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Wirtschaftsplan 2016
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Wirtschafts- und Finanzplan der Versorgungsrücklage 2016 - 2019
1 Einführung
Um die Versorgungsleistungen angesichts der demographischen Veränderungen und des
Anstiegs der Zahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
sicherzustellen, wird eine Versorgungsrücklage als Sondervermögen gebildet und nach
§ 14a BBeSG (Bundesbesoldungsgesetz) die Besoldungs- und Versorgungsanpassen in den
Jahren 1999 bis 2017 in gleichmäßigen Schritten von durchschnittlich 0,2 % abgesenkt.
Für Bayern regelt das Gesetz über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat
Bayern (BayVersRücklG) vom 11. Dezember 2012 (zuletzt geändert durch Art. 13 des
Gesetzes vom 17.12.2014 - GVBl S. 511) die Ausgestaltung und Verwaltung dieser Mittel.
Die Stadt Nürnberg verwaltet, da sie kein Mitglied im Bayerischen Versorgungsverband ist,
ihre Versorgungsrücklage selbst und muss gem. Art. 19 Satz 1 BayVersRücklG einen
Wirtschaftsplan erstellen. Die Versorgungsrücklage wird von der Stadt Nürnberg in Anteilen
am „Bayerischen Pensionsfonds“ angelegt. Fondsinhaber sind der Bayerische
Versorgungsverband, die Landeshauptstadt München, sowie die Städte Augsburg, Fürth,
Nürnberg, Regensburg und Würzburg. Die Anlage der halbjährlichen Abschlagszahlungen
für das laufende Jahr erfolgt jeweils zum Beginn des II. und IV. Quartals, die Anlage der
Spitzabrechnung zu Beginn des nächsten Jahres.
2 Erfolgsplan
Die Beiträge (Nr. 1) des Erfolgsplans entsprechen der Verminderung der Besoldungs- und
Versorgungsanpassungen um 0,2 %. In der Planung wurde für das Jahr 2017 eine jährliche
Tarifsteigerung von 2,5 % unterstellt. Ab dem Jahr 2018 sind Entnahmen über einen
Zeitraum von mindestens 15 Jahren zur Entlastung von Versorgungsaufwendungen zulässig.
Ob und zu welchem Zeitpunkt die Stadt Nürnberg davon Gebrauch macht, ist noch nicht
abschließend geklärt.
Der Versorgungsrücklage werden jährlich Beiträge zugeführt. (Nr. 5: Aufwendungen aus der
Erhöhung der Versorgungsrücklage). Die Höhe der zuzuführenden Beträge wird nach einer
vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen festgelegten Berechnungsformel aus den
tatsächlich geleisteten Beamten- und Versorgungsbezügen des abgelaufenen
Haushaltsjahres ermittelt.
Beim „Bayerischen Pensionsfonds“ handelt es sich um einen thesaurierenden Fonds. Die
Erträge werden daher nicht ausgeschüttet, sondern für eine Erhöhung des Fondsvermögens
verwendet (thesauriert). Außerdem werden alle Entgelte direkt aus dem Fondsvermögen
beglichen. Die Rendite kommt in der Wertsteigerung des Fondsvermögens zum Ausdruck.
Es entsteht kein Überschuss bzw. Fehlbetrag.
Die Versorgungsrücklage wird im Plan bis zum Jahr 2017 auf über 34 Mio. EUR
angewachsen sein. Eine Aussage zum voraussichtlichen Depotwert zum Ende des
Planungszeitraumes kann aufgrund der Unsicherheit über die Entwicklung und üblichen
Kursschwankungen am Kapitalmarkt keine Aussage getroffen werden.
3 Vermögensplan
Die der Versorgungsrücklage (II. Mittelherkunft, Nr. 4) zugeführten Mittel werden in den Kauf
von Fondsanteilen investiert (I. Mittelverwendung, Nr. 1).
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Versorgungsrücklage
Erfolgsplan 2016 2014 2015 2016 2017 2018 2019
(Angaben in 1.000 EUR) Ist Plan Plan Plan Plan Plan
1. Beiträge 3.067,5 2.725,2 3.082,0 3.159,0 0,0 0,0
2. Erträge aus der Verminderung
der Versorgungsrücklage 0 0 0 0 0 0
3. Erträge aus Kapitalanlagen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
a) Zinsen und Dividenden 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
b) Erträge aus dem Abgang von Kapital-
anlagen und aus Zuschreibungen 0 0 0 0 0 0
4. Sonstige Erträge 0 0 0 0 0 0
5. Aufwendungen aus der Erhöhung -3.067,5 -2.725,2 -3.082,0 -3.159,0 0,0 0,0
der Versorgungsrücklage
6. Aufwendungen für die Kapitalanlagen 0 0 0 0 0 0
a) Abschreibungen
b) Verluste aus dem Abgang von Kapital-
anlagen
c) Aufwendungen für die Verwaltung der
Kapitalanlagen u. sonst. Aufwendungen
7. Sonstige Aufwendungen 0 0 0 0 0 0
8. Sonstige Steuern 0 0 0 0 0 0
9. Überschuss/Fehlbetrag 0 0 0 0 0 0
Nachrichtlich:
Höhe der Versorgungsrücklage gesamt: 25.418,1 28.143,3 31.225,3 34.384,3 34.384,3 34.384,3
(zugeführte Beträge)
Depotwert im Bayerischen Pensionsfonds 34.934,9
zum 31.12.2014
Vermögensplan 2016 2014 2015 2016 2017 2018 2019
(Angaben in 1.000 EUR) Ist Plan Plan Plan Plan Plan
I. Mittelverwendung
1. Kapitalanlagen 3.067,5 2.725,2 3.082,0 3.159,0 0,0 0,0
2. Periodenergebnis - Verlust 0 0 0 0 0 0
3. Mehrung sonst. Aktiva 0 0 0 0 0 0
4. Versorgungsrücklagenentnahme 0 0 0 0 0 0
5. Minderung sonst. Passiva 0 0 0 0 0 0
Summe 3.067,5 2.725,2 3.082,0 3.159,0 0,0 0,0
II. Mittelherkunft
1. Abschreibungen 0 0 0 0 0 0
2. Zuschüsse 0 0 0 0 0 0
3. Periodenergebnis Gewinn 0 0 0 0 0 0
4. Versorgungsrücklagenzuführung 3.067,5 2.725,2 3.082,0 3.159,0 0,0 0,0
5. Mehrung sonst. Passiva 0 0 0 0 0 0
6. Minderung sonst. Aktiva 0 0 0 0 0 0
Summe 3.067,5 2.725,2 3.082,0 3.159,0 0,0 0,0
Finanzplan 2016-2019
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