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Wirtschaftsplan 2015
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Wirtschaftsplan 2015
Inhalt
Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2015
1. Allgemeines
2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2018
3. Mittelfristiger Vermögens- und Finanzplan der Jahre 2014 bis 2018
4. Kassen- und Investitionskredite
Anlagen
Anlage 1: Erfolgsplan 2015
Anlage 2: Erfolgsplanvorschau bis 2018
Anlage 3: Finanzplan 2018
Anlage 4: Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2014 bis 2018
Anlage 5: Vermögensplan 2015
Anlage 6: Mittelfristiger Vermögensplan für die Jahre 2014 bis 2018
Anlage 7: Verpflichtungsermächtigungen zum Vermögensplan 2014 bis 2018
Anlage 8: Erläuterungen zum Vermögensplan 2015
Anlage 9: Stellenplan / Stellenübersicht 2015
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Wirtschaftsplan 2015
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1. Allgemeines
Der Eigenbetrieb ASN (Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg) ist zuständig für die
Durchführung der Abfallwirtschaft nach der städtischen Abfallwirtschaftssatzung.
Der Betrieb ASN beschäftigt ca. 430 Mitarbeiter. Er gliedert sich gemäß den Aufgaben
bzw. Anforderungen in folgende Bereiche:
1.1 Abfallwirtschaft
Die Stadt Nürnberg als kreisfreie Gemeinde ist für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle
öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Die sich aus dem KrW/AbfG ergebenden Aufgaben erfüllt die Stadt als
Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis (entsorgungspflichtige Körperschaft).
Im Rahmen der innerstädtischen Organisation nimmt der Eigenbetrieb ASN die Pflichten
des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wahr.
Das zum 01.06.2012 in Kraft getretene neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist die
Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie und soll eine umfassende Modernisierung der Kreislaufwirtschaft bewirken. Insbesondere soll die Kreislaufwirtschaft stärker als
bisher auf den Ressourcen-, Klima- und Umweltschutz ausgerichtet werden. Die bestehenden abfallrechtlichen Regelungen sollen klarer und präziser sein, um die Vollzugs- und
Rechtssicherheit zu verbessern. Dies betrifft vor Allem die Aufgabenteilung zwischen den
Kommunen und der privaten Entsorgungswirtschaft.
Mit dem neuen KrWG ist nun eine Ermächtigung für die noch notwendigen Ausführungsregelungen, z.B. für die Einführung einer „Wertstofftonne“, gegeben. Ob dies über die Novellierung der Verpackungsverordnung oder über ein neues Wertstoffgesetz erfolgt, ist
noch unklar.
Die Abfallentsorgung umfasst die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen.
Die abfallwirtschaftlichen Maßnahmen
- Sammeln
- Einsammeln durch Hol- und Bringsysteme
- Befördern
- Behandeln
- Lagern
- Behandeln von Abfällen
- Ablagern von Abfällen zur Beseitigung
werden durch ASN bzw. durch beauftragte Dritte durchgeführt.
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Zur Erfüllung der Aufgaben Förderung der Abfallvermeidung, Verwertung von Abfällen und
Beseitigung von Abfällen betreibt die Stadt eine öffentliche Einrichtung und stellt geeignete
Einrichtungen und Anlagen zur Verfügung.
Daneben führt sie Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen
(Abfallberatung) durch.
ASN vollzieht hierbei die Abfallwirtschaftssatzung und die Abfallgebührensatzung der
Stadt Nürnberg.
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit übernimmt ASN - jeweils auf der Basis
entsprechender Zweckvereinbarungen - die Abfälle zur Beseitigung aus
- dem Landkreis Nürnberger Land,
- der Stadt Fürth,
- aus dem Landkreis Fürth und
- der Stadt Schwabach
zur Behandlung in der MVA-Nürnberg. Für das Stadtgebiet Stein hat ASN die Rest-, Biound Sperrmüllsammlung -auf der Grundlage einer zwischenzeitlich gekündigten Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Fürth- bis 30.06.2014 durchgeführt.
Im Sachgebiet Abfallwirtschaft werden alle Tätigkeiten und Aufgaben durchgeführt bzw.
bearbeitet, die mit dem Vermeiden, Verringern, Verwerten von Abfällen, der Einsammlung
und dem Transport von Abfällen und der Abfallberatung zusammenhängen.
Die Aufgaben im Einzelnen sind:
• Müllabfuhr zum Einsammeln und Befördern von Abfällen innerhalb der Systemabfuhr
(Abfuhr von Abfällen, die in den nach der AbfS zulässigen Abfallbehältern an den angeschlossenen Grundstücken überlassen werden). Für die Restmüllabfuhr sind ca. 82.500
graue Abfallbehälter mit einem Volumen von ca. 17.400.000 Litern, für die Biomüllabfuhr sind ca. 38.400 Biotonnen mit einem Volumen von ca. 5.100.000 Litern aufgestellt.
Die Abfallbehälter werden mindestens einmal pro Woche geleert. Die Leistung wird im
sog. Vollservice erbracht, d.h. die Abfallbehälter werden vom Personal der Müllabfuhr
vom jeweiligen Standplatz geholt, zum Sammelfahrzeug transportiert, entleert und wieder zurückgestellt.
• Bereitstellung, Umtausch, Reparatur und Volumenänderung der stadteigenen Abfallbehälter mit der Erledigung von durchschnittlich 7.000 Aufträgen pro Jahr.
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• Sicherstellen der Sammlungs- und Transportlogistik mit Personal- u. Fahrzeugeinsatz
für 26 Restmüll-, 13 Biomüll, 3 Sperrmülltouren, 2 Sperrmülltouren für Klein- bzw.
Sammelaufträge und die Beseitigung „wilder Abfallablagerungen“ sowie 2 Behälterausfuhrtouren.
• Sperrmüllabfuhr auf Abruf
Aufnahme, Disponierung und Erledigung von ca. 10.300 Sperrmüllabholaufträgen pro
Jahr einschließlich separater Erfassung von verwertbaren Materialien und Elektronikschrott im Rahmen der Sperrmüllabholung.
• Containerdienst mit Absetz- und Abrollcontainern sowie Müllpresscontainern von 5,5 m3
bis 30 m3 für Sonderabfuhren, Gartenabfallsammlung und die Entsorgung von Großbetrieben.
• Betrieb einer mobilen Schadstoffsammelstelle für die Annahme von Problemabfällen
aus Haushalten und aus dem vergleichbaren Kleingewerbe, das den Bürgern im regelmäßigen Wechsel bei den Wertstoffhöfen zur Verfügung steht.
• Betrieb von 5 offenen und 2 mit Personal ausgestatteten Gartenabfallsammelstellen zur
Annahme von ca. 22.000 t Gartenabfällen jährlich. Einmal jährliche Durchführung einer
stadtweiten Christbaumsammlung an über 100 Plätzen.
• Betrieb von 6 Wertstoffhöfen zur Annahme von Abfällen zur Verwertung und Sperrmüll
mit einem beauftragten Dritten als Betriebsführer; Einrichtung von Sammelstellen für
Elektro- und Elektronikaltgeräte auf den Wertstoffhöfen. Bereitstellung von Mehrweggeschirr und Geschirrmobilen für private Nutzung durch Haushalte.
• Abstimmung der Sammelsysteme für gebrauchte Verkaufsverpackungen auf die Sammelsysteme der Stadt mit den Systembetreibern (Gelber Sack, Altglascontainer); operative Durchführung erfolgt rein privatwirtschaftlich durch Entsorgungsfirmen, die von den
Systembetreibern beauftragt sind.
• Bearbeitung von Entsorgungsnachweisen im Vollzug der Nachweisverordnung für die
Annahme von Abfällen in der MVA und auf der „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“.
• Abfallberatung durch hauptamtliche und ehrenamtliche Abfallberater direkt im Haushalt
oder an Informationsständen bzw. am „ASN-Infomobil“.
• Förderung der Eigenkompostierung durch Beratung und Gewährung eines Zuschusses
für den Kauf eines Komposters.
• Anpassung und Aktualisierung der Abfallwirtschafts- und der Abfallgebührensatzung.
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• Abschluss von Verträgen mit Dritten zur Erfüllung abfallwirtschaftlicher Aufgaben einschließlich Ausschreibungen, Vertragsanpassungen und Abrechnung der Vertragsleistungen.
• Führung des Bereiches Einsammlung und Beförderung als Entsorgungsfachbetrieb.
1.2 Müllverbrennungsanlage (MVA)
Die Müllverbrennungsanlage im sogenannten Gleisdreieck St. Leonhard/Schweinau wurde
2001 in Betrieb genommen.
Sie verfügt über drei baugleiche Verbrennungslinien mit einer Durchsatzleistung von jeweils ca. 10,5 Tonnen Müll pro Stunde und arbeitet nach dem Prinzip der wassergekühlten
Rostfeuerungstechnik. Die Feuerleistungsregelung, ein automatisches Überwachungssystem, optimiert die Verbrennungsbedingungen.
Die bei der Verbrennung entstehenden heißen Rauchgase werden durch einen Dampferzeuger geleitet und geben dort den größten Teil ihrer Wärme ab, bevor in einer mehrstufigen Abgasreinigungsanlage Stäube, Schwermetallverbindungen, saure Schadgase (wie
z.B. Salzsäure), Schwefeldioxid, Stickoxide sowie Dioxine und Furane abgeschieden werden.
Der bei der thermischen Abfallbehandlung erzeugte Prozessdampf wird an die N-ERGIE
abgegeben und dort zur Strom- und Fernwärmeerzeugung genutzt. Durch den Energieverbund zwischen MVA und Heizkraftwerk Sandreuth können fossile Brennstoffe wie z.B.
Erdgas eingespart werden. Auf diese Weise gelangen jährlich, bei gleicher Energieausbeute, bis zu 120.000 Tonnen CO2 weniger in die Atmosphäre. Die Rückstandsprodukte
des Verbrennungsprozesses wie Schlacke und Metallschrott aber auch Kessel- und Flugaschen, Gips und Sole können überwiegend einer Verwertung zugeführt werden.
Im Jahr 2015 werden voraussichtlich ca. 198.000 t „Abfälle zur Beseitigung“ (davon ca.
124.000 t Hausmüll aus Nürnberg, ca. 8.000 t Gewerbeabfälle und ca. 66.000 t Hausmüll
aus anderen Gebietskörperschaften) in der Müllverbrennungsanlage angeliefert. Darüber
hinaus werden in begrenztem Umfang „Abfälle zur energetischen Verwertung“ angenommen.
Für die „Abfälle zur Beseitigung“ ist die Verbrennungsgebühr in der Abfallgebührensatzung
festgelegt. Die Anlieferer von „Abfällen zur energetischen Verwertung“ entrichten hingegen
ein privatrechtliches Entgelt.
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1.3 Deponien
Gemäß dem BayAbfG haben die entsorgungspflichtigen Körperschaften die Verpflichtung,
eine TASi-Deponie der Klasse II mit einer verfügbaren Nutzungsdauer von mindestens 6
Jahren vorzuhalten.
Um die Entsorgungssicherheit für nicht brennbare Abfälle zu gewährleisten, betreibt die
Stadt Nürnberg die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“.
Die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ hat eine Gesamtkapazität von 1,5 Mio. m³, davon
werden bis Ende 2015 ca. 1,3 Mio. m³ verfüllt sein.
Mit den geringen Ablagerungsmengen der letzten Jahre würde die Verfüllung des Restvolumens mindestens bis zum Jahr 2040 dauern. Da betriebsnotwendige technische Einrichtungen der Deponie in den nächsten 10 Jahren ihr technisches Nutzungsende erreichen,
also abgewirtschaftet und nicht mehr funktionsfähig sein werden, müssten sie mit hohem
Investitionsaufwand ersetzt werden.
Der Werkausschuss hat deswegen in seiner Sitzung am 29. Juni 2011 beschlossen, den
Betrieb der Deponie Nürnberg-Süd bis zum Ablauf des Jahres 2022 zu beenden und bis
dahin, zur Verfüllung der Deponie, dort auch die aufbereitete Schlacke der Müllverbrennungsanlage abzulagern.
Die von der Bundesregierung erlassenen Verordnungen (AblagerungsVO, DeponieVO)
regeln die Rahmenbedingungen für die Deponierung von Abfällen neu. Darüber hinaus
werden die bisher in technischen Regelwerken (TA-Siedlungsabfall) beschriebenen Ausrüstungsstandards und Grenzwerte für Deponien nunmehr durch Verordnung verbindlich
festgeschrieben.
Für die Nürnberger Abfallwirtschaft bedeutet dies, dass seit Juni 2005 bei Störung oder
Ausfall der Müllverbrennungsanlage, der Hausmüll nicht mehr auf der „Reststoffdeponie
Nürnberg-Süd "„notdeponiert“ werden darf. Darüber hinaus ist inzwischen die Genehmigung zur Ablagerung von Abfällen, die die Zuordnungskriterien der Deponieklasse II erfüllen, auf den Deponieabschnitten F – M zeitlich unbefristet erteilt. Der dafür notwendige
Nachweis der technischen Gleichwertigkeit der „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ mit den
geforderten TASi-Deponie-Zuordnungskriterien für die Deponieklasse II wurde von den
zuständigen Fachbehörden anerkannt und von der Regierung von Mittelfranken genehmigt. Nach ins besonders wirtschaftlichen Kriterien ist noch festzulegen, mit welchem zeitlichen Horizont die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ weiterhin als Deponie der Klasse II
betrieben werden soll. In diesem Zusammenhang ist die über das Jahr 2017 hinaus übernommene Verpflichtung, die entsprechenden Abfälle für den Landkreis Nürnberger Land
zu entsorgen, von Bedeutung.
Die ehemalige, bereits geschlossene „Deponie Nord“ wurde rekultiviert und ist seit dem
30.6.1998 in der Nachsorgephase. Dabei muss der Oberflächendichtung, der Gasfassung
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und der Grundwasserqualität noch eine besondere Beachtung gewidmet werden. Derzeit
entstehen Aufwendungen nur für die laufende Überwachung. Für eventuelle zukünftige
Sanierungsmaßnahmen wurde eine Rückstellung in Höhe von ca. 7,5 Mio. EURO gebildet.
2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2018
2.1 Umsatzerlöse
Hauptumsatzträger des ASN sind die Abfallgebühr, die Verbrennungsgebühr und die Deponiegebühr.
Die Abfallgebühr ist eine Benutzungsgebühr. Sie wird in Nürnberg nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab als Einheitsgebühr (eine Gebühr für alle Leistungen) erhoben. Als
Bezugsgröße gilt ein Volumen-/Litermaßstab nach der Größe/Volumen der für die Restmüllabfuhr zur Verfügung gestellten Abfallbehälter auf der Basis einer wöchentlichen Abfuhr.
Mit der Abfallgebühr werden alle abfallwirtschaftlichen Kosten wie z. B. für Sammlung und
Transport der Abfälle, Altpapiersammlung, Biomüll- und Gartenabfallsammlung, Errichtung
und Betrieb von Wertstoffhöfen, Problemmüllsammlung, Sperrmüllabfuhr auf Abruf, Abfallberatung sowie die Kosten für die Beseitigung der Abfälle in der Müllverbrennungsanlage
gedeckt.
Der aktuelle Kalkulationszeitraum endet zum 31.12.2015. Die Festlegung eines neuen
Gebührenbemessungszeitraums und die Vorauskalkulation erfolgt zum 01.01.2016. Bis
dahin bleibt die Gebühr unverändert.
Die Verbrennungsgebühr in der Müllverbrennungsanlage wird für „Abfälle zur Beseitigung“ nach Gewicht abgerechnet. In dieser Gebühr sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung, dem Betrieb und dem Unterhalt der Müllverbrennungsanlage stehen, enthalten. Die Verbrennungsgebühr wurde ab 2015 neu kalkuliert und ist Gegenstand
einer gesonderten Darstellung.
Bei Abfällen zur energetischen Verwertung wird ein privatrechtliches Entgelt abgerechnet.
Bei der Deponiegebühr wurde eine Kalkulation von der „Wiege bis zur Bahre“ vorgenommen, d. h. es wurden sämtliche Planungs- und Baukosten (einschließlich Rekultivierungs- und Nachsorgekosten, Ersatzinvestitionen sowie eventuell zu erbringende Sicherheitsleistungen) und die anfallenden Betriebskosten einbezogen.
Für die Ablagerung der Schlacke wird im Rahmen der „Internen Leistungsverrechnung“ ein
zusätzliches Entgelt erhoben, das die wirtschaftliche Situation der Deponie verbessert.
Die diesbezüglichen Berechnungen wurden von der Fa. AU Consult GmbH durch ein Gutachten bestätigt.
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2.2 Sonstige betriebliche Erlöse
In diesem Posten sind insbesondere Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen,
Schadensersatzleistungen, Mieteinnahmen und Personalkostenzuschüsse der Bundesagentur für Arbeit und des Landkreises Fürth enthalten.
2.3 Materialaufwand und bezogene Leistungen
Der Materialaufwand umfasst die Kosten für alle verbrauchten Materialien und bezogenen
Leistungen, u. a. auch die Aufwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen in der Müllverbrennungsanlage.
2.4 Personalaufwand
Der Personalaufwand umfasst die bezahlten Entgelte und Besoldungen der Beschäftigten
und der Beamten. Außerdem enthält er die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die
Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung, gewährte Beihilfen und die Umlage für die Zusatzversorgungskasse.
2.5 Abschreibungen
Grundlagen der Abschreibungen sind die Anschaffungswerte des Anlagenbestandes sowie der Investitionsplan.
Es wird die lineare Abschreibungsmethode vom Anschaffungswert angewandt. Zuwendungen und Zuschüsse, die in der Vergangenheit als Sonderabschreibungen abgesetzt
wurden, sind im Berichtszeitraum nicht zu erwarten bzw. anzusetzen.
2.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen geben die für das laufende Geschäft anzusetzenden Kosten für Mieten und Pachten, Bürokosten, Verwaltungskostenumlage der Stadt
Nürnberg, Versicherungen sowie vom ASN direkt in Anspruch genommene Leistungen
städtischer Dienststellen wieder.
2.7 Zinsen
Im Zinsaufwand in Höhe von 7,1 Mio. EUR ist die Verzinsung der Bankdarlehen mit 3,4
Mio. EUR und die Aufzinsung von Rückstellungen nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz
mit 3,7 Mio. EUR enthalten.
Zinserträge sind nur im marginalen Umfang zu erwarten.
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2.8 Handelsrechtliches Ergebnis
Der Eigenbetrieb ASN schließt in 2015 voraussichtlich mit einem Jahresgewinn von ca.
1,54 Mio. EUR ab.
Zum 01.01.2014 bestehen Gewinnvorträge in Höhe von ca. 7,41 Mio. EUR.
Der oben genannte Gewinnvortrag zum 01.01.2014 und der erwartete Gewinn in 2014 in
Höhe von ca. 2,04 Mio. EUR soll mit dem Jahresgewinn 2015 verrechnet werden und als
Gewinnvortrag in Höhe von ca. 10,99 Mio. € auf neue Rechnung vorgetragen werden.
3. Mittelfristiger Vermögens- und Finanzplan der Jahre 2014 bis 2018
Dem Investitionsvolumen liegen die beabsichtigten Beschaffungen zugrunde.
Für 2015 ergeben sich Ausgaben in Höhe von 2,4 Mio. EUR.
Über den gesamten Planungszeitraum von 5 Jahren sind Ausgaben in Höhe von 12,5 Mio.
EUR vorgesehen. Die Finanzierung der Investitionen erfolgt weitgehend über Abschreibungen.
Die Entwicklung des Vermögens und der Schulden ab 2015 wird in der Finanzrechnung
über die Mittelverwendung und der Mittelherkunft (Anlage 4) aufgeschlüsselt.
Die Tilgungen für die Bankdarlehen verlaufen planmäßig.
4. Kassen- und Investitionskredite
Der Höchstbetrag für „Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben“ für ASN
beträgt, gemäß Art. 73 Absatz 2 GO, für das Jahr 2015 13,4 Mio. EUR.
Investitionskredite nimmt ASN in 2015 nicht auf.
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Anlage 1
IST Plan Plan
2013 2014 2015
TEUR TEUR TEUR
1. Umsatzerlöse
1.1. Gebühren veranlagt 53.855 53.539 53.855
1.2. andere Gebühren und Erlöse 1) 15.601 25.965 26.372
1.3. Auflösung passivierter Investitionszuschüsse 00 0
SUMME Umsatzerlöse 69.456 79.504 80.227
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes
an fertigen und unfertigen Leistungen 00 0
3. Aktivierte Eigenleistungen 00 0
4. Sonstige betriebliche Erträge 1.257 378 284
5. Materialaufwand und bezogene Leistungen
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs und
Betriebsstoffe und bezogene Waren 9.342 11.224 11.713
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 15.802 18.604 17.341
SUMME Materialaufwand, bezogene Leistungen 25.144 29.828 29.054
6. Personalaufwand und Sozialabgaben
a) Löhne u. Gehälter 16.190 16.466 17.111
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 4.962 5.330 5.350
- davon für Altersversorgung 1.908 2.036 1.977
SUMME Personalaufwand 21.152 21.796 22.461
7. Abschreibungen 14.033 14.214 14.158
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.507 6.019 6.405
9. Zinsen und ähnliche Erträge 266 200 266
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 6.896 6.141 7.115
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ‐1.753 2.084 1.584
12. außerordentlicher Aufwand 00 0
13. außerordentliches Ergebnis (Fehlbetrag) 00 0
14. Sonstige Steuern 46 42 46
15. Jahresgewinn (+) / -verlust (-) ‐1.799 2.042 1.538
Zuführung 14.480 939 7.230
Auflösung 0 435 9.014
1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von
Gebührenschwankungen
Erfolgsplan 2014
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Ist Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau
2013 2014 2015 2016 2017 2018
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
1. Umsatzerlöse 1) 69.456 79.504 80.227 81.491 81.231 81.039
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes
an fertigen und unfertigen Leistungen 000000
3. Aktivierte Eigenleistungen 000000
4. Sonstige betriebliche Erträge 1.257 378 284 284 284 284
5. Materialaufwand / bezogene Leistungen 25.144 29.828 29.054 30.794 29.937 30.961
6. Personalaufwand und Sozialabgaben 21.152 21.796 22.461 23.175 24.004 24.752
7. Abschreibungen 14.033 14.214 14.158 14.150 13.941 14.014
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.507 6.019 6.405 6.432 6.551 6.672
9. Zinsen und ähnliche Erträge 266 200 266 266 266 266
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 6.896 6.141 7.115 6.550 5.644 4.814
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ‐1.753 2.084 1.584 940 1.704 376
außerordentlicher Aufwand 000000
außerordentliches Ergebnis 000000
12. Sonstige Steuern 46 42 46 46 46 46
13. Jahresgewinn (+) / -verlust (-) ‐1.799 2.042 1.538 894 1.658 330
14. Gewinn- / Verlustvortrag 9.214 7.415 9.457 10.995 11.889 13.547
15. Vortrag auf neue Rechnung 7.415 9.457 10.995 11.889 13.547 13.877
1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen
Zuführung 14.480 939 7.230
Auflösung 0 435 9.014 14.886 15.488 16.056
Erfolgsplanvorschau
Anlage 2
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Anlage 3
Finanzplan 2015
Mittelherkunft T-EUR
Periodenergebnis Gewinn 1.538
Abschreibungen / RBW Abgänge 14.158
Erhöhung der Rückstellungen1) 2.400
Minderung liquider Mittel
Mittelzufluss gesamt 18.096
Mittelverwendung T-EUR
Periodenergebnis Verlust 0
Investitionen
Abfallwirtschaft 1.607
Müllverbrennung 288
Deponie 425
Verwaltung 100
Minderung der Rückstellungen1)
Minderung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 10.076
Erhöhung liquide Mittel 5.600
Mittelverwendung gesamt 18.096
Erhöhung 7.177
Minderung 9.014
1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von
Gebührenschwankungen
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Anlage 4
Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2014 bis 2018
Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau
2014 2015 2016 2017 2018
Mittelherkunft T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR
Periodenergebnis Gewinn 2.042 1.538 894 1.658 330
Abschreibungen / RBW Abgänge 14.214 14.158 14.150 13.941 14.014
Erhöhung der Rückstellungen1) 1.270 2.400
Minderung der liquiden Mittel 47 11.637 8.581 10.799
Mittelzufluss gesamt 17.573 18.096 26.681 24.180 25.143
Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau
2014 2015 2016 2017 2018
Mittelverwendung T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR
Periodenergebnis Verlust 0 0 0 0 0
Investitionen
Abfallwirtschaft 3.182 1.607 1.577 1.539 2.382
Müllverbrennung 135 288 71 69 64
Deponie 274 425 38 305 30
Verwaltung 100 100 100 100 100
Minderung der Rückstellungen 3.872 14.750 14.250 14.650
Minderung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 10.010 10.076 10.145 7.917 7.917
Erhöhung liquide Mittel 0 5.600
Mittelverwendung gesamt 17.573 18.096 26.681 24.180 25.143
Erhöhung 939 7.177
Minderung 435 9.014 14.874 15.475 16.042
1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von
Gebührenschwankungen
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Vermögensplan 2015 Anlage 5
EUR EUR
Abfallwirtschaft
Fachspezifische Software 20.000,00
Grundstücke und Gebäude 100.000,00
Betriebsanlagen 0,00
Fahrzeuge 1.320.000,00
Betriebs- und Geschäftsaustattung 167.000,00
1.607.000,00
Müllverbrennungsanlage
Fachspezifische Software 3.000,00
Maschinen 10.000,00
Fahrzeuge 200.000,00
Betriebs- und Geschäftsaustattung 75.000,00
288.000,00
Deponie
Grundstücke und Gebäude 10.000,00
Betriebsanlagen 25.000,00
Maschinen 5.000,00
Fahrzeuge 350.000,00
Betriebs- und Geschäftsaustattung 35.000,00
425.000,00
Verwaltung
Fachspezifische Software 35.000,00
Grundstücke und Gebäude 0,00
Fahrzeuge 0,00
Betriebs- und Geschäftsaustattung 65.000,00
100.000,00
geplante Gesamtinvestitionen 2.420.000,00
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Mittelfristiger Vermögensplan
2014 2015 2016 2017 2018
EUR EUR EUR EUR EUR
Abfallwirtschaft
Fachspezifische Software 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00
Grundstücke und Gebäude 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00
Betriebsanlagen 1.600.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Fahrzeuge 1.360.000,00 1.320.000,00 1.350.000,00 1.310.000,00 2.153.000,00
Betriebs- und Geschäftsaustattung 102.000,00 167.000,00 107.000,00 109.000,00 109.000,00
3.182.000,00 1.607.000,00 1.577.000,00 1.539.000,00 2.382.000,00
Müllverbrennungsanlage
Fachspezifische Software 2.000,00 3.000,00 4.000,00 2.000,00 2.000,00
Maschinen 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00
Fahrzeuge 30.000,00 200.000,00 0,00 0,00 0,00
Betriebs- und Geschäftsaustattung 93.000,00 75.000,00 57.000,00 57.000,00 52.000,00
135.000,00 288.000,00 71.000,00 69.000,00 64.000,00
Deponie
Grundstücke und Gebäude 10.000,00 10.000,00 5.000,00 5.000,00 0,00
Betriebsanlagen 40.000,00 25.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00
Maschinen 15.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00
Fahrzeuge 200.000,00 350.000,00 0,00 270.000,00 0,00
Betriebs- und Geschäftsaustattung 9.000,00 35.000,00 7.500,00 5.000,00 5.000,00
274.000,00 425.000,00 37.500,00 305.000,00 30.000,00
Verwaltung
Fachspezifische Software 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00
Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebs- und Geschäftsaustattung 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00
100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00
geplante Gesamtinvestitionen 3.691.000,00 2.420.000,00 1.785.500,00 2.013.000,00 2.576.000,00
Anlage 6
20
Anlage 7 Seite 1
2014 2015 2016 2017 2018
23456
Verwaltung
Fachspezifische Software
2013 35
2014 35
2015 35 0 0
Betriebs‐ u. Geschäftsausstattung
2013 65
2014 65
2015 65 0 0
Abfallwirtschaft
Fachspezifische Software
2013 20
2014 20
2015 20 0 0
Grundstücke und Gebäude
Betriebsgebäude
2013 100
2014 100
2015 100 0 0
Betriebsanlagen
Errichtung Wertstoffhöfe
2013 1.600
2014 0
2015 0 0 0
Fahrzeuge
Abfallsammelfahrzeuge
2013 1.360
2014 1.320
2015 1.350 0 0
Betriebs‐ u. Geschäftsausstattung
2013 102
2014 167
2015 107 0 0
3.282 1.707 1.677 0 0
1
Summe
Verpflichtungsermächtigungen im Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR
Vermögensplan des Jahres:
Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden
Ausgaben
21
Anlage 7 Seite 2
2014 2015 2016 2017 2018
23456
Müllverbrennungsanlage
Fachspezifische Software
2013 2
2014 3
2015 4 0 0
Maschinen
2013 10
2014 10
2015 10 0 0
Fahrzeuge
2013 30
2014 200 0 0 0
2015
Betriebs‐ u. Geschäftsausstattung
2013 93
2014 75
2015 57 0 0
Deponie
Grundstücke und Gebäude
2013 10
2014 10
2015 5 0 0
Betriebsanlagen
2013 40
2014 25
2015 20 0 0
Maschinen
2013 15
2014 5
2015 5 0 0
Fahrzeuge
2013 200
2014 350
2015 0 0 0
Betriebs‐ u. Geschäftsausstattung
2013 9
2014 35
2015 8 0 0
3.691 2.420 1.786 0 0
Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden
Ausgaben
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögensplan des Jahres:
Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR
1
Gesamtsumme
22
Anlage 8 Seite 1
Erläuterungen zum Vermögensplan 2015
EUR
Abfallwirtschaft
Fachspezifische Software
Standardsoftware/Erweiterung 10.000,00
Sonstiges 10.000,00
20.000,00
Grundstücke und Gebäude
Betriebsgebäude 0,00
Abfallbehälterlager 0,00
Gartenabfallsammelstellen 50.000,00
Sonstiges 50.000,00
100.000,00
Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe)
Planungskosten 0,00
Bau/Verlegung WSH AM Pferdemarkt 0,00
Ablösung RBW WSH Würzb. Str 0,00
0,00
Fahrzeuge
Abfallsammelfahrzeuge 1.060.000,00
Abrollkipper/Absetzkipper 150.000,00
Sperrmüllpresser 0,00
Lkw (Sperrmüll/Behälterausfuhr) 100.000,00
PKW 0,00
Sonstiges 10.000,00
1.320.000,00
Betriebs- und Geschäftsaustattung
Büroeinrichtung 15.000,00
Datenendgeräte 20.000,00
Abroll-Absetzmulden 12.000,00
Müllpreßbehälter 50.000,00
Kranmulde 60.000,00
Problemmüllcontainer 0,00
Sonstiges 10.000,00
167.000,00
Summe Abfallwirtschaft 1.607.000,00
23
Anlage 8 Seite 2
Erläuterungen zum Vermögensplan 2015
EUR
Müllverbrennungsanlage
Fachspezifische Software
Fachspezifische Software 3.000,00
0,00
3.000,00
Maschinen
div. Maschinen und Geräte 10.000,00
10.000,00
Fahrzeuge
Transporter 0,00
Radlader 150.000,00
Kfz (Ersatz Zafira) 50.000,00
200.000,00
Betriebs- und Geschäftsaustattung
Raumausstattung 18.000,00
Datenendgeräte/server 7.000,00
Büro- und Werkstatteinrichtung 5.000,00
Sonstiges 45.000,00
75.000,00
Summe Müllverbrennungsanlage 288.000,00
24
Anlage 8 Seite 3
Erläuterungen zum Vermögensplan 2015
EUR
Deponie
Grundstücke und Gebäude
Betriebsgebäude 10.000,00
10.000,00
Betriebsanlagen
Intrusionsschutz 0,00
Ausbau/Sanierung Entgasung/Gasmotor 5.000,00
Sonstiges 20.000,00
25.000,00
Maschinen 0,00
Maschinen und Geräte 5.000,00
5.000,00
Fahrzeuge
Müllraupe/Radlader 350.000,00
LKW, Abrollkipper, Transporter 0,00
350.000,00
Betriebs- und Geschäftsaustattung
Datenendgeräte 0,00
Büro-, Werkstatt- Laboreinrichtung 10.000,00
Entwässerungsmulden 20.000,00
Sonstiges 5.000,00
35.000,00
Summe Deponie 425.000,00
25
Anlage 8 Seite 4
Erläuterungen zum Vermögensplan 2015
EUR
Verwaltung
Fachspezifische Software
Erweiterung Standardsoftware 25.000,00
Netz- bzw. PC-Software 10.000,00
35.000,00
Grundstücke und Gebäude
Grundstücke 0,00
Gebäude 0,00
0,00
Fahrzeuge
PKW 0,00
0,00
Betriebs- und Geschäftsaustattung
Datenendgeräte 20.000,00
Hardware für IT-Abt. 5.000,00
Hardware für Anwender 10.000,00
Einrichtung 25.000,00
Sonstiges 5.000,00
65.000,00
Summe Verwaltung 100.000,00
26
Anlage 9
Seite 1
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg – ASN
Stellenplan Beamte
Laufbahngruppen
Besoldungsgru
ppen
Zahl der Stellen
tatsächlicher
Personalbestand
Bemerkungen
2014 2015 30.06.2014
Qualifik.ebene 4 NV Erster Werkleiter
(Höherer Dienst) B 2 1 1 1 Zweiter Werkleiter
A 16 0 0 0
A 15 1 1 1
A 14 0 0 0
A 13 H 0 0 0
Qualifik.ebene 3 A 13 G 0 0 1 1)
(Gehob. Dienst) A 12 1 1 1
A 11 4 4 3
A 10 1 0 1 2)
A 9/10 G 1 1 1
Qualifik.ebene 2 A 9 M 0 0 0
(Mittlerer Dienst) A 8 3 3 3
A 7 0 0 0
A 6 0 0 0
A 5 0 0 0
Summe 12 11 12 1)
Anmerkungen: 1) einschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Altersteilzeit (Freizeitphase)
2) Umwandlung der Stelle 820.7102 von BGr. A10 zu EGr. 9 TVöD
Stellenplan Tarifbeschäftigte
Vergütungsgruppen
Zahl der Stellen
tatsächlicher
Personalbestand
Bemerkungen
VG alt neu 2014 2015 30.06.2014
I E15Ü 0 0 0
I a E15 0 0 0
I b E14 2 2 2 1)
II H + II G E13 1 1 1 1)
III / II E12 4 4 4
IVa / III E11 3 3 3
IV a E10 2 3 3 2)
IVb + Vb / IVb +
VbG +VbM +LGr. 9 E9 25 25 23 1) 2)
Vc + Vc / Vb +
LGr. 7 / 8 a E8 37 37 43 1)
LGr. 6 / 7 a E7 12 12 16 1)
VIb / Vc + VIb +
LGr. 5 / 6 a E6 14 14 22 1)
VII / VIb + V II +
LGr. 4 / 5 a E5 108 108 106 1)
LGr. 3 /4 a + 4 /4 a E4 6 6 6
VIII/VII + LGr. 2/3 a E3 196 195 197 1)
LGr. 1/2a + 1/3 E2Ü 3 3 4 3)
IX / Ixa + LGr. 1/1a E2 2 2 3
E1 0 0 0
Auszubildende 0 0 0
Summe 415 415 427 1)
Anmerkungen: 1) einschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Altersteilzeit (Freizeitphase)
2) Umwandlung Stelle 820.5004 (Neue Aufgaben, kft. Von EGr. 9 auf EGr. 10 TvöD) und
Umwandlung Stelle 820.7102 (ehem. Beamt/innen, kft. Beschäftigte)
3) einschließlich Personalzuweisung (Stelle 820.9101)
27
Anlage 9
Seite 2
Stellenübersicht gesamt
Zahl der Stellen tatsächlicher
Personalbestand
2014 2015 30.06.2014
Gesamt Davon
Vollzeit Teilzeit
Beamtinnen /
Beamte 12 11 12 9 3
Beschäftigte 415 415 427 416 11
Summe 427 426 439 1) 425 1) 14 1)
Anmerkungen: 1*) einschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Altersteilzeit (Freizeitphase)
Mit der Forderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zur flächendeckend getrennten Erfassung, u.a. von Bioabfällen ab 01.01.2015 wird ASN die Bioabfallsammlung intensivieren, rund 1.000
Biotonnen zusätzlich aufstellen und ab Herbst 2014 weitere Bioabfall-Sammeltouren einrichten (Stellenbedarf: 11 Stellen). In 2016 sind weitere Ausweitungen zur Bioabfallerfassung geplant. Der hierfür
notwendige Personalaufwand kann vollständig durch Gebühren gedeckt werden und ist in den Personalkostenansätzen des Wirtschaftsplans enthalten.
Im Stellenplan ASN soll auf Stellenschaffungen verzichtet werden, in dem die „Z-Vermerke“ an den
8 Stellen (4 Fahrerstellen nach EGr. 5 TVöD sowie 4 Laderstellen EGr. 3 TVöD) aus der zum
30.06.2014 kündigungsbedingt wegfallenden Aufgabenwahrnehmung zur Abfallentsorgung im Bereich
Stadt Stein (Zweckvereinbarung zwischen dem Landratsamt Fürth und der Stadt Nürnberg vom
25.03.2004), aufgehoben werden.
Der, über das Befristungsstellenkontingent hinaus gehende Personalbedarf kann durch betriebliche
Optimierungsmaßnahmen –und damit ohne Kostenmehraufwand- gedeckt werden.
Die Fortschreibung des Stellenplans zum 30.06.2014 zum Wirtschaftsplan ASN 2015 gem. § 5 Abs. 2 KommHV‐Doppik
umfasst Veränderungen zur Spalte „tatsächlicher Personalbestand zum 30.04.2014“, wie folgt:
‐Stellenplan Beamtinnen/Beamte‐
Besoldungsgruppe A 12 von 2 Mitarbeiter/innen am 30.04.2014 auf 1 Mitarbeiter/in zum 30.06.2014
‐Stellenplan Tarifbeschäftigte‐
Vergütungsgruppenzeile E 8 von 42 Mitarbeiter/innen am 30.04.2014 auf 43 Mitarbeiter/innen zum 30.06.2014
Vergütungsgruppenzeile E 5 von 104 Mitarbeiter/innen am 30.04.2014 auf 106 Mitarbeiter/innen zum 30.06.2014
Grund: Umsetzung der Festlegungen im Sollstellenplan in den Ist‐Stellenplan, Personalfluktuation, Ablauf Freizeitphase der Altersteil‐
zeit.
28