H.3 Budgetverantwortung
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
herausnehmen oder neue hinzufügen. Sobald Ziele
nicht mehr erreicht werden können, muss der Stadtrat
informiert und mit diesem über die Anpassung der Ziele
und/oder der finanziellen Mittel entschieden werden.
Wenn die im Budgetmodell definierten Deckungsfähigkeiten zwischen Produkten in Anspruch genommen
werden, muss die Zielerreichung der Produkte weiterhin
gewährleistet sein. Kann die Zielerreichung eines Produktes nicht mehr gewährleisten werden, kann nur in
Abstimmung mit dem Stadtrat und einer Anpassung der
Ziele eine Deckungsfähigkeit hergestellt werden.
H.3 Budgetverantwortung
Auf der Produktebene liegt die Budgetverantwortung
bei der/dem Produktverantwortlichen. Diese wird grundsätzlich von der Dienststellenleitung beziehungsweise
der Leitung der Organisationseinheit wahrgenommen.
Die Dienststellen/Organisationseinheiten führen ihre
Budgets in freier und alleiniger Verantwortung aus.
Aufgabe der Budgetverantwortlichen ist es, die vereinbarten Leistungsziele zu erreichen und die dazugehörigen Finanzvorgaben unter Beachtung der Budgetregeln
(Deckungsfähigkeit, Zweckbindung von Einzelansätzen,
etc.) für das Produkt einzuhalten.
Eine wichtige Aufgabe der Dienststellen beziehungsweise Organisationseinheiten ist es, sowohl positive als
auch negative Abweichungen rechtzeitig zu erkennen,
diese zu kommunizieren und zu steuern.
Das Produktbudget teilt sich in die sieben Teilbudgets
auf, die von den Produktverantwortlichen in unterschiedlicher Weise direkt steuer- bzw. beeinflussbar
sind. Die Teilbudgets K1 und K2 sowie I1 sind vom
Produktverantwortlichen voll zu steuern und von daher
auch in vollem Umfang von ihm zu vertreten. Die Teilbudgets K3, K4 und K5 sind nur zum Teil vom Produktverantwortlichen steuer- bzw. beeinflussbar. Unabhängig davon werden diese Teilbudgets auch im Rahmen
der Controllingprozesse thematisiert. Die Entwicklungen in den Teilbudgets K3, K4 und K5 sind Gegenstand
der Controllinggespräche.
Des Weiteren werden die geplanten Investitionsmaßnahmen im Teilbudget I2 entsprechend der Vorgaben
von den jeweils Verantwortlichen umgesetzt.
In den durch den Stadtrat im Rahmen des Haushaltsbeschlusses ermächtigten Bewirtschaftungsrahmen je
Teilbudget kann der jeweilige Budgetverantwortliche
den Haushalt unter Beachtung der beschlossenen
Verwendungsauflagen eigenständig bewirtschaften.
H.4 Deckungsregeln
Bei der Festlegung der Deckungsregeln wird eine Unterscheidung in eine sachliche und eine hierarchische
Deckungsfähigkeit vorgenommen. Mit dem Begriff
„sachliche Deckungsfähigkeit“ werden inhaltliche Ausgleichsregelungen innerhalb eines Teilbudgets und
zwischen einzelnen Teilbudgets beschrieben. Bei der
„hierarchischen Deckungsfähigkeit“ werden Ausgleichsregelungen zwischen einzelnen Produkten im Rahmen
der Vier-Ebenen-Steuerung (Produkt, Dienststelle/Organisationseinheit, Geschäftsbereich/Referat und
Gesamtstadt) betrachtet. Bei Anwendung der hierarchischen Deckungsfähigkeit sind die sachlichen Deckungsfähigkeiten zu beachten.
Um einen flexiblen Mitteleinsatz zu gewährleisten, sind
je Produkt die Ansätze der in einem Teilbudget veranschlagten Aufwendungen und Erträge gegenseitig
deckungsfähig, soweit in diesem Konzept nichts anderes bestimmt ist. Ausnahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit bestehen unter anderem im Teilbudget
K5, in dem die Sachkonten einzeln ermächtigt werden,
sowie bei den einzuhaltenden Zweckbindungsvorschriften bei den Zuwendungen im Teilbudget K3, die einzeln
über Sachkonten und Kostenstellen ermächtigt werden.
Die produktübergreifende (hierarchische) Deckung wird
entscheidend durch den Grundsatz eingeschränkt, dass
die Budgets an die Ziele der jeweiligen Produkte gebunden sind und aus diesem Grunde nicht ohne Weiteres eine regelhafte Deckungsfähigkeit zwischen Produkten zulässig ist. Deckungsringe über mehrere Produkte hinweg sind daher im Budgetmodell grundsätzlich
nicht vorgesehen, da diese der Output-Orientierung
einer produktbezogenen Steuerung über Ziele und
Kennzahlen entgegenlaufen würden. Ausnahmen waren jedoch zum Beispiel für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt (J) und das Amt
für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt Nürnberg (SHA) notwendig, für die produktübergreifende Deckungsringe zu den Teilbudgets K3 gebildet worden sind.
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