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C Haushaltssatzung

Haushalt 2021 · Band 1 · Seiten 8–14 · Seiten 8–14 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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C. Haushaltssatzung Haushaltssatzung der Stadt Nürnberg für das Haushaltsjahr 2021 Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, i.d.F. der Bek. vom 22.8.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 3 G vom 24.7.2020 (GVBl. S. 350) folgende Haushaltssatzung: § 1 (1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge von 2.046.380.255 € dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 2.096.275.802 € und dem Saldo (Jahresergebnis) von -49.895.547 € 2. im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 1.988.564.880 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 1.964.559.701 € und einem Saldo von 24.005.179 € b) aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 117.712.000 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 448.516.600 € und einem Saldo von -330.804.600 € c) aus Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 280.000.000 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 80.152.800 € und einem Saldo von 199.847.200 € d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von -106.952.221 € ab. (2) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ für 2021 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 88.598.000 € und in den Aufwendungen mit 97.323.000 € ab. 4 b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 96.085.000 € ab. (3) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ für 2021 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 39.904.631 € und in den Aufwendungen mit 40.588.529 € ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.198.678 € ab. (4) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ für 2021 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 70.808.000 € und in den Aufwendungen mit 76.811.000 € ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 17.043.000 € ab. (5) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ für 2021 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 1.141.200 € und in den Aufwendungen mit 3.778.021 € ab. 5 b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.210.381 € ab. (6) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ für 2021 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 3.860.000 € und in den Aufwendungen mit 12.049.048 € ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 18.349.994 € ab. (7) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ für 2021 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 45.293.879 € und in den Aufwendungen mit 143.695.897 € ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.498.000 € ab. § 2 (1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 280.000.000 € festgesetzt. (2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 59.000.000 € festgesetzt. (3) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ sind nicht vorgesehen. 6 (4) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ sind nicht vorgesehen. (5) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ sind nicht vorgesehen. (6) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 2.457.674 € festgesetzt. (7) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ sind nicht vorgesehen. § 3 (1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 890.844.000 € festgesetzt. (2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 66.724.000 € festgesetzt. (3) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 87.367.660 € festgesetzt. (4) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf 2.747.000 € festgesetzt. (5) Im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt. (6) Im Vermögensplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt. (7) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 7.065.000 festgesetzt. § 4 entfällt *) § 5 (1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 280.000.000 € festgesetzt. (2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 14.800.000 € festgesetzt. (3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 6.502.000 € festgesetzt. (4) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf 11.530.000 € festgesetzt. 7 (5) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ wird auf 1.500.000 € festgesetzt. (6) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 9.900.000 € festgesetzt. (7) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 21.400.000 € festgesetzt. § 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft. 8 *) Nachrichtlich: Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer wurden in der Satzung vom 5. April 2017 für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A): 332 v.H. b) für die übrigen Grundstücke (Grundsteuer B): 555 v.H. 2. Gewerbesteuer 467 v.H. 9 10

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