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Ermächtigung der Vertreter der Stadt
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
zu Punkt 7.5.9
Beschluss des Stadtrats
- öffentlich -
- einstimmig beschlossen -
Ermächtigung der Vertreter der Stadt in den Organen der Unternehmen, an denen die Stadt Nürnberg beteiligt oder für die sie Anstaltsträger ist
I. 1. Der Stadtrat ermächtigt die Vertreter der Stadt, in den Organen der Städtischen Werke Nürnberg GmbH (StWN), der noris inklusion gemeinnützige GmbH, der Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH (IGZ), der Noris Arbeit
(NOA) gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft mbH der Stadt Nürnberg, der
NürnbergStift Service GmbH, der Klee-Center GmbH Existenzgründerzentrum und im
selbständigen Kommunalunternehmen Klinikum zustimmende Erklärungen zur Aufnahme von Fremddarlehen für Betriebsmittel und im Investitionsplan enthaltene Investitionen bis zur Höhe der in den Wirtschaftsplänen dieser Gesellschaften für 2014
vorgesehenen Beträge abzugeben. Das gleiche gilt für Kreditverpflichtungen, deren
kassenmäßige Verwirklichung in spätere Jahre fällt, sofern diese Kreditbeträge die
Ansätze in den mittelfristigen Finanzplänen dieser Unternehmen nicht übersteigen.
2. Soweit die Stadt Nürnberg an Unternehmen mit 50 % und weniger beteiligt ist, werden die Vertreter der Stadt in den Organen der Unternehmen grundsätzlich ermächtigt, zustimmende Erklärungen zur Aufnahme von Fremddarlehen für Betriebsmittel
und im Investitionsplan enthaltene Investitionen abzugeben. Bei Fremddarlehen im
Einzelfall von mehr als 5 Mio. EUR ist bei den unter dieser Ziffer angesprochenen
Fällen vor Zustimmung durch die Vertreter der Stadt die Genehmigung des Finanzreferats einzuholen.
3. Außerdem werden die Vertreter der Stadt in den Organen von Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist, ermächtigt, die zur Feststellung der Jahresabschlüsse 2013
üblichen Erklärungen - einschließlich der Entlastung des Aufsichtsrates, der Entlastung der Geschäftsführung und der Bestimmung der Abschlussprüfer für das nächste
Wirtschaftsjahr - sowie zur Genehmigung der Wirtschaftspläne 2014 abzugeben. Die
Wirtschaftspläne der Mehrheitsbeteiligungen werden dem Stadtrat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
4. Die Vertreter der Stadt Nürnberg in den Gesellschafterversammlungen der NorisArbeit gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft mbH (NOA), der noris inklusion
1
gemeinnützige GmbH und der Städtischen Werke Nürnberg GmbH (StWN) werden
ermächtigt, die Übernahme des festgestellten Jahresverlustes der Gesellschaften
durch die Stadt Nürnberg im Rahmen der haushaltsrechtlichen Ermächtigung zu erklären.
II. Ref. II zur Verständigung der Unternehmen und Überwachung des
Besch I ussvollzuges
Der Vorsitzende:
~ (Dr. Maly)
Oberbürgermeister
Abdruck an:
Zu 1/1, 1/3 und 1/4:
StWN
Noris inklusion
NOA
Klee-Center GmbH
Kh
NürnbergStift Service GmbH
IGZ
Nürnberg, 21. November 2013
Der Referent: Der Schriftführer:
,l:wiL ~
(Faust)
Stadtkämmerer
Zu 1/2 und 1/3:
NürnbergMesse
wbg
FNG
WiSo-Führungskräfteakademie
Hafen Nürnberg-Roth GmbH
Multimedia Akademie Nürnberg GmbH
Projektentwicklungsgesellschaft St. Leonhard-Nord
Landesgewerbeanstalt Bayern Nürnberg
Franken-Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH
GkF- Gesellschaft für kulturelle Freiräume mbH
Klärschlammverwertung Region Nürnberg Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (KSV GmbH)
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