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Wirtschaftsplan 2015

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2 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2015 NürnbergStift Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis .................................................................................................... 2 Vorwort ...................................................................................................................... 3 1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen .......................... 4 1.1. Rechtliche Grundlagen .................................................................................. 4 1.2. Betriebliche Grundlagen ................................................................................ 5 2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan ......................................................... 6 2.1. Grundlagen und Herausforderungen ........................................................... 6 2.2. Erfolgsplan...................................................................................................... 8 2.2.1. Auslastung ................................................................................................. 10 2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan ............................................................... 12 2.3. Vermögensplan ............................................................................................ 18 2.4. Finanzplan..................................................................................................... 20 2.5. Verpflichtungsermächtigungen .................................................................. 26 2.6. Stellenplan .................................................................................................... 26 2.7. Darlehensverbindlichkeiten ......................................................................... 28 Wichtige Begriffe und Abkürzungen ..................................................................... 30 62 Wirtschafts- und Finanzplan 2015 Wirtschafts- und Finanzplan 3 NürnbergStift Vorwort Gemäß § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i.V. mit § 2 Abs. 1 WkPV und den Vorschriften der Eigenbe￾triebsverordnung legt das NürnbergStift den Wirtschafts- und Finanzplan für das Geschäftsjahr 2015 vor. Der Wirtschafts- und Finanzplan 2015 berücksichtigt die Ausführungen entsprechend den §§ 2, 3, 4 und 6 WkPV vom 3. März 1998 (GVBl. S. 132, BayRS 861-3-I), zuletzt geändert durch § 5 der Ver￾ordnung vom 5. Oktober 2007 (GVBl. S. 707). Nach Begutachtung durch den Werkausschuss (NüSt) ist der Wirtschafts- und Finanzplan noch vom Stadtrat festzustellen (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung). Mit der Beschlussfassung zum Gesamtkonzept „NürnbergStift 2020“ in der Werkausschusssitzung am 26.01.2012 hat NüSt die Weichenstellungen für die Zukunft erhalten und mit einer tiefgreifenden Um￾strukturierung der Gesamtorganisation begonnen. Dabei wird einem Stufenplan gefolgt, der sich aus 3 Phasen zusammensetzt: 1. Herstellung der besseren Steuerbarkeit der Gesamtorganisation 2. Stärkung der operativen Handlungsfähigkeit 3. Verbesserung der Stellung am Markt Die Ansätze im Wirtschafts- und Finanzplan berücksichtigen den geplanten Fortschritt bei der Umset￾zung dieses Konzeptes. Dabei ist das Ziel, durch eine deutliche Investition in infrastrukturelle Bau￾und Personalressourcen in den Folgejahren die sich stetig aufbauenden Defizite nachhaltig zurückzu￾führen. Die eingeleiteten Maßnahmen schlagen sich noch nicht im Jahresergebnis nieder. Es wird daher von einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.340 TEUR ausgegangen. 63 4 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2015 NürnbergStift 1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen 1.1. Rechtliche Grundlagen Die im NürnbergStift zusammengefassten ambulanten, teil- und vollstationären Einrichtungen ein￾schließlich der Nebenbetriebe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Nürnberg. Das NürnbergStift ist als Eigenbetrieb organisiert und wird als Sondervermögen verwaltet (§ 1 WkPV). Gemäß § 3 der Betriebssatzung verfolgt das NürnbergStift ausschließlich und unmittelbar gemeinnüt￾zige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zuständige Organe für das NürnbergStift sind der Oberbürgermeister, der Stadtrat, der Werkaus￾schuss und die Werkleitung (§ 4 der Betriebssatzung). Die Werkleitung setzt sich zusammen aus dem Referent für Jugend, Familie und Soziales als 1. Werkleiter und dem 2. Werkleiter mit der gleichzeiti￾gen Funktion als Dienststellenleiter. Aufgabe des NürnbergStift ist, die bestmögliche und bedarfsgerechte Versorgung der älteren Bevölke￾rung durch ambulante, teilstationäre und vollstationäre Hilfen nach dem auf Landesebene seit 01.08.2008 geltenden Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG), dem seit 01.10.2009 auf Bun￾desebene geltenden Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), dem SGB V und dem SGB XI sicherzustellen. Der Betrieb der Einrichtungen ist privatrechtlich geregelt. Mit den Vertretern der Krankenkassen wird die Vergütung nach § 111 SGB V für die Geriatrische Rehabilitationseinrichtung vereinbart. Für die Pflegebereiche werden die Entgelte mit den Vertretern der Pflegekassen und dem überörtlichen Sozi￾alhilfeträger nach § 85 SGB XI verhandelt. Für den Rüstigenbereich sind die Pensionssätze mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger zu vereinbaren. Die Entgelte für die Wohnheime werden durch NüSt festgesetzt. Die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung erfolgt gemäß § 89 SGB XI nach dem Vertrag, der auf Landesebene zwischen den Vertretern der Leistungserbringer und den Vertretern der Pflegekassen, der sonstigen Sozialversicherungsträger und den Sozialhilfeträgern abgeschlossen wurde. 64 Wirtschafts- und Finanzplan 2015 Wirtschafts- und Finanzplan 5 NürnbergStift 1.2. Betriebliche Grundlagen Im Eigenbetrieb NürnbergStift sind folgende Einrichtungen zusammengefasst: o Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See (AHS) o August-Meier-Heim (AHR) o Senioren-Wohnanlage St. Johannis (AHJ) o Senioren-Wohnanlage Platnersberg (AHP) o Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital (HSP) o Ambulante Dienste (AMBD) o Geriatrische Rehabilitation (REHA) o Praxis für Ergotherapie (ERGO) Facility-Aufgaben und Unterstützungsleistungen für die Pflege werden durch die NürnbergStift Service GmbH (NüStSG) erbracht. Der Betrieb der beiden NüSt eigenen Küchen, die örtlich im August-Meier￾Heim und im Pflegezentrum Sebastianspital untergebracht sind, wird durch die NüStSG sichergestellt. In diesem Zusammenhang werden NüSt-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter (insbesondere aus dem Küchen- und Betriebsdienstbereich) über einen Gestellungsvertrag der NüStSG überlassen. Wäschereileistungen werden vollständig von einer Fremdfirma erbracht. Der Stand der Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen im NüSt stellt sich wie folgt dar: • Am Standort Regensburger Straße wurde in einem Realisierungswettbewerb die Grundlage für die Auswahl eines Architekturbüros für die Umsetzung der anstehenden Sanierungsmaß￾nahmen gelegt, der gleichzeitig Ideen für die künftige Gestaltung und Nutzung des Areals ge￾bracht hat. Die entsprechenden Vorlaufkosten sind im bisherigen Wirtschafts- und Finanzplan berücksichtigt. • Auf dem Gelände der Veilhofstraße werden in den nächsten Jahren weitere Veränderungen vollzogen, die sich nachhaltig auf die Belegung aller Gebäudeteile auswirken können. Der Baubeginn zur Sanierung des Gebäudes der Hochschule für Musik in 2014 im ehemali￾gen Haus 1 wird zu Einschränkungen und Belästigungen führen. Einen möglichen Belegungs￾rückgang gilt es aufzufangen, indem versucht wird, die baulichen Voraussetzungen zu schaf￾fen, die es ermöglichen, neue Zielgruppen zu bedienen (Haus 2 - Elisabeth-Bach-Haus). • Die derzeitige Finanz- und Personalsituation erlaubt es nicht, die übrigen Standorte des NürnbergStifts zeitgleich weiterzuentwickeln. Es ist daher erforderlich, adäquate Instandhal￾tungsmaßnahmen in diesen Gebäudekomplexen vorzunehmen. Ansonsten droht die Gefahr, dass auch dort Rückgänge in der Belegung zu verzeichnen sind. 65 6 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2015 NürnbergStift 2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan 2.1. Grundlagen und Herausforderungen Ausgangslage In 2014 ist es gelungen wesentliche Grundlagen für die Neuausrichtung des NürnbergStifts zu legen. Hierzu zählen: - die Einführung eines umfassenden Controlling-Systems, das ab dem Jahr 2015 ein Führen mit Zielen ermöglicht . - der Abschluss eines Architektenwettbewerbs für den Standort August-Meier-Heim, der die Grundlage für die im Jahr 2015 beginnende Bauaktivität auf dem Areal bildet - die Stärkung der dezentralen Handlungsbefugnisse, die ein schnelleres Reagieren auf die Erfordernisse des Marktes gewährleisten sollen - die Besetzung wichtiger strategischer Funktionen (Abteilungsleiter Infrastruktur und Geschäftsprozesse, Leitung Ausbildung und Personalentwicklung, Interne Beratung, Controlling) - Etablierung einer Projektorganisation mit den Teilprojekten Bau, Controlling, Elektro￾nische Pflegedokumentation, Marketing, Personalbindung und –gewinnung, Schnitt￾stellen zur Service GmbH. Herausforderungen für 2015 - Schaffung der weiteren Voraussetzungen für die Sanierung des Standortes August￾Meier-Heim (Entwurfs- und Baugenehmigungsplanung) - Einführung der elektronischen Pflegedokumentation - Sicherstellung einer hohen Auslastung aller Standorte, insbesondere durch Intensi￾vierung der Kurzzeitpflege und kultursensibler Angebote - Neustrukturierung des Ambulanten Dienstes - Identifikation und Umsetzung von Optimierungspotentialen durch Straffung zentraler Prozesse Zentrale Prämissen für 2015 - Wesentliche Erlös- und Kostenpositionen wurden in einem Bottom-up-Prozess ermit￾telt. Vor diesem Hintergrund ergibt sich ein gesamter Auslastungsgrad in Höhe von 89,5%. 66 Wirtschafts- und Finanzplan 2015 Wirtschafts- und Finanzplan 7 NürnbergStift - Auf Grund der laufenden Tarifverträge ist die Entwicklung der Personalkosten mit ge￾ringen Risiken verbunden und auf Grund einer engen Beobachtung gut steuerbar. Es wird von einer Personalaufwandserhöhung in Höhe von 4,84% ausgegangen. - Bei den Sachaufwendungen wird eine Steigerung um 9,11% gegenüber dem SOLL 2014 geplant. Diese resultieren insbesondere aus einem deutlich erhöhten Ansatz der Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung (+21%) und bei den Posi￾tionen für Wasser, Energie und Brennstoffen (+10,95%). - Aufwendungen für die Vorbereitungsaktivitäten zur Sanierung des August-Meier￾Heimes wurden in Höhe von 3,6 Mio. EUR berücksichtigt und erfordern eine Kredit￾aufnahme in Höhe von 3,5 Mio. EUR. - Positiv wirkt sich gegenüber dem Planansatz 2014 aus, dass durch Erhöhung der Vergütungssätze im Bereich der Geriatrischen Rehabilitation ca. 300 TEUR bei glei￾cher Auslastung eingenommen werden können. - Der veränderten Nachfrage nach Pflegeplätzen wurde durch Anpassung der Pflege￾stufen Rechnung getragen. 67 8 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2015 NürnbergStift 2.2. Erfolgsplan 68 Wirtschafts- und Finanzplan 2015 Wirtschafts- und Finanzplan 9 NürnbergStift Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 2 WkPV ist der Erfolgsplan mindestens wie die Gewinn- und Verlust￾rechnung zu gliedern, ergänzend hierzu zusätzlich noch nach Kontengruppen. 69 10 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2015 NürnbergStift 2.2.1. Auslastung Für den Wirtschaftsplan 2015 bilden im stationären Bereich die mit den Kostenträgern vereinbar￾ten Plätze sowie unsere Wohneinheiten die Grundlage. Im Jahresverlauf 2015 ist nach derzeitigen Kenntnissen in Vorbereitung des 1. Bauabschnittes der Sanierungsmaßnahmen im August-Meier-Heim ein Abbau von 24 Plätzen bei gleichzeitiger Wand￾lung von Altenheim- in Pflegeplätze unterstellt. Prospektiv wird für das Jahr 2015 im stationären Bereich auf der Grundlage der „maximal mögli￾chen“ Platzzahlen und in Abstimmung mit den Einrichtungsleitungen mit dem Halten und leichten Verbessern der Auslastungsgrade der einzelnen Einrichtungen kalkuliert. Die nachfolgende Ta￾belle zeigt die angestrebte Auslastung nach Einrichtungen sowie die Verteilung nach Pflegestufen. Der Wirtschaftsplanung 2015 ist eine Gesamtauslastung von 89,5% unterlegt. 70 Wirtschafts- und Finanzplan 2015 Wirtschafts- und Finanzplan 11 NürnbergStift 71 12 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2015 NürnbergStift 2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan „Erträge aus allgemeinen Pflegeleistungen gemäß PflegeVG und sonstigen Leistungen außerhalb des PflegeVG (GuV-Nr. 1)“ 72 Wirtschafts- und Finanzplan 2015 Wirtschafts- und Finanzplan 13 NürnbergStift Pflegeheimbereich Der Planung der Erträge aus vollstationären Pflegeleistungen für das Jahr 2015 liegen die Auslas￾tungszahlen und Stufenverteilungen, die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellt sind, zugrunde. Bewertungsbasis sind die aktuell abgeschlossenen Vergütungsvereinbarungen sowie eine Steigerung ab 01.07.2015 um 2,2%. Ambulante Leistungen NüSt strebt im Jahr 2015 eine Neustrukturierung des ambulanten Dienstes an und hat deshalb die Umsatzaussichten zurückgenommen. Altenheimbereich Der Planung der Erträge aus dem Altenheimbereich für das Jahr 2015 wurden die im Gliederungs￾punkt 2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen zugrunde gelegt. Auch hier gelten die aktuell gültigen Sätze aus den abgeschlossenen Vergütungsvereinbarungen sowie eine Steigerung ab 01.07.2015 um 2,2%. Wohnheimbereich Im Wohnheimbereich wurden die Entgelte letztmalig zum 01.09.2006 angemessen erhöht. Da auch diese Einrichtungen mit zinsvergünstigen Krediten finanziert wurden, gelten die Regelungen des Bay￾erischen Wohnraumförderungsgesetzes. Es ist aber beabsichtigt, die Nebenkostenpauschale zur De￾73 14 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2015 NürnbergStift ckung der Betriebskosten angemessen anzupassen. Geriatrische Rehabilitation Hier wirken der neu vereinbarte pauschalierte Tagessatz sowie eine Steigerung ab 01.07.2015 um 2%. „Sonstige betriebliche Erträge (GuV-Nr. 7)“ Unter dem Posten „Erstattungen von Mitarbeiter/innen für Unterkunft und Verpflegung“ werden alle Mieterstattungsleistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Essensmarkenverkauf an das Personal gezeigt. Für die Inanspruchnahme von „Gestellungskräften“ und „Verwaltungsleistungen“ (z.B. Leitung und Verwaltung, Personal- und Rechnungswesen, IT) werden von der NüStSG die Kosten dem NüSt er￾stattet. Ausscheidende Gestellungskräfte von NüSt werden grundsätzlich durch Anstellungsverhältnis￾se bei der NüStSG ersetzt. Aus diesem Grunde sind diese Erstattungsleistungen über den Zeitablauf hinweg rückläufig. 74 Wirtschafts- und Finanzplan 2015 Wirtschafts- und Finanzplan 15 NürnbergStift Die Erträge aus „Vermietung und Verpachtung“ beinhalten überwiegend die Überlassung von Räumen (inkl. Nebenkosten) in der Veilhofstraße und Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen an die NüStSG sowie an Andere für sonstige Verwaltungszwecke. Unter den sonstigen ordentlichen Erträgen ist u.a. ein Kostenausgleich der Stadt Nürnberg für in Vor￾jahren begründete Versorgungsansprüche enthalten. „Personalaufwand (GuV-Nr. 8)“ Der Berechnung der Personalaufwendungen (Pflege naher Bereiche) liegen die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen und Pflegestufenverteilungen zugrunde. In der Praxis passt NüSt bei Änderungen in der Auslastung und den Pflegestufen den Personaleinsatz in der Pflege ent￾sprechend zeitnah an. Der aktuell gültige Tarifvertrag liegt der Personalkostenplanung zugrunde, darüber hinaus sind auch Anpassungen aus gesetzlichen und landesrechtlichen Änderungen der Ver￾sorgung von Pflegebedürftigen in die Planung eingeflossen. Bestandteil der Personalaufwendungen sind auch die Aufwendungen für die Mitarbeiter/innen, die im Rahmen eines „Gestellungsvertrages“ an die NüStSG überlassen werden. Den Aufwendungen für aktive Kräfte stehen in gleicher Höhe die Kostenerstattungen der NüStSG an das NüSt gegenüber. 75 16 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2015 NürnbergStift „Materialaufwand (GuV-Nr. 9)“ „a) Lebensmittel“ Die gesamte Speisenproduktion (inkl. Einkauf) wird von der NüStSG erbracht und in deren Wirt￾schaftsplan veranschlagt. Getränke und Sondernahrung (z.B. Nahrungsergänzungsmittel) werden weiterhin von den NüSt - Einrichtungen beschafft und als Lebensmittelaufwand ausgewiesen. „b) Wasser, Energie, Brennstoffe“ In diesem Bereich wurde unter Beachtung der Verbrauchsmengen des Jahres 2013 und möglicher weiterer Preisentwicklungen eine Fortschreibung des Ansatzes vorgenommen. „Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen (GuV-Nr. 10)“ Die Verwaltungskostenerstattung (VKE) an den Träger (a) beinhaltet städtische Overheadkosten (z.B. Stadtrat, Rathäuser, Referate) und die zentralen Leistungen der Querschnittsdienststellen (z.B. OrgA, PA, Rpr), die unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme pauschaliert umgelegt werden. Der Planansatz berücksichtigt weiterhin eine Reduzierung dieser Kosten. Die Posten „Abrechnung IuK“ und „Sonstige Erstattungen an Träger“ (b) umfassen für von OrgA/IT erbrachte Leistungen sowie die Heizungsgrundkostenpauschalen von H. 76 Wirtschafts- und Finanzplan 2015 Wirtschafts- und Finanzplan 17 NürnbergStift „Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung (GuV-Nr. 17)“ Die Wartungsaufwendungen beinhalten Aufwendungen für abgeschlossene Wartungsverträge für technische Anlagen und Pflegeverträge für Software. Auf Grund des schlechten Zustandes der Ge￾bäude und Anlagen sowie unter Berücksichtigung der Gesamtertragslage sind für 2015 weitere Mittel für Sicherungsmaßnahmen eingestellt. „Jahresfehlbetrag (GuV-Nr. 26)“ Der Erfolgsplan 2015 geht von einem Fehlbetrag in Höhe von 1.340 TEUR aus und soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. 77 18 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2015 NürnbergStift „Kassenkredit“ Nach § 7 Abs. 2 WkPV soll der festgesetzte Höchstbetrag eines Kassenkredites für die Kassenfüh￾rung einer Einrichtung ein Sechstel der im Erfolgsplan vorgesehenen Erträge bei den Nummern 1 bis 8 (bei NüSt GuV Nr. 1 bis 7), 23 bis 25 (bei NüSt GuV Nr. 19) und 29 (bei NüSt GuV Nr. 22) der Ge￾winn- und Verlustrechnung nicht übersteigen. Für das Jahr 2015 errechnet sich ein Betrag in Höhe von 5.006.436 EUR (1/6 von 30.038.613 EUR). Im Jahr 2015 kann die Liquidität für laufende Be￾triebsausgaben voraussichtlich wieder ohne Kassenkredite sichergestellt werden. Dessen ungeachtet wird zur Absicherung von Unwägbarkeiten der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leis￾tung von Ausgaben unverändert auf 4 Mio. EUR festgesetzt und liegt somit um rund 1 Mio. EUR unter dem maximal möglichen. 2.3. Vermögensplan Im Vermögensplan sind einerseits alle voraussehbaren Ausgaben des Geschäftsjahres 2015, die sich aus Änderungen des Anlagevermögens, den Tilgungsleistungen sowie der Höhe des im Geschäftsjahr zu deckenden Verlustes ergeben, und andererseits die vorhandenen und zu beschaffenden De￾ckungsmittel und die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§ 4 Abs. 1 WkPV). Der Vermögensplan weist für das Jahr 2015 einen Finanzbedarf von rd. 5,81 Mio. EUR aus. Dieser Finanzbedarf resultiert aus: Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen: 4,05 Mio. EUR, Ausgaben für Tilgungsleistungen: 0,42 Mio. EUR, Verlustdeckung: 1,34 Mio. EUR. . Der geplante Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2015 soll auch auf neue Rechnung vorgetragen werden und wird im Posten „Deckung der Verluste“ unter „Verlustvortrag“ ausgewiesen. In der nachfolgenden Tabelle sind die für das Jahr 2015 geplanten Ausgaben den zugehörigen De￾ckungsmitteln gegenübergestellt: 78 Wirtschafts- und Finanzplan 2015 Wirtschafts- und Finanzplan 19 NürnbergStift 79 20 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2015 NürnbergStift Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV) Im Jahr 2015 sind Investitionen in Höhe von 4,05 Mio. EUR vorgesehen. Der größte Anteil der im Jahr 2015 geplanten Investitionen entfällt mit 2,5 Mio. EUR auf den Beginn des Baus der Zentralküche sowie mit 1,1 Mio. EUR auf den Start der Maßnahmen im August-Meier￾Heim, wobei diese Aufwendungen am Jahresende als Anlagen im Bau stehen bleiben. Für die Wiederbeschaffung von verschiedensten Anlagegütern, einschließlich der Umsetzung des Projektes „Elektronische Pflegedokumentation“ werden 450 TEUR für das Planjahr 2015 veranschlagt. Ausgaben für Tilgungsleistungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 WkPV) Die planmäßigen Tilgungsleistungen sind im Detail im Gliederungspunkt 2.7 dargestellt. Die Planzah￾len enthalten den derzeitigen Darlehensbestand. Neuaufnahmen von Darlehen sind im Jahr 2015 mit 3,5 Mio. EUR vorgesehen. Die Tilgungsleistungen für die Verpflichtungen aus Altkrediten sollen voll￾ständig über refinanzierte Abschreibungen aus dem Planjahr 2015 finanziert werden. Deckung der Verluste (§ 4 Abs. 1 Nr. 3WkPV) Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. 2.4. Finanzplan Gemäß § 6 WkPV enthält der fünfjährige Finanzplan - das erste Planungsjahr ist das laufende Ge￾schäftsjahr (2014) - eine nach Jahren gegliederte Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und Deckungsmittel des Vermögensplanes und eine Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnis￾se. Den Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV (alle vorhersehbaren Ausgaben, die sich aus Änderungen des Anlagevermögens ergeben) liegt ein Investitionsprogramm zugrunde. Die geplanten Ausgabepo￾sitionen stehen unter dem Vorbehalt des Planungs- und Baufortschrittes der einzelnen Maßnahmen in Verbindung mit notwendigen Kreditmittelbereitstellungen. Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögensplans (§ 6 Nr. 1 WkPV) 80 Wirtschafts- und Finanzplan 2015 Wirtschafts- und Finanzplan 21 NürnbergStift 81 22 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2015 NürnbergStift 82 Wirtschafts- und Finanzplan 2015 Wirtschafts- und Finanzplan 23 NürnbergStift Übersicht über die Entwicklung der Jahresfehlbeträge entsprechend § 6 Nr. 2 WkPV (vor Baubeginn): Nach § 3 Abs. 3 WkPV soll der Erfolgsplan ausgeglichen sein. Aufgrund der Belegungssituation in Verbindung mit dem Zustand der Gebäude, der anstehenden Baumaßnahmen sowie der Ertrags- und Kostensituation ist davon auszugehen, dass für das Jahr 2015 kein ausgeglichenes Jahresergebnis erzielbar ist. Diese Situation ist auch in den Folgejahren derzeit nicht abwendbar. In der Prognose ist jedoch davon auszugehen, dass die Belegung mit dem Investitionsfortschritt sowie der Umsetzung des Restrukturierungsprogramms zukünftig wieder zu einem ausgeglichenen Ergebnis führt. Auf den folgenden Seiten wird das Investitionsprogramm (Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV) zum Finanzplan 2015 fortgeschrieben. 83 24 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2015 NürnbergStift 84 Wirtschafts- und Finanzplan 2015 Wirtschafts- und Finanzplan 25 NürnbergStift 85 26 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2015 NürnbergStift 2.5. Verpflichtungsermächtigungen Im Vermögensplan des Jahres 2015 sind Verpflichtungsermächtigungen im Zusammenhang mit dem Baubeginn im Areal des August-Meier-Heimes vorgesehen. 2.6. Stellenplan Beamte Die Stelle des ersten Werkleiters ist bei Ref. V ausgewiesen. Der am 01.10.2005 in Kraft getretene Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) verzichtet zu￾gunsten eines einheitlichen Beschäftigungsbegriffes auf die bisher übliche Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern. Es wurde die Bezeichnung „Tarifliche Beschäftigte“ eingeführt. Da die davon betroffenen kommunalrechtlichen Vorschriften weiterhin noch nicht entsprechend angepasst 86 Wirtschafts- und Finanzplan 2015 Wirtschafts- und Finanzplan 27 NürnbergStift wurden, wird einer Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums (Schreiben vom 01.12.2005, Nr. I B2 - 1400.1 - 32) folgend weiterhin die Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern nach den bisherigen Eingruppierungsregelungen des BAT und BMT-G getroffen. Bei tarifvertraglich vorgesehenen Doppelbewertungen (z.B. VGr. Vb/IVb) oder Mehrfachbewertungen (z.B. VGr. IX/VII) ist die Stelle jeweils dem höchsten Stellenwert zugewiesen. Angestellte nach BAT 87 28 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2015 NürnbergStift Arbeiter 2.7. Darlehensverbindlichkeiten Zum 31.12.2015 wird mit Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 13.644 TEUR gerechnet. Diese entfallen auf Altbestände in Höhe von 10.144 TEUR und 3.500 TEUR auf Neuaufnahmen. Eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Darlehensverbindlichkeiten (ohne Kassenkredi￾te) gibt nachfolgende Aufstellung: 88 Wirtschafts- und Finanzplan 2015 Wirtschafts- und Finanzplan 29 NürnbergStift 89 30 / Wichtige Begriffe und Abkürzungen Wirtschafts- und Finanzplan 2015 NürnbergStift Wichtige Begriffe und Abkürzungen AHJ Senioren-Wohnanlage St. Johannis AHP Senioren-Wohnanlage Platnersberg AHR August-Meier-Heim AHS Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See AMBD Ambulante Dienste AVPflegeVG Verordnung zur Ausführung des SGB XI Soziale Pflegeversicherung BAT Bundes-Angestelltentarifvertrag BGr. Besoldungsgruppe EUR Euro GJ Geschäftsjahr GuV Gewinn- und Verlustrechnung HSP Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital KGr. Kontengruppe KUGr. Kontenuntergruppe LGr. Lohngruppe Mio. EUR Millionen Euro NüSt NürnbergStift NüStSG NürnbergStift Service GmbH PflegeVG Pflege-Versicherungsgesetz PfleWoqG Pflege- und Wohnqualitätsgesetz rd. rund REHA Geriatrische Rehabilitation SGB V Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung SGB XI Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung TEUR Tausend Euro TVöD Tarifvertrag öffentlicher Dienst VGr. Vergütungsgruppe WkPV Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen 90

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