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Wirtschaftsplan 2014

Haushalt 2014 · Seiten 154–156 · Seiten 154–156 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

Wirtschafts- und Finanzplan der Versorgungsrücklage 2014 - 2017 1 Einführung Um dem starken Anstieg der Versorgungslasten im gesamten öffentlichen Dienst entgegen￾zuwirken und die Finanzierung der Versorgungsausgaben in der Zukunft zu sichern, wurde u.a. im § 14a des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) festgelegt, dass beim Bund und bei den Ländern Versorgungsrücklagen in Höhe von durchschnittlich 0,2 % der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen von 1999 bis 2017 gebildet werden müssen. Für Bayern regelt das Gesetz über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern (BayVers￾RücklG) vom 26.07.1999 (zuletzt geändert durch Art. 21 Abs. 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 2012 - GVBl 2012 S. 613) die Ausgestaltung und Verwaltung dieser Mittel. Die Stadt Nürnberg verwaltet, da sie kein Mitglied im Bayer. Versorgungsverband ist, ihre Versorgungsrücklage selbst und muss gem. Art. 9 BayVersRücklG einen Wirtschaftsplan er￾stellen. 2 Erfolgsplan Die Beiträge (Nr. 1) des Erfolgsplans entsprechen der Verminderung der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen um 0,2 %. In der Planung wurde für die Jahre 2015 bis 2017 eine jährliche Tarifsteigerung von 2,5 % auf Basis des Jahres 2014 unterstellt. Der Versorgungsrücklage werden jährlich Beiträge zugeführt. (Nr. 5: Aufwendungen aus der Erhöhung der Versorgungsrücklage). Die Höhe der zuzuführenden Beträge wird nach einer vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen festgelegten Berechnungsformel aus den Ist-Ausgaben des abgelaufenen Haushaltsjahres ermittelt. Die Versorgungsrücklage wird von der Stadt Nürnberg in Anteilen am „Bayerischen Pensi￾onsfonds“ angelegt. Fondsinhaber sind der Bayerische Versorgungsverband, die Landeshauptstadt München, Stadt Augsburg, Stadt Fürth, Stadt Nürnberg, Stadt Regensburg und die Stadt Würzburg. Die Anlage der halbjährlichen Abschlagszahlungen für das laufende Jahr erfolgt jeweils zum Beginn des II. und IV. Quartals, die Anlage der Spitzabrechnung zu Beginn des nächsten Jahres. Beim „Bayerischen Pensionsfonds“ handelt es sich um einen thesaurierenden Fonds. Die Erträge werden nicht ausgeschüttet, sondern im Fonds wieder angelegt. Außerdem werden alle Entgelte direkt aus dem Fondsvermögen beglichen. Die Rendite kommt in der Wertsteigerung des Fondsvermögens zum Ausdruck. Es entsteht kein Überschuss bzw. Fehlbetrag. Die Versorgungsrücklage wird im Plan bis zum Jahr 2017 auf über 33 Mio. EUR angewachsen sein. Auf eine Schätzung des Depotwerts zum Ende des Planungshorizontes wird an dieser Stelle aufgrund zu großer Unsicherheit über die Entwicklung am Kapitalmarkt verzichtet. Nach Art. 7 des BayVersRücklG sind die Versorgungsrücklagen nach Zuführung der Mittel ab 01.01.2018 über einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren zur schrittweisen Entlastung von Versorgungsaufwendungen einzusetzen. 3 Vermögensplan Die Mittel, die der Versorgungsrücklage (II. Mittelherkunft, Nr. 4) zugeführt werden, werden in den Kauf von Fondsanteilen investiert (I. Mittelverwendung, Nr. 1). 154 Versorgungsrücklage Erfolgsplan 2014 2012 2013 2014 2015 2016 2017 (Angaben in 1.000 EUR) Ist Plan Plan Plan Plan Plan 1. Beiträge 2.554,9 2.568,8 2.633,0 2.698,8 2.766,3 2.835,5 2. Erträge aus der Verminderung der Versorgungsrücklage 0 0 0 0 0 0 3. Erträge aus Kapitalanlagen 0,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 a) Zinsen und Dividenden 0,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 b) Erträge aus dem Abgang von Kapital- anlagen und aus Zuschreibungen 0 0 0 0 0 0 4. Sonstige Erträge 0 0 0 0 0 0 5. Aufwendungen aus der Erhöhung -2.554,9 -2.572,8 -2.637,0 -2.702,8 -2.770,3 -2.839,5 der Versorgungsrücklage 6. Aufwendungen für die Kapitalanlagen 0 0 0 0 0 0 a) Abschreibungen b) Verluste aus dem Abgang von Kapital- anlagen c) Aufwendungen für die Verwaltung der Kapitalanlagen u. sonst. Aufwendungen 7. Sonstige Aufwendungen 0 0 0 0 0 0 8. Sonstige Steuern 0 0 0 0 0 0 9. Überschuss/Fehlbetrag 0 0 0 0 0 0 Nachrichtlich: Höhe der Versorgungsrücklage gesamt: 19.532,2 22.059,2 24.696,2 27.399,1 30.169,4 33.008,9 (zugeführte Beträge) Depotwert im Bayerischen Pensionsfonds 23.917,9 zum 31.12.2012 Vermögensplan 2014 2012 2013 2014 2015 2016 2017 (Angaben in 1.000 EUR) Ist Plan Plan Plan Plan Plan I. Mittelverwendung 1. Kapitalanlagen 2.554,9 2.572,8 2.637,0 2.702,8 2.770,3 2.839,5 2. Periodenergebnis - Verlust 0 0 0 0 0 0 3. Mehrung sonst. Aktiva 0 0 0 0 0 0 4. Versorgungsrücklagenentnahme 0 0 0 0 0 0 5. Minderung sonst. Passiva 0 0 0 0 0 0 Summe 2.554,9 2.572,8 2.637,0 2.702,8 2.770,3 2.839,5 II. Mittelherkunft 1. Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 2. Zuschüsse 0 0 0 0 0 0 3. Periodenergebnis Gewinn 0 0 0 0 0 0 4. Versorgungsrücklagenzuführung 2.554,9 2.572,8 2.637,0 2.702,8 2.770,3 2.839,5 5. Mehrung sonst. Passiva 0 0 0 0 0 0 6. Minderung sonst. Aktiva 0 0 0 0 0 0 Summe 2.554,9 2.572,8 2.637,0 2.702,8 2.770,3 2.839,5 Finanzplan 2014-2017 155 156

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