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Vermögens- und Finanzlage
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
F.4 Vermögens- und Finanzlage
Das städtische Vermögen steigt seit Jahren kontinuierlich an. Die Bilanzsumme hat sich in den vergangenen
Jahren wie folgt entwickelt:
Zur Beurteilung der Vermögens- und Finanzlage werden in den folgenden Ausführungen ausgewählte Vermögens- und Finanzposten, nämlich
das Anlagevermögen,
die Verbindlichkeiten und Schulden,
die Rücklagen und Rückstellungen und
die Liquidität und Kassenkredite
einer näheren Betrachtung unterzogen:
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F.4.1 Anlagevermögen
Das städtische Anlagevermögen wies in den letzten
Jahren einen deutlichen Trend nach oben auf. Besonders hervorzuheben ist die Neubewertung der städtischen Grundstücke im Jahr 2013, durch die der Sprung
über die 4 Mrd. €-Grenze gelungen ist. Zwischen den
Jahren 2012 und 2013 (für diese Jahre liegen die Bilanzen vor) erhöhte sich das Anlagevermögen dadurch
um 17,0 % (Vorjahr: 2,3 %).
In den Folgejahren 2014 und 2015 haben sich Nettoinvestitionen laut MIP und Abschreibungen in Summe in
etwa auf gleichem Niveau eingependelt. Die Neustrukturierung des MIP wirkt sich hier gegenüber den Vorjahren etwas reduzierend auf die Planwerte aus.
Die tatsächliche Entwicklung des Anlagevermögens
wird stark von den bilanziellen Aktivierungen abhängen. Hier sind gegenüber den dargestellten Werten
noch deutliche Verschiebungen zu erwarten, die unter
anderem auf den Baufortschritt im Vergleich zu den
angesetzten Mitteln zurückgeführt werden können.
Im Jahr 2015 werden die geplanten Nettoinvestitionen
um 14,8 Mio. € über den geplanten Abschreibungen
liegen.
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Investitionen in den Jahren 2015 - 2018
Die städtischen Investitionen werden im Mittelfristigen
Investitionsplan (MIP) festgeschrieben und wirken sich
mittelbar auf den Ergebnishaushalt aus. Sie belasten
das Ergebnis in den Folgejahren durch Abschreibungen
und durch die finanzierungsbedingten Zinsaufwendungen. Ferner entstehen bei neuen Einrichtungen dauerhaft zusätzliche Betriebskosten (Personal, Unterhalt
etc.).
Der MIP 2015-2018 wurde über den Gesamtzeitraum
gesehen mit einem nochmals erhöhten Niveau geplant
(+ 7,9 % mehr städtische Mittel, brutto + 8,7%). Der
MIP erreicht damit im vierjährigen Planungszeitraum
ein Volumen von 815,4 Mio. € bzw. 421,4 Mio. € an
städtischen Mitteln.
Die Werte des ersten Jahres sind im Vergleich zum
Vorjahr deutlich um 40,8 % auf 113,4 Mio. € bei den
städtischen Mitteln angestiegen. Die Bruttoinvestitionen
mit Fördermitteln betragen bei einem Wachstum von
26,6 % 196,4 Mio. €.
Die Angaben beziehen sich jeweils auf den investiven
Anteil.
Folgende neue bzw. zusätzliche Maßnahmen sind
dabei hervorzuheben:
Hortnotprogramm (9,5 Mio. €)
Kita van-Gogh-Straße (6 Mio. €)
Thoner Espan - Provisorien für Schule und
Hort (4,9 Mio. €)
Uhlandstraße im Bereich der Uhlandschule
(1,4 Mio. €)
Straßenbahn bis Wegfeld: Bau (1,3 Mio. €
zusätzlich)
Äußere Sulzbacher Straße ( insgesamt
2,1 Mio. €)
Wöhrder See (3,5 Mio. €)
Umzug Verkehrsrechner (3,0 Mio. €)
Generalsanierung U-Bahnhof Muggenhof
(2,9 Mio. €)
Planungskosten StUB (2,5 Mio. €)
Ringbuslinien (1,9 Mio. € in 2016)
Höhere Planungsmittel für H, SÖR und wbg-k
(2,7 Mio. € zusätzlich, insgesamt plus
11,2 Mio. € zusätzlich über reguläre Fortschreibung hinaus)
Anschlussstelle Langwasser und Gleiwitzer
Str. wegen A6-Umbau (2,1 Mio. €, davon städtisch 1,1 Mio. €)
Alle weiteren Maßnahmen wurden entsprechend fortgeschrieben.
Aus technischen Gründen werden bei der grafischen
Darstellung auf der nächsten Seite sowohl investive als
auch konsumtive Bestandteile des MIP abgebildet. Die
Darstellungen basieren ferner noch auf der bisherigen
Erstellungslogik mit einer leicht abweichenden Zahlenbasis. Voraussichtlich mit dem nächsten Haushalt werden im Rahmen des Abrundungsprojektes der SAPSoftware die Werte ebenfalls auf die neue Logik und
auf ausschließlich investive Bestandteile umgestellt.
27
28
2016 2017 2018
2013 18.725 - -
2014 21.412 19.858 -
2015 177.339 100.830 45.348
Summe 217.476 120.688 45.348
Nachrichtlich:
Im Mittelfristigen Finanzplan
vorgesehene Kreditaufnahmen.
115.800 104.900 57.000
Neue Verpflichtungsermächtigungen laut Haushaltssatzung:
177.339.000 €
100.830.000 €
45.348.000 €
323.517.000 €
1) Durch einen Beschluss des Stadtrats zum Haushaltsvollzug 2015 wird sichergestellt, dass die hier
ausgewiesenen bzw. im Vollzug bewilligten Verpflichtungsermächtigungen, mit Ausnahme der U-Bahnansätze,
der Ansätze für Schulen, Kindertagesstätten, die Kapitalerhöhung NürnbergMesse und den Ausbau des
Frankenschnellwegs nur bis zur Hälfte freigegeben werden können.
Die Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren, die nicht in Anspruch genommen wurden („freigegeben
wurden“), werden erneut veranschlagt und bedürfen der Beschlussfassung durch den Stadtrat.
Als Verpflichtungsermächtigung bezeichnet man eine im Haushaltsplan veranschlagte Ermächtigung, die es
ermöglicht, Verpflichtungen für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen einzugehen, die erst in späteren
Haushaltsjahren zu Auszahlungen führen.
Übersicht
über die aus Verpflichtungsermächtigungen
voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen
Voraussichtlich fällige Auszahlungen in
1.000 €
Verpflichtungsermächtigungen im
Haushaltsplan
des Jahres 1)
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F.4.2 Verbindlichkeiten und Schulden
Die Schulden der Stadt Nürnberg im Kernhaushalt sind
zum Jahresende 2013 auf den Stand von 1.256,2 Mio.
€ gesunken. Darin enthalten sind die Verbindlichkeiten
aus Krediten, also die klassischen Darlehen von Sparkassen und Banken, die Anleihe, Schuldscheindarlehen
sowie die Verbindlichkeiten aus ÖPP/ÖÖP-Verträgen
(sogenannte kreditähnliche Rechtsgeschäfte). Die Stadt
Nürnberg trägt hiermit explizit der wachsenden Bedeutung dieser Verträge Rechnung, in dem diese - im
Gegensatz zu anderen Kommunen - in die Verschuldenszahlen mit einbezogen werden.
Zum Jahresende 2014 werden die Verbindlichkeiten
der Stadt voraussichtlich im Ist auf einen Planwert von
1.300,3 Mio. € steigen. Hierin enthalten ist mit 19,8 Mio.
€ erstmals der ÖPP-Vertrag des fertiggestellten Förderzentrums Paul-Moor. Die insgesamt höhere Verschuldung gegenüber dem Planwert ist den rückläufigen
Steuererträgen bei der Gewerbesteuer geschuldet.
Entsprechend der Haushaltsplanung wird sich dann die
Verschuldung im Jahr 2015 um 9,9 Mio. € auf 1.310,2
Mio. € erhöhen.
Die Schulden der städtischen Eigenbetriebe sind in
zwei grundlegende Kategorien zu unterteilen:
Bei den Eigenbetrieben Service Öffentlicher Raum
(SÖR), NürnbergBad (NüBad) und Frankenstadion
(FSN) müssen die Verlustausgleiche und somit auch
Teile des Schuldendienstes aus dem Kernhaushalt
bedient werden. NürnbergStift (NüSt) wird aufgrund
möglicher Kreditaufnahmen für Investitionen in den
nächsten Jahren jetzt ebenfalls dieser Kategorie zugeordnet. Aus diesen Gründen sind diese Schulden in der
Bewertung gedanklich dem Kernhaushalt zuzuordnen.
Anders gestaltet es sich bei der Stadtentwässerung und
Umweltanalytik (SUN) und bei der Abfallwirtschaft
(ASN): Diese Eigenbetriebe sind externe Kostendecker,
die ihre Aufwendungen und ihren Kapitaldienst aus
ihren Einnahmen und Gebühren komplett selbst refinanzieren müssen.
Bei der Schuldenentwicklung insgesamt ist eine ähnliche Entwicklung wie beim Kernhaushalt festzustellen.
Während bei den gebührenfinanzierten Eigenbetrieben
ASN und SUN leicht rückläufige Tendenzen verzeichnet werden können (- 2,8 Mio. €), erhöhen sich bei den
steuerfinanzierten Eigenbetrieben NüBad, NüSt und
FSN und SÖR die Verschuldungszahlen um 8,8 Mio. €.
Bei NüBad schlagen die Investitionen in Langwasser
mit einer Nettokreditaufnahme von 5,3 Mio. € zu Buche.
SÖR hat bislang keine Verschuldung am Kapitalmarkt,
für 2015 sind zum Jahresende 2,0 Mio. € vorgesehen.
Als Fazit für den Haushalt 2015 lässt sich somit ein
Anstieg der Planverschuldung im Kernhaushalt und bei
den steuerfinanzierten Eigenbetrieben feststellen. Anhand der Zahlen wird deutlich, dass trotz insgesamt
guter Konjunkturerwartungen die umfangreiche Investitionstätigkeit ihren Niederschlag in einer Neuverschuldung findet. Vor dem Hintergrund eines Anstiegs der
städtischen Mittel der Investitionen von 32,9 Mio. € oder
40,8 % gegenüber 2014 erscheint dies jedoch nachvollziehbar.
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Anlage 9
Übersicht über den
voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten aus Krediten und kreditähnlichen
Rechtsgeschäften1) sowie Verpflichtungen nach Art. 72 Abs. 2 GO
Arten der Verbindlichkeiten aus
Krediten und
kreditähnlichen
Rechtsgeschäften
Stand zu
Beginn des
Vorjahres
2014
Stand zu Beginn des Haushaltsjahres
201515)
mit einer Restlaufzeit der
Verbindlichkeiten von
Veränderung
im Haushaltsjahr
+/-
Stand am
Ende des
Haushaltsjahres
2015
bis zu
1 Jahr
1 bis 5
Jahren
mehr als
5 Jahren
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
1 2 3 4 5 6 7
1. Anleihen2) 80.000 80.000 - - 80.000 0 80.000
2. Verbindlichkeiten aus
Investitionskrediten3)
1.127.228 1.156.118 - - - 14.950 1.171.068
2.1 vom Bund - - - - - - -
2.2 vom Land 5 5 0,6 2 2 -0,6 4
2.3 von Gemeinden und
Gemeindeverbänden
- - - - - - -
2.4 von Zweckverbänden
u. dgl.
- - - - - - -
2.5 vom sonstigen
öffentlichen Bereich
- 50.000 1.666 6.667 41.667 -1.670 48.330
2.6 von Sondervermögen - - - - - - -
2.7 von verbundenen
Unternehmen
- - - - - - -
2.8 von Beteiligungen - - - - - - -
2.9 von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen
- - - - - - -
2.10 vom Kreditmarkt4) 1.127.223 1.106.113 50.025 211.517 844.571 16.621 1.122.734
Summe Verbindlichkeiten aus
Anleihen und Investitionskrediten (1. + 2.)
1.207.229 1.236.118 - - - 14.950 1.251.068
3.1 Kreditähnliche Rechtsgeschäfte aus PPP-Projekten
48.926 64.173 -5.014 59.159
Summe Verbindlichkeiten aus
Anleihen und Investitionskrediten sowie PPP-Projekten
1.256.154 1.300.291 - - - 9.936 1.310.227
32
Arten der Verbindlichkeiten
aus Krediten und
kreditähnlichen
Rechtsgeschäften
Stand zu
Beginn des
Vorjahres
2014
Stand zu
Beginn des
Haushaltsjahres
201515)
mit einer Restlaufzeit der
Verbindlichkeiten von
Veränderung
im Haushaltsjahr
+/-
Stand am Ende
des Haushaltsjahres
2014
bis zu
1 Jahr
1 bis 5 Jahren
mehr als
5 Jahren
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
1 2 3 4 5 6 7
3.2 Weitere kreditähnliche
Rechtsgeschäfte5),6)
3.21 Hypotheken-, Grund- und
Rentenschulden
4.434 3.675 -554 3.121
3.22 Restkaufgelder im
Zusammenhang mit
Grundstücksgeschäften
- - - -
3.23 Leasinggeschäfte - - - -
3.24 Leibrentenverträge 823 738 -85 653
3.25 Schuldübernahmen - - - -
3.26 Verträge über die Durchführung städtebaulicher
Maßnahmen
- - - -
3.27 Verpflichtung zur Gewährung von Schuldendiensthilfen an Dritte
- - - -
3.28 Sonstige einer Kreditaufnahme gleichkommende Vorgänge
123 104 -19 85
4. Summe Verbindlichkeiten
aus Anleihen und Investitionskrediten, PPP-Projekten
und weiterer kreditähnlicher Rechtsgeschäfte
1.261.534 1.304.808 - - - 9.278 1.314.086
Nachrichtlich:
1. Innere Darlehen von
rechtlich unselbstständigen Einrichtungen
2. Schulden der
Sondervermögen mit
Sonderrechnung7)
553.929 536.572 8.166 544.738
2.1 aus Krediten14) 541.834 525.056 525.056 8.745 533.801
2.2 aus kreditähnlichen
Rechtsgeschäften
12.095 11.516 -579 10.937
33
Übersicht über Verpflichtungen nach Art. 72 Abs. 2 GO,
Art. 66 Abs. 2 LKrO, Art. 64 Abs. 2 BezO –
voraussichtlicher Stand der eventuellen Zahlungsverpflichtungen und Vorbelastungen ohne Bilanzierung
(Eventualverbindlichkeiten)
Arten der Eventualverbindlichkeiten8)
Stand zu Beginn des
Vorjahres
2014
Stand zu Beginn des
Haushaltsjahres
2015
Veränderung im
Haushaltsjahr
+/-
Stand am Ende des
Haushaltsjahres
2015
TEUR TEUR TEUR TEUR
1 2 3 4
1. Bürgschaften9),10) 114.418 103.318 -11.000 92.318
1.1 an Sondervermögen - - - -
1.2 an verbundenen Unternehmen 28.408 27.097 -1.300 25.797
1.3 an Beteiligungen 68.650 60.311 -8.300 52.011
1.4 an sonstigen öffentlichen Bereich 1.466 1.295 -200 1.095
1.5 an sonstigen privaten Bereich 15.893 14.615 -1.200 13.415
2. Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte ohne Bilanzierung11)
2.1 – 2.5 ... wie 1.1 – 1.5 - - - -
3. Weitere Haftungsverhältnisse
nach § 75 KommHV-Doppik12),13)
3.1 – 3.5 ... wie 1.1 – 1.5 - - - -
1) In der Verbindlichkeitenübersicht der Haushaltplanung nach § 1 Abs. 3 Nr. 4 KommHV-Doppik sind auszuweisen:
- in Spalte 1 der Stand der Verbindlichkeiten zum 1. Januar des dem Haushaltsjahr vorhergehenden Jahres (= laufendes Haushaltsjahr);
- in Spalte 2 – nach dem zeitlichem Fortschritt der Haushaltsplanung - der voraussichtliche oder tatsächliche Stand der Verbindlichkeiten zum
1. Januar des Haushaltsjahres; dieser sollte mit dem Stand der Verbindlichkeiten zum 31. Dezember des dem Haushaltsjahr vorhergehenden Jahres
grundsätzlich übereinstimmen;
- in den Spalten 3 bis 5 der Stand der Verbindlichkeiten zum 1. Januar des Haushaltsjahres, gegliedert nach Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr, von
einem bis fünf Jahren und von mehr als fünf Jahren;
- in Spalte 6 der Saldo aus den voraussichtlichen Zu- und Abgängen an Verbindlichkeiten während des Haushaltsjahres (z. B. durch Kreditaufnahme
und Kredittilgung);
- in Spalte 7 der voraussichtliche Stand der Verbindlichkeiten zum 31. Dezember des Haushaltsjahres (Stand zum 1. Januar zuzüglich der Zugänge und
abzüglich der Abgänge während des Haushaltsjahres).
2) Soweit sonstige Verbindlichkeiten aus Wertpapierverschuldung bestehen (z. B. durch die Umwandlung von Krediten entstandene Wertpapiere), sind
diese bei Nr. 1 auszuweisen.
3) Endfällige Darlehen sind gesondert zu vermerken.
4) KfW-Kredite sowie Kredite von Landesbanken und Sparkassen sind unter Nr. 2.10 auszuweisen diese Einrichtungen als Kreditinstitute und nicht als
sonstige öffentliche Sonderrechnungen.
5) Unter Nr. 3 sind alle gewissen Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften auszuweisen (vgl. Art 72 Abs. 1 GO); hierzu zählen z.B. Leasingund Leibrentenverträge, Verlustübernahmen sowie Bürgschaftsverpflichtungen, soweit die Kommune tatsächlich in Anspruch genommen wird. Davon
unbeschadet bleibt deren Ausweis als ungewisse Verbindlichkeiten unter den Rückstellungen bzw. – als nur mögliche Zahlungsverpflichtung ohne Bi34
lanzansatz – unter den Haftungsverhältnissen (vgl. § 75 KommHV-Doppik). Die Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften sind in Anlehnung an den Kontenrahmen nach Arten zu untergliedern. Im Übrigen gelten die Grundsätze der IMBek vom 5. Mai 1983 (AllMBl S. 408).
6) Unter Nr. 3 sind jeweils die sich aus dem Wirtschaftlichkeitsvergleich (§ 12 KommHV-Doppik) ergebenden Projektkosten anzugeben (vgl. dazu auch
IMBek vom 6. Februar 2007 Nr. 6 (AllMBl S. 187); dabei sind der Gesamtbetrag und der investive Anteil gesondert darzustellen. Dies gilt auch, wenn im
Vorjahr bzw. im Haushaltsjahr keine Zahlungen angefallen sind bzw. anfallen. Soweit die Kommune voraussichtlich nicht oder nicht in voller Höhe in
Anspruch genommen wird (z. B. aus Geschäftsbesorgungsverträgen), gelten die Grundsätze zur Darstellung von Haftungsverhältnissen (vgl. § 75
KommHV-Doppik). Ergänzend wird auf die im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsvergleichs erforderliche Risikoabschätzung verwiesen. Zur Risikoabschätzung vgl. Nr. 6 der IMBek vom 6. Februar 2007 (AllMBl S. 187); bei ÖPP-Modellen vgl. PPP-Leitfaden Teil 2 S. 9 im Internet unter:
http://www.innenministerium.bayern.de/imperia/md/content/stmi/bauen/themen/ppp/leitfaden_teil2.pdf
7) Schulden der Eigenbetriebe, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen.
8) Haftungsverhältnisse sind dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Eventualverbindlichkeit begründen. Eventualverbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten,
aus der die Kommune nur unter bestimmten Umständen, mit deren Eintritt sie nicht ernsthaft rechnet, in Anspruch genommen werden kann. Die Vermerkpflicht setzt voraus, dass die Eventualverbindlichkeiten betragsmäßig angegeben werden können. Sind diese quantifizierbar, so sind sie in Höhe
der maximalen Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen zu vermerken. Die Risikoeinschätzung einer Zahlungsverpflichtung ist gesondert zu erläutern. Die Haftungsverhältnisse sind grundsätzlich nach Empfängerbereichen und Arten zu untergliedern. Weitergehende Erläuterungen können nach
den örtlichen Verhältnissen geboten sein. Insbesondere empfiehlt es sich, bestellte Sicherheiten zugunsten der Kommune darzustellen. Im Übrigen gelten die Grundsätze der IMBek vom 5. Mai 1983 (AllMBl S. 408).
9) Bürgschaften für Förderungen können zusammengefasst dargestellt werden, die Risikoeinschätzung ist zu erläutern.
10) Haftungsverhältnisse gegenüber Sondervermögen und verbundenen Unternehmen gesondert auszuweisen. Haftungsverhältnisse gegenüber Kommunalunternehmen sind gesondert anzugeben („Davon-Vermerk“ bei verbundenen Unternehmen). Bürgschaften für den sonstigen privaten Bereich werden insbesondere für Vereine, aber auch für Privatpersonen vergeben (z.B. Alternative zu Mietkautionen).
11) Unter Nr. 2 sind insbesondere Gewährverträge und Sicherheiten zugunsten Dritter darzustellen.
12) Unter Nr. 3 sind insbesondere mögliche Verpflichtungen aus der Verlustabdeckung von Sondervermögen, verbundenen Unternehmen (hier Spezialfall
Kommunalunternehmen als „Davon-Vermerk“) und Beteiligungen zu dokumentieren, soweit diese nicht in der Bilanz bereits als Rückstellung bzw. Verbindlichkeit auszuweisen sind.
13) Verpflichtungsermächtigungen sind gesondert im Muster zu § 1 Abs. 3 Nr. 3 KommHV-Doppik (Anlage 8) darzustellen.
14) Anmerkung Stadt Nürnberg: Inklusive eines an SÖR gewährten Trägerdarlehens.
15) voraussichtlicher prognostizierter Stand zum 01.01.2015
35
F.4.3 Rücklagen und Rückstellungen
Gemäß § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung
Doppik in Bayern (KommHV Doppik) soll der Ergebnishaushalt ausgeglichen sein. Ein etwaiger Jahresfehlbetrag soll durch die Verrechnung mit der Ergebnisrücklage unverzüglich ausgeglichen werden.
Der Ergebnisrücklage kommt daher eine besondere
Bedeutung zu, da der Haushalt weiterhin als ausgeglichen gilt, wenn Rücklagen aus den Vorjahren zur Deckung des Defizits herangezogen werden können.
Die Ergebnisrücklage stieg zum 01.01.2014 aufgrund
des positiven Jahresergebnis 2013 auf 118,2 Mio. €.
Eine Erreichung des Planergebnisses 2014 vorausgesetzt, würde sie zum 01.01.2015 voraussichtlich auf
140,8 Mio. € ansteigen. Dies ist aufgrund der Entwicklung der Steuererträge mit Risiken behaftet. Im Jahr
2015 wird sie sich laut Plan um 4,9 Mio. € auf 145,7
Mio. € erhöhen. Damit würde sich die Krisenresistenz
des Nürnberger Haushalts nochmals leicht verbessern.
Der Tiefpunkt im Jahr 2009 hatte bei 49,4 Mio. € gelegen.
36
€
1. Basiskapital (Allgemeine Rücklage) 650.490.083 650.490.083 0 650.490.083
2. Ergebnisrücklage 118.180.193 140.798.732 4.851.338 145.650.070
3. Verlustvortrag (bilanzierende Einheiten) -12.223.074 -11.653.064 -2.344.351 -13.997.414
4. Verlustvortrag 0 0 0 0
Summe aller Rücklagen 756.447.202 779.635.751 2.506.988 782.142.738
€
1. Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen 1.358.327.669 1.360.533.610 10.435.003 1.370.968.613
1.1. für Pensionsverpflichtungen 1.150.267.780 1.158.599.029 17.350.833 1.175.949.862
Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte 176.997.770 183.573.924 9.427.653 193.001.577
Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte Lehrkräfte 186.913.556 190.035.548 1.130.396 191.165.944
Rückstellung Anwartschaften städt. Versorgung Arbeitnehmer 2.616.504 2.705.507 -193.686 2.511.821
Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte 366.434.669 363.187.169 1.660.670 364.847.839
Rückstellung Erstattungen Beamte BayBeamtVG 48.192.641 47.232.641 -1.470.000 45.762.641
Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte Lehrkräfte 290.696.967 295.674.567 10.789.000 306.463.567
Rückstellung Versorgungsempfänger ehem. Arbeitnehmer 78.415.673 76.189.673 -3.993.200 72.196.473
1.2. für Verpflichtungen aus Altersteilzeit und
ähnliche Maßnahmen, Beihilfen 208.059.889 201.934.581 -6.915.830 195.018.751
Rückstellung für Altersteilzeit Beamte 5.668.005 4.820.522 -1.400.000 3.420.522
Rückstellung für Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte 2.307.734 1.304.250 -275.000 1.029.250
Rückstellung für Altersteilzeit Arbeitnehmer 33.771.793 28.615.461 -8.500.000 20.115.461
Rückstellung für Beihilfen Beamte 35.134.376 36.059.540 1.621.918 37.681.458
Rückstellung für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 21.867.727 21.807.918 60.858 21.868.776
Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte 72.518.411 71.948.686 432.500 72.381.186
Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Lehrer 33.907.098 34.650.938 1.300.000 35.950.938
Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 93.148 95.794 -7.106 88.688
Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Arbeitnehmer 2.791.597 2.631.472 -149.000 2.482.472
€
€ € €
Rücklagen- und Rückstellungsübersicht der Haushaltsplanung -
voraussichtlicher Stand der Rücklagen und Rückstellungen
Rückstellungen
Rücklagen
Stand zum
31.12.2015
Stand zum
31.12.2015
Stand zum
31.12.2013
Stand zum
31.12.2014
Veränderungen im
Haushaltsjahr
+/-
Stand zum
31.12.2013
Stand zum
31.12.2014 1)
Veränderungen im
Haushaltsjahr
+/- 2)
€ €
37
€
2. Rückstellungen für Altlasten 5.367.500 5.367.500 0 5.367.500
3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 10.611.189 10.611.189 0 10.611.189
4. Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs
und von Steuerschuldverhältnissen 6.860.581 353.581 4) 0 353.581
5. Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus
Bürgschaften, Gewährverträgen und anhängigen
Verfahren
718.851 718.851 0 718.851
6. Sonstige Rückstellungen 43.123.134 42.964.304 26.500 42.990.804
Urlaubsrückstellungen 6.420.773 6.420.773 0 6.420.773
Rückstellungen für Verlustausgleiche von verbundenen Unternehmen 28.103.962 28.103.962 0 28.103.962
Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 107.902 107.902 0 107.902
Rückstellungen für nicht ausgereichte Leistungsentgelte/-bezüge 166.930 0
3) 0 0
Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. I Satz 2 KommHV-Doppik 8.323.567 8.331.667 26.500 5) 8.358.167
Summe aller Rückstellungen 1.425.008.924 1.420.549.035 10.461.503 1.431.010.538
2) Es handelt sich um die im Haushalt 2015 geplanten, ergebniswirksamen Veränderungen. Zudem sind auch die Verschiebungen bei den Pensions- und Beihilfeverpflichtungen auf
Grund der voraussichtlichen Ruhestandsversetzungen im Jahr 2015 enthalten.
1) Die Bestände ergeben sich aus der Fortschreibung des Endstands 31.12.2013 mit den Planzahlen des Haushaltsjahres 2014. Sofern der Endbestand 2014 nicht vom Endbestand
2013 abweicht, ist keine ergebniswirksame Veränderung in 2014 eingeplant worden. In der Fortschreibung der Bestände der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen wurden auch
voraussichtliche Ruhestandsversetzungen (Umschichtung zwischen den Beständen der aktiven Beschäftigten und der Versorgungsempfänger) berücksichtigt.
Stand zum
Rückstellungen 31.12.2015 (Fortsetzung)
€ € €
Stand zum
31.12.2013
Stand zum 31.12.2014
1)
Veränderungen im
Haushaltsjahr
+/- 2)
3) Die in 2013 nicht ausgeschütteten Leistungsentgelte/-bezüge sind im Folgejahr (2014) an die Beschäftigten auszuschütten.
4) Auflösung der Bezirksumlagerückstellung aus 2012 in 2014 (6.507.000 €).
5) Ein Teil der Wertpapiere bei nichtrechtsfähigen Stiftungen wurde über dem Nennwert (über pari) gekauft. Die Kapitalrückzahlung erfolgt zum Nennwert. Dem Unterschiedsbetrag bei
Endfälligkeit des Wertpapiers wird durch eine jährliche Rückstellungsbildung auf die Laufzeitdauer Rechnung getragen.
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F.4.4 Liquidität und Kassenkredite
Die Bewirtschaftung der Kassenmittel sowie die Sicherstellung der Liquidität sind Bestandteil der Kassenaufgaben. Im Rahmen der Liquiditätsplanung und Berücksichtigung der aktuellen Finanzsituation kommt hierbei
auch die Aufnahme von Kassenkrediten in Betracht.
Dabei handelt es sich um kurzfristige Finanzmittel zur
Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Der in der
Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag für Kassenkredite liegt seit 2009 unverändert bei 280 Mio.
Euro.
Guthaben werden von der Kasse mit unterschiedlichen
Laufzeiten entweder als Tagesgelder oder Festgelder
zur Erzielung eines rentablen Zinsertrages bei Kreditinstituten angelegt und verwaltet.
Die Zahlungsfähigkeit der Stadt Nürnberg war im Jahr
2013 zu jeder Zeit gewährleistet. Kassenkreditverträge
mit Kreditinstituten waren vom 30.01.13 – 17.02.13 mit
25 Mio. € und vom 19.04.13 – 16.05.13 mit 50 Mio. €
zur Liquiditätssicherung erforderlich. Die Aufnahme der
Kassenkredite sowie die Anlage der Festgelder und
Tagesgelder richten sich nach den aktuellen Marktzinsen. Ausgehend von der besonderen Marktsituation
waren die Tagesgelder planmäßig auch im Soll. Zur
Liquiditätsüberbrückung ist dies möglich und auf Basis
der aktuell sehr günstigen EONIA-Tagesgeldverzinsung im Vergleich zu den höheren Zinsen für die
Festgelder insgesamt auch wirtschaftlich.
Die unten stehende Grafik zeigt den Verlauf der Kassenkredite, Festgeldanlagen und Tagesgelder bei Kreditinstituten.
Für das Jahr 2014 wird nach der Liquiditätssteuerung
und dem bisherigen Verlauf der Ein- und Auszahlungen
im Vergleich zum Jahr 2013 mit weiterhin stabilen Bedingungen und einer positiven Liquiditätseinschätzung
gerechnet. Die Aufnahme von Kassenkrediten wird den
Umfang und die Zeitdauer des Vorjahres voraussichtlich nicht übersteigen. Insgesamt ist hier derart Vorsorge getroffen, dass die Stadt Nürnberg im Rahmen des
geplanten Kassenkreditrahmens ihre fälligen Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen kann.
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