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H.2.1 Produktbudgets

Haushalt 2026 · Band 1 · Seiten 120–121 · Seiten 120–121 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

H. Budgetierung H.1 Vorbemerkungen Das Thema Budgetierung hat bei der Stadt Nürnberg eine lange Tradition, die sich bis in die 90er Jahre zu￾rückverfolgen lässt. Mit der Einführung des Produkthaushaltes zum 01.01.2014, in dem Produkte und eine outputorientierte Steuerung eine wichtige Rolle spielen, wurde das Budgetmodell an die neuen Erfordernisse angepasst. Der eingeschlagene Weg der dezentralen Ressourcen￾verantwortung sollte dabei nicht verlassen werden. Ein Budget stellt grundsätzlich den finanziellen Ermäch￾tigungsrahmen für die bewirtschaftende Stelle dar, in dem sie die zur Zielerreichung notwendigen Maßnah￾men eigenverantwortlich einleiten, steuern und überwa￾chen muss. Die den Dienststellen/Organisationseinheiten zugeord￾neten Produkte sollen ergebnisorientiert mit Leistungs￾und Finanzvorgaben gesteuert werden. Die Leistungs￾vorgaben werden dabei über Ziele und Kennzahlen ab￾gebildet. Die Finanzvorgaben erfolgen grundsätzlich in Form von Budgets. Funktional gesehen erfolgt die Steuerung auf den vier Ebenen: Produkte, Dienststellen/Organisationseinhei￾ten, Referate/Geschäftsbereiche und Gesamtstadt („Vier-Ebenen-Steuerung“). Mit dieser hierarchischen Trennung soll die dezentrale Ressourcenverantwortung gefördert werden. Aus Produktsicht heraus werden in der Regel Abteilungen für die Leistungserstellung und - steuerung verantwortlich sein. Leistungen werden zu Produkten (= Budgetebene) zusammengefasst, die von den Dienststellen zu steuern und verantworten sind. Auf der nächsten Steuerungsebene sollen die Referate/Ge￾schäftsbereiche vor allem eine Finanzverantwortung für die vereinbarten Produktbudgets ihrer Dienststellen übernehmen und entsprechend der Regelungen steu￾ernd eingreifen. Erst wenn auf dieser Steuerungsebene keine Lösungen erreicht werden können, greift die Ge￾samtstadt steuernd ein. In Anlehnung an die Begrifflichkeiten der KommHV-Dop￾pik (siehe Muster zu § 4 Abs. 4 KommHV-Doppik), in dem für die Darstellung der internen Leistungsbeziehun￾gen auch die Begriffe Erträge und Aufwendungen be￾nutzt werden, werden im Budgetierungsmodell durch￾gängig die Begriffe Erträge und Aufwendungen verwen￾det. In den nachfolgenden Ausführungen wird das Grundmo￾dell der Budgetierung der Stadt Nürnberg vorgestellt. Aufgrund der weiterhin sehr angespannten Haushaltssi￾tuation wird es je nach Bedarf weiterhin notwendig sein, bestimmte Budgetregelungen (zum Beispiel Deckungs￾möglichkeiten und die Übertragung von Haushalts- /Budgetresten) über Anordnungen des Oberbürgermeis￾ters (AdO) bis auf weiteres außer Kraft zu setzen. H.2 Budgetmodell Im Produkthaushalt sind Produkte mit den zugehörigen Finanzdaten, Zielen und Kennzahlen das zentrale Steu￾erungselement. Aus diesem Grunde werden die Budgets bei der Stadt Nürnberg - unter Beachtung des § 4 KommHV-Doppik - unterhalb der Teilhaushalte (= Geschäftsbereiche/Referate) auf der Produktebene festgelegt und durch den jeweiligen Produktverantwortli￾chen verantwortet. H.2.1 Produktbudgets Zur besseren Informationsgewinnung (Transparenz) und zur Trennung unterschiedlicher steuerungsrelevanter Bestandteile werden die Budgetmittel eines Produktes in die folgenden Teilbudgets unterteilt: 116 Die Teilbudgets K1 bis K5 umfassen den konsumtiven Bereich, das heißt alle Aufwendungen und Erträge des Ergebnishaushalts (= Plan) beziehungsweise der Ergeb￾nisrechnung (= Ist). Die Teilbudgets I1 und I2 bilden die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen ab, die Bestandteil des Finanzhaushaltes beziehungsweise der Finanzrechnung sind. Eine detaillierte Auflistung der Zuordnung der einzelnen Sachkonten zu den jeweiligen Teilbudgets ist im Band 1 in der Anlage K2 im Anhang abgedruckt. Im Band 2 werden in den Produktdatenblättern die Fi￾nanzdaten analog der Teilbudgetlogik abgebildet. Die Ermächtigung durch den Stadtrat erfolgt jeweils getrennt nach den einzelnen Teilbudgets. Die innerhalb und zwi￾schen Produkten möglichen Deckungsfähigkeiten wer￾den im Gliederungspunkt H.4 ausführlich erläutert. In den folgenden Ausführungen werden die Ermächti￾gungen und die Inhalte der einzelnen Teilbudgets im De￾tail beschrieben. Teilbudget K1 - Sachmittel Beim Teilbudget K1 wird der Saldo aus den Erträgen und Aufwendungen ergebnisorientiert ermächtigt. Das Teilbudget K1 umfasst alle konsumtiven Sachauf￾wendungen und -erträge, die im unmittelbaren Zusam￾menhang mit der Produkterstellung stehen und nicht K2, K3 und K5 zugeordnet werden. Zudem werden die ehe￾mals zu den Personalaufwendungen gezählten Aufwen￾dungen für Aus-/Fortbildung und die Aufwendungen für Dozenten und Honorarkräfte dem Sachmittelbudget zu￾geordnet. Zentral verwaltete, querbewirtschaftete Sach￾konten sind Bestandteil des Teilbudgets K1 in den be￾troffenen Produkten. Die Steuerung des Teilbudgets K1 liegt voll im Verant￾wortungsbereich der Produktverantwortlichen. Teilbudget K2 - Personal (nur Aktive) Beim Teilbudget K2 wird der Saldo aus den Erträgen und Aufwendungen ergebnisorientiert ermächtigt. Das Teilbudget K2 berücksichtigt die Personalaufwen￾dungen und -zuwendungen für aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Stellenplan geführt werden. Das sind alle auf Arbeitgeberseite anfallenden Geld- und Sachleistungen an Beamte, tariflich Beschäftigte und sonstige Beschäftigte, die nicht Versorgungsempfänger sind. Das Personalbudget beinhaltet neben den Personalauf￾wendungen ebenso die Erträge für Erstattungen und Zu￾wendungen (zum Beispiel Lehrpersonalzuschüsse), die mehrheitlich für Personal geleistet werden. Die Personalaufwendungen werden im Rahmen der Haushaltsplanung und Budgetaufstellung auf der Basis von Durchschnittskosten (= Bewertungskomponente) und dem Stellenplan (= Mengenkomponente) ermittelt. Dabei werden die aus Durchschnittskosten und dem ent￾sprechenden Stellenwert und dem VK-Anteil aller Plan￾stellen berechneten Werte um einen Standardvakanzan￾teil von 6 % (ab 2025, im Vorjahr 5 %) gekürzt. Dieser Betrag wird zentral veranschlagt (Allgemeine Finanzwirt￾schaft; L612100999). Die Konsequenz aus dieser Vor￾gehensweise ist, dass die Produkte zu Beginn des Jah￾res erst einmal mit einer Unterdeckung starten. Mit jeder Stellenfreihaltung wird diese Unterdeckung sukzessive ausgeglichen. Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Unterde￾ckung vollständig ausgeglichen ist, stehen mit jeder wei￾teren Stelle freie Mittel zur Verfügung, die dann im Rah￾men der Deckungsregeln verwendet werden können. Falls bei einer Dienststelle im gesamten Jahr keine aus￾reichenden budgetverbessernden Sachverhalte anfal￾len, würde das K2-Budget negativ abschließen. Damit der Dienststelle/Organisationseinheit in diesem Falle keine Nachteile entstehen, wird im Rahmen der Control￾linggespräche eine Kompensation für den negativen Vortrag ermittelt und die systembedingte Unterdeckung ausgeglichen werden. Teilbudget K3 -Sozialtransferleistungen und Zuwendungen Beim Teilbudget K3 wird grundsätzlich der Saldo aus den Erträgen und Aufwendungen ergebnisorientiert er￾mächtigt. Eine Einzelermächtigung erfolgt für die Zuwen￾dungen (Zuschüsse und Zuweisungen), die im Band 1, Gliederungspunkt I.2.2 in der Liste der Zuschüsse und Zuweisungen dargestellt sind. Das Teilbudget K3 weist alle Aufwendungen und Erträge für Sozialtransferleistungen und Zuwendungen (= Zu￾weisungen und Zuschüsse) aus. Das Teilbudget K3 wird 117

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