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Vom einheitlichen Budgetmodell abweichende Sonderfälle
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Der Übertrag von Budgetresten wird wie folgt geregelt.
Bei der Übertragung von Budgetresten in das neue
Haushaltsjahr muss stets die jeweilige Zielerreichung
im Sinne der Output-Orientierung berücksichtigt werden. Mit Blick auf die Zielerreichung sind drei unterschiedliche Szenarien möglich:
a) Das Budget ist nicht aufgebraucht und die Produktziele sind nicht erreicht:
Da die politische Zielsetzung noch nicht erreicht wurde,
besteht der Leistungszweck weiter.
Falls der Stadtrat entscheidet, dass das Ziel im neuen
Jahr erreicht werden soll, ist eine Übertragung von
Mitteln zur weiteren Zielerreichung möglich.
Falls der Stadtrat entscheidet, dass vom Ziel abgelassen wird, entfällt der Leistungszweck. Es können keine
Mittel übertragen werden.
b) Das Budget ist nicht aufgebraucht, aber die
Produktziele sind erreicht:
Die Zielerreichung soll durch die Möglichkeit eines
Budgetübertrages entsprechend honoriert werden.
Mindestens 50 % des Budgetüberschusses werden
unter Vorlage eines Verwendungsvorschlags1
in das
Folgejahr übertragen. Dieser Vorteil verbleibt auf jeden
Fall der Dienststelle/Organisationseinheit und muss
nicht für die hierarchische Deckungsfähigkeit eingesetzt
werden.
Die restlichen 50 % des Budgetüberschusses sind
vorrangig im Rahmen der Vier-Ebenen-Steuerung zur
hierarchischen Deckung von Verlusten auf der Produkt-
, Dienststellen- und Geschäftsbereichs-/Referatsebene
einzusetzen. Falls dies nicht notwendig sein sollte, ist in
begründeten Fällen eine weitere Budgetübertragung
unter Vorlage eines Verwendungsvorschlags in das
Folgejahr bis zu 100 % möglich. Bei einer angespannten Haushaltslage kann es eventuell erforderlich sein,
dass diese Mittel auch zur Deckung auf der Gesamthaushaltsebene herangezogen werden müssen.
1
Der Vorschlag beinhaltet die Kostenarten, für die der Budgetübertrag im Folgejahr verwendet werden soll.
c) Das Budget wurde überzogen:
Unabhängig von der Zielerreichung stellt das Überziehen der Haushaltsmittel einen Haushaltsverstoß dar.
Die Zielverfehlung kann entsprechend sanktioniert
werden.
Verluste sollen über die hierarchische Deckungsfähigkeiten ausgeglichen werden.
Einen automatisierten negativen Budgetübertrag in das
Folgejahr soll es grundsätzlich nicht mehr geben. Die
Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt,
dass ein nach starren Kriterien vorgenommener negativer Übertrag seine Wirkung verlieren kann. Stattdessen
soll das negative Budgetergebnis einer näheren Analyse unterzogen werden. Der/die Produktverantwortliche
hat die Ursachen für die Fehlentwicklung darzulegen.
Über entsprechende Instrumente und Verfahren wird
einzelfallbezogen entschieden, wie mit dem negativen
Budgetergebnis in den Folgejahren umgegangen wird.
Ein Defizitausgleich über mehrere Jahre hinweg kann
vereinbart werden.
H.6 Vom einheitlichen Budgetmodell abweichende Sonderfälle
Die in den vorgenannten Kapiteln vorgestellten Budgetregelungen gelten grundsätzlich für alle Produkte. Jedoch gibt es Produkte, auf die diese Regelungen aufgrund anderer Anforderungen nicht angewendet werden können. Beispielsweise erfolgt bei einem Kostendecker die Steuerung nicht über die einzelnen Teilbudgets, sondern über das Gesamtergebnis (K1 bis K5).
Somit müssen für diese Fälle andere Regelungen (zum
Beispiel zur Ermächtigung oder zum Budgetübertrag)
definiert werden.
H.6.1 Externe Kostendecker
Externe Kostendecker dürfen grundsätzlich kein geplantes Defizit aufweisen und erwirtschaften ihre Aufwendungen durch die Verrechnung von Leistungen an
Dritte. Maßgeblich für die Steuerung ist die Erreichung
eines ausgeglichenen Ist-Ergebnisses.
Externe Kostendecker werden analog zu den anderen
Produkten geplant und durchlaufen den regelhaften
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Planungsprozess. Für den Haushaltsvollzug und das
Controlling gibt es allerdings Sonderregeln:
Die Ermächtigung des Gesamtsaldos erfolgt über
K1-K5 hinweg. Alle Aufwendungen und Erträge der
externen Kostendecker ergeben so ein ermächtigtes Globalbudget und K1 bis K5 sind gegenseitig
voll deckungsfähig.
Für die Ermächtigung der Teilbudgets für Investitionen (I1 und I2) werden die Standardregeln angewendet.
Der Budgetübertrag orientiert sich am Ergebnis der
Gebührenkalkulation.
Besondere Steuerung im Controllingprozess, da
spezielle Anforderungen aus der Gebührenkalkulation bestehen. Zum Beispiel muss die Steuerung
der Personalkosten (K2) auf der Grundlage der
„echten“ Ist-Kosten und nicht mit den aus Durchschnittswerten berechneten Kosten stattfinden.
Die Überschüsse bei Produkten von kostenrechnenden
Einrichtungen dürfen nicht zur Deckung von Aufwendungen anderer Produkte bzw. Einrichtungen verwandt
werden und werden deshalb von der hierarchischen
Deckungsfähigkeit ausgeschlossen.
Betroffen von dem Ausschluss aus der hierarchischen
Deckungsfähigkeit sind die folgenden Produkte externer Kostendecker:
Friedhofsverwaltung (Frh):
Produkte 553000, 553010.
Marktamt und Landwirtschaftsbehörde (ML):
Produkt 573010.
Stadtkämmerei/Stiftungsverwaltung (Stk/3):
Produkt 111340.
H.6.2 Ehemals plafonierte Dienststellen
Mit der Einführung des neuen einheitlichen Budgetmodells werden die bis zum 31.12.2013 geltenden Regelungen zur Plafonierung aufgehoben.
Betroffen davon sind die folgenden derzeit plafonierten
Dienststellen mit den folgenden Produkten:
Bildungscampus (BCN):
Stadtbibliothek (BCN/StB):
Produkte 217201, 218101, 231101,
243105, 272100.
Bildungszentrum (BCN/BZ):
Produkte 271100, 271101.
Amt für Kultur und Freizeit (KuF):
Produkte 273000, 273010, 353021, 367040.
Tiergarten (Tg):
Produkt 253010.
Für die Haushaltsjahre 2014 bis einschließlich 2016
werden für die genannten Dienststellen übergangsweise folgende, vom einheitlichen Budgetmodell abweichende Regelungen getroffen:
Die Budgetergebnisse werden ohne Einschränkung in das nächste Haushaltsjahr übertragen,
letztmalig also in das Haushaltsjahr 2017.
Alle Produkte einer ehemals plafonierten Dienststelle bilden einen Deckungsring. Mittelumschichtungen innerhalb eines Teilbudgets zwischen den
Produkten der jeweiligen Dienststelle gelten als
genehmigt. Beispielsweise können Mehraufwendungen im Teilbudget K1 eines Produktes nur
durch Minderaufwendungen im Teilbudget K1 eines anderen Produktes gedeckt werden.
H.6.3 Sonstige von der Budgetierung
ausgenommene Produkte
Neben den Produkten der externen Kostendecker werden die folgenden Produkte ebenfalls von der Standard-Budgetlogik ausgenommen:
Jobcenter Nürnberg (JCN):
Produkt 312900
Personalamt (PA):
Produkt 111231 (Beihilfe)
Produkt 111233 („Stellenplanteil B
und Nachwuchskräfte“)
Geschäftsbereichs-/referatsübergreifend:
Allgemeine Finanzwirtschaft:
Produkte 122000, 547010, 611100, 612100,
613000.
Beteiligungen:
Produkte 122410, 261002, 315300, 315601,
411000, 535000, 548000, 573020,
573030.
Nicht rechtsfähige Stiftungen:
Produkte 112001, 112002, 112003, 112004,
112005, 112006, 112007, 112008,
112009, 112010, 112011, 112012,
112013, 112014, 112015, 112016,
112017, 112018, 112019, 112020,
112021, 112022, 112023, 112024,
112025.
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