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Wirtschaftsplan 2015
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
2 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2015
NürnbergStift
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis .................................................................................................... 2
Vorwort ...................................................................................................................... 3
1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen .......................... 4
1.1. Rechtliche Grundlagen .................................................................................. 4
1.2. Betriebliche Grundlagen ................................................................................ 5
2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan ......................................................... 6
2.1. Grundlagen und Herausforderungen ........................................................... 6
2.2. Erfolgsplan...................................................................................................... 8
2.2.1. Auslastung ................................................................................................. 10
2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan ............................................................... 12
2.3. Vermögensplan ............................................................................................ 18
2.4. Finanzplan..................................................................................................... 20
2.5. Verpflichtungsermächtigungen .................................................................. 26
2.6. Stellenplan .................................................................................................... 26
2.7. Darlehensverbindlichkeiten ......................................................................... 28
Wichtige Begriffe und Abkürzungen ..................................................................... 30
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Wirtschafts- und Finanzplan 2015 Wirtschafts- und Finanzplan 3
NürnbergStift
Vorwort
Gemäß § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i.V. mit § 2 Abs. 1 WkPV und den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung legt das NürnbergStift den Wirtschafts- und Finanzplan für das Geschäftsjahr 2015
vor.
Der Wirtschafts- und Finanzplan 2015 berücksichtigt die Ausführungen entsprechend den §§ 2, 3, 4
und 6 WkPV vom 3. März 1998 (GVBl. S. 132, BayRS 861-3-I), zuletzt geändert durch § 5 der Verordnung vom 5. Oktober 2007 (GVBl. S. 707).
Nach Begutachtung durch den Werkausschuss (NüSt) ist der Wirtschafts- und Finanzplan noch vom
Stadtrat festzustellen (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung).
Mit der Beschlussfassung zum Gesamtkonzept „NürnbergStift 2020“ in der Werkausschusssitzung am
26.01.2012 hat NüSt die Weichenstellungen für die Zukunft erhalten und mit einer tiefgreifenden Umstrukturierung der Gesamtorganisation begonnen. Dabei wird einem Stufenplan gefolgt, der sich aus 3
Phasen zusammensetzt:
1. Herstellung der besseren Steuerbarkeit der Gesamtorganisation
2. Stärkung der operativen Handlungsfähigkeit
3. Verbesserung der Stellung am Markt
Die Ansätze im Wirtschafts- und Finanzplan berücksichtigen den geplanten Fortschritt bei der Umsetzung dieses Konzeptes. Dabei ist das Ziel, durch eine deutliche Investition in infrastrukturelle Bauund Personalressourcen in den Folgejahren die sich stetig aufbauenden Defizite nachhaltig zurückzuführen.
Die eingeleiteten Maßnahmen schlagen sich noch nicht im Jahresergebnis nieder. Es wird daher von
einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.340 TEUR ausgegangen.
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4 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2015
NürnbergStift
1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen
1.1. Rechtliche Grundlagen
Die im NürnbergStift zusammengefassten ambulanten, teil- und vollstationären Einrichtungen einschließlich der Nebenbetriebe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Nürnberg. Das NürnbergStift ist
als Eigenbetrieb organisiert und wird als Sondervermögen verwaltet (§ 1 WkPV).
Gemäß § 3 der Betriebssatzung verfolgt das NürnbergStift ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zuständige Organe für das NürnbergStift sind der Oberbürgermeister, der Stadtrat, der Werkausschuss und die Werkleitung (§ 4 der Betriebssatzung). Die Werkleitung setzt sich zusammen aus dem
Referent für Jugend, Familie und Soziales als 1. Werkleiter und dem 2. Werkleiter mit der gleichzeitigen Funktion als Dienststellenleiter.
Aufgabe des NürnbergStift ist, die bestmögliche und bedarfsgerechte Versorgung der älteren Bevölkerung durch ambulante, teilstationäre und vollstationäre Hilfen nach dem auf Landesebene seit
01.08.2008 geltenden Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG), dem seit 01.10.2009 auf Bundesebene geltenden Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), dem SGB V und dem SGB XI
sicherzustellen.
Der Betrieb der Einrichtungen ist privatrechtlich geregelt. Mit den Vertretern der Krankenkassen wird
die Vergütung nach § 111 SGB V für die Geriatrische Rehabilitationseinrichtung vereinbart. Für die
Pflegebereiche werden die Entgelte mit den Vertretern der Pflegekassen und dem überörtlichen Sozialhilfeträger nach § 85 SGB XI verhandelt. Für den Rüstigenbereich sind die Pensionssätze mit dem
überörtlichen Sozialhilfeträger zu vereinbaren. Die Entgelte für die Wohnheime werden durch NüSt
festgesetzt. Die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung
erfolgt gemäß § 89 SGB XI nach dem Vertrag, der auf Landesebene zwischen den Vertretern der
Leistungserbringer und den Vertretern der Pflegekassen, der sonstigen Sozialversicherungsträger und
den Sozialhilfeträgern abgeschlossen wurde.
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Wirtschafts- und Finanzplan 2015 Wirtschafts- und Finanzplan 5
NürnbergStift
1.2. Betriebliche Grundlagen
Im Eigenbetrieb NürnbergStift sind folgende Einrichtungen zusammengefasst:
o Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See (AHS)
o August-Meier-Heim (AHR)
o Senioren-Wohnanlage St. Johannis (AHJ)
o Senioren-Wohnanlage Platnersberg (AHP)
o Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital (HSP)
o Ambulante Dienste (AMBD)
o Geriatrische Rehabilitation (REHA)
o Praxis für Ergotherapie (ERGO)
Facility-Aufgaben und Unterstützungsleistungen für die Pflege werden durch die NürnbergStift Service
GmbH (NüStSG) erbracht. Der Betrieb der beiden NüSt eigenen Küchen, die örtlich im August-MeierHeim und im Pflegezentrum Sebastianspital untergebracht sind, wird durch die NüStSG sichergestellt.
In diesem Zusammenhang werden NüSt-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter (insbesondere aus dem
Küchen- und Betriebsdienstbereich) über einen Gestellungsvertrag der NüStSG überlassen.
Wäschereileistungen werden vollständig von einer Fremdfirma erbracht.
Der Stand der Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen im NüSt stellt sich wie folgt dar:
• Am Standort Regensburger Straße wurde in einem Realisierungswettbewerb die Grundlage
für die Auswahl eines Architekturbüros für die Umsetzung der anstehenden Sanierungsmaßnahmen gelegt, der gleichzeitig Ideen für die künftige Gestaltung und Nutzung des Areals gebracht hat. Die entsprechenden Vorlaufkosten sind im bisherigen Wirtschafts- und Finanzplan
berücksichtigt.
• Auf dem Gelände der Veilhofstraße werden in den nächsten Jahren weitere Veränderungen
vollzogen, die sich nachhaltig auf die Belegung aller Gebäudeteile auswirken können.
Der Baubeginn zur Sanierung des Gebäudes der Hochschule für Musik in 2014 im ehemaligen Haus 1 wird zu Einschränkungen und Belästigungen führen. Einen möglichen Belegungsrückgang gilt es aufzufangen, indem versucht wird, die baulichen Voraussetzungen zu schaffen, die es ermöglichen, neue Zielgruppen zu bedienen (Haus 2 - Elisabeth-Bach-Haus).
• Die derzeitige Finanz- und Personalsituation erlaubt es nicht, die übrigen Standorte des
NürnbergStifts zeitgleich weiterzuentwickeln. Es ist daher erforderlich, adäquate Instandhaltungsmaßnahmen in diesen Gebäudekomplexen vorzunehmen. Ansonsten droht die Gefahr,
dass auch dort Rückgänge in der Belegung zu verzeichnen sind.
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6 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2015
NürnbergStift
2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan
2.1. Grundlagen und Herausforderungen
Ausgangslage
In 2014 ist es gelungen wesentliche Grundlagen für die Neuausrichtung des NürnbergStifts
zu legen. Hierzu zählen:
- die Einführung eines umfassenden Controlling-Systems, das ab dem Jahr 2015 ein
Führen mit Zielen ermöglicht
.
- der Abschluss eines Architektenwettbewerbs für den Standort August-Meier-Heim,
der die Grundlage für die im Jahr 2015 beginnende Bauaktivität auf dem Areal bildet
- die Stärkung der dezentralen Handlungsbefugnisse, die ein schnelleres Reagieren
auf die Erfordernisse des Marktes gewährleisten sollen
- die Besetzung wichtiger strategischer Funktionen (Abteilungsleiter Infrastruktur und
Geschäftsprozesse, Leitung Ausbildung und Personalentwicklung, Interne Beratung,
Controlling)
- Etablierung einer Projektorganisation mit den Teilprojekten Bau, Controlling, Elektronische Pflegedokumentation, Marketing, Personalbindung und –gewinnung, Schnittstellen zur Service GmbH.
Herausforderungen für 2015
- Schaffung der weiteren Voraussetzungen für die Sanierung des Standortes AugustMeier-Heim (Entwurfs- und Baugenehmigungsplanung)
- Einführung der elektronischen Pflegedokumentation
- Sicherstellung einer hohen Auslastung aller Standorte, insbesondere durch Intensivierung der Kurzzeitpflege und kultursensibler Angebote
- Neustrukturierung des Ambulanten Dienstes
- Identifikation und Umsetzung von Optimierungspotentialen durch Straffung zentraler
Prozesse
Zentrale Prämissen für 2015
- Wesentliche Erlös- und Kostenpositionen wurden in einem Bottom-up-Prozess ermittelt. Vor diesem Hintergrund ergibt sich ein gesamter Auslastungsgrad in Höhe von
89,5%.
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Wirtschafts- und Finanzplan 2015 Wirtschafts- und Finanzplan 7
NürnbergStift
- Auf Grund der laufenden Tarifverträge ist die Entwicklung der Personalkosten mit geringen Risiken verbunden und auf Grund einer engen Beobachtung gut steuerbar. Es
wird von einer Personalaufwandserhöhung in Höhe von 4,84% ausgegangen.
- Bei den Sachaufwendungen wird eine Steigerung um 9,11% gegenüber dem SOLL
2014 geplant. Diese resultieren insbesondere aus einem deutlich erhöhten Ansatz
der Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung (+21%) und bei den Positionen für Wasser, Energie und Brennstoffen (+10,95%).
- Aufwendungen für die Vorbereitungsaktivitäten zur Sanierung des August-MeierHeimes wurden in Höhe von 3,6 Mio. EUR berücksichtigt und erfordern eine Kreditaufnahme in Höhe von 3,5 Mio. EUR.
- Positiv wirkt sich gegenüber dem Planansatz 2014 aus, dass durch Erhöhung der
Vergütungssätze im Bereich der Geriatrischen Rehabilitation ca. 300 TEUR bei gleicher Auslastung eingenommen werden können.
- Der veränderten Nachfrage nach Pflegeplätzen wurde durch Anpassung der Pflegestufen Rechnung getragen.
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8 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2015
NürnbergStift
2.2. Erfolgsplan
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Wirtschafts- und Finanzplan 2015 Wirtschafts- und Finanzplan 9
NürnbergStift
Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 2 WkPV ist der Erfolgsplan mindestens wie die Gewinn- und Verlustrechnung zu gliedern, ergänzend hierzu zusätzlich noch nach Kontengruppen.
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10 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2015
NürnbergStift
2.2.1. Auslastung
Für den Wirtschaftsplan 2015 bilden im stationären Bereich die mit den Kostenträgern vereinbarten Plätze sowie unsere Wohneinheiten die Grundlage.
Im Jahresverlauf 2015 ist nach derzeitigen Kenntnissen in Vorbereitung des 1. Bauabschnittes der
Sanierungsmaßnahmen im August-Meier-Heim ein Abbau von 24 Plätzen bei gleichzeitiger Wandlung von Altenheim- in Pflegeplätze unterstellt.
Prospektiv wird für das Jahr 2015 im stationären Bereich auf der Grundlage der „maximal möglichen“ Platzzahlen und in Abstimmung mit den Einrichtungsleitungen mit dem Halten und leichten
Verbessern der Auslastungsgrade der einzelnen Einrichtungen kalkuliert. Die nachfolgende Tabelle zeigt die angestrebte Auslastung nach Einrichtungen sowie die Verteilung nach Pflegestufen.
Der Wirtschaftsplanung 2015 ist eine Gesamtauslastung von 89,5% unterlegt.
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Wirtschafts- und Finanzplan 2015 Wirtschafts- und Finanzplan 11
NürnbergStift
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12 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2015
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2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan
„Erträge aus allgemeinen Pflegeleistungen gemäß PflegeVG und sonstigen Leistungen
außerhalb des PflegeVG (GuV-Nr. 1)“
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Wirtschafts- und Finanzplan 2015 Wirtschafts- und Finanzplan 13
NürnbergStift
Pflegeheimbereich
Der Planung der Erträge aus vollstationären Pflegeleistungen für das Jahr 2015 liegen die Auslastungszahlen und Stufenverteilungen, die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellt sind, zugrunde.
Bewertungsbasis sind die aktuell abgeschlossenen Vergütungsvereinbarungen sowie eine Steigerung
ab 01.07.2015 um 2,2%.
Ambulante Leistungen
NüSt strebt im Jahr 2015 eine Neustrukturierung des ambulanten Dienstes an und hat deshalb die
Umsatzaussichten zurückgenommen.
Altenheimbereich
Der Planung der Erträge aus dem Altenheimbereich für das Jahr 2015 wurden die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen zugrunde gelegt. Auch hier gelten die aktuell gültigen
Sätze aus den abgeschlossenen Vergütungsvereinbarungen sowie eine Steigerung ab 01.07.2015 um
2,2%.
Wohnheimbereich
Im Wohnheimbereich wurden die Entgelte letztmalig zum 01.09.2006 angemessen erhöht. Da auch
diese Einrichtungen mit zinsvergünstigen Krediten finanziert wurden, gelten die Regelungen des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes. Es ist aber beabsichtigt, die Nebenkostenpauschale zur De73
14 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2015
NürnbergStift
ckung der Betriebskosten angemessen anzupassen.
Geriatrische Rehabilitation
Hier wirken der neu vereinbarte pauschalierte Tagessatz sowie eine Steigerung ab 01.07.2015 um
2%.
„Sonstige betriebliche Erträge (GuV-Nr. 7)“
Unter dem Posten „Erstattungen von Mitarbeiter/innen für Unterkunft und Verpflegung“ werden alle
Mieterstattungsleistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Essensmarkenverkauf an das
Personal gezeigt.
Für die Inanspruchnahme von „Gestellungskräften“ und „Verwaltungsleistungen“ (z.B. Leitung und
Verwaltung, Personal- und Rechnungswesen, IT) werden von der NüStSG die Kosten dem NüSt erstattet. Ausscheidende Gestellungskräfte von NüSt werden grundsätzlich durch Anstellungsverhältnisse bei der NüStSG ersetzt. Aus diesem Grunde sind diese Erstattungsleistungen über den Zeitablauf
hinweg rückläufig.
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Wirtschafts- und Finanzplan 2015 Wirtschafts- und Finanzplan 15
NürnbergStift
Die Erträge aus „Vermietung und Verpachtung“ beinhalten überwiegend die Überlassung von Räumen
(inkl. Nebenkosten) in der Veilhofstraße und Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen an die
NüStSG sowie an Andere für sonstige Verwaltungszwecke.
Unter den sonstigen ordentlichen Erträgen ist u.a. ein Kostenausgleich der Stadt Nürnberg für in Vorjahren begründete Versorgungsansprüche enthalten.
„Personalaufwand (GuV-Nr. 8)“
Der Berechnung der Personalaufwendungen (Pflege naher Bereiche) liegen die im Gliederungspunkt
2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen und Pflegestufenverteilungen zugrunde. In der Praxis passt
NüSt bei Änderungen in der Auslastung und den Pflegestufen den Personaleinsatz in der Pflege entsprechend zeitnah an. Der aktuell gültige Tarifvertrag liegt der Personalkostenplanung zugrunde,
darüber hinaus sind auch Anpassungen aus gesetzlichen und landesrechtlichen Änderungen der Versorgung von Pflegebedürftigen in die Planung eingeflossen.
Bestandteil der Personalaufwendungen sind auch die Aufwendungen für die Mitarbeiter/innen, die im
Rahmen eines „Gestellungsvertrages“ an die NüStSG überlassen werden. Den Aufwendungen für
aktive Kräfte stehen in gleicher Höhe die Kostenerstattungen der NüStSG an das NüSt gegenüber.
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16 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2015
NürnbergStift
„Materialaufwand (GuV-Nr. 9)“
„a) Lebensmittel“
Die gesamte Speisenproduktion (inkl. Einkauf) wird von der NüStSG erbracht und in deren Wirtschaftsplan veranschlagt. Getränke und Sondernahrung (z.B. Nahrungsergänzungsmittel) werden
weiterhin von den NüSt - Einrichtungen beschafft und als Lebensmittelaufwand ausgewiesen.
„b) Wasser, Energie, Brennstoffe“
In diesem Bereich wurde unter Beachtung der Verbrauchsmengen des Jahres 2013 und möglicher
weiterer Preisentwicklungen eine Fortschreibung des Ansatzes vorgenommen.
„Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen (GuV-Nr. 10)“
Die Verwaltungskostenerstattung (VKE) an den Träger (a) beinhaltet städtische Overheadkosten (z.B.
Stadtrat, Rathäuser, Referate) und die zentralen Leistungen der Querschnittsdienststellen (z.B. OrgA,
PA, Rpr), die unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme pauschaliert umgelegt werden. Der
Planansatz berücksichtigt weiterhin eine Reduzierung dieser Kosten.
Die Posten „Abrechnung IuK“ und „Sonstige Erstattungen an Träger“ (b) umfassen für von OrgA/IT
erbrachte Leistungen sowie die Heizungsgrundkostenpauschalen von H.
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Wirtschafts- und Finanzplan 2015 Wirtschafts- und Finanzplan 17
NürnbergStift
„Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung (GuV-Nr. 17)“
Die Wartungsaufwendungen beinhalten Aufwendungen für abgeschlossene Wartungsverträge für
technische Anlagen und Pflegeverträge für Software. Auf Grund des schlechten Zustandes der Gebäude und Anlagen sowie unter Berücksichtigung der Gesamtertragslage sind für 2015 weitere Mittel
für Sicherungsmaßnahmen eingestellt.
„Jahresfehlbetrag (GuV-Nr. 26)“
Der Erfolgsplan 2015 geht von einem Fehlbetrag in Höhe von 1.340 TEUR aus und soll auf neue
Rechnung vorgetragen werden.
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18 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2015
NürnbergStift
„Kassenkredit“
Nach § 7 Abs. 2 WkPV soll der festgesetzte Höchstbetrag eines Kassenkredites für die Kassenführung einer Einrichtung ein Sechstel der im Erfolgsplan vorgesehenen Erträge bei den Nummern 1 bis
8 (bei NüSt GuV Nr. 1 bis 7), 23 bis 25 (bei NüSt GuV Nr. 19) und 29 (bei NüSt GuV Nr. 22) der Gewinn- und Verlustrechnung nicht übersteigen. Für das Jahr 2015 errechnet sich ein Betrag in Höhe
von 5.006.436 EUR (1/6 von 30.038.613 EUR). Im Jahr 2015 kann die Liquidität für laufende Betriebsausgaben voraussichtlich wieder ohne Kassenkredite sichergestellt werden. Dessen ungeachtet
wird zur Absicherung von Unwägbarkeiten der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben unverändert auf 4 Mio. EUR festgesetzt und liegt somit um rund 1 Mio. EUR unter
dem maximal möglichen.
2.3. Vermögensplan
Im Vermögensplan sind einerseits alle voraussehbaren Ausgaben des Geschäftsjahres 2015, die sich
aus Änderungen des Anlagevermögens, den Tilgungsleistungen sowie der Höhe des im Geschäftsjahr
zu deckenden Verlustes ergeben, und andererseits die vorhandenen und zu beschaffenden Deckungsmittel und die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§ 4 Abs. 1 WkPV).
Der Vermögensplan weist für das Jahr 2015 einen Finanzbedarf von rd. 5,81 Mio. EUR aus. Dieser
Finanzbedarf resultiert aus:
Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen: 4,05 Mio. EUR,
Ausgaben für Tilgungsleistungen: 0,42 Mio. EUR,
Verlustdeckung: 1,34 Mio. EUR. .
Der geplante Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2015 soll auch auf neue Rechnung vorgetragen
werden und wird im Posten „Deckung der Verluste“ unter „Verlustvortrag“ ausgewiesen.
In der nachfolgenden Tabelle sind die für das Jahr 2015 geplanten Ausgaben den zugehörigen Deckungsmitteln gegenübergestellt:
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Wirtschafts- und Finanzplan 2015 Wirtschafts- und Finanzplan 19
NürnbergStift
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20 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2015
NürnbergStift
Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV)
Im Jahr 2015 sind Investitionen in Höhe von 4,05 Mio. EUR vorgesehen.
Der größte Anteil der im Jahr 2015 geplanten Investitionen entfällt mit 2,5 Mio. EUR auf den Beginn
des Baus der Zentralküche sowie mit 1,1 Mio. EUR auf den Start der Maßnahmen im August-MeierHeim, wobei diese Aufwendungen am Jahresende als Anlagen im Bau stehen bleiben.
Für die Wiederbeschaffung von verschiedensten Anlagegütern, einschließlich der Umsetzung des
Projektes „Elektronische Pflegedokumentation“ werden 450 TEUR für das Planjahr 2015 veranschlagt.
Ausgaben für Tilgungsleistungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 WkPV)
Die planmäßigen Tilgungsleistungen sind im Detail im Gliederungspunkt 2.7 dargestellt. Die Planzahlen enthalten den derzeitigen Darlehensbestand. Neuaufnahmen von Darlehen sind im Jahr 2015 mit
3,5 Mio. EUR vorgesehen. Die Tilgungsleistungen für die Verpflichtungen aus Altkrediten sollen vollständig über refinanzierte Abschreibungen aus dem Planjahr 2015 finanziert werden.
Deckung der Verluste (§ 4 Abs. 1 Nr. 3WkPV)
Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
2.4. Finanzplan
Gemäß § 6 WkPV enthält der fünfjährige Finanzplan - das erste Planungsjahr ist das laufende Geschäftsjahr (2014) - eine nach Jahren gegliederte Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und
Deckungsmittel des Vermögensplanes und eine Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse.
Den Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV (alle vorhersehbaren Ausgaben, die sich aus Änderungen
des Anlagevermögens ergeben) liegt ein Investitionsprogramm zugrunde. Die geplanten Ausgabepositionen stehen unter dem Vorbehalt des Planungs- und Baufortschrittes der einzelnen Maßnahmen in
Verbindung mit notwendigen Kreditmittelbereitstellungen.
Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögensplans
(§ 6 Nr. 1 WkPV)
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Wirtschafts- und Finanzplan 2015 Wirtschafts- und Finanzplan 21
NürnbergStift
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22 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2015
NürnbergStift
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Wirtschafts- und Finanzplan 2015 Wirtschafts- und Finanzplan 23
NürnbergStift
Übersicht über die Entwicklung der Jahresfehlbeträge entsprechend § 6 Nr. 2 WkPV (vor Baubeginn):
Nach § 3 Abs. 3 WkPV soll der Erfolgsplan ausgeglichen sein. Aufgrund der Belegungssituation in
Verbindung mit dem Zustand der Gebäude, der anstehenden Baumaßnahmen sowie der Ertrags- und
Kostensituation ist davon auszugehen, dass für das Jahr 2015 kein ausgeglichenes Jahresergebnis
erzielbar ist. Diese Situation ist auch in den Folgejahren derzeit nicht abwendbar.
In der Prognose ist jedoch davon auszugehen, dass die Belegung mit dem Investitionsfortschritt sowie
der Umsetzung des Restrukturierungsprogramms zukünftig wieder zu einem ausgeglichenen Ergebnis
führt.
Auf den folgenden Seiten wird das Investitionsprogramm (Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV)
zum Finanzplan 2015 fortgeschrieben.
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2.5. Verpflichtungsermächtigungen
Im Vermögensplan des Jahres 2015 sind Verpflichtungsermächtigungen im Zusammenhang mit dem
Baubeginn im Areal des August-Meier-Heimes vorgesehen.
2.6. Stellenplan
Beamte
Die Stelle des ersten Werkleiters ist bei Ref. V ausgewiesen.
Der am 01.10.2005 in Kraft getretene Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) verzichtet zugunsten eines einheitlichen Beschäftigungsbegriffes auf die bisher übliche Unterscheidung zwischen
Angestellten und Arbeitern. Es wurde die Bezeichnung „Tarifliche Beschäftigte“ eingeführt. Da die
davon betroffenen kommunalrechtlichen Vorschriften weiterhin noch nicht entsprechend angepasst
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Wirtschafts- und Finanzplan 2015 Wirtschafts- und Finanzplan 27
NürnbergStift
wurden, wird einer Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums (Schreiben vom 01.12.2005, Nr. I
B2 - 1400.1 - 32) folgend weiterhin die Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern nach den
bisherigen Eingruppierungsregelungen des BAT und BMT-G getroffen.
Bei tarifvertraglich vorgesehenen Doppelbewertungen (z.B. VGr. Vb/IVb) oder Mehrfachbewertungen
(z.B. VGr. IX/VII) ist die Stelle jeweils dem höchsten Stellenwert zugewiesen.
Angestellte nach BAT
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28 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2015
NürnbergStift
Arbeiter
2.7. Darlehensverbindlichkeiten
Zum 31.12.2015 wird mit Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 13.644 TEUR gerechnet. Diese
entfallen auf Altbestände in Höhe von 10.144 TEUR und 3.500 TEUR auf Neuaufnahmen.
Eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Darlehensverbindlichkeiten (ohne Kassenkredite) gibt nachfolgende Aufstellung:
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Wirtschafts- und Finanzplan 2015 Wirtschafts- und Finanzplan 29
NürnbergStift
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30 / Wichtige Begriffe und Abkürzungen Wirtschafts- und Finanzplan 2015
NürnbergStift
Wichtige Begriffe und Abkürzungen
AHJ Senioren-Wohnanlage St. Johannis
AHP Senioren-Wohnanlage Platnersberg
AHR August-Meier-Heim
AHS Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See
AMBD Ambulante Dienste
AVPflegeVG Verordnung zur Ausführung des SGB XI Soziale Pflegeversicherung
BAT Bundes-Angestelltentarifvertrag
BGr. Besoldungsgruppe
EUR Euro
GJ Geschäftsjahr
GuV Gewinn- und Verlustrechnung
HSP Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital
KGr. Kontengruppe
KUGr. Kontenuntergruppe
LGr. Lohngruppe
Mio. EUR Millionen Euro
NüSt NürnbergStift
NüStSG NürnbergStift Service GmbH
PflegeVG Pflege-Versicherungsgesetz
PfleWoqG Pflege- und Wohnqualitätsgesetz
rd. rund
REHA Geriatrische Rehabilitation
SGB V Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung
SGB XI Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung
TEUR Tausend Euro
TVöD Tarifvertrag öffentlicher Dienst
VGr. Vergütungsgruppe
WkPV Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen
Pflegeeinrichtungen
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