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← Haushaltsplan 2014 – 04_Haushaltssatzung

§ 6 Inkrafttreten

Haushalt 2014 · Seiten 5–7 · Seiten 5–7 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

§ 5 (1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 280.000.000 € festgesetzt. (2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigen- betriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 17.100.000 € festgesetzt. (3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigen- betriebes „NürnbergStift“ wird auf 4.000.000 € festgesetzt. (4) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigen- betriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf 13.300.000 € festgesetzt. (5) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigen- betriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ wird auf 1.500.000 € festgesetzt. (6) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigen- betriebes „NürnbergBad“ wird auf 4.000.000 € festgesetzt. (7) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigen betriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 13.800.000 € festgesetzt. § 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2014 in Kraft. 8 *) Nachrichtlich: Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer wurden in der Satzung vom 21. November 2012 für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A): 332 v.H. b) für die übrigen Grundstücke (Grundsteuer B): 535 v.H. 2. Gewerbesteuer 447 v.H. 9 10

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