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C.4.1 Wirtschaftsplan 2021

Haushalt 2021 · Band 3 · Seiten 64–97 · Seiten 64–97 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

NüSt NüSt in allen Haushaltsjahren

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

2 / Wirtschafts- und Finanzplan 2021 NürnbergStift Inhaltsverzeichnis Vorwort ...................................................................................................................... 3 1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen .......................... 4 1.1. Rechtliche Grundlagen .................................................................................. 4 1.2. Betriebliche Grundlagen ................................................................................ 5 2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan ......................................................... 5 2.1. Grundlagen und Herausforderungen ........................................................... 5 2.2. Erfolgsplan...................................................................................................... 8 2.2.1. Auslastung ................................................................................................. 10 2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan ............................................................... 11 2.3. Vermögensplan ............................................................................................ 23 2.4. Finanzplan..................................................................................................... 25 2.5. Verpflichtungsermächtigungen .................................................................. 32 2.6. Stellenplan .................................................................................................... 32 2.7. Darlehensverbindlichkeiten ......................................................................... 34 Wichtige Begriffe und Abkürzungen ..................................................................... 35 61 Wirtschafts- und Finanzplan 2021 3 NürnbergStift Vorwort Gemäß § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i.V. mit § 2 Abs. 1 WkPV und den Vorschriften der Eigenbe￾triebsverordnung legt das NürnbergStift den Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan für das Ge￾schäftsjahr 2021 vor. Der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan 2021 berücksichtigt die Ausführungen entsprechend den §§ 2, 3, 4 und 6 WkPV vom 3. März 1998 (GVBl. S. 132, BayRS 861-3-I), zuletzt geändert durch § 5 der Verordnung vom 5. Oktober 2007 (GVBl. S. 707). Nach Begutachtung durch den Werkausschuss (NüSt) ist der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan vom Stadtrat festzustellen (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung). Für die Wirtschaftsplanung 2021 wurden die Änderungen aus dem BilRUG (Bilanzrichtlinie-Umset￾zungsgesetz) wie u.a. den Ausweis von Umsatzerlösen, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrech￾nung (GuV) sowie die Änderung aus dem Pflegestärkungsgesetz II hinsichtlich der Umstellung auf Pfle￾gegrade fortgeführt. Die Beschlussfassung zum Gesamtkonzept „NürnbergStift 2020“ in der Werkausschusssitzung am 26.01.2012 hat die Weichenstellungen für die Zukunft des NürnbergStift gegeben. Die tiefgreifende Um￾strukturierung der Gesamtorganisation hat sich in einem Stufenplan, der sich aus 3 Phasen zusammen￾setzt: 1. Herstellung der besseren Steuerbarkeit der Gesamtorganisation 2. Stärkung der operativen Handlungsfähigkeit 3. Verbesserung der Stellung am Markt vollzogen. Die Ansätze im Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan berücksichtigen weiterhin den geplanten Fortschritt bei der Umsetzung dieses Konzeptes. Das Ziel ist, durch eine deutliche Investition in infrastrukturelle Bau- und Personalressourcen in den Folgejahren die Defizite nachhaltig zurückzu￾führen. 62 4 / Wirtschafts- und Finanzplan 2021 NürnbergStift 1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen 1.1. Rechtliche Grundlagen Die im NürnbergStift zusammengefassten ambulanten, teil- und vollstationären Einrichtungen ein￾schließlich der Nebenbetriebe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Nürnberg. Das NürnbergStift ist als Eigenbetrieb organisiert und wird als Sondervermögen verwaltet (§ 1 WkPV). Gemäß § 3 der Betriebssatzung verfolgt das NürnbergStift ausschließlich und unmittelbar gemeinnüt￾zige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zuständige Organe für das NürnbergStift sind der Oberbürgermeister, der Stadtrat, der Werkausschuss und die Werkleitung (§ 4 der Betriebssatzung). Die Werkleitung setzt sich seit 01.05.2020 zusammen aus der Referentin für Jugend, Familie und Soziales als 1. Werkleiterin und dem 2. Werkleiter mit der gleichzeitigen Funktion als Dienststellenleiter. Aufgabe des NürnbergStift ist es, die bestmögliche und bedarfsgerechte Versorgung der älteren Bevöl￾kerung durch ambulante, teilstationäre und vollstationäre Hilfen nach dem auf Landesebene seit 01.08.2008 geltenden Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG), dem seit 01.10.2009 auf Bundes￾ebene geltenden Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), dem SGB V, dem SGB XI, dem SGB XII sowie den Pflegestärkungsgesetzen I bis III sicherzustellen. Der Betrieb der Einrichtungen ist privatrechtlich geregelt. Mit den Vertretern der Krankenkassen wird die Vergütung nach § 111 SGB V für die Geriatrische Rehabilitationseinrichtung vereinbart. Für die Pflegebereiche werden die Entgelte mit den Vertretern der Pflegekassen und dem überörtlichen Sozi￾alhilfeträger nach § 85 SGB XI verhandelt. Für den Rüstigen-Bereich sind die Pensionssätze mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger entsprechend §§75 ff SGB XII zu vereinbaren. Die Entgelte für die Wohn￾heime werden durch NüSt festgesetzt. Die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der haus￾wirtschaftlichen Versorgung erfolgt gemäß § 89 SGB XI nach dem Vertrag, der auf Landesebene zwi￾schen den Vertretern der Leistungserbringer und den Vertretern der Pflegekassen, der sonstigen Sozi￾alversicherungsträger und den Sozialhilfeträgern abgeschlossen wurde. 63 Wirtschafts- und Finanzplan 2021 5 NürnbergStift 1.2. Betriebliche Grundlagen Im Eigenbetrieb NürnbergStift sind folgende Einrichtungen zusammengefasst: o Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See (AHS) o August-Meier-Heim (AHR) o Senioren-Wohnanlage St. Johannis (AHJ) o Senioren-Wohnanlage Platnersberg (AHP) o Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital (HSP) o Ambulante Dienste (AMBD) o Geriatrische Rehabilitation (REHA) o Praxis für Ergotherapie (ERGO) Facility-Aufgaben, Unterstützungsleistungen für die Pflege sowie der Betrieb der NüSt eigenen Küche im August-Meier-Heim werden durch die NürnbergStift Service GmbH (NüStSG) sichergestellt. In die￾sem Zusammenhang werden NüSt-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter (insbesondere aus dem Küchen￾und Betriebsdienstbereich) über einen Gestellungsvertrag der NüStSG überlassen. Wäschereileistun￾gen werden vollständig von einer Fremdfirma erbracht. 2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan 2.1. Grundlagen und Herausforderungen Ausgangslage Das Jahr 2020 war bisher im NürnbergStift, wie in allen gesellschaftlichen Bereichen in Deutschland, durch die Corona Pandemie geprägt. Alle Aktivitäten waren insbesondere von März bis Juni davon ge￾prägt, Viruseinträge zu verhindern und Infektionsgeschehen zu beherrschen. Hierzu wurde im Werk￾ausschuss am 02.07.2020 ausführlich berichtet. Folge dieser Pandemie war auch, dass erhebliche Mehrkosten bzw. Mindereinnahmen für das NürnbergStift entstanden sind, deren Auswirkungen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Wirtschaftsplanes noch nicht abschließend bekannt sind. Trotz der Pandemie wurden jedoch alle begonnen Bauprojekte weiter betrieben und weitere Meilen￾steine abgeschlossen. • Die inhaltliche, architektonische und zielgruppenspezifische Ausrichtung des Neubaus August￾Meier-Haus war so überzeugend, dass es gelungen ist, vom Freistaat Bayern eine Zuschuss￾förderung in Höhe von ca. 10 Mio. EUR zu bekommen. Mit dem Bau wurde mittlerweile begon￾nen. Er befindet sich im Zeitplan. • Es wurde durch die wbg für den Standort Großweidenmühle ein Architektenwettbewerb gestar￾tet. 64 6 / Wirtschafts- und Finanzplan 2021 NürnbergStift • Die inhaltliche Konzeption des Platnersberges wurde ausdifferenziert, mit dem Stifterehepaar abgestimmt und eine Meilensteinplanung zusammen mit dem Hochbauamt aufgesetzt. • Die Vorbereitung auf die neue generalistische Ausbildung war erfolgreich. Das angestrebte Ausbildungsvolumen zum Startermin 01.09.2020 mit 20 Auszubildenden wurde erreicht und die Kooperationsverträge mit den Schulträgern abgeschlossen. • Auch durch die Corona Krise bedingt, gab es einen Schub für die Digitalisierungsvorhaben des NüSt. Erste WLAN-Verkabelungen wurden ebenso durchgeführt wie der Einsatz neuer Kom￾munikationssoftware für Angehörige oder die Nutzung von Videotelefonie. • Die gesetzlichen Vorgaben zur Einführung neuer Qualitätsindikatoren wurden umgesetzt. Herausforderungen für 2021 Die Aufstellung des Wirtschaftsplanes für 2021 steht unter der Schwierigkeit, den Verlauf und die Kon￾sequenzen der Corona Pandemie in die Planansätze einzubeziehen. Dies würde Annahmen vorausset￾zen, die gegenwärtig nicht seriös vorgenommen werden können. Das NüSt hat sich daher entschieden, die Planungen ohne mögliche Auswirkungen der Pandemie vor￾zunehmen. Dies erscheint auch deswegen gerechtfertigt, da die Nachfrage nach stationären Pflegeplät￾zen so groß ist, dass die zugrunde gelegten Auslastungsgrade nur unwesentlich beeinflusst werden würden. Zudem zeichnet sich ab, dass es bei einem personellen Mehrbedarf möglich sein könnte, zu￾sätzliches Personal durch die Umsetzung der Ergebnisse der neuen Personalbemessung bundesfinan￾ziert einstellen zu können. Insbesondere werden im Jahre 2021 folgende Aktivitäten fortgesetzt bzw. neu aufgenommen • Umsetzung der Bauaktivitäten des August-Meier-Hauses • Begleitung des Neubaus in der Großweidenmühle • Ausschreibung des Neubaus am Platnersberg • Entwicklung konzeptioneller Vorstellungen für den Standort Sebastianspital • Vorbereitung der Ausschreibung einer neuen Zentralküche Diese Aufgaben erfordern einen hohen personellen Aufwand, der im Wirtschaftsplan zusätzlich abge￾bildet werden musste. Auch hohe Investitionskosten in die IT-Infrastruktur, die Anschaffung von Software und weitere WLAN Verkabelungen belasten die Ausgabenseite, ohne zeitgleich eine Refinanzierung über die Investitions￾kostensätze sicherstellen zu können, d.h. NüSt muss in Vorleistung gehen. Wichtige Aufgabe ist es zudem, eine neue Software für den ambulanten Dienst einzuführen, um weitere Effizienzpotentiale zu erschließen. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten 2 Vorhaben, die für 2020 vorgesehen waren, nicht umgesetzt werden: • Einführung eines umfassenden Personalentwicklungssystems zur Absicherung ausreichenden Pflegepersonals • Etablierung eines ganzheitlichen Gesundheitsmanagements. Diese gilt es in 2021 nunmehr erneut aufzugreifen. 65 Wirtschafts- und Finanzplan 2021 7 NürnbergStift Parameter Die Berechnungen für den Erfolgsplan 2021 weisen einen Fehlbetrag in Höhe von 684 TEUR aus, wel￾cher auf neue Rechnung vorzutragen ist. Zur Absicherung von Unwägbarkeiten wird der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben auf 6,502 Mio. EUR festgesetzt. Die Planung für 2021 enthält folgende wesentliche Parameter 1. Die Auslastungssituationen wurden in einem Bottom-up Verfahren mit den Einrich￾tungsleitungen ermittelt. Der Auslastungsgrad der vollstationären Einrichtungen des NüSt wird mit 91,6% geplant. Er ergibt sich aus den in den Versorgungsverträgen ver￾einbarten Pflegeplätze und ihrer geplanten Belegung sowie der geplanten Belegung der übrigen angebotenen Plätze und Wohnungen. 2. Der Entwicklung der Personalkosten wird eine Schätzung unterstellt, da die bisherigen tariflichen Vergütungsvereinbarungen zum 31.08.2020 ausgelaufen sind. Die Tarifpar￾teien stehen vor herausfordernden Tarifverhandlungen. Der Planung für das Wirt￾schaftsjahr 2021 sind Anpassungen zum 01.09.2020 und zum 01.01.2021 von jeweils durchschnittlich 3% zugrunde gelegt worden. 3. In die Erlösplanung fließen die sich aus der Belegung ergebenden Daten nach Anzahl sowie Mix der Pflegegrade und die Einschätzung der Entwicklung der Vergütungssätze ein, wobei für die Pflege, die Ambulanten Dienste und die Geriatrische Rehabilitation mit durchschnittlich 2,5% sowie der Rüstigen-Bereich mit 1,5% gerechnet wird. 4. Für die Verwaltungskostenerstattung wird mit dem aktuellen IST-Wert geplant. 5. Die Ansätze für Instandhaltungsaufwendungen werden auf dem bisherigen Niveau be￾lassen und tragen damit der sich stetig verschlechternden Bausubstanz der Liegen￾schaften des NüSt Rechnung. 6. Durch die weitere Reorganisation des ambulanten Dienstes wird mit einer Erlössteige￾rung gerechnet. 7. Im Materialaufwand sind Aufwendungen für Lebensmittel, Medien sowie des Wirt￾schafts-, Verwaltungs-, Betreuungs- und medizinisch-therapeutischen Bedarfes zusam￾mengefasst. Unter den Lebensmitteln wird die Versorgung mit Getränken und Spezial￾nahrungsmitteln verstanden, die über die Leistungen der NüStSG hinausgehen. Unter Berücksichtigung der Abrechnungen für Wasser, Energie und Brennstoffe des Jahres 66 8 / Wirtschafts- und Finanzplan 2021 NürnbergStift 2019, der Auslastungsentwicklung sowie möglicher Witterungsverläufe ergeben sich die Ansätze in dieser Kostenposition für 2021. Im Bereich des Wirtschafts-, Verwal￾tungs-, Betreuungs- und medizinisch-therapeutischen Bedarfes sind durch weitere Überprüfung der Inhalte Anpassungen vorgenommen worden. Den höchsten Posten in diesem Bereich bilden die Fremdleistungen für Küche, die die Auslastungsplanung und die Ergebnisse der Aktivitäten in der NürnbergStift Service GmbH berücksichtigen. 8. Die Ansätze für weitere Sachaufwendungen berücksichtigen wiederkehrende Aufwen￾dungen (u.a. Abgabenbescheide, technische Prüfkosten, Gebühren, Mitgliedschaften). Darin eingeschlossen sind auch Fortbildungsaufwendungen, die mit 120 TEUR veran￾schlagt sind. Für die Sachaufwendungen ist eine durchschnittliche Gesamtkostenstei￾gerung von 1,6% berücksichtigt worden. 2.2. Erfolgsplan Im Überblick ergeben sich im Planansatz für 2021 folgende Erträge und Aufwendungen: Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 2 WkPV ist der Erfolgsplan mindestens wie die Gewinn- und Verlustrech￾nung zu gliedern. 67 Wirtschafts- und Finanzplan 2021 9 NürnbergStift 68 10 / Wirtschafts- und Finanzplan 2021 NürnbergStift 2.2.1. Auslastung Folgendes Wohn- und Platzangebot bildet die Grundlage für den Wirtschaftsplan 2021: Im WPL 2021 ist eine Auslastung von 91,6% (WPL 2020 92%) hinterlegt. Das bedeutet, dass von den 909 angebotenen Plätzen rd. 833 Plätze belegt werden sollen. Die Auslastung sowie die Verteilung auf Pflegegrade basieren auf den Zielen der Einrichtungsleitungen für 2021. 69 Wirtschafts- und Finanzplan 2021 11 NürnbergStift Für die solitäre Tagespflege ist eine Zielauslastung von 66,7% in 2021 unterstellt. Im Ambulanten Dienst ist die Versorgung von durchschnittlich 122 Patienten in 2021 vorgesehen. 2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan „Erträge aus ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege sowie Kurzzeitpflege (GuV￾Nr. 1)“ Pflegebereich Der Planung der Erträge aus vollstationären Pflegeleistungen für das Jahr 2021 liegen die Auslastungs￾zahlen und Pflegegradverteilungen, die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellt sind, zugrunde. Die zum 01.07.2020 abgeschlossenen Vergütungsvereinbarungen sowie eine Einschätzung der Ent￾wicklung neuer Vergütungssätze zum 01.07.2021 in Höhe von rd. 2,5% bilden die Bewertungsbasis. Ambulante Leistungen NüSt setzt 2021 die Neustrukturierung des ambulanten Dienstes fort und rechnet mit weiteren Verbes￾serungen bei den Umsatzaussichten. Die Fortschreibung der Vergütung wurde mit rd. 2,5% angenom￾men. 70 12 / Wirtschafts- und Finanzplan 2021 NürnbergStift Rüstigen-Bereich Der Planung der Erträge für den Rüstigen-Bereich wurden die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen zugrunde gelegt. Auch hier gelten die aktuell gültigen Sätze aus den abgeschlosse￾nen Vergütungsvereinbarungen sowie eine ab 01.07.2021 unterstellte Steigerung um ca. 1,5%. Wohnheimbereich Im Wohnheimbereich wurden die Entgelte letztmalig zum 01.09.2006 angemessen erhöht. Da auch diese Einrichtungen mit zinsvergünstigen Krediten finanziert wurden, gelten die Regelungen des Baye￾rischen Wohnraumförderungsgesetzes. Geriatrische Rehabilitation Der Planung der Erträge für das Jahr 2021 wurden die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten Auslas￾tungszahlen zugrunde gelegt. Die seit 01.07.2020 gültigen neuen Vergütungsvereinbarungen bilden die Bewertungsgrundlage bis 30.06.2021. Ab 01.07.2021 wurde eine Steigerung um 2,5% in die Planung einbezogen. Daraus ergeben sich die nachfolgenden Ansätze für die Erlösplanung 2021: 71 Wirtschafts- und Finanzplan 2021 13 NürnbergStift 72 14 / Wirtschafts- und Finanzplan 2021 NürnbergStift „Erträge aus Unterkunft und Verpflegung (GuV-Nr. 2)“ „Erträge aus Zusatzleistungen und Transportleistungen (GuV-Nr. 3)“ „Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionskosten gegenüber Pflegebedürftigen (GuV-Nr. 4)“ 73 Wirtschafts- und Finanzplan 2021 15 NürnbergStift „Umsatzerlöse einer Pflegeeinrichtung nach §277 HGB soweit nicht in den Ertragsposten Nr. 1 bis 4 enthalten (GuV-Nr. 4a)“ Unter dem Posten „Erstattungen von Mitarbeiter/innen für Unterkunft und Verpflegung“ werden alle Miet￾leistungen für vom Personal genutzten Wohnraum gezeigt. Als Umsatz sind die Erträge aus der Praxis Ergotherapie und die Verrechnungen für die Leistungen Telefon- und Fernsehbenutzung auszuweisen. Die Erträge aus „Vermietung und Verpachtung“ beinhalten überwiegend die Überlassung von Räumen (inkl. Nebenkosten) für das Projekt „SUSA“ im Sebastianspital, in der Regensburger Str., einschließlich von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen an die NüStSG sowie an weitere Andere für sonstige Geschäftszwecke. Für die Inanspruchnahme von „Gestellungskräften“ und „Verwaltungsleistungen“ (z.B. Leitung und Ver￾waltung, Personal- und Rechnungswesen, IT) werden von der NüStSG die Kosten dem NüSt erstattet. Ausscheidende Gestellungskräfte von NüSt werden grundsätzlich durch Anstellungsverhältnisse bei der NüStSG ersetzt. Unter „sonstiges“ ist u.a. ein Kostenausgleich der Stadt Nürnberg für in Vorjahren begründete Versor￾gungsansprüche enthalten. 74 16 / Wirtschafts- und Finanzplan 2021 NürnbergStift „Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten (GuV-Nr. 5)“ „Sonstige betriebliche Erträge (GuV-Nr. 6)“ 75 Wirtschafts- und Finanzplan 2021 17 NürnbergStift „Personalaufwand (GuV-Nr. 7)“ Der Berechnung der Personalaufwendungen (Pflege naher Bereiche) liegen die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen und die Verteilung der Pflegegrade zugrunde. In der Praxis passt NüSt bei Änderungen in der Auslastung und den Pflegegraden den Personaleinsatz in der Pflege ent￾sprechend zeitnah an. Es liegen 423,39 VK (WPL 2020 411,66 VK) dem Planansatz 2021 zugrunde. Der bisher gültige Tarifvertrag endete zum 31.08.2020 und muss nun von den Tarifparteien neu ver￾handelt und abgeschlossen werden. Für die Entwicklung der Personalkosten wurden ab 01.09.2020 3% und ab 01.01.2021 nochmals 3% in die Planung einbezogen. Bestandteil der Personalaufwendungen sind auch die Aufwendungen für die Mitarbeiter/innen, die im Rahmen eines „Gestellungsvertrages“ an die NüStSG überlassen werden. Den Aufwendungen für ak￾tive Kräfte stehen in gleicher Höhe die Kostenerstattungen der NüStSG an das NüSt gegenüber. „Materialaufwand (GuV-Nr. 8)“ 76 18 / Wirtschafts- und Finanzplan 2021 NürnbergStift „a) Lebensmittel“ Die gesamte Speisenproduktion (inkl. Einkauf) wird von der NüStSG erbracht und in deren Wirtschafts￾plan veranschlagt sowie als Fremdleistung Küche bei NüSt angegeben. Getränke und Sondernahrung (z.B. Nahrungsergänzungsmittel) werden von den NüSt - Einrichtungen beschafft und als Lebensmittel￾aufwand ausgewiesen. „b) Wasser, Energie, Brennstoffe“ In diesem Bereich wurde unter Beachtung der Verbrauchsmengen des Jahres 2019 eine Fortschreibung des Ansatzes vorgenommen. „c) Wirtschafts-/Verwaltungs-/Betreuungs-/Medizinisch-therapeutischer Bedarf“ Für die darin verankerten Kostenpositionen wurden die Einzelansätze überprüft und für 2021 entspre￾chend fortgeschrieben. 77 Wirtschafts- und Finanzplan 2021 19 NürnbergStift 78 20 / Wirtschafts- und Finanzplan 2021 NürnbergStift „Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen (GuV-Nr. 9)“ Die Verwaltungskostenerstattung (VKE) an den Träger (a) beinhaltet städtische Overheadkosten (z.B. Stadtrat, Rathäuser, Referate) und die zentralen Leistungen der Querschnittsdienststellen (z.B. DIP, PA, Rpr), die unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme pauschaliert umgelegt werden. Durch die stadtweite Neustrukturierung der Verwaltungskostenerstattung hat sich für NüSt eine Höhe von 397.640 EUR ergeben. Der Posten „Abrechnung IuK“ b) umfasst von DIP/IT erbrachte Leistungen. Für „Sonstige Erstattungen an Träger“, die bisher die Heizungsgrundkosten von H beinhalteten, werden für 2021 nicht mehr vorgesehen. „Steuern, Abgaben, Versicherungen (GuV-Nr. 10)“ Mit der Einführung des Pflegeberufegesetzes (PflBG) wurde mit der Einführung der generalistisch aus￾gerichteten Ausbildung auch die Finanzierung (Abschnitt 3 PflBG) in Verbindung mit der Pflegeberufe￾Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) neu geregelt. Danach wurde für den Freistaat Bayern auf Landesebene ein Ausgleichsfonds (PAF) eingerichtet. In diesen sind vom Freistaat Bayern, den Krankenhäusern, ambulante, teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen sowie den Kranken- und Pfle￾geversicherungen entsprechend Einzahlungen vorzunehmen. Die Einzahlung ist unter Berücksichti￾gung der Auswirkungen von Corona im Freistaat Bayern zum 01.08.2020 aktiv geworden. Den derzeit eingeschätzten Aufwand stellt NüSt unter dieser GuV-Position in den Abgaben ein. Die Laufzeit eines Bescheides ist jeweils auf ein Kalenderjahr gerichtet, d.h. erstmalig für 2020 bis 31.12.2020. Neue Be￾scheide für unsere Einrichtungen für 2021 wird NüSt voraussichtlich erst im November 2020 erhalten. Gleichzeitig sind diese Aufwendungen im Rahmen der Vergütungssätze als eigenständiger Verrech￾nungssatz an die Pflegenden weiterberechenbar und erscheinen als Erträge unter der GuV-Position 1, den Leistungserträgen. Im Bereich der Steuern wird mit keinen Steuererhöhungen oder Nachzahlungen in 2021 gerechnet. Der Betrag leitet sich aus dem bisherigen Bescheiden ab. 79 Wirtschafts- und Finanzplan 2021 21 NürnbergStift „Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung (GuV-Nr. 16)“ 80 22 / Wirtschafts- und Finanzplan 2021 NürnbergStift Die Wartungsaufwendungen beinhalten Aufwendungen für abgeschlossene Wartungsverträge techni￾scher Anlagen und Pflegeverträge für Software. Auf Grund des schlechten Zustandes der Gebäude und Anlagen sowie unter Berücksichtigung der Gesamtertragslage bleiben die Planansätze für Instandhal￾tung und Instandsetzung bei ca. 1,1 Mio. EUR. „Sonstige ordentliche Aufwendungen (GuV-Nr. 17)“ In dieser Position werden die Änderungen des BilRUG, die u.a. durch die Aufhebung des Ausweises eines außerordentlichen Ergebnisses begründet sind, fortgeschrieben. Die betreffenden Aufwandspo￾sitionen sind den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu zuordnen. „Jahresergebnis (GuV-Nr. 20)“ Der Erfolgsplan 2021 geht von einem Fehlbetrag in Höhe von 684 TEUR aus, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll. 81 Wirtschafts- und Finanzplan 2021 23 NürnbergStift „Kassenkredit“ Nach § 7 Abs. 2 WkPV soll der festgesetzte Höchstbetrag eines Kassenkredites für die Kassenführung einer Einrichtung ein Sechstel der im Erfolgsplan vorgesehenen Erträge bei den Nummern 1 bis 8 (bei NüSt GuV Nr. 1 bis 6), 23 bis 25 (bei NüSt GuV Nr. 18) der Gewinn- und Verlustrechnung nicht über￾steigen. Für das Jahr 2021 errechnet sich ein Betrag in Höhe von 6.501.838 EUR (1/6 von 39.011.030 EUR). Zur Absicherung der rechtzeitigen Leistung von Ausgaben und für Unwägbarkeiten soll der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 6,5 Mio. EUR festgesetzt werden. 2.3. Vermögensplan Im Vermögensplan sind einerseits alle voraussehbaren Ausgaben des Geschäftsjahres 2021, die sich aus Änderungen des Anlagevermögens, den Tilgungsleistungen sowie der Höhe des im Geschäftsjahr zu deckenden Verlustes ergeben, und andererseits die vorhandenen und zu beschaffenden Deckungs￾mittel und die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§ 4 Abs. 1 WkPV). Der Vermögensplan weist für das Jahr 2021 einen Finanzbedarf von rd. 4,2 Mio. EUR aus. Dieser Fi￾nanzbedarf resultiert aus: Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen: 3,06 Mio. EUR, Ausgaben für Tilgungsleistungen: 0,46 Mio. EUR, Verlustdeckung: 0,68 Mio. EUR. . Der geplante Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2021 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden und wird im Posten „Deckung der Verluste“ unter „Verlustvortrag“ ausgewiesen. In der nachfolgenden Tabelle sind die für das Jahr 2021 geplanten Ausgaben den zugehörigen De￾ckungsmitteln gegenübergestellt: 82 24 / Wirtschafts- und Finanzplan 2021 NürnbergStift 83 Wirtschafts- und Finanzplan 2021 25 NürnbergStift Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV) Im Jahr 2021 sind Investitionen in Höhe von rd. 3,06 Mio. EUR vorgesehen. Entsprechend Beschluss des Stadtrates am 18.12.2019 ist die Verwaltung beauftragt worden, für den Neubau des August-Meier-Hauses den ÖPP-Projektvertrag abzuschließen. Im Investitionsplan sind die derzeit angenommenen Herstellkosten eingegangen. Für 2020 und 2021 sind Projekt begleitende und vorbereitende Aufwendungen eingestellt. Mit der Inbetriebnahme, geplant 2022, sind die Herstellkosten des eigentlichen Neubaus, einschließlich von Nachträgen, fällig. Der Vertrag ist im Februar 2020 nach der Zusage zum vorzeitigen Maßnahmebeginn im Rahmen der Beantragung von Fördermitteln des Freistaates Bayern unterzeichnet worden. Zwischenzeitlich ist der Bescheid zur Förderung dieses Pro￾jektes vom Freistaat Bayern eingegangen. Für das Vorhaben Zentralküche sind die vorbereitenden Aktivitäten in eine neue Phase getreten. Aus diesem Grund wird das Vorhaben in der bisherigen Höhe mit veränderter zeitlicher Folge im Investiti￾onsplan dargestellt. Für 2021 leitet sich ein Investitionsvolumen von 0,7 Mio. EUR ab, wobei diese Aufwendungen am Jahresende als Anlagen im Bau stehen bleiben würden. Für die infrastrukturelle Weiterentwicklung der Senioren-Wohnanlage Platnersberg sind mit Unterstüt￾zung des Hochbauamtes im Jahr 2021 Ausgaben in Höhe von 1,3 Mio. EUR im Investitionsplan veran￾kert. Für die Wiederbeschaffung von verschiedensten Anlagegütern sowie die weitere Ausstattung der Ein￾richtungen mit WLAN werden 0,4 Mio. EUR für das Wirtschaftsjahr 2021 veranschlagt. Ausgaben für Tilgungsleistungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 WkPV) Die planmäßigen Tilgungsleistungen sind im Detail im Gliederungspunkt 2.7 dargestellt. Die Planzahlen enthalten den derzeitigen Darlehensbestand. Neuaufnahmen von Darlehen sind im Jahr 2021 nicht vor￾gesehen. Die Tilgungsleistungen für die Verpflichtungen aus Altkrediten sollen vollständig über refinan￾zierte Abschreibungen des Jahres 2021 finanziert werden. Deckung der Verluste (§ 4 Abs. 1 Nr. 3WkPV) Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. 2.4. Finanzplan Gemäß § 6 WkPV enthält der fünfjährige Finanzplan - das erste Planungsjahr ist das laufende Ge￾schäftsjahr (2020) - eine nach Jahren gegliederte Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und 84 26 / Wirtschafts- und Finanzplan 2021 NürnbergStift Deckungsmittel des Vermögensplanes und eine Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse. Den Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV (alle vorhersehbaren Ausgaben, die sich aus Änderungen des Anlagevermögens ergeben) liegt ein Investitionsprogramm zugrunde. Die geplanten Ausgabeposi￾tionen stehen unter dem Vorbehalt des Planungs- und Baufortschrittes der einzelnen Maßnahmen in Verbindung mit notwendigen Kreditmittelbereitstellungen sowie durch die Beschlusslage des Werkaus￾schusses. Es folgt die Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögensplans (§ 6 Nr. 1 WkPV): 85 Wirtschafts- und Finanzplan 2021 27 NürnbergStift 86 28 / Wirtschafts- und Finanzplan 2021 NürnbergStift 87 Wirtschafts- und Finanzplan 2021 29 NürnbergStift Übersicht über die Entwicklung der Jahresfehlbeträge (ohne Sondereffekte) entsprechend § 6 Nr. 2 WkPV (vor Baubeginn): Nach § 3 Abs. 3 WkPV soll der Erfolgsplan ausgeglichen sein. Aufgrund der Belegungssituation in Ver￾bindung mit dem Zustand der Gebäude, der anstehenden Baumaßnahmen sowie der Ertrags- und Kos￾tensituation ist davon auszugehen, dass für das Jahr 2021 kein ausgeglichenes Jahresergebnis erziel￾bar ist. Diese Situation ist auch in den Folgejahren derzeit nicht abwendbar. Es wird angestrebt, über kontinuierliche Vergütungsverhandlungen, dem Investitionsfortschritt, einer Stabilisierung der Belegungsrate auf hohem Niveau und der weiteren Umsetzung des Restrukturie￾rungsprogramms wieder zu einem ausgeglichenen Ergebnis zu kommen. Auf den folgenden Seiten wird das Investitionsprogramm (Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV) zum Finanzplan 2021 fortgeschrieben. 88 30 / Wirtschafts- und Finanzplan 2021 NürnbergStift 89 Wirtschafts- und Finanzplan 2021 31 NürnbergStift 90 32 / Wirtschafts- und Finanzplan 2021 NürnbergStift 2.5. Verpflichtungsermächtigungen Für die Zentralküche wird gegenwärtig sowohl eine Anmietung als auch der Neubau des Gebäudes verfolgt. Das Projekt ist weiterhin in der Vorbereitungsphase. Für den Neubau des August-Meier-Hauses ist die Realisierung über ein ÖPP-Projekt mit Beschluss des Stadtrates in der Umsetzung. Dieses Projekt wird mit Fördermitteln des Freistaates Bayern in Höhe von ca. 10 Mio. EUR unterstützt. Die Vorbereitungen für den Neubau und die Sanierung der Senioren￾Wohnanlage Platnersberg sollen gestartet werden. 2.6. Stellenplan Der am 01.10.2005 in Kraft getretene Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) verzichtet zuguns￾ten eines einheitlichen Beschäftigungsbegriffes auf die bisher übliche Unterscheidung zwischen Ange￾stellten und Arbeitern. Mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung zum 01.01.2017 wird nun auch die Bezeichnung „Tarifliche Beschäftigte“ umgesetzt. Die Darstellung erfolgt nun in einer Tabelle und ver￾knüpft die bisherigen Tarifgruppen mit den neuen. Beamte 91 Wirtschafts- und Finanzplan 2021 33 NürnbergStift Die Stelle der ersten Werkleiterin wird bei Ref. V ausgewiesen. Tariflich Beschäftigte 92 34 / Wirtschafts- und Finanzplan 2021 NürnbergStift 2.7. Darlehensverbindlichkeiten Zum 31.12.2021 wird mit Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 7.530 TEUR gerechnet. Diese entfal￾len vollständig auf Altbestände. Eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Darlehensverbindlichkeiten (ohne Kassenkredite) gibt nachfolgende Aufstellung: 93 Wirtschafts- und Finanzplan 2021 Wichtige Begriffe und Abkürzungen35 NürnbergStift Wichtige Begriffe und Abkürzungen AHJ Senioren-Wohnanlage St. Johannis AHP Senioren-Wohnanlage Platnersberg AHR August-Meier-Heim AHS Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See AMBD Ambulante Dienste AVPflegeVG Verordnung zur Ausführung des SGB XI Soziale Pflegeversicherung BGr. Besoldungsgruppen DIP Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation EGr. Entgeltgruppen EUR Euro GJ Geschäftsjahr GuV Gewinn- und Verlustrechnung H Hochbauamt HSP Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital KGr. Kontengruppe KUGr. Kontenuntergruppe Mio. EUR Millionen Euro NüSt NürnbergStift NüStSG NürnbergStift Service GmbH PAF Pflegeausbildungsfonds PflegeVG Pflege-Versicherungsgesetz PfleWoqG Pflege- und Wohnqualitätsgesetz PSG I, II, III Pflegestärkungsgesetze rd. rund REHA Geriatrische Rehabilitation SGB V Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung SGB XI Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung TEUR Tausend Euro TVöD Tarifvertrag öffentlicher Dienst VGr. Vergütungsgruppe wbg Wohnungsbaugesellschaft Nürnberg WkPV Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen WPL Wirtschaftsplan 94

NüSt in anderen Jahren

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