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Beschluss des Stadtrats zum Haushaltsvollzug
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
zu Punkt 7.4
Beschluss des Stadtrats
- öffentlich -
- einstimmig beschlossen -
Haushaltsvollzug 2014
I. 1. Die in der Liste der Haushaltsplanvermerke (Anlage 1) aufgeführten Deckungs- und
Übertragbarkeitsvermerke werden beschlossen. Außerdem wird das Finanzreferat
beauftragt, diese Liste an die Änderungen anzupassen, die sich aus den Haushaltsberatungenfür 2014 ergeben.
2. Das Finanzreferat wird ermächtigt, die internen Leistungsverrechnungen ( einschl.
Verwaltungskostenerstattungen) an die Änderungen anzupassen, die sich aus den
Haushaltsberatungen für das Jahr 2014 ergeben. Abweichungen von den Planwerten
in diesem Bereich, die sich im Rahmen des gültigen Leistungskatalogs bewegen,
gelten als bewilligt. Das Finanzreferat kann im Einzelfall eine davon abweichende
Regelung treffen.
3. Das Finanzreferat wird ermächtigt, bei Grunderwerbungen im MIP-Vollzug
Unterschiede zwischen Mittelbereitstellung und Mittelabfluss in analoger Anwendung
der Vorschriften des § 20 KommHV-Doppik (gegenseitige Deckungsfähigkeit) und Tz.
3.3.6 AFB (Berichtigung der Veranschlagung) auszugleichen.
4. Ansatzüberschreitungen bei den Abschreibungen gelten als bewilligt.
5. Konsumtive Haushaltsmittel für sachlich und zeitlich ursprünglich begrenzte neue
Aufgaben (insb. Projekte) sind jeweils zweckgebunden. Für andere Zwecke dürfen
diese Mittel nur nach vorheriger Genehmigung durch den Ältestenrat und
Finanzausschuss verwendet werden.
6. Der Stadtkämmerer wird ermächtigt,
a) für MIP-Maßnahmen bei Bedarf saldoneutrale Mittelabflusskorrekturen
vorzunehmen;
b) für
- Umlagen, Beiträge und sonstige Zahlungen, die an öffentlich-rechtliche Körperschaften zu leisten sind und die auf Gesetz oder Satzung beruhen,
- Zinsen, Tilgung und Rückzahlung von Zuweisungen
über- und außerplanmäßige Mittel zu bewilligen; sie bedürfen keiner Kenntnisnahme durch den Ältestenrat.
c) bei zinsverbilligten Krediten von bis zu 2,5 Mio. EUR (im Einzelfall) verbindliche
Erklärungen abzugeben;
d) bei Bedarf Kassenkredite gemäß Art. 73 Abs. 1 GO in Anspruch zu nehmen;
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e) über die budgetwirksame oder nicht budgetwirksame Zuordnung der Kosten- und
Erlösarten zu entscheiden;
f) im Rahmen des Jahresabschlusses über Verbesserungen und Verschlechterungen der Budgets zu entscheiden;
g) Mittel einzuziehen, wenn bei einer durch die Stadt geförderten Einrichtung weitere
Finanzmittel von dritter Seite für die Einrichtung bereitgestellt werden.
7. Die im Finanzplan 2014 eingeplanten und im Vollzug bewilligten Verpflichtungsermächtigungen dürfen, mit Ausnahme der U-Bahnansätze, der Ansätze für Schulen
und Kindertagesstätten, der Kapitalerhöhung NürnbergMesse und des Ausbaues des
Frankenschnellwegs, nur bis zur Hälfte der veranschlagten Gesamtbeträge
freigegeben werden; dies gilt auch für die Eigenbetriebe und Sondervermögen.
Hinsichtlich der Freigabe bei den Eigenbetrieben wird das Finanzreferat ermächtigt,
im Einzelfall Ausnahmen zuzulassen.
8. Überplanmäßige Erträge/Einzahlungen bei der Gewerbesteuer dürfen nur zur
Verbesserung des Jahresergebnisses 2014 (Saldo) des Ergebnishaushalts
verwendet werden.
9. Mittelbewilligungen für über- und außerplanmäßige Vermögensumschichtungen der
rechtsfähigen und nichtrechtsfähigen Stiftungen gelten als erteilt.
10. Zunächst wird für den Haushaltsvollzug 2014 folgende Sperre verfügt:
Die konsumtiven Teile der MIP-Maßnahmen sowie die Ansätze des Finanzhaushalts
für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit werden, mit Ausnahme der Ansätze für
bewegliches Vermögen und für geringwertige Wirtschaftsgüter, gesperrt; es gilt das
Freigabeverfahren nach den Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen.
11. Der Regiebetrieb Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Herpersdorf (StEM) wurde
zum 31.12.2012 aufgelöst. Die dem StEM übertragenen Aufgaben waren nicht
komplett zum 31.12.2012 abgeschlossen, es werden auch in 2014 noch investive
Auszahlungen zur Restabwicklung fällig. Diese Auszahlungen wurden bereits über
den Wirtschaftsplan des StEM beschlossen, genehmigt und auch finanziert. Zur
Deckung dieser Auszahlungen können die bei der bilanziellen Übernahme des StEM
verbleibenden liquiden Mittel herangezogen werden; etwaige Mittelbewilligungen
gelten als erteilt.
12. Im Haushaltsjahr 2014 dürfen Finanzderivate nach Maßgabe der Richtlinie zum Zinsund Schuldenmanagement, die am 25.01.2012 vom Stadtrat beschlossen wurde,
eingesetzt werden. Die in der Richtlinie festgesetzten Limits für Derivatgeschäfte
bleiben unverändert bestehen.
Anpassungen im Zusammenhang mit der Einführung des Produkthaushalts:
13. Mit Ausnahme der externen Kostendecker (Stk/Stiftungsverwaltung, ML und Frh) gilt
ab 2014 ein einheitliches Budgetmodell für alle Geschäftsbereiche und Dienststellen
der Stadt Nürnberg. Alle bislang geltenden Regelungen zur Budgetierung,
Plafonierung, zu gesonderten Budgetmodellen (z.B. für Gh und SchA) und zu
internen Kostendeckern werden hiermit aufgehoben.
14. Bei den bislang plafonierten Dienststellen (Tg, BCN und KuF) gilt das einheitliche
Budgetmodell mit folgenden, zeitlich bis einschließlich Haushaltsjahr 2016
begrenzten Abweichungen. Die Budgetergebnisse werden ohne Einschränkung in
das nächste Haushaltsjahr übertragen {letztmalig in das Haushaltsjahr 2017).
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Alle Produkte einer ehemals plafonierten Dienststelle bilden einen Deckungsring.
Mittelverschiebungen zwischen Produkten der jeweiligen Dienststellen gelten als
genehmigt. Dies gilt nur jeweils innerhalb eines Teilbudgets (z.B. können K1
Mehraufwendungen in einem Produkt nur durch Verbesserungen im Budget K1 eines
anderen Produktes gedeckt werden).
15. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Stammdaten für die HVE Schule an die aktuellen
staatlichen Vorgaben zur Gliederung des Haushaltes anzupassen. Die Ansätze 2014
im Bereich der HVE Schule werden jeweils innerhalb der Teilbudgets K 1, K 2 sowie
I 1 für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
16. Im produktorientierten Haushalt sind u.a. erstmals Ziele und Kennzahlen definiert. Sie
sollen künftig die Steuerung der Stadtverwaltung verbessern und unterliegen auch
der Beschlussfassung durch den Stadtrat. Anträge aus den Reihen des Stadtrats zu
diesen Elementen sind aufgrund der notwendigen Erprobungsphase frühestens für
den Haushalt 2016 vorgesehen.
II. Ref. II
Der Vorsitzende:
~ (Dr. Maly)
Oberbürgermeister
Abdruck an:
a) 2. BM
b) 3. BM
c) Ref. IV
d) Ref. VI
e) Ref. VII
f) KaSt
g) Rpr
h) Stk
Nürnberg, 21. November 2013
Der Referent: Der Schriftführer:
f:JI{_ p
(Faust)
Stadtkämmerer
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