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Ziele und Schwerpunkte der Stadtpolitik

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F.2 Ziele und Schwerpunkte der Stadtpolitik „Nürnberg soll eine Stadt für alle sein - getragen von einer solidarischen Stadtgesellschaft, die urbanes Le￾ben nachhaltig gestaltet.“ Als Ergebnis der Kommunalwahl im März 2014 wurden unter dem Titel „Nürnbergs Zukunft gemeinsam gestal￾ten“ von den beiden größten Stadtratsfraktionen fol￾gende Schwerpunkte für die Stadtratsperiode 2014 bis 2020 benannt:  Bildung, Betreuung und Schulpolitik  Soziale Gerechtigkeit und Inklusion/Integration  Stadtentwicklungsfragen/Stadtgestaltungs￾fragen  Verkehrsfragen  Wohnungsbau und Flächenpolitik  Das soziale und solidarische Nürnberg,  Senken der Arbeitslosigkeit  Stadtökologie  Nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung  Solide Haushaltspolitik  Ein attraktives Kulturleben  Anhaltend hohe öffentliche Sicherheit und Sauberkeit (aus: Präambel: Nürnbergs Zukunft gemeinsam gestal￾ten – Vereinbarung zwischen SPD und CSU für die Stadtratsperiode 2014 - 2020, Juni 2014) Für das Einzelthema „Haushalt, Finanzen und Investiti￾onen“ wurden im Rahmen der Vereinbarung folgende Punkte festgelegt: „Der städtische Haushalt ist seit 2010 positiv. 2012 gelang der Einstieg in eine moderate Schuldentilgung. Beide Kooperationspartner streben eine Fortführung der soliden Haushaltspolitik an. Ziel bleibt ein jeweils ausgeglichener Haushalt und eine Begrenzung der Neuverschuldung und wenn möglich darüber hinaus eine Reduzierung der Verschuldung. Die vom Nürnberger Stadtrat geplanten Investitionen reichen weit über den aktuellen mittelfristigen Investiti￾onsplan und die kommende Stadtratsperiode hinaus. Die Vertragspartner bekennen sich zur Umsetzung der im „Szenario 2026“ (dies ist eine nicht politisch gewich￾tete Liste mit bisher bekannten Objekten. Die Priorisie￾rung erfolgt jährlich in den MIP-Beratungen. Die Liste ist eine Anlage dieses Vertrags) enthaltenen Projekte in den Bereichen Schulneubauten und -sanierungen, der weitere Ausbau von Krippen und Horten, den benann￾ten ÖPNV-, Straßen- und Brückenmaßnahmen sowie den im Bereich der Kultur und Umwelt wichtigen Projek￾ten. Die Finanzierung der bereitzustellenden Eigenmit￾tel soll weitgehend aus dem laufenden Haushalt ge￾währleistet werden, auch eine Priorisierung oder Stre￾ckung der Realisierung ist gegebenenfalls zu prüfen, um eine Nettoneuverschuldung zu vermeiden. Sollten im Rahmen der Abarbeitung der Investitionsliste (Szenario 2026) Finanzierungsprobleme auftauchen, ist eine vorübergehende Nettokreditaufnahme nicht aus￾geschlossen. Bereits bei der Aufnahme wird über die zeitliche und finanzielle Rückführung dieser Kreditauf￾nahme ein - zwischen den Vertragspartnern einver￾nehmlicher - Beschluss gefasst.“ 21

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