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017 Verbindlichkeiten und Schulden

Haushalt 2016 · Seiten 38–39 · Seiten 38–39 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

I. Verbindlichkeiten und Schulden Die vorstehende Grafik zeigt den Schuldenstand der Stadt Nürnberg • ohne Eigenbetriebe (nur Kernhaushalt), • mit den steuerfinanzierten Eigenbetrieben und • mit allen Eigenbetrieben zusammen. Innere Darlehen - hierbei handelt es sich um Darlehen, die von der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb SÖR ausgereicht worden sind - wurden in der Grafik konsoli￾diert. Die Schulden der städtischen Eigenbetriebe werden in die zwei grundlegenden Kategorien steuerfinanzierten und „Kostendecker“ unterteilt. Zu den steuerfinanzierten Eigenbetrieben zählen die Eigenbetriebe Service Öffentlicher Raum (SÖR), NürnbergBad (NüBad), Frankenstadion (FSN) und das NürnbergStift (NüSt). Bei NüBad, SÖR und FSN müs￾sen die Verlustausgleiche und somit auch Teile des Schuldendienstes aus dem Kernhaushalt bedient wer￾den. NüSt wird aufgrund möglicher Kreditaufnahmen für Investitionen in den nächsten Jahren jetzt ebenfalls dieser Kategorie zugeordnet. Aus diesen Gründen sind diese Schulden in der Bewertung gedanklich dem Kernhaushalt zuzuordnen. Anders gestaltet es sich bei der Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN) und bei der Abfallwirtschaft (ASN): Diese Eigenbetriebe sind externe Kostendecker, die ihre Aufwendungen und ihren Kapitaldienst aus ihren Einnahmen und Gebühren komplett selbst refi￾nanzieren müssen. Die Schulden der Stadt Nürnberg im Kernhaushalt sind zum Jahresende 2014 insbesondere wegen des Ein￾bruchs bei der Gewerbesteuer auf den Stand von 1.300 Mio. € angestiegen. Darin enthalten sind die Verbind￾lichkeiten aus Krediten, also die klassischen Darlehen von Sparkassen und Banken, die Anleihe, Schuld￾scheindarlehen sowie die Verbindlichkeiten aus ÖPP/ÖÖP-Verträgen (sogenannte kreditähnliche Rechtsgeschäfte). Die Stadt Nürnberg trägt hiermit explizit der wachsenden Bedeutung dieser Verträge Rechnung, in dem diese - im Gegensatz zu anderen Kommunen - in die Verschuldenszahlen mit einbezogen werden. Zum Jahresende 2015 werden die Verbindlichkeiten der Stadt voraussichtlich im Ist leicht auf einen Planwert von 1.304 Mio. € steigen. Entsprechend der Haushaltsplanung und dem anste￾henden Investitionsprogramm wird sich dann die Ver￾1,38 1,38 1,40 1,42 1,47 1,63 1,66 1,66 1,69 1,79 1,85 1,81 1,78 1,80 1,77 1,82 0,89 0,89 0,94 0,97 1,01 1,02 1,05 1,09 1,14 1,26 1,35 1,33 1,32 1,37 1,37 1,43 0,86 0,86 0,91 0,93 0,95 0,94 0,97 1,01 1,06 1,18 1,27 1,27 1,26 1,30 1,30 1,36 0,80 1,00 1,20 1,40 1,60 1,80 2,00 Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Plan Plan 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 n Mrd. € Schuldenstand Stadt mit allen Eigenbetrieben Stadt mit steuerfinanzierten Eigenbetrieben Kernstadt (ohne Eigenbetriebe mit ÖPP) 38 schuldung im Jahr 2016 um 52,4 Mio. € auf 1,36 Mrd. € erhöhen. Die äußere Verschuldung der Eigenbetriebe lag Ende 2014 bei 500,9 Mio. €, sinkt nach dem jetzigen Er￾kenntnisstand bis Ende 2015 auf 461,5 Mio. €. Ende 2016 werden 459,2 Mio. € erwartet. Während bei den Eigenbetrieben ASN; FSN und NüBad die geplante Verschuldung von 2015 auf 2016 insgesamt um rund 13,4 Mio. € zurückgehen wird, ist bei den Eigenbetrie￾ben NüSt, SÖR und SUN ein Anstieg der Verschuldung um 11,1 Mio. € geplant. Der größte Anteil davon entfällt mit 10,3 Mio. € auf den Eigenbetrieb SUN. Als Fazit für den Haushalt 2016 lässt sich somit ein Anstieg der Planverschuldung insbesondere im Kern￾haushalt der Stadt Nürnberg feststellen. Anhand der Zahlen wird deutlich, dass trotz insgesamt guter Kon￾junkturerwartungen die umfangreiche Investitionstätig￾keit ihren Niederschlag in einer Neuverschuldung fin￾det. Vor dem Hintergrund eines Anstiegs der städti￾schen Mittel der Investitionen (MIP-Ansatz für Einzel￾maßnahmen und Pauschalen) um 28,8 Mio. € oder 25,4 % gegenüber 2015 erscheint dies jedoch nach￾vollziehbar. In den folgenden Übersichten werden der voraussichtli￾che Stand der Verbindlichkeiten aus Krediten und kre￾ditähnlichen Rechtsgeschäften sowie Verpflichtungen nach Art. 72 Abs. 2 GO entsprechend dem vom Bayeri￾schen Staatsministerium des Innern veröffentlichten Haushaltsmuster zu § 1 Abs. 3 Nr. 4 KommHV-Doppik dargestellt. 39

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