017 Verbindlichkeiten und Schulden
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
I. Verbindlichkeiten und Schulden
Die vorstehende Grafik zeigt den Schuldenstand der
Stadt Nürnberg
• ohne Eigenbetriebe (nur Kernhaushalt),
• mit den steuerfinanzierten Eigenbetrieben und
• mit allen Eigenbetrieben zusammen.
Innere Darlehen - hierbei handelt es sich um Darlehen,
die von der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb SÖR
ausgereicht worden sind - wurden in der Grafik konsolidiert.
Die Schulden der städtischen Eigenbetriebe werden in
die zwei grundlegenden Kategorien steuerfinanzierten
und „Kostendecker“ unterteilt.
Zu den steuerfinanzierten Eigenbetrieben zählen die
Eigenbetriebe Service Öffentlicher Raum (SÖR),
NürnbergBad (NüBad), Frankenstadion (FSN) und das
NürnbergStift (NüSt). Bei NüBad, SÖR und FSN müssen die Verlustausgleiche und somit auch Teile des
Schuldendienstes aus dem Kernhaushalt bedient werden. NüSt wird aufgrund möglicher Kreditaufnahmen für
Investitionen in den nächsten Jahren jetzt ebenfalls
dieser Kategorie zugeordnet. Aus diesen Gründen sind
diese Schulden in der Bewertung gedanklich dem
Kernhaushalt zuzuordnen.
Anders gestaltet es sich bei der Stadtentwässerung und
Umweltanalytik (SUN) und bei der Abfallwirtschaft
(ASN): Diese Eigenbetriebe sind externe Kostendecker,
die ihre Aufwendungen und ihren Kapitaldienst aus
ihren Einnahmen und Gebühren komplett selbst refinanzieren müssen.
Die Schulden der Stadt Nürnberg im Kernhaushalt sind
zum Jahresende 2014 insbesondere wegen des Einbruchs bei der Gewerbesteuer auf den Stand von 1.300
Mio. € angestiegen. Darin enthalten sind die Verbindlichkeiten aus Krediten, also die klassischen Darlehen
von Sparkassen und Banken, die Anleihe, Schuldscheindarlehen sowie die Verbindlichkeiten aus
ÖPP/ÖÖP-Verträgen (sogenannte kreditähnliche
Rechtsgeschäfte). Die Stadt Nürnberg trägt hiermit
explizit der wachsenden Bedeutung dieser Verträge
Rechnung, in dem diese - im Gegensatz zu anderen
Kommunen - in die Verschuldenszahlen mit einbezogen
werden.
Zum Jahresende 2015 werden die Verbindlichkeiten
der Stadt voraussichtlich im Ist leicht auf einen Planwert
von 1.304 Mio. € steigen.
Entsprechend der Haushaltsplanung und dem anstehenden Investitionsprogramm wird sich dann die Ver1,38 1,38 1,40 1,42
1,47
1,63 1,66 1,66 1,69
1,79
1,85
1,81 1,78 1,80 1,77
1,82
0,89 0,89
0,94 0,97
1,01 1,02 1,05
1,09
1,14
1,26
1,35 1,33 1,32
1,37 1,37
1,43
0,86 0,86 0,91 0,93 0,95 0,94 0,97
1,01
1,06
1,18
1,27 1,27 1,26
1,30 1,30
1,36
0,80
1,00
1,20
1,40
1,60
1,80
2,00
Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Plan Plan
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
n Mrd. €
Schuldenstand
Stadt mit allen Eigenbetrieben Stadt mit steuerfinanzierten Eigenbetrieben Kernstadt (ohne Eigenbetriebe mit ÖPP)
38
schuldung im Jahr 2016 um 52,4 Mio. € auf 1,36 Mrd. €
erhöhen.
Die äußere Verschuldung der Eigenbetriebe lag Ende
2014 bei 500,9 Mio. €, sinkt nach dem jetzigen Erkenntnisstand bis Ende 2015 auf 461,5 Mio. €. Ende
2016 werden 459,2 Mio. € erwartet. Während bei den
Eigenbetrieben ASN; FSN und NüBad die geplante
Verschuldung von 2015 auf 2016 insgesamt um rund
13,4 Mio. € zurückgehen wird, ist bei den Eigenbetrieben NüSt, SÖR und SUN ein Anstieg der Verschuldung
um 11,1 Mio. € geplant. Der größte Anteil davon entfällt
mit 10,3 Mio. € auf den Eigenbetrieb SUN.
Als Fazit für den Haushalt 2016 lässt sich somit ein
Anstieg der Planverschuldung insbesondere im Kernhaushalt der Stadt Nürnberg feststellen. Anhand der
Zahlen wird deutlich, dass trotz insgesamt guter Konjunkturerwartungen die umfangreiche Investitionstätigkeit ihren Niederschlag in einer Neuverschuldung findet. Vor dem Hintergrund eines Anstiegs der städtischen Mittel der Investitionen (MIP-Ansatz für Einzelmaßnahmen und Pauschalen) um 28,8 Mio. € oder
25,4 % gegenüber 2015 erscheint dies jedoch nachvollziehbar.
In den folgenden Übersichten werden der voraussichtliche Stand der Verbindlichkeiten aus Krediten und kreditähnlichen Rechtsgeschäften sowie Verpflichtungen
nach Art. 72 Abs. 2 GO entsprechend dem vom Bayerischen Staatsministerium des Innern veröffentlichten
Haushaltsmuster zu § 1 Abs. 3 Nr. 4 KommHV-Doppik
dargestellt.
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