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Beschluss des Stadtrats

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Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

zu Punkt 5.3 Beschluss des Stadtrats - öffentlich - - mit 9 Gegenstimmen angenommen - Mittelfristiger Investitionsplan 2015 - 2018 I. 1. Der Stadtrat beschließt den Mittelfristigen Investitionsplan 2015 - 2018 unter Berücksichtigung der sich aus den Haushaltsberatungen ergebenden Änderungen. Der Haushaltsplan 2015 (Ergebnis- und Finanzplan) ist entsprechend anzupassen. 2. Das Finanzreferat wird ermächtigt, die Änderungen bei den Verpflichtungsermächti￾gungen vorzunehmen, die durch die Beschlussfassung gemäß vorstehender Ziffer 1 in § 3 der Haushaltssatzung (Gesamtbetrag der zu genehmigenden Verpflichtungs￾ermächtigungen) und im Haushaltsplan 2015 erforderlich sind. 3. Die im Mittelfristigen Investitionsplan 2015- 2018 enthaltenen Vorhaben sind plane￾risch so vorzubereiten, dass sie termingerecht begonnen werden können. 4. Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, durch geeignete Maßnahmen im Vollzug des Finanzplanes eine durch Überhänge im MIP verursachte zusätzliche Nettokreditaufnahme zu vermeiden. II. Ref. II Nürnberg, 20. November 2014 Der Vorsitzende: Der Referent: Der Schriftführer: ~ ~~ (Dr. Maly) ). (Kres) Oberbürgermeister Stadtkammerer ~ Abdruck an: Ref. VI SÖR z. w. V. wegen Nummer 3 z. w. V. wegen Nummer 3 383

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