H.2.1 Produktbudgets
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
H. Budgetierung
H.1 Vorbemerkungen
Das Thema Budgetierung hat bei der Stadt Nürnberg
eine lange Tradition, die sich bis in die 90er Jahre zurückverfolgen lässt.
Mit der Einführung des Produkthaushaltes zum
01.01.2014, in dem Produkte und eine outputorientierte
Steuerung eine wichtige Rolle spielen, wurde das
Budgetmodell an die neuen Erfordernisse angepasst.
Der eingeschlagene Weg der dezentralen Ressourcenverantwortung sollte dabei nicht verlassen werden.
Ein Budget stellt grundsätzlich den finanziellen Ermächtigungsrahmen für die bewirtschaftende Stelle dar, in
dem sie die zur Zielerreichung notwendigen Maßnahmen eigenverantwortlich einleiten, steuern und überwachen muss.
Die den Dienststellen/Organisationseinheiten zugeordneten Produkte sollen ergebnisorientiert mit Leistungsund Finanzvorgaben gesteuert werden. Die Leistungsvorgaben werden dabei über Ziele und Kennzahlen abgebildet. Die Finanzvorgaben erfolgen grundsätzlich in
Form von Budgets.
Funktional gesehen erfolgt die Steuerung auf den vier
Ebenen: Produkte, Dienststellen/Organisationseinheiten, Referate/Geschäftsbereiche und Gesamtstadt
(„Vier-Ebenen-Steuerung“). Mit dieser hierarchischen
Trennung soll die dezentrale Ressourcenverantwortung
gefördert werden. Aus Produktsicht heraus werden in
der Regel Abteilungen für die Leistungserstellung und -
steuerung verantwortlich sein. Leistungen werden zu
Produkten (= Budgetebene) zusammengefasst, die von
den Dienststellen zu steuern und verantworten sind. Auf
der nächsten Steuerungsebene sollen die Referate/Geschäftsbereiche vor allem eine Finanzverantwortung für
die vereinbarten Produktbudgets ihrer Dienststellen
übernehmen und entsprechend der Regelungen steuernd eingreifen. Erst wenn auf dieser Steuerungsebene
keine Lösungen erreicht werden können, greift die Gesamtstadt steuernd ein.
In Anlehnung an die Begrifflichkeiten der KommHV-Doppik (siehe Muster zu § 4 Abs. 4 KommHV-Doppik), in
dem für die Darstellung der internen Leistungsbeziehungen auch die Begriffe Erträge und Aufwendungen benutzt werden, werden im Budgetierungsmodell durchgängig die Begriffe Erträge und Aufwendungen verwendet.
In den nachfolgenden Ausführungen wird das Grundmodell der Budgetierung der Stadt Nürnberg vorgestellt.
Aufgrund der weiterhin sehr angespannten Haushaltssituation wird es je nach Bedarf weiterhin notwendig sein,
bestimmte Budgetregelungen (zum Beispiel Deckungsmöglichkeiten und die Übertragung von Haushalts-
/Budgetresten) über Anordnungen des Oberbürgermeisters (AdO) bis auf weiteres außer Kraft zu setzen.
H.2 Budgetmodell
Im Produkthaushalt sind Produkte mit den zugehörigen
Finanzdaten, Zielen und Kennzahlen das zentrale Steuerungselement. Aus diesem Grunde werden die Budgets
bei der Stadt Nürnberg - unter Beachtung des
§ 4 KommHV-Doppik - unterhalb der Teilhaushalte
(= Geschäftsbereiche/Referate) auf der Produktebene
festgelegt und durch den jeweiligen Produktverantwortlichen verantwortet.
H.2.1 Produktbudgets
Zur besseren Informationsgewinnung (Transparenz) und
zur Trennung unterschiedlicher steuerungsrelevanter
Bestandteile werden die Budgetmittel eines Produktes in
die folgenden Teilbudgets unterteilt:
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Die Teilbudgets K1 bis K5 umfassen den konsumtiven
Bereich, das heißt alle Aufwendungen und Erträge des
Ergebnishaushalts (= Plan) beziehungsweise der Ergebnisrechnung (= Ist). Die Teilbudgets I1 und I2 bilden die
Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen ab,
die Bestandteil des Finanzhaushaltes beziehungsweise
der Finanzrechnung sind.
Eine detaillierte Auflistung der Zuordnung der einzelnen
Sachkonten zu den jeweiligen Teilbudgets ist im Band 1
in der Anlage K2 im Anhang abgedruckt.
Im Band 2 werden in den Produktdatenblättern die Finanzdaten analog der Teilbudgetlogik abgebildet. Die
Ermächtigung durch den Stadtrat erfolgt jeweils getrennt
nach den einzelnen Teilbudgets. Die innerhalb und zwischen Produkten möglichen Deckungsfähigkeiten werden im Gliederungspunkt H.4 ausführlich erläutert.
In den folgenden Ausführungen werden die Ermächtigungen und die Inhalte der einzelnen Teilbudgets im Detail beschrieben.
Teilbudget K1 - Sachmittel
Beim Teilbudget K1 wird der Saldo aus den Erträgen und
Aufwendungen ergebnisorientiert ermächtigt.
Das Teilbudget K1 umfasst alle konsumtiven Sachaufwendungen und -erträge, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Produkterstellung stehen und nicht K2,
K3 und K5 zugeordnet werden. Zudem werden die ehemals zu den Personalaufwendungen gezählten Aufwendungen für Aus-/Fortbildung und die Aufwendungen für
Dozenten und Honorarkräfte dem Sachmittelbudget zugeordnet. Zentral verwaltete, querbewirtschaftete Sachkonten sind Bestandteil des Teilbudgets K1 in den betroffenen Produkten.
Die Steuerung des Teilbudgets K1 liegt voll im Verantwortungsbereich der Produktverantwortlichen.
Teilbudget K2 - Personal (nur Aktive)
Beim Teilbudget K2 wird der Saldo aus den Erträgen und
Aufwendungen ergebnisorientiert ermächtigt.
Das Teilbudget K2 berücksichtigt die Personalaufwendungen und -zuwendungen für aktive Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, die im Stellenplan geführt werden. Das
sind alle auf Arbeitgeberseite anfallenden Geld- und
Sachleistungen an Beamte, tariflich Beschäftigte und
sonstige Beschäftigte, die nicht Versorgungsempfänger
sind.
Das Personalbudget beinhaltet neben den Personalaufwendungen ebenso die Erträge für Erstattungen und Zuwendungen (zum Beispiel Lehrpersonalzuschüsse), die
mehrheitlich für Personal geleistet werden.
Die Personalaufwendungen werden im Rahmen der
Haushaltsplanung und Budgetaufstellung auf der Basis
von Durchschnittskosten (= Bewertungskomponente)
und dem Stellenplan (= Mengenkomponente) ermittelt.
Dabei werden die aus Durchschnittskosten und dem entsprechenden Stellenwert und dem VK-Anteil aller Planstellen berechneten Werte um einen Standardvakanzanteil von 6 % (ab 2025, im Vorjahr 5 %) gekürzt. Dieser
Betrag wird zentral veranschlagt (Allgemeine Finanzwirtschaft; L612100999). Die Konsequenz aus dieser Vorgehensweise ist, dass die Produkte zu Beginn des Jahres erst einmal mit einer Unterdeckung starten. Mit jeder
Stellenfreihaltung wird diese Unterdeckung sukzessive
ausgeglichen. Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Unterdeckung vollständig ausgeglichen ist, stehen mit jeder weiteren Stelle freie Mittel zur Verfügung, die dann im Rahmen der Deckungsregeln verwendet werden können.
Falls bei einer Dienststelle im gesamten Jahr keine ausreichenden budgetverbessernden Sachverhalte anfallen, würde das K2-Budget negativ abschließen. Damit
der Dienststelle/Organisationseinheit in diesem Falle
keine Nachteile entstehen, wird im Rahmen der Controllinggespräche eine Kompensation für den negativen
Vortrag ermittelt und die systembedingte Unterdeckung
ausgeglichen werden.
Teilbudget K3 -Sozialtransferleistungen und
Zuwendungen
Beim Teilbudget K3 wird grundsätzlich der Saldo aus
den Erträgen und Aufwendungen ergebnisorientiert ermächtigt. Eine Einzelermächtigung erfolgt für die Zuwendungen (Zuschüsse und Zuweisungen), die im Band 1,
Gliederungspunkt I.2.2 in der Liste der Zuschüsse und
Zuweisungen dargestellt sind.
Das Teilbudget K3 weist alle Aufwendungen und Erträge
für Sozialtransferleistungen und Zuwendungen (= Zuweisungen und Zuschüsse) aus. Das Teilbudget K3 wird
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