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J.4 Beschluss des Stadtrates zum Mittelfristigen Investitionsplan

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Stadt Nürnberg Beschlussbuchauszug Sitzung des Stadtrates (Etat) am 21.11.2024 Die Behandlung des Tagesordnungspunktes war öffentlich. Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, Beschlussfähigkeit war gegeben. 5. Mittelfristiger Investitionsplan 2025/2028 Beschluss: 1. Der Stadtrat beschließt den Mittelfristigen Investitionsplan 2025 - 2028 unter Berücksichtigung der sich aus den Haushaltsberatungen ergebenden Änderungen. Der Haushaltsplan 2025 (Ergebnis- und Finanzplan) ist entsprechend anzupassen. 2. Das Referat für Finanzen, Personal und IT wird ermächtigt, die Änderungen bei den Verpflichtungsermächtigungen vorzunehmen, die durch die Beschlussfassung gemäß vorstehender Ziffer 1 in § 3 der Haushaltssatzung (Gesamtbetrag der zu genet)migenden Verpflichtungs-ermächtigungen) und im Haushaltsplan 2025 erforderlich sind. 3. Die im Mittelfristigen Investitionsplan 2025 - 2028 enthaltenen Vorhaben sind planerisch so vorzubereiten, dass sie termingerecht begonnen werden können. 4. Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, durch geeignete Maßnahmen im Vollzug des Finanzplanes eine durch überhänge im MIP verursachte zusätzliche Nettokreditaufnahme.zu vermeiden. 5. Die Planungsverfahren, insbesondere der BIC-Prozess, sind so auszugestalten, dass Planungskosten für Projekte, die wegen absehbar fehlender Personal- oder Finanzressourcen nicht realisiert werden können, vermieden werden. Mehrheitlich beschlossen mehrere Beschlüsse (siehe Anlage) Die Richtigkeit der Beschlussabschrift aus der Niederschrift wird hiermit bestätigt. M�agl Schriftführerin J.4 Beschluss des Stadtrats 466

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