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← Haushaltsplan 2021 – Band 1

Referat I/II

Haushalt 2021 · Band 1 · Seiten 431 · Seiten 431 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel Geschäftsbereich Referat I/II: 01 Einführung neuer DV-Verfahren 1) Bedingt durch die digitale Transformation gewinnt die IT in der Stadtverwaltung immer mehr an Bedeutung. Aus den Strategieprojekten werden sich neue, bislang ungeplante Digitalisierungsmaßnahmen/DV-Verfahren ergeben, die von IT umzusetzen und aus dieser MIP-Pauschale zu finanzieren sind. 2) Reduzierung der Gesamtkosten. Reduzierung der Ansätze in den Jahren 2021 – 2024 aufgrund von ausga￾benbegrenzenden Maßnahmen wegen der Corona Pandemie 3) Kostenschätzung 4) keine 88 WLAN 2020 / IT-Maßnahmen 1) Aufbau der städtischen WLAN-Infrastruktur; um eine WLAN-Vernetzung der städtischen Verwaltungsgebäude sicherzustellen, ist es dringend notwendig, eine flächendeckende WLAN-Infrastruktur aufzubauen. Um den zukünftigen Anforderungen der Datenübertragung für mobile Endgeräte (z.B. Smartphones, Tablet￾PCs und mobile VoIP-Telefone) gerecht zu werden, wird sowohl in neu gebauten Gebäuden als auch bei der Ertüchtigung von Bestandsgebäuden ein flächendeckendes WLAN benötigt. Hierzu sind Investitionen in die passive Infrastruktur (Anschaffung und Installation von LAN-Ports) als auch in die aktive WLAN-Infrastruktur (USV, Schranküberwachung, Switche, WLAN-Komponenten) erforderlich. Um die gestiegenen Sicherheitsanforderungen schnell umsetzen zu können, sollten Infrastruktur und Betrieb in städtischer Hand liegen. 2) Reduzierung der Gesamtkosten, aufgrund längerer Vorlaufzeiten bei der Planung und Installation der passi￾ven Infrastruktur in den Jahren 2021 und 2022. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss: In der Pau￾schale werden künftig die IT-Maßnahmen veranschlagt, die vorher in der IUK-Pauschale (Hochbaubau-Pau￾schale) veranschlagt waren. 3) Kostenschätzung 4) keine 427

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