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F.4.1 Anlagevermögen

Haushalt 2021 · Band 1 · Seiten 33–37 · Seiten 33–37 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

F.4.1 Anlagevermögen Wie der Grafik zu entnehmen ist, weist das städtische Anlagevermögen entsprechend der Investitionstätigkeit in den letzten Jahren einen deutlichen Trend nach oben auf. Die tatsächliche Entwicklung des Anlagevermögens in den Jahren 2020 und 2021 wird stark von den bilanziel￾len Aktivierungen abhängen. Hier sind gegenüber den dargestellten Werten noch deutliche Verschiebungen zu erwarten, die unter anderem auf den Baufortschritt im Vergleich zu den angesetzten Mitteln zurückgeführt wer￾den können. Investitionen in den Jahren 2021 - 2024 Die städtischen Investitionen werden im Mittelfristigen Investitionsplan (MIP) festgeschrieben und wirken sich mittelbar auf den Ergebnishaushalt aus. Sie belasten das Ergebnis in den Folgejahren durch Abschreibungen und durch die finanzierungsbedingten Zinsaufwendun￾gen. Ferner entstehen bei neuen Einrichtungen dauer￾haft zusätzliche Betriebskosten (Personal, Unterhalt etc.). Der Mittelfristige Investitionsplan wird mit seinem zuge￾hörigen Investitionsprogramm ausführlich im Band 1, Gliederungspunkt J behandelt. Auf die Ausführungen dort wird verwiesen. Im MIP-Zeitraum 2021 bis 2024 wurden insbesondere folgenden Maßnahmen fortgeschrieben (die in den Klammerzusätzen dargestellten Zahlen beziehen sich nur auf investive Mittel im MIP-Zeitraum): • Dokuzentrum: Abschließender Ausbau (12,9 Mio. €) • Neubau Bertolt-Brecht-Schule (ÖPP, 56,5 Mio. €) • Ballsporthalle Tillypark (8,5 Mio. €) • Generalsanierung Jamnitzerplatz (2,2 Mio.€) • Bau von Radwegen – Pauschale (32 Mio. €) • U3 Großreuth bis Gebersdorf (102 Mio. €) • Generalsan. U1 Bahnhof Muggenhof (13,3 Mio. €) • Erwerb von Grundstücken - Pauschale (55,3 Mio. €) • WBG-Anteilsrückkauf (200 Mio. €) • Kapitalerhöhung NürnbergMesse (70 Mio. €) 29 Darüber hinaus wurden weitere wichtige Projekte in den MIP aufgenommen (die in den Klammerzusätzen darge￾stellten Zahlen beziehen sich nur auf investive Mittel im MIP-Zeitraum), wie beispielsweise: • Dokuzentrum Neugestaltung Dauerausstellung (7,4 Mio. €) • Memorium Neugest. Dauerausstellung (5 Mio.€) • Fembohaus Neugest. Dauerausstellung (1,7 Mio. €) • Errichtung der Berufsschulen 5 und 14 (128 Mio. €) • Neubau des Schulzentrums Südwest (61,5 Mio. €) • Neubau GS Brunecker Straße (51,2 Mio. €) • Neubau GS Forchheimer Straße (44,9 Mio. €) • Erwerb des Tempohauses für Berufsschulzwecke (20 Mio. €) • Neubau GS Reutersbrunnenstraße (18 Mio. €) • Sanierung Bismarckschule (8 Mio. €) • Sanierung der alten BBS (7 Mio. €) • Errichtung Mehrzweck-Interim GS Dunant (2,4 Mio. €) • Kinder- und Jugendhaus mit Hort Untere Talgasse (10,3 Mio. €) • Neubau Kinder- und Jugendhaus Nopitschstraße (8 Mio. €) • Neubau Jugendtreff Gibitzenhof mit Kindergarten (7,3 Mio. €) • Neubau Kinderhort Wandererstraße (6,7 Mio. €) • Fürther Tor, KiTa, Familienhilfe (5 Mio. €) • Stadterneuerung Nördl. Altstadt Weiterf. (3 Mio.€) • Sanierung Grünanlage Nägeleinsplatz (3,5 Mio. €) • Sanierung Grünanlage Oberer Wöhrder See, 1. BA (1,1 Mio. €) • Sanierung Skateanlage Münchener Straße (1,1 Mio. €) • Zuschuss Bau des Velodroms (8 Mio. €) • Zuschuss Bau der Surferwelle (1,1 Mio. €) • Sanierung U-Bahn-Verteiler Lorenzkirche (7 Mio. €) • Kreisverkehr Worzeldorf (2,5 Mio. €) • Brücke FSW zur Abfahrtsrampe SWT (2,2 Mio. €) • Am Wegfeld, Erweiterung P+R (2,2 Mio. €) • Kapitalanlage Flughafen Nürnberg (25 Mio. €) Schwerpunkte werden in Zukunft nach wie vor auch die anstehenden Großprojekte im Kulturbereich (Sanierung Opernhaus, Sanierung Meistersingerhalle) sowie wei￾tere Maßnahmen aus dem Paket „Bildung und Betreu￾ung“ (zum Beispiel Neubau Martin-Behaim-Gymnasium und Neubau Gymnasium Tiefes Feld ÖPP) sein. Zudem wird die Erneuerung von Brücken an Bedeutung gewin￾nen. In den Grafiken auf den folgenden Seiten werden zum einen die Bruttoinvestitionen und zum anderen der städ￾tische Finanzierungsanteil nach Investitionsschwer￾punkten für den Zeitraum 2021 bis 2024 dargestellt. 30 Investitionsschwerpunkte 2021 bis 2024: Bruttoinvestitionen Im Zeitraum 2021 bis 2024 wird mit Bruttoinvestitionen (dargestellt werden ausschließlich die investiven Be￾standteile) in Höhe von 1,54 Mrd. € gerechnet. Dieser Betrag verteilt sich im Einzelnen auf die folgenden Investitionsschwerpunkte: Investitionsschwerpunkte 2021 bis 2024: Städtische Mittel Im Zeitraum 2021 bis 2024 werden für die Bruttoinvestitionen in Höhe von 966 Mio. € städtische Mittel (nur investiv) zur Finanzierung eingeplant. Die städtischen Mittel verteilen sich im Einzelnen auf die folgenden Investitionsschwerpunkte: 31 In der nachfolgenden Grafik werden die Inhalte der beiden vorstehenden Grafiken nochmals in einer Gesamtschau dargestellt: Investitionsschwerpunkte 2021 bis 2024 (nur investive Bestandteile) 32 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen Als Verpflichtungsermächtigung bezeichnet man eine im Haushaltsplan veranschlagte Ermächtigung, die es ermöglicht, Verpflichtungen für Investitionen oder Inves￾titionsfördermaßnahmen einzugehen, die erst in späte￾ren Haushaltsjahren zu Auszahlungen führen. Verpflichtungsermächtigungen im Haushalts￾plan des Jahres 1) Voraussichtlich fällige Auszahlungen in 1.000 € 2022 2023 2024 2025 ff. 2019 75.427 2020 87.875 32.914 2021 296.362 249.746 334.736 10.000 2) Summe 459.664 282.660 334.736 10.000 Nachrichtlich: In der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehene Kreditaufnahmen (ohne Umschuldungskredite) 293.000 248.000 310.000 Neue Verpflichtungsermächtigungen laut Haushaltssat￾zung: 2022 296.362.000 € 2023 249.746.000 € 2024 334.736.000 € 2025 ff. 10.000.000 € insgesamt 890.844.000 € 1) Durch einen Beschluss des Stadtrats zum Haushalts￾vollzug 2020 wird sichergestellt, dass die hier ausge￾wiesenen beziehungsweise im Vollzug bewilligten Ver￾pflichtungsermächtigungen, mit Ausnahme der U-Bahn￾ansätze, der Ansätze für Schulen, Kindertagesstätten, der Kapitalerhöhung NürnbergMesse und den Ausbau des Frankenschnellwegs nur bis zur Hälfte freigegeben werden können. Die Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren, die nicht in Anspruch genommen wurden („freigegeben wurden“), werden erneut veranschlagt und bedürfen der Beschlussfassung durch den Stadtrat. 2) Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Nürnberg￾Messe GmbH. 33

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