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Wirtschaftsplan 2016
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
2 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2016
NürnbergStift
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ...................................................................................................................... 3
1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen .......................... 4
1.1. Rechtliche Grundlagen .................................................................................. 4
1.2. Betriebliche Grundlagen ................................................................................ 5
2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan ......................................................... 5
2.1. Grundlagen und Herausforderungen ........................................................... 5
2.2. Erfolgsplan...................................................................................................... 9
2.2.1. Auslastung ................................................................................................. 11
2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan ............................................................... 12
2.3. Vermögensplan ............................................................................................ 19
2.4. Finanzplan..................................................................................................... 21
2.5. Verpflichtungsermächtigungen .................................................................. 27
2.6. Stellenplan .................................................................................................... 27
2.7. Darlehensverbindlichkeiten ......................................................................... 29
Wichtige Begriffe und Abkürzungen ..................................................................... 31
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Wirtschafts- und Finanzplan 2016 Wirtschafts- und Finanzplan 3
NürnbergStift
Vorwort
Gemäß § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i.V. mit § 2 Abs. 1 WkPV und den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung legt das NürnbergStift den Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan für das Geschäftsjahr 2016 vor.
Der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan 2016 berücksichtigt die Ausführungen entsprechend
den §§ 2, 3, 4 und 6 WkPV vom 3. März 1998 (GVBl. S. 132, BayRS 861-3-I), zuletzt geändert durch
§ 5 der Verordnung vom 5. Oktober 2007 (GVBl. S. 707).
Nach Begutachtung durch den Werkausschuss (NüSt) ist der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan noch vom Stadtrat festzustellen (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung).
Mit der Beschlussfassung zum Gesamtkonzept „NürnbergStift 2020“ in der Werkausschusssitzung am
26.01.2012 hat NüSt die Weichenstellungen für die Zukunft erhalten und mit einer tiefgreifenden Umstrukturierung der Gesamtorganisation begonnen. Dabei wird einem Stufenplan gefolgt, der sich aus 3
Phasen zusammensetzt:
1. Herstellung der besseren Steuerbarkeit der Gesamtorganisation
2. Stärkung der operativen Handlungsfähigkeit
3. Verbesserung der Stellung am Markt
Die Ansätze im Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan berücksichtigen den geplanten Fortschritt
bei der Umsetzung dieses Konzeptes. Dabei ist das Ziel, durch eine deutliche Investition in infrastrukturelle Bau- und Personalressourcen in den Folgejahren die sich stetig aufbauenden Defizite nachhaltig zurückzuführen.
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4 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2016
NürnbergStift
1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen
1.1. Rechtliche Grundlagen
Die im NürnbergStift zusammengefassten ambulanten, teil- und vollstationären Einrichtungen einschließlich der Nebenbetriebe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Nürnberg. Das NürnbergStift ist
als Eigenbetrieb organisiert und wird als Sondervermögen verwaltet (§ 1 WkPV).
Gemäß § 3 der Betriebssatzung verfolgt das NürnbergStift ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zuständige Organe für das NürnbergStift sind der Oberbürgermeister, der Stadtrat, der Werkausschuss und die Werkleitung (§ 4 der Betriebssatzung). Die Werkleitung setzt sich zusammen aus dem
Referent für Jugend, Familie und Soziales als 1. Werkleiter und dem 2. Werkleiter mit der gleichzeitigen Funktion als Dienststellenleiter.
Aufgabe des NürnbergStift ist, die bestmögliche und bedarfsgerechte Versorgung der älteren Bevölkerung durch ambulante, teilstationäre und vollstationäre Hilfen nach dem auf Landesebene seit
01.08.2008 geltenden Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG), dem seit 01.10.2009 auf Bundesebene geltenden Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), dem SGB V und dem SGB XI
sicherzustellen.
Der Betrieb der Einrichtungen ist privatrechtlich geregelt. Mit den Vertretern der Krankenkassen wird
die Vergütung nach § 111 SGB V für die Geriatrische Rehabilitationseinrichtung vereinbart. Für die
Pflegebereiche werden die Entgelte mit den Vertretern der Pflegekassen und dem überörtlichen Sozialhilfeträger nach § 85 SGB XI verhandelt. Für den Rüstigenbereich sind die Pensionssätze mit dem
überörtlichen Sozialhilfeträger zu vereinbaren. Die Entgelte für die Wohnheime werden durch NüSt
festgesetzt. Die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung
erfolgt gemäß § 89 SGB XI nach dem Vertrag, der auf Landesebene zwischen den Vertretern der
Leistungserbringer und den Vertretern der Pflegekassen, der sonstigen Sozialversicherungsträger und
den Sozialhilfeträgern abgeschlossen wurde.
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Wirtschafts- und Finanzplan 2016 Wirtschafts- und Finanzplan 5
NürnbergStift
1.2. Betriebliche Grundlagen
Im Eigenbetrieb NürnbergStift sind folgende Einrichtungen zusammengefasst:
o Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See (AHS)
o August-Meier-Heim (AHR)
o Senioren-Wohnanlage St. Johannis (AHJ)
o Senioren-Wohnanlage Platnersberg (AHP)
o Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital (HSP)
o Ambulante Dienste (AMBD)
o Geriatrische Rehabilitation (REHA)
o Praxis für Ergotherapie (ERGO)
Facility-Aufgaben und Unterstützungsleistungen für die Pflege werden durch die NürnbergStift Service
GmbH (NüStSG) erbracht. Der Betrieb der beiden NüSt eigenen Küchen, die örtlich im August-MeierHeim und im Pflegezentrum Sebastianspital untergebracht sind, wird durch die NüStSG sichergestellt.
In diesem Zusammenhang werden NüSt-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter (insbesondere aus dem
Küchen- und Betriebsdienstbereich) über einen Gestellungsvertrag der NüStSG überlassen.
Wäschereileistungen werden vollständig von einer Fremdfirma erbracht.
2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan
2.1. Grundlagen und Herausforderungen
Ausgangslage
Im Jahr 2015 wurden wesentliche Reorganisationsprozesse des Konzeptes NüSt 2020 abgeschlossen. Die Steuerbarkeit der Gesamtorganisation ist hergestellt. Wesentliche dezentrale Entscheidungsbefugnisse, wie z.B. Personaleinstellungen, wurden deutlich erweitert. Ein „ Führen über Ziele“
ist nunmehr möglich und wurde in 2015 auch begonnen. Alle Führungskräfte wurden umfangreich
qualifiziert, um den veränderten Anforderungen an Ihre Aufgaben entsprechen zu können.
In 2015 ist es auch gelungen, bei wesentlichen Verlustträgern die Ergebnissituation deutlich zu verbessern.
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6 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2016
NürnbergStift
Dies gilt insbesondere:
• für den Bereich der geriatrischen Rehabilitation, deren Ertragssituation durch die Durchsetzung von höheren Vergütungssätzen im Rahmen von 2 Schiedsstellen-Verfahren drastisch
verbessert werden konnte. Lag der Vergütungssatz im ersten Halbjahr 2014 noch bei 173,00
EUR pro Person und Tag, konnte dieser im 1. Verfahren ab 01.07.2014 auf 192,00 EUR und
im 2. Verfahren ab 1.10.2015 auf 197,00 EUR erhöht werden, was bei ca. 15.500 Belegungstagen pro Jahr einer Erlössteigerung in Zukunft von ca. 372 TEUR gegenüber 2014 entspricht.
• für den Standort August-Meier-Heim, der aufgrund der extrem schlechten Bausubstanz und
der unsicheren zukünftigen Standortentwicklung mit erheblichen Auslastungsproblemen konfrontiert ist. Die Nutzung von mittlerweile 2 Häusern des Standortes zur Unterbringung der
Clearingstelle Mittelfranken für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bedeutet nicht nur eine
bedeutsame zusätzliche Ertragsquelle, sondern ist eine konsequente Unterstützung hilfebedürftiger Menschen, was zentrales Ziel und Identität für den städtischen Eigenbetrieb
NürnbergStift ist.
• für die Senioren-Wohnanlage St. Johannis, deren Auslastung trotz schlechter Bausubstanz
erheblich verbessert werden konnte und damit negative Entwicklungen in den Einrichtungen
am Platnersberg und im August-Meier-Heim zum Teil kompensiert hat.
Erfreulicherweise hat auch die intensive Arbeit zur Bekämpfung des Fachkräftemangels (u.a. neues
Ausbildungskonzept) zu Erfolgen geführt, was sich insbesondere in deutlich erhöhten
Übernahmequoten der Auszubildenden (größer als 80%) und erheblichen Verbesserungen der Ergebnisse bei Mitarbeiterbefragungen zeigt. Dies erhöht die Attraktivität als Ausbildungsbetrieb sowie
Arbeitgeber und bildet eine gute strategische Ausgangsposition für die Zukunft.
Herausforderungen für 2016
Der eingeschlagene Reorganisationsweg ist weiter fortzusetzen.
1. Unter kurzfristigen Gesichtspunkten gilt es nunmehr, die operative Handlungsfähigkeit
weiter zu verbessern.
• In 2015 war es noch nicht gelungen, eine elektronische Pflegedokumentation einzuführen. Diese ist jedoch zentrale Voraussetzung für die zukünftige Steuerung
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Wirtschafts- und Finanzplan 2016 Wirtschafts- und Finanzplan 7
NürnbergStift
pflegerischer Prozesse und die Erzielung einer hohen Pflegequalität. Die Einführung ist nunmehr für 2016 vorgesehen und wird zusammen mit dem Projekt einer
entbürokratisierten Pflegedokumentation verknüpft.
• Die Neustrukturierung des ambulanten Dienstes ist weiter zu führen. Ziel ist es, im
Jahr 2016 spürbare Ergebnisverbesserungen zu erreichen.
• Der zurückgehenden Nachfrage nach Altenheimplätzen ist durch alternative Angebote zu begegnen. Dies gilt insbesondere für die Standorte August-Meier-Heim
und Senioren-Wohnanlage Platnersberg.
• Die Auslastungsgrade sind zu steigern. Hierzu muss vor allem eine stärkere Nutzung der Kurzzeitpflege am Standort Pflegezentrum Sebastianspital erfolgen.
• Kosteneinsparpotentiale in den Zulieferbereichen sind zu identifizieren und zu
nutzen.
2. Mittel- bis langfristig müssen die infrastrukturellen und baulichen Strukturen nachhaltig
geändert werden. Hierzu sind in 2016:
• die Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des Standortes August-MeierHeim zu schaffen
• die Grundlagen für den Bau einer neuen Zentralküche zu legen und erste organisatorische Voraussetzungen für den Auszug der Küche aus dem für die Hochschule für Musik renovierten Gebäude zu legen.
• Inhaltliche Festlegungen für die Entwicklung des Standortes SeniorenWohnanlage St. Johannis zu treffen.
Zentrale Prämissen für 2016
Die Planung für 2016 enthält folgende wesentliche Parameter
1. Auslastungs- und Erlössituationen wurden in einem Bottom-up Verfahren mit den Einrichtungsleitungen ermittelt. Der gesamte Auslastungsgrad der NüSt Einrichtungen
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8 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2016
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wird mit 89,8% geplant. Dabei werden sowohl die Änderungen im Pflegestufenmix als
auch inhaltliche Veränderungen (Rückgang Altenheimbereich, Ausbau Kurzzeitpflege, Aufstockung Pflegeplätze) berücksichtigt.
2. Bei der Entwicklung der Personalkosten wird eine 3%ige Steigerung ab dem 1.3.2016
zugrundegelegt.
3. In der Erlösplanung für den stationären Bereich wird im Ansatz mit einer Pflegesatzsteigerung zum 1.7.2016 von rund 1,2 % gerechnet. Dieser ist jedoch mit dem Risiko
verbunden, dass es durch das Pflegestärkungsgesetz II Übergangsregelungen geben
wird, die sich auf mögliche Pflegesatzsteigerungen auswirken können.
4. Gegenüber dem Planansatz von 2015 wird bei den Verwaltungskostenerstattungen an
die Stadt gegenüber 2015 ein um 200 TEUR geminderter Wert für 2016 angesetzt,
der Ergebnis der innerstädtischen Absprachen für NüSt ist und damit auf entsprechende Ausführungen des BKPV eingeht.
5. Gegenüber 2015 werden die Ansätze für Instandhaltungsaufwendungen um 183
TEUR auf insgesamt 1,15 Mio. EUR erhöht. Damit wird der sich stetig verschlechternden Bausubstanz der Liegenschaften des NüSt Rechnung getragen.
6. Durch die Reorganisation des ambulanten Dienstes wird mit einer Erlössteigerung um
110 TEUR gerechnet.
7. Im Materialaufwand sind für den Teil der Lebensmittel Preis- und Mengensteigerungen in Höhe von 4% zum Plan 2015 berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der Abrechnungen für Wasser, Energie und Brennstoffe des Jahres 2014, der Auslastungsentwicklung, möglicher Witterungsverläufe sowie der bisherigen Aussagen des Energieanbieters, die Preise stabil zu halten, ergeben sich die Ansätze in dieser Kostenposition für 2016. Im Bereich des Wirtschafts-, Verwaltungs-, Betreuungs- und medizinisch-therapeutischen Bedarfes ist zum Vorjahr mit einer Fortschreibung in Höhe
von 2,4% gerechnet worden.
8. Die Ansätze für weitere Sachaufwendungen berücksichtigen wiederkehrende Aufwendungen (u.a. Abgabenbescheide, technische Prüfkosten, Gebühren, Mitgliedschaften). Darin eingeschlossen sind auch Fortbildungsaufwendungen, die in 2016 mit 95
TEUR veranschlagt sind.
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NürnbergStift
2.2. Erfolgsplan
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Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 2 WkPV ist der Erfolgsplan mindestens wie die Gewinn- und Verlustrechnung zu gliedern, ergänzend hierzu zusätzlich noch nach Kontengruppen.
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2.2.1. Auslastung
Folgendes Wohn- und Platzangebot bildet die Grundlage für den Wirtschaftsplan 2016:
In der Wirtschaftsplanung 2016 ist eine Gesamtauslastung von 89,8% hinterlegt. Damit wird im stationären Bereich auf der Grundlage der „maximal möglichen“ Platzzahlen und in Abstimmung mit den
Einrichtungsleitungen mit dem Halten der Vorjahresansätze der einzelnen Einrichtungen und Angebote kalkuliert. Bei der Pflegestufenverteilung erfolgt eine Anpassung auf die aktuellen Entwicklungen.
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12 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2016
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2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan
„Erträge aus allgemeinen Pflegeleistungen gemäß PflegeVG und sonstigen Leistungen
außerhalb des PflegeVG (GuV-Nr. 1)“
Pflegeheimbereich
Der Planung der Erträge aus vollstationären Pflegeleistungen für das Jahr 2016 liegen die Auslastungszahlen und Stufenverteilungen, die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellt sind, zugrunde.
Bewertungsbasis sind die aktuell abgeschlossenen Vergütungsvereinbarungen, inkl. geplanter Veränderungen, sowie zum 01.07.2016 eine Steigerung um ca. 1,2%.
Ambulante Leistungen
NüSt setzt 2016 die Neustrukturierung des ambulanten Dienstes fort und rechnet mit ersten Ergebnissen bei den Umsatzaussichten.
Altenheimbereich
Der Planung der Erträge aus dem Altenheimbereich für das Jahr 2016 wurden die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen zugrunde gelegt. Auch hier gelten die aktuell gültigen
Sätze aus den abgeschlossenen Vergütungsvereinbarungen sowie eine Steigerung ab 01.07.2016 um
ca. 1,2%.
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Wohnheimbereich
Im Wohnheimbereich wurden die Entgelte letztmalig zum 01.09.2006 angemessen erhöht. Da auch
diese Einrichtungen mit zinsvergünstigen Krediten finanziert wurden, gelten die Regelungen des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes. In der Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital erfolgt zum
Jahreswechsel 2015/2016 mit dem technischen Abschluss der Installation der entsprechenden Verbrauchserfassungsgeräte die Umstellung auf „echte“ Mietverhältnisse. Mit der erstmaligen Abrechnung der Betriebskosten ist beabsichtigt, die bisherigen Nebenkostenpauschalen durch eine Betriebskostenabrechnung entsprechend der Betriebskostenverordnung abzulösen.
Geriatrische Rehabilitation
Hier wirkt das Ergebnis der letzten neuen Vergütungsvereinbarung. Danach ändert sich der pauschalierte Tagessatz zum 01.04.2016 nochmals um 3,3%.
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„Erträge aus Unterkunft und Verpflegung (GuV-Nr. 2)“
„Erträge aus Zusatzleistungen nach PflegeVG (GuV-Nr. 3)“
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„Erträge aus der gesonderten Berechnung von Investitionskosten (GuV-Nr. 4)“
„Sonstige betriebliche Erträge (GuV-Nr. 7)“
Unter dem Posten „Erstattungen von Mitarbeiter/innen für Unterkunft und Verpflegung“ werden alle
Mieterstattungsleistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Personal gezeigt.
Für die Inanspruchnahme von „Gestellungskräften“ und „Verwaltungsleistungen“ (z.B. Leitung und
Verwaltung, Personal- und Rechnungswesen, IT) werden von der NüStSG die Kosten dem NüSt er85
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NürnbergStift
stattet. Ausscheidende Gestellungskräfte von NüSt werden grundsätzlich durch Anstellungsverhältnisse bei der NüStSG ersetzt.
Die Erträge aus „Vermietung und Verpachtung“ beinhalten überwiegend die Überlassung von Räumen
(inkl. Nebenkosten) in der Veilhofstraße sowie der Regensburger Str., einschließlich von Einrichtungsund Ausstattungsgegenständen, an die NüStSG, weiterhin in der Regensburger Straße an die Clearingstelle der Rummelsberger sowie an weitere Andere für sonstige Verwaltungszwecke.
Unter den sonstigen ordentlichen Erträgen ist u.a. ein Kostenausgleich der Stadt Nürnberg für in Vorjahren begründete Versorgungsansprüche enthalten.
„Personalaufwand (GuV-Nr. 8)“
Der Berechnung der Personalaufwendungen (Pflege naher Bereiche) liegen die im Gliederungspunkt
2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen und Pflegestufenverteilungen zugrunde. In der Praxis passt
NüSt bei Änderungen in der Auslastung und den Pflegestufen den Personaleinsatz in der Pflege entsprechend zeitnah an. Der derzeit gültige Tarifvertrag läuft bis 29.02.2016, danach ist mit einem Neuabschluss zu rechnen. Der Personalkostenplanung liegt dieser zugrunde und berücksichtigt eine Steigerung ab 01.03.2016 um 3%.
Bestandteil der Personalaufwendungen sind auch die Aufwendungen für die Mitarbeiter/innen, die im
Rahmen eines „Gestellungsvertrages“ an die NüStSG überlassen werden. Den Aufwendungen für
aktive Kräfte stehen in gleicher Höhe die Kostenerstattungen der NüStSG an das NüSt gegenüber.
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„Materialaufwand (GuV-Nr. 9)“
„a) Lebensmittel“
Die gesamte Speisenproduktion (inkl. Einkauf) wird von der NüStSG erbracht und in deren Wirtschaftsplan veranschlagt. Getränke und Sondernahrung (z.B. Nahrungsergänzungsmittel) werden von
den NüSt - Einrichtungen beschafft und als Lebensmittelaufwand ausgewiesen.
„b) Wasser, Energie, Brennstoffe“
In diesem Bereich wurde unter Beachtung der Verbrauchsmengen des Jahres 2014 eine Fortschreibung des Ansatzes vorgenommen. Für das kommende Jahr wurde seitens des Energieanbieters NERGIE Preisstabilität angezeigt.
„c) Wirtschafts-/Verwaltungs-/Betreuungs-/Medizinisch-therapeutischer Bedarf“
Für diese Position wurde zum Ansatz 2015 eine Fortschreibung um 2,4% vorgenommen und erreicht
damit das Niveau von 2014.
„Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen (GuV-Nr. 10)“
Die Verwaltungskostenerstattung (VKE) an den Träger (a) beinhaltet städtische Overheadkosten (z.B.
Stadtrat, Rathäuser, Referate) und die zentralen Leistungen der Querschnittsdienststellen (z.B. OrgA,
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18 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2016
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PA, Rpr), die unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme pauschaliert umgelegt werden. Ab
der Planung 2016 wird NüSt nach Abstimmung mit dem Referat II im Zusammenhang mit der stadtweiten Neustrukturierung der Verwaltungskostenerstattung eine Reduzierung der VKE in Form einer
Erstattung erhalten. Die Posten „Abrechnung IuK“ und „Sonstige Erstattungen an Träger“ (b) umfassen für von OrgA/IT erbrachte Leistungen sowie die Heizungsgrundkostenpauschalen von H.
„Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung (GuV-Nr. 17)“
Die Wartungsaufwendungen beinhalten Aufwendungen für abgeschlossene Wartungsverträge für
technische Anlagen und Pflegeverträge für Software. Auf Grund des schlechten Zustandes der Gebäude und Anlagen sowie unter Berücksichtigung der Gesamtertragslage steigen die Planansätze für
Instandhaltung und Instandsetzung um 183 TEUR zum Ansatz 2015, um weitere Mittel für Sicherungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen.
„Jahresfehlbetrag (GuV-Nr. 26)“
Der Erfolgsplan 2016 geht von einem Fehlbetrag in Höhe von 956 TEUR aus, der auf neue Rechnung
vorgetragen werden soll.
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NürnbergStift
„Kassenkredit“
Nach § 7 Abs. 2 WkPV soll der festgesetzte Höchstbetrag eines Kassenkredites für die Kassenführung einer Einrichtung ein Sechstel der im Erfolgsplan vorgesehenen Erträge bei den Nummern 1 bis
8 (bei NüSt GuV Nr. 1 bis 7), 23 bis 25 (bei NüSt GuV Nr. 19) und 29 (bei NüSt GuV Nr. 22) der Gewinn- und Verlustrechnung nicht übersteigen. Für das Jahr 2016 errechnet sich ein Betrag in Höhe
von 5.262.973 EUR (1/6 von 31.577.836 EUR). Zur Absicherung der rechtzeitigen Leistung von Ausgaben und für Unwägbarkeiten soll der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 5,2 Mio. EUR festgesetzt
werden.
2.3. Vermögensplan
Im Vermögensplan sind einerseits alle voraussehbaren Ausgaben des Geschäftsjahres 2016, die sich
aus Änderungen des Anlagevermögens, den Tilgungsleistungen sowie der Höhe des im Geschäftsjahr
zu deckenden Verlustes ergeben, und andererseits die vorhandenen und zu beschaffenden Deckungsmittel und die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§ 4 Abs. 1 WkPV).
Der Vermögensplan weist für das Jahr 2016 einen Finanzbedarf von rd. 7,11 Mio. EUR aus. Dieser
Finanzbedarf resultiert aus:
Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen: 5,73 Mio. EUR,
Ausgaben für Tilgungsleistungen: 0,42 Mio. EUR,
Verlustdeckung: 0,96 Mio. EUR. .
Der geplante Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2016 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden und wird im Posten „Deckung der Verluste“ unter „Verlustvortrag“ ausgewiesen.
In der nachfolgenden Tabelle sind die für das Jahr 2016 geplanten Ausgaben den zugehörigen Deckungsmitteln gegenübergestellt:
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Wirtschafts- und Finanzplan 2016 Wirtschafts- und Finanzplan 21
NürnbergStift
Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV)
Im Jahr 2016 sind Investitionen in Höhe von 5,73 Mio. EUR vorgesehen.
Der größte Anteil der im Jahr 2016 geplanten Investitionen entfällt mit 5 Mio. EUR auf den Beginn des
Baus der Zentralküche, wobei diese Aufwendungen am Jahresende als Anlagen im Bau stehen bleiben.
Für die Wiederbeschaffung von verschiedensten Anlagegütern, einschließlich der Umsetzung des
Projektes „Elektronische Pflegedokumentation“ sowie für den Ersatz von Ausstattungen im AugustMeier-Heim werden 0,73 Mio. EUR für das Planjahr 2016 veranschlagt.
Ausgaben für Tilgungsleistungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 WkPV)
Die planmäßigen Tilgungsleistungen sind im Detail im Gliederungspunkt 2.7 dargestellt. Die Planzahlen enthalten den derzeitigen Darlehensbestand. Neuaufnahmen von Darlehen sind im Jahr 2016 mit
4,6 Mio. EUR vorgesehen. Die Tilgungsleistungen für die Verpflichtungen aus Altkrediten sollen vollständig über refinanzierte Abschreibungen aus dem Planjahr 2016 finanziert werden.
Deckung der Verluste (§ 4 Abs. 1 Nr. 3WkPV)
Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
2.4. Finanzplan
Gemäß § 6 WkPV enthält der fünfjährige Finanzplan - das erste Planungsjahr ist das laufende Geschäftsjahr (2015) - eine nach Jahren gegliederte Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und
Deckungsmittel des Vermögensplanes und eine Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse. Den Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV (alle vorhersehbaren Ausgaben, die sich aus Änderungen des Anlagevermögens ergeben) liegt ein Investitionsprogramm zugrunde. Die geplanten Ausgabepositionen stehen unter dem Vorbehalt des Planungs- und Baufortschrittes der einzelnen Maßnahmen in Verbindung mit notwendigen Kreditmittelbereitstellungen sowie für das Vorhaben Zentralküche zusätzlich durch die Beschlusslage des Werkausschusses.
Es folgt die Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögensplans (§ 6 Nr. 1 WkPV):
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24 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2016
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Übersicht über die Entwicklung der Jahresfehlbeträge entsprechend § 6 Nr. 2 WkPV (vor Baubeginn):
Nach § 3 Abs. 3 WkPV soll der Erfolgsplan ausgeglichen sein. Aufgrund der Belegungssituation in
Verbindung mit dem Zustand der Gebäude, der anstehenden Baumaßnahmen sowie der Ertrags- und
Kostensituation ist davon auszugehen, dass für das Jahr 2016 kein ausgeglichenes Jahresergebnis
erzielbar ist. Diese Situation ist auch in den Folgejahren derzeit nicht abwendbar.
In der Prognose ist jedoch davon auszugehen, dass die Belegung mit dem Investitionsfortschritt sowie
der Umsetzung des Restrukturierungsprogramms zukünftig wieder zu einem ausgeglichenen Ergebnis
führt.
Auf den folgenden Seiten wird das Investitionsprogramm (Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV)
zum Finanzplan 2016 fortgeschrieben.
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Wirtschafts- und Finanzplan 2016 Wirtschafts- und Finanzplan 27
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2.5. Verpflichtungsermächtigungen
Im Vermögensplan des Jahres 2016 sind im Zusammenhang mit dem Baubeginn der Zentralküche für
die Weiterführung im Jahr 2017 5 Mio. EUR als Verpflichtungsermächtigung vorzusehen.
2.6. Stellenplan
Beamte
Die Stelle des ersten Werkleiters ist bei Ref. V ausgewiesen.
Der am 01.10.2005 in Kraft getretene Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) verzichtet zugunsten eines einheitlichen Beschäftigungsbegriffes auf die bisher übliche Unterscheidung zwischen
Angestellten und Arbeitern. Es wurde die Bezeichnung „Tarifliche Beschäftigte“ eingeführt. Da die
davon betroffenen kommunalrechtlichen Vorschriften weiterhin noch nicht entsprechend angepasst
wurden, wird einer Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums (Schreiben vom 01.12.2005, Nr. I
B2 - 1400.1 - 32) folgend weiterhin die Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern nach den
bisherigen Eingruppierungsregelungen des BAT und BMT-G getroffen.
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28 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2016
NürnbergStift
Bei tarifvertraglich vorgesehenen Doppelbewertungen (z.B. VGr. Vb/IVb) oder Mehrfachbewertungen
(z.B. VGr. IX/VII) ist die Stelle jeweils dem höchsten Stellenwert zugewiesen.
Angestellte nach BAT
Die Stellenmehrung resultiert aus den Betreuungskräften und den Betreuungsassistenten,
die sich aus Anpassungen aus gesetzlichen und landesrechtlichen Änderungen der Versorgung von
Pflegebedürftigen ergeben haben und durch Vergütungssätze erlösseitig abgedeckt sind.
Arbeiter
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Wirtschafts- und Finanzplan 2016 Wirtschafts- und Finanzplan 29
NürnbergStift
(*) Stelle = 1
2.7. Darlehensverbindlichkeiten
Zum 31.12.2016 wird mit Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 14.315 TEUR gerechnet. Diese
entfallen auf Altbestände in Höhe von 9.715 TEUR und 4.600 TEUR auf Neuaufnahmen.
Eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Darlehensverbindlichkeiten (ohne Kassenkredite) gibt nachfolgende Aufstellung:
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30 / Wirtschafts- und Finanzplan Wirtschafts- und Finanzplan 2016
NürnbergStift
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Wirtschafts- und Finanzplan 2016 Impressum 31
NürnbergStift
Wichtige Begriffe und Abkürzungen
AHJ Senioren-Wohnanlage St. Johannis
AHP Senioren-Wohnanlage Platnersberg
AHR August-Meier-Heim
AHS Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See
AMBD Ambulante Dienste
AVPflegeVG Verordnung zur Ausführung des SGB XI Soziale Pflegeversicherung
BAT Bundes-Angestelltentarifvertrag
BGr. Besoldungsgruppe
EUR Euro
GJ Geschäftsjahr
GuV Gewinn- und Verlustrechnung
HSP Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital
KGr. Kontengruppe
KUGr. Kontenuntergruppe
LGr. Lohngruppe
Mio. EUR Millionen Euro
NüSt NürnbergStift
NüStSG NürnbergStift Service GmbH
PflegeVG Pflege-Versicherungsgesetz
PfleWoqG Pflege- und Wohnqualitätsgesetz
rd. rund
REHA Geriatrische Rehabilitation
SGB V Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung
SGB XI Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung
TEUR Tausend Euro
TVöD Tarifvertrag öffentlicher Dienst
VGr. Vergütungsgruppe
WkPV Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen
Pflegeeinrichtungen
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