J.4 Beschluss des Stadtrates zum Mittelfristigen Investitionsplan
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Stadt Nürnberg Beschlussbuchauszug
Sitzung des Stadtrates (Etat) am 21.11.2024
Die Behandlung des Tagesordnungspunktes war öffentlich.
Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, Beschlussfähigkeit war gegeben.
5. Mittelfristiger Investitionsplan 2025/2028
Beschluss:
1. Der Stadtrat beschließt den Mittelfristigen Investitionsplan 2025 - 2028 unter Berücksichtigung
der sich aus den Haushaltsberatungen ergebenden Änderungen. Der Haushaltsplan 2025
(Ergebnis- und Finanzplan) ist entsprechend anzupassen.
2. Das Referat für Finanzen, Personal und IT wird ermächtigt, die Änderungen bei den
Verpflichtungsermächtigungen vorzunehmen, die durch die Beschlussfassung gemäß
vorstehender Ziffer 1 in § 3 der Haushaltssatzung (Gesamtbetrag der zu genet)migenden
Verpflichtungs-ermächtigungen) und im Haushaltsplan 2025 erforderlich sind.
3. Die im Mittelfristigen Investitionsplan 2025 - 2028 enthaltenen Vorhaben sind planerisch so
vorzubereiten, dass sie termingerecht begonnen werden können.
4. Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, durch geeignete Maßnahmen im Vollzug des Finanzplanes
eine durch überhänge im MIP verursachte zusätzliche Nettokreditaufnahme.zu vermeiden.
5. Die Planungsverfahren, insbesondere der BIC-Prozess, sind so auszugestalten, dass
Planungskosten für Projekte, die wegen absehbar fehlender Personal- oder Finanzressourcen
nicht realisiert werden können, vermieden werden.
Mehrheitlich beschlossen
mehrere Beschlüsse
(siehe Anlage)
Die Richtigkeit der Beschlussabschrift aus der Niederschrift wird hiermit bestätigt.
M�agl
Schriftführerin
J.4 Beschluss des Stadtrats
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