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Vorbemerkungen

Haushalt 2014 · Seiten 2–15 · Seiten 2–15 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Unterabschnitte

  1. Stellenplan S. 3–15
  2. Stellenplan Beamte S. 3–6
  3. Stellenplan Angestellte S. 7–12
  4. Stellenplan Arbeiter S. 13–15

Maschinell extrahierter Text der Seiten vor dem ersten Unterabschnitt. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

G.1 Vorbemerkungen Im Stellenplan werden alle vom Stadtrat für die Erledi￾gung der kommunalen Aufgaben genehmigten Stellen der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe aufgeführt. Der Stellenplan ist der quantitative (Umfang der zur Verfügung stehenden Personalkapazität) und qualitati￾ve (Stellenwert) Rahmen für die Personalwirtschaft. Er bildet damit auch die Grundlage für Einstellungen, Beförderungen und Höhergruppierungen. Im Stellenplan der Stadt Nürnberg sind die Angestellten und Arbeiter des Klinikums Nürnberg und des Staats￾theaters Nürnberg nicht enthalten. Die Stellen für die dort tätigen Beamten werden dagegen weiterhin im Stellenplan der Stadt Nürnberg ausgewiesen, da weder das Kommunalunternehmen Klinikum noch das Staats￾theater als Stiftung des öffentlichen Rechts die Dienst￾herrenfähigkeit besitzen. Neben dem Stellenplan für Beamte, Angestellte und Arbeiter sind verschiedene Übersichten (nach Teil￾haushalten, nach Dienststellen, nach Produkten sowie für Nachwuchskräfte, Praktikanten, Stellenobergrenzen etc.) beigefügt. Der aus dem Stellenplan entwickelte Stellenverteilungsplan, der die einzelnen zur Erledigung der Aufgaben der Stadt bewilligten Stellen enthält, wird dem Stadtrat gesondert übermittelt. Mit dem am 01.10.2005 in Kraft getretenen neuen Ta￾rifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) wurde die bisherige Differenzierung zwischen Angestellten und Arbeitern zugunsten einheitlicher Regelungen für Be￾schäftigte aufgegeben. Die Tarifvertragsparteien konn￾ten sich bisher jedoch noch nicht auf eine neue Ent￾geltordnung einigen. Lediglich im Sozial- und Erzie￾hungsdienst wurde ein neuer Eingruppierungs￾Tarifvertrag abgeschlossen. Bis zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung erfolgt die Bewertung der Stellen ansonsten nach den bisherigen Regelungen des Bun￾desangestelltentarifvertrages (BAT) bzw. des Bundes￾manteltarifvertrages für die Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G II). Diese Stellen werden im Stellenplan daher zunächst weiterhin als Angestellten- bzw. Arbeiter-Stellen ausgewiesen. Zum 01.01.2013 wurde die aus personalwirtschaftlichen Gründen überplanmäßige Personalkapazität in den Stellenplan übernommen. Seitdem sind im Stellenplan neben den für die Erledigung der kommunalen Aufga￾ben erforderlichen Stellen (Stellenplan Teil A) auch personalwirtschaftliche Stellen (Stellenplan Teil B) ausgewiesen. Der Stellenplan basiert traditionell nicht auf Vollkräften, sondern weist die Anzahl der Stellen (unabhängig von einem gegebenenfalls reduzierten Vollkraftanteil) aus. Mit der Einführung des Produkthaushaltes soll der Stellenplan ab dem Haushalt 2014 auf der Basis des Vollkraftanteils der Stellen (VK) erstellt werden. Durch diese Veränderung ist die Anzahl der Stellen nicht mit denen der Vorjahre vergleichbar. ! ? 76

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