← Haushaltsplan 2014 – 08_Personal
Vorbemerkungen
Unterabschnitte
Maschinell extrahierter Text der Seiten vor dem ersten Unterabschnitt. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
G.1 Vorbemerkungen
Im Stellenplan werden alle vom Stadtrat für die Erledigung der kommunalen Aufgaben genehmigten Stellen
der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe aufgeführt.
Der Stellenplan ist der quantitative (Umfang der zur
Verfügung stehenden Personalkapazität) und qualitative (Stellenwert) Rahmen für die Personalwirtschaft. Er
bildet damit auch die Grundlage für Einstellungen,
Beförderungen und Höhergruppierungen.
Im Stellenplan der Stadt Nürnberg sind die Angestellten
und Arbeiter des Klinikums Nürnberg und des Staatstheaters Nürnberg nicht enthalten. Die Stellen für die
dort tätigen Beamten werden dagegen weiterhin im
Stellenplan der Stadt Nürnberg ausgewiesen, da weder
das Kommunalunternehmen Klinikum noch das Staatstheater als Stiftung des öffentlichen Rechts die Dienstherrenfähigkeit besitzen.
Neben dem Stellenplan für Beamte, Angestellte und
Arbeiter sind verschiedene Übersichten (nach Teilhaushalten, nach Dienststellen, nach Produkten sowie
für Nachwuchskräfte, Praktikanten, Stellenobergrenzen
etc.) beigefügt. Der aus dem Stellenplan entwickelte
Stellenverteilungsplan, der die einzelnen zur Erledigung
der Aufgaben der Stadt bewilligten Stellen enthält, wird
dem Stadtrat gesondert übermittelt.
Mit dem am 01.10.2005 in Kraft getretenen neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) wurde die
bisherige Differenzierung zwischen Angestellten und
Arbeitern zugunsten einheitlicher Regelungen für Beschäftigte aufgegeben. Die Tarifvertragsparteien konnten sich bisher jedoch noch nicht auf eine neue Entgeltordnung einigen. Lediglich im Sozial- und Erziehungsdienst wurde ein neuer EingruppierungsTarifvertrag abgeschlossen. Bis zum Inkrafttreten einer
neuen Entgeltordnung erfolgt die Bewertung der Stellen
ansonsten nach den bisherigen Regelungen des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT) bzw. des Bundesmanteltarifvertrages für die Arbeiter gemeindlicher
Verwaltungen und Betriebe (BMT-G II). Diese Stellen
werden im Stellenplan daher zunächst weiterhin als
Angestellten- bzw. Arbeiter-Stellen ausgewiesen.
Zum 01.01.2013 wurde die aus personalwirtschaftlichen
Gründen überplanmäßige Personalkapazität in den
Stellenplan übernommen. Seitdem sind im Stellenplan
neben den für die Erledigung der kommunalen Aufgaben erforderlichen Stellen (Stellenplan Teil A) auch
personalwirtschaftliche Stellen (Stellenplan Teil B)
ausgewiesen.
Der Stellenplan basiert traditionell nicht auf Vollkräften,
sondern weist die Anzahl der Stellen (unabhängig von
einem gegebenenfalls reduzierten Vollkraftanteil) aus.
Mit der Einführung des Produkthaushaltes soll der
Stellenplan ab dem Haushalt 2014 auf der Basis des
Vollkraftanteils der Stellen (VK) erstellt werden. Durch
diese Veränderung ist die Anzahl der Stellen nicht mit
denen der Vorjahre vergleichbar.
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