A Wirtschaftliche Betätigung
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A. Wirtschaftliche Betätigung
der Stadt Nürnberg
1. Kommunalrechtliche Anforderungen
Die Stadt Nürnberg erfüllt ihre vielfältigen Aufgaben für
die Bürgerinnen und Bürger der Stadt nicht nur durch
seine klassischen Dienststellen der Stadtverwaltung.
Einen nicht unerheblichen Teil der Aufgaben hat die
Stadt Nürnberg auf Unternehmen übertragen, an denen
sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.
Wesentliche wirtschaftliche Leistungen, die der Bürger
zur Sicherung seiner Existenz benötigt, werden seit
jeher den Aufgaben der kommunalen Gebietskörperschaften zugeordnet. Danach gehört zum Wesensgehalt der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen
Selbstverwaltung (Art. 28 Grundgesetz) die Befugnis,
sich aller Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft,
die nicht durch Gesetz bereits anderen Trägern öffentlicher Verwaltung übertragen sind, ohne besonderen
Kompetenztitel anzunehmen („Universalität“ des
gemeindlichen Wirkungskreises).
Dennoch ist die Stadt Nürnberg bei ihrer Entscheidung
hinsichtlich einer Beteiligung nicht frei. Art. 87 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) setzt für eine Unternehmensgründung oder Beteiligung durch die Stadt
Nürnberg voraus, dass die Stadt ein Unternehmen
außerhalb ihrer allgemeinen Verwaltung nur errichtet,
übernimmt oder wesentlich erweitert, wenn
• der öffentliche Zweck das Unternehmen erfordert, insbesondere die Gemeinde mit ihm gesetzliche Verpflichtungen oder ihre Aufgaben
gem. Art. 83 Abs.1 der Bayerischen Verfassung und Art. 57 GO erfüllen will,
• das Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf steht und
• die dem Unternehmen zu übertragenden Aufgaben für die Wahrnehmung außerhalb der
allgemeinen Verwaltung geeignet sind sowie
• bei einem Tätigwerden außerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen anderen
erfüllt wird oder erfüllt werden kann.
Art. 87 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO bezeichnet das sich
bereits aus dem Grundgesetz ergebende Gemeinwohlerfordernis kommunaler Wirtschaftstätigkeit als „öffentlichen Zweck“. Der öffentliche Zweck wird so zur Voraussetzung kommunaler Wirtschaftstätigkeit. Der öffentliche Zweck, den eine Gemeinde mit dem betreffenden Unternehmen verfolgt, ist damit die maßgebliche Beschränkung der wirtschaftlichen Betätigung.
Dem Begriff des Gemeinwohls bzw. des öffentlichen
Zwecks allein lässt sich dabei zunächst nur entnehmen,
dass die wirtschaftliche Tätigkeit der Gemeinde in irgendeiner Weise von Nutzen für die Gemeinschaft der
Einwohner sein muss. Die alleinige Absicht, für den
Kommunalhaushalt Einnahmen zu erzielen, wäre demnach nicht ausreichend für ein kommunales Beteiligungsunternehmen. Rein erwerbswirtschaftliche Unternehmen sind den Gemeinden untersagt (BVerfGE 61,
28, 107 – Beschl. vom 8. 7. 1982).
Vom öffentlichen Zweck umfasst sind jedenfalls die
umfangreichen Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge, die die Stadt Nürnberg mit Hilfe ihrer Beteiligungsunternehmen für die Nürnberger Bürger erbringt.
Beispielhaft wäre hier die VAG zu nennen, die für die
Bürgerinnen und Bürgern vielfältige Leistungen des
öffentlichen Personennahverkehrs erbringt, oder das
Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg, das die
bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit
einem leistungsfähigen Krankenhaus der höchsten
Versorgungsstufe im Sinne des Bayerischen Krankenhausgesetzes sicherstellt. Allen Beteiligungsgesellschaften der Stadt Nürnberg ist gemein, dass sie die
Stadtverwaltung mit ihrer Vielzahl an Leistungen in den
wesentlichen Aufgabenbereichen wie Versorgung,
Entsorgung und Verkehr oder etwa bei Sportveranstaltungen entlasten.
2. Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg
Neben den Beteiligungsunternehmen im engeren Sinne, also rechtlich selbstständigen Gesellschaften des
privaten oder öffentlichen Rechts, bedient sich die Stadt
Nürnberg zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch ihrer insgesamt sechs Eigenbetriebe.
Der Eigenbetrieb ist eine besondere öffentlichrechtliche Unternehmensform, auf der Grundlage der
Gemeindeordnung des Freistaats Bayern. Er hat keine
eigene Rechtspersönlichkeit, sondern stellt ein ausgegliedertes Sondervermögen dar und ist organisatorisch
und finanzwirtschaftlich aus der jeweiligen Gemeindeverwaltung ausgegliedert. Nach außen werden die
rechtlichen Handlungen des jeweiligen Eigenbetriebes
der jeweiligen Gemeinde zugerechnet.
Für den Eigenbetrieb ist eine Werkleitung und ein
Werkausschuss zu bestellen. Der Werkleitung obliegt
die laufende Betriebsführung, die Vertretung des Betriebes und die Vollziehung von Beschlüssen des
Werkausschusses, dem bestimmte Zuständigkeiten
zugeordnet werden.
Die Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg erfüllen Aufgaben in den Bereichen Abfallwirtschaft, Stadtentwässerung, Pflege und Unterhalt des öffentlichen Verkehrsraumes, Bäder, Seniorenwohnen und Stadion.
Im Einzelnen sind dies:
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
Der Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg ist für die Abfallwirtschaft zuständig. Zu den Aufgaben zählen Sammlung und Transport von Haus- und Biomüll sowie Garten- und Problemabfällen, außerdem der Betrieb einer
Müllverbrennungsanlage und einer Reststoffdeponie.
Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR)
Unter dem Dach des Eigenbetriebes Servicebetrieb
Öffentlicher Raum (SÖR) sind seit 2009 Dienstleistungen der Stadt Nürnberg, die den öffentlichen Raum,
also Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen betreffen,
gebündelt.
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
(SUN)
Der im Jahr 2006 gegründete Eigenbetrieb der Stadt
Nürnberg, ist zuständig für Abwasserwirtschaft und
Betrieb des Labors für Umweltanalytik.
NürnbergBad
Der 2003 gegründete Eigenbetrieb NürnbergBad ist
Dienstleister in Sachen Freizeit-, Vereins- und Schulschwimmen im Stadtgebiet. NürnbergBad unterhält vier
Hallen- und drei Freibäder.
NürnbergStift
Seit 1999 existiert der Eigenbetrieb NürnbergStift. In
seinen fünf städtischen Senioren-Wohnanlagen und
Pflegeheimen wird jährlich rund 1 500 Menschen ein
seniorengerechtes Zuhause mit einer Vielfalt an Dienstleistungen geboten.
Frankenstadion Nürnberg
Der Eigenbetrieb Frankenstadion Nürnberg verpachtet
das städtische Stadion an die Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH, an der die Stadt wiederum mit 25,1 Prozent beteiligt ist.
Mit Ausnahme des Servicebetriebes Öffentlicher Raum
(SÖR) werden alle Eigenbetriebe ausführlich in Teil C
des Beteiligungsberichts dargestellt. Zwar hat SÖR
bereits zum 01.01.2009 seine operative Tätigkeit aufgenommen und agiert seit 01.01.2010 vollständig als
Eigenbetrieb, allerdings lag bis zum Redaktionsschluss
des Beteiligungsberichts noch kein testierter Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 vor.