H.2.1 Produktbudgets
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
H. Budgetierung
H.1 Vorbemerkungen
Das Thema Budgetierung hat bei der Stadt Nürnberg
eine lange Tradition, die sich bis in die 90er Jahre zurückverfolgen lässt.
Mit der Einführung des Produkthaushaltes zum
01.01.2014, in dem Produkte und eine outputorientierte
Steuerung eine wichtige Rolle spielen, wurde das
Budgetmodell an die neuen Erfordernisse angepasst.
Der eingeschlagene Weg der dezentralen Ressourcenverantwortung sollte dabei nicht verlassen werden.
Ein Budget stellt grundsätzlich den finanziellen Ermächtigungsrahmen für die bewirtschaftende Stelle dar, in
dem sie die zur Zielerreichung notwendigen Maßnahmen eigenverantwortlich einleiten, steuern und überwachen muss.
Die den Dienststellen/Organisationseinheiten zugeordneten Produkte sollen ergebnisorientiert mit Leistungsund Finanzvorgaben gesteuert werden. Die Leistungsvorgaben werden dabei über Ziele und Kennzahlen
abgebildet. Die Finanzvorgaben erfolgen grundsätzlich
in Form von Budgets. Mit dem vorliegenden Budgetmodell wird den Produktverantwortlichen im Vergleich zum
bis zum Jahr 2013 gültigen Modell mehr Steuerungskompetenz und -verantwortung übertragen. Das vom
Produktverantwortlichen zu verantwortende Budgetvolumen wurde erweitert.
Funktional gesehen erfolgt die Steuerung auf den vier
Ebenen: Produkte, Dienststellen/Organisationseinheiten, Referate/Geschäftsbereiche und Gesamtstadt
(„Vier-Ebenen-Steuerung“). Mit dieser hierarchischen
Trennung soll die dezentrale Ressourcenverantwortung
gefördert werden. Aus Produktsicht heraus werden in
der Regel Abteilungen für die Leistungserstellung und -
steuerung verantwortlich sein. Leistungen werden zu
Produkten (= Budgetebene) zusammengefasst, die von
den Dienststellen zu steuern und verantworten sind.
Auf der nächsten Steuerungsebene sollen die Referate/Geschäftsbereiche vor allem eine Finanzverantwortung für die vereinbarten Produktbudgets ihrer Dienststellen übernehmen, und, entsprechend der Regelungen steuernd eingreifen. Erst wenn auf dieser Steuerungsebene keine Lösungen erreicht werden können,
greift die Gesamtstadt steuernd ein.
In Anlehnung an die Begrifflichkeiten der KommHVDoppik (siehe Muster zu § 4 Abs. 4 KommHV-Doppik),
in dem für die Darstellung der internen Leistungsbeziehungen auch die Begriffe Erträge und Aufwendungen
benutzt werden, werden im Budgetierungsmodell
durchgängig die Begriffe Erträge und Aufwendungen
verwendet.
H.2 Budgetmodell
Im Produkthaushalt sind Produkte mit den zugehörigen
Finanzdaten, Zielen und Kennzahlen das zentrale
Steuerungselement. Aus diesem Grunde werden die
Budgets bei der Stadt Nürnberg - unter Beachtung des
§ 4 KommHV-Doppik - unterhalb der Teilhaushalte
(= Geschäftsbereiche/Referate) auf der Produktebene
festgelegt und durch den jeweiligen Produktverantwortlichen verantwortet.
H.2.1 Produktbudgets
Zur besseren Informationsgewinnung (Transparenz)
und zur Trennung unterschiedlicher steuerungsrelevanter Bestandteile werden die Budgetmittel eines Produktes in die folgenden Teilbudgets unterteilt:
Die Teilbudgets K1 bis K5 umfassen den konsumtiven
Bereich, das heißt alle Aufwendungen und Erträge des
Ergebnishaushalts (= Plan) beziehungsweise der Er110
gebnisrechnung (= Ist). Die Teilbudgets I1 und I2 bilden
die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen
ab, die Bestandteil des Finanzhaushaltes beziehungsweise der Finanzrechnung sind.
Eine detaillierte Auflistung der Zuordnung der einzelnen
Sachkonten zu den jeweiligen Teilbudgets ist im Band 1
in der Anlage K2 im Anhang abgedruckt.
Im Band 2 werden in den Produktdatenblättern die
Finanzdaten analog der Teilbudgetlogik abgebildet. Die
Ermächtigung durch den Stadtrat erfolgt jeweils getrennt nach den einzelnen Teilbudgets. Die innerhalb
und zwischen Produkten möglichen Deckungsfähigkeiten werden im Gliederungspunkt H.4 ausführlich erläutert.
In den folgenden Ausführungen werden die Ermächtigungen und die Inhalte der einzelnen Teilbudgets im
Detail beschrieben.
Teilbudget K1 - Sachmittel
Beim Teilbudget K1 wird der Saldo aus den Erträgen
und Aufwendungen ergebnisorientiert ermächtigt.
Das Teilbudget K1 umfasst alle konsumtiven Sachaufwendungen und -erträge, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Produkterstellung stehen und nicht
K2, K3 und K5 zugeordnet werden. Zudem werden die
ehemals zu den Personalaufwendungen gezählten
Aufwendungen für Aus-/Fortbildung und die Aufwendungen für Dozenten und Honorarkräfte dem Sachmittelbudget zugeordnet. Zentral verwaltete, querbewirtschaftete Sachkonten sind Bestandteil des Teilbudgets
K1 in den betroffenen Produkten.
Die Steuerung des Teilbudgets K1 liegt voll im Verantwortungsbereich der Produktverantwortlichen.
Teilbudget K2 - Personal (nur Aktive)
Beim Teilbudget K2 wird der Saldo aus den Erträgen
und Aufwendungen ergebnisorientiert ermächtigt.
Das Teilbudget K2 berücksichtigt die Personalaufwendungen und -zuwendungen für aktive Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, die im Stellenplan geführt werden. Das
sind alle auf Arbeitgeberseite anfallenden Geld- und
Sachleistungen an Beamte, tariflich Beschäftigte und
sonstige Beschäftigte, die nicht Versorgungsempfänger
sind.
Das Personalbudget beinhaltet neben den Personalaufwendungen ebenso die Erträge für Erstattungen und
Zuwendungen (zum Beispiel Lehrpersonalzuschüsse
und die Kind bezogene Förderung nach BayKiBiG), die
mehrheitlich für Personal geleistet werden.
Die Personalaufwendungen werden im Rahmen der
Haushaltsplanung und Budgetaufstellung auf der Basis
von Durchschnittskosten (= Bewertungskomponente)
und dem Stellenplan (= Mengenkomponente) ermittelt.
Dabei werden die aus Durchschnittskosten und dem
entsprechenden Stellenwert und dem VK-Anteil aller
Planstellen berechneten Werte um einen Standardvakanzanteil von aktuell 5 % gekürzt. Dieser Betrag wird
zentral veranschlagt (Allgemeine Finanzwirtschaft;
L612100999). Die Konsequenz aus dieser Vorgehensweise ist, dass die Produkte zu Beginn des Jahres erst
einmal mit einer Unterdeckung starten. Mit jeder Stellenfreihaltung wird diese Unterdeckung sukzessive
ausgeglichen. Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Unterdeckung vollständig ausgeglichen ist, stehen mit jeder
weiteren Stelle freie Mittel zur Verfügung, die dann im
Rahmen der Deckungsregeln verwendet werden können. Falls bei einer Dienststelle im gesamten Jahr
keine ausreichenden budgetverbessernden Sachverhalte anfallen würde das K2-Budget negativ abschließen. Damit der Dienststelle/Organisationseinheit in
diesem Falle keine Nachteile entstehen, wird im Rahmen der Controllinggespräche eine Kompensation für
den negativen Vortrag ermittelt und die systembedingte
Unterdeckung ausgeglichen werden.
Teilbudget K3 -Sozialtransferleistungen und
Zuwendungen
Beim Teilbudget K3 wird grundsätzlich der Saldo aus
den Erträgen und Aufwendungen ergebnisorientiert
ermächtigt. Eine Einzelermächtigung erfolgt für die
Zuwendungen (Zuschüsse und Zuweisungen), die im
Band 1, Gliederungspunkt I.2.2 in der Liste der Zuschüsse und Zuweisungen dargestellt sind.
Das Teilbudget K3 weist alle Aufwendungen und Erträge für Sozialtransferleistungen und Zuwendungen
(= Zuweisungen und Zuschüsse) aus. Das Teilbudget
K3 wird demzufolge nur bei einem kleinen Teil der
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