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Einzelermächtigungen

Haushalt 2015 · Seiten 25–77 · Seiten 25–77 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Unterabschnitte

  1. Zuschüsse und Zuweisungen der Stadt Nürnberg S. 26–34
  2. Einzelermächtigungen zu den Teilbudget K5 S. 35–77

Maschinell extrahierter Text der Seiten vor dem ersten Unterabschnitt. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

I.2 Einzelermächtigungen I.2.1 Vorbemerkungen Ein Budget stellt grundsätzlich den finanziellen Ermächtigungsrahmen für die bewirtschaftende Stelle dar, in welchem sie die zur Zielerreichung notwendigen Maßnahmen eigenverantwortlich einleitet, steuert und über￾wacht. Das Produkt bildet eine Bewirtschaftungseinheit (Budget). Das einem Produkt zugewiesenes Budget ist in Teilbudgets aufgeteilt (siehe Kapitel „H Budgetierung“). Die einzelnen Produkt-Teilbudgets (siehe Band 2) werden vom Stadtrat über den Haushalt ermächtigt. Die Ermächtigung erfolgt jeweils getrennt nach den ein￾zelnen Teilbudgets: Entweder werden das Ergebnis (= Saldo) des Teilbudgets (zum Beispiel bei K1) oder nur einzelne Sachkonten (zum Beispiel bei K5) oder eine Kombination aus beidem (zum Beispiel bei K3) über den Haushaltsplan ermächtigt. Werden jeweils nur einzelne Sachkonten (eventuell mit einer Kostenstelle) ermächtigt, so spricht man von Einzelermächtigungen. Der finanzielle Rahmen wird somit auf das einzelne Sachkonto beschränkt. Einzeln ermächtigt werden: a) Zuwendungen (= Zuschüsse und Zuweisungen) der Stadt Nürnberg b) Einzelne Sachkonten in den Teilbudgets K5 Sachkonto Kostenstelle 149

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