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Wirtschaftsplan 2016

Haushalt 2016 · Seiten 180–182 · Seiten 180–182 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

Wirtschafts- und Finanzplan der Versorgungsrücklage 2016 - 2019 1 Einführung Um die Versorgungsleistungen angesichts der demographischen Veränderungen und des Anstiegs der Zahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sicherzustellen, wird eine Versorgungsrücklage als Sondervermögen gebildet und nach § 14a BBeSG (Bundesbesoldungsgesetz) die Besoldungs- und Versorgungsanpassen in den Jahren 1999 bis 2017 in gleichmäßigen Schritten von durchschnittlich 0,2 % abgesenkt. Für Bayern regelt das Gesetz über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern (BayVersRücklG) vom 11. Dezember 2012 (zuletzt geändert durch Art. 13 des Gesetzes vom 17.12.2014 - GVBl S. 511) die Ausgestaltung und Verwaltung dieser Mittel. Die Stadt Nürnberg verwaltet, da sie kein Mitglied im Bayerischen Versorgungsverband ist, ihre Versorgungsrücklage selbst und muss gem. Art. 19 Satz 1 BayVersRücklG einen Wirtschaftsplan erstellen. Die Versorgungsrücklage wird von der Stadt Nürnberg in Anteilen am „Bayerischen Pensionsfonds“ angelegt. Fondsinhaber sind der Bayerische Versorgungsverband, die Landeshauptstadt München, sowie die Städte Augsburg, Fürth, Nürnberg, Regensburg und Würzburg. Die Anlage der halbjährlichen Abschlagszahlungen für das laufende Jahr erfolgt jeweils zum Beginn des II. und IV. Quartals, die Anlage der Spitzabrechnung zu Beginn des nächsten Jahres. 2 Erfolgsplan Die Beiträge (Nr. 1) des Erfolgsplans entsprechen der Verminderung der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen um 0,2 %. In der Planung wurde für das Jahr 2017 eine jährliche Tarifsteigerung von 2,5 % unterstellt. Ab dem Jahr 2018 sind Entnahmen über einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren zur Entlastung von Versorgungsaufwendungen zulässig. Ob und zu welchem Zeitpunkt die Stadt Nürnberg davon Gebrauch macht, ist noch nicht abschließend geklärt. Der Versorgungsrücklage werden jährlich Beiträge zugeführt. (Nr. 5: Aufwendungen aus der Erhöhung der Versorgungsrücklage). Die Höhe der zuzuführenden Beträge wird nach einer vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen festgelegten Berechnungsformel aus den tatsächlich geleisteten Beamten- und Versorgungsbezügen des abgelaufenen Haushaltsjahres ermittelt. Beim „Bayerischen Pensionsfonds“ handelt es sich um einen thesaurierenden Fonds. Die Erträge werden daher nicht ausgeschüttet, sondern für eine Erhöhung des Fondsvermögens verwendet (thesauriert). Außerdem werden alle Entgelte direkt aus dem Fondsvermögen beglichen. Die Rendite kommt in der Wertsteigerung des Fondsvermögens zum Ausdruck. Es entsteht kein Überschuss bzw. Fehlbetrag. Die Versorgungsrücklage wird im Plan bis zum Jahr 2017 auf über 34 Mio. EUR angewachsen sein. Eine Aussage zum voraussichtlichen Depotwert zum Ende des Planungszeitraumes kann aufgrund der Unsicherheit über die Entwicklung und üblichen Kursschwankungen am Kapitalmarkt keine Aussage getroffen werden. 3 Vermögensplan Die der Versorgungsrücklage (II. Mittelherkunft, Nr. 4) zugeführten Mittel werden in den Kauf von Fondsanteilen investiert (I. Mittelverwendung, Nr. 1). 184 Versorgungsrücklage Erfolgsplan 2016 2014 2015 2016 2017 2018 2019 (Angaben in 1.000 EUR) Ist Plan Plan Plan Plan Plan 1. Beiträge 3.067,5 2.725,2 3.082,0 3.159,0 0,0 0,0 2. Erträge aus der Verminderung der Versorgungsrücklage 0 0 0 0 0 0 3. Erträge aus Kapitalanlagen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 a) Zinsen und Dividenden 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 b) Erträge aus dem Abgang von Kapital- anlagen und aus Zuschreibungen 0 0 0 0 0 0 4. Sonstige Erträge 0 0 0 0 0 0 5. Aufwendungen aus der Erhöhung -3.067,5 -2.725,2 -3.082,0 -3.159,0 0,0 0,0 der Versorgungsrücklage 6. Aufwendungen für die Kapitalanlagen 0 0 0 0 0 0 a) Abschreibungen b) Verluste aus dem Abgang von Kapital- anlagen c) Aufwendungen für die Verwaltung der Kapitalanlagen u. sonst. Aufwendungen 7. Sonstige Aufwendungen 0 0 0 0 0 0 8. Sonstige Steuern 0 0 0 0 0 0 9. Überschuss/Fehlbetrag 0 0 0 0 0 0 Nachrichtlich: Höhe der Versorgungsrücklage gesamt: 25.418,1 28.143,3 31.225,3 34.384,3 34.384,3 34.384,3 (zugeführte Beträge) Depotwert im Bayerischen Pensionsfonds 34.934,9 zum 31.12.2014 Vermögensplan 2016 2014 2015 2016 2017 2018 2019 (Angaben in 1.000 EUR) Ist Plan Plan Plan Plan Plan I. Mittelverwendung 1. Kapitalanlagen 3.067,5 2.725,2 3.082,0 3.159,0 0,0 0,0 2. Periodenergebnis - Verlust 0 0 0 0 0 0 3. Mehrung sonst. Aktiva 0 0 0 0 0 0 4. Versorgungsrücklagenentnahme 0 0 0 0 0 0 5. Minderung sonst. Passiva 0 0 0 0 0 0 Summe 3.067,5 2.725,2 3.082,0 3.159,0 0,0 0,0 II. Mittelherkunft 1. Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 2. Zuschüsse 0 0 0 0 0 0 3. Periodenergebnis Gewinn 0 0 0 0 0 0 4. Versorgungsrücklagenzuführung 3.067,5 2.725,2 3.082,0 3.159,0 0,0 0,0 5. Mehrung sonst. Passiva 0 0 0 0 0 0 6. Minderung sonst. Aktiva 0 0 0 0 0 0 Summe 3.067,5 2.725,2 3.082,0 3.159,0 0,0 0,0 Finanzplan 2016-2019 185 186

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