C.4.1 Wirtschaftsplan 2021
NüSt NüSt in allen Haushaltsjahren
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
2 / Wirtschafts- und Finanzplan 2021
NürnbergStift
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ...................................................................................................................... 3
1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen .......................... 4
1.1. Rechtliche Grundlagen .................................................................................. 4
1.2. Betriebliche Grundlagen ................................................................................ 5
2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan ......................................................... 5
2.1. Grundlagen und Herausforderungen ........................................................... 5
2.2. Erfolgsplan...................................................................................................... 8
2.2.1. Auslastung ................................................................................................. 10
2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan ............................................................... 11
2.3. Vermögensplan ............................................................................................ 23
2.4. Finanzplan..................................................................................................... 25
2.5. Verpflichtungsermächtigungen .................................................................. 32
2.6. Stellenplan .................................................................................................... 32
2.7. Darlehensverbindlichkeiten ......................................................................... 34
Wichtige Begriffe und Abkürzungen ..................................................................... 35
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Wirtschafts- und Finanzplan 2021 3
NürnbergStift
Vorwort
Gemäß § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i.V. mit § 2 Abs. 1 WkPV und den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung legt das NürnbergStift den Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan für das Geschäftsjahr 2021 vor.
Der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan 2021 berücksichtigt die Ausführungen entsprechend den
§§ 2, 3, 4 und 6 WkPV vom 3. März 1998 (GVBl. S. 132, BayRS 861-3-I), zuletzt geändert durch § 5
der Verordnung vom 5. Oktober 2007 (GVBl. S. 707).
Nach Begutachtung durch den Werkausschuss (NüSt) ist der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan
vom Stadtrat festzustellen (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung).
Für die Wirtschaftsplanung 2021 wurden die Änderungen aus dem BilRUG (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz) wie u.a. den Ausweis von Umsatzerlösen, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie die Änderung aus dem Pflegestärkungsgesetz II hinsichtlich der Umstellung auf Pflegegrade fortgeführt.
Die Beschlussfassung zum Gesamtkonzept „NürnbergStift 2020“ in der Werkausschusssitzung am
26.01.2012 hat die Weichenstellungen für die Zukunft des NürnbergStift gegeben. Die tiefgreifende Umstrukturierung der Gesamtorganisation hat sich in einem Stufenplan, der sich aus 3 Phasen zusammensetzt:
1. Herstellung der besseren Steuerbarkeit der Gesamtorganisation
2. Stärkung der operativen Handlungsfähigkeit
3. Verbesserung der Stellung am Markt
vollzogen. Die Ansätze im Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan berücksichtigen weiterhin den
geplanten Fortschritt bei der Umsetzung dieses Konzeptes. Das Ziel ist, durch eine deutliche Investition
in infrastrukturelle Bau- und Personalressourcen in den Folgejahren die Defizite nachhaltig zurückzuführen.
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NürnbergStift
1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen
1.1. Rechtliche Grundlagen
Die im NürnbergStift zusammengefassten ambulanten, teil- und vollstationären Einrichtungen einschließlich der Nebenbetriebe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Nürnberg. Das NürnbergStift ist
als Eigenbetrieb organisiert und wird als Sondervermögen verwaltet (§ 1 WkPV).
Gemäß § 3 der Betriebssatzung verfolgt das NürnbergStift ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zuständige Organe für das NürnbergStift sind der Oberbürgermeister, der Stadtrat, der Werkausschuss
und die Werkleitung (§ 4 der Betriebssatzung). Die Werkleitung setzt sich seit 01.05.2020 zusammen
aus der Referentin für Jugend, Familie und Soziales als 1. Werkleiterin und dem 2. Werkleiter mit der
gleichzeitigen Funktion als Dienststellenleiter.
Aufgabe des NürnbergStift ist es, die bestmögliche und bedarfsgerechte Versorgung der älteren Bevölkerung durch ambulante, teilstationäre und vollstationäre Hilfen nach dem auf Landesebene seit
01.08.2008 geltenden Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG), dem seit 01.10.2009 auf Bundesebene geltenden Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), dem SGB V, dem SGB XI, dem SGB
XII sowie den Pflegestärkungsgesetzen I bis III sicherzustellen.
Der Betrieb der Einrichtungen ist privatrechtlich geregelt. Mit den Vertretern der Krankenkassen wird
die Vergütung nach § 111 SGB V für die Geriatrische Rehabilitationseinrichtung vereinbart. Für die
Pflegebereiche werden die Entgelte mit den Vertretern der Pflegekassen und dem überörtlichen Sozialhilfeträger nach § 85 SGB XI verhandelt. Für den Rüstigen-Bereich sind die Pensionssätze mit dem
überörtlichen Sozialhilfeträger entsprechend §§75 ff SGB XII zu vereinbaren. Die Entgelte für die Wohnheime werden durch NüSt festgesetzt. Die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung erfolgt gemäß § 89 SGB XI nach dem Vertrag, der auf Landesebene zwischen den Vertretern der Leistungserbringer und den Vertretern der Pflegekassen, der sonstigen Sozialversicherungsträger und den Sozialhilfeträgern abgeschlossen wurde.
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NürnbergStift
1.2. Betriebliche Grundlagen
Im Eigenbetrieb NürnbergStift sind folgende Einrichtungen zusammengefasst:
o Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See (AHS)
o August-Meier-Heim (AHR)
o Senioren-Wohnanlage St. Johannis (AHJ)
o Senioren-Wohnanlage Platnersberg (AHP)
o Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital (HSP)
o Ambulante Dienste (AMBD)
o Geriatrische Rehabilitation (REHA)
o Praxis für Ergotherapie (ERGO)
Facility-Aufgaben, Unterstützungsleistungen für die Pflege sowie der Betrieb der NüSt eigenen Küche
im August-Meier-Heim werden durch die NürnbergStift Service GmbH (NüStSG) sichergestellt. In diesem Zusammenhang werden NüSt-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter (insbesondere aus dem Küchenund Betriebsdienstbereich) über einen Gestellungsvertrag der NüStSG überlassen. Wäschereileistungen werden vollständig von einer Fremdfirma erbracht.
2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan
2.1. Grundlagen und Herausforderungen
Ausgangslage
Das Jahr 2020 war bisher im NürnbergStift, wie in allen gesellschaftlichen Bereichen in Deutschland,
durch die Corona Pandemie geprägt. Alle Aktivitäten waren insbesondere von März bis Juni davon geprägt, Viruseinträge zu verhindern und Infektionsgeschehen zu beherrschen. Hierzu wurde im Werkausschuss am 02.07.2020 ausführlich berichtet. Folge dieser Pandemie war auch, dass erhebliche
Mehrkosten bzw. Mindereinnahmen für das NürnbergStift entstanden sind, deren Auswirkungen zum
Zeitpunkt der Aufstellung des Wirtschaftsplanes noch nicht abschließend bekannt sind.
Trotz der Pandemie wurden jedoch alle begonnen Bauprojekte weiter betrieben und weitere Meilensteine abgeschlossen.
• Die inhaltliche, architektonische und zielgruppenspezifische Ausrichtung des Neubaus AugustMeier-Haus war so überzeugend, dass es gelungen ist, vom Freistaat Bayern eine Zuschussförderung in Höhe von ca. 10 Mio. EUR zu bekommen. Mit dem Bau wurde mittlerweile begonnen. Er befindet sich im Zeitplan.
• Es wurde durch die wbg für den Standort Großweidenmühle ein Architektenwettbewerb gestartet.
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NürnbergStift
• Die inhaltliche Konzeption des Platnersberges wurde ausdifferenziert, mit dem Stifterehepaar
abgestimmt und eine Meilensteinplanung zusammen mit dem Hochbauamt aufgesetzt.
• Die Vorbereitung auf die neue generalistische Ausbildung war erfolgreich. Das angestrebte
Ausbildungsvolumen zum Startermin 01.09.2020 mit 20 Auszubildenden wurde erreicht und die
Kooperationsverträge mit den Schulträgern abgeschlossen.
• Auch durch die Corona Krise bedingt, gab es einen Schub für die Digitalisierungsvorhaben des
NüSt. Erste WLAN-Verkabelungen wurden ebenso durchgeführt wie der Einsatz neuer Kommunikationssoftware für Angehörige oder die Nutzung von Videotelefonie.
• Die gesetzlichen Vorgaben zur Einführung neuer Qualitätsindikatoren wurden umgesetzt.
Herausforderungen für 2021
Die Aufstellung des Wirtschaftsplanes für 2021 steht unter der Schwierigkeit, den Verlauf und die Konsequenzen der Corona Pandemie in die Planansätze einzubeziehen. Dies würde Annahmen voraussetzen, die gegenwärtig nicht seriös vorgenommen werden können.
Das NüSt hat sich daher entschieden, die Planungen ohne mögliche Auswirkungen der Pandemie vorzunehmen. Dies erscheint auch deswegen gerechtfertigt, da die Nachfrage nach stationären Pflegeplätzen so groß ist, dass die zugrunde gelegten Auslastungsgrade nur unwesentlich beeinflusst werden
würden. Zudem zeichnet sich ab, dass es bei einem personellen Mehrbedarf möglich sein könnte, zusätzliches Personal durch die Umsetzung der Ergebnisse der neuen Personalbemessung bundesfinanziert einstellen zu können.
Insbesondere werden im Jahre 2021 folgende Aktivitäten fortgesetzt bzw. neu aufgenommen
• Umsetzung der Bauaktivitäten des August-Meier-Hauses
• Begleitung des Neubaus in der Großweidenmühle
• Ausschreibung des Neubaus am Platnersberg
• Entwicklung konzeptioneller Vorstellungen für den Standort Sebastianspital
• Vorbereitung der Ausschreibung einer neuen Zentralküche
Diese Aufgaben erfordern einen hohen personellen Aufwand, der im Wirtschaftsplan zusätzlich abgebildet werden musste.
Auch hohe Investitionskosten in die IT-Infrastruktur, die Anschaffung von Software und weitere WLAN
Verkabelungen belasten die Ausgabenseite, ohne zeitgleich eine Refinanzierung über die Investitionskostensätze sicherstellen zu können, d.h. NüSt muss in Vorleistung gehen.
Wichtige Aufgabe ist es zudem, eine neue Software für den ambulanten Dienst einzuführen, um weitere
Effizienzpotentiale zu erschließen.
Aufgrund der Corona-Pandemie konnten 2 Vorhaben, die für 2020 vorgesehen waren, nicht umgesetzt
werden:
• Einführung eines umfassenden Personalentwicklungssystems zur Absicherung ausreichenden
Pflegepersonals
• Etablierung eines ganzheitlichen Gesundheitsmanagements.
Diese gilt es in 2021 nunmehr erneut aufzugreifen.
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NürnbergStift
Parameter
Die Berechnungen für den Erfolgsplan 2021 weisen einen Fehlbetrag in Höhe von 684 TEUR aus, welcher auf neue Rechnung vorzutragen ist. Zur Absicherung von Unwägbarkeiten wird der Höchstbetrag
der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben auf 6,502 Mio. EUR festgesetzt.
Die Planung für 2021 enthält folgende wesentliche Parameter
1. Die Auslastungssituationen wurden in einem Bottom-up Verfahren mit den Einrichtungsleitungen ermittelt. Der Auslastungsgrad der vollstationären Einrichtungen des
NüSt wird mit 91,6% geplant. Er ergibt sich aus den in den Versorgungsverträgen vereinbarten Pflegeplätze und ihrer geplanten Belegung sowie der geplanten Belegung der
übrigen angebotenen Plätze und Wohnungen.
2. Der Entwicklung der Personalkosten wird eine Schätzung unterstellt, da die bisherigen
tariflichen Vergütungsvereinbarungen zum 31.08.2020 ausgelaufen sind. Die Tarifparteien stehen vor herausfordernden Tarifverhandlungen. Der Planung für das Wirtschaftsjahr 2021 sind Anpassungen zum 01.09.2020 und zum 01.01.2021 von jeweils
durchschnittlich 3% zugrunde gelegt worden.
3. In die Erlösplanung fließen die sich aus der Belegung ergebenden Daten nach Anzahl
sowie Mix der Pflegegrade und die Einschätzung der Entwicklung der Vergütungssätze
ein, wobei für die Pflege, die Ambulanten Dienste und die Geriatrische Rehabilitation
mit durchschnittlich 2,5% sowie der Rüstigen-Bereich mit 1,5% gerechnet wird.
4. Für die Verwaltungskostenerstattung wird mit dem aktuellen IST-Wert geplant.
5. Die Ansätze für Instandhaltungsaufwendungen werden auf dem bisherigen Niveau belassen und tragen damit der sich stetig verschlechternden Bausubstanz der Liegenschaften des NüSt Rechnung.
6. Durch die weitere Reorganisation des ambulanten Dienstes wird mit einer Erlössteigerung gerechnet.
7. Im Materialaufwand sind Aufwendungen für Lebensmittel, Medien sowie des Wirtschafts-, Verwaltungs-, Betreuungs- und medizinisch-therapeutischen Bedarfes zusammengefasst. Unter den Lebensmitteln wird die Versorgung mit Getränken und Spezialnahrungsmitteln verstanden, die über die Leistungen der NüStSG hinausgehen. Unter
Berücksichtigung der Abrechnungen für Wasser, Energie und Brennstoffe des Jahres
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2019, der Auslastungsentwicklung sowie möglicher Witterungsverläufe ergeben sich
die Ansätze in dieser Kostenposition für 2021. Im Bereich des Wirtschafts-, Verwaltungs-, Betreuungs- und medizinisch-therapeutischen Bedarfes sind durch weitere
Überprüfung der Inhalte Anpassungen vorgenommen worden. Den höchsten Posten in
diesem Bereich bilden die Fremdleistungen für Küche, die die Auslastungsplanung und
die Ergebnisse der Aktivitäten in der NürnbergStift Service GmbH berücksichtigen.
8. Die Ansätze für weitere Sachaufwendungen berücksichtigen wiederkehrende Aufwendungen (u.a. Abgabenbescheide, technische Prüfkosten, Gebühren, Mitgliedschaften).
Darin eingeschlossen sind auch Fortbildungsaufwendungen, die mit 120 TEUR veranschlagt sind. Für die Sachaufwendungen ist eine durchschnittliche Gesamtkostensteigerung von 1,6% berücksichtigt worden.
2.2. Erfolgsplan
Im Überblick ergeben sich im Planansatz für 2021 folgende Erträge und Aufwendungen:
Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 2 WkPV ist der Erfolgsplan mindestens wie die Gewinn- und Verlustrechnung zu gliedern.
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2.2.1. Auslastung
Folgendes Wohn- und Platzangebot bildet die Grundlage für den Wirtschaftsplan 2021:
Im WPL 2021 ist eine Auslastung von 91,6% (WPL 2020 92%) hinterlegt. Das bedeutet, dass von den
909 angebotenen Plätzen rd. 833 Plätze belegt werden sollen.
Die Auslastung sowie die Verteilung auf Pflegegrade basieren auf den Zielen der Einrichtungsleitungen
für 2021.
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Für die solitäre Tagespflege ist eine Zielauslastung von 66,7% in 2021 unterstellt. Im Ambulanten Dienst
ist die Versorgung von durchschnittlich 122 Patienten in 2021 vorgesehen.
2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan
„Erträge aus ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege sowie Kurzzeitpflege (GuVNr. 1)“
Pflegebereich
Der Planung der Erträge aus vollstationären Pflegeleistungen für das Jahr 2021 liegen die Auslastungszahlen und Pflegegradverteilungen, die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellt sind, zugrunde.
Die zum 01.07.2020 abgeschlossenen Vergütungsvereinbarungen sowie eine Einschätzung der Entwicklung neuer Vergütungssätze zum 01.07.2021 in Höhe von rd. 2,5% bilden die Bewertungsbasis.
Ambulante Leistungen
NüSt setzt 2021 die Neustrukturierung des ambulanten Dienstes fort und rechnet mit weiteren Verbesserungen bei den Umsatzaussichten. Die Fortschreibung der Vergütung wurde mit rd. 2,5% angenommen.
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Rüstigen-Bereich
Der Planung der Erträge für den Rüstigen-Bereich wurden die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten
Auslastungszahlen zugrunde gelegt. Auch hier gelten die aktuell gültigen Sätze aus den abgeschlossenen Vergütungsvereinbarungen sowie eine ab 01.07.2021 unterstellte Steigerung um ca. 1,5%.
Wohnheimbereich
Im Wohnheimbereich wurden die Entgelte letztmalig zum 01.09.2006 angemessen erhöht. Da auch
diese Einrichtungen mit zinsvergünstigen Krediten finanziert wurden, gelten die Regelungen des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes.
Geriatrische Rehabilitation
Der Planung der Erträge für das Jahr 2021 wurden die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen zugrunde gelegt. Die seit 01.07.2020 gültigen neuen Vergütungsvereinbarungen bilden die
Bewertungsgrundlage bis 30.06.2021. Ab 01.07.2021 wurde eine Steigerung um 2,5% in die Planung
einbezogen.
Daraus ergeben sich die nachfolgenden Ansätze für die Erlösplanung 2021:
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„Erträge aus Unterkunft und Verpflegung (GuV-Nr. 2)“
„Erträge aus Zusatzleistungen und Transportleistungen (GuV-Nr. 3)“
„Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionskosten gegenüber Pflegebedürftigen
(GuV-Nr. 4)“
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„Umsatzerlöse einer Pflegeeinrichtung nach §277 HGB soweit nicht in den Ertragsposten Nr. 1
bis 4 enthalten (GuV-Nr. 4a)“
Unter dem Posten „Erstattungen von Mitarbeiter/innen für Unterkunft und Verpflegung“ werden alle Mietleistungen für vom Personal genutzten Wohnraum gezeigt.
Als Umsatz sind die Erträge aus der Praxis Ergotherapie und die Verrechnungen für die Leistungen
Telefon- und Fernsehbenutzung auszuweisen.
Die Erträge aus „Vermietung und Verpachtung“ beinhalten überwiegend die Überlassung von Räumen
(inkl. Nebenkosten) für das Projekt „SUSA“ im Sebastianspital, in der Regensburger Str., einschließlich
von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen an die NüStSG sowie an weitere Andere für sonstige
Geschäftszwecke.
Für die Inanspruchnahme von „Gestellungskräften“ und „Verwaltungsleistungen“ (z.B. Leitung und Verwaltung, Personal- und Rechnungswesen, IT) werden von der NüStSG die Kosten dem NüSt erstattet.
Ausscheidende Gestellungskräfte von NüSt werden grundsätzlich durch Anstellungsverhältnisse bei der
NüStSG ersetzt.
Unter „sonstiges“ ist u.a. ein Kostenausgleich der Stadt Nürnberg für in Vorjahren begründete Versorgungsansprüche enthalten.
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„Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten (GuV-Nr. 5)“
„Sonstige betriebliche Erträge (GuV-Nr. 6)“
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„Personalaufwand (GuV-Nr. 7)“
Der Berechnung der Personalaufwendungen (Pflege naher Bereiche) liegen die im Gliederungspunkt
2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen und die Verteilung der Pflegegrade zugrunde. In der Praxis passt
NüSt bei Änderungen in der Auslastung und den Pflegegraden den Personaleinsatz in der Pflege entsprechend zeitnah an. Es liegen 423,39 VK (WPL 2020 411,66 VK) dem Planansatz 2021 zugrunde.
Der bisher gültige Tarifvertrag endete zum 31.08.2020 und muss nun von den Tarifparteien neu verhandelt und abgeschlossen werden. Für die Entwicklung der Personalkosten wurden ab 01.09.2020 3%
und ab 01.01.2021 nochmals 3% in die Planung einbezogen.
Bestandteil der Personalaufwendungen sind auch die Aufwendungen für die Mitarbeiter/innen, die im
Rahmen eines „Gestellungsvertrages“ an die NüStSG überlassen werden. Den Aufwendungen für aktive Kräfte stehen in gleicher Höhe die Kostenerstattungen der NüStSG an das NüSt gegenüber.
„Materialaufwand (GuV-Nr. 8)“
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„a) Lebensmittel“
Die gesamte Speisenproduktion (inkl. Einkauf) wird von der NüStSG erbracht und in deren Wirtschaftsplan veranschlagt sowie als Fremdleistung Küche bei NüSt angegeben. Getränke und Sondernahrung
(z.B. Nahrungsergänzungsmittel) werden von den NüSt - Einrichtungen beschafft und als Lebensmittelaufwand ausgewiesen.
„b) Wasser, Energie, Brennstoffe“
In diesem Bereich wurde unter Beachtung der Verbrauchsmengen des Jahres 2019 eine Fortschreibung
des Ansatzes vorgenommen.
„c) Wirtschafts-/Verwaltungs-/Betreuungs-/Medizinisch-therapeutischer Bedarf“
Für die darin verankerten Kostenpositionen wurden die Einzelansätze überprüft und für 2021 entsprechend fortgeschrieben.
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„Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen (GuV-Nr. 9)“
Die Verwaltungskostenerstattung (VKE) an den Träger (a) beinhaltet städtische Overheadkosten (z.B.
Stadtrat, Rathäuser, Referate) und die zentralen Leistungen der Querschnittsdienststellen (z.B. DIP,
PA, Rpr), die unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme pauschaliert umgelegt werden. Durch
die stadtweite Neustrukturierung der Verwaltungskostenerstattung hat sich für NüSt eine Höhe von
397.640 EUR ergeben. Der Posten „Abrechnung IuK“ b) umfasst von DIP/IT erbrachte Leistungen. Für
„Sonstige Erstattungen an Träger“, die bisher die Heizungsgrundkosten von H beinhalteten, werden für
2021 nicht mehr vorgesehen.
„Steuern, Abgaben, Versicherungen (GuV-Nr. 10)“
Mit der Einführung des Pflegeberufegesetzes (PflBG) wurde mit der Einführung der generalistisch ausgerichteten Ausbildung auch die Finanzierung (Abschnitt 3 PflBG) in Verbindung mit der PflegeberufeAusbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) neu geregelt. Danach wurde für den Freistaat Bayern
auf Landesebene ein Ausgleichsfonds (PAF) eingerichtet. In diesen sind vom Freistaat Bayern, den
Krankenhäusern, ambulante, teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen sowie den Kranken- und Pflegeversicherungen entsprechend Einzahlungen vorzunehmen. Die Einzahlung ist unter Berücksichtigung der Auswirkungen von Corona im Freistaat Bayern zum 01.08.2020 aktiv geworden. Den derzeit
eingeschätzten Aufwand stellt NüSt unter dieser GuV-Position in den Abgaben ein. Die Laufzeit eines
Bescheides ist jeweils auf ein Kalenderjahr gerichtet, d.h. erstmalig für 2020 bis 31.12.2020. Neue Bescheide für unsere Einrichtungen für 2021 wird NüSt voraussichtlich erst im November 2020 erhalten.
Gleichzeitig sind diese Aufwendungen im Rahmen der Vergütungssätze als eigenständiger Verrechnungssatz an die Pflegenden weiterberechenbar und erscheinen als Erträge unter der GuV-Position 1,
den Leistungserträgen.
Im Bereich der Steuern wird mit keinen Steuererhöhungen oder Nachzahlungen in 2021 gerechnet. Der
Betrag leitet sich aus dem bisherigen Bescheiden ab.
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„Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung (GuV-Nr. 16)“
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Die Wartungsaufwendungen beinhalten Aufwendungen für abgeschlossene Wartungsverträge technischer Anlagen und Pflegeverträge für Software. Auf Grund des schlechten Zustandes der Gebäude und
Anlagen sowie unter Berücksichtigung der Gesamtertragslage bleiben die Planansätze für Instandhaltung und Instandsetzung bei ca. 1,1 Mio. EUR.
„Sonstige ordentliche Aufwendungen (GuV-Nr. 17)“
In dieser Position werden die Änderungen des BilRUG, die u.a. durch die Aufhebung des Ausweises
eines außerordentlichen Ergebnisses begründet sind, fortgeschrieben. Die betreffenden Aufwandspositionen sind den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu zuordnen.
„Jahresergebnis (GuV-Nr. 20)“
Der Erfolgsplan 2021 geht von einem Fehlbetrag in Höhe von 684 TEUR aus, der auf neue Rechnung
vorgetragen werden soll.
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„Kassenkredit“
Nach § 7 Abs. 2 WkPV soll der festgesetzte Höchstbetrag eines Kassenkredites für die Kassenführung
einer Einrichtung ein Sechstel der im Erfolgsplan vorgesehenen Erträge bei den Nummern 1 bis 8 (bei
NüSt GuV Nr. 1 bis 6), 23 bis 25 (bei NüSt GuV Nr. 18) der Gewinn- und Verlustrechnung nicht übersteigen. Für das Jahr 2021 errechnet sich ein Betrag in Höhe von 6.501.838 EUR (1/6 von
39.011.030 EUR). Zur Absicherung der rechtzeitigen Leistung von Ausgaben und für Unwägbarkeiten
soll der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 6,5 Mio. EUR festgesetzt werden.
2.3. Vermögensplan
Im Vermögensplan sind einerseits alle voraussehbaren Ausgaben des Geschäftsjahres 2021, die sich
aus Änderungen des Anlagevermögens, den Tilgungsleistungen sowie der Höhe des im Geschäftsjahr
zu deckenden Verlustes ergeben, und andererseits die vorhandenen und zu beschaffenden Deckungsmittel und die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§ 4 Abs. 1 WkPV).
Der Vermögensplan weist für das Jahr 2021 einen Finanzbedarf von rd. 4,2 Mio. EUR aus. Dieser Finanzbedarf resultiert aus:
Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen: 3,06 Mio. EUR,
Ausgaben für Tilgungsleistungen: 0,46 Mio. EUR,
Verlustdeckung: 0,68 Mio. EUR. .
Der geplante Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2021 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden
und wird im Posten „Deckung der Verluste“ unter „Verlustvortrag“ ausgewiesen.
In der nachfolgenden Tabelle sind die für das Jahr 2021 geplanten Ausgaben den zugehörigen Deckungsmitteln gegenübergestellt:
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Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV)
Im Jahr 2021 sind Investitionen in Höhe von rd. 3,06 Mio. EUR vorgesehen.
Entsprechend Beschluss des Stadtrates am 18.12.2019 ist die Verwaltung beauftragt worden, für den
Neubau des August-Meier-Hauses den ÖPP-Projektvertrag abzuschließen. Im Investitionsplan sind die
derzeit angenommenen Herstellkosten eingegangen. Für 2020 und 2021 sind Projekt begleitende und
vorbereitende Aufwendungen eingestellt. Mit der Inbetriebnahme, geplant 2022, sind die Herstellkosten
des eigentlichen Neubaus, einschließlich von Nachträgen, fällig. Der Vertrag ist im Februar 2020 nach
der Zusage zum vorzeitigen Maßnahmebeginn im Rahmen der Beantragung von Fördermitteln des
Freistaates Bayern unterzeichnet worden. Zwischenzeitlich ist der Bescheid zur Förderung dieses Projektes vom Freistaat Bayern eingegangen.
Für das Vorhaben Zentralküche sind die vorbereitenden Aktivitäten in eine neue Phase getreten. Aus
diesem Grund wird das Vorhaben in der bisherigen Höhe mit veränderter zeitlicher Folge im Investitionsplan dargestellt. Für 2021 leitet sich ein Investitionsvolumen von 0,7 Mio. EUR ab, wobei diese
Aufwendungen am Jahresende als Anlagen im Bau stehen bleiben würden.
Für die infrastrukturelle Weiterentwicklung der Senioren-Wohnanlage Platnersberg sind mit Unterstützung des Hochbauamtes im Jahr 2021 Ausgaben in Höhe von 1,3 Mio. EUR im Investitionsplan verankert.
Für die Wiederbeschaffung von verschiedensten Anlagegütern sowie die weitere Ausstattung der Einrichtungen mit WLAN werden 0,4 Mio. EUR für das Wirtschaftsjahr 2021 veranschlagt.
Ausgaben für Tilgungsleistungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 WkPV)
Die planmäßigen Tilgungsleistungen sind im Detail im Gliederungspunkt 2.7 dargestellt. Die Planzahlen
enthalten den derzeitigen Darlehensbestand. Neuaufnahmen von Darlehen sind im Jahr 2021 nicht vorgesehen. Die Tilgungsleistungen für die Verpflichtungen aus Altkrediten sollen vollständig über refinanzierte Abschreibungen des Jahres 2021 finanziert werden.
Deckung der Verluste (§ 4 Abs. 1 Nr. 3WkPV)
Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
2.4. Finanzplan
Gemäß § 6 WkPV enthält der fünfjährige Finanzplan - das erste Planungsjahr ist das laufende Geschäftsjahr (2020) - eine nach Jahren gegliederte Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und
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26 / Wirtschafts- und Finanzplan 2021
NürnbergStift
Deckungsmittel des Vermögensplanes und eine Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse.
Den Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV (alle vorhersehbaren Ausgaben, die sich aus Änderungen
des Anlagevermögens ergeben) liegt ein Investitionsprogramm zugrunde. Die geplanten Ausgabepositionen stehen unter dem Vorbehalt des Planungs- und Baufortschrittes der einzelnen Maßnahmen in
Verbindung mit notwendigen Kreditmittelbereitstellungen sowie durch die Beschlusslage des Werkausschusses.
Es folgt die Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögensplans
(§ 6 Nr. 1 WkPV):
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Übersicht über die Entwicklung der Jahresfehlbeträge (ohne Sondereffekte) entsprechend § 6 Nr. 2
WkPV (vor Baubeginn):
Nach § 3 Abs. 3 WkPV soll der Erfolgsplan ausgeglichen sein. Aufgrund der Belegungssituation in Verbindung mit dem Zustand der Gebäude, der anstehenden Baumaßnahmen sowie der Ertrags- und Kostensituation ist davon auszugehen, dass für das Jahr 2021 kein ausgeglichenes Jahresergebnis erzielbar ist. Diese Situation ist auch in den Folgejahren derzeit nicht abwendbar.
Es wird angestrebt, über kontinuierliche Vergütungsverhandlungen, dem Investitionsfortschritt, einer
Stabilisierung der Belegungsrate auf hohem Niveau und der weiteren Umsetzung des Restrukturierungsprogramms wieder zu einem ausgeglichenen Ergebnis zu kommen.
Auf den folgenden Seiten wird das Investitionsprogramm (Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV) zum
Finanzplan 2021 fortgeschrieben.
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2.5. Verpflichtungsermächtigungen
Für die Zentralküche wird gegenwärtig sowohl eine Anmietung als auch der Neubau des Gebäudes
verfolgt. Das Projekt ist weiterhin in der Vorbereitungsphase.
Für den Neubau des August-Meier-Hauses ist die Realisierung über ein ÖPP-Projekt mit Beschluss des
Stadtrates in der Umsetzung. Dieses Projekt wird mit Fördermitteln des Freistaates Bayern in Höhe von
ca. 10 Mio. EUR unterstützt. Die Vorbereitungen für den Neubau und die Sanierung der SeniorenWohnanlage Platnersberg sollen gestartet werden.
2.6. Stellenplan
Der am 01.10.2005 in Kraft getretene Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) verzichtet zugunsten eines einheitlichen Beschäftigungsbegriffes auf die bisher übliche Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern. Mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung zum 01.01.2017 wird nun auch die
Bezeichnung „Tarifliche Beschäftigte“ umgesetzt. Die Darstellung erfolgt nun in einer Tabelle und verknüpft die bisherigen Tarifgruppen mit den neuen.
Beamte
91
Wirtschafts- und Finanzplan 2021 33
NürnbergStift
Die Stelle der ersten Werkleiterin wird bei Ref. V ausgewiesen.
Tariflich Beschäftigte
92
34 / Wirtschafts- und Finanzplan 2021
NürnbergStift
2.7. Darlehensverbindlichkeiten
Zum 31.12.2021 wird mit Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 7.530 TEUR gerechnet. Diese entfallen vollständig auf Altbestände.
Eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Darlehensverbindlichkeiten (ohne Kassenkredite)
gibt nachfolgende Aufstellung:
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Wirtschafts- und Finanzplan 2021 Wichtige Begriffe und Abkürzungen35
NürnbergStift
Wichtige Begriffe und Abkürzungen
AHJ Senioren-Wohnanlage St. Johannis
AHP Senioren-Wohnanlage Platnersberg
AHR August-Meier-Heim
AHS Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See
AMBD Ambulante Dienste
AVPflegeVG Verordnung zur Ausführung des SGB XI Soziale Pflegeversicherung
BGr. Besoldungsgruppen
DIP Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
EGr. Entgeltgruppen
EUR Euro
GJ Geschäftsjahr
GuV Gewinn- und Verlustrechnung
H Hochbauamt
HSP Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital
KGr. Kontengruppe
KUGr. Kontenuntergruppe
Mio. EUR Millionen Euro
NüSt NürnbergStift
NüStSG NürnbergStift Service GmbH
PAF Pflegeausbildungsfonds
PflegeVG Pflege-Versicherungsgesetz
PfleWoqG Pflege- und Wohnqualitätsgesetz
PSG I, II, III Pflegestärkungsgesetze
rd. rund
REHA Geriatrische Rehabilitation
SGB V Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung
SGB XI Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung
TEUR Tausend Euro
TVöD Tarifvertrag öffentlicher Dienst
VGr. Vergütungsgruppe
wbg Wohnungsbaugesellschaft Nürnberg
WkPV Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen
Pflegeeinrichtungen
WPL Wirtschaftsplan
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