C.7.1 Wirtschafsplan 2021
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Wirtschafts- und Finanzplan der Versorgungsrücklage 2020 - 2024
1 Einführung
Um die Versorgungszahlungen angesichts der demographischen Veränderungen und des
Anstiegs der Zahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
sicherzustellen, bildete die Stadt Nürnberg seit 1999 gemäß Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit
Art. 13 Abs. 4 BayVersRücklG eine zweckgebundene Sonderrücklage als Sondervermögen.
Diese Sonderrücklage soll dazu beitragen, die zu leistenden Versorgungsauszahlungen an
aktuelle und zukünftige Versorgungsempfänger und –empfängerinnen zu sichern.
Zuführungen in das Sondervermögen wurden durch die Stadt bis einschließlich 2017
geleistet (Art 17 Abs. 1 BayVersRücklG).
Die Stadt Nürnberg verwaltet, da sie kein Mitglied im Bayerischen Versorgungsverband ist,
ihre Versorgungsrücklage selbst und muss gemäß Art. 19 Satz 1 BayVersRücklG einen
Wirtschaftsplan bzw. gemäß Art. 18 Abs. 2 BayVersRücklG einen Entnahmeplan erstellen.
Das Sondervermögen „Versorgungsrücklage“ wurde im „Bayerischen Pensionsfonds“ bei der
Depotbank BNP Paribas angelegt. Fondinhaber sind der Bayerische Versorgungsverband,
die Landeshauptstadt München sowie die Städte Augsburg, Fürth, Nürnberg, Regensburg
und Würzburg.
Das Sondervermögen „Versorgungsrücklage“ der Stadt Nürnberg hatte zum Stichtag
30.09.2020 einen Depotwert in Höhe von 47.700.736,56 EUR, was 2.141.928 Anteilen
entspricht. Ab dem Haushaltsjahr 2021 wird nun mit der zweckentsprechenden Auflösung
gemäß Art. 18 BayVersRücklG des Sondervermögens begonnen.
2 Ergebnishaushalt
Durch den aktuellen Kurswert des „Bayerischen Pensionsfonds“ (Stand zum 30.09.2020:
22,27 EUR) ergibt sich im Vergleich zu den Anschaffungskosten der Fondsanteile ein
buchhalterischer Gewinn aus der Veräußerung von Finanzanlagen. Die Anschaffungskosten
des Sondervermögens „Versorgungsrücklage“ betrugen insg. 34.957.630,26 EUR bzw.
16,32 EUR pro Fondsanteil, was nach dem Stand vom 30.09.2020 einen Gesamtgewinn in
Höhe von 12,382 Mio. EUR für die Stadt bzw. 0,362 Mio. EUR für die weiteren Einzahler
(alle Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen Klinikum und Stiftung Staatstheater) bedeuten
würde (Gewinn pro Anteil 5,95 EUR). Dieser Gewinn wird mit dem Verkauf der Fondsanteile
realisiert und führt zu einem Überschuss im Ergebnishaushalt (allerdings verteilt auf den
vorgeschriebenen Entnahmezeitraum, siehe Punkt 3). Dieser Überschuss wird jeweils in den
Ergebnishaushalten der Einzahler zur Versorgungsrücklage verbucht. Bei der Stadt
Nürnberg wird im mittelfristigen Planungszeitraum bis 2024 ein jährlicher Gewinn zwischen
ca. 444 TEUR und 889 TEUR erwartet (Nr. 8).
3 Finanzhaushalt
Die Einzahlungen aus der Veräußerung der Versorgungsrücklage (Nr. 1.1) sind gemäß Art.
18 BayVersRücklG zur Entlastung von den Versorgungszahlungen für Beamte/innen der
Einzahler zu verwenden (Zeile 2.1). Die Entnahmen aus der Versorgungsrücklage müssen
über einen Mindestzeitraum von 15 Jahren erfolgen.
Der Versorgungsrücklage werden somit ab 2021 jährlich über den Mindestentnahmezeitraum
(d.h. bis einschließlich 2035) Gelder entnommen und an die Einzahler (Stadt Nürnberg, alle
Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen Klinikum und Stiftung Staatstheater) entsprechend
dem Verhältnis der eingezahlten Beträge aufgeteilt.
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Die Höhe der jährlichen Entnahmen orientiert sich dabei an der Personal- und Altersstruktur
der Beamtinnen und Beamten der Stadt Nürnberg. Anhand dieser demografischen Daten
wurden die voraussichtlichen Pensionärs-Neueintritte pro Jahr (bis 2035) ins Verhältnis zu
den voraussichtlichen Pensionärs-Neueintritten der Jahre 2021 bis 2035 (insgesamt) gestellt.
Die ermittelten Verhältniswerte pro Jahr wurden dann auf die vorhandenen Anteile am
„Bayerischen Versorgungsfonds“ (insg. 2.141.928 Stück) angewendet.
Damit ergibt sich folgender Entnahmeplan bis 2035 (Verkaufserlöse mit einen einem
Kurswert von 22,27 EUR gerechnet; Kurswert vor Stand 30.09.2020):
Haushaltsjahr
Verkauf
Anteile
(Stück)
Verkaufserlöse insg.
2021 76.879 1.712.095
2022 153.758 3.424.191
2023 123.860 2.758.362
2024 117.454 2.615.701
2025 83.285 1.854.757
2026 121.725 2.710.816
2027 132.402 2.948.593
2028 100.370 2.235.240
2029 104.641 2.330.355
2030 158.029 3.519.306
2031 160.164 3.566.852
2032 175.113 3.899.767
2033 222.093 4.946.011
2034 198.603 4.422.889
2035 213.552 4.755.803
Summe 2.141.928 47.700.737
Die Versorgungsrücklage wird sich im Mittelfristzeitraum bis 2024 nach derzeitigem Kurswert
der Fondsanteile auf ca. 37,2 Mio. EUR verringern. Ab 2030 steigt die Anzahl der zu
verkaufenden Anteile sprunghaft an, weil aufgrund der Altersstruktur der Beamtinnen und
Beamten der Stadt eine „Welle“ an Pensionierungen erwartet wird (Stichwort „Babyboomer“).
Die oben dargestellten Verkaufserlöse sind allerdings wegen der Unsicherheiten am
Kapitalmarkt und den üblichen Kursschwankungen nur Richtgrößen. Der Entnahmeplan ist
daher jährlich fortzuschreiben und an die zwischenzeitlichen Entwicklungen anzupassen.
Die Entnahmen aus der Versorgungsrücklage erfolgen grundsätzlich jeweils hälftig zu
Beginn des II. und IV. Quartals des jeweiligen Jahres, um den Schwankungen des
Kapitalmarktes zu begegnen. Bei außergewöhnlich starken Turbulenzen des Kapitalmarktes
kann auch eine Verschiebung der Entnahmezeitpunkte im jeweiligen Jahr erfolgen. Dies ist
ggf. im Finanzausschuss festzustellen und zu beschließen.
Beim „Bayerischen Pensionsfonds“ handelt es sich im Übrigen um einen thesaurierenden
Fonds. Die erwirtschafteten Erträge des Fonds werden daher nicht ausgeschüttet, sondern
für eine Erhöhung des Fondsvermögens verwendet (thesauriert). Außerdem werden alle
Entgelte direkt aus dem Fondsvermögen beglichen. Die Rendite kommt in der
Wertsteigerung des Fondsvermögens zum Ausdruck.
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insgesamt 2020 2021 2022 2023 2024 2025 ff.
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 bis 7 ……. - - - - - - -
8 + Sonstige ordentliche Erträge -12.382.000 - -445.000 -889.000 -716.000 -679.000 -9.653.000
9 bis 10 …… - - - - - - -
S1 = Ordentliche Erträge (= Zeilen 1 bis 10) -12.382.000 - -445.000 -889.000 -716.000 -679.000 -9.653.000
11 bis 16 …… - - - - - - -
S2 = Ordentliche Aufwendungen (= Zeilen 11 bis 16) - - - - - - -
S3 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit (=Saldo S1,S2) -12.382.000 - -445.000 -889.000 -716.000 -679.000 -9.653.000
17 bis 18 …… - - - - - - -
S4 = Finanzergebnis (= Saldo Zeilen 17 und 18) - - - - - - -
S5 = Ordentliches Ergebnis (= S3 und S4) -12.382.000 - -445.000 -889.000 -716.000 -679.000 -9.653.000
19 bis 20 …… - - - - - - -
S6 = Außerordentliches Ergebnis (=Saldo Zeilen 19 und 20) - - - - - - -
S7 = Jahresergebnis (= S5 und S6) -12.382.000 - -445.000 -889.000 -716.000 -679.000 -9.653.000
insgesamt 2020 2021 2022 2023 2024 2025 ff.
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1. Mittelherkunft
Einzahlungen aus Veräußerung von Finanzvermögen -47.700.000 - -1.715.000 -3.425.000 -2.760.000 -2.615.000 -37.185.000
davon für:
a) Stadt Nürnberg -46.345.000 - -1.665.000 -3.325.000 -2.680.000 -2.540.000 -36.135.000
b) Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen Klinikum
und Stiftung Staatstheater -1.355.000 - -50.000 -100.000 -80.000 -75.000 -1.050.000
2. Mittelverwendung
Auszahlungen für Versorgung Beamte/innen 47.700.000 - 1.715.000 3.425.000 2.760.000 2.615.000 37.185.000
davon für:
a) Stadt Nürnberg 46.345.000 - 1.665.000 3.325.000 2.680.000 2.540.000 36.135.000
b) Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen Klinikum
und Stiftung Staatstheater 1.355.000 - 50.000 100.000 80.000 75.000 1.050.000
Ergebnis- und Finanzhaushalt des Sondervermögens "Versorgungsrücklage" im Finanzplanungszeitraum 2020 bis 2024
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
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