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Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg

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C. Haushaltssatzung Haushaltssatzung der Stadt Nürnberg für das Haushaltsjahr 2014 Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i. d. F. d. Bek. vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Art. 65 des Gesetzes vom 24. Juli 2012 (GVBl S. 366), folgende Haushaltssatzung: § 1 (1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge von 1.614.406.864 € dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 1.591.218.315 € und dem Saldo (Jahresergebnis) von 23.188.549 € 2. im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 1.554.518.039 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 1.497.517.849 € und einem Saldo von 57.000.190 € b) aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 74.605.470 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 147.014.224 € und einem Saldo von -72.408.754 € c) aus Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 59.250.000 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 65.967.200 € und einem Saldo von -6.717.200 € d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von -22.125.764 € ab. (2) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ für 2014 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 102.339.000 € und in den Aufwendungen mit 98.766.000 € ab. 4

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