← Haushaltsplan 2014 – 10_Haushaltsermaechtigungen
Vorbemerkungen
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
I.2 Einzelermächtigungen
I.2.1 Vorbemerkungen
Ein Budget stellt grundsätzlich den finanziellen Ermächtigungsrahmen für die bewirtschaftende Stelle dar, in
welchem sie die zur Zielerreichung notwendigen Maßnahmen eigenverantwortlich einleitet, steuert und überwacht.
Das Produkt bildet eine Bewirtschaftungseinheit (Budget). Das einem Produkt zugewiesenes Budget ist in
Teilbudgets aufgeteilt (siehe Kapitel „H Budgetierung“). Die einzelnen Produkt-Teilbudgets (siehe Band 2)
werden vom Stadtrat über den Haushalt ermächtigt. Die Ermächtigung erfolgt jeweils getrennt nach den einzelnen Teilbudgets: Entweder werden das Ergebnis (= Saldo) des Teilbudgets (zum Beispiel bei K1) oder nur
einzelne Sachkonten (zum Beispiel bei K5) oder eine Kombination aus beidem (zum Beispiel bei K3) über den
Haushaltsplan ermächtigt.
Werden jeweils nur einzelne Sachkonten (eventuell mit einer Kostenstelle) ermächtigt, so spricht man von
Einzelermächtigungen. Der finanzielle Rahmen wird somit auf das einzelne Sachkonto beschränkt.
Einzeln ermächtigt werden:
a) Zuwendungen (= Zuschüsse und Zuweisungen) der Stadt Nürnberg
b) Einzelne Sachkonten in den Teilbudgets K5.
Sachkonto
Kostenstelle
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