
Budgets in freier und alleiniger Verantwortung aus.
Aufgabe der Budgetverantwortlichen ist es, die vereinbarten Leistungsziele zu erreichen und die dazugehörigen Finanzvorgaben unter Beachtung der Budgetregeln
(Deckungsfähigkeit, Zweckbindung von Einzelansätzen,
etc.) für das Produkt einzuhalten.
Eine wichtige Aufgabe der Dienststellen beziehungsweise der Organisationseinheiten ist es, sowohl positive
als auch negative Abweichungen rechtzeitig zu erkennen, diese zu kommunizieren und zu steuern.
Das Produktbudget teilt sich in die sieben Teilbudgets
auf, die von den Produktverantwortlichen in unterschiedlicher Weise direkt steuer- bzw. beeinflussbar sind. Die
Teilbudgets K1 und K2 sowie I1 sind vom Produktverantwortlichen voll zu steuern und von daher auch in vollem
Umfang von ihm zu vertreten. Die Teilbudgets K3, K4
und K5 sind nur zum Teil vom Produktverantwortlichen
steuer- bzw. beeinflussbar. Unabhängig davon werden
diese Teilbudgets auch im Rahmen der Controllingprozesse thematisiert. Die Entwicklungen in den Teilbudgets K3, K4 und K5 sind Gegenstand der Controllinggespräche.
Des Weiteren werden die geplanten Investitionsmaßnahmen im Teilbudget I2 entsprechend der Vorgaben
von den jeweils Verantwortlichen umgesetzt.
In den durch den Stadtrat im Rahmen des Haushaltsbeschlusses ermächtigten Bewirtschaftungsrahmen je Teilbudget kann der jeweilige Budgetverantwortliche den
Haushalt unter Beachtung der beschlossenen Verwendungsauflagen eigenständig bewirtschaften.
H.4 Deckungsregeln
Bei der Festlegung der Deckungsregeln wird eine Unterscheidung in eine sachliche und eine hierarchische Deckungsfähigkeit vorgenommen. Mit dem Begriff „sachliche Deckungsfähigkeit“ werden inhaltliche Ausgleichsregelungen innerhalb eines Teilbudgets und zwischen einzelnen Teilbudgets beschrieben. Bei der „hierarchischen
Deckungsfähigkeit“ werden Ausgleichsregelungen zwischen einzelnen Produkten im Rahmen der Vier-Ebenen-Steuerung (Produkt, Dienststelle/Organisationseinheit, Geschäftsbereich/Referat und Gesamtstadt) betrachtet. Bei Anwendung der hierarchischen Deckungsfähigkeit sind die sachlichen Deckungsfähigkeiten zu beachten.
Um einen flexiblen Mitteleinsatz zu gewährleisten, sind
je Produkt die Ansätze der in einem Teilbudget veranschlagten Aufwendungen und Erträge gegenseitig deckungsfähig, soweit in diesem Konzept nichts anderes
bestimmt ist. Ausnahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit bestehen unter anderem im Teilbudget K5, in
dem die Sachkonten einzeln ermächtigt werden, sowie
bei den einzuhaltenden Zweckbindungsvorschriften bei
den Zuwendungen im Teilbudget K3, die einzeln über
Sachkonten und Kostenstellen ermächtigt werden.
Die produktübergreifende (hierarchische) Deckung wird
entscheidend durch den Grundsatz eingeschränkt, dass
die Budgets an die Ziele der jeweiligen Produkte gebunden sind und aus diesem Grunde nicht ohne Weiteres
eine regelhafte Deckungsfähigkeit zwischen Produkten
zulässig ist. Deckungsringe über mehrere Produkte hinweg sind daher im Budgetmodell grundsätzlich nicht vorgesehen, da diese der Output-Orientierung einer produktbezogenen Steuerung über Ziele und Kennzahlen
entgegenlaufen würden. Ausnahmen waren jedoch zum
Beispiel für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt (J) und das Amt für Existenzsicherung
und soziale Integration - Sozialamt Nürnberg (SHA) notwendig, für die produktübergreifende Deckungsringe zu
den Teilbudgets K3 gebildet worden sind.
119