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Budgetmodell
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
H. Budgetierung
H.1 Vorbemerkungen
Das Thema Budgetierung hat bei der Stadt Nürnberg
eine lange Tradition, die sich bis in die 90er Jahre zurück verfolgen lässt.
Mit der Einführung des Produkthaushaltes zum
01.01.2014, in dem Produkte und eine outputorientierte
Steuerung eine wichtige Rolle spielen werden, wurde
das Budgetmodell an die neuen Erfordernisse angepasst. Der eingeschlagene Weg der dezentralen Ressourcenverantwortung soll dabei nicht verlassen werden. Da die Stadt Nürnberg mit der Umstellung auf die
neue Budgetlogik zum Teil Neuland betritt, sollen die
Jahre 2014 und 2015 dazu genutzt werden, Erfahrungen zu sammeln, und das Modell den Erfordernissen
anzupassen.
Ein Budget stellt grundsätzlich den finanziellen Ermächtigungsrahmen für die bewirtschaftende Stelle dar, in
welchem sie die zur Zielerreichung notwendigen Maßnahmen eigenverantwortlich einleiten, steuern und
überwachen muss.
Die den Dienststellen/Organisationseinheiten zugeordneten Produkte sollen ergebnisorientiert mit Leistungsund Finanzvorgaben gesteuert werden. Die Leistungsvorgaben werden dabei über Ziele und Kennzahlen
abgebildet. Die Finanzvorgaben erfolgen grundsätzlich
in Form von Budgets. Mit dem neuen Budgetmodell
wird den Produktverantwortlichen im Vergleich zum
bisherigen Modell mehr Steuerungskompetenz und -
verantwortung übertragen. Das vom Produktverantwortlichen zu verantwortende Budgetvolumen wurde erweitert.
Funktional gesehen erfolgt die Steuerung zukünftig auf
den vier Ebenen: Produkte, Dienststellen/Organisationseinheiten, Referate/Geschäftsbereiche und Gesamtstadt („Vier-Ebenen-Steuerung“). Mit
dieser hierarchischen Trennung soll die dezentrale
Ressourcenverantwortung gefördert werden. Aus Produktsicht heraus werden in der Regel Abteilungen für
die Leistungserstellung und -steuerung verantwortlich
sein. Leistungen werden zu Produkten (= Budgetebene) zusammengefasst, die von den Dienststellen zu
steuern und verantworten sind. Auf der nächsten
Steuerungsebene sollen die Referate/Geschäftsbereiche vor allem eine Finanzverantwortung für die vereinbarten Produktbudgets ihrer Dienststellen übernehmen, und, entsprechend der Regelungen steuernd eingreifen. Erst wenn auf dieser Steuerungsebene keine Lösungen erreicht werden können,
greift die Gesamtstadt steuernd ein.
In Anlehnung an die Begrifflichkeiten der KommHVDoppik (siehe Muster zu § 4 Abs. 4 KommHV-Doppik),
in dem für die Darstellung der internen Leistungsbeziehungen auch die Begriffe Erträge und Aufwendungen
benutzt werden, werden im Budgetierungshandbuch
durchgängig die Begriffe Erträge und Aufwendungen
verwendet.
H.2 Budgetmodell
Im Produkthaushalt sind Produkte mit den zugehörigen
Finanzdaten, Zielen und Kennzahlen das zentrale
Steuerungselement. Aus diesem Grunde werden die
Budgets bei der Stadt Nürnberg - unter Beachtung des
§ 4 KommHV-Doppik - unterhalb der Teilhaushalte
(= Geschäftsbereiche/Referate) auf der Produktebene
festgelegt und durch den jeweiligen Produktverantwortlichen verantwortet.
H.2.1 Produktbudgets
Zur besseren Informationsgewinnung (Transparenz)
und zur Trennung unterschiedlicher steuerungsrelevanter Bestandteile ist ein Produkt in mehreren Teilbudgets
aufgeteilt:
Die Teilbudgets K1 bis K5 umfassen den konsumtiven
Bereich mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträ108
gen. Die Teilbudgets I1 und I2 bilden die Einzahlungen
und Auszahlungen für Investitionen ab.
Eine detaillierte Auflistung der Zuordnung der einzelnen
Sachkonten zu den jeweiligen Teilbudgets ist im Band 1
in der Anlage K2 im Anhang abgedruckt.
Im Band 2 werden in den Produktdatenblättern die
Finanzdaten analog der Teilbudgetlogik abgebildet. Die
Ermächtigung durch den Stadtrat erfolgt jeweils getrennt nach den einzelnen Teilbudgets. Die innerhalb
und zwischen Produkten möglichen Deckungsfähigkeiten werden im Gliederungspunkt H.4 ausführlich erläutert.
In den folgenden Ausführungen werden die Ermächtigungen und die Inhalte der einzelnen Teilbudgets im
Detail beschrieben.
Teilbudget K1 - Sachmittel
Beim Teilbudget K1 wird der Saldo aus den Erträgen
und Aufwendungen ergebnisorientiert ermächtigt.
Das Teilbudget K1 umfasst alle konsumtiven Sachaufwendungen und -erträge, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Produkterstellung stehen und nicht
K2, K3 und K5 zugeordnet werden. Zudem werden die
bisher zu den Personalaufwendungen gezählten Aufwendungen für Aus-/Fortbildung und die Aufwendungen
für Dozenten und Honorarkräfte dem Sachmittelbudget
zugeordnet. Zentral verwaltete, querbewirtschaftete
Sachkonten sind Bestandteil des Teilbudgets K1 in den
betroffenen Produkten.
Die Steuerung des Teilbudgets K1 liegt voll im Verantwortungsbereich der Produktverantwortlichen.
Teilbudget K2 - Personal (nur Aktive)
Beim Teilbudget K2 wird der Saldo aus den Erträgen
und Aufwendungen ergebnisorientiert ermächtigt.
Das Teilbudget K2 berücksichtigt die Personalaufwendungen und -zuwendungen für aktive Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, die im Stellenplan geführt werden. Das
sind alle auf Arbeitgeberseite anfallenden Geld- und
Sachleistungen an Beamte, tariflich Beschäftigte und
sonstige Beschäftigte, die nicht Versorgungsempfänger
sind.
Gegenüber der bislang gültigen Definition der „Aktivpersonalkosten“ (= Bruttoaktivbezüge, -vergütungen
und -löhne ohne die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Versorgungsumlagen und Beihilfen) sollen
künftig hierunter auch Dienstaufwendungen (zum Beispiel Bezüge und Entgelte, Zulagen, Sonderzahlungen
und Jubiläumszuwendungen) fallen. Insbesondere
werden auch die sogenannten Personalnebenkosten
wie Beiträge zu Versorgungskassen und Sozialversicherungen (Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung), Beihilfe und Unterstützungsleistungen sowie im
Rahmen der Rückstellungsbildung periodengerecht zu
berücksichtigende Aufwendungen (zum Beispiel für
Beihilfe, Urlaub und Pensionen) in das Budget integriert. Aufwendungen für nicht mehr aktive Beschäftigte
(Versorgungsempfänger) werden in das Teilbudget K5
mit einbezogen.
Das Personalbudget beinhaltet neben den Personalaufwendungen ebenso die Erträge für Erstattungen und
Zuwendungen (zum Beispiel Lehrpersonalzuschüsse
und die Kind bezogene Förderung nach BayKiBiG), die
mehrheitlich für Personal geleistet werden.
Die Personalaufwendungen werden im Rahmen der
Haushaltsplanung und Budgetaufstellung auf der Basis
von Durchschnittskosten (= Bewertungskomponente)
und dem Stellenplan (= Mengenkomponente) ermittelt.
Die bis zum Haushalt 2013 gültigen Budgetregeln sahen bei vakanten Stellen eine Beteiligung des Gesamthaushalts an den durch die Vakanz eingesparten Personalaufwendungen vor. Realisiert wurde diese Beteiligung zuletzt dadurch, dass eine Budgetgutschrift ab
dem ersten Tag der Freihaltung nur im Umfang von 50
% der eingesparten Aktivpersonalkosten (= Bruttoaktivbezüge, -vergütungen und -löhne ohne die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Versorgungsumlagen und Beihilfen) gewährt wurde. In den letzten Jahren (ohne Wiederbesetzungssperre) erhielten die
Dienststellen und der Gesamthaushalt jährlich aufgrund
freier Stellen(anteile) Mittel in der Größenordnung von
jeweils circa 5 Mio. €. Um eine zusätzliche Belastung
zukünftiger Haushalte auszuschließen, soll der Gesamthaushalt im neuen Modell weiterhin wie bisher an
der Stellenfreihaltung beteiligt werden und zwar in der
gleichen Höhe, wie die Berechnung nach dem alten
Budgetmodell ergeben hat, nämlich 5 Mio. €. Nach
Abwägung aller Vor- und Nachteile soll aus Verwaltungsvereinfachungsgründen die Beteiligung des Gesamthaushaltes abrechnungstechnisch bereits bei der
Haushaltsplanung berücksichtigt werden. Hierzu wer109
den die aus Durchschnittskosten und dem entsprechenden Stellenwert und dem VK-Anteil aller Planstellen berechneten Werte um 1 % gekürzt. Über die gesamte Stadt hinweg gesehen ergibt dies 5 Mio. €. Dieser Betrag wird zentral veranschlagt (Allgemeine Finanzwirtschaft; L612100999). Die Konsequenz aus
dieser Vorgehensweise ist, dass die Produkte zu Beginn des Jahres erst einmal mit einer Unterdeckung
starten. Mit jeder Stellenfreihaltung wird diese Unterdeckung sukzessive ausgeglichen. Ab dem Zeitpunkt, ab
dem die Unterdeckung vollständig ausgeglichen ist,
stehen mit jeder weiteren Stelle freie Mittel zur Verfügung, die dann im Rahmen der Deckungsregeln verwendet werden können. Falls bei einer Dienststelle im
gesamten Jahr keine ausreichenden budgetverbessernden Sachverhalte anfallen würde das K2-Budget
negativ abschließen. Damit der Dienststelle/Organisationseinheit in diesem Falle keine Nachteile
entstehen, wird im Rahmen der Controllinggespräche
eine Kompensation für den negativen Vortrag ermittelt
und die systembedingte Unterdeckung ausgeglichen
werden.
Teilbudget K3 -Sozialtransferleistungen und
Zuwendungen
Beim Teilbudget K3 wird grundsätzlich der Saldo aus
den Erträgen und Aufwendungen ergebnisorientiert
ermächtigt. Eine Einzelermächtigung erfolgt für die
Zuwendungen (Zuschüsse und Zuweisungen), die im
Band 1, Gliederungspunkt I.2.2 in der Liste der Zuschüsse und Zuweisungen dargestellt sind.
Das Teilbudget K3 weist alle Aufwendungen und Erträge für Sozialtransferleistungen und Zuwendungen
(= Zuweisungen und Zuschüsse) aus. Das Teilbudget
K3 wird demzufolge nur bei einem kleinen Teil der
Dienststellen/Organisationseinheiten (vor allem im
Kultur- und Sozialbereich) von Bedeutung sein.
Bestimmte Transferaufwendungen wie Gewerbesteuerumlagen, Bezirksumlagen und Verlustausgleiche wurden dem Budget K5 zugeordnet.
Teilbudget K4 - Interne Leistungsbeziehungen
Beim Teilbudget K4 wird der Saldo aus den Erträgen
und Aufwendungen ergebnisorientiert ermächtigt.
Im Teilbudget K4 werden sowohl die Erträge als auch
die Aufwendungen aus Verwaltungskostenerstattungen
(VKE) und internen Leistungsverrechnungen (ILV)
dargestellt.
Die Steuerung der Leistungen, die über die ILV und
VKE verrechnet werden, erfolgt vorerst primär bei den
leistungserbringenden Einheiten. Budgetabweichungen
haben erst einmal keine haushaltsrechtlichen Konsequenzen und verbleiben als Plan-Ist-Abweichungen auf
dem Produkt. Bei den leistungsempfangenden Einheiten werden die ILV und VKE Gegenstand des Berichtswesens und der Controllinggespräche um Abweichungen aufzuzeigen und zu untersuchen. Mittelfristig
wird angestrebt, das Teilbudget K4 in die Steuerung
durch die Leistungsempfänger mit einzubeziehen.
Teilbudget K5 - Sonstiges
Beim Teilbudget K5 werden die Sachkonten einzeln
ermächtigt (siehe Band 1, Gliederungspunkt I.2.3).
Im Teilbudget K5 sind alle sonstigen Sachkonten, die
keinem anderen Teilbudget zugerechnet werden können, beziehungsweise direkt dem Gesamthaushalt
(Allgemeine Finanzwirtschaft) zugeordnet werden sollen, enthalten. Es handelt sich hierbei unter anderem
um folgende Posten:
Personalaufwendungen für ehemalige, nicht
mehr aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Gewerbesteuerumlage, Bezirksumlage und
Verlustausgleiche.
Konsumtive Bestandteile von Investitionsmaßnahmen, zum Beispiel Gebäudeunterhalt und
Betriebsmittel.
Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung der Sonderposten.
Eine Steuerungswirkung über die Produkte ist mit diesem Teilbudget nicht direkt verbunden. Das Teilbudget
dient insbesondere zur Information und dem vollständigen Ausweis aller sonstigen Produktaufwendungen und
-erträge. Aufgrund der zum Teil starken Plan-IstSchwankungen werden die Über- und Unterschreitungen lediglich zentral überwacht und in den jeweiligen
Controllinggesprächen mit den Produktverantwortlichen
abgestimmt.
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