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H.6.1 Externe Kostendecker

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einzusetzen. Falls dies nicht notwendig sein sollte, ist in begründeten Fällen eine weitere Budgetübertragung un￾ter Vorlage eines Verwendungsvorschlags in das Folge￾jahr bis zu 100 % möglich. Bei einer angespannten Haushaltslage kann es eventuell erforderlich sein, dass diese Mittel auch zur Deckung auf der Gesamthaushalts￾ebene herangezogen werden müssen. c) Das Budget wurde überzogen: Unabhängig von der Zielerreichung stellt das Überzie￾hen der Haushaltsmittel einen Haushaltsverstoß dar. Die Zielverfehlung kann entsprechend sanktioniert werden. Verluste sollen über die hierarchischen Deckungsfähig￾keiten ausgeglichen werden. Einen automatisierten negativen Budgetübertrag in das Folgejahr soll es grundsätzlich nicht mehr geben. Die Er￾fahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass ein nach starren Kriterien vorgenommener negativer Übertrag seine Wirkung verlieren kann. Stattdessen soll das negative Budgetergebnis einer näheren Analyse un￾terzogen werden. Der/die Produktverantwortliche hat die Ursachen für die Fehlentwicklung darzulegen. Über ent￾sprechende Instrumente und Verfahren wird einzelfall￾bezogen entschieden, wie mit dem negativen Budgeter￾gebnis in den Folgejahren umgegangen wird. Ein Defizitausgleich über mehrere Jahre hinweg kann vereinbart werden. H.6 Vom einheitlichen Budgetmodell ab￾weichende Sonderfälle Die in den vorgenannten Kapiteln vorgestellten Budget￾regelungen gelten grundsätzlich für alle Produkte. Je￾doch gibt es Produkte, auf die diese Regelungen auf￾grund anderer Anforderungen nicht angewendet werden können. Beispielsweise erfolgt bei einem Kostendecker die Steuerung nicht über die einzelnen Teilbudgets, son￾dern über das Gesamtergebnis (K1 bis K5). Somit müs￾sen für diese Fälle andere Regelungen (zum Beispiel zur Ermächtigung oder zum Budgetübertrag) definiert wer￾den. H.6.1 Externe Kostendecker Externe Kostendecker dürfen grundsätzlich kein geplan￾tes Defizit aufweisen und erwirtschaften ihre Aufwen￾dungen durch die Verrechnung von Leistungen an Dritte. Maßgeblich für die Steuerung ist die Erreichung eines ausgeglichenen Ist-Ergebnisses. Externe Kostendecker werden analog zu den anderen Produkten geplant und durchlaufen den regelhaften Pla￾nungsprozess. Für den Haushaltsvollzug und das Con￾trolling gibt es allerdings Sonderregeln: • Die Ermächtigung des Gesamtsaldos erfolgt über K1-K5 hinweg. Alle Aufwendungen und Erträge der externen Kostendecker ergeben so ein ermächtig￾tes Globalbudget und K1 bis K5 sind gegenseitig voll deckungsfähig. • Für die Ermächtigung der Teilbudgets für Investitio￾nen (I1 und I2) werden die Standardregeln ange￾wendet. • Der Budgetübertrag orientiert sich am Ergebnis der Gebührenkalkulation. • Besondere Steuerung im Controllingprozess, da spezielle Anforderungen aus der Gebührenkalkula￾tion bestehen. Zum Beispiel muss die Steuerung der Personalkosten (K2) auf der Grundlage der „echten“ Ist-Kosten und nicht mit den aus Durchschnittswer￾ten berechneten Kosten stattfinden. Die Überschüsse bei Produkten von kostenrechnenden Einrichtungen dürfen nicht zur Deckung von Aufwendun￾gen anderer Produkte bzw. Einrichtungen verwandt wer￾den und werden deshalb von der hierarchischen De￾ckungsfähigkeit ausgeschlossen. Betroffen von dem Ausschluss aus der hierarchischen Deckungsfähigkeit sind die folgenden Produkte externer Kostendecker: • Friedhofsverwaltung (Frh): Produkte 553000, 553010, 553020. • Nürnberger Märkte (ehemals Marktamt und Land￾wirtschaftsbehörde (ML)): Produkt 573010. • Stadtkämmerei/Stiftungsverwaltung (Stk/3): Produkt 111340. 120

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