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Budgetmodell

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H. Budgetierung H.1 Vorbemerkungen Das Thema Budgetierung hat bei der Stadt Nürnberg eine lange Tradition, die sich bis in die 90er Jahre zu￾rück verfolgen lässt. Mit der Einführung des Produkthaushaltes zum 01.01.2014, in dem Produkte und eine outputorientierte Steuerung eine wichtige Rolle spielen werden, wurde das Budgetmodell an die neuen Erfordernisse ange￾passt. Der eingeschlagene Weg der dezentralen Res￾sourcenverantwortung soll dabei nicht verlassen wer￾den. Da die Stadt Nürnberg mit der Umstellung auf die neue Budgetlogik zum Teil Neuland betritt, sollen die Jahre 2014 und 2015 dazu genutzt werden, Erfahrun￾gen zu sammeln, und das Modell den Erfordernissen anzupassen. Ein Budget stellt grundsätzlich den finanziellen Ermäch￾tigungsrahmen für die bewirtschaftende Stelle dar, in welchem sie die zur Zielerreichung notwendigen Maß￾nahmen eigenverantwortlich einleiten, steuern und überwachen muss. Die den Dienststellen/Organisationseinheiten zugeord￾neten Produkte sollen ergebnisorientiert mit Leistungs￾und Finanzvorgaben gesteuert werden. Die Leistungs￾vorgaben werden dabei über Ziele und Kennzahlen abgebildet. Die Finanzvorgaben erfolgen grundsätzlich in Form von Budgets. Mit dem neuen Budgetmodell wird den Produktverantwortlichen im Vergleich zum bisherigen Modell mehr Steuerungskompetenz und - verantwortung übertragen. Das vom Produktverantwort￾lichen zu verantwortende Budgetvolumen wurde erwei￾tert. Funktional gesehen erfolgt die Steuerung zukünftig auf den vier Ebenen: Produkte, Dienststel￾len/Organisationseinheiten, Referate/Geschäftsberei￾che und Gesamtstadt („Vier-Ebenen-Steuerung“). Mit dieser hierarchischen Trennung soll die dezentrale Ressourcenverantwortung gefördert werden. Aus Pro￾duktsicht heraus werden in der Regel Abteilungen für die Leistungserstellung und -steuerung verantwortlich sein. Leistungen werden zu Produkten (= Budgetebe￾ne) zusammengefasst, die von den Dienststellen zu steuern und verantworten sind. Auf der nächsten Steuerungsebene sollen die Refera￾te/Geschäftsbereiche vor allem eine Finanzverantwor￾tung für die vereinbarten Produktbudgets ihrer Dienst￾stellen übernehmen, und, entsprechend der Regelun￾gen steuernd eingreifen. Erst wenn auf dieser Steue￾rungsebene keine Lösungen erreicht werden können, greift die Gesamtstadt steuernd ein. In Anlehnung an die Begrifflichkeiten der KommHV￾Doppik (siehe Muster zu § 4 Abs. 4 KommHV-Doppik), in dem für die Darstellung der internen Leistungsbezie￾hungen auch die Begriffe Erträge und Aufwendungen benutzt werden, werden im Budgetierungshandbuch durchgängig die Begriffe Erträge und Aufwendungen verwendet. H.2 Budgetmodell Im Produkthaushalt sind Produkte mit den zugehörigen Finanzdaten, Zielen und Kennzahlen das zentrale Steuerungselement. Aus diesem Grunde werden die Budgets bei der Stadt Nürnberg - unter Beachtung des § 4 KommHV-Doppik - unterhalb der Teilhaushalte (= Geschäftsbereiche/Referate) auf der Produktebene festgelegt und durch den jeweiligen Produktverantwort￾lichen verantwortet. H.2.1 Produktbudgets Zur besseren Informationsgewinnung (Transparenz) und zur Trennung unterschiedlicher steuerungsrelevan￾ter Bestandteile ist ein Produkt in mehreren Teilbudgets aufgeteilt: Die Teilbudgets K1 bis K5 umfassen den konsumtiven Bereich mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträ￾108 gen. Die Teilbudgets I1 und I2 bilden die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen ab. Eine detaillierte Auflistung der Zuordnung der einzelnen Sachkonten zu den jeweiligen Teilbudgets ist im Band 1 in der Anlage K2 im Anhang abgedruckt. Im Band 2 werden in den Produktdatenblättern die Finanzdaten analog der Teilbudgetlogik abgebildet. Die Ermächtigung durch den Stadtrat erfolgt jeweils ge￾trennt nach den einzelnen Teilbudgets. Die innerhalb und zwischen Produkten möglichen Deckungsfähigkei￾ten werden im Gliederungspunkt H.4 ausführlich erläu￾tert. In den folgenden Ausführungen werden die Ermächti￾gungen und die Inhalte der einzelnen Teilbudgets im Detail beschrieben. Teilbudget K1 - Sachmittel Beim Teilbudget K1 wird der Saldo aus den Erträgen und Aufwendungen ergebnisorientiert ermächtigt. Das Teilbudget K1 umfasst alle konsumtiven Sachauf￾wendungen und -erträge, die im unmittelbaren Zusam￾menhang mit der Produkterstellung stehen und nicht K2, K3 und K5 zugeordnet werden. Zudem werden die bisher zu den Personalaufwendungen gezählten Auf￾wendungen für Aus-/Fortbildung und die Aufwendungen für Dozenten und Honorarkräfte dem Sachmittelbudget zugeordnet. Zentral verwaltete, querbewirtschaftete Sachkonten sind Bestandteil des Teilbudgets K1 in den betroffenen Produkten. Die Steuerung des Teilbudgets K1 liegt voll im Verant￾wortungsbereich der Produktverantwortlichen. Teilbudget K2 - Personal (nur Aktive) Beim Teilbudget K2 wird der Saldo aus den Erträgen und Aufwendungen ergebnisorientiert ermächtigt. Das Teilbudget K2 berücksichtigt die Personalaufwen￾dungen und -zuwendungen für aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Stellenplan geführt werden. Das sind alle auf Arbeitgeberseite anfallenden Geld- und Sachleistungen an Beamte, tariflich Beschäftigte und sonstige Beschäftigte, die nicht Versorgungsempfänger sind. Gegenüber der bislang gültigen Definition der „Aktiv￾personalkosten“ (= Bruttoaktivbezüge, -vergütungen und -löhne ohne die Arbeitgeberanteile zur Sozialversi￾cherung, Versorgungsumlagen und Beihilfen) sollen künftig hierunter auch Dienstaufwendungen (zum Bei￾spiel Bezüge und Entgelte, Zulagen, Sonderzahlungen und Jubiläumszuwendungen) fallen. Insbesondere werden auch die sogenannten Personalnebenkosten wie Beiträge zu Versorgungskassen und Sozialversi￾cherungen (Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversiche￾rung), Beihilfe und Unterstützungsleistungen sowie im Rahmen der Rückstellungsbildung periodengerecht zu berücksichtigende Aufwendungen (zum Beispiel für Beihilfe, Urlaub und Pensionen) in das Budget inte￾griert. Aufwendungen für nicht mehr aktive Beschäftigte (Versorgungsempfänger) werden in das Teilbudget K5 mit einbezogen. Das Personalbudget beinhaltet neben den Personal￾aufwendungen ebenso die Erträge für Erstattungen und Zuwendungen (zum Beispiel Lehrpersonalzuschüsse und die Kind bezogene Förderung nach BayKiBiG), die mehrheitlich für Personal geleistet werden. Die Personalaufwendungen werden im Rahmen der Haushaltsplanung und Budgetaufstellung auf der Basis von Durchschnittskosten (= Bewertungskomponente) und dem Stellenplan (= Mengenkomponente) ermittelt. Die bis zum Haushalt 2013 gültigen Budgetregeln sa￾hen bei vakanten Stellen eine Beteiligung des Gesamt￾haushalts an den durch die Vakanz eingesparten Per￾sonalaufwendungen vor. Realisiert wurde diese Beteili￾gung zuletzt dadurch, dass eine Budgetgutschrift ab dem ersten Tag der Freihaltung nur im Umfang von 50 % der eingesparten Aktivpersonalkosten (= Bruttoaktiv￾bezüge, -vergütungen und -löhne ohne die Arbeitge￾beranteile zur Sozialversicherung, Versorgungsumla￾gen und Beihilfen) gewährt wurde. In den letzten Jah￾ren (ohne Wiederbesetzungssperre) erhielten die Dienststellen und der Gesamthaushalt jährlich aufgrund freier Stellen(anteile) Mittel in der Größenordnung von jeweils circa 5 Mio. €. Um eine zusätzliche Belastung zukünftiger Haushalte auszuschließen, soll der Ge￾samthaushalt im neuen Modell weiterhin wie bisher an der Stellenfreihaltung beteiligt werden und zwar in der gleichen Höhe, wie die Berechnung nach dem alten Budgetmodell ergeben hat, nämlich 5 Mio. €. Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile soll aus Verwal￾tungsvereinfachungsgründen die Beteiligung des Ge￾samthaushaltes abrechnungstechnisch bereits bei der Haushaltsplanung berücksichtigt werden. Hierzu wer￾109 den die aus Durchschnittskosten und dem entspre￾chenden Stellenwert und dem VK-Anteil aller Planstel￾len berechneten Werte um 1 % gekürzt. Über die ge￾samte Stadt hinweg gesehen ergibt dies 5 Mio. €. Die￾ser Betrag wird zentral veranschlagt (Allgemeine Fi￾nanzwirtschaft; L612100999). Die Konsequenz aus dieser Vorgehensweise ist, dass die Produkte zu Be￾ginn des Jahres erst einmal mit einer Unterdeckung starten. Mit jeder Stellenfreihaltung wird diese Unterde￾ckung sukzessive ausgeglichen. Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Unterdeckung vollständig ausgeglichen ist, stehen mit jeder weiteren Stelle freie Mittel zur Verfü￾gung, die dann im Rahmen der Deckungsregeln ver￾wendet werden können. Falls bei einer Dienststelle im gesamten Jahr keine ausreichenden budgetverbes￾sernden Sachverhalte anfallen würde das K2-Budget negativ abschließen. Damit der Dienststel￾le/Organisationseinheit in diesem Falle keine Nachteile entstehen, wird im Rahmen der Controllinggespräche eine Kompensation für den negativen Vortrag ermittelt und die systembedingte Unterdeckung ausgeglichen werden. Teilbudget K3 -Sozialtransferleistungen und Zuwendungen Beim Teilbudget K3 wird grundsätzlich der Saldo aus den Erträgen und Aufwendungen ergebnisorientiert ermächtigt. Eine Einzelermächtigung erfolgt für die Zuwendungen (Zuschüsse und Zuweisungen), die im Band 1, Gliederungspunkt I.2.2 in der Liste der Zu￾schüsse und Zuweisungen dargestellt sind. Das Teilbudget K3 weist alle Aufwendungen und Erträ￾ge für Sozialtransferleistungen und Zuwendungen (= Zuweisungen und Zuschüsse) aus. Das Teilbudget K3 wird demzufolge nur bei einem kleinen Teil der Dienststellen/Organisationseinheiten (vor allem im Kultur- und Sozialbereich) von Bedeutung sein. Bestimmte Transferaufwendungen wie Gewerbesteuer￾umlagen, Bezirksumlagen und Verlustausgleiche wur￾den dem Budget K5 zugeordnet. Teilbudget K4 - Interne Leistungsbeziehungen Beim Teilbudget K4 wird der Saldo aus den Erträgen und Aufwendungen ergebnisorientiert ermächtigt. Im Teilbudget K4 werden sowohl die Erträge als auch die Aufwendungen aus Verwaltungskostenerstattungen (VKE) und internen Leistungsverrechnungen (ILV) dargestellt. Die Steuerung der Leistungen, die über die ILV und VKE verrechnet werden, erfolgt vorerst primär bei den leistungserbringenden Einheiten. Budgetabweichungen haben erst einmal keine haushaltsrechtlichen Konse￾quenzen und verbleiben als Plan-Ist-Abweichungen auf dem Produkt. Bei den leistungsempfangenden Einhei￾ten werden die ILV und VKE Gegenstand des Be￾richtswesens und der Controllinggespräche um Abwei￾chungen aufzuzeigen und zu untersuchen. Mittelfristig wird angestrebt, das Teilbudget K4 in die Steuerung durch die Leistungsempfänger mit einzubeziehen. Teilbudget K5 - Sonstiges Beim Teilbudget K5 werden die Sachkonten einzeln ermächtigt (siehe Band 1, Gliederungspunkt I.2.3). Im Teilbudget K5 sind alle sonstigen Sachkonten, die keinem anderen Teilbudget zugerechnet werden kön￾nen, beziehungsweise direkt dem Gesamthaushalt (Allgemeine Finanzwirtschaft) zugeordnet werden sol￾len, enthalten. Es handelt sich hierbei unter anderem um folgende Posten:  Personalaufwendungen für ehemalige, nicht mehr aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.  Gewerbesteuerumlage, Bezirksumlage und Verlustausgleiche.  Konsumtive Bestandteile von Investitionsmaß￾nahmen, zum Beispiel Gebäudeunterhalt und Betriebsmittel.  Abschreibungen und Erträge aus der Auflö￾sung der Sonderposten. Eine Steuerungswirkung über die Produkte ist mit die￾sem Teilbudget nicht direkt verbunden. Das Teilbudget dient insbesondere zur Information und dem vollständi￾gen Ausweis aller sonstigen Produktaufwendungen und -erträge. Aufgrund der zum Teil starken Plan-Ist￾Schwankungen werden die Über- und Unterschreitun￾gen lediglich zentral überwacht und in den jeweiligen Controllinggesprächen mit den Produktverantwortlichen abgestimmt. 110

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