HaushaltssperreBeta

← Haushaltsplan 2014 – 01_Eigenbetriebe_Sondervermoegen_u_Beteiligungen

Ermächtigung der Vertreter der Stadt

Haushalt 2014 · Seiten 1–2 · Seiten 1–2 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

zu Punkt 7.5.9 Beschluss des Stadtrats - öffentlich - - einstimmig beschlossen - Ermächtigung der Vertreter der Stadt in den Organen der Unternehmen, an de￾nen die Stadt Nürnberg beteiligt oder für die sie Anstaltsträger ist I. 1. Der Stadtrat ermächtigt die Vertreter der Stadt, in den Organen der Städtischen Wer￾ke Nürnberg GmbH (StWN), der noris inklusion gemeinnützige GmbH, der Innovati￾ons- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH (IGZ), der Noris Arbeit (NOA) gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft mbH der Stadt Nürnberg, der NürnbergStift Service GmbH, der Klee-Center GmbH Existenzgründerzentrum und im selbständigen Kommunalunternehmen Klinikum zustimmende Erklärungen zur Auf￾nahme von Fremddarlehen für Betriebsmittel und im Investitionsplan enthaltene In￾vestitionen bis zur Höhe der in den Wirtschaftsplänen dieser Gesellschaften für 2014 vorgesehenen Beträge abzugeben. Das gleiche gilt für Kreditverpflichtungen, deren kassenmäßige Verwirklichung in spätere Jahre fällt, sofern diese Kreditbeträge die Ansätze in den mittelfristigen Finanzplänen dieser Unternehmen nicht übersteigen. 2. Soweit die Stadt Nürnberg an Unternehmen mit 50 % und weniger beteiligt ist, wer￾den die Vertreter der Stadt in den Organen der Unternehmen grundsätzlich ermäch￾tigt, zustimmende Erklärungen zur Aufnahme von Fremddarlehen für Betriebsmittel und im Investitionsplan enthaltene Investitionen abzugeben. Bei Fremddarlehen im Einzelfall von mehr als 5 Mio. EUR ist bei den unter dieser Ziffer angesprochenen Fällen vor Zustimmung durch die Vertreter der Stadt die Genehmigung des Finanzre￾ferats einzuholen. 3. Außerdem werden die Vertreter der Stadt in den Organen von Unternehmen, an de￾nen die Stadt beteiligt ist, ermächtigt, die zur Feststellung der Jahresabschlüsse 2013 üblichen Erklärungen - einschließlich der Entlastung des Aufsichtsrates, der Entlas￾tung der Geschäftsführung und der Bestimmung der Abschlussprüfer für das nächste Wirtschaftsjahr - sowie zur Genehmigung der Wirtschaftspläne 2014 abzugeben. Die Wirtschaftspläne der Mehrheitsbeteiligungen werden dem Stadtrat zur Kenntnisnah￾me vorgelegt. 4. Die Vertreter der Stadt Nürnberg in den Gesellschafterversammlungen der Noris￾Arbeit gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft mbH (NOA), der noris inklusion 1 gemeinnützige GmbH und der Städtischen Werke Nürnberg GmbH (StWN) werden ermächtigt, die Übernahme des festgestellten Jahresverlustes der Gesellschaften durch die Stadt Nürnberg im Rahmen der haushaltsrechtlichen Ermächtigung zu er￾klären. II. Ref. II zur Verständigung der Unternehmen und Überwachung des Besch I ussvollzuges Der Vorsitzende: ~ (Dr. Maly) Oberbürgermeister Abdruck an: Zu 1/1, 1/3 und 1/4: StWN Noris inklusion NOA Klee-Center GmbH Kh NürnbergStift Service GmbH IGZ Nürnberg, 21. November 2013 Der Referent: Der Schriftführer: ,l:wiL ~ (Faust) Stadtkämmerer Zu 1/2 und 1/3: NürnbergMesse wbg FNG WiSo-Führungskräfteakademie Hafen Nürnberg-Roth GmbH Multimedia Akademie Nürnberg GmbH Projektentwicklungsgesellschaft St. Leonhard-Nord Landesgewerbeanstalt Bayern Nürnberg Franken-Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH GkF- Gesellschaft für kulturelle Freiräume mbH Klärschlammverwertung Region Nürnberg Gesellschaft mit beschränkter Haftung (KSV GmbH) 2

Download ↓