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Vermögens- und Finanzlage

Haushalt 2015 · Seiten 7–21 · Seiten 7–21 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

F.4 Vermögens- und Finanzlage Das städtische Vermögen steigt seit Jahren kontinuier￾lich an. Die Bilanzsumme hat sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt: Zur Beurteilung der Vermögens- und Finanzlage wer￾den in den folgenden Ausführungen ausgewählte Ver￾mögens- und Finanzposten, nämlich  das Anlagevermögen,  die Verbindlichkeiten und Schulden,  die Rücklagen und Rückstellungen und  die Liquidität und Kassenkredite einer näheren Betrachtung unterzogen: 25 F.4.1 Anlagevermögen Das städtische Anlagevermögen wies in den letzten Jahren einen deutlichen Trend nach oben auf. Beson￾ders hervorzuheben ist die Neubewertung der städti￾schen Grundstücke im Jahr 2013, durch die der Sprung über die 4 Mrd. €-Grenze gelungen ist. Zwischen den Jahren 2012 und 2013 (für diese Jahre liegen die Bi￾lanzen vor) erhöhte sich das Anlagevermögen dadurch um 17,0 % (Vorjahr: 2,3 %). In den Folgejahren 2014 und 2015 haben sich Nettoin￾vestitionen laut MIP und Abschreibungen in Summe in etwa auf gleichem Niveau eingependelt. Die Neustruk￾turierung des MIP wirkt sich hier gegenüber den Vorjah￾ren etwas reduzierend auf die Planwerte aus. Die tatsächliche Entwicklung des Anlagevermögens wird stark von den bilanziellen Aktivierungen abhän￾gen. Hier sind gegenüber den dargestellten Werten noch deutliche Verschiebungen zu erwarten, die unter anderem auf den Baufortschritt im Vergleich zu den angesetzten Mitteln zurückgeführt werden können. Im Jahr 2015 werden die geplanten Nettoinvestitionen um 14,8 Mio. € über den geplanten Abschreibungen liegen. 26 Investitionen in den Jahren 2015 - 2018 Die städtischen Investitionen werden im Mittelfristigen Investitionsplan (MIP) festgeschrieben und wirken sich mittelbar auf den Ergebnishaushalt aus. Sie belasten das Ergebnis in den Folgejahren durch Abschreibungen und durch die finanzierungsbedingten Zinsaufwendun￾gen. Ferner entstehen bei neuen Einrichtungen dauer￾haft zusätzliche Betriebskosten (Personal, Unterhalt etc.). Der MIP 2015-2018 wurde über den Gesamtzeitraum gesehen mit einem nochmals erhöhten Niveau geplant (+ 7,9 % mehr städtische Mittel, brutto + 8,7%). Der MIP erreicht damit im vierjährigen Planungszeitraum ein Volumen von 815,4 Mio. € bzw. 421,4 Mio. € an städtischen Mitteln. Die Werte des ersten Jahres sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 40,8 % auf 113,4 Mio. € bei den städtischen Mitteln angestiegen. Die Bruttoinvestitionen mit Fördermitteln betragen bei einem Wachstum von 26,6 % 196,4 Mio. €. Die Angaben beziehen sich jeweils auf den investiven Anteil. Folgende neue bzw. zusätzliche Maßnahmen sind dabei hervorzuheben:  Hortnotprogramm (9,5 Mio. €)  Kita van-Gogh-Straße (6 Mio. €)  Thoner Espan - Provisorien für Schule und Hort (4,9 Mio. €)  Uhlandstraße im Bereich der Uhlandschule (1,4 Mio. €)  Straßenbahn bis Wegfeld: Bau (1,3 Mio. € zusätzlich)  Äußere Sulzbacher Straße ( insgesamt 2,1 Mio. €)  Wöhrder See (3,5 Mio. €)  Umzug Verkehrsrechner (3,0 Mio. €)  Generalsanierung U-Bahnhof Muggenhof (2,9 Mio. €)  Planungskosten StUB (2,5 Mio. €)  Ringbuslinien (1,9 Mio. € in 2016)  Höhere Planungsmittel für H, SÖR und wbg-k (2,7 Mio. € zusätzlich, insgesamt plus 11,2 Mio. € zusätzlich über reguläre Fort￾schreibung hinaus)  Anschlussstelle Langwasser und Gleiwitzer Str. wegen A6-Umbau (2,1 Mio. €, davon städ￾tisch 1,1 Mio. €) Alle weiteren Maßnahmen wurden entsprechend fort￾geschrieben. Aus technischen Gründen werden bei der grafischen Darstellung auf der nächsten Seite sowohl investive als auch konsumtive Bestandteile des MIP abgebildet. Die Darstellungen basieren ferner noch auf der bisherigen Erstellungslogik mit einer leicht abweichenden Zahlen￾basis. Voraussichtlich mit dem nächsten Haushalt wer￾den im Rahmen des Abrundungsprojektes der SAP￾Software die Werte ebenfalls auf die neue Logik und auf ausschließlich investive Bestandteile umgestellt. 27 28 2016 2017 2018 2013 18.725 - - 2014 21.412 19.858 - 2015 177.339 100.830 45.348 Summe 217.476 120.688 45.348 Nachrichtlich: Im Mittelfristigen Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahmen. 115.800 104.900 57.000 Neue Verpflichtungsermächtigungen laut Haushaltssatzung: 177.339.000 € 100.830.000 € 45.348.000 € 323.517.000 € 1) Durch einen Beschluss des Stadtrats zum Haushaltsvollzug 2015 wird sichergestellt, dass die hier ausgewiesenen bzw. im Vollzug bewilligten Verpflichtungsermächtigungen, mit Ausnahme der U-Bahnansätze, der Ansätze für Schulen, Kindertagesstätten, die Kapitalerhöhung NürnbergMesse und den Ausbau des Frankenschnellwegs nur bis zur Hälfte freigegeben werden können. Die Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren, die nicht in Anspruch genommen wurden („freigegeben wurden“), werden erneut veranschlagt und bedürfen der Beschlussfassung durch den Stadtrat. Als Verpflichtungsermächtigung bezeichnet man eine im Haushaltsplan veranschlagte Ermächtigung, die es ermöglicht, Verpflichtungen für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen einzugehen, die erst in späteren Haushaltsjahren zu Auszahlungen führen. Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen Voraussichtlich fällige Auszahlungen in 1.000 € Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan des Jahres 1) 29 F.4.2 Verbindlichkeiten und Schulden Die Schulden der Stadt Nürnberg im Kernhaushalt sind zum Jahresende 2013 auf den Stand von 1.256,2 Mio. € gesunken. Darin enthalten sind die Verbindlichkeiten aus Krediten, also die klassischen Darlehen von Spar￾kassen und Banken, die Anleihe, Schuldscheindarlehen sowie die Verbindlichkeiten aus ÖPP/ÖÖP-Verträgen (sogenannte kreditähnliche Rechtsgeschäfte). Die Stadt Nürnberg trägt hiermit explizit der wachsenden Bedeu￾tung dieser Verträge Rechnung, in dem diese - im Gegensatz zu anderen Kommunen - in die Verschul￾denszahlen mit einbezogen werden. Zum Jahresende 2014 werden die Verbindlichkeiten der Stadt voraussichtlich im Ist auf einen Planwert von 1.300,3 Mio. € steigen. Hierin enthalten ist mit 19,8 Mio. € erstmals der ÖPP-Vertrag des fertiggestellten Förder￾zentrums Paul-Moor. Die insgesamt höhere Verschul￾dung gegenüber dem Planwert ist den rückläufigen Steuererträgen bei der Gewerbesteuer geschuldet. Entsprechend der Haushaltsplanung wird sich dann die Verschuldung im Jahr 2015 um 9,9 Mio. € auf 1.310,2 Mio. € erhöhen. Die Schulden der städtischen Eigenbetriebe sind in zwei grundlegende Kategorien zu unterteilen: Bei den Eigenbetrieben Service Öffentlicher Raum (SÖR), NürnbergBad (NüBad) und Frankenstadion (FSN) müssen die Verlustausgleiche und somit auch Teile des Schuldendienstes aus dem Kernhaushalt bedient werden. NürnbergStift (NüSt) wird aufgrund möglicher Kreditaufnahmen für Investitionen in den nächsten Jahren jetzt ebenfalls dieser Kategorie zuge￾ordnet. Aus diesen Gründen sind diese Schulden in der Bewertung gedanklich dem Kernhaushalt zuzuordnen. Anders gestaltet es sich bei der Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN) und bei der Abfallwirtschaft (ASN): Diese Eigenbetriebe sind externe Kostendecker, die ihre Aufwendungen und ihren Kapitaldienst aus ihren Einnahmen und Gebühren komplett selbst refi￾nanzieren müssen. Bei der Schuldenentwicklung insgesamt ist eine ähnli￾che Entwicklung wie beim Kernhaushalt festzustellen. Während bei den gebührenfinanzierten Eigenbetrieben ASN und SUN leicht rückläufige Tendenzen verzeich￾net werden können (- 2,8 Mio. €), erhöhen sich bei den steuerfinanzierten Eigenbetrieben NüBad, NüSt und FSN und SÖR die Verschuldungszahlen um 8,8 Mio. €. Bei NüBad schlagen die Investitionen in Langwasser mit einer Nettokreditaufnahme von 5,3 Mio. € zu Buche. SÖR hat bislang keine Verschuldung am Kapitalmarkt, für 2015 sind zum Jahresende 2,0 Mio. € vorgesehen. Als Fazit für den Haushalt 2015 lässt sich somit ein Anstieg der Planverschuldung im Kernhaushalt und bei den steuerfinanzierten Eigenbetrieben feststellen. An￾hand der Zahlen wird deutlich, dass trotz insgesamt guter Konjunkturerwartungen die umfangreiche Investi￾tionstätigkeit ihren Niederschlag in einer Neuverschul￾dung findet. Vor dem Hintergrund eines Anstiegs der städtischen Mittel der Investitionen von 32,9 Mio. € oder 40,8 % gegenüber 2014 erscheint dies jedoch nach￾vollziehbar. 30 31 Anlage 9 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten aus Krediten und kreditähnlichen Rechtsgeschäften1) sowie Verpflichtungen nach Art. 72 Abs. 2 GO Arten der Verbindlichkeiten aus Krediten und kreditähnlichen Rechtsgeschäften Stand zu Beginn des Vorjahres 2014 Stand zu Be￾ginn des Haus￾haltsjahres 201515) mit einer Restlaufzeit der Verbindlichkeiten von Veränderung im Haus￾haltsjahr +/- Stand am Ende des Haushalts￾jahres 2015 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahren mehr als 5 Jahren TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 1 2 3 4 5 6 7 1. Anleihen2) 80.000 80.000 - - 80.000 0 80.000 2. Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten3) 1.127.228 1.156.118 - - - 14.950 1.171.068 2.1 vom Bund - - - - - - - 2.2 vom Land 5 5 0,6 2 2 -0,6 4 2.3 von Gemeinden und Gemeindeverbänden - - - - - - - 2.4 von Zweckverbänden u. dgl. - - - - - - - 2.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich - 50.000 1.666 6.667 41.667 -1.670 48.330 2.6 von Sondervermögen - - - - - - - 2.7 von verbundenen Unternehmen - - - - - - - 2.8 von Beteiligungen - - - - - - - 2.9 von sonstigen öffentli￾chen Sonderrechnungen - - - - - - - 2.10 vom Kreditmarkt4) 1.127.223 1.106.113 50.025 211.517 844.571 16.621 1.122.734 Summe Verbindlichkeiten aus Anleihen und Investitionskredi￾ten (1. + 2.) 1.207.229 1.236.118 - - - 14.950 1.251.068 3.1 Kreditähnliche Rechtsge￾schäfte aus PPP-Projekten 48.926 64.173 -5.014 59.159 Summe Verbindlichkeiten aus Anleihen und Investitionskredi￾ten sowie PPP-Projekten 1.256.154 1.300.291 - - - 9.936 1.310.227 32 Arten der Verbindlichkeiten aus Krediten und kreditähnlichen Rechtsgeschäften Stand zu Beginn des Vorjahres 2014 Stand zu Beginn des Haushalts￾jahres 201515) mit einer Restlaufzeit der Verbindlichkeiten von Veränderung im Haus￾haltsjahr +/- Stand am Ende des Haushalts￾jahres 2014 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jah￾ren mehr als 5 Jahren TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 1 2 3 4 5 6 7 3.2 Weitere kreditähnliche Rechtsgeschäfte5),6) 3.21 Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden 4.434 3.675 -554 3.121 3.22 Restkaufgelder im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften - - - - 3.23 Leasinggeschäfte - - - - 3.24 Leibrentenverträge 823 738 -85 653 3.25 Schuldübernahmen - - - - 3.26 Verträge über die Durch￾führung städtebaulicher Maßnahmen - - - - 3.27 Verpflichtung zur Ge￾währung von Schulden￾diensthilfen an Dritte - - - - 3.28 Sonstige einer Kredit￾aufnahme gleich￾kommende Vorgänge 123 104 -19 85 4. Summe Verbindlichkeiten aus Anleihen und Investiti￾onskrediten, PPP-Projekten und weiterer kreditähn￾licher Rechtsgeschäfte 1.261.534 1.304.808 - - - 9.278 1.314.086 Nachrichtlich: 1. Innere Darlehen von rechtlich unselbststän￾digen Einrichtungen 2. Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung7) 553.929 536.572 8.166 544.738 2.1 aus Krediten14) 541.834 525.056 525.056 8.745 533.801 2.2 aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 12.095 11.516 -579 10.937 33 Übersicht über Verpflichtungen nach Art. 72 Abs. 2 GO, Art. 66 Abs. 2 LKrO, Art. 64 Abs. 2 BezO – voraussichtlicher Stand der eventuellen Zahlungsverpflichtungen und Vorbelastungen ohne Bilanzierung (Eventualverbindlichkeiten) Arten der Eventual￾verbindlichkeiten8) Stand zu Beginn des Vorjahres 2014 Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 2015 Veränderung im Haushaltsjahr +/- Stand am Ende des Haushaltsjahres 2015 TEUR TEUR TEUR TEUR 1 2 3 4 1. Bürgschaften9),10) 114.418 103.318 -11.000 92.318 1.1 an Sondervermögen - - - - 1.2 an verbundenen Unternehmen 28.408 27.097 -1.300 25.797 1.3 an Beteiligungen 68.650 60.311 -8.300 52.011 1.4 an sonstigen öffentlichen Bereich 1.466 1.295 -200 1.095 1.5 an sonstigen privaten Bereich 15.893 14.615 -1.200 13.415 2. Sonstige kreditähnliche Rechts￾geschäfte ohne Bilanzierung11) 2.1 – 2.5 ... wie 1.1 – 1.5 - - - - 3. Weitere Haftungsverhältnisse nach § 75 KommHV-Doppik12),13) 3.1 – 3.5 ... wie 1.1 – 1.5 - - - - 1) In der Verbindlichkeitenübersicht der Haushaltplanung nach § 1 Abs. 3 Nr. 4 KommHV-Doppik sind auszuweisen: - in Spalte 1 der Stand der Verbindlichkeiten zum 1. Januar des dem Haushaltsjahr vorhergehenden Jahres (= laufendes Haushaltsjahr); - in Spalte 2 – nach dem zeitlichem Fortschritt der Haushaltsplanung - der voraussichtliche oder tatsächliche Stand der Verbindlichkeiten zum 1. Januar des Haushaltsjahres; dieser sollte mit dem Stand der Verbindlichkeiten zum 31. Dezember des dem Haushaltsjahr vorhergehenden Jahres grundsätzlich übereinstimmen; - in den Spalten 3 bis 5 der Stand der Verbindlichkeiten zum 1. Januar des Haushaltsjahres, gegliedert nach Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr, von einem bis fünf Jahren und von mehr als fünf Jahren; - in Spalte 6 der Saldo aus den voraussichtlichen Zu- und Abgängen an Verbindlichkeiten während des Haushaltsjahres (z. B. durch Kreditaufnahme und Kredittilgung); - in Spalte 7 der voraussichtliche Stand der Verbindlichkeiten zum 31. Dezember des Haushaltsjahres (Stand zum 1. Januar zuzüglich der Zugänge und abzüglich der Abgänge während des Haushaltsjahres). 2) Soweit sonstige Verbindlichkeiten aus Wertpapierverschuldung bestehen (z. B. durch die Umwandlung von Krediten entstandene Wertpapiere), sind diese bei Nr. 1 auszuweisen. 3) Endfällige Darlehen sind gesondert zu vermerken. 4) KfW-Kredite sowie Kredite von Landesbanken und Sparkassen sind unter Nr. 2.10 auszuweisen diese Einrichtungen als Kreditinstitute und nicht als sonstige öffentliche Sonderrechnungen. 5) Unter Nr. 3 sind alle gewissen Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften auszuweisen (vgl. Art 72 Abs. 1 GO); hierzu zählen z.B. Leasing￾und Leibrentenverträge, Verlustübernahmen sowie Bürgschaftsverpflichtungen, soweit die Kommune tatsächlich in Anspruch genommen wird. Davon unbeschadet bleibt deren Ausweis als ungewisse Verbindlichkeiten unter den Rückstellungen bzw. – als nur mögliche Zahlungsverpflichtung ohne Bi￾34 lanzansatz – unter den Haftungsverhältnissen (vgl. § 75 KommHV-Doppik). Die Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften sind in Anleh￾nung an den Kontenrahmen nach Arten zu untergliedern. Im Übrigen gelten die Grundsätze der IMBek vom 5. Mai 1983 (AllMBl S. 408). 6) Unter Nr. 3 sind jeweils die sich aus dem Wirtschaftlichkeitsvergleich (§ 12 KommHV-Doppik) ergebenden Projektkosten anzugeben (vgl. dazu auch IMBek vom 6. Februar 2007 Nr. 6 (AllMBl S. 187); dabei sind der Gesamtbetrag und der investive Anteil gesondert darzustellen. Dies gilt auch, wenn im Vorjahr bzw. im Haushaltsjahr keine Zahlungen angefallen sind bzw. anfallen. Soweit die Kommune voraussichtlich nicht oder nicht in voller Höhe in Anspruch genommen wird (z. B. aus Geschäftsbesorgungsverträgen), gelten die Grundsätze zur Darstellung von Haftungsverhältnissen (vgl. § 75 KommHV-Doppik). Ergänzend wird auf die im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsvergleichs erforderliche Risikoabschätzung verwiesen. Zur Risikoabschät￾zung vgl. Nr. 6 der IMBek vom 6. Februar 2007 (AllMBl S. 187); bei ÖPP-Modellen vgl. PPP-Leitfaden Teil 2 S. 9 im Internet unter: http://www.innenministerium.bayern.de/imperia/md/content/stmi/bauen/themen/ppp/leitfaden_teil2.pdf 7) Schulden der Eigenbetriebe, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen. 8) Haftungsverhältnisse sind dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Eventualverbindlichkeit begründen. Eventualverbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten, aus der die Kommune nur unter bestimmten Umständen, mit deren Eintritt sie nicht ernsthaft rechnet, in Anspruch genommen werden kann. Die Ver￾merkpflicht setzt voraus, dass die Eventualverbindlichkeiten betragsmäßig angegeben werden können. Sind diese quantifizierbar, so sind sie in Höhe der maximalen Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen zu vermerken. Die Risikoeinschätzung einer Zahlungsverpflichtung ist gesondert zu er￾läutern. Die Haftungsverhältnisse sind grundsätzlich nach Empfängerbereichen und Arten zu untergliedern. Weitergehende Erläuterungen können nach den örtlichen Verhältnissen geboten sein. Insbesondere empfiehlt es sich, bestellte Sicherheiten zugunsten der Kommune darzustellen. Im Übrigen gel￾ten die Grundsätze der IMBek vom 5. Mai 1983 (AllMBl S. 408). 9) Bürgschaften für Förderungen können zusammengefasst dargestellt werden, die Risikoeinschätzung ist zu erläutern. 10) Haftungsverhältnisse gegenüber Sondervermögen und verbundenen Unternehmen gesondert auszuweisen. Haftungsverhältnisse gegenüber Kommu￾nalunternehmen sind gesondert anzugeben („Davon-Vermerk“ bei verbundenen Unternehmen). Bürgschaften für den sonstigen privaten Bereich wer￾den insbesondere für Vereine, aber auch für Privatpersonen vergeben (z.B. Alternative zu Mietkautionen). 11) Unter Nr. 2 sind insbesondere Gewährverträge und Sicherheiten zugunsten Dritter darzustellen. 12) Unter Nr. 3 sind insbesondere mögliche Verpflichtungen aus der Verlustabdeckung von Sondervermögen, verbundenen Unternehmen (hier Spezialfall Kommunalunternehmen als „Davon-Vermerk“) und Beteiligungen zu dokumentieren, soweit diese nicht in der Bilanz bereits als Rückstellung bzw. Ver￾bindlichkeit auszuweisen sind. 13) Verpflichtungsermächtigungen sind gesondert im Muster zu § 1 Abs. 3 Nr. 3 KommHV-Doppik (Anlage 8) darzustellen. 14) Anmerkung Stadt Nürnberg: Inklusive eines an SÖR gewährten Trägerdarlehens. 15) voraussichtlicher prognostizierter Stand zum 01.01.2015 35 F.4.3 Rücklagen und Rückstellungen Gemäß § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung Doppik in Bayern (KommHV Doppik) soll der Ergebnis￾haushalt ausgeglichen sein. Ein etwaiger Jahresfehlbe￾trag soll durch die Verrechnung mit der Ergebnisrückla￾ge unverzüglich ausgeglichen werden. Der Ergebnisrücklage kommt daher eine besondere Bedeutung zu, da der Haushalt weiterhin als ausgegli￾chen gilt, wenn Rücklagen aus den Vorjahren zur De￾ckung des Defizits herangezogen werden können. Die Ergebnisrücklage stieg zum 01.01.2014 aufgrund des positiven Jahresergebnis 2013 auf 118,2 Mio. €. Eine Erreichung des Planergebnisses 2014 vorausge￾setzt, würde sie zum 01.01.2015 voraussichtlich auf 140,8 Mio. € ansteigen. Dies ist aufgrund der Entwick￾lung der Steuererträge mit Risiken behaftet. Im Jahr 2015 wird sie sich laut Plan um 4,9 Mio. € auf 145,7 Mio. € erhöhen. Damit würde sich die Krisenresistenz des Nürnberger Haushalts nochmals leicht verbessern. Der Tiefpunkt im Jahr 2009 hatte bei 49,4 Mio. € gele￾gen. 36 € 1. Basiskapital (Allgemeine Rücklage) 650.490.083 650.490.083 0 650.490.083 2. Ergebnisrücklage 118.180.193 140.798.732 4.851.338 145.650.070 3. Verlustvortrag (bilanzierende Einheiten) -12.223.074 -11.653.064 -2.344.351 -13.997.414 4. Verlustvortrag 0 0 0 0 Summe aller Rücklagen 756.447.202 779.635.751 2.506.988 782.142.738 € 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.358.327.669 1.360.533.610 10.435.003 1.370.968.613 1.1. für Pensionsverpflichtungen 1.150.267.780 1.158.599.029 17.350.833 1.175.949.862 Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte 176.997.770 183.573.924 9.427.653 193.001.577 Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte Lehrkräfte 186.913.556 190.035.548 1.130.396 191.165.944 Rückstellung Anwartschaften städt. Versorgung Arbeitnehmer 2.616.504 2.705.507 -193.686 2.511.821 Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte 366.434.669 363.187.169 1.660.670 364.847.839 Rückstellung Erstattungen Beamte BayBeamtVG 48.192.641 47.232.641 -1.470.000 45.762.641 Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte Lehrkräfte 290.696.967 295.674.567 10.789.000 306.463.567 Rückstellung Versorgungsempfänger ehem. Arbeitnehmer 78.415.673 76.189.673 -3.993.200 72.196.473 1.2. für Verpflichtungen aus Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen, Beihilfen 208.059.889 201.934.581 -6.915.830 195.018.751 Rückstellung für Altersteilzeit Beamte 5.668.005 4.820.522 -1.400.000 3.420.522 Rückstellung für Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte 2.307.734 1.304.250 -275.000 1.029.250 Rückstellung für Altersteilzeit Arbeitnehmer 33.771.793 28.615.461 -8.500.000 20.115.461 Rückstellung für Beihilfen Beamte 35.134.376 36.059.540 1.621.918 37.681.458 Rückstellung für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 21.867.727 21.807.918 60.858 21.868.776 Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte 72.518.411 71.948.686 432.500 72.381.186 Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Lehrer 33.907.098 34.650.938 1.300.000 35.950.938 Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 93.148 95.794 -7.106 88.688 Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Arbeitnehmer 2.791.597 2.631.472 -149.000 2.482.472 € € € € Rücklagen- und Rückstellungsübersicht der Haushaltsplanung - voraussichtlicher Stand der Rücklagen und Rückstellungen Rückstellungen Rücklagen Stand zum 31.12.2015 Stand zum 31.12.2015 Stand zum 31.12.2013 Stand zum 31.12.2014 Veränderungen im Haushaltsjahr +/- Stand zum 31.12.2013 Stand zum 31.12.2014 1) Veränderungen im Haushaltsjahr +/- 2) € € 37 € 2. Rückstellungen für Altlasten 5.367.500 5.367.500 0 5.367.500 3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 10.611.189 10.611.189 0 10.611.189 4. Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen 6.860.581 353.581 4) 0 353.581 5. Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährverträgen und anhängigen Verfahren 718.851 718.851 0 718.851 6. Sonstige Rückstellungen 43.123.134 42.964.304 26.500 42.990.804 Urlaubsrückstellungen 6.420.773 6.420.773 0 6.420.773 Rückstellungen für Verlustausgleiche von verbundenen Unternehmen 28.103.962 28.103.962 0 28.103.962 Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 107.902 107.902 0 107.902 Rückstellungen für nicht ausgereichte Leistungsentgelte/-bezüge 166.930 0 3) 0 0 Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. I Satz 2 KommHV-Doppik 8.323.567 8.331.667 26.500 5) 8.358.167 Summe aller Rückstellungen 1.425.008.924 1.420.549.035 10.461.503 1.431.010.538 2) Es handelt sich um die im Haushalt 2015 geplanten, ergebniswirksamen Veränderungen. Zudem sind auch die Verschiebungen bei den Pensions- und Beihilfeverpflichtungen auf Grund der voraussichtlichen Ruhestandsversetzungen im Jahr 2015 enthalten. 1) Die Bestände ergeben sich aus der Fortschreibung des Endstands 31.12.2013 mit den Planzahlen des Haushaltsjahres 2014. Sofern der Endbestand 2014 nicht vom Endbestand 2013 abweicht, ist keine ergebniswirksame Veränderung in 2014 eingeplant worden. In der Fortschreibung der Bestände der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen wurden auch voraussichtliche Ruhestandsversetzungen (Umschichtung zwischen den Beständen der aktiven Beschäftigten und der Versorgungsempfänger) berücksichtigt. Stand zum Rückstellungen 31.12.2015 (Fortsetzung) € € € Stand zum 31.12.2013 Stand zum 31.12.2014 1) Veränderungen im Haushaltsjahr +/- 2) 3) Die in 2013 nicht ausgeschütteten Leistungsentgelte/-bezüge sind im Folgejahr (2014) an die Beschäftigten auszuschütten. 4) Auflösung der Bezirksumlagerückstellung aus 2012 in 2014 (6.507.000 €). 5) Ein Teil der Wertpapiere bei nichtrechtsfähigen Stiftungen wurde über dem Nennwert (über pari) gekauft. Die Kapitalrückzahlung erfolgt zum Nennwert. Dem Unterschiedsbetrag bei Endfälligkeit des Wertpapiers wird durch eine jährliche Rückstellungsbildung auf die Laufzeitdauer Rechnung getragen. 38 F.4.4 Liquidität und Kassenkredite Die Bewirtschaftung der Kassenmittel sowie die Sicher￾stellung der Liquidität sind Bestandteil der Kassenauf￾gaben. Im Rahmen der Liquiditätsplanung und Berück￾sichtigung der aktuellen Finanzsituation kommt hierbei auch die Aufnahme von Kassenkrediten in Betracht. Dabei handelt es sich um kurzfristige Finanzmittel zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag für Kas￾senkredite liegt seit 2009 unverändert bei 280 Mio. Euro. Guthaben werden von der Kasse mit unterschiedlichen Laufzeiten entweder als Tagesgelder oder Festgelder zur Erzielung eines rentablen Zinsertrages bei Kreditin￾stituten angelegt und verwaltet. Die Zahlungsfähigkeit der Stadt Nürnberg war im Jahr 2013 zu jeder Zeit gewährleistet. Kassenkreditverträge mit Kreditinstituten waren vom 30.01.13 – 17.02.13 mit 25 Mio. € und vom 19.04.13 – 16.05.13 mit 50 Mio. € zur Liquiditätssicherung erforderlich. Die Aufnahme der Kassenkredite sowie die Anlage der Festgelder und Tagesgelder richten sich nach den aktuellen Marktzin￾sen. Ausgehend von der besonderen Marktsituation waren die Tagesgelder planmäßig auch im Soll. Zur Liquiditätsüberbrückung ist dies möglich und auf Basis der aktuell sehr günstigen EONIA-Tagesgeld￾verzinsung im Vergleich zu den höheren Zinsen für die Festgelder insgesamt auch wirtschaftlich. Die unten stehende Grafik zeigt den Verlauf der Kas￾senkredite, Festgeldanlagen und Tagesgelder bei Kre￾ditinstituten. Für das Jahr 2014 wird nach der Liquiditätssteuerung und dem bisherigen Verlauf der Ein- und Auszahlungen im Vergleich zum Jahr 2013 mit weiterhin stabilen Be￾dingungen und einer positiven Liquiditätseinschätzung gerechnet. Die Aufnahme von Kassenkrediten wird den Umfang und die Zeitdauer des Vorjahres voraussicht￾lich nicht übersteigen. Insgesamt ist hier derart Vorsor￾ge getroffen, dass die Stadt Nürnberg im Rahmen des geplanten Kassenkreditrahmens ihre fälligen Zahlungs￾verpflichtungen jederzeit erfüllen kann. 39

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