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← Haushaltsplan 2021 – Band 1

Referat V

Haushalt 2021 · Band 1 · Seiten 435–436 · Seiten 435–436 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel Geschäftsbereich Referat V: 62 Zuschüsse für den Bau und die Generalsanierung von Kindertagesstätten freigemeinnütziger Träger (Pauschale) - Höhere zweckgebundene Zuweisungen verringern die städtischen Mittel. - 1) Aufgrund des Art. 28 BayKiBiG ist die Stadt verpflichtet, Investitionskostenzuschüsse für Neu-, Um- und Er￾weiterungsbauten, für Generalsanierungen und für Ersatzneubauten anerkannter Kindertagesstätten zu leis￾ten. Diese belaufen sich auf 100 % der zuwendungsfähigen Kosten (vgl. Beschluss des JHA vom 23.10.2019 unter 4. Art und Umfang und Höhe der Zuwendung). Von dem Baukostenzuschuss i. H. v. 100 % der zuwen￾dungsfähigen Kosten leistet die Regierung von Mittelfranken einen Zuwendungsanteil. Im Rahmen der FAG￾Förderung beläuft sich der Prozentsatz der Regierung von Mittelfranken auf 60 %. Mit Beschluss vom Minis￾terrat am 06.10.2020 wurde das 4. Sonderinvestitionsprogramms bis zum 30.06.2021 verlängert, eine ent￾sprechende Förderrichtlinie liegt bislang jedoch noch nicht vor. Während der Laufzeit des 4. Sonderinvesti￾tionsprogramms erhöht sich der Prozentsatz der Regierung von Mittelfranken auf gesamt 90 %. Der Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege ergibt sich aus § 24 Abs. 1 SGB VIII. 2) Erhöhung des Mittelbedarfs und der Drittmittelerwartungen aufgrund von Verschiebungen sowie durch neue Maßnahmen bzw. Wegfall von Maßnahmen. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. Reduzierung des Ansatzes in 2021 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen, wegen der Corona Pandemie 3) Kostenschätzung 4) Zuwendungen nach BayFAG 431 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 77 Generalsanierung von Außenanlagen der Kindertageseinrichtungen und offene Jugendarbeit 1) Die Pauschale wird benötigt, um die in die Jahre gekommenen Außenanlagen von Kindertageseinrichtungen wieder bespielbar zu machen. Für die Pflegearbeiten reichen die vorhandenen Mittel nur bedingt aus. Zwi￾schenzeitlich ist nach Angaben von SÖR in den unten nachfolgend genannten Einrichtungen überall dringend eine Generalsanierung der Außenflächen notwendig: - Kita Reutersbrunnenstr. 40 - Kindergarten Gugelstr. 20 - Kita Siegfriedstr. 9 - Hort Dorfäckerstr. 26 - Kiga Fenitzerplatz 6 - Kiga Matthäus-Hermann-Platz 1 - KiJH Wörnitzerstr. Weitere Maßnahmen würden zu gegebener Zeit aus der Pauschale finanziert. 2) Reduzierung der Gesamtkosten. Wegfall der Drittmittelerwartungen, da die Voraussetzung für die Gewährung einer Refinanzierung durch die Regierung von Mittelfranken ist, dass die zuweisungsfähigen Ausgaben für die Sanierung des Außengeländes mindestens 25 v. H. der vergleichbaren Neubaukosten betragen. Dieser soge￾nannte Schwellenwert wurde in den letzten Jahren in keinem Fall überschritten, so dass auch keine Förde￾rung durch die Regierung von Mittelfranken gewährt werden konnte und die Einzahlungen ausbleiben. Die Sanierung fällt sehr oft mit einer Generalsanierung, einem Ersatzneubau oder einem Erweiterungsbau zusam￾men. Reduzierung des Ansatzes in 2021 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen, wegen der Corona Pandemie 3) Kostenannahme 4) keine 432

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