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H.3 Budgetverantwortung

Haushalt 2025 · Band 1 · Seiten 113 · Seiten 113 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

H.2.2 Budgetierung mit Zielen und Kenn￾zahlen Die in den Produktdatenblättern (siehe Band 2) aufge￾führten Ziele und Kennzahlen stellen den Leistungs￾zweck dar, für welche der Stadtrat das Budget in Form von Finanzmitteln zur Verfügung stellt. Die über den Haushaltsplan vereinbarten Ziele und Kennzahlen dürfen unterjährig von der Verwaltung nicht selbständig geändert werden. Die Verwaltung darf ebenso wenig Ziele und Kennzahlen aus dem Haushalt herausnehmen oder neue hinzufügen. Sobald Ziele nicht mehr erreicht werden können, muss der Stadtrat infor￾miert und mit diesem über die Anpassung der Ziele und/oder der finanziellen Mittel entschieden werden. Wenn die im Budgetmodell definierten Deckungsfähig￾keiten zwischen Produkten in Anspruch genommen wer￾den, muss die Zielerreichung der Produkte weiterhin ge￾währleistet sein. Kann die Zielerreichung eines Produk￾tes nicht mehr gewährleisten werden, kann nur in Ab￾stimmung mit dem Stadtrat und einer Anpassung der Ziele eine Deckungsfähigkeit hergestellt werden. H.3 Budgetverantwortung Auf der Produktebene liegt die Budgetverantwortung bei der/dem Produktverantwortlichen. Diese wird grund￾sätzlich von der Dienststellenleitung beziehungsweise der Leitung der Organisationseinheit wahrgenommen. Die Dienststellen/Organisationseinheiten führen ihre Budgets in freier und alleiniger Verantwortung aus. Aufgabe der Budgetverantwortlichen ist es, die verein￾barten Leistungsziele zu erreichen und die dazugehöri￾gen Finanzvorgaben unter Beachtung der Budgetregeln (Deckungsfähigkeit, Zweckbindung von Einzelansätzen, etc.) für das Produkt einzuhalten. Eine wichtige Aufgabe der Dienststellen beziehungs￾weise der Organisationseinheiten ist es, sowohl positive als auch negative Abweichungen rechtzeitig zu erken￾nen, diese zu kommunizieren und zu steuern. Das Produktbudget teilt sich in die sieben Teilbudgets auf, die von den Produktverantwortlichen in unterschied￾licher Weise direkt steuer- bzw. beeinflussbar sind. Die Teilbudgets K1 und K2 sowie I1 sind vom Produktverant￾wortlichen voll zu steuern und von daher auch in vollem Umfang von ihm zu vertreten. Die Teilbudgets K3, K4 und K5 sind nur zum Teil vom Produktverantwortlichen steuer- bzw. beeinflussbar. Unabhängig davon werden diese Teilbudgets auch im Rahmen der Controllingpro￾zesse thematisiert. Die Entwicklungen in den Teilbud￾gets K3, K4 und K5 sind Gegenstand der Controllingge￾spräche. Des Weiteren werden die geplanten Investitionsmaß￾nahmen im Teilbudget I2 entsprechend der Vorgaben von den jeweils Verantwortlichen umgesetzt. In den durch den Stadtrat im Rahmen des Haushaltsbe￾schlusses ermächtigten Bewirtschaftungsrahmen je Teil￾budget kann der jeweilige Budgetverantwortliche den Haushalt unter Beachtung der beschlossenen Verwen￾dungsauflagen eigenständig bewirtschaften. H.4 Deckungsregeln Bei der Festlegung der Deckungsregeln wird eine Unter￾scheidung in eine sachliche und eine hierarchische De￾ckungsfähigkeit vorgenommen. Mit dem Begriff „sachli￾che Deckungsfähigkeit“ werden inhaltliche Ausgleichsre￾gelungen innerhalb eines Teilbudgets und zwischen ein￾zelnen Teilbudgets beschrieben. Bei der „hierarchischen Deckungsfähigkeit“ werden Ausgleichsregelungen zwi￾schen einzelnen Produkten im Rahmen der Vier-Ebe￾nen-Steuerung (Produkt, Dienststelle/Organisationsein￾heit, Geschäftsbereich/Referat und Gesamtstadt) be￾trachtet. Bei Anwendung der hierarchischen Deckungs￾fähigkeit sind die sachlichen Deckungsfähigkeiten zu be￾achten. Um einen flexiblen Mitteleinsatz zu gewährleisten, sind je Produkt die Ansätze der in einem Teilbudget veran￾schlagten Aufwendungen und Erträge gegenseitig de￾ckungsfähig, soweit in diesem Konzept nichts anderes bestimmt ist. Ausnahmen der gegenseitigen Deckungs￾fähigkeit bestehen unter anderem im Teilbudget K5, in dem die Sachkonten einzeln ermächtigt werden, sowie bei den einzuhaltenden Zweckbindungsvorschriften bei den Zuwendungen im Teilbudget K3, die einzeln über Sachkonten und Kostenstellen ermächtigt werden. Die produktübergreifende (hierarchische) Deckung wird entscheidend durch den Grundsatz eingeschränkt, dass die Budgets an die Ziele der jeweiligen Produkte gebun￾den sind und aus diesem Grunde nicht ohne Weiteres eine regelhafte Deckungsfähigkeit zwischen Produkten zulässig ist. Deckungsringe über mehrere Produkte hin￾109

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