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← Haushaltsplan 2015 – 04_Haushaltssatzung

§ 5 Kassenkredite

Haushalt 2015 · Seiten 4 · Seiten 4 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

(6) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs￾maßnahmen des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 7.267.556 € festgesetzt. (7) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs￾maßnahmen des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 2.118.000 € festgesetzt. § 3 (1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 323.517.000 € festgesetzt. (2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigen￾betriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 38.006.000 € festgesetzt. (3) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 36.573.168 € festgesetzt. (4) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigen￾betriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf 1.677.000 € festgesetzt. (5) Im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt. (6) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigen￾betriebes „NürnbergBad“ wird auf 500.000 € festgesetzt. (7) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigen￾betriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 3.272.000 € festgesetzt. § 4 entfällt *) § 5 (1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 280.000.000 € festgesetzt. (2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 17.200.000 € festgesetzt. (3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 4.000.000 € festgesetzt. (4) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf 13.400.000 € festgesetzt. 7

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