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Ziele und Schwerpunkte der Stadtpolitik
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
F.2 Ziele und Schwerpunkte der Stadtpolitik
„Nürnberg soll eine Stadt für alle sein - getragen von
einer solidarischen Stadtgesellschaft, die urbanes Leben nachhaltig gestaltet.“
Als Ergebnis der Kommunalwahl im März 2014 wurden
unter dem Titel „Nürnbergs Zukunft gemeinsam gestalten“ von den beiden größten Stadtratsfraktionen folgende Schwerpunkte für die Stadtratsperiode 2014 bis
2020 benannt:
Bildung, Betreuung und Schulpolitik
Soziale Gerechtigkeit und Inklusion/Integration
Stadtentwicklungsfragen/Stadtgestaltungsfragen
Verkehrsfragen
Wohnungsbau und Flächenpolitik
Das soziale und solidarische Nürnberg,
Senken der Arbeitslosigkeit
Stadtökologie
Nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung
Solide Haushaltspolitik
Ein attraktives Kulturleben
Anhaltend hohe öffentliche Sicherheit und
Sauberkeit
(aus: Präambel: Nürnbergs Zukunft gemeinsam gestalten – Vereinbarung zwischen SPD und CSU für die
Stadtratsperiode 2014 - 2020, Juni 2014)
Für das Einzelthema „Haushalt, Finanzen und Investitionen“ wurden im Rahmen der Vereinbarung folgende
Punkte festgelegt:
„Der städtische Haushalt ist seit 2010 positiv. 2012
gelang der Einstieg in eine moderate Schuldentilgung.
Beide Kooperationspartner streben eine Fortführung
der soliden Haushaltspolitik an. Ziel bleibt ein jeweils
ausgeglichener Haushalt und eine Begrenzung der
Neuverschuldung und wenn möglich darüber hinaus
eine Reduzierung der Verschuldung.
Die vom Nürnberger Stadtrat geplanten Investitionen
reichen weit über den aktuellen mittelfristigen Investitionsplan und die kommende Stadtratsperiode hinaus.
Die Vertragspartner bekennen sich zur Umsetzung der
im „Szenario 2026“ (dies ist eine nicht politisch gewichtete Liste mit bisher bekannten Objekten. Die Priorisierung erfolgt jährlich in den MIP-Beratungen. Die Liste
ist eine Anlage dieses Vertrags) enthaltenen Projekte in
den Bereichen Schulneubauten und -sanierungen, der
weitere Ausbau von Krippen und Horten, den benannten ÖPNV-, Straßen- und Brückenmaßnahmen sowie
den im Bereich der Kultur und Umwelt wichtigen Projekten. Die Finanzierung der bereitzustellenden Eigenmittel soll weitgehend aus dem laufenden Haushalt gewährleistet werden, auch eine Priorisierung oder Streckung der Realisierung ist gegebenenfalls zu prüfen,
um eine Nettoneuverschuldung zu vermeiden.
Sollten im Rahmen der Abarbeitung der Investitionsliste
(Szenario 2026) Finanzierungsprobleme auftauchen, ist
eine vorübergehende Nettokreditaufnahme nicht ausgeschlossen. Bereits bei der Aufnahme wird über die
zeitliche und finanzielle Rückführung dieser Kreditaufnahme ein - zwischen den Vertragspartnern einvernehmlicher - Beschluss gefasst.“
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