← Haushaltsplan 2014 – 01_Eigenbetriebe_Sondervermoegen_u_Beteiligungen
Wirtschaftsplan 2014
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Wirtschafts- und Finanzplan der Versorgungsrücklage 2014 - 2017
1 Einführung
Um dem starken Anstieg der Versorgungslasten im gesamten öffentlichen Dienst entgegenzuwirken und die Finanzierung der Versorgungsausgaben in der Zukunft zu sichern, wurde
u.a. im § 14a des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) festgelegt, dass beim Bund und bei
den Ländern Versorgungsrücklagen in Höhe von durchschnittlich 0,2 % der Besoldungs- und
Versorgungsanpassungen von 1999 bis 2017 gebildet werden müssen. Für Bayern regelt
das Gesetz über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern (BayVersRücklG) vom 26.07.1999 (zuletzt geändert durch Art. 21 Abs. 2 des Gesetzes vom
11. Dezember 2012 - GVBl 2012 S. 613) die Ausgestaltung und Verwaltung dieser Mittel.
Die Stadt Nürnberg verwaltet, da sie kein Mitglied im Bayer. Versorgungsverband ist, ihre
Versorgungsrücklage selbst und muss gem. Art. 9 BayVersRücklG einen Wirtschaftsplan erstellen.
2 Erfolgsplan
Die Beiträge (Nr. 1) des Erfolgsplans entsprechen der Verminderung der Besoldungs- und
Versorgungsanpassungen um 0,2 %. In der Planung wurde für die Jahre 2015 bis 2017 eine
jährliche Tarifsteigerung von 2,5 % auf Basis des Jahres 2014 unterstellt.
Der Versorgungsrücklage werden jährlich Beiträge zugeführt. (Nr. 5: Aufwendungen aus der
Erhöhung der Versorgungsrücklage). Die Höhe der zuzuführenden Beträge wird nach einer
vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen festgelegten Berechnungsformel aus den
Ist-Ausgaben des abgelaufenen Haushaltsjahres ermittelt.
Die Versorgungsrücklage wird von der Stadt Nürnberg in Anteilen am „Bayerischen Pensionsfonds“ angelegt. Fondsinhaber sind der Bayerische Versorgungsverband, die
Landeshauptstadt München, Stadt Augsburg, Stadt Fürth, Stadt Nürnberg, Stadt
Regensburg und die Stadt Würzburg. Die Anlage der halbjährlichen Abschlagszahlungen für
das laufende Jahr erfolgt jeweils zum Beginn des II. und IV. Quartals, die Anlage der
Spitzabrechnung zu Beginn des nächsten Jahres. Beim „Bayerischen Pensionsfonds“
handelt es sich um einen thesaurierenden Fonds. Die Erträge werden nicht ausgeschüttet,
sondern im Fonds wieder angelegt. Außerdem werden alle Entgelte direkt aus dem
Fondsvermögen beglichen. Die Rendite kommt in der Wertsteigerung des Fondsvermögens
zum Ausdruck.
Es entsteht kein Überschuss bzw. Fehlbetrag.
Die Versorgungsrücklage wird im Plan bis zum Jahr 2017 auf über 33 Mio. EUR
angewachsen sein. Auf eine Schätzung des Depotwerts zum Ende des Planungshorizontes
wird an dieser Stelle aufgrund zu großer Unsicherheit über die Entwicklung am Kapitalmarkt
verzichtet.
Nach Art. 7 des BayVersRücklG sind die Versorgungsrücklagen nach Zuführung der Mittel
ab 01.01.2018 über einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren zur schrittweisen Entlastung
von Versorgungsaufwendungen einzusetzen.
3 Vermögensplan
Die Mittel, die der Versorgungsrücklage (II. Mittelherkunft, Nr. 4) zugeführt werden, werden in
den Kauf von Fondsanteilen investiert (I. Mittelverwendung, Nr. 1).
154
Versorgungsrücklage
Erfolgsplan 2014 2012 2013 2014 2015 2016 2017
(Angaben in 1.000 EUR) Ist Plan Plan Plan Plan Plan
1. Beiträge 2.554,9 2.568,8 2.633,0 2.698,8 2.766,3 2.835,5
2. Erträge aus der Verminderung
der Versorgungsrücklage 0 0 0 0 0 0
3. Erträge aus Kapitalanlagen 0,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0
a) Zinsen und Dividenden 0,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0
b) Erträge aus dem Abgang von Kapital-
anlagen und aus Zuschreibungen 0 0 0 0 0 0
4. Sonstige Erträge 0 0 0 0 0 0
5. Aufwendungen aus der Erhöhung -2.554,9 -2.572,8 -2.637,0 -2.702,8 -2.770,3 -2.839,5
der Versorgungsrücklage
6. Aufwendungen für die Kapitalanlagen 0 0 0 0 0 0
a) Abschreibungen
b) Verluste aus dem Abgang von Kapital-
anlagen
c) Aufwendungen für die Verwaltung der
Kapitalanlagen u. sonst. Aufwendungen
7. Sonstige Aufwendungen 0 0 0 0 0 0
8. Sonstige Steuern 0 0 0 0 0 0
9. Überschuss/Fehlbetrag 0 0 0 0 0 0
Nachrichtlich:
Höhe der Versorgungsrücklage gesamt: 19.532,2 22.059,2 24.696,2 27.399,1 30.169,4 33.008,9
(zugeführte Beträge)
Depotwert im Bayerischen Pensionsfonds 23.917,9
zum 31.12.2012
Vermögensplan 2014 2012 2013 2014 2015 2016 2017
(Angaben in 1.000 EUR) Ist Plan Plan Plan Plan Plan
I. Mittelverwendung
1. Kapitalanlagen 2.554,9 2.572,8 2.637,0 2.702,8 2.770,3 2.839,5
2. Periodenergebnis - Verlust 0 0 0 0 0 0
3. Mehrung sonst. Aktiva 0 0 0 0 0 0
4. Versorgungsrücklagenentnahme 0 0 0 0 0 0
5. Minderung sonst. Passiva 0 0 0 0 0 0
Summe 2.554,9 2.572,8 2.637,0 2.702,8 2.770,3 2.839,5
II. Mittelherkunft
1. Abschreibungen 0 0 0 0 0 0
2. Zuschüsse 0 0 0 0 0 0
3. Periodenergebnis Gewinn 0 0 0 0 0 0
4. Versorgungsrücklagenzuführung 2.554,9 2.572,8 2.637,0 2.702,8 2.770,3 2.839,5
5. Mehrung sonst. Passiva 0 0 0 0 0 0
6. Minderung sonst. Aktiva 0 0 0 0 0 0
Summe 2.554,9 2.572,8 2.637,0 2.702,8 2.770,3 2.839,5
Finanzplan 2014-2017
155
156