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C.7.1 Wirtschafsplan 2021

Haushalt 2021 · Band 3 · Seiten 222–224 · Seiten 222–224 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

Wirtschafts- und Finanzplan der Versorgungsrücklage 2020 - 2024 1 Einführung Um die Versorgungszahlungen angesichts der demographischen Veränderungen und des Anstiegs der Zahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sicherzustellen, bildete die Stadt Nürnberg seit 1999 gemäß Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 13 Abs. 4 BayVersRücklG eine zweckgebundene Sonderrücklage als Sondervermögen. Diese Sonderrücklage soll dazu beitragen, die zu leistenden Versorgungsauszahlungen an aktuelle und zukünftige Versorgungsempfänger und –empfängerinnen zu sichern. Zuführungen in das Sondervermögen wurden durch die Stadt bis einschließlich 2017 geleistet (Art 17 Abs. 1 BayVersRücklG). Die Stadt Nürnberg verwaltet, da sie kein Mitglied im Bayerischen Versorgungsverband ist, ihre Versorgungsrücklage selbst und muss gemäß Art. 19 Satz 1 BayVersRücklG einen Wirtschaftsplan bzw. gemäß Art. 18 Abs. 2 BayVersRücklG einen Entnahmeplan erstellen. Das Sondervermögen „Versorgungsrücklage“ wurde im „Bayerischen Pensionsfonds“ bei der Depotbank BNP Paribas angelegt. Fondinhaber sind der Bayerische Versorgungsverband, die Landeshauptstadt München sowie die Städte Augsburg, Fürth, Nürnberg, Regensburg und Würzburg. Das Sondervermögen „Versorgungsrücklage“ der Stadt Nürnberg hatte zum Stichtag 30.09.2020 einen Depotwert in Höhe von 47.700.736,56 EUR, was 2.141.928 Anteilen entspricht. Ab dem Haushaltsjahr 2021 wird nun mit der zweckentsprechenden Auflösung gemäß Art. 18 BayVersRücklG des Sondervermögens begonnen. 2 Ergebnishaushalt Durch den aktuellen Kurswert des „Bayerischen Pensionsfonds“ (Stand zum 30.09.2020: 22,27 EUR) ergibt sich im Vergleich zu den Anschaffungskosten der Fondsanteile ein buchhalterischer Gewinn aus der Veräußerung von Finanzanlagen. Die Anschaffungskosten des Sondervermögens „Versorgungsrücklage“ betrugen insg. 34.957.630,26 EUR bzw. 16,32 EUR pro Fondsanteil, was nach dem Stand vom 30.09.2020 einen Gesamtgewinn in Höhe von 12,382 Mio. EUR für die Stadt bzw. 0,362 Mio. EUR für die weiteren Einzahler (alle Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen Klinikum und Stiftung Staatstheater) bedeuten würde (Gewinn pro Anteil 5,95 EUR). Dieser Gewinn wird mit dem Verkauf der Fondsanteile realisiert und führt zu einem Überschuss im Ergebnishaushalt (allerdings verteilt auf den vorgeschriebenen Entnahmezeitraum, siehe Punkt 3). Dieser Überschuss wird jeweils in den Ergebnishaushalten der Einzahler zur Versorgungsrücklage verbucht. Bei der Stadt Nürnberg wird im mittelfristigen Planungszeitraum bis 2024 ein jährlicher Gewinn zwischen ca. 444 TEUR und 889 TEUR erwartet (Nr. 8). 3 Finanzhaushalt Die Einzahlungen aus der Veräußerung der Versorgungsrücklage (Nr. 1.1) sind gemäß Art. 18 BayVersRücklG zur Entlastung von den Versorgungszahlungen für Beamte/innen der Einzahler zu verwenden (Zeile 2.1). Die Entnahmen aus der Versorgungsrücklage müssen über einen Mindestzeitraum von 15 Jahren erfolgen. Der Versorgungsrücklage werden somit ab 2021 jährlich über den Mindestentnahmezeitraum (d.h. bis einschließlich 2035) Gelder entnommen und an die Einzahler (Stadt Nürnberg, alle Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen Klinikum und Stiftung Staatstheater) entsprechend dem Verhältnis der eingezahlten Beträge aufgeteilt. 219 Die Höhe der jährlichen Entnahmen orientiert sich dabei an der Personal- und Altersstruktur der Beamtinnen und Beamten der Stadt Nürnberg. Anhand dieser demografischen Daten wurden die voraussichtlichen Pensionärs-Neueintritte pro Jahr (bis 2035) ins Verhältnis zu den voraussichtlichen Pensionärs-Neueintritten der Jahre 2021 bis 2035 (insgesamt) gestellt. Die ermittelten Verhältniswerte pro Jahr wurden dann auf die vorhandenen Anteile am „Bayerischen Versorgungsfonds“ (insg. 2.141.928 Stück) angewendet. Damit ergibt sich folgender Entnahmeplan bis 2035 (Verkaufserlöse mit einen einem Kurswert von 22,27 EUR gerechnet; Kurswert vor Stand 30.09.2020): Haushalts￾jahr Verkauf Anteile (Stück) Verkaufs￾erlöse insg. 2021 76.879 1.712.095 2022 153.758 3.424.191 2023 123.860 2.758.362 2024 117.454 2.615.701 2025 83.285 1.854.757 2026 121.725 2.710.816 2027 132.402 2.948.593 2028 100.370 2.235.240 2029 104.641 2.330.355 2030 158.029 3.519.306 2031 160.164 3.566.852 2032 175.113 3.899.767 2033 222.093 4.946.011 2034 198.603 4.422.889 2035 213.552 4.755.803 Summe 2.141.928 47.700.737 Die Versorgungsrücklage wird sich im Mittelfristzeitraum bis 2024 nach derzeitigem Kurswert der Fondsanteile auf ca. 37,2 Mio. EUR verringern. Ab 2030 steigt die Anzahl der zu verkaufenden Anteile sprunghaft an, weil aufgrund der Altersstruktur der Beamtinnen und Beamten der Stadt eine „Welle“ an Pensionierungen erwartet wird (Stichwort „Babyboomer“). Die oben dargestellten Verkaufserlöse sind allerdings wegen der Unsicherheiten am Kapitalmarkt und den üblichen Kursschwankungen nur Richtgrößen. Der Entnahmeplan ist daher jährlich fortzuschreiben und an die zwischenzeitlichen Entwicklungen anzupassen. Die Entnahmen aus der Versorgungsrücklage erfolgen grundsätzlich jeweils hälftig zu Beginn des II. und IV. Quartals des jeweiligen Jahres, um den Schwankungen des Kapitalmarktes zu begegnen. Bei außergewöhnlich starken Turbulenzen des Kapitalmarktes kann auch eine Verschiebung der Entnahmezeitpunkte im jeweiligen Jahr erfolgen. Dies ist ggf. im Finanzausschuss festzustellen und zu beschließen. Beim „Bayerischen Pensionsfonds“ handelt es sich im Übrigen um einen thesaurierenden Fonds. Die erwirtschafteten Erträge des Fonds werden daher nicht ausgeschüttet, sondern für eine Erhöhung des Fondsvermögens verwendet (thesauriert). Außerdem werden alle Entgelte direkt aus dem Fondsvermögen beglichen. Die Rendite kommt in der Wertsteigerung des Fondsvermögens zum Ausdruck. 220 insgesamt 2020 2021 2022 2023 2024 2025 ff. EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 bis 7 ……. - - - - - - - 8 + Sonstige ordentliche Erträge -12.382.000 - -445.000 -889.000 -716.000 -679.000 -9.653.000 9 bis 10 …… - - - - - - - S1 = Ordentliche Erträge (= Zeilen 1 bis 10) -12.382.000 - -445.000 -889.000 -716.000 -679.000 -9.653.000 11 bis 16 …… - - - - - - - S2 = Ordentliche Aufwendungen (= Zeilen 11 bis 16) - - - - - - - S3 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit (=Saldo S1,S2) -12.382.000 - -445.000 -889.000 -716.000 -679.000 -9.653.000 17 bis 18 …… - - - - - - - S4 = Finanzergebnis (= Saldo Zeilen 17 und 18) - - - - - - - S5 = Ordentliches Ergebnis (= S3 und S4) -12.382.000 - -445.000 -889.000 -716.000 -679.000 -9.653.000 19 bis 20 …… - - - - - - - S6 = Außerordentliches Ergebnis (=Saldo Zeilen 19 und 20) - - - - - - - S7 = Jahresergebnis (= S5 und S6) -12.382.000 - -445.000 -889.000 -716.000 -679.000 -9.653.000 insgesamt 2020 2021 2022 2023 2024 2025 ff. EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. Mittelherkunft Einzahlungen aus Veräußerung von Finanzvermögen -47.700.000 - -1.715.000 -3.425.000 -2.760.000 -2.615.000 -37.185.000 davon für: a) Stadt Nürnberg -46.345.000 - -1.665.000 -3.325.000 -2.680.000 -2.540.000 -36.135.000 b) Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen Klinikum und Stiftung Staatstheater -1.355.000 - -50.000 -100.000 -80.000 -75.000 -1.050.000 2. Mittelverwendung Auszahlungen für Versorgung Beamte/innen 47.700.000 - 1.715.000 3.425.000 2.760.000 2.615.000 37.185.000 davon für: a) Stadt Nürnberg 46.345.000 - 1.665.000 3.325.000 2.680.000 2.540.000 36.135.000 b) Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen Klinikum und Stiftung Staatstheater 1.355.000 - 50.000 100.000 80.000 75.000 1.050.000 Ergebnis- und Finanzhaushalt des Sondervermögens "Versorgungsrücklage" im Finanzplanungszeitraum 2020 bis 2024 Ergebnishaushalt Finanzhaushalt 221

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