← Haushaltsplan 2014 – 02_Rechtsfaehige_Stiftungen
C - Andere kommunale Stiftungen
Unterabschnitte
- Sonderhaushalte
- Teilergebnishaushalte
- Finanzhaushalte
- Liste der Einzelmaßnahmen aus Investitionstätigkeit
- Erläuterungen
Maschinell extrahierter Text der Seiten vor dem ersten Unterabschnitt. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Rechtsfähige Stiftungen
C Andere kommunale
Stiftungen
(rechtsfähige, nicht kommunal verwaltete Stiftungen)
Kostenrechnungs- Bezeichnung Stiftung
kreis
2501 Friedrich Freiherr von
Haller’sche Forschungsstiftung
2502 Hedwig Linnhuber –
Dr. Hans Saar - Stiftung
2503 Bäume für Nürnberg
Stiftung
Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, über- und
außerplanmäßige Ausgaben der Stiftungen
(Produkt 112024, Produkte 112001 bis
112025, PC E20301 [KR 2301 bis 2307], PC
E20401 [KR 2401 bis 2411] und PC E20501
[KR 2501 bis 2503]) zu bewilligen, wenn sie
aus Mitteln bzw. Rücklagen der Stiftungen
gedeckt werden können (Stadtratsbeschluss
vom 27.11.1985, Nr. 3).
317