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Wirtschaftsplan 2016

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2 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2016 NürnbergStift Inhaltsverzeichnis Vorwort ...................................................................................................................... 3 1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen .......................... 4 1.1. Rechtliche Grundlagen .................................................................................. 4 1.2. Betriebliche Grundlagen ................................................................................ 5 2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan ......................................................... 5 2.1. Grundlagen und Herausforderungen ........................................................... 5 2.2. Erfolgsplan...................................................................................................... 9 2.2.1. Auslastung ................................................................................................. 11 2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan ............................................................... 12 2.3. Vermögensplan ............................................................................................ 19 2.4. Finanzplan..................................................................................................... 21 2.5. Verpflichtungsermächtigungen .................................................................. 27 2.6. Stellenplan .................................................................................................... 27 2.7. Darlehensverbindlichkeiten ......................................................................... 29 Wichtige Begriffe und Abkürzungen ..................................................................... 31 72 Wirtschafts- und Finanzplan 2016 Wirtschafts- und Finanzplan 3 NürnbergStift Vorwort Gemäß § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i.V. mit § 2 Abs. 1 WkPV und den Vorschriften der Eigenbe￾triebsverordnung legt das NürnbergStift den Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan für das Ge￾schäftsjahr 2016 vor. Der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan 2016 berücksichtigt die Ausführungen entsprechend den §§ 2, 3, 4 und 6 WkPV vom 3. März 1998 (GVBl. S. 132, BayRS 861-3-I), zuletzt geändert durch § 5 der Verordnung vom 5. Oktober 2007 (GVBl. S. 707). Nach Begutachtung durch den Werkausschuss (NüSt) ist der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanz￾plan noch vom Stadtrat festzustellen (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung). Mit der Beschlussfassung zum Gesamtkonzept „NürnbergStift 2020“ in der Werkausschusssitzung am 26.01.2012 hat NüSt die Weichenstellungen für die Zukunft erhalten und mit einer tiefgreifenden Um￾strukturierung der Gesamtorganisation begonnen. Dabei wird einem Stufenplan gefolgt, der sich aus 3 Phasen zusammensetzt: 1. Herstellung der besseren Steuerbarkeit der Gesamtorganisation 2. Stärkung der operativen Handlungsfähigkeit 3. Verbesserung der Stellung am Markt Die Ansätze im Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan berücksichtigen den geplanten Fortschritt bei der Umsetzung dieses Konzeptes. Dabei ist das Ziel, durch eine deutliche Investition in infrastruk￾turelle Bau- und Personalressourcen in den Folgejahren die sich stetig aufbauenden Defizite nachhal￾tig zurückzuführen. 73 4 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2016 NürnbergStift 1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen 1.1. Rechtliche Grundlagen Die im NürnbergStift zusammengefassten ambulanten, teil- und vollstationären Einrichtungen ein￾schließlich der Nebenbetriebe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Nürnberg. Das NürnbergStift ist als Eigenbetrieb organisiert und wird als Sondervermögen verwaltet (§ 1 WkPV). Gemäß § 3 der Betriebssatzung verfolgt das NürnbergStift ausschließlich und unmittelbar gemeinnüt￾zige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zuständige Organe für das NürnbergStift sind der Oberbürgermeister, der Stadtrat, der Werkaus￾schuss und die Werkleitung (§ 4 der Betriebssatzung). Die Werkleitung setzt sich zusammen aus dem Referent für Jugend, Familie und Soziales als 1. Werkleiter und dem 2. Werkleiter mit der gleichzeiti￾gen Funktion als Dienststellenleiter. Aufgabe des NürnbergStift ist, die bestmögliche und bedarfsgerechte Versorgung der älteren Bevölke￾rung durch ambulante, teilstationäre und vollstationäre Hilfen nach dem auf Landesebene seit 01.08.2008 geltenden Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG), dem seit 01.10.2009 auf Bun￾desebene geltenden Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), dem SGB V und dem SGB XI sicherzustellen. Der Betrieb der Einrichtungen ist privatrechtlich geregelt. Mit den Vertretern der Krankenkassen wird die Vergütung nach § 111 SGB V für die Geriatrische Rehabilitationseinrichtung vereinbart. Für die Pflegebereiche werden die Entgelte mit den Vertretern der Pflegekassen und dem überörtlichen Sozi￾alhilfeträger nach § 85 SGB XI verhandelt. Für den Rüstigenbereich sind die Pensionssätze mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger zu vereinbaren. Die Entgelte für die Wohnheime werden durch NüSt festgesetzt. Die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung erfolgt gemäß § 89 SGB XI nach dem Vertrag, der auf Landesebene zwischen den Vertretern der Leistungserbringer und den Vertretern der Pflegekassen, der sonstigen Sozialversicherungsträger und den Sozialhilfeträgern abgeschlossen wurde. 74 Wirtschafts- und Finanzplan 2016 Wirtschafts- und Finanzplan 5 NürnbergStift 1.2. Betriebliche Grundlagen Im Eigenbetrieb NürnbergStift sind folgende Einrichtungen zusammengefasst: o Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See (AHS) o August-Meier-Heim (AHR) o Senioren-Wohnanlage St. Johannis (AHJ) o Senioren-Wohnanlage Platnersberg (AHP) o Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital (HSP) o Ambulante Dienste (AMBD) o Geriatrische Rehabilitation (REHA) o Praxis für Ergotherapie (ERGO) Facility-Aufgaben und Unterstützungsleistungen für die Pflege werden durch die NürnbergStift Service GmbH (NüStSG) erbracht. Der Betrieb der beiden NüSt eigenen Küchen, die örtlich im August-Meier￾Heim und im Pflegezentrum Sebastianspital untergebracht sind, wird durch die NüStSG sichergestellt. In diesem Zusammenhang werden NüSt-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter (insbesondere aus dem Küchen- und Betriebsdienstbereich) über einen Gestellungsvertrag der NüStSG überlassen. Wäschereileistungen werden vollständig von einer Fremdfirma erbracht. 2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan 2.1. Grundlagen und Herausforderungen Ausgangslage Im Jahr 2015 wurden wesentliche Reorganisationsprozesse des Konzeptes NüSt 2020 abgeschlos￾sen. Die Steuerbarkeit der Gesamtorganisation ist hergestellt. Wesentliche dezentrale Entschei￾dungsbefugnisse, wie z.B. Personaleinstellungen, wurden deutlich erweitert. Ein „ Führen über Ziele“ ist nunmehr möglich und wurde in 2015 auch begonnen. Alle Führungskräfte wurden umfangreich qualifiziert, um den veränderten Anforderungen an Ihre Aufgaben entsprechen zu können. In 2015 ist es auch gelungen, bei wesentlichen Verlustträgern die Ergebnissituation deutlich zu ver￾bessern. 75 6 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2016 NürnbergStift Dies gilt insbesondere: • für den Bereich der geriatrischen Rehabilitation, deren Ertragssituation durch die Durchset￾zung von höheren Vergütungssätzen im Rahmen von 2 Schiedsstellen-Verfahren drastisch verbessert werden konnte. Lag der Vergütungssatz im ersten Halbjahr 2014 noch bei 173,00 EUR pro Person und Tag, konnte dieser im 1. Verfahren ab 01.07.2014 auf 192,00 EUR und im 2. Verfahren ab 1.10.2015 auf 197,00 EUR erhöht werden, was bei ca. 15.500 Belegungs￾tagen pro Jahr einer Erlössteigerung in Zukunft von ca. 372 TEUR gegenüber 2014 entspricht. • für den Standort August-Meier-Heim, der aufgrund der extrem schlechten Bausubstanz und der unsicheren zukünftigen Standortentwicklung mit erheblichen Auslastungsproblemen kon￾frontiert ist. Die Nutzung von mittlerweile 2 Häusern des Standortes zur Unterbringung der Clearingstelle Mittelfranken für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bedeutet nicht nur eine bedeutsame zusätzliche Ertragsquelle, sondern ist eine konsequente Unterstützung hilfebe￾dürftiger Menschen, was zentrales Ziel und Identität für den städtischen Eigenbetrieb NürnbergStift ist. • für die Senioren-Wohnanlage St. Johannis, deren Auslastung trotz schlechter Bausubstanz erheblich verbessert werden konnte und damit negative Entwicklungen in den Einrichtungen am Platnersberg und im August-Meier-Heim zum Teil kompensiert hat. Erfreulicherweise hat auch die intensive Arbeit zur Bekämpfung des Fachkräftemangels (u.a. neues Ausbildungskonzept) zu Erfolgen geführt, was sich insbesondere in deutlich erhöhten Übernahmequoten der Auszubildenden (größer als 80%) und erheblichen Verbesserungen der Er￾gebnisse bei Mitarbeiterbefragungen zeigt. Dies erhöht die Attraktivität als Ausbildungsbetrieb sowie Arbeitgeber und bildet eine gute strategische Ausgangsposition für die Zukunft. Herausforderungen für 2016 Der eingeschlagene Reorganisationsweg ist weiter fortzusetzen. 1. Unter kurzfristigen Gesichtspunkten gilt es nunmehr, die operative Handlungsfähigkeit weiter zu verbessern. • In 2015 war es noch nicht gelungen, eine elektronische Pflegedokumentation ein￾zuführen. Diese ist jedoch zentrale Voraussetzung für die zukünftige Steuerung 76 Wirtschafts- und Finanzplan 2016 Wirtschafts- und Finanzplan 7 NürnbergStift pflegerischer Prozesse und die Erzielung einer hohen Pflegequalität. Die Einfüh￾rung ist nunmehr für 2016 vorgesehen und wird zusammen mit dem Projekt einer entbürokratisierten Pflegedokumentation verknüpft. • Die Neustrukturierung des ambulanten Dienstes ist weiter zu führen. Ziel ist es, im Jahr 2016 spürbare Ergebnisverbesserungen zu erreichen. • Der zurückgehenden Nachfrage nach Altenheimplätzen ist durch alternative An￾gebote zu begegnen. Dies gilt insbesondere für die Standorte August-Meier-Heim und Senioren-Wohnanlage Platnersberg. • Die Auslastungsgrade sind zu steigern. Hierzu muss vor allem eine stärkere Nut￾zung der Kurzzeitpflege am Standort Pflegezentrum Sebastianspital erfolgen. • Kosteneinsparpotentiale in den Zulieferbereichen sind zu identifizieren und zu nutzen. 2. Mittel- bis langfristig müssen die infrastrukturellen und baulichen Strukturen nachhaltig geändert werden. Hierzu sind in 2016: • die Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des Standortes August-Meier￾Heim zu schaffen • die Grundlagen für den Bau einer neuen Zentralküche zu legen und erste organi￾satorische Voraussetzungen für den Auszug der Küche aus dem für die Hoch￾schule für Musik renovierten Gebäude zu legen. • Inhaltliche Festlegungen für die Entwicklung des Standortes Senioren￾Wohnanlage St. Johannis zu treffen. Zentrale Prämissen für 2016 Die Planung für 2016 enthält folgende wesentliche Parameter 1. Auslastungs- und Erlössituationen wurden in einem Bottom-up Verfahren mit den Ein￾richtungsleitungen ermittelt. Der gesamte Auslastungsgrad der NüSt Einrichtungen 77 8 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2016 NürnbergStift wird mit 89,8% geplant. Dabei werden sowohl die Änderungen im Pflegestufenmix als auch inhaltliche Veränderungen (Rückgang Altenheimbereich, Ausbau Kurzzeitpfle￾ge, Aufstockung Pflegeplätze) berücksichtigt. 2. Bei der Entwicklung der Personalkosten wird eine 3%ige Steigerung ab dem 1.3.2016 zugrundegelegt. 3. In der Erlösplanung für den stationären Bereich wird im Ansatz mit einer Pflegesatz￾steigerung zum 1.7.2016 von rund 1,2 % gerechnet. Dieser ist jedoch mit dem Risiko verbunden, dass es durch das Pflegestärkungsgesetz II Übergangsregelungen geben wird, die sich auf mögliche Pflegesatzsteigerungen auswirken können. 4. Gegenüber dem Planansatz von 2015 wird bei den Verwaltungskostenerstattungen an die Stadt gegenüber 2015 ein um 200 TEUR geminderter Wert für 2016 angesetzt, der Ergebnis der innerstädtischen Absprachen für NüSt ist und damit auf entspre￾chende Ausführungen des BKPV eingeht. 5. Gegenüber 2015 werden die Ansätze für Instandhaltungsaufwendungen um 183 TEUR auf insgesamt 1,15 Mio. EUR erhöht. Damit wird der sich stetig verschlechtern￾den Bausubstanz der Liegenschaften des NüSt Rechnung getragen. 6. Durch die Reorganisation des ambulanten Dienstes wird mit einer Erlössteigerung um 110 TEUR gerechnet. 7. Im Materialaufwand sind für den Teil der Lebensmittel Preis- und Mengensteigerun￾gen in Höhe von 4% zum Plan 2015 berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der Ab￾rechnungen für Wasser, Energie und Brennstoffe des Jahres 2014, der Auslastungs￾entwicklung, möglicher Witterungsverläufe sowie der bisherigen Aussagen des Ener￾gieanbieters, die Preise stabil zu halten, ergeben sich die Ansätze in dieser Kosten￾position für 2016. Im Bereich des Wirtschafts-, Verwaltungs-, Betreuungs- und medi￾zinisch-therapeutischen Bedarfes ist zum Vorjahr mit einer Fortschreibung in Höhe von 2,4% gerechnet worden. 8. Die Ansätze für weitere Sachaufwendungen berücksichtigen wiederkehrende Aufwen￾dungen (u.a. Abgabenbescheide, technische Prüfkosten, Gebühren, Mitgliedschaf￾ten). Darin eingeschlossen sind auch Fortbildungsaufwendungen, die in 2016 mit 95 TEUR veranschlagt sind. 78 Wirtschafts- und Finanzplan 2016 Wirtschafts- und Finanzplan 9 NürnbergStift 2.2. Erfolgsplan 79 10 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2016 NürnbergStift Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 2 WkPV ist der Erfolgsplan mindestens wie die Gewinn- und Verlust￾rechnung zu gliedern, ergänzend hierzu zusätzlich noch nach Kontengruppen. 80 Wirtschafts- und Finanzplan 2016 Wirtschafts- und Finanzplan 11 NürnbergStift 2.2.1. Auslastung Folgendes Wohn- und Platzangebot bildet die Grundlage für den Wirtschaftsplan 2016: In der Wirtschaftsplanung 2016 ist eine Gesamtauslastung von 89,8% hinterlegt. Damit wird im statio￾nären Bereich auf der Grundlage der „maximal möglichen“ Platzzahlen und in Abstimmung mit den Einrichtungsleitungen mit dem Halten der Vorjahresansätze der einzelnen Einrichtungen und Angebo￾te kalkuliert. Bei der Pflegestufenverteilung erfolgt eine Anpassung auf die aktuellen Entwicklungen. 81 12 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2016 NürnbergStift 2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan „Erträge aus allgemeinen Pflegeleistungen gemäß PflegeVG und sonstigen Leistungen außerhalb des PflegeVG (GuV-Nr. 1)“ Pflegeheimbereich Der Planung der Erträge aus vollstationären Pflegeleistungen für das Jahr 2016 liegen die Auslas￾tungszahlen und Stufenverteilungen, die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellt sind, zugrunde. Bewertungsbasis sind die aktuell abgeschlossenen Vergütungsvereinbarungen, inkl. geplanter Verän￾derungen, sowie zum 01.07.2016 eine Steigerung um ca. 1,2%. Ambulante Leistungen NüSt setzt 2016 die Neustrukturierung des ambulanten Dienstes fort und rechnet mit ersten Ergebnis￾sen bei den Umsatzaussichten. Altenheimbereich Der Planung der Erträge aus dem Altenheimbereich für das Jahr 2016 wurden die im Gliederungs￾punkt 2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen zugrunde gelegt. Auch hier gelten die aktuell gültigen Sätze aus den abgeschlossenen Vergütungsvereinbarungen sowie eine Steigerung ab 01.07.2016 um ca. 1,2%. 82 Wirtschafts- und Finanzplan 2016 Wirtschafts- und Finanzplan 13 NürnbergStift Wohnheimbereich Im Wohnheimbereich wurden die Entgelte letztmalig zum 01.09.2006 angemessen erhöht. Da auch diese Einrichtungen mit zinsvergünstigen Krediten finanziert wurden, gelten die Regelungen des Bay￾erischen Wohnraumförderungsgesetzes. In der Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital erfolgt zum Jahreswechsel 2015/2016 mit dem technischen Abschluss der Installation der entsprechenden Ver￾brauchserfassungsgeräte die Umstellung auf „echte“ Mietverhältnisse. Mit der erstmaligen Abrech￾nung der Betriebskosten ist beabsichtigt, die bisherigen Nebenkostenpauschalen durch eine Betriebs￾kostenabrechnung entsprechend der Betriebskostenverordnung abzulösen. Geriatrische Rehabilitation Hier wirkt das Ergebnis der letzten neuen Vergütungsvereinbarung. Danach ändert sich der pauscha￾lierte Tagessatz zum 01.04.2016 nochmals um 3,3%. 83 14 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2016 NürnbergStift „Erträge aus Unterkunft und Verpflegung (GuV-Nr. 2)“ „Erträge aus Zusatzleistungen nach PflegeVG (GuV-Nr. 3)“ 84 Wirtschafts- und Finanzplan 2016 Wirtschafts- und Finanzplan 15 NürnbergStift „Erträge aus der gesonderten Berechnung von Investitionskosten (GuV-Nr. 4)“ „Sonstige betriebliche Erträge (GuV-Nr. 7)“ Unter dem Posten „Erstattungen von Mitarbeiter/innen für Unterkunft und Verpflegung“ werden alle Mieterstattungsleistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Personal gezeigt. Für die Inanspruchnahme von „Gestellungskräften“ und „Verwaltungsleistungen“ (z.B. Leitung und Verwaltung, Personal- und Rechnungswesen, IT) werden von der NüStSG die Kosten dem NüSt er￾85 16 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2016 NürnbergStift stattet. Ausscheidende Gestellungskräfte von NüSt werden grundsätzlich durch Anstellungsverhältnis￾se bei der NüStSG ersetzt. Die Erträge aus „Vermietung und Verpachtung“ beinhalten überwiegend die Überlassung von Räumen (inkl. Nebenkosten) in der Veilhofstraße sowie der Regensburger Str., einschließlich von Einrichtungs￾und Ausstattungsgegenständen, an die NüStSG, weiterhin in der Regensburger Straße an die Clea￾ringstelle der Rummelsberger sowie an weitere Andere für sonstige Verwaltungszwecke. Unter den sonstigen ordentlichen Erträgen ist u.a. ein Kostenausgleich der Stadt Nürnberg für in Vor￾jahren begründete Versorgungsansprüche enthalten. „Personalaufwand (GuV-Nr. 8)“ Der Berechnung der Personalaufwendungen (Pflege naher Bereiche) liegen die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen und Pflegestufenverteilungen zugrunde. In der Praxis passt NüSt bei Änderungen in der Auslastung und den Pflegestufen den Personaleinsatz in der Pflege ent￾sprechend zeitnah an. Der derzeit gültige Tarifvertrag läuft bis 29.02.2016, danach ist mit einem Neu￾abschluss zu rechnen. Der Personalkostenplanung liegt dieser zugrunde und berücksichtigt eine Stei￾gerung ab 01.03.2016 um 3%. Bestandteil der Personalaufwendungen sind auch die Aufwendungen für die Mitarbeiter/innen, die im Rahmen eines „Gestellungsvertrages“ an die NüStSG überlassen werden. Den Aufwendungen für aktive Kräfte stehen in gleicher Höhe die Kostenerstattungen der NüStSG an das NüSt gegenüber. 86 Wirtschafts- und Finanzplan 2016 Wirtschafts- und Finanzplan 17 NürnbergStift „Materialaufwand (GuV-Nr. 9)“ „a) Lebensmittel“ Die gesamte Speisenproduktion (inkl. Einkauf) wird von der NüStSG erbracht und in deren Wirt￾schaftsplan veranschlagt. Getränke und Sondernahrung (z.B. Nahrungsergänzungsmittel) werden von den NüSt - Einrichtungen beschafft und als Lebensmittelaufwand ausgewiesen. „b) Wasser, Energie, Brennstoffe“ In diesem Bereich wurde unter Beachtung der Verbrauchsmengen des Jahres 2014 eine Fortschrei￾bung des Ansatzes vorgenommen. Für das kommende Jahr wurde seitens des Energieanbieters N￾ERGIE Preisstabilität angezeigt. „c) Wirtschafts-/Verwaltungs-/Betreuungs-/Medizinisch-therapeutischer Bedarf“ Für diese Position wurde zum Ansatz 2015 eine Fortschreibung um 2,4% vorgenommen und erreicht damit das Niveau von 2014. „Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen (GuV-Nr. 10)“ Die Verwaltungskostenerstattung (VKE) an den Träger (a) beinhaltet städtische Overheadkosten (z.B. Stadtrat, Rathäuser, Referate) und die zentralen Leistungen der Querschnittsdienststellen (z.B. OrgA, 87 18 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2016 NürnbergStift PA, Rpr), die unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme pauschaliert umgelegt werden. Ab der Planung 2016 wird NüSt nach Abstimmung mit dem Referat II im Zusammenhang mit der stadt￾weiten Neustrukturierung der Verwaltungskostenerstattung eine Reduzierung der VKE in Form einer Erstattung erhalten. Die Posten „Abrechnung IuK“ und „Sonstige Erstattungen an Träger“ (b) umfas￾sen für von OrgA/IT erbrachte Leistungen sowie die Heizungsgrundkostenpauschalen von H. „Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung (GuV-Nr. 17)“ Die Wartungsaufwendungen beinhalten Aufwendungen für abgeschlossene Wartungsverträge für technische Anlagen und Pflegeverträge für Software. Auf Grund des schlechten Zustandes der Ge￾bäude und Anlagen sowie unter Berücksichtigung der Gesamtertragslage steigen die Planansätze für Instandhaltung und Instandsetzung um 183 TEUR zum Ansatz 2015, um weitere Mittel für Siche￾rungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. „Jahresfehlbetrag (GuV-Nr. 26)“ Der Erfolgsplan 2016 geht von einem Fehlbetrag in Höhe von 956 TEUR aus, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll. 88 Wirtschafts- und Finanzplan 2016 Wirtschafts- und Finanzplan 19 NürnbergStift „Kassenkredit“ Nach § 7 Abs. 2 WkPV soll der festgesetzte Höchstbetrag eines Kassenkredites für die Kassenfüh￾rung einer Einrichtung ein Sechstel der im Erfolgsplan vorgesehenen Erträge bei den Nummern 1 bis 8 (bei NüSt GuV Nr. 1 bis 7), 23 bis 25 (bei NüSt GuV Nr. 19) und 29 (bei NüSt GuV Nr. 22) der Ge￾winn- und Verlustrechnung nicht übersteigen. Für das Jahr 2016 errechnet sich ein Betrag in Höhe von 5.262.973 EUR (1/6 von 31.577.836 EUR). Zur Absicherung der rechtzeitigen Leistung von Aus￾gaben und für Unwägbarkeiten soll der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 5,2 Mio. EUR festgesetzt werden. 2.3. Vermögensplan Im Vermögensplan sind einerseits alle voraussehbaren Ausgaben des Geschäftsjahres 2016, die sich aus Änderungen des Anlagevermögens, den Tilgungsleistungen sowie der Höhe des im Geschäftsjahr zu deckenden Verlustes ergeben, und andererseits die vorhandenen und zu beschaffenden De￾ckungsmittel und die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§ 4 Abs. 1 WkPV). Der Vermögensplan weist für das Jahr 2016 einen Finanzbedarf von rd. 7,11 Mio. EUR aus. Dieser Finanzbedarf resultiert aus: Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen: 5,73 Mio. EUR, Ausgaben für Tilgungsleistungen: 0,42 Mio. EUR, Verlustdeckung: 0,96 Mio. EUR. . Der geplante Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2016 soll auf neue Rechnung vorgetragen wer￾den und wird im Posten „Deckung der Verluste“ unter „Verlustvortrag“ ausgewiesen. In der nachfolgenden Tabelle sind die für das Jahr 2016 geplanten Ausgaben den zugehörigen De￾ckungsmitteln gegenübergestellt: 89 20 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2016 NürnbergStift 90 Wirtschafts- und Finanzplan 2016 Wirtschafts- und Finanzplan 21 NürnbergStift Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV) Im Jahr 2016 sind Investitionen in Höhe von 5,73 Mio. EUR vorgesehen. Der größte Anteil der im Jahr 2016 geplanten Investitionen entfällt mit 5 Mio. EUR auf den Beginn des Baus der Zentralküche, wobei diese Aufwendungen am Jahresende als Anlagen im Bau stehen blei￾ben. Für die Wiederbeschaffung von verschiedensten Anlagegütern, einschließlich der Umsetzung des Projektes „Elektronische Pflegedokumentation“ sowie für den Ersatz von Ausstattungen im August￾Meier-Heim werden 0,73 Mio. EUR für das Planjahr 2016 veranschlagt. Ausgaben für Tilgungsleistungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 WkPV) Die planmäßigen Tilgungsleistungen sind im Detail im Gliederungspunkt 2.7 dargestellt. Die Planzah￾len enthalten den derzeitigen Darlehensbestand. Neuaufnahmen von Darlehen sind im Jahr 2016 mit 4,6 Mio. EUR vorgesehen. Die Tilgungsleistungen für die Verpflichtungen aus Altkrediten sollen voll￾ständig über refinanzierte Abschreibungen aus dem Planjahr 2016 finanziert werden. Deckung der Verluste (§ 4 Abs. 1 Nr. 3WkPV) Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. 2.4. Finanzplan Gemäß § 6 WkPV enthält der fünfjährige Finanzplan - das erste Planungsjahr ist das laufende Ge￾schäftsjahr (2015) - eine nach Jahren gegliederte Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und Deckungsmittel des Vermögensplanes und eine Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnis￾se. Den Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV (alle vorhersehbaren Ausgaben, die sich aus Ände￾rungen des Anlagevermögens ergeben) liegt ein Investitionsprogramm zugrunde. Die geplanten Aus￾gabepositionen stehen unter dem Vorbehalt des Planungs- und Baufortschrittes der einzelnen Maß￾nahmen in Verbindung mit notwendigen Kreditmittelbereitstellungen sowie für das Vorhaben Zentral￾küche zusätzlich durch die Beschlusslage des Werkausschusses. Es folgt die Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögens￾plans (§ 6 Nr. 1 WkPV): 91 22 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2016 NürnbergStift 92 Wirtschafts- und Finanzplan 2016 Wirtschafts- und Finanzplan 23 NürnbergStift 93 24 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2016 NürnbergStift Übersicht über die Entwicklung der Jahresfehlbeträge entsprechend § 6 Nr. 2 WkPV (vor Baubeginn): Nach § 3 Abs. 3 WkPV soll der Erfolgsplan ausgeglichen sein. Aufgrund der Belegungssituation in Verbindung mit dem Zustand der Gebäude, der anstehenden Baumaßnahmen sowie der Ertrags- und Kostensituation ist davon auszugehen, dass für das Jahr 2016 kein ausgeglichenes Jahresergebnis erzielbar ist. Diese Situation ist auch in den Folgejahren derzeit nicht abwendbar. In der Prognose ist jedoch davon auszugehen, dass die Belegung mit dem Investitionsfortschritt sowie der Umsetzung des Restrukturierungsprogramms zukünftig wieder zu einem ausgeglichenen Ergebnis führt. Auf den folgenden Seiten wird das Investitionsprogramm (Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV) zum Finanzplan 2016 fortgeschrieben. 94 Wirtschafts- und Finanzplan 2016 Wirtschafts- und Finanzplan 25 NürnbergStift 95 26 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2016 NürnbergStift 96 Wirtschafts- und Finanzplan 2016 Wirtschafts- und Finanzplan 27 NürnbergStift 2.5. Verpflichtungsermächtigungen Im Vermögensplan des Jahres 2016 sind im Zusammenhang mit dem Baubeginn der Zentralküche für die Weiterführung im Jahr 2017 5 Mio. EUR als Verpflichtungsermächtigung vorzusehen. 2.6. Stellenplan Beamte Die Stelle des ersten Werkleiters ist bei Ref. V ausgewiesen. Der am 01.10.2005 in Kraft getretene Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) verzichtet zu￾gunsten eines einheitlichen Beschäftigungsbegriffes auf die bisher übliche Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern. Es wurde die Bezeichnung „Tarifliche Beschäftigte“ eingeführt. Da die davon betroffenen kommunalrechtlichen Vorschriften weiterhin noch nicht entsprechend angepasst wurden, wird einer Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums (Schreiben vom 01.12.2005, Nr. I B2 - 1400.1 - 32) folgend weiterhin die Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern nach den bisherigen Eingruppierungsregelungen des BAT und BMT-G getroffen. 97 28 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2016 NürnbergStift Bei tarifvertraglich vorgesehenen Doppelbewertungen (z.B. VGr. Vb/IVb) oder Mehrfachbewertungen (z.B. VGr. IX/VII) ist die Stelle jeweils dem höchsten Stellenwert zugewiesen. Angestellte nach BAT Die Stellenmehrung resultiert aus den Betreuungskräften und den Betreuungsassistenten, die sich aus Anpassungen aus gesetzlichen und landesrechtlichen Änderungen der Versorgung von Pflegebedürftigen ergeben haben und durch Vergütungssätze erlösseitig abgedeckt sind. Arbeiter 98 Wirtschafts- und Finanzplan 2016 Wirtschafts- und Finanzplan 29 NürnbergStift (*) Stelle = 1 2.7. Darlehensverbindlichkeiten Zum 31.12.2016 wird mit Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 14.315 TEUR gerechnet. Diese entfallen auf Altbestände in Höhe von 9.715 TEUR und 4.600 TEUR auf Neuaufnahmen. Eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Darlehensverbindlichkeiten (ohne Kassenkredi￾te) gibt nachfolgende Aufstellung: 99 30 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2016 NürnbergStift 100 Wirtschafts- und Finanzplan 2016 Impressum 31 NürnbergStift Wichtige Begriffe und Abkürzungen AHJ Senioren-Wohnanlage St. Johannis AHP Senioren-Wohnanlage Platnersberg AHR August-Meier-Heim AHS Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See AMBD Ambulante Dienste AVPflegeVG Verordnung zur Ausführung des SGB XI Soziale Pflegeversicherung BAT Bundes-Angestelltentarifvertrag BGr. Besoldungsgruppe EUR Euro GJ Geschäftsjahr GuV Gewinn- und Verlustrechnung HSP Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital KGr. Kontengruppe KUGr. Kontenuntergruppe LGr. Lohngruppe Mio. EUR Millionen Euro NüSt NürnbergStift NüStSG NürnbergStift Service GmbH PflegeVG Pflege-Versicherungsgesetz PfleWoqG Pflege- und Wohnqualitätsgesetz rd. rund REHA Geriatrische Rehabilitation SGB V Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung SGB XI Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung TEUR Tausend Euro TVöD Tarifvertrag öffentlicher Dienst VGr. Vergütungsgruppe WkPV Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen 101

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