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H.3 Budgetverantwortung

Haushalt 2021 · Band 1 · Seiten 117 · Seiten 117 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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herausnehmen oder neue hinzufügen. Sobald Ziele nicht mehr erreicht werden können, muss der Stadtrat informiert und mit diesem über die Anpassung der Ziele und/oder der finanziellen Mittel entschieden werden. Wenn die im Budgetmodell definierten Deckungsfähig￾keiten zwischen Produkten in Anspruch genommen werden, muss die Zielerreichung der Produkte weiterhin gewährleistet sein. Kann die Zielerreichung eines Pro￾duktes nicht mehr gewährleisten werden, kann nur in Abstimmung mit dem Stadtrat und einer Anpassung der Ziele eine Deckungsfähigkeit hergestellt werden. H.3 Budgetverantwortung Auf der Produktebene liegt die Budgetverantwortung bei der/dem Produktverantwortlichen. Diese wird grund￾sätzlich von der Dienststellenleitung beziehungsweise der Leitung der Organisationseinheit wahrgenommen. Die Dienststellen/Organisationseinheiten führen ihre Budgets in freier und alleiniger Verantwortung aus. Aufgabe der Budgetverantwortlichen ist es, die verein￾barten Leistungsziele zu erreichen und die dazugehöri￾gen Finanzvorgaben unter Beachtung der Budgetregeln (Deckungsfähigkeit, Zweckbindung von Einzelansätzen, etc.) für das Produkt einzuhalten. Eine wichtige Aufgabe der Dienststellen beziehungs￾weise Organisationseinheiten ist es, sowohl positive als auch negative Abweichungen rechtzeitig zu erkennen, diese zu kommunizieren und zu steuern. Das Produktbudget teilt sich in die sieben Teilbudgets auf, die von den Produktverantwortlichen in unter￾schiedlicher Weise direkt steuer- bzw. beeinflussbar sind. Die Teilbudgets K1 und K2 sowie I1 sind vom Produktverantwortlichen voll zu steuern und von daher auch in vollem Umfang von ihm zu vertreten. Die Teil￾budgets K3, K4 und K5 sind nur zum Teil vom Produkt￾verantwortlichen steuer- bzw. beeinflussbar. Unabhän￾gig davon werden diese Teilbudgets auch im Rahmen der Controllingprozesse thematisiert. Die Entwicklun￾gen in den Teilbudgets K3, K4 und K5 sind Gegenstand der Controllinggespräche. Des Weiteren werden die geplanten Investitionsmaß￾nahmen im Teilbudget I2 entsprechend der Vorgaben von den jeweils Verantwortlichen umgesetzt. In den durch den Stadtrat im Rahmen des Haushalts￾beschlusses ermächtigten Bewirtschaftungsrahmen je Teilbudget kann der jeweilige Budgetverantwortliche den Haushalt unter Beachtung der beschlossenen Verwendungsauflagen eigenständig bewirtschaften. H.4 Deckungsregeln Bei der Festlegung der Deckungsregeln wird eine Un￾terscheidung in eine sachliche und eine hierarchische Deckungsfähigkeit vorgenommen. Mit dem Begriff „sachliche Deckungsfähigkeit“ werden inhaltliche Aus￾gleichsregelungen innerhalb eines Teilbudgets und zwischen einzelnen Teilbudgets beschrieben. Bei der „hierarchischen Deckungsfähigkeit“ werden Ausgleichs￾regelungen zwischen einzelnen Produkten im Rahmen der Vier-Ebenen-Steuerung (Produkt, Dienststel￾le/Organisationseinheit, Geschäftsbereich/Referat und Gesamtstadt) betrachtet. Bei Anwendung der hierarchi￾schen Deckungsfähigkeit sind die sachlichen De￾ckungsfähigkeiten zu beachten. Um einen flexiblen Mitteleinsatz zu gewährleisten, sind je Produkt die Ansätze der in einem Teilbudget veran￾schlagten Aufwendungen und Erträge gegenseitig deckungsfähig, soweit in diesem Konzept nichts ande￾res bestimmt ist. Ausnahmen der gegenseitigen De￾ckungsfähigkeit bestehen unter anderem im Teilbudget K5, in dem die Sachkonten einzeln ermächtigt werden, sowie bei den einzuhaltenden Zweckbindungsvorschrif￾ten bei den Zuwendungen im Teilbudget K3, die einzeln über Sachkonten und Kostenstellen ermächtigt werden. Die produktübergreifende (hierarchische) Deckung wird entscheidend durch den Grundsatz eingeschränkt, dass die Budgets an die Ziele der jeweiligen Produkte ge￾bunden sind und aus diesem Grunde nicht ohne Weite￾res eine regelhafte Deckungsfähigkeit zwischen Pro￾dukten zulässig ist. Deckungsringe über mehrere Pro￾dukte hinweg sind daher im Budgetmodell grundsätzlich nicht vorgesehen, da diese der Output-Orientierung einer produktbezogenen Steuerung über Ziele und Kennzahlen entgegenlaufen würden. Ausnahmen wa￾ren jedoch zum Beispiel für das Amt für Kinder, Ju￾gendliche und Familien - Jugendamt (J) und das Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozial￾amt Nürnberg (SHA) notwendig, für die produktüber￾greifende Deckungsringe zu den Teilbudgets K3 gebil￾det worden sind. 113

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