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Vom einheitlichen Budgetmodell abweichende Sonderfälle

Haushalt 2015 · Seiten 16–17 · Seiten 16–17 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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Der Übertrag von Budgetresten wird wie folgt geregelt. Bei der Übertragung von Budgetresten in das neue Haushaltsjahr muss stets die jeweilige Zielerreichung im Sinne der Output-Orientierung berücksichtigt wer￾den. Mit Blick auf die Zielerreichung sind drei unter￾schiedliche Szenarien möglich: a) Das Budget ist nicht aufgebraucht und die Pro￾duktziele sind nicht erreicht: Da die politische Zielsetzung noch nicht erreicht wurde, besteht der Leistungszweck weiter. Falls der Stadtrat entscheidet, dass das Ziel im neuen Jahr erreicht werden soll, ist eine Übertragung von Mitteln zur weiteren Zielerreichung möglich. Falls der Stadtrat entscheidet, dass vom Ziel abgelas￾sen wird, entfällt der Leistungszweck. Es können keine Mittel übertragen werden. b) Das Budget ist nicht aufgebraucht, aber die Produktziele sind erreicht: Die Zielerreichung soll durch die Möglichkeit eines Budgetübertrages entsprechend honoriert werden. Mindestens 50 % des Budgetüberschusses werden unter Vorlage eines Verwendungsvorschlags1 in das Folgejahr übertragen. Dieser Vorteil verbleibt auf jeden Fall der Dienststelle/Organisationseinheit und muss nicht für die hierarchische Deckungsfähigkeit eingesetzt werden. Die restlichen 50 % des Budgetüberschusses sind vorrangig im Rahmen der Vier-Ebenen-Steuerung zur hierarchischen Deckung von Verlusten auf der Produkt- , Dienststellen- und Geschäftsbereichs-/Referatsebene einzusetzen. Falls dies nicht notwendig sein sollte, ist in begründeten Fällen eine weitere Budgetübertragung unter Vorlage eines Verwendungsvorschlags in das Folgejahr bis zu 100 % möglich. Bei einer angespann￾ten Haushaltslage kann es eventuell erforderlich sein, dass diese Mittel auch zur Deckung auf der Gesamt￾haushaltsebene herangezogen werden müssen. 1 Der Vorschlag beinhaltet die Kostenarten, für die der Bud￾getübertrag im Folgejahr verwendet werden soll. c) Das Budget wurde überzogen: Unabhängig von der Zielerreichung stellt das Überzie￾hen der Haushaltsmittel einen Haushaltsverstoß dar. Die Zielverfehlung kann entsprechend sanktioniert werden. Verluste sollen über die hierarchische Deckungsfähig￾keiten ausgeglichen werden. Einen automatisierten negativen Budgetübertrag in das Folgejahr soll es grundsätzlich nicht mehr geben. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass ein nach starren Kriterien vorgenommener negati￾ver Übertrag seine Wirkung verlieren kann. Stattdessen soll das negative Budgetergebnis einer näheren Analy￾se unterzogen werden. Der/die Produktverantwortliche hat die Ursachen für die Fehlentwicklung darzulegen. Über entsprechende Instrumente und Verfahren wird einzelfallbezogen entschieden, wie mit dem negativen Budgetergebnis in den Folgejahren umgegangen wird. Ein Defizitausgleich über mehrere Jahre hinweg kann vereinbart werden. H.6 Vom einheitlichen Budgetmodell ab￾weichende Sonderfälle Die in den vorgenannten Kapiteln vorgestellten Budget￾regelungen gelten grundsätzlich für alle Produkte. Je￾doch gibt es Produkte, auf die diese Regelungen auf￾grund anderer Anforderungen nicht angewendet wer￾den können. Beispielsweise erfolgt bei einem Kosten￾decker die Steuerung nicht über die einzelnen Teilbud￾gets, sondern über das Gesamtergebnis (K1 bis K5). Somit müssen für diese Fälle andere Regelungen (zum Beispiel zur Ermächtigung oder zum Budgetübertrag) definiert werden. H.6.1 Externe Kostendecker Externe Kostendecker dürfen grundsätzlich kein ge￾plantes Defizit aufweisen und erwirtschaften ihre Auf￾wendungen durch die Verrechnung von Leistungen an Dritte. Maßgeblich für die Steuerung ist die Erreichung eines ausgeglichenen Ist-Ergebnisses. Externe Kostendecker werden analog zu den anderen Produkten geplant und durchlaufen den regelhaften 122 Planungsprozess. Für den Haushaltsvollzug und das Controlling gibt es allerdings Sonderregeln:  Die Ermächtigung des Gesamtsaldos erfolgt über K1-K5 hinweg. Alle Aufwendungen und Erträge der externen Kostendecker ergeben so ein ermächtig￾tes Globalbudget und K1 bis K5 sind gegenseitig voll deckungsfähig.  Für die Ermächtigung der Teilbudgets für Investiti￾onen (I1 und I2) werden die Standardregeln ange￾wendet.  Der Budgetübertrag orientiert sich am Ergebnis der Gebührenkalkulation.  Besondere Steuerung im Controllingprozess, da spezielle Anforderungen aus der Gebührenkalkula￾tion bestehen. Zum Beispiel muss die Steuerung der Personalkosten (K2) auf der Grundlage der „echten“ Ist-Kosten und nicht mit den aus Durch￾schnittswerten berechneten Kosten stattfinden. Die Überschüsse bei Produkten von kostenrechnenden Einrichtungen dürfen nicht zur Deckung von Aufwen￾dungen anderer Produkte bzw. Einrichtungen verwandt werden und werden deshalb von der hierarchischen Deckungsfähigkeit ausgeschlossen. Betroffen von dem Ausschluss aus der hierarchischen Deckungsfähigkeit sind die folgenden Produkte exter￾ner Kostendecker:  Friedhofsverwaltung (Frh): Produkte 553000, 553010.  Marktamt und Landwirtschaftsbehörde (ML): Produkt 573010.  Stadtkämmerei/Stiftungsverwaltung (Stk/3): Produkt 111340. H.6.2 Ehemals plafonierte Dienststellen Mit der Einführung des neuen einheitlichen Budgetmo￾dells werden die bis zum 31.12.2013 geltenden Rege￾lungen zur Plafonierung aufgehoben. Betroffen davon sind die folgenden derzeit plafonierten Dienststellen mit den folgenden Produkten:  Bildungscampus (BCN): Stadtbibliothek (BCN/StB): Produkte 217201, 218101, 231101, 243105, 272100. Bildungszentrum (BCN/BZ): Produkte 271100, 271101.  Amt für Kultur und Freizeit (KuF): Produkte 273000, 273010, 353021, 367040.  Tiergarten (Tg): Produkt 253010. Für die Haushaltsjahre 2014 bis einschließlich 2016 werden für die genannten Dienststellen übergangswei￾se folgende, vom einheitlichen Budgetmodell abwei￾chende Regelungen getroffen:  Die Budgetergebnisse werden ohne Einschrän￾kung in das nächste Haushaltsjahr übertragen, letztmalig also in das Haushaltsjahr 2017.  Alle Produkte einer ehemals plafonierten Dienst￾stelle bilden einen Deckungsring. Mittelumschich￾tungen innerhalb eines Teilbudgets zwischen den Produkten der jeweiligen Dienststelle gelten als genehmigt. Beispielsweise können Mehraufwen￾dungen im Teilbudget K1 eines Produktes nur durch Minderaufwendungen im Teilbudget K1 ei￾nes anderen Produktes gedeckt werden. H.6.3 Sonstige von der Budgetierung ausgenommene Produkte Neben den Produkten der externen Kostendecker wer￾den die folgenden Produkte ebenfalls von der Stan￾dard-Budgetlogik ausgenommen:  Jobcenter Nürnberg (JCN): Produkt 312900  Personalamt (PA): Produkt 111231 (Beihilfe) Produkt 111233 („Stellenplanteil B und Nachwuchskräfte“)  Geschäftsbereichs-/referatsübergreifend: Allgemeine Finanzwirtschaft: Produkte 122000, 547010, 611100, 612100, 613000. Beteiligungen: Produkte 122410, 261002, 315300, 315601, 411000, 535000, 548000, 573020, 573030. Nicht rechtsfähige Stiftungen: Produkte 112001, 112002, 112003, 112004, 112005, 112006, 112007, 112008, 112009, 112010, 112011, 112012, 112013, 112014, 112015, 112016, 112017, 112018, 112019, 112020, 112021, 112022, 112023, 112024, 112025. 123

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