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Wirtschaftsplan 2015
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
Stand: 14.10.2014
Wirtschaftsplan 2015
Inhalt Seite
1. ERLÄUTERUNGEN ZUM WIRTSCHAFTSPLAN....................................................... 3
1.1. Einführung ............................................................................................................... 3
1.2. Erfolgsplan 2015 ..................................................................................................... 5
1.2.1 Erträge, Erlöse .............................................................................................................. 7
1.2.2 Aufwendungen, Kosten ................................................................................................. 8
1.2.3 Interne Verrechnungen ................................................................................................. 9
1.2.4 Kalkulatorische Kosten ................................................................................................. 9
1.2.5 Jahresergebnis ........................................................................................................... 10
1.3. Erfolgsplan 2015 (incl. Vorschau bis 2018) .......................................................... 14
1.4. Vermögensplan 2015 ............................................................................................ 14
1.5. Finanzplanung 2014 bis 2018 ............................................................................... 14
1.6. Investitionsprogramm ............................................................................................ 14
2. ERFOLGSPLAN 2015 (INCL. VORSCHAU BIS 2018) ............................................. 16
3. VERMÖGENSPLAN 2015 ........................................................................................ 23
4. VERPFLICHTUNGSERMÄCHTIGUNGEN .............................................................. 24
5. STELLENPLAN/STELLENÜBERSICHT ................................................................... 25
6. FINANZPLAN 2014 BIS 2018 .................................................................................. 26
7. INVESTITIONSPLAN ............................................................................................... 27
7.1. Investitionen 2015 ............................................................................................... 275
7.2. Mehrjährige Investitionsplanung ........................................................................... 28
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Wirtschaftsplan 2015
Stand: 14.10.2014 Seite 3 von 28
1. Erläuterungen zum Wirtschaftsplan
1.1. Einführung
Mit dem Grundsatzbeschluss des Stadtrates zur Gründung des SÖR vom 23.7.2008 wurde die
Verwaltung beauftragt, die Gründung eines Eigenbetriebs SÖR vorzubereiten und ein Umsetzungskonzept zu erstellen, mit dem die Aufnahme des operativen Geschäftes für die Aufgaben ab
1.1.2009 sicher zu stellen war.
Aufgrund haushaltstechnischer und –rechtlicher Notwendigkeiten wurden zum 1.1.2009 zunächst
zwei Betriebe gegründet, die beide unter dem Namen SÖR firmierten:
- Der Eigenbetrieb „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ – interne Abkürzung SÖR I,
der aus Teilen des Eigenbetriebs „Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Nürnberg (ASN)“ hervorging:
Der Betrieb umfasste die Straßenreinigung, das Fuhrparkmanagement samt Kfz-Werkstatt
sowie den Betrieb der öffentlichen WC-Anlagen samt Service-Trupp und Bereitschaftsdienst;
- Der optimierte Regiebetrieb „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ – interne Abkürzung
SÖR II, der das ehemalige Gartenbauamt (GBA), große Teile des ehemaligen Tiefbauamtes
(T) und die Bauhöfe der Bürgerämter Nord/Ost/Süd (BANOS) umfasste.
Die für den Eigenbetrieb „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ (SÖR I) bestellten Werkleiter wurden in Personalunion als Betriebsleiter für den Regiebetrieb SÖR II bestellt.
Der Regiebetrieb ging ab 1.1.2010 in den erweiterten Eigenbetrieb über. Der Wirtschaftplan 2010
beinhaltete erstmals den vollständigen Aufgaben- und Leistungsumfang des Eigenbetriebes und
war mit den Bereichen Grau, Grün und Straßenreinigung (incl. Kfz-Werkstatt, öfftl. WC`s ) thematisch zunächst nach den ehemaligen Haushaltsplänen bzw. Wirtschaftsplänen der fusionierten
Ämter/Betriebe unterteilt.
Die Systematik des Wirtschaftsplanes wurde 2013 der Entwicklung des SÖR angepasst. Die drei
früheren Bereiche Grau, Grün und Straßenreinigung wurden dabei in zwei Bereiche „Gebühren
Straßenreinigung“ und „Leistungen für die Stadt“ umgegliedert.
Zu Abrechnungszwecken wird im Haushaltsplan der Stadt Nürnberg ein „Besitzamt“ für das von
SÖR unterhaltene Infrastrukturvermögen (Straßen Wege, Plätze, Grünanlagen etc.) geführt. Über
dieses Besitzamt wird der Zuschussbedarf für den Eigenbetrieb gegenüber der Stadt abgerechnet. Außerdem werden Abschreibungen und Zinsen für das Infrastrukturvermögen auf diesem
Besitzamt verbucht ebenso wie Erträge und Aufwendungen für das Infrastrukturvermögen, auf die
der Eigenbetrieb SÖR keinen Einfluss nehmen kann.
Die wesentlichen Zuständigkeiten und Aufgaben des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg
(SÖR) sind:
Projekt Frankenschnellweg
- Projektleitung für das Gesamtprojekt einschl. Koordination aller an der Planung beteiligten
Gewerke sowie Verantwortung für die Kontrolle und die Einhaltung der vorgegebenen Kosten
und Termine
- Planung der oberirdischen Ebene des FSW, Ausschreibung und Vergabe sämtlicher Baumaßnahmen innerhalb des Projekts
- Bauleitung, Bauüberwachung und Abrechnung sämtlicher Baumaßnahmen innerhalb des Projekts
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Straßen:
- Ausführungsplanung, Neubau und Unterhalt von Straßen, Geh- und Fahrradwegen sowie
Plätzen;
- Ausführungsplanung, Bau und Unterhalt von Lichtsignalanlagen (Ampeln) sowie Straßenbeleuchtung;
- Unterhalt von Straßenzubehör wie Schildern, Markierungen u. ä.;
- Genehmigung, Koordination und Abwicklung baulich bedingter Sondernutzungen auf Straßen
Wegen und Plätzen.
Brücken:
- Planung, Koordination und Abwicklung von Neubaumaßnahmen;
- Unterhalt von Brücken;
- Überwachung der Brückenbauwerke.
Lärmschutz:
- Planung und Bau von Lärmschutzanlagen entlang städtischer Straßen
- Durchführung passiver Schallschutzmaßnahmen (Einbau von Schallschutzfenster etc.)
- Durchführung schalltechnischer Untersuchungen für Planungsvorhaben der Stadt Nürnberg.
Rückbau und Abbruch von Gebäuden:
- Kostenermittlung für SÖR und externe Dienststellen
- Vergabe und Durchführung von Ausschreibungen von Abbruchmaßnahmen (einschließlich
Massenermittlungen, LV-Erstellungen etc.)
Baugrund- und Altlastenuntersuchungen:
- Planung, Ausschreibung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Baugrund- bzw. Altlastenuntersuchungen sowie den entsprechenden Räumungs- und Sanierungsmaßnahmen für
SÖR und externe Dienststellen
- Beratung über Umwelt-, Abfall-, Wasser- und Immissionsschutzbestimmungen bei Baumaßnahmen oder Liegenschaftsverkehr.
Reinigung:
- Gehweg-, Radwege- und Straßenreinigung.
Winterdienst:
- Räumen und Streuen der Hauptverkehrsstraßen, Radwege, Fußgängerüberwege und VAGHaltestellen im Stadtgebiet (teilweise fremdvergeben).
Wasserwirtschaft:
- Planung und Unterhalt von Wasserbauwerken und Gewässern;
- Hochwasserdienst.
Grünflächen:
- Planung, Koordination und Abwicklung von Neubaumaßnahmen;
- Unterhalt von Grünflächen (Mahd, Pflanzung, Reinigung);
- Pflanzen und Pflege von Bäumen (in Grünanlagen sowie Straßenbäume).
Spielplätze:
- Planung, Koordination und Bau aller öffentlichen Spielplätze und Bewegungsparks für alle
Generationen;
- wiederkehrende Spielplatzkontrolle, Unterhalt und Pflege der öffentlichen Spielplätze und Bewegungsparks
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Straßenverkehrsbehörde:
- Anordnung von verkehrsregelnden und verkehrslenkenden Maßnahmen mit Ausnahme zeitlich unbefristeter verkehrsregelnder und verkehrslenkender Maßnahmen
- Erteilung von verkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigungen (z.B. Parkerleichterungen für
Handwerker, Sozialdienste und Schwerbehinderte, Gefahrguttransporte, Schwer- und Sondertransporte, Befahren der Fußgängerzone, usw.);
- Genehmigung von Arbeitsstellen auf öffentlichen Verkehrsflächen (Sondernutzung).
Wegerecht und Planfeststellung:
- Klassifizierung und Widmung von öffentlichen Verkehrsflächen und Führen des Bestandsverzeichnisses;
- Freihalten öffentlicher Verkehrsflächen (z. B. Überwuchs, unerlaubte Sondernutzungen durch
stillgelegte Kfz);
- Auslage von Planfeststellungsunterlagen zur öffentlichen Einsichtnahme und Koordination der
zugehörigen gesamtstädtischen Stellungnahmen.
Anliegenmanagement:
- Ansprechpartner für die Bürgerschaft für sämtliche Belange des öffentlichen Raums unter der
Servicenummer 0911/231-7637 zu den üblichen Bürozeiten sowie rund um die Uhr unter
soer@stadt.nuernberg.de.
Die im Wirtschafts- und Finanzplan aufgeführten Ausgaben resultieren aus der Erfüllung dieser
Aufgaben und sind weitgehend rechtlich gebunden.
In den vorliegenden Unterlagen sind die Werte folgendermaßen dargestellt:
Wirtschaftsplan 2014 (2014 Plan);
Wirtschaftsplan 2015 (2015 Planung);
Vorschau auf die Jahre 2016 bis 2018 (Vorschau).
1.2. Erfolgsplan 2015 (siehe auch Seiten 15 und 16)
Die Planansätze 2015 entsprechen im Wesentlichen dem arithmetischen Mittel der Ist-Ausgaben
der Jahre 2010, 2011, 2012 und 2013.
Planansätze, denen Vertragsverhältnisse zugrunde liegen, berücksichtigen betragsmäßig den
Umfang der jeweiligen Verträge.
Die bedeutenderen Planansätze / Mehrbedarfe für den Unterhalt der städtischen Infrastruktur,
insbesondere der Bereiche Straßen, Brücken und Verkehrsregelungstechnik, wurden mit dem
Finanzreferat gesondert festgelegt.
Die Planwerte 2015 für die Besoldung der Beamten und die Gehälter des Arbeitnehmerbereiches
werden auf der Basis der Istwerte zum Stand 30.06.2014 zuzüglich einer Tariferhöhung von 2,0 %
für die Beamten und 2,4 % für den Arbeitnehmerbereich errechnet.
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Als pauschale Kürzungen der Planansätze im „Bereich Leistungen für die Stadt“ werden weiterhin
berücksichtigt:
2014 2015
TEUR TEUR
Zuschussbedarf SÖR 65.823,7 66.901,2
> die Budgetveränderungen der bisherigen Ämter (Mittelkürzungen) -1.532,6 -1.532,6
> fünfte Rate der geplanten Effizienzsteigerung wegen Gründung SÖR -1.800,0 -1.850,0
Summe pauschale Mittelkürzungen -3.332,6 -3.382,6
Zuschuss SÖR nach Kürzungen 62.491,1 63.518,6
In den Erfolgsplänen der Vorjahre wurden diese Konsolidierungsbeiträge als fiktive Plan-Erträge
dargestellt. Da diesen Plan-Ansätzen keine konkreten Ist-Erträge gegenüberstanden, wurde dadurch der Zuschuss der Stadt Nürnberg gekürzt.
Im vorliegenden Erfolgsplan wurden erstmals konkrete, von SÖR durch Managementleistungen
beeinflussbare Ertragsansätze erhöht bzw. Aufwandsansätze vermindert, um die vorgegebenen
Kürzungen i. H. v. 3.382.600 EUR zu erreichen.
Der Bereich „Gebühren Straßenreinigung“ wird vollständig über Gebühren finanziert und ist deshalb nicht von den pauschalen Kürzungen betroffen. Jahresüberschüsse bzw. Jahresfehlbeträge
des Bereiches „Gebühren Straßenreinigung“ beeinflussen die Höhe des Zuschusses durch die
Stadt Nürnberg nicht.
Der Erfolgsplan ist in Anlehnung an die Erfolgsübersicht gemäß § 22 Eigenbetriebsverordnung in
zwei Bereiche unterteilt:
- Bereich „Gebühren Straßenreinigung“: Der Bereich umfasst die durch den SÖR übernommenen Aufgaben der Straßenreinigung. Diese Aufgaben sind gebührenfinanziert. Die Erträge,
die Aufwände und das Ergebnis dieses Bereiches sind daher gesondert darzustellen. Leistungsbeziehungen zum Bereich „Leistungen für die Stadt“ werden anhand von Umlagen und
internen Verrechnungen dargestellt.
- Bereich „Leistungen für die Stadt“: Der Bereich umfasst die SÖR übertragenen Aufgaben
des ehemaligen Gartenbauamtes, des ehemaligen Tiefbauamtes und der ehemaligen Bauhöfe der Bürgerämter. Weitere Obliegenheiten des Bereiches sind das Fuhrparkmanagement,
die Kfz-Werkstatt, der Betrieb der öffentlichen WC-Anlagen und der Bereitschaftdienst.
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1.2.1 Erträge, Erlöse
Bereich „Gebühren Straßenreinigung“:
Für den Kalkulationszeitraum 2015 bis 2018 wurde eine Vorauskalkulation erstellt. Der Stadtanteil
beträgt ab dem Jahr 2015 10 %. Die Vorauskalkulation und die Gebührensätze wurden vom
Werkausschuss am 12.11.2014 begutachtet und vom Stadtrat am 20.11.2014 beschlossen.
Vorbehaltlich der Genehmigung ergeben sich für das Jahr 2015 je Meter Straßenfront folgende
Gebühren.
Für Straßen im Zwangsreinigungsgebiet A und B:
A a) Reinigungsklasse 1 (Reinigung 1 x wöchentl.)
A b) Reinigungsklasse 2 (Reinigung 3 x wöchentl.)
A c) Reinigungsklasse 3 (Reinigung häufiger als 4 x wöchentl.)
A d) Reinigungsklasse 4 (Reinigung bis zu 7 x wöchentl.)
B Für Straßen im Zwangsreinigungsgebiet B:
2013-2014 2015-2018
A a) 10,85 Euro 10,31 Euro
A b) 32,55 Euro 30,93 Euro
A c) 54,25 Euro 51,55 Euro
A d) 75,95 Euro 72,17 Euro
B 3,90 Euro 3,53 Euro
Die kalkulierten Gebühren für 2015 liegen bei 12,40 Mio. EUR und liegen gegenüber dem Vorjahr
um 0,72 Mio. EUR niedriger.
Bereich „Leistungen für die Stadt:
Die ordentlichen Erträge 2015 liegen im Bereich „Leistungen für die Stadt“ bei 18,81 Mio. EUR
(2014: 20,35 Mio. EUR). Die im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren Erträge sind bedingt durch die
Herausnahme saldoneutraler Ertrags- und Aufwandspositionen.
Rund 53 % davon (10,04 Mio. EUR) werden durch die Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen - insbesondere für Ausnahmegenehmigungen und Sondernutzungen, sowie Parkgebühren -
im Straßenbereich erzielt; sie zählen zu den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten.
Ca. 30 % (5,61 Mio. EUR) werden durch privatrechtliche Leistungsentgelte erwirtschaftet. Dabei handelt es sich zum größten Teil um Einnahmen aus der Fahrzeugbewirtschaftung für andere
Dienststellen.
Weitere rund 16 % (3,07 Mio. EUR) werden durch Kostenerstattungen erlöst. Diese Erstattungen erfolgen insbesondere aufgrund folgender Leistungen des SÖR:
- Bauaufsichtskosten bzw. Bauverwaltungskosten, die für Architekten-/Planungs-
/Baubetreuungsleistungen der technischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verrechnet werden.
- Leistungen für die Grünbereiche der Dienststellen und Tochterunternehmen der Stadt Nürnberg (Spielplatz-, Verkehrssicherungs- und Zustandskontrollen).
- Verschiedenste Leistungen der Werkstätten für die Dienststellen und Tochterunternehmen der
Stadt Nürnberg.
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1.2.2 Aufwendungen, Kosten
Bereich „Gebühren Straßenreinigung“
Der mit 8,79 Mio. EUR (2014: 8,90 Mio. EUR) geplante Personalaufwand für diesen Bereich
entspricht den für die Vorauskalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2015-2018 ermittelten
Werten. In die Vorauskalkulation sind die Personalkosten aller Stellen eingeflossen, die den Kostenstellen des Bereiches „Gebühren Straßenreinigung“ zugerechnet werden.
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 3,18 Mio. EUR (2014: 3,42 Mio.
EUR) enthalten überwiegend Aufwendungen für Treibstoffe, Ersatzteile, Abfallbeseitigungsgebühren und Kostenerstattungen an den ASN.
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen belaufen sich auf rund 0,27 Mio. EUR (2014: 0,29
Mio. EUR) und beinhalten vor allem Miet- und Pachtaufwendungen bzw. Leasingkosten, KfzVersicherungsbeiträge und -Steuern.
Bereich „Leistungen für die Stadt“:
Der Personalaufwand mit 41,86 Mio. EUR (2014: 44,19 Mio. EUR) basiert auf den hochgerechneten Ist-Werten zum Stand 30.06.2014.
Die Hochrechnung berücksichtigt 2,0 % Besoldungserhöhung für Beamte ab 01.01.2015. Für den
Arbeitnehmerbereich wurde eine Tariferhöhung von 2,4 % angenommen.
Außerdem sind Anpassungen der gesetzlichen Sozialversicherung sowie Zuführungen zu den
Rückstellungen für Pensions-, Beihilfe- und Altersteilzeitverpflichtungen der aktiven Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter enthalten.
Der im Vergleich zum Vorjahr geringere Personalaufwand ist bedingt durch die Herausnahme
saldoneutraler Ertrags- und Aufwandspositionen.
Die durch Ref. I/OrgA begutachteten Stellenschaffungen, Stellenhebungen und Stellenanpassungen sind vorbehaltlich der Genehmigung durch den Stadtrat berücksichtigt.
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Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 36,11 Mio. EUR (2014: 38,65
Mio. EUR) enthalten u. a. die Aufwendungen für den Unterhalt für:
2015 2014
Park-/Grün-/Gartenanlagen 1,58 Mio. EUR 1,58 Mio. EUR
Straßenbegleitgrün 1,24 Mio. EUR 2,43 Mio. EUR
Straßen, Wege, Plätze 6,77 Mio. EUR 7,10 Mio. EUR
Verkehrszeichen/Straßenmarkierungen 0,83 Mio. EUR 0,91 Mio. EUR
Brücken, Stege, Stützmauern 1,21 Mio. EUR 1,34 Mio. EUR
Gewässer 0,59 Mio. EUR 0,64 Mio. EUR
Anlagen zur Verkehrsregelung 2,13 Mio. EUR 2,13 Mio. EUR
Straßenbeleuchtung 0,89 Mio. EUR 0,98 Mio. EUR
Summe 15,24Mio. EUR 17,11Mio. EUR
sowie Energiekosten, Kosten für Treibstoffe und Kostenerstattungen an die Stadt Nürnberg.
Die Umlage des Konsolidierungsbetrages von 3,38 Mio. EUR vermindert die Planansätze von
38,68 Mio. EUR in 2014 auf 36,11 Mio. EUR in 2015. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen tragen damit mit rund 2,54 Mio. EUR den größten Anteil an den Konsolidierungsbeiträgen. Der Aufwandsansatz für die Vergaben zur Pflege des Straßenbegleitgrünes verringert
sich durch die beschlossene Eigenerledigung ab 2015 um rund 1,19 Mio. EUR.
Die Abschreibungen belaufen sich auf 2,92 Mio. EUR (2014: 2,26 Mio. EUR). Die Abschreibungen beziehen sich auf das Anlagevermögen zu Anschaffungs- und Herstellkosten. Eventuelle Zuschüsse werden passiviert und entsprechend der Nutzungsdauer des damit finanzierten Anlagevermögens unter der Ertragsposition "Auflösung von Sonderposten" berücksichtigt.
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen belaufen sich auf 2,75 Mio. EUR (2014: 3,19 Mio.
EUR) und beinhalten vor allem Miet- und Pachtaufwendungen (für Immobilien bzw. bewegliche
Sachen), Nutzungsentgelte/Pflege für Software und Lizenzen, Vergütungen für Leistungen Dritter
sowie Kfz-Versicherungsbeiträge.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen ergeben sich in Höhe von 1,21 Mio. EUR (2014: 1,17 Mio.
EUR) aufgrund des zur Finanzierung des Anlagevermögens bereitgestellten Darlehens. Weiter
sind hier die Zuführungen zur Tilgung des Trägerdarlehens und die Zinsen für das Trägerdarlehen
enthalten.
1.2.3 Interne Verrechnungen
Die Leistungsbeziehungen zwischen den Bereichen „Gebühren Straßenreinigung“ und „Leistungen für die Stadt“ werden im Erfolgsplan in den Zeilen
- Aufwendungen/Erträge für interne Leistungsverrechnung
- Umlagen
- Nicht gebührenrelevante Aufwendungen
dargestellt.
Dem Bereich „Gebühren Straßenreinigung“ werden über interne Leistungsverrechnungen und
Umlagen kalkulierte Aufwendungen von 2,81 Mio. EUR (2014: 3,45 Mio. EUR) vom Bereich „Leistungen für die Stadt“ verrechnet.
Im Gegenzug werden im Bereich „Leistungen für die Stadt“ nicht gebührenrelevante Reinigungsleistungen vom Bereich „Gebühren Straßenreinigung“ i. H. v. 0,75 Mio. EUR (2014: 0,56 Mio.
EUR) eingeplant.
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1.2.4 Kalkulatorische Kosten
Kalkulatorische Kosten (Kalkulatorische Zinsen und kalkulatorische Zinsen) werden nur im Bereich „Gebühren Straßenreinigung“ i. H. v. 0,90 Mio. EUR (2014: 0,23 Mio. EUR) gebildet. Das
Jahresergebnis des Bereiches „Leistungen für die Stadt“ wird dadurch nicht beeinträchtigt.
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Stand: 14.10.2014 Seite 11 von 28
1.2.5 Jahresergebnis
Bereich „Gebühren Straßenreinigung“:
Plan 2015 Plan 2014
(Mio. EUR) (Mio. EUR)
Erträge -16,00 -15,85
Aufwendungen (für Personal, Sach- u. Dienstleistungen) 12,24 13,37
Finanzergebnis 0,00 0,00
Außerordentliches Ergebnis 0,00 0,04
Interne Leistungsverrechnung 0,64 0,74
Kalkulatorische Kosten 0,90 0,23
Umlagen 2,17 2,70
nicht gebührenrelevante Erträge/Aufwendungen -0,75 -0,57
Ergebnis -0,79 0,66
Bereich „Leistungen für die Stadt“:
Plan 2015 Plan 2014
(Mio. EUR) (Mio. EUR)
Erträge -18,81 -20,35
Kürzungsvorgaben *) 0,00 -3,33
Aufwendungen (für Personal, Sach- u. Dienstleistungen) 83,68 88,34
Finanzergebnis 1,17 1,16
Außerordentliches Ergebnis -0,45 -0,45
interne Leistungsverrechnung -0,64 -0,74
Kalkulatorische Kosten 0,00 0,00
Umlagen -2,17 -2,70
Nicht gebührenrelevante Aufwendungen/Erträge 0,75 0,57
Ergebnis 63,52 62,49
Zuschuss der Stadt Nürnberg -63,52 -62,49
*) ab 2015 werden die Kürzungsvorgaben i. H. v. 3,38 Mio. EUR durch höhere Ertrags- bzw. niedrigere Aufwandsansätze abgedeckt.
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Stand: 14.10.2014 Seite 12 von 28
1.3. Erfolgsplan 2015 (incl. Vorschau bis 2018)
Bereich „Gebühren Straßenreinigung“:
Die dargestellte Ertrags- und Aufwandsentwicklung des Bereiches „Gebühren Straßenreinigung“ entspricht der Vorauskalkulation der Straßenreinigungsgebühren für den Kalkulationszeitraum 2015-2018 und den vom Stadtrat zu beschließenden Gebührensätzen.
Die Gebühreneinnahmen werden sich 2015 von 13,12 Mio. EUR auf 12,40 Mio. EUR verringern.
Der Stadtanteil sinkt 2015 von 12,5 % auf 10 %.
Bereich „Leistungen für die Stadt“:
Die Abweichungen zwischen den Planjahren 2014 und 2015 (siehe Seiten 1 bis 22 „Planabweichungen zwischen 2014 und 2015) resultieren im Wesentlichen aus:
- Der Anpassung der Planansätze an die Rechnungsergebnisse der zurückliegenden Jahre
- Steigenden Aktiv-Personalkosten
- Sinkenden Passivpersonalkosten
- Unabweisbar höheren Unterhaltsaufwendungen
- Geringeren Zinsaufwendungen für das Trägerdarlehen
- Neuem Ansatz für Abzinsungsbeträge
- Abdeckung der Kürzungsvorgaben durch höhere Ertrags- bzw. niedrigere Aufwandsansätze
- Geringere Erträge aus Umlagen und internen Leistungsverrechnungen aufgrund der Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren
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Stand: 14.10.2014 Seite 13 von 28
1.4. Vermögensplan 2015 (siehe auch Seite 23)
Der Vermögensplan weist für das Jahr 2015 einen Mittelbedarf von 7,82 Mio. EUR (2014: Mittelbedarf 5,10 Mio. EUR) aus, wobei das Periodenergebnis sowie die Abschreibungen aus dem
Erfolgsplan in den Vermögensplan übertragen wurden.
Dieser Finanzbedarf resultiert aus:
– den Investitionen in unbewegliches/bewegliches/immaterielles Vermögen (insgesamt 6,80
Mio. EUR; 2014: 3,26 Mio. EUR);
– den regelmäßigen Tilgungsleistungen bestehender Bankdarlehen, den Tilgungsleistungen für
das Trägerdarlehen der Stadt (0,90 Mio. EUR) und den Tilgungen fälliger Darlehen in Höhe
von 1,02 Mio. EUR (2014: 1,19 Mio. EUR);
Der Finanzbedarf wird wie folgt gedeckt:
– Einnahmen aus zurückverdienten Nettoabschreibungen in Höhe von 3,71 Mio. EUR (2014:
3,02 TEUR), die in den Erträgen und Erlösen enthalten sind - diese Beträge werden zur Tilgung von Darlehen und Co-Finanzierung der Investitionen eingesetzt;
– Kreditaufnahme für 2015 in Höhe von 2,12 Mio. EUR (2014: 0,89 Mio. EUR): Neuinvestitionen
müssen über Kreditaufnahmen finanziert werden, da eine planmäßige Bildung von Rücklagen
für Investitionen kaum möglich ist - der Mittelbedarf für die anstehenden Investitionsmaßnahmen wird daher in 2014 durch die Aufnahme von Bankdarlehen finanziert;
– Mehrung weiterer Passiva (Eigenkapital/Verbindlichkeiten/Rückstellungen) i. H. v. 1,19 Mio.
EUR (2014: 1,19 Mio. EUR).
– dem Periodenergebnis Gewinn Straßenreinigung 794 TEUR (2014: 660 TEUR Verlust );
Da vor dem Jahr 2014 keine Kredite aufgenommen wurden, beläuft sich die Kreditaufnahme zum
31.12.2015 nach heutiger Planung auf 3,02 Mio. EUR (gemäß Planung 2014 zum 31.12.2014 auf
5,21 Mio. Euro).
Eigene Kassenkredite bei Banken sind gemäß Art. 73 GO bis zu einem Sechstel der im Erfolgsplan vorgesehenen Erträge, das sind (unter Einbezug des Zuschusses der Stadt Nürnberg) maximal 13,56 Mio. EUR, möglich; kurzfristige Finanzierungen erfolgen über das Kassen- und Steueramt.
Die Möglichkeit Kassenkredite aufzunehmen sichert die Liquidität bei den laufenden Arbeiten.
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Wirtschaftsplan 2015
Stand: 14.10.2014 Seite 14 von 28
1.5. Finanzplanung 2014 bis 2018 (siehe auch Seite 26)
Für die voraussichtliche Vermögens- und Finanzentwicklung wurde größtenteils der Wirtschaftsplan 2014 in gleicher Höhe fortgeschrieben; signifikante Schwankungen zwischen den einzelnen
Jahren rühren - neben den Übertragungen aus dem Erfolgsplan - vor allem von den Verläufen der
Großinvestitionen für unbewegliches Vermögen (Betriebszentrale Am Pferdemarkt) und den damit
verbundenen Kreditaufnahmen bzw. Tilgungsverpflichtungen her.
Die Finanzplanung weist für den Zeitraum 2014 bis 2018 einen Finanzbedarf von 63,56 Mio. EUR
aus; darin sind 8,12 Mio. EUR für die Tilgung von Darlehen enthalten.
Das Investitionsvolumen 2014 bis 2018 in das Anlagevermögen einschließlich der Zwischenfinanzierung von Anlagen im Bau und in bewegliches Vermögen beträgt 53,61 Mio. EUR.
Die Investitionen teilen sich hinsichtlich ihrer organisatorischen Zuordnung wie folgt auf:
2014 2015 2016 2017 2018 2014 -2018
Plan Plan Plan Plan Plan Summe
Gebührenbereich Straßenreinigung 0,59 0,90 0,75 0,75 0,75 3,74
Leistungen für die Stadt 2,66 3,90 3,10 3,10 3,10 15,87
Betriebszentrale Am Pferdemarkt 0,00 2,00 4,00 6,00 22,00 34,00
Summe 3,25 6,80 7,85 9,85 25,85 53,61
1.6. Investitionsprogramm (siehe auch Seite 27 und 28)
Im Planungszeitraum ergeben sich folgende Investitionsschwerpunkte:
Betriebs- und Bezirkezentrale „Am Pferdemarkt“:
Mit Beschluss des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum vom 02.03.2011 wurde
der Standort „Am Pferdemarkt“ festgelegt.
Hier soll neben der Verwaltungszentrale die Bezirkszentrale einschließlich der Werkstätten untergebracht werden.
Nachdem der Stadtrat am 23.05.2012 die Rahmenbedingungen für den Realisierungswettbewerb
beschlossen hat, wurde der Wettbewerb am 29.06.2012 gestartet. Die Preisgerichtssitzung fand
am 25./26.10.2012 statt. Über die Umsetzung, ob vollständig oder evtl. in Baustufen, wird in Abhängigkeit der vom Stadtrat zur Verfügung gestellten Budgets gesondert entschieden.
Einführung und Migration von DV-Systemen zur effizienten und systemgestützten Aufgabenerledigung:
- Dokumentation des Bestandes der von SÖR unterhaltenen Straßen, Wege Plätze, Grünanlagen und Einrichtungen
- Systeme zum Management der Unterhaltsleistungen im Straßenbereich (ErhaltungsManagement-System)
- Weiterentwicklung des neuen Buchungskreises 5500 in SAP einschließlich der Module Einkauf/Materialwirtschaft, Auftragsabrechnung und Projektabwicklung und –abrechnung
- Migration des Systems zur Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Vergabeleistungen
(AVA-System)
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Wirtschaftsplan 2015
Stand: 14.10.2014 Seite 15 von 28
- Erweiterung des Systems zum Management der Verkehrsflächen (VMS-System) um neue
Module, Funktionen und Schnittstellen
Ausstattung mit Fahrzeugen, Maschinen und Geräten zur effizienten Leistungserbringung.
Die starken Schwankungen der Investitionsausgaben sind vor allem durch das Großprojekt Betriebszentrale bedingt. Nachdem die notwendigen Ersatzanschaffungen und Anschaffungen zur
Vervollständigung von Fahrzeugen und Geräten in 2012 getätigt waren, verlaufen die Investitionen in die meisten Anlagearten und Organisationseinheiten seit 2013 bis auf absehbare Zeit weitestgehend linear.
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Wirtschaftsplan 2015
Stand: 14.10.2014 Seite 16 von 28
2. Erfolgsplan 2015 (incl. Vorschau bis 2018)
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Wirtschaftsplan 2015
Stand: 14.10.2014 Seite 17 von 28
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Wirtschaftsplan 2015
Stand: 14.10.2014 Seite 18 von 28
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Wirtschaftsplan 2015
Stand: 14.10.2014 Seite 19 von 28
Erläuterungen zu den Planabweichungen zwischen 2013 und 2014 (siehe Seite 18)
Differenz
2014 und 2015
siehe
Lfd. Nr.
Tabelle
Seite 18
Erläuterung
1. 473.414 € Mehrbedarf durch SÖR nicht beeinflussbar
1.1 413.500 € 15
Abschreibungen auf Vermögensgegenstände
Anpassung der Planwerte an das Rechnungsergebnis 2013.
1.2 264.031€ 12
Personalkosten aktiv
Planung auf Basis der Ist-Kosten Tarifbeschäftigte, Stand 06/2014 und der IstKosten Beamte, Stand 06/2014. Zuzüglich Tariferhöhung ab 01.01.2014: 2,4 %
(Arbeitnehmer) und 2,0 % (Beamte).
1.3 -644.117 € 13
Personalkosten passiv
Siehe 1.2.
1.4 40.000 € 13
Qualifizierung für neue Führerscheinklassen
Nach- bzw. Neuschulungen zum Erwerb benötigter, neu geschaffener Fahrerlaubnisklassen.
1.5 400.000 € 19
Abzinsungsbeträge
Gemäß HGB, Bilmog sind Abzinsungsbeträge Pension-, Beihilfe- und Prozessrückstellungen als Aufwand zu erfassen.
2. 25.450 € Mehr-/Minderbedarf aufgrund von Beschlüssen und Absprachen
2.1 -25.475 € 19
Zinsen Trägerdarlehen
Durch die Tilgungsbeiträge in 2014 errechnet sich für 2015 eine geringere Zinsbelastung.
2.2 -75.000 € 14,17
Einführung KLR, Optimierung Grün Prozesse
Für das Projekt werden 2015 keine Mittel mehr benötigt.
2.3 50.000 € 17
Einführung DMS – Archivierungsarbeiten
Einführung des DMS beim SÖR in Abstimmung mit der Städtischen DMSProjektleitung - Mittel für das Scannen der Dokumente durch einen externen
Scandienstleister.
2.4 -263.100 € 4
Nutzungsentgelt für Großreuther Str. 115b (OA)
Mietertrag für die Nutzung des Gebäudes Großreuther Str. 115b durch OA.
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Wirtschaftsplan 2015
Stand: 14.10.2014 Seite 20 von 28
Differenz
2014 und 2015
siehe
Lfd. Nr.
Tabelle
Seite 18
Erläuterung
2.5 25.000 € 14
Sanierungsaufwand Großreuther Str. 115b (OA)
Höhere Nebenkosten Großreuther Str. 115b.
2.6 100.000 € 14
Sanierung öfftl. WC Anlagen
lt. Absprache mit Herrn Ref. II vom 03.08.2011 soll ab 2013 jedes Jahr eine öffentliche WC-Anlage der SÖR/2-FK/R-Prioritätenliste saniert werden - In 2015 soll
die WC-Anlage Frankenstraße mit geschätzten Kosten von 200.000,- € erneuert
werden. Bedarf von 200.000,- € wurde bereits in den Vorjahren bereitgestellt.
2.7 65.000 € 14
Unterhalt zusätzlicher Flächen Wöhrder See
Das staatliche Wasserwirtschaftsamt hat die Sanierung und Umgestaltung des
Unteren Wöhrder Sees realisiert. Gemäß Vereinbarung gingen dabei Mitte 2014
die neu geschaffenen Bereiche in den Unterhalt von SÖR über. Jährliche Kosten
130.000 €. Im Wipl 2014 wurden davon bereits 65.000 € eingestellt.
2.8 200.000 € 14
Schwerpunktreinigung Mittlerer Ring, Langwasser
Reinigung Fußgängertunnel im Bereich "Mittlerer Ring + Langwasser", Unkrautbeseitigung Verkehrsinseln.
2.9 60.000 € 14
Pflegewerk Stadtpark
Beauftragung Parkpflegewerk Stadtpark: Durch die vorgezogene Sanierung des
Stadtparkweihers werden bereits 2014 Kosten anfallen (Datengrundlagen z.B.
Baumbestand Weiherumfeld => wurde ausgedehnt auf gesamten Park, müssen
erhoben und in Planung einbezogen werden). Da ein Pflegewerk für das neu
gestaltete Weiherumfeld erstellt werden muss, ist es sinnvoll 2015 gleich ein
Pflegewerk für den gesamten Stadtpark zu erstellen.
2.10 5.500 € 14
neue Grünanlagen
Übernahme von nicht vermarktbaren Restflächen von LA vor dem Anwesen
s`Gärtla, etwa 550 m². Durchzuführen sind regelmäßig Schnitt-, Pflanz-, Kontrollund Säuberungsarbeiten. Generalsanierung Grünanlage Colleggarten.
2.11 22.000 € 14
neue Spielplätze
7 neue Spielplätze darunter die Spielplätze Gaulnhofer Graben und Colleggarten,
zusätzlich noch mehrere Kindertagesstätten (Unterhaltskosten bei den Bezirken).
2.12 95.000 € 14
neue Straßen
In den Jahren 2013/2014 sind/werden mehrere Straßenabschnitte, Erschließungsstraßen, Wege und Stellplätze in den Unterhalt hinzugekommen/hinzukommen. Die jährlichen Folgekosten im Straßenunterhalt für die zusätzlichen Straßenlängen/Verkehrsflächen erhöhen sich dadurch um 95.000 €.
2.13 40.000 € 14
Projekt "Nürnberg steigt auf"
Programm "Nürnberg steigt auf". Installation von Fahrradabstellanlagen im Nürnberger Norden.
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Stand: 14.10.2014 Seite 21 von 28
Differenz
2014 und 2015
siehe
Lfd. Nr.
Tabelle
Seite 18
Erläuterung
2.14 17.000 € 14
neues Straßenbegleitgrün
Durch die Neupflanzung von rund 80 Straßenbäumen und die Übernahme des
Lärmschutzes entlang der Karl-Schönleben-Straße/Gleiwitzer Straße erhöhen
sich die Kosten für den Unterhalt des Straßenbegleitgrünes um mindestens
17.000 €
2.15 25.000 € 14
Sicherungsmaßnahmen der DB S-Bahnhof Frankenstadion
Entsprechend einer Vereinbarung zwischen BgA und DB beteiligt sich SÖR an
den Sicherungsmaßnahmen der DB am S-Bahnhof Frankenstadion bei GrünSpielen
2.16 10.000 € 14
Unterhaltsmittel Wasserwirtschaft
Der zusätzliche Bedarf von 10.000 € ergibt sich aus dauerhaften Verpflichtungen
im Zuge umgesetzter Hochwasserschutzmaßnahmen (Pachtgebühren für die
Bayerischen Staatsforsten, Pflege von Ausgleichsmaßnahmen wie Aufforstung)
2.17 -220.000 € 14
Streugut
Berücksichtigung des Minderverbrauches an Streumitteln aus dem Winter
2013/2014
2.18 -105.475 € 14
Eigenerledigung der Pflege Straßenbegleitgrün
Beschluss des Werkausschusses vom 28.07.21014. Minderung aufgrund des
Kostenvorteils der Eigenerledigung gegenüber einer Vergabe bei der Pflege des
Straßenbegleitgrüns
3. 200.000 € Mehrbedarf aufgrund von Allgemeinen Kostensteigerungen/ Submissionsergebnissen
3.1 20.000 € 14
Unterhaltung der EDV-Systeme
Anpassung der Planwerte an die allgemeine Teuerung und an den höheren Bedarf durch die Einführung neuer EDV-Systeme und Anwendungen.
3.2 180.000 € 14
Neuvergabe Reinigung / Aufsicht WC-Anlagen Innenstadt
Neuvergabe Reinigung / Aufsicht WC-Anlagen Innenstadt. Neues Ausschreibungsergebnis.
4 50.000 € Mehrbedarf für Standorte des SÖR
-20.000 € Rücknahme Mehrbedarf aus 2014
4.1 20.000 € 14
Entsorgung von Schlackesteinen Lager Donaustraße 90
Entsorgung Schlackensteine am Lagerplatz Donaustraße (Entsorgung und
Transport, Gesamtkosten inkl. MwSt.); Verwendung nicht möglich, Steine müssen
bei unterbleibender Entsorgung als Inventar behandelt und bilanziell aufgenommen / "mitgeschleppt" werden (Prüfhinweis BKPV zum Lagerwesen SÖR), was
dann zu einem späteren Zeitpunkt der Entsorgung eine Sonderabschreibung
nötig machen würde.
4.2 25.000 € 14
Mehrbedarf Unterhalt Gebäudetechnik
Durch die Aussetzung des Projektes "Betriebszentrale Am Pferdemarkt" müssen
in verschiedenen SÖR-Standorten mehrere kleinere, aber unbedingt notwendige
Reparaturen an den Gebäuden ausgeführt werden.
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Wirtschaftsplan 2015
Stand: 14.10.2014 Seite 22 von 28
Differenz
2014 und 2015
siehe
Lfd. Nr.
Tabelle
Seite 17
Erläuterung
4.3 25.000 € 14
Mehrbedarf Bauunterhalt
Durch die Aussetzung des Projektes "Betriebszentrale Am Pferdemarkt" müssen
in verschiedenen SÖR-Standorten mehrere kleinere, aber unbedingt notwendige
Reparaturen an den Gebäuden ausgeführt werden.
5 228.711 € Mehr-/Minderbedarf durch die Anpassung der Erträge/Aufwände an
die Rechnungsergebnisse
5.1 360.800 € 1 bis 8
Anpassung der Planansätze – Erträge (soweit nicht anderweitig genannt)
Anpassung der Planwerte an die Ist-Erträge 2010-2013.
5.2 -947.462 € 14 bis 21
Anpassung der Planansätze - Aufwände (soweit nicht anderweitig genannt)
Anpassung der Planwerte an das arithmetische Mittel der Ist-Aufwendungen
2010-2013.
5.3 815.373 € -
Anpassung der Umlagen an den Gebührenbereich
Anpassung der Werte 2015 entsprechend der Gebührenkalkulation.
6. 100.000 € Mehrbedarf durch die Anpassung des Unterhalts an den Bedarf
6.1 100.000 € 14
SAP
Anpassung des SAP Systems an die Prozesse von SÖR.
7. -3.382.600€ 10,11
Ablösung Konsoliderungsbeiträge
Beständige Ablösung des Konsoldierungsbeitrages durch dauerhafte Erhöhung
von Ertragsansätzen (Pkt. 7.1 bis 7.3) und dauerhafte Minderung von durch SÖR
beeinflussbaren Aufwandsansätzen (Pkt. 7.4). Der Konsoldierungsbeitrag setzt
sich aus dem von SÖR zu erbringenden Rationalisierungsbeitrag i. H. v.
1.850.000 € und aus den "Jährlichen Budgetveränderungen" i. H. v. 1.532.600 €
zusammen. Bei den "Jährlichen Budgetveränderungen" handelt es sich um die
seit 2009 fortgeschriebenen Budgetverschlechterungen der Vorgängerdienststellen von SÖR .
7.1 -150.000 € 1 bis 8;
10,11 Erhöhung des Ertragsansatzes " Fremdleistungszuschläge 53110110".
7.2 -435.000 € 1 bis 8;
10,11
Erhöhung des Ertragsansatzes " Gebühren für öfftl. Rechtliche Nutzungen
53210000".
7.3 -100.000 € 1 bis 8;
10,11 Erhöhung des Ertragsansatzes " Miet-und Pachterträge a. Immo 54120020".
7.4 -50.000 € 1 bis 8;
10,11 Erhöhung des Ertragsansatzes "Sonst. Entgelte öffentlich-rechtlich 53290300".
7.5 -2.647.600 € 14,17;
10,11 Pauschale Minderung beeinflussbarer Aufwandsansätze.
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Wirtschaftsplan 2015
Stand: 14.10.2014 Seite 23 von 28
3. Vermögensplan 2015
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Wirtschaftsplan 2015
Stand: 14.10.2014 Seite 24 von 28
4. Verpflichtungsermächtigungen
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Stand: 14.10.2014 Seite 25 von 28
5. Stellenplan/Stellenübersicht
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Stand: 14.10.2014 Seite 26 von 28
6. Finanzplan 2014 bis 2018
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Stand: 14.10.2014 Seite 27 von 28
7. Investitionsplan
7.1. Investitionen 2015
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Stand: 14.10.2014 Seite 28 von 28
7.2. Mehrjährige Investitionsplanung
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