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Haushaltsplanvermerke
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
I.4 Haushaltsplanvermerke
I.3.1 Konsumtive Haushaltsplanvermerke
a) Stadtweite Deckungsvermerke
Die nachfolgenden Sachkonten sind im Teilbudget K5
einzeln ermächtigt. Nachdem die Aufwendungen bei
den nachfolgenden Sachkonten jeweils stadtweit sachlich zusammenhängen, werden zur Erleichterung des
Haushaltsvollzugs 2015 folgende Deckungsfähigkeiten
vorgesehen:
1. Gebäudeunterhalt -640- (62320000)
Die Ansätze 2015 auf dem oben genannten
Sachkonto werden über alle Produkte für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Ausgenommen sind jedoch die Produkte der in Fußnote 1
aufgeführten Organisationseinheiten.
2. Unterhalt Gebäudetechnik -640- (62320100)
Die Ansätze 2015 auf dem oben genannten
Sachkonto werden über alle Produkte für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Ausgenommen sind jedoch die Produkte der in Fußnote 1
aufgeführten Organisationseinheiten.
3. Unterhalt von zentral beschafftem beweglichen Vermögen -640- (62320107)
Die Ansätze 2015 auf dem oben genannten
Sachkonto werden über alle Produkte für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Ausgenommen sind jedoch die Produkte der in Fußnote 1
aufgeführten Organisationseinheiten.
4. Unterhalt Gebäudetechnik Sprachdienste
(62320108)
Die Ansätze 2015 auf dem oben genannten
Sachkonto werden über alle Produkte für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Ausgenommen sind jedoch die Produkte der in Fußnote 1
aufgeführten Organisationseinheiten.
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Bildungscampus Nürnberg, Amt für Kultur und Freizeit (ohne
Musikschule Nürnberg), Tiergarten (ohne Forstbetrieb), Marktamt
(ohne Landwirtschaftsbehörde), Friedhofsverwaltung (ohne ordnungsrechtliche Bestattungen), Stiftungsverwaltung, HVE Schule
5. Zinsaufwendungen (65100000 bis
65180000)
Die Ansätze 2015 auf den oben genannten
Sachkonten werden über alle Produkte für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
b) Produktbezogene Deckungsvermerke
Die nachfolgenden Deckungsvermerke beziehen sich
entweder jeweils nur auf ein Produkt bzw. eine Zuschusskostenstelle oder auf eine genau abgrenzbare
Anzahl von Produkten bzw. Zuschusskostenstellen. Die
jeweils relevanten Sachkonten sind entweder den Teilbudgets K3 oder K5 zugeordnet.
6. Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang von Grundstücken und Infrastrukturvermögen (55401000, 55402000, 55403000,
64451000, 64452000, 64453000)
Die Ansätze 2015 auf den oben genannten
Sachkonten werden jeweils innerhalb eines
Produktes für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
7. Transferaufwendungen Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt
Die Ansätze 2015 im Teilbudget K3 (Sozialtransferleistungen -ohne Zuschüsse-) werden
über alle unten genannten Produkte für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
361000 Kinder in Tageseinrichtungen/-pflege
363102 Sonstige Hilfen
363300 Hilfen zur Erziehung
363301 Eingliederungshilfe (§ 35 SGB VIII)
362200 Kinder- und Jugenderholung
363400 Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII)
8. Transferaufwendungen Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt
Die Ansätze 2015 im Teilbudget K3 (Sozialtransferleistungen -ohne Zuschüsse-) werden
über alle unten genannten Produkte für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
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311000 Hilfe zum Lebensunterhalt
311200 Hilfe zur Pflege
311400 Hilfe zur Gesundheit
311500 Weitere Hilfen
311600 Grundsicherung im Alter
312100 Leistung Unterkunft / Heizung SGB II
312200 Maßnahmen zur Eingliederung SGB II
312300 Einmalige Leistungen (§ 24 SGB II)
312600 Leistungen Bildung/Teilhabe (SGB II)
313100 Leistungen nach AsylbLG
321100 Leistungen nach BVG/SVG
345100 Leistungen Bildung/Teilhabe BKGG
351100 Sonstige soziale Hilfen
9. Zuschüsse zur Heimat und Kulturpflege
(63121800 und 63125800)
Die Ansätze 2015 auf den oben genannten
Sachkonten und den unten genannten Zuschusskostenstellen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Z281001001 Kultur in der Stadt
Z281001002 Fonds für Initiativgruppen
Z281001004 Preise Kunst und Wissenschaft
10. Gewerbesteuer und Gewerbesteuerumlage
(50130000, 63410000, 63420000)
Mehrerträge bei dem Sachkonto Gewerbesteuer gegenüber dem Ansatz 2015 berechtigen zu Mehraufwendungen bei den Sachkonten Gewerbesteuerumlage (Grundbetrag) und
Gewerbesteuerumlage (Deutsche Einheit). Die
Ansätze sind im Produkt 611100 (Steuern und
allgemeine Zuweisungen) geplant.
c) Übertragbare Sachkonten
Die Haushaltsplanansätze bei folgenden Sachkonten
werden im Haushaltsjahr 2015 für übertragbar erklärt:
62142002 Gebrauchsgegenst. (BP-Maßn.)
62320002 Gebäudeunterhalt (Einzelmaßn.)
62320005 Gebäudeunterhalt (dezentral)
62320006 Gebäudeunterhalt (Inv.maßn.)
62320102 Gebäudetechnik (Einzelmaßn.)
62320106 Gebäudetechnik (Invest.maßn.)
62320800 Sanierung von Altlasten
62330006 Unterhalt von Straßen (kons. MIP)
62470000 Betriebsbedarf Projekte
62476000 Betriebsmittel Inv.maßnahmen
63126000 Zuschüsse -Art 5 (kons. MIP)
64940000 Aufwendungen Ausgl.zahlungen
69999995 Finanzplan: Ablösezahlungen
69999998 Finanzplan: Zuschüsse komm. SR
Außerdem wird der Haushaltsplanansatz bei folgender
Kombination aus Sachkonto und Kostenstelle im Haushaltsjahr 2015 für übertragbar erklärt:
63125800 Zuschuss übriger Bereich Art 5
in Verbindung mit
Kostenstelle Z111120001 Zuschüsse für partnerschaftliche und internationale Aktivitäten
I.3.2 Investive Haushaltsplanvermerke
a) Stadtweite Deckungsvermerke
Bei investiven Maßnahmen können Investitionsaufträge
mit der gleichen Maßnahmen- bzw. Pauschalennummer über verschiede Produkte gebildet werden.
Durch die Maßnahmen- bzw. Pauschalennummer können Investitionsaufträge eindeutig dem zutreffenden
Ansatz zugeordnet werden. Der Mittelabfluss gilt als
gedeckt, solange die insgesamt für die Maßnahmenbzw. Pauschalennummer zur Verfügung stehenden
Mittel ausreichen. Diese Deckungsregel trifft auch dann
zu, wenn im Haushaltsvollzug Untermaßnahmen gebildet werden und die insgesamt für die Maßnahme zur
Verfügung stehenden Mittel ausreichen.
Innerhalb einer Maßnahme (Aufträge mit der gleichen
Maßnahmen- bzw. Pauschalennummer) gelten Überschreitungen bei den Sachkonten
69926595 Honorare SÖR
69950000 Aktivierte Eigenleistungen-Honorarverr.
69961000 Aufwand aus sonstiger akt. Eigenleistung
generell als gedeckt, wenn bei den folgenden Sachkonten
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69926401 Hochbaumaßnahmen (640)
69926451 Hochbaumaßn. Bauvorbereitung (SÖR)
69926501 Tiefbaumaßnahmen Straßen/Pl. (SÖR)
69926511 Tiefbaumaßnahmen – Kunst am Bau (SÖR)
69926521 Tiefbaumaßnahmen - Brücken(SÖR)
69926531 Tiefbaumaßnahmen – Kanäle (SÖR)
69926541 Tiefbaumaßnahmen – Park/Grün (SÖR)
69926551 Tiefbaumaßnahmen – Signalanlagen (SÖR)
69926561 Tiefbaumaßnahmen – Gewässer (SÖR)
69926571 Tiefbaumaßnahmen – Wasservers. (SÖR)
69926581 Tiefbaumaßnahmen - Sportanlagen (SÖR)
69926591 Tiefbaumaßnahmen – Str.begleitgrün (SÖR)
69926681 Tiefbaumaßnahmen – Beleuchtung (SÖR)
nicht verbrauchte Haushaltsmittel in ausreichender
Höhe vorhanden sind.
b) Maßnahmenbezogene Deckungsvermerke
1. Pauschalen zum Wohnungsbau
Die Ansätze 2015 auf den unten genannten
Pauschalen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt:
14 Städt. Wohnungsbaudarlehen
16 Grundstücksverbilligung Mietwohnbau
2. Pauschalen zur Eigentumsförderung und
Realisierung wohnungspolitischer
Schwerpunkte
Die Ansätze 2015 auf den unten genannten
Pauschalen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt:
15 Real. wohnungspol. Schwerpunkte
17 Zuschüsse zur Eigentumsförderung
3. Pauschalen zum Radwegebau
Die Ansätze 2015 auf den unten genannten
Pauschalen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt:
42 Bau von öffentlichen Radwegen
43 Grunderwerb Bau öffentlicher Radw.
4. Pauschalen zum Straßenbau
Die Ansätze 2015 auf den unten genannten
Pauschalen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt:
45 Straßenum- und –ausbau
48 Verkehrsberuhigung Wohngebiete
5. Pauschalen zur Erschließung von Straßen
Die Eigenmittel der Ansätze 2015 auf den unten genannten Pauschalen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt:
36 Erschließungsstraßen (allgemein)
37 Erschließungsstraßen (Grunderwerb)
74 Erschließungsstraßen – Vorausleist.-
6. Pauschale und Einzelmaßnahmen zum
Brandschutz an Schulen
Die Ansätze 2015 auf den unten genannten
Maßnahmen bzw. Pauschalen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt:
35 Beseitigung Sicherh.mängel Schulen
00164 Scharrer-Gymnasium Brandschutz
00165 Behaim-Gymnasium Brandschutz
00167 Insel Schütt Brandschutz
00168 Wiesenstr. Brandschutz
00169 Wahlerschule Brandschutz
00170 Hummelsteiner Weg Brandschutz
00171 Konrad-Groß-Schule Brandschutz
00172 Preißler-Schule Brandschutz
00173 Schweinauer Straße Brandschutz
00174 Neues Gymnasium Brandschutz
00175 Kettelerschule Brandschutz
00176 Buchenbühler Schule Brandschutz
00177 Birkenwaldschule Brandschutz
00178 Ludwig-Uhland-Schule Brandschutz
00218 Lothar v. Faber-Schule Brandschutz
00605 Sielstr. 15 Brandschutz
00606 Paniersplatz 37 Brandschutz
00607 Bismarkstr. 18-20 Brandschutz
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7. Einzelmaßnahmen Public-PrivatePartnership (PPP)
Die Ansätze 2015 auf den unten genannten
Maßnahmen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt:
00179 Sigena-Gymnasium PPP
00181 TH Hans-Sachs-Gymnasium PPP
00182 Kopernikusschule PPP
00183 Adalbert-Stifter-Schule PPP
8. Einzelmaßnahmen Schulen
Die Ansätze 2015 auf den unten genannten
Maßnahmen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt:
00033 VS St. Leonhard
00153 Bertolt-Brecht-Schule
00154 GS Karl-Schönleben-Str.
9. Pauschale und Einzelmaßnahmen zum
Hortausbau
Die Ansätze 2015 auf den unten genannten
Maßnahmen bzw. Pauschalen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt:
79 Hortnotprogramm
00095 Neunhofer Hauptstr. 71
00096 Kiho Van-Gogh-Str. (Container)
00280 Kiho Johannes-Brahms-Str. Container
00282 Kiho Zugspitzstr. - ZentralH Langw.
00634 Heroldsb. Weg 42: Umb. Hausm.whg
00635 Kiho Am Thoner Espan (Schulräume)
00636 Kiho Merseburger Str. 3 (Zentralhort)
00637 Kiho Dorfäckerstr. 26
00638 Welserstraße: 4-gruppiger Hort
00641 Erricht.4-grp. Zentralhort, Fürreuthweg
10. Kreditaufnahme und Tilgung zur Umschuldung
Bei der Maßnahmennummer
00122 Aufnahme und Tilgung von Darlehen
vermindern Wenigereinzahlungen zur Umschuldung die geplante Auszahlungsbefugnis
zur Umschuldungstilgung und Mehreinzahlungen zur Umschuldung erhöhen die geplante
Auszahlungsbefugnis zur Umschuldungstilgung.
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