HaushaltssperreBeta

← Haushaltsplan 2014 – 01_Eigenbetriebe_Sondervermoegen_u_Beteiligungen

Wirtschaftsplan 2014

Haushalt 2014 · Seiten 62–89 · Seiten 62–89 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

NüSt NüSt in allen Haushaltsjahren

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

2 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2014 NürnbergStift Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis .................................................................................................... 2 Vorwort ...................................................................................................................... 3 1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen .......................... 4 1.1. Rechtliche Grundlagen .................................................................................. 4 1.2. Betriebliche Grundlagen ................................................................................ 5 2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan ......................................................... 6 2.1. Grundlagen und Leitlinien ............................................................................. 6 2.2. Erfolgsplan...................................................................................................... 7 2.2.1. Auslastung ................................................................................................... 9 2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan ............................................................... 11 2.3. Vermögensplan ............................................................................................ 17 2.4. Finanzplan..................................................................................................... 19 2.5. Verpflichtungsermächtigungen .................................................................. 25 2.6. Stellenplan .................................................................................................... 25 2.7. Darlehensverbindlichkeiten ......................................................................... 27 Wichtige Begriffe und Abkürzungen ..................................................................... 29 62 Wirtschafts- und Finanzplan 2014 Wirtschafts- und Finanzplan 3 NürnbergStift Vorwort Gemäß § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i.V. mit § 2 Abs. 1 WkPV und den Vorschriften der Eigenbe￾triebsverordnung legt das NürnbergStift den Wirtschafts- und Finanzplan für das Geschäftsjahr 2014 vor. Der Wirtschafts- und Finanzplan 2014 berücksichtigt die Ausführungen entsprechend den §§ 2, 3, 4 und 6 WkPV vom 3. März 1998 (GVBl. S. 132, BayRS 861-3-I), zuletzt geändert durch § 5 der Ver￾ordnung vom 5. Oktober 2007 (GVBl. S. 707). Nach Begutachtung durch den Werkausschuss (NüSt) ist der Wirtschafts- und Finanzplan noch vom Stadtrat festzustellen (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung). Mit der Beschlussfassung zum Gesamtkonzept „NürnbergStift 2020“ in der Werkausschusssitzung am 26.01.2012 hat NüSt die Weichenstellungen für die Zukunft erhalten und mit einer tiefgreifenden Um￾strukturierung der Gesamtorganisation begonnen. Dabei wird einem Stufenplan gefolgt, der sich aus 3 Phasen zusammensetzt: 1. Herstellung der besseren Steuerbarkeit der Gesamtorganisation 2. Stärkung der operativen Handlungsfähigkeit 3. Verbesserung der Stellung am Markt Die Ansätze im Wirtschafts- und Finanzplan berücksichtigen den geplanten Fortschritt bei der Umset￾zung dieses Konzeptes. Dabei ist das Ziel, durch eine deutliche Investition in infrastrukturelle Bau￾und Personalressourcen in den Folgejahren die sich stetig aufbauenden Defizite nachhaltig zurückzu￾führen. Die eingeleiteten Maßnahmen werden sich noch nicht deutlich im Jahresergebnis niederschlagen. Es wird daher von einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 932 TEUR ausgegangen. 63 4 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2014 NürnbergStift 1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen 1.1. Rechtliche Grundlagen Die im NürnbergStift zusammengefassten ambulanten, teil- und vollstationären Einrichtungen ein￾schließlich der Nebenbetriebe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Nürnberg. Das NürnbergStift ist als Eigenbetrieb organisiert und wird als Sondervermögen verwaltet (§ 1 WkPV). Gemäß § 3 der Betriebssatzung verfolgt das NürnbergStift ausschließlich und unmittelbar gemeinnüt￾zige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zuständige Organe für das NürnbergStift sind der Oberbürgermeister, der Stadtrat, der Werkaus￾schuss und die Werkleitung (§ 4 der Betriebssatzung). Die Werkleitung setzt sich zusammen aus dem Referent für Jugend, Familie und Soziales als 1. Werkleiter und dem 2. Werkleiter mit der gleichzeiti￾gen Funktion als Dienststellenleiter. Aufgabe des NürnbergStift ist, die bestmögliche und bedarfsgerechte Versorgung der älteren Bevölke￾rung durch ambulante, teilstationäre und vollstationäre Hilfen nach dem auf Landesebene seit 01.08.2008 geltenden Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG), dem seit 01.10.2009 auf Bun￾desebene geltenden Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), dem SGB V und dem SGB XI sicherzustellen. Der Betrieb der Einrichtungen ist privatrechtlich geregelt. Mit den Vertretern der Krankenkassen wird die Vergütung nach § 111 SGB V für die Geriatrische Rehabilitationseinrichtung vereinbart. Für die Pflegebereiche werden die Entgelte mit den Vertretern der Pflegekassen und dem überörtlichen Sozi￾alhilfeträger nach § 85 SGB XI verhandelt. Für den Rüstigenbereich sind die Pensionssätze mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger zu vereinbaren. Die Entgelte für die Wohnheime werden durch NüSt festgesetzt. Die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung erfolgt gemäß § 89 SGB XI nach dem Vertrag, der auf Landesebene zwischen den Vertretern der Leistungserbringer und den Vertretern der Pflegekassen, der sonstigen Sozialversicherungsträger und den Sozialhilfeträgern abgeschlossen wurde. 64 Wirtschafts- und Finanzplan 2014 Wirtschafts- und Finanzplan 5 NürnbergStift 1.2. Betriebliche Grundlagen Im Eigenbetrieb NürnbergStift sind folgende Einrichtungen zusammengefasst: o Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See (AHS) o August-Meier-Heim (AHR) o Senioren-Wohnanlage St. Johannis (AHJ) o Senioren-Wohnanlage Platnersberg (AHP) o Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital (HSP) o Ambulante Dienste (AMBD) o Geriatrische Rehabilitation (REHA) o Praxis für Ergotherapie (ERGO) Facility-Aufgaben und Unterstützungsleistungen für die Pflege werden durch die NürnbergStift Service GmbH (NüStSG) erbracht. Der Betrieb der beiden NüSt-eigenen Küchen, die örtlich im August-Meier￾Heim und im Pflegezentrum Sebastianspital untergebracht sind, wird durch die NüStSG sichergestellt. In diesem Zusammenhang werden NüSt-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter (insbesondere aus dem Küchen- und Betriebsdienstbereich) über einen Gestellungsvertrag an die NüStSG überlassen. Wäschereileistungen werden vollständig von einer Fremdfirma erbracht. Der Stand der Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen im NüSt stellt sich wie folgt dar: • Am Standort Regensburger Straße sind die wesentlichen Grundlagen ermittelt. Entgegen vor￾heriger Planungen ist nunmehr ein solitärer Neubau einer Zentralküche nicht erforderlich, sondern dieser kann nach Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalschutz in die beste￾hende Gebäudestruktur eingebunden werden. Im ersten Quartal 2014 soll ein Realisierungs￾wettbewerb abgeschlossen sein, der es dann dem Werkausschuss ermöglicht, zu entschei￾den, welche Investitionsvolumina insgesamt freigegeben werden. Die entsprechenden Vor￾laufkosten sind im Wirtschafts- und Finanzplan enthalten. • Auf dem Gelände der Veilhofstraße finden in den nächsten Jahren viele Veränderungen statt, die sich nachhaltig auf die Belegung aller Gebäudeteile auswirken wird. Der geplante Baubeginn der Hochschule für Musik in 2014 im ehemaligen Haus 1 wird zu Lärmbelästigungen und damit zu einem Rückgang in der Belegung führen. Dies gilt es aufzu￾fangen, indem versucht wird, für eine bessere Auslastung im Haus 2 (Elisabeth-Bach-Haus) zu sorgen. Es müssen die baulichen Voraussetzungen geschaffen werden, die es ermögli￾chen, neue Zielgruppen zu bedienen. • Die gegenwärtige Finanz- und Personalsituation erlaubt es in 2014 nicht, die übrigen Standor￾65 6 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2014 NürnbergStift te des NürnbergStifts weiterzuentwickeln. Es ist daher erforderlich, adäquate Instandhal￾tungsmaßnahmen in diesen Gebäudekomplexen vorzunehmen. Ansonsten droht die Gefahr, dass auch dort Rückgänge in der Belegung zu verzeichnen sind. 2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan 2.1. Grundlagen und Leitlinien Dem Wirtschafts- und Finanzplan liegen folgende Leitlinien zugrunde: 1. Das NürnbergStift wird sich im Geschäftsjahr 2014 in einem fordernden Umstrukturie￾rungsprozess befinden, der sich in allen Unternehmensteilen zeigt und erhebliche Personalressourcen bindet. Zu nennen sind hier insbesondere: a. die Einführung eines neuen Steuerungssystems, das über Zielvereinbarungs￾und Zielnachhalteprozesse Effizienzpotentiale erschließen soll . b. Einführung einer elektronischen Pflegedokumentation c. Vorbereitungsaktivitäten zu den Bauaktivitäten im August-Meier-Heim und des Neubaus der Zentralküche d. die Intensivierung von Personalentwicklungs- und Personalqualifizierungs￾maßnahmen, insbesondere für alle Führungskräfte. 2. Vor diesem Hintergrund erscheint es realistisch, sich als Ziel nur eine geringfüge Aus￾lastungssteigerung um 2,5 % vorzunehmen und punktuell durch neue Ansätze weitere Geschäftsfelder zu erschließen, wie z.B. die Ausweitung der Kurzzeitpflege. 3. Durch eine konsequentere Steuerung und Abrechnung der Pflegestufen sollen zusätz￾liche Ertragspotentiale erschlossen werden. 4. Kostensteigerungen im Personalbereich sowie Preissteigerungen im Material- und Energiebereich müssen abgefangen werden 5. Die Restrukturierungskosten durch eine veränderte Aufbauorganisation sind zu be￾rücksichtigen. 66 Wirtschafts- und Finanzplan 2014 Wirtschafts- und Finanzplan 7 NürnbergStift 2.2. Erfolgsplan 67 8 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2014 NürnbergStift Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 2 WkPV ist der Erfolgsplan mindestens wie die Gewinn- und Verlust￾rechnung zu gliedern, ergänzend hierzu zusätzlich noch nach Kontengruppen. 68 Wirtschafts- und Finanzplan 2014 Wirtschafts- und Finanzplan 9 NürnbergStift 2.2.1. Auslastung Ausgehend von den bisherigen Überlegungen und Rahmenbedingungen wird im stationären Be￾reich für den Wirtschaftsplan 2014 im Jahresdurchschnitt von folgendem Platz- bzw. Wohneinhei￾ten- Angebot ausgegangen: Im Elisabeth – Bach – Haus reduzierte sich das Platzangebot von 115 auf 105 Plätze. Die Fläche dieser 10 Plätze wird während der Sanierungsarbeiten im ehemaligen Haus 1 für das Präsidium der Hochschule für Musik genutzt und steht damit zwischenzeitlich für die Nutzung als Pflege nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund reduziert sich die Platzzahl im AHS von 286 auf 276. Prospektiv wird für das Jahr 2014 im stationären Bereich auf der Grundlage der „maximal mögli￾chen“ Platzzahlen mit erhöhten Auslastungsgraden der einzelnen Einrichtungen kalkuliert. Die nachfolgende Tabelle zeigt die angestrebte Auslastung nach Einrichtungen sowie die Verteilung nach Pflegestufen. Der Wirtschaftsplanung für 2014 wird danach eine Gesamtauslastung von 89% unterlegt. 69 10 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2014 NürnbergStift 70 Wirtschafts- und Finanzplan 2014 Wirtschafts- und Finanzplan 11 NürnbergStift 2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan „Erträge aus allgemeinen Pflegeleistungen gemäß PflegeVG und sonstigen Leistungen außerhalb des PflegeVG (GuV-Nr. 1)“ 71 12 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2014 NürnbergStift Pflegeheimbereich Der Planung der Erträge aus vollstationären Pflegeleistungen für das Jahr 2014 liegen die Auslas￾tungszahlen und Stufenverteilungen, die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellt sind, zugrunde. Auch im Bereich der Vergütungsätze wurde eine Steigerung (um 2,6%) hinterlegt, um auf die neuen Ergebnisse der Tarifparteien und der allgemeinen Inflationsentwicklung reagieren zu können. Die Pflegesätze wurden zuletzt ab 01.11.2012 erhöht und haben eine Mindestlaufzeit bis zum 31.10.2013. Ambulante Leistungen NüSt rechnet im Vergleich zum IST 2012 im AMBD mit steigenden Einnahmen durch Erschließung der Möglichkeiten des PNG. Altenheimbereich Der Planung der Erträge aus dem Altenheimbereich für das Jahr 2013 wurden die im Gliederungs￾punkt 2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen zugrunde gelegt. Auch für den Planungszeitraum 2014 strebt NüSt die Anhebung der Entgelte an. Wohnheimbereich Im Wohnheimbereich wurden die Entgelte letztmalig zum 01.09.2006 angemessen erhöht. Da auch diese Einrichtungen mit zinsvergünstigen Krediten finanziert wurden, gelten die Regelungen des Bay￾erischen Wohnraumförderungsgesetzes. Eine Anpassung für 2014 wurde daher nicht berücksichtigt. 72 Wirtschafts- und Finanzplan 2014 Wirtschafts- und Finanzplan 13 NürnbergStift Geriatrische Rehabilitation Hier liegt die erhöhte Auslastung auf faktisch 100% zugrunde. „Sonstige betriebliche Erträge (GuV-Nr. 7)“ Unter dem Posten „Erstattungen von Mitarbeiter/innen für Unterkunft und Verpflegung“ werden alle Mieterstattungsleistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Essensmarkenverkauf an das Personal gezeigt. Für die Inanspruchnahme von „Gestellungskräften“ und „Verwaltungsleistungen“ (z.B. Personal- und Rechnungswesen, IT, Leitung und Verwaltung) werden von der NüStSG die Kosten dem NüSt erstat￾tet. Ausscheidende Gestellungskräfte von NüSt werden grundsätzlich durch Anstellungsverhältnisse bei der NüStSG ersetzt. Aus diesem Grunde sind diese Erstattungsleistungen über den Zeitablauf hinweg rückläufig. Die Erträge aus „Vermietung und Verpachtung“ beinhalten überwiegend die Überlassung von Räumen 73 14 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2014 NürnbergStift (inkl. Nebenkosten) in der Veilhofstraße und Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen an die NüStSG sowie an Andere für sonstige Verwaltungszwecke. Unter den sonstigen ordentlichen Erträgen ist u.a. ein Kostenausgleich der Stadt Nürnberg für in Vor￾jahren begründete Versorgungsansprüche enthalten. „Personalaufwand (GuV-Nr. 8)“ Der Berechnung der Personalaufwendungen (Pflege naher Bereiche) liegen die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen und Pflegestufenverteilungen zugrunde. In der Praxis passt NüSt bei Änderungen in der Auslastung und den Pflegestufen den Personaleinsatz in der Pflege ent￾sprechend zeitnah an. Anstehende neue Tarifverhandlungen und strukturelle Gehaltsänderungen wurden in der Planung mit einer Steigerungsrate von 3 % berücksichtigt. In den Personalaufwendungen sind auch die Aufwendungen für die Mitarbeiter/innen enthalten, die im Rahmen eines „Gestellungsvertrages“ an die NüStSG überlassen werden. Den Aufwendungen für aktive Kräfte stehen in gleicher Höhe die Kostenerstattungen der NüStSG an das NüSt gegenüber. 74 Wirtschafts- und Finanzplan 2014 Wirtschafts- und Finanzplan 15 NürnbergStift „Materialaufwand (GuV-Nr. 9)“ „a) Lebensmittel“ Die gesamte Speisenproduktion (inkl. Einkauf) wird von der NüStSG erbracht und in deren Wirt￾schaftsplan veranschlagt. Getränke und die Sondernahrung (z.B. Nahrungsergänzungsmittel) werden weiterhin von den NüSt - Einrichtungen beschafft und als Lebensmittelaufwand ausgewiesen. „b) Wasser, Energie, Brennstoffe“ In diesem Bereich wurde unter Beachtung der Verbrauchsmengen des Jahres 2012 und weiterer Preissteigerungen (wie der EEG-Umlage von 5,3 Cent/kWh auf über 6 Cent/kWh) eine Fortschreibung des Ansatzes vorgenommen. „Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen (GuV-Nr. 10)“ Die Verwaltungskostenerstattung (VKE) an den Träger (a) beinhaltet städtische Overheadkosten (z.B. Stadtrat, Rathäuser, Referate) und die zentralen Leistungen der Querschnittsdienststellen (z.B. OrgA, PA, Rpr), die unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme pauschaliert umgelegt werden. Der Planansatz berücksichtigt weiterhin eine Reduzierung dieser Kosten. Der Posten „Sonstige Erstattungen an Träger“ (b) umfasst insbesondere Aufwendungen für von OrgA/IuK (neu OrgA/IT) erbrachte Leistungen. 75 16 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2014 NürnbergStift „Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung (GuV-Nr. 17)“ Die Wartungsaufwendungen beinhalten Aufwendungen für abgeschlossene Wartungsverträge für technische Anlagen und Pflegeverträge für Software. Auf Grund des schlechten Zustandes der Ge￾bäude und Anlagen sowie unter Berücksichtigung der Gesamtertragslage sind für 2014 weitere Mittel für Sicherungsmaßnahmen eingestellt. „Jahresfehlbetrag (GuV-Nr. 26)“ Der Erfolgsplan 2014 geht von einem Fehlbetrag in Höhe von 931.879 EUR aus und soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. 76 Wirtschafts- und Finanzplan 2014 Wirtschafts- und Finanzplan 17 NürnbergStift „Kassenkredit“ Nach § 7 Abs. 2 WkPV soll der festgesetzte Höchstbetrag eines Kassenkredites für die Kassenfüh￾rung einer Einrichtung ein Sechstel der im Erfolgsplan vorgesehenen Erträge bei den Nummern 1 bis 8 (bei NüSt GuV Nr. 1 bis 7), 23 bis 25 (bei NüSt GuV Nr. 19) und 29 (bei NüSt GuV Nr. 22) der Ge￾winn- und Verlustrechnung nicht übersteigen. Für das Jahr 2014 errechnet sich ein Betrag in Höhe von 4.766.579 EUR (1/6 von 28.599.472 EUR). Im Jahr 2014 kann die Liquidität voraussichtlich wie￾der ohne Kassenkredite sichergestellt werden. Dessen ungeachtet wird zur Absicherung von Unwäg￾barkeiten der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben unverändert auf 4 Mio. EUR festgesetzt und liegt somit um rund 767 TEUR unter dem maximal möglichen. 2.3. Vermögensplan Im Vermögensplan sind einerseits alle voraussehbaren Ausgaben des Geschäftsjahres 2014, die sich aus Änderungen des Anlagevermögens, den Tilgungsleistungen sowie der Höhe des im Geschäftsjahr zu deckenden Verlustes ergeben, und andererseits die vorhandenen und zu beschaffenden De￾ckungsmittel und die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§ 4 Abs. 1 WkPV). Der Vermögensplan weist für das Jahr 2014 einen Finanzbedarf von 2,25 Mio. EUR aus. Dieser Fi￾nanzbedarf resultiert aus: Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen: 0,90 Mio. EUR, Ausgaben für Tilgungsleistungen: 0,42 Mio. EUR, Verlustdeckung: 0,93 Mio. EUR. . Die Jahresfehlbeträge der Geschäftsjahre 2011 und 2012 wurden bzw. werden auf neue Rechnung vorgetragen und im Posten „Deckung der Verluste“ unter „Gewinn-/Verlustvortrag“ ausgewiesen. In der nachfolgenden Tabelle sind die für das Jahr 2014 geplanten Ausgaben den zugehörigen De￾ckungsmitteln gegenübergestellt: 77 18 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2014 NürnbergStift 78 Wirtschafts- und Finanzplan 2014 Wirtschafts- und Finanzplan 19 NürnbergStift Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV) Im Jahr 2014 sind Investitionen in Höhe von 900 TEUR vorgesehen. Der größte Anteil der im Jahr 2014 geplanten Investitionen entfällt mit 600 TEUR auf den vorgesehe￾nen Wettbewerb für das Gesamtgelände des August-Meier-Heimes, einschließlich der Zentralküche als Projekte der Umsetzung des Gesamtkonzeptes „NürnbergStift 2020“, wobei diese Aufwendungen am Jahresende als Anlagen im Bau stehen bleiben werden. Für die Wiederbeschaffung von verschiedensten Anlagegütern werden 300 TEUR für das Planjahr 2014 veranschlagt. Ausgaben für Tilgungsleistungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 WkPV) Die planmäßigen Tilgungsleistungen sind im Detail im Gliederungspunkt 2.7 dargestellt. Die Planzah￾len enthalten den derzeitigen Darlehensbestand. Neuaufnahmen von Darlehen sind im Jahr 2014 nicht vorgesehen. Die Tilgungsleistungen sollen vollständig über refinanzierte Abschreibungen aus dem Planjahr 2014 finanziert werden. Deckung der Verluste (§ 4 Abs. 1 Nr. 3WkPV) Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. 2.4. Finanzplan Gemäß § 6 WkPV enthält der fünfjährige Finanzplan - das erste Planungsjahr ist das laufende Ge￾schäftsjahr (2013) - eine nach Jahren gegliederte Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und Deckungsmittel des Vermögensplanes und eine Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnis￾se. Den Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV (alle vorhersehbaren Ausgaben, die sich aus Änderungen des Anlagevermögens ergeben) liegt ein Investitionsprogramm zugrunde. Die geplanten Ausgabepo￾sitionen stehen unter dem Vorbehalt des Planungs- und Baufortschrittes der einzelnen Maßnahmen in Verbindung mit möglichen Kreditmittelbereitstellungen. Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögensplans (§ 6 Nr. 1 WkPV) 79 20 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2014 NürnbergStift 80 Wirtschafts- und Finanzplan 2014 Wirtschafts- und Finanzplan 21 NürnbergStift 81 22 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2014 NürnbergStift Übersicht über die Entwicklung der Jahresfehlbeträge entsprechend § 6 Nr. 2 WkPV (vor Baubeginn): Nach § 3 Abs. 3 WkPV soll der Erfolgsplan ausgeglichen sein. Aufgrund der Belegungssituation in Verbindung mit dem Zustand der Gebäude, der anstehenden Baumaßnahmen sowie der Ertrags- und Kostensituation ist davon auszugehen, dass für das Jahr 2014 kein ausgeglichenes Jahresergebnis erzielbar ist. Diese Situation ist auch in den Folgejahren derzeit nicht abwendbar. In der Prognose ist jedoch davon auszugehen, dass die Belegung mit dem Investitionsfortschritt sowie der Umsetzung des Restrukturierungsprogramms zukünftig wieder zu einem ausgeglichenen Ergebnis führt. Auf den folgenden Seiten wird das Investitionsprogramm (Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV) zum Finanzplan 2014 fortgeschrieben. 82 Wirtschafts- und Finanzplan 2014 Wirtschafts- und Finanzplan 23 NürnbergStift 83 24 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2014 NürnbergStift 84 Wirtschafts- und Finanzplan 2014 Wirtschafts- und Finanzplan 25 NürnbergStift 2.5. Verpflichtungsermächtigungen Im Vermögensplan des Jahres 2014 sind keine Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen. 2.6. Stellenplan Beamte Die Stelle des ersten Werkleiters ist bei Ref. V ausgewiesen. Der am 01.10.2005 in Kraft getretene Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) verzichtet zu￾gunsten eines einheitlichen Beschäftigungsbegriffes auf die bisher übliche Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern. Es wurde die Bezeichnung „Tarifliche Beschäftigte“ eingeführt. Da die davon betroffenen kommunalrechtlichen Vorschriften weiterhin noch nicht entsprechend angepasst wurden, wird einer Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums (Schreiben vom 01.12.2005, Nr. I B2 - 1400.1 - 32) folgend weiterhin die Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern nach den 85 26 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2014 NürnbergStift bisherigen Eingruppierungsregelungen des BAT und BMT-G getroffen. Bei tarifvertraglich vorgesehenen Doppelbewertungen (z.B. VGr. Vb/IVb) oder Mehrfachbewertungen (z.B. VGr. IX/VII) ist die Stelle jeweils dem höchsten Stellenwert zugewiesen. Angestellte nach BAT 86 Wirtschafts- und Finanzplan 2014 Wirtschafts- und Finanzplan 27 NürnbergStift Arbeiter 2.7. Darlehensverbindlichkeiten Zum 31.12.2014 wird mit Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 10.570 TEUR gerechnet. Diese entfallen vollständig auf Altbestände. Im Jahr 2014 sind keine Neuaufnahmen geplant. Eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Darlehensverbindlichkeiten (ohne Kassenkredi￾te) gibt nachfolgende Aufstellung: 87 28 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2014 NürnbergStift 88 Wirtschafts- und Finanzplan 2013 Impressum 29 NürnbergStift Wichtige Begriffe und Abkürzungen AHJ Senioren-Wohnanlage St. Johannis AHP Senioren-Wohnanlage Platnersberg AHR August-Meier-Heim AHS Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See AMBD Ambulante Dienste AVPflegeVG Verordnung zur Ausführung des SGB XI Soziale Pflegeversicherung BAT Bundes-Angestelltentarifvertrag BGr. Besoldungsgruppe EUR Euro GJ Geschäftsjahr GuV Gewinn- und Verlustrechnung HSP Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital KGr. Kontengruppe KUGr. Kontenuntergruppe LGr. Lohngruppe Mio. EUR Millionen Euro NüSt NürnbergStift NüStSG NürnbergStift Service GmbH PflegeVG Pflege-Versicherungsgesetz PfleWoqG Pflege- und Wohnqualitätsgesetz REHA Geriatrische Rehabilitation SGB V Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung SGB XI Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung TEUR Tausend Euro TVöD Tarifvertrag öffentlicher Dienst VGr. Vergütungsgruppe WkPV Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen 89

NüSt in anderen Jahren

Download ↓