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Wirtschaftsplan 2014
NüSt NüSt in allen Haushaltsjahren
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
2 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2014
NürnbergStift
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis .................................................................................................... 2
Vorwort ...................................................................................................................... 3
1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen .......................... 4
1.1. Rechtliche Grundlagen .................................................................................. 4
1.2. Betriebliche Grundlagen ................................................................................ 5
2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan ......................................................... 6
2.1. Grundlagen und Leitlinien ............................................................................. 6
2.2. Erfolgsplan...................................................................................................... 7
2.2.1. Auslastung ................................................................................................... 9
2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan ............................................................... 11
2.3. Vermögensplan ............................................................................................ 17
2.4. Finanzplan..................................................................................................... 19
2.5. Verpflichtungsermächtigungen .................................................................. 25
2.6. Stellenplan .................................................................................................... 25
2.7. Darlehensverbindlichkeiten ......................................................................... 27
Wichtige Begriffe und Abkürzungen ..................................................................... 29
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Wirtschafts- und Finanzplan 2014 Wirtschafts- und Finanzplan 3
NürnbergStift
Vorwort
Gemäß § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i.V. mit § 2 Abs. 1 WkPV und den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung legt das NürnbergStift den Wirtschafts- und Finanzplan für das Geschäftsjahr 2014
vor.
Der Wirtschafts- und Finanzplan 2014 berücksichtigt die Ausführungen entsprechend den §§ 2, 3, 4
und 6 WkPV vom 3. März 1998 (GVBl. S. 132, BayRS 861-3-I), zuletzt geändert durch § 5 der Verordnung vom 5. Oktober 2007 (GVBl. S. 707).
Nach Begutachtung durch den Werkausschuss (NüSt) ist der Wirtschafts- und Finanzplan noch vom
Stadtrat festzustellen (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung).
Mit der Beschlussfassung zum Gesamtkonzept „NürnbergStift 2020“ in der Werkausschusssitzung am
26.01.2012 hat NüSt die Weichenstellungen für die Zukunft erhalten und mit einer tiefgreifenden Umstrukturierung der Gesamtorganisation begonnen. Dabei wird einem Stufenplan gefolgt, der sich aus 3
Phasen zusammensetzt:
1. Herstellung der besseren Steuerbarkeit der Gesamtorganisation
2. Stärkung der operativen Handlungsfähigkeit
3. Verbesserung der Stellung am Markt
Die Ansätze im Wirtschafts- und Finanzplan berücksichtigen den geplanten Fortschritt bei der Umsetzung dieses Konzeptes. Dabei ist das Ziel, durch eine deutliche Investition in infrastrukturelle Bauund Personalressourcen in den Folgejahren die sich stetig aufbauenden Defizite nachhaltig zurückzuführen.
Die eingeleiteten Maßnahmen werden sich noch nicht deutlich im Jahresergebnis niederschlagen. Es
wird daher von einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 932 TEUR ausgegangen.
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4 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2014
NürnbergStift
1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen
1.1. Rechtliche Grundlagen
Die im NürnbergStift zusammengefassten ambulanten, teil- und vollstationären Einrichtungen einschließlich der Nebenbetriebe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Nürnberg. Das NürnbergStift ist
als Eigenbetrieb organisiert und wird als Sondervermögen verwaltet (§ 1 WkPV).
Gemäß § 3 der Betriebssatzung verfolgt das NürnbergStift ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zuständige Organe für das NürnbergStift sind der Oberbürgermeister, der Stadtrat, der Werkausschuss und die Werkleitung (§ 4 der Betriebssatzung). Die Werkleitung setzt sich zusammen aus dem
Referent für Jugend, Familie und Soziales als 1. Werkleiter und dem 2. Werkleiter mit der gleichzeitigen Funktion als Dienststellenleiter.
Aufgabe des NürnbergStift ist, die bestmögliche und bedarfsgerechte Versorgung der älteren Bevölkerung durch ambulante, teilstationäre und vollstationäre Hilfen nach dem auf Landesebene seit
01.08.2008 geltenden Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG), dem seit 01.10.2009 auf Bundesebene geltenden Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), dem SGB V und dem SGB XI
sicherzustellen.
Der Betrieb der Einrichtungen ist privatrechtlich geregelt. Mit den Vertretern der Krankenkassen wird
die Vergütung nach § 111 SGB V für die Geriatrische Rehabilitationseinrichtung vereinbart. Für die
Pflegebereiche werden die Entgelte mit den Vertretern der Pflegekassen und dem überörtlichen Sozialhilfeträger nach § 85 SGB XI verhandelt. Für den Rüstigenbereich sind die Pensionssätze mit dem
überörtlichen Sozialhilfeträger zu vereinbaren. Die Entgelte für die Wohnheime werden durch NüSt
festgesetzt. Die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung
erfolgt gemäß § 89 SGB XI nach dem Vertrag, der auf Landesebene zwischen den Vertretern der
Leistungserbringer und den Vertretern der Pflegekassen, der sonstigen Sozialversicherungsträger und
den Sozialhilfeträgern abgeschlossen wurde.
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Wirtschafts- und Finanzplan 2014 Wirtschafts- und Finanzplan 5
NürnbergStift
1.2. Betriebliche Grundlagen
Im Eigenbetrieb NürnbergStift sind folgende Einrichtungen zusammengefasst:
o Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See (AHS)
o August-Meier-Heim (AHR)
o Senioren-Wohnanlage St. Johannis (AHJ)
o Senioren-Wohnanlage Platnersberg (AHP)
o Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital (HSP)
o Ambulante Dienste (AMBD)
o Geriatrische Rehabilitation (REHA)
o Praxis für Ergotherapie (ERGO)
Facility-Aufgaben und Unterstützungsleistungen für die Pflege werden durch die NürnbergStift Service
GmbH (NüStSG) erbracht. Der Betrieb der beiden NüSt-eigenen Küchen, die örtlich im August-MeierHeim und im Pflegezentrum Sebastianspital untergebracht sind, wird durch die NüStSG sichergestellt.
In diesem Zusammenhang werden NüSt-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter (insbesondere aus dem
Küchen- und Betriebsdienstbereich) über einen Gestellungsvertrag an die NüStSG überlassen.
Wäschereileistungen werden vollständig von einer Fremdfirma erbracht.
Der Stand der Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen im NüSt stellt sich wie folgt dar:
• Am Standort Regensburger Straße sind die wesentlichen Grundlagen ermittelt. Entgegen vorheriger Planungen ist nunmehr ein solitärer Neubau einer Zentralküche nicht erforderlich,
sondern dieser kann nach Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalschutz in die bestehende Gebäudestruktur eingebunden werden. Im ersten Quartal 2014 soll ein Realisierungswettbewerb abgeschlossen sein, der es dann dem Werkausschuss ermöglicht, zu entscheiden, welche Investitionsvolumina insgesamt freigegeben werden. Die entsprechenden Vorlaufkosten sind im Wirtschafts- und Finanzplan enthalten.
• Auf dem Gelände der Veilhofstraße finden in den nächsten Jahren viele Veränderungen statt,
die sich nachhaltig auf die Belegung aller Gebäudeteile auswirken wird.
Der geplante Baubeginn der Hochschule für Musik in 2014 im ehemaligen Haus 1 wird zu
Lärmbelästigungen und damit zu einem Rückgang in der Belegung führen. Dies gilt es aufzufangen, indem versucht wird, für eine bessere Auslastung im Haus 2 (Elisabeth-Bach-Haus)
zu sorgen. Es müssen die baulichen Voraussetzungen geschaffen werden, die es ermöglichen, neue Zielgruppen zu bedienen.
• Die gegenwärtige Finanz- und Personalsituation erlaubt es in 2014 nicht, die übrigen Standor65
6 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2014
NürnbergStift
te des NürnbergStifts weiterzuentwickeln. Es ist daher erforderlich, adäquate Instandhaltungsmaßnahmen in diesen Gebäudekomplexen vorzunehmen. Ansonsten droht die Gefahr,
dass auch dort Rückgänge in der Belegung zu verzeichnen sind.
2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan
2.1. Grundlagen und Leitlinien
Dem Wirtschafts- und Finanzplan liegen folgende Leitlinien zugrunde:
1. Das NürnbergStift wird sich im Geschäftsjahr 2014 in einem fordernden Umstrukturierungsprozess befinden, der sich in allen Unternehmensteilen zeigt und erhebliche
Personalressourcen bindet. Zu nennen sind hier insbesondere:
a. die Einführung eines neuen Steuerungssystems, das über Zielvereinbarungsund Zielnachhalteprozesse Effizienzpotentiale erschließen soll
.
b. Einführung einer elektronischen Pflegedokumentation
c. Vorbereitungsaktivitäten zu den Bauaktivitäten im August-Meier-Heim und des
Neubaus der Zentralküche
d. die Intensivierung von Personalentwicklungs- und Personalqualifizierungsmaßnahmen, insbesondere für alle Führungskräfte.
2. Vor diesem Hintergrund erscheint es realistisch, sich als Ziel nur eine geringfüge Auslastungssteigerung um 2,5 % vorzunehmen und punktuell durch neue Ansätze weitere
Geschäftsfelder zu erschließen, wie z.B. die Ausweitung der Kurzzeitpflege.
3. Durch eine konsequentere Steuerung und Abrechnung der Pflegestufen sollen zusätzliche Ertragspotentiale erschlossen werden.
4. Kostensteigerungen im Personalbereich sowie Preissteigerungen im Material- und
Energiebereich müssen abgefangen werden
5. Die Restrukturierungskosten durch eine veränderte Aufbauorganisation sind zu berücksichtigen.
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Wirtschafts- und Finanzplan 2014 Wirtschafts- und Finanzplan 7
NürnbergStift
2.2. Erfolgsplan
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8 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2014
NürnbergStift
Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 2 WkPV ist der Erfolgsplan mindestens wie die Gewinn- und Verlustrechnung zu gliedern, ergänzend hierzu zusätzlich noch nach Kontengruppen.
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Wirtschafts- und Finanzplan 2014 Wirtschafts- und Finanzplan 9
NürnbergStift
2.2.1. Auslastung
Ausgehend von den bisherigen Überlegungen und Rahmenbedingungen wird im stationären Bereich für den Wirtschaftsplan 2014 im Jahresdurchschnitt von folgendem Platz- bzw. Wohneinheiten- Angebot ausgegangen:
Im Elisabeth – Bach – Haus reduzierte sich das Platzangebot von 115 auf 105 Plätze. Die Fläche
dieser 10 Plätze wird während der Sanierungsarbeiten im ehemaligen Haus 1 für das Präsidium
der Hochschule für Musik genutzt und steht damit zwischenzeitlich für die Nutzung als Pflege nicht
zur Verfügung. Aus diesem Grund reduziert sich die Platzzahl im AHS von 286 auf 276.
Prospektiv wird für das Jahr 2014 im stationären Bereich auf der Grundlage der „maximal möglichen“ Platzzahlen mit erhöhten Auslastungsgraden der einzelnen Einrichtungen kalkuliert. Die
nachfolgende Tabelle zeigt die angestrebte Auslastung nach Einrichtungen sowie die Verteilung
nach Pflegestufen.
Der Wirtschaftsplanung für 2014 wird danach eine Gesamtauslastung von 89% unterlegt.
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10 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2014
NürnbergStift
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Wirtschafts- und Finanzplan 2014 Wirtschafts- und Finanzplan 11
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2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan
„Erträge aus allgemeinen Pflegeleistungen gemäß PflegeVG und sonstigen Leistungen
außerhalb des PflegeVG (GuV-Nr. 1)“
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12 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2014
NürnbergStift
Pflegeheimbereich
Der Planung der Erträge aus vollstationären Pflegeleistungen für das Jahr 2014 liegen die Auslastungszahlen und Stufenverteilungen, die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellt sind, zugrunde.
Auch im Bereich der Vergütungsätze wurde eine Steigerung (um 2,6%) hinterlegt, um auf die neuen
Ergebnisse der Tarifparteien und der allgemeinen Inflationsentwicklung reagieren zu können. Die
Pflegesätze wurden zuletzt ab 01.11.2012 erhöht und haben eine Mindestlaufzeit bis zum 31.10.2013.
Ambulante Leistungen
NüSt rechnet im Vergleich zum IST 2012 im AMBD mit steigenden Einnahmen durch Erschließung
der Möglichkeiten des PNG.
Altenheimbereich
Der Planung der Erträge aus dem Altenheimbereich für das Jahr 2013 wurden die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen zugrunde gelegt. Auch für den Planungszeitraum 2014
strebt NüSt die Anhebung der Entgelte an.
Wohnheimbereich
Im Wohnheimbereich wurden die Entgelte letztmalig zum 01.09.2006 angemessen erhöht. Da auch
diese Einrichtungen mit zinsvergünstigen Krediten finanziert wurden, gelten die Regelungen des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes. Eine Anpassung für 2014 wurde daher nicht berücksichtigt.
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Wirtschafts- und Finanzplan 2014 Wirtschafts- und Finanzplan 13
NürnbergStift
Geriatrische Rehabilitation
Hier liegt die erhöhte Auslastung auf faktisch 100% zugrunde.
„Sonstige betriebliche Erträge (GuV-Nr. 7)“
Unter dem Posten „Erstattungen von Mitarbeiter/innen für Unterkunft und Verpflegung“ werden alle
Mieterstattungsleistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Essensmarkenverkauf an das
Personal gezeigt.
Für die Inanspruchnahme von „Gestellungskräften“ und „Verwaltungsleistungen“ (z.B. Personal- und
Rechnungswesen, IT, Leitung und Verwaltung) werden von der NüStSG die Kosten dem NüSt erstattet. Ausscheidende Gestellungskräfte von NüSt werden grundsätzlich durch Anstellungsverhältnisse
bei der NüStSG ersetzt. Aus diesem Grunde sind diese Erstattungsleistungen über den Zeitablauf
hinweg rückläufig.
Die Erträge aus „Vermietung und Verpachtung“ beinhalten überwiegend die Überlassung von Räumen
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14 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2014
NürnbergStift
(inkl. Nebenkosten) in der Veilhofstraße und Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen an die
NüStSG sowie an Andere für sonstige Verwaltungszwecke.
Unter den sonstigen ordentlichen Erträgen ist u.a. ein Kostenausgleich der Stadt Nürnberg für in Vorjahren begründete Versorgungsansprüche enthalten.
„Personalaufwand (GuV-Nr. 8)“
Der Berechnung der Personalaufwendungen (Pflege naher Bereiche) liegen die im Gliederungspunkt
2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen und Pflegestufenverteilungen zugrunde. In der Praxis passt
NüSt bei Änderungen in der Auslastung und den Pflegestufen den Personaleinsatz in der Pflege entsprechend zeitnah an. Anstehende neue Tarifverhandlungen und strukturelle Gehaltsänderungen
wurden in der Planung mit einer Steigerungsrate von 3 % berücksichtigt.
In den Personalaufwendungen sind auch die Aufwendungen für die Mitarbeiter/innen enthalten, die im
Rahmen eines „Gestellungsvertrages“ an die NüStSG überlassen werden. Den Aufwendungen für
aktive Kräfte stehen in gleicher Höhe die Kostenerstattungen der NüStSG an das NüSt gegenüber.
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Wirtschafts- und Finanzplan 2014 Wirtschafts- und Finanzplan 15
NürnbergStift
„Materialaufwand (GuV-Nr. 9)“
„a) Lebensmittel“
Die gesamte Speisenproduktion (inkl. Einkauf) wird von der NüStSG erbracht und in deren Wirtschaftsplan veranschlagt. Getränke und die Sondernahrung (z.B. Nahrungsergänzungsmittel) werden
weiterhin von den NüSt - Einrichtungen beschafft und als Lebensmittelaufwand ausgewiesen.
„b) Wasser, Energie, Brennstoffe“
In diesem Bereich wurde unter Beachtung der Verbrauchsmengen des Jahres 2012 und weiterer
Preissteigerungen (wie der EEG-Umlage von 5,3 Cent/kWh auf über 6 Cent/kWh) eine Fortschreibung
des Ansatzes vorgenommen.
„Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen (GuV-Nr. 10)“
Die Verwaltungskostenerstattung (VKE) an den Träger (a) beinhaltet städtische Overheadkosten (z.B.
Stadtrat, Rathäuser, Referate) und die zentralen Leistungen der Querschnittsdienststellen (z.B. OrgA,
PA, Rpr), die unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme pauschaliert umgelegt werden. Der
Planansatz berücksichtigt weiterhin eine Reduzierung dieser Kosten.
Der Posten „Sonstige Erstattungen an Träger“ (b) umfasst insbesondere Aufwendungen für von
OrgA/IuK (neu OrgA/IT) erbrachte Leistungen.
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16 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2014
NürnbergStift
„Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung (GuV-Nr. 17)“
Die Wartungsaufwendungen beinhalten Aufwendungen für abgeschlossene Wartungsverträge für
technische Anlagen und Pflegeverträge für Software. Auf Grund des schlechten Zustandes der Gebäude und Anlagen sowie unter Berücksichtigung der Gesamtertragslage sind für 2014 weitere Mittel
für Sicherungsmaßnahmen eingestellt.
„Jahresfehlbetrag (GuV-Nr. 26)“
Der Erfolgsplan 2014 geht von einem Fehlbetrag in Höhe von 931.879 EUR aus und soll auf neue
Rechnung vorgetragen werden.
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Wirtschafts- und Finanzplan 2014 Wirtschafts- und Finanzplan 17
NürnbergStift
„Kassenkredit“
Nach § 7 Abs. 2 WkPV soll der festgesetzte Höchstbetrag eines Kassenkredites für die Kassenführung einer Einrichtung ein Sechstel der im Erfolgsplan vorgesehenen Erträge bei den Nummern 1 bis
8 (bei NüSt GuV Nr. 1 bis 7), 23 bis 25 (bei NüSt GuV Nr. 19) und 29 (bei NüSt GuV Nr. 22) der Gewinn- und Verlustrechnung nicht übersteigen. Für das Jahr 2014 errechnet sich ein Betrag in Höhe
von 4.766.579 EUR (1/6 von 28.599.472 EUR). Im Jahr 2014 kann die Liquidität voraussichtlich wieder ohne Kassenkredite sichergestellt werden. Dessen ungeachtet wird zur Absicherung von Unwägbarkeiten der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben unverändert
auf 4 Mio. EUR festgesetzt und liegt somit um rund 767 TEUR unter dem maximal möglichen.
2.3. Vermögensplan
Im Vermögensplan sind einerseits alle voraussehbaren Ausgaben des Geschäftsjahres 2014, die sich
aus Änderungen des Anlagevermögens, den Tilgungsleistungen sowie der Höhe des im Geschäftsjahr
zu deckenden Verlustes ergeben, und andererseits die vorhandenen und zu beschaffenden Deckungsmittel und die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§ 4 Abs. 1 WkPV).
Der Vermögensplan weist für das Jahr 2014 einen Finanzbedarf von 2,25 Mio. EUR aus. Dieser Finanzbedarf resultiert aus:
Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen: 0,90 Mio. EUR,
Ausgaben für Tilgungsleistungen: 0,42 Mio. EUR,
Verlustdeckung: 0,93 Mio. EUR. .
Die Jahresfehlbeträge der Geschäftsjahre 2011 und 2012 wurden bzw. werden auf neue Rechnung
vorgetragen und im Posten „Deckung der Verluste“ unter „Gewinn-/Verlustvortrag“ ausgewiesen.
In der nachfolgenden Tabelle sind die für das Jahr 2014 geplanten Ausgaben den zugehörigen Deckungsmitteln gegenübergestellt:
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18 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2014
NürnbergStift
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Wirtschafts- und Finanzplan 2014 Wirtschafts- und Finanzplan 19
NürnbergStift
Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV)
Im Jahr 2014 sind Investitionen in Höhe von 900 TEUR vorgesehen.
Der größte Anteil der im Jahr 2014 geplanten Investitionen entfällt mit 600 TEUR auf den vorgesehenen Wettbewerb für das Gesamtgelände des August-Meier-Heimes, einschließlich der Zentralküche
als Projekte der Umsetzung des Gesamtkonzeptes „NürnbergStift 2020“, wobei diese Aufwendungen
am Jahresende als Anlagen im Bau stehen bleiben werden.
Für die Wiederbeschaffung von verschiedensten Anlagegütern werden 300 TEUR für das Planjahr
2014 veranschlagt.
Ausgaben für Tilgungsleistungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 WkPV)
Die planmäßigen Tilgungsleistungen sind im Detail im Gliederungspunkt 2.7 dargestellt. Die Planzahlen enthalten den derzeitigen Darlehensbestand. Neuaufnahmen von Darlehen sind im Jahr 2014
nicht vorgesehen. Die Tilgungsleistungen sollen vollständig über refinanzierte Abschreibungen aus
dem Planjahr 2014 finanziert werden.
Deckung der Verluste (§ 4 Abs. 1 Nr. 3WkPV)
Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
2.4. Finanzplan
Gemäß § 6 WkPV enthält der fünfjährige Finanzplan - das erste Planungsjahr ist das laufende Geschäftsjahr (2013) - eine nach Jahren gegliederte Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und
Deckungsmittel des Vermögensplanes und eine Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse.
Den Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV (alle vorhersehbaren Ausgaben, die sich aus Änderungen
des Anlagevermögens ergeben) liegt ein Investitionsprogramm zugrunde. Die geplanten Ausgabepositionen stehen unter dem Vorbehalt des Planungs- und Baufortschrittes der einzelnen Maßnahmen in
Verbindung mit möglichen Kreditmittelbereitstellungen.
Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögensplans
(§ 6 Nr. 1 WkPV)
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20 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2014
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Übersicht über die Entwicklung der Jahresfehlbeträge entsprechend § 6 Nr. 2 WkPV (vor Baubeginn):
Nach § 3 Abs. 3 WkPV soll der Erfolgsplan ausgeglichen sein. Aufgrund der Belegungssituation in
Verbindung mit dem Zustand der Gebäude, der anstehenden Baumaßnahmen sowie der Ertrags- und
Kostensituation ist davon auszugehen, dass für das Jahr 2014 kein ausgeglichenes Jahresergebnis
erzielbar ist. Diese Situation ist auch in den Folgejahren derzeit nicht abwendbar.
In der Prognose ist jedoch davon auszugehen, dass die Belegung mit dem Investitionsfortschritt sowie
der Umsetzung des Restrukturierungsprogramms zukünftig wieder zu einem ausgeglichenen Ergebnis
führt.
Auf den folgenden Seiten wird das Investitionsprogramm (Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV)
zum Finanzplan 2014 fortgeschrieben.
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Wirtschafts- und Finanzplan 2014 Wirtschafts- und Finanzplan 23
NürnbergStift
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24 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2014
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2.5. Verpflichtungsermächtigungen
Im Vermögensplan des Jahres 2014 sind keine Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen.
2.6. Stellenplan
Beamte
Die Stelle des ersten Werkleiters ist bei Ref. V ausgewiesen.
Der am 01.10.2005 in Kraft getretene Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) verzichtet zugunsten eines einheitlichen Beschäftigungsbegriffes auf die bisher übliche Unterscheidung zwischen
Angestellten und Arbeitern. Es wurde die Bezeichnung „Tarifliche Beschäftigte“ eingeführt. Da die
davon betroffenen kommunalrechtlichen Vorschriften weiterhin noch nicht entsprechend angepasst
wurden, wird einer Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums (Schreiben vom 01.12.2005, Nr. I
B2 - 1400.1 - 32) folgend weiterhin die Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern nach den
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26 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2014
NürnbergStift
bisherigen Eingruppierungsregelungen des BAT und BMT-G getroffen.
Bei tarifvertraglich vorgesehenen Doppelbewertungen (z.B. VGr. Vb/IVb) oder Mehrfachbewertungen
(z.B. VGr. IX/VII) ist die Stelle jeweils dem höchsten Stellenwert zugewiesen.
Angestellte nach BAT
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Wirtschafts- und Finanzplan 2014 Wirtschafts- und Finanzplan 27
NürnbergStift
Arbeiter
2.7. Darlehensverbindlichkeiten
Zum 31.12.2014 wird mit Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 10.570 TEUR gerechnet. Diese
entfallen vollständig auf Altbestände. Im Jahr 2014 sind keine Neuaufnahmen geplant.
Eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Darlehensverbindlichkeiten (ohne Kassenkredite) gibt nachfolgende Aufstellung:
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28 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2014
NürnbergStift
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Wirtschafts- und Finanzplan 2013 Impressum 29
NürnbergStift
Wichtige Begriffe und Abkürzungen
AHJ Senioren-Wohnanlage St. Johannis
AHP Senioren-Wohnanlage Platnersberg
AHR August-Meier-Heim
AHS Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See
AMBD Ambulante Dienste
AVPflegeVG Verordnung zur Ausführung des SGB XI Soziale Pflegeversicherung
BAT Bundes-Angestelltentarifvertrag
BGr. Besoldungsgruppe
EUR Euro
GJ Geschäftsjahr
GuV Gewinn- und Verlustrechnung
HSP Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital
KGr. Kontengruppe
KUGr. Kontenuntergruppe
LGr. Lohngruppe
Mio. EUR Millionen Euro
NüSt NürnbergStift
NüStSG NürnbergStift Service GmbH
PflegeVG Pflege-Versicherungsgesetz
PfleWoqG Pflege- und Wohnqualitätsgesetz
REHA Geriatrische Rehabilitation
SGB V Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung
SGB XI Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung
TEUR Tausend Euro
TVöD Tarifvertrag öffentlicher Dienst
VGr. Vergütungsgruppe
WkPV Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen
Pflegeeinrichtungen
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