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Erläuterungen
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäftsbereich Oberbürgermeister:
00024
Unschlittplatz: Teilsanierung
- Zur Abwendung von sicherheitsgefährdenden Zuständen und zur Substanzerhaltung. –
1) Erstellung eines Sanierungskonzeptes: Sanierung des Dachtragwerkes, Einbau einer Brandmeldeanlage,
Verstärkung des Elektroleitungsnetzes
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund höherer Bauverwaltungskosten.
3) Kostenberechnung
4) keine
00592
Lüftungsanlage Einwohneramt
1) Die Lüftungsanlage im Einwohneramt ist nach 30 Jahren abgewirtschaftet und entspricht nicht den heutigen
hygienischen Standards (VDI 6022). Das Kältemittel R22, mit dem die Kälteanlage betrieben wird, ist nur
noch bis 31.12.2014 in Bestandsanlagen zugelassen. Die Lüftungsanlage muss erneuert werden.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund höherer Bauverwaltungskosten.
3) Kostenberechnung
4) keine
00707
Rauhäckerstr.: Dependance Kfz.-Zulassungsstelle
1) Die Kfz-Zulassung muss den bisherigen Standort in der Großreuther Str. 115 b aufgeben (geplante Erschließung des Grundstücks als Baugebiet). Aus verkehrlichen Gründen kann am geplanten neuen Standort am
Rathenauplatz der gewerbliche Kundenverkehr mit Autotransportern nicht abgewickelt werden, daher musste
ein zweiter Standort sucht werden, der durch eine verkehrsgünstige Lage den Standort am Rathenauplatz
entlastet. Dieser wurde mit dem bisher unbebauten Grundstück in der Rauhäckerstraße gefunden. Es wird
ein einstöckiges Verwaltungsgebäude inkl. überdachter Prüfhalle und Besucherparkplätzen errichtet.
2) Neuaufnahme
3) Kostenannahme
4) keine
302
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäftsbereich 2. Bürgermeister (inkl. Infrastrukturvermögen)
00025
Umstellungskosten von Analog- auf Digitalfunk bei der Feuerwehr
1) Im Wesentlichen sind folgende Umstellungen/Beschaffungen vorzunehmen:
Koppelung der Hard- und Software in der Feuerwehrleitstelle, Umrüstung verschiedener Arbeitsplätze, Beschaffung von Fahrzeug- und Handfunkgeräten sowie eines Messplatzes und neuer technischer Ausstattung
für die Digitalfunkwerkstatt. Außerdem sind digitale Meldempfänger und Alarmgeber zu beschaffen.
2) keine.
3) Kostenanschlag
4) Vom Land: Zuweisungen (Sonderförderprogramm).
00026 und 00577
Neubau der Feuerwache 1 / Grunderwerb
- Es werden Veräußerungserlöse aus dem Teilverkauf des bisherigen FW 1-Grundstückes i. H. v. 1.500 T€ erwartet - eingeplant in 2019. -
1) Mit Beschluss des Stadtrates vom 23.11.2006 wurde die Verwaltung beauftragt, zeitnah eine Ersatzlösung für
die baufällige Feuerwache 1 zu finden. Die für den neuen Standort an der Maximilianstraße erforderlichen
Grundstücke wurden von mehreren Eigentümern erworben.
2) Erhöhung der Gesamtkosten gemäß konkreter Massenermittlung und Baukostenindizierung
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen (Mittel zur Förderung des Feuerlöschwesens). - Es werden außerdem im Jahr 2019
Veräußerungserlöse aus dem Teilverkauf des bisherigen FW 1-Grundstückes i. H. v. 1.500 T€ erwartet. Etwaige Veräußerungsgewinne werden im Ergebnishaushalt verbucht.
303
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00040
Umgestaltung Hauptmarkt
- Die Maßnahme wurde aus dem Ansatz für das Bund-Länder Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren" (Nördliche Altstadt, Altstadt am Wasser) ausgegliedert. -
- Aufteilung in zwei voneinander getrennte Maßnahmen Umgestaltung Obstmarkt (Nr. 654) und Hauptmarkt. Die
bisherigen Planungskosten werden dem Hauptmarkt zugeordnet. -
- Mehreinzahlungen berechtigen zu Mehrauszahlungen. -
- Vorbehaltlich BIC-Verfahren. -
1) Der Hauptmarkt ist in einem unbefriedigenden baulichen Zustand und soll, zeitlich nach der Sanierung des
Obstmarktes, im Rahmen der Städtebauförderung ebenfalls neu betrachtet und ggf. umgestaltet werden. Mit
der Neubebauung des Augustinerhofareals sollen die Ortsstraßen Tuchgasse, Winklerstraße und Hauptmarkt
Westseite Fußgängerzone werden. Mit der Neugestaltung dieses zentralen Altstadtbereiches entstehen ein
attraktives Zentrum und eine neue Fußgängerachse Obstmarkt/Hauptmarkt/Tuchgasse/Pegnitzufer/Trödelmarkt, die die nördliche Altstadt mit der südlichen Altstadt verbindet und strukturell stärkt.
2) Reduzierung des Ansatzes zugunsten des Obstmarktes. Anfinanzierung der Maßnahme erst in 2019.
3) Kostenannahme
4) Städtebauförderung; Bezuschussung auch von Planungsmitteln.
00041
Bamberger Straße zwischen Schnepfenreuther Hauptstraße und Wilhelm-Högner-Straße (Fürth)
- Für Baumaßnahmen auf Fürther Stadtgebiet wird voller Ersatz von der Stadt Fürth geleistet. -
1) Ausbau der Bamberger Straße zwischen Schnepfenreuther Hauptstraße und Mühlweg, im Anschluss bis zur
Wilhelm-Högner-Straße in Fürth. Das Vorhaben dient der Entlastung des Ortskerns von Schnepfenreuth,
aber auch der Ortsteile Schniegling und Kriegsopfersiedlung vom motorisierten Straßenverkehr. Mit der Stadt
Fürth wird eine Vereinbarung über das Teilstück auf Fürther Stadtgebiet abgeschlossen.
2) Verschiebung des Maßnahmenbeginns.
3) Kostenannahme
4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG; Reduzierung des Fördersatzes auf 40% durch die Staatsregierung.
Kostenerstattung durch die Stadt Fürth für die Baumaßnahme auf Fürther Stadtgebiet.
304
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00044, 00045, 00046
Höfener Spange mit Leyher Str., inkl. Grunderwerb und Investitionszuschuss
1) Die Maßnahme umfasst den Bau einer Verbindungsstraße zwischen Südwesttangente und Leyher Straße
entlang der Stadtgrenze. Im MIP-Zeitraum Beginn des Abschnitts Virnsberger bis Leyher Straße.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG; Reduzierung des Fördersatzes auf 40% durch die Staatsregierung.
00047
Gestaltung Nelson-Mandela-Platz
- Bisher finanziert: Realisierungswettbewerb und Planungskosten; mit höheren Gesamtkosten ist, vorbehaltlich
der Kostenprüfung, zu rechnen -
1) Zur Aufwertung des südlichen Bahnhofsumfeldes wurde ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb zur
Umgestaltung des Nelson-Mandela-Platzes durchgeführt. Die Entwurfsplanung ist mittlerweile abgeschlossen. Sie umfasst die Umgestaltung der Platzfläche, den Bau eines Fahrradparkhauses und die Einbindung
von Kunst mit vorgeschaltetem international offenem Wettbewerb, sowie die notwendigen Änderungen an der
Verkehrsführung.
2) Erhöhung gem. Kostenberechnung (AfS vom 12.03.2015); daneben Erhöhung der Einzahlungen durch höhe-
re Städtebauförderungsmittel.
3) Kostenberechnung
4) Städtebauförderung, KAG, evtl. auch GVFG.
305
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00050
Umgestaltung des südlichen Richard-Wagner-Platzes
- Die Finanzierung der Maßnahme ist wegen der noch nicht abschließend geklärten Zuschussfrage noch nicht
gesichert. -
- Die Maßnahmen "Umgestaltung Richard Wagner-Platz" (Maßnahmenziffer 50) und "Generalsanierung Theaterparkhaus" (Maßnahmenziffer 74) hängen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten unmittelbar zusammen. -
1) Der südliche Richard-Wagner-Platz soll nach der Generalinstandsetzung des Opernhauses und des Theaterparkhauses neu gestaltet werden. Es wurde ein Gestaltungswettbewerb durchgeführt.
2) Voraussichtliche Verschiebung des Maßnahmenbeginns.
3) Kostenschätzung
4) Es wird mit Zuwendungen aus Städtebaufördermitteln gerechnet (60 %).
00051, 00052, 00579
Straßenbahn bis Wegfeld: Bau / Grunderwerb/Infrastrukturzuschuss
Zusätzliche Erläuterung für Infrastrukturzuschuss: - Neuberechnung der VAG. -
1) Im Rahmen der Planungen für eine Stadtbahnverbindung Nürnberg - Erlangen hat sich ein deutlicher Nutzen
einer Teilstrecke von Thon bis "Am Wegfeld" gezeigt. Mit Verlegung der bisherigen Straßenbahnendhaltestelle Thon zum Wegfeld entsteht ein verbessertes Nahverkehrskonzept für Thon, das Knoblauchsland und Erlangen entlang der Achse B4 mit minimierten Umsteigevorgängen.
Dabei wird die zwischen den Richtungsfahrbahnen der Erlanger Straße verlaufenden Gleistrasse zur heutigen Endhaltestelle Thon bis südlich der Johann-Sperl-Straße um ca. 2,5 km verlängert. Der neue Verlauf der
Straßenbahntrasse führt in Mittellage vom Anschluss an die bestehenden Gleise über die Kreuzung Erlanger
Straße/Kilianstraße/ Forchheimer Straße bis über die Kreuzung Erlanger Straße/Bamberger Straße/Marienbergstraße. Ca. 200 m nördlich der Kreuzung schwenkt die Trasse von der Mittellage in die östliche Seitenlage und verläuft parallel zur Erlanger Straße bis Johann-Sperl-Straße. Dort entsteht die neue Endhaltestelle
"Am Wegfeld". Die Option auf einen Weiterbau nach Erlangen ist gegeben.
Die Maßnahme wird von der VAG ausgeführt und finanziert. Die Stadt beteiligt sich mit einem Kostenanteil,
der nach dem Vertrag Stadt Nürnberg/VAG ermittelt wird. Zusätzlich wird ein Infrastrukturzuschuss an die
VAG ausgezahlt.
2) keine
3) Kostenschätzung
4) Zuwendungen vom Land sowie Zuschuss von SUN zur Finanzierung des Kanals, der als Stadtvermögen
aktiviert wird. Zudem Verkaufserlös für Grundstück der Straßenbahnendhaltestelle Thon (erwartet in 2017)
306
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00053
Einleitung von Straßenabwässern (BayWG)
1) Das auf den Straßen anfallende Oberflächenwasser wird derzeit ohne Behandlung direkt in Gewässer bzw.
das Grundwasser eingeleitet. Die Einleitung bedarf einer Genehmigung nach dem geltenden Wasserrecht
(WHG i.V.m. BayWG). Die Untersuchungen im Rahmen des Wasserrechtsverfahrens für 141 Einleitungsstellen haben ergeben, dass 20 Einleitungsstellen dringend umgebaut und mit Regenwasserbehandlungsanlagen und Regenrückhaltebecken nachgerüstet und die weiteren Einleitungsstellen fortlaufend saniert werden
müssen. Die Erfüllung dieser Aufgaben ist eine gesetzliche Verpflichtung.
In 2016 werden aus diesem Ansatz voraussichtlich folgende Einleitstellen finanziert:
- Einleitstelle Erlanger Straße
- Einleitstelle Münchner Str., Einmündung Bauernfeindstr.
- Ebenseestr. zw. Hs. Nr. 29 und Kehre
- Lohestr. In der Kehre
- Wahlerstraße zw. Pegnitz und Hs.-Nr. 8
2) keine
3) Kostenschätzung
4) keine
00054, 00055
Osttunneldurchstich, einschl. Platzgestaltung / Grunderwerb Osttunneldurchstich
- Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 3,5 Mio. €, davon sind 875 T€ von der Stadt zu tragen. -
1) Der östliche Fußgängertunnel im Hauptbahnhof soll nach Süden geöffnet und ein Anschluss an den NelsonMandela-Platz hergestellt werden. Außerdem Grunderwerb und Bau eines Verbindungsweges zwischen Osttunnel und Alllersberger Str.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenannahme
4) Zuwendungen zum Ausbau von Nahverkehrsanlagen, Kostenanteil DB, Städtebauförderung
307
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00057
Kreuzungsfreier Ausbau des Frankenschnellwegs
1) Die derzeitige Situation ist verbunden mit regelmäßigen Staus, Sicherheitsgefährdung und hoher Lärm- und
Abgasbelastung der umliegenden Stadtteile.
Ziel der Maßnahme ist ein kreuzungsfreier Ausbau im Bereich zwischen Wolgemutstraße und Landgrabenstraße/Rohrbrücke N-ERGIE, eine deutliche Verbesserung des Lärmschutzes durch Einhausung auf einer
Strecke von 1,5 km Länge sowie eine städtebauliche Aufwertung.
2) Zeitliche Verzögerung des tatsächlichen Baubeginns wegen Klageverfahren; dadurch Verschiebung der
Ansätze.
3) Kostenannahme
4) Zuweisungen des Landes nach GVFG und FAG. Erwartet wird eine Zuschussquote von 85 % der förderfähigen Kosten.
00059
Bayernstraße
- Kosten gemäß Ausschussvorlage vom 16.07.15. -
1) Die Bayernstraße zwischen Münchener Straße und Itzhak-Rabin-Straße ist dringend sanierungsbedürftig.
Der gesamte Straßenaufbau ist für die heutigen Verkehrsbelastungen nicht mehr ausreichend und muss
komplett erneuert werden. Die Maßnahme kommt einem Neubau gleich. Gleichzeitig werden durch Planungsänderungen Verbesserungen für alle Verkehrsteilnehmer erreicht.
2) Erhöhung der Gesamtkosten gem. Kostenaufstellung der Ausschussvorlage.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG.
308
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00061
Eibacher Hauptstraße
- Kosten vorbehaltlich des zu durchlaufenden BIC-Prozesses. -
1) Die Eibacher Hauptstraße befindet sich im Bereich zwischen Hinterhofstraße und dem Königshofer Weg in
einem schlechten Zustand und soll saniert werden. Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren zu durchlaufen.
2) keine
3) Kostenannahme
4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG
00071
Projekt Deutsche Einheit, Anpassung: Brücke Höfener Brücke (1 BW)
- Finanzierung ohne Ablöse von DB AG , da diese im Ergebnishaushalt eingeht.-
1) Im Zusammenhang mit dem Ausbau der S-Bahn-Strecke Nürnberg-Fürth-Forchheim plant die DB die Erneuerung der Eisenbahnbrücke über die Höfener Straße. Dabei soll der in Höhe und Breite beschränkte Brückenquerschnitt den Verkehrserfordernissen angepasst werden. Im Anschluss an den Brückenumbau erfolgt der
Ausbau der Höfener Straße zwischen Chlodwigstraße und Fürther Straße.
2) Verschiebung der Baumaßnahme durch die DB, dadurch Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) Die von der DB zu leistenden Ablösebeträge kommen konsumtiv dem Stadthaushalt zugute, werden im MIP
jedoch nicht der Maßnahme zugerechnet.
309
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00072
Projekt Deutsche Einheit, Anpassung - S-Bahn: Rothenburger Straße
- Mittelabfluss in Abhängigkeit von der DB AG. -
1) Ausbau der Rothenburger Straße zwischen Plärrer und Frankenschnellweg einschl. Umbau der Bahnbrücke
über die Rothenburger Straße (1 BW, 0,8 km).
Im Rahmen der Erneuerung der Bahnstrecke und der Errichtung der S-Bahn-Haltestelle „Rothenburger Straße“ ist die Aufweitung der Brücke über die Rothenburger Straße erforderlich. Die Maßnahme dient der Anbindung des nördlich der Bahn gelegenen Einzugsgebietes an die S-Bahn und der Einrichtung des Gegenverkehrs in der Rothenburger Straße zur Entlastung der Verkehrssituation in der Hessestraße.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG; Reduzierung des Fördersatzes auf 40% durch die Staatsregierung.
00073
Wöhrder See
1) Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen am Wöhrder See durch das Bayer. Staatsministerium für Umwelt und
Gesundheit, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg, haben der Freistaat Bayern und die Stadt
Nürnberg Maßnahmen vereinbart, wodurch sich das Naherholungsgebiet attraktiver für Erholungssuchende
gestaltet und den geänderten Nutzungsansprüchen angepasst werden kann. Im Wesentlichen beinhaltet das
Konzept folgende Ziele:
- Qualitative Verbesserung des Wegenetzes um den Wöhrder See für passive und aktive Erholungssuchende
- Wiederherstellung des Zugangs zum Gewässer und Steigerung der Wassererlebnis- und Bewegungsmöglichkeiten für alle Generationen (Bewegungspark, Wasserspielplatz, Sandstrand, Aufenthalt am und
im Wasser)
- Eingliederung eines gastronomischen Angebotes.
Die in den MIP-Entwurf 2015-18 neu aufgenommen Ansätze ab 2017 umfassen folgende Einzelprojekte:
- Erschließungsbereich / Radweg Pegnitztal
- Rückbau sowie Neubau Wasserspielplatz
- Grünanlage Norikusbucht (intensiver und extensiver Bereich)
- Wegeanschluss Norikus
2) Kostenerhöhung wegen gestiegener Bauverwaltungskosten.
3) Kostenschätzung
4) keine
310
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00074
Theaterparkhaus: Generalsanierung
- Die Maßnahmen "Umgestaltung Richard Wagner-Platz" (Maßnahmenziffer 50) und "Generalsanierung Thea
terparkhaus" (Maßnahmenziffer 74) hängen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten unmittelbar zusammen. -
1) Das Theaterparkhaus ist dringend sanierungsbedürftig, Teilbereiche der Parkflächen mussten bereits gesperrt werden.
2) Mittelverschiebung. Vor Sanierung des Theaterparkhauses steht die Sanierung des Opernhauses an.
3) Kostenannahme
4) keine
311
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00152
Beschleunigung der Straßenbahnlinie 4-Nord – 1. und 2. BA
- Im BIC-Verfahren befindet sich auch ein 3. BA mit derzeitigen Schätzkosten von ca. 1.310 T€ (Bauausführung
voraussichtlich ab 2018). -
1) Die Beschleunigung der Linie 4 soll durch intelligente Steuerungen an allen auf dem Linienweg vorhandenen
Lichtsignalanlagen (LSA) herbeigeführt werden. Dazu sind teilweise umfangreiche Maßnahmen an
den 12 LSA erforderlich. Das Konzept zur Umsetzung der Beschleunigungsmaßnahme sieht vor, eine Unterteilung in drei Bauabschnitte vorzunehmen, die nacheinander abgewickelt werden sollen. Kurzfristig zu
erreichendes Ziel ist es, die Betriebsabwicklung auf der Linie 4 (Fahrplantreue, Pünktlichkeit) zu
stabilisieren und damit die Erwartungen der Fahrgäste zu bedienen. Eine durchgehende LSA Beeinflussung
bewirkt zudem, dass ein Straßenbahnzug für den Betrieb der Straßenbahnlinie 4 eingespart werden kann.
Das bringt der VAG Kostenersparnisse von ca. 100.000 Euro pro Jahr und ist zwingend erforderlich, um nach
Inbetriebnahme der Streckenverlängerung bis ‚Am Wegfeld‘ mit den vorhandenen Straßenbahnen das derzeitige Angebot aufrechterhalten zu können. Die größten Beschleunigungseffekte lassen sich mit den Bauabschnitten BA I und BA II realisieren, so dass diese vor Inbetriebnahme der Streckenverlängerung Thon – Am
Wegfeld bis voraussichtlich Ende 2015 umgesetzt sein müssen. Die Bauabschnitte setzen sich wie folgt zusammen:
Bauabschnitt I mit den 5 LSA
• Tiergärtnertor
• Bucher Straße/Pirckheimerstraße
• Friedrich-Ebert-Platz
• Bucher Straße/Rieterstraße
• Bucher Straße/Juvenellstraße
Bauabschnitt II mit den 3 LSA
• Am Plärrer/Dennerstraße
• Fürther Tor
• Bucher Straße/Nordring
Bauabschnitt III mit den 4 LSA
• Prateranlage
2) Kostenerhöhung wegen gestiegener Bauverwaltungskosten.
3) Kostenschätzung
4) keine
312
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00160
Sanierung Brücke Hallertor
- Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit der Beschleunigung der Straßenbahnlinie 4. –
- Die Mehrkosten bezüglich des Kontumazgartens werden vorbehaltlich Kostenprüfung Rpr eingeplant. -
1) Die ursprüngliche Hallertorbrücke von 1697 wurde nach und nach verbreitert. Dabei liegt die alte Steinbogenbrücke schräg innerhalb der beiden ersten Erweiterungsbauten von 1936. Seit der Erweiterung
von 1963 besteht die Brückenanlage aus 4 baulich getrennt voneinander hergestellten Überbauten (Teilbauwerke). Die komplexe Generalsanierung wird zeitlich mit der Maßnahme „Beschleunigung der Straßenbahnlinie 4 (Maßnahmen-Nr. 152) abgestimmt.
2) Mehrkosten wegen Überplanung des Kontumazgartens.
3) Kostenschätzung
4) keine
00579
Straßenbahn bis Wegfeld: Infrastrukturzuschuss
Siehe Erläuterung bei Maßnahme 00052 Straßenbahn bis Wegfeld.
00617
"Umzug" des Verkehrsrechners
1) Der städtische Verkehrsrechner ist seit den 1960-er Jahren im Mittelbau auf dem Areal des PP-Mfr. am Jakobsplatz untergebracht. In dem derzeitigen Verkehrsrechner-Technikraum sind neben den Verkehrsrechnern, an denen ca. 440 Lichtsignalanlagen angeschlossen sind, auch diverse Technikkomponenten untergebracht.
Aufgrund einer statischen Gutachtens ist das Gebäude, das im Zuge der Polizeiverstaatlichung vom Freistaat
übernommen wurde, bis voraussichtlich Juli 2014 räumen. Da der Fußboden des Verkehrsrechner-Technikraums bereits in der Vergangenheit einmal saniert wurde, ist dieser nach den derzeitigen Erkenntnissen
stand- bzw. tragsicher, allerdings müsste ggf. die Decke dieses Raums abgestützt werden, dies wird derzeit
geprüft. Je nach Ergebnis der Untersuchungen müssen Verkehrsrechner und -technik innerhalb des Gebäudes bzw. in neue Räumlichkeiten verbracht werden.
2) Erhöhung des bisherigen Gesamtansatzes um 300.000 € um die hinzukommenden Planungskosten und
Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss wegen Verzögerungen bei der Fertigstellung des neuen
Verkehrsrechnerraumes – der Umzug kann frühestens 2018 erfolgen.
3) Kostenschätzung
4) keine
313
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00618
FW: IUK-Austausch bei der ILS
1) Die Integrierte Leitstelle Nürnberg ist im September 2010 in Betrieb gegangen. Ziel der regelmäßigen Erneuerung der Informations- und Kommunikationstechnik ist es, die ständige Einsatzbereitschaft der Integrierten
Leitstellen auf Dauer zu gewährleisten. Dazu muss Vorsorge getroffen werden, um die Integrierten Leitstellen
gegen Ausfallzeiten wegen technischer Defekte zu sichern. Um dies zu gewährleisten, sind für die notwendigen Folgeanschaffungen Erneuerungszyklen von 60 Monaten (Phase 1) für die in Teil A (Informationstechnik) und 120 Monate (Phase 2) für die in Teil B (Kommunikationstechnik) des Muster-LV, Teil II, genannte Informations- und Kommunikationstechnik durch das Staatsministerium des Innern vorgesehen. Entsprechen
dieser Vorgaben ist der Austausch der IUK-Technik (ohne den Anteil Kommunikationstechnik) der ILS Nürnberg für das Jahr 2015 geplant.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen (Mittel zur Förderung des Feuerlöschwesens).
00628
Stadtumlandbahn - Planung
1) Zur Optimierung des Straßenbahnnetzes im Norden Nürnbergs erfolgt die Verlängerung der Straßenbahn
von Thon bis zur Haltestelle Am Wegfeld. Mittel- bis langfristig ist die Verlängerung der Straßenbahn darüber
hinaus als Stadtbahn bis Erlangen und im Endausbau nach Herzogenaurach vorgesehen. Durch die Stadtumlandbahn (StUB) soll die Erreichbarkeit im Ballungsraum erheblich verbessert werden.
Die Maßnahme wurde bei der Bayerischen Staatsregierung für eine Sonderförderung in höchstmöglicher
Höhe angemeldet. Die Gesamtkosten werden auf bis zu 600 Mio. Euro geschätzt. Auf der Grundlage des
dem Intraplan-Gutachtens wurden die Planungskosten auf die Städte und den Landkreis aufgeteilt, die nun
eingestellten Mittel stellen den Anteil der Stadt Nürnberg dar.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenannahme
4) keine
314
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00629
Ringbuslinien
1) Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Straßenbahn von Thon nach „Am Wegfeld“ und durch die Verbesserung der Reisezeiten im Busnetz bietet sich auch ein enormes Optimierungspotential für das Busliniennetz
insgesamt. Auf Basis der verkehrspolitischen Zielsetzung der Stadt Nürnberg wurde unter Berücksichtigung
aller der Verwaltung und der VAG vorgebrachten Vorschläge und Anliegen ein Ringbuslinienkonzept entwickelt.
Um das attraktive und wirtschaftliche Angebot realisieren zu können, sind umfangreiche bauliche und signaltechnische Maßnahmen in verschiedenen Prioritäten abzuarbeiten. Für 2016 wurden die Gelder für „Priorität
1“ eingestellt, unter der alle Maßnahmen zur technischen Ermöglichung der Fahrwege zusammengefasst
wurden: An voraussichtlich drei Kreuzungen sind Umbauten erforderlich, um Haltestellen realisieren zu können. Außerdem müssen an vier Lichtsignalanlagen (LSA) die vorhandenen Steuergeräte erneuert und Beschleunigungsprogramme neu erstellt werden. An 23 LSA müssen Versorgungsänderungen in geringerem
Umfang vorgenommen werden, um die Beschleunigung der neuen Linien an bereits mit ÖPNVBeschleunigung ausgestatteten LSA zu gewährleisten.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
00651
Wüstenhaus
- Zweckgebundene Einzahlung: Spende Verein der Tiergartenfreunde. -
- Vorbehaltlich Kostenprüfung durch Rpr. -
1) Das Flusspferdhaus soll in ein Wüstenhaus umgestaltet werden.
2) Verringerung des Maßnahmenumfangs
3) Kostenberechnung
4) Finanzierung durch den Verein der Tiergartenfreunde.
315
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00654
Umgestaltung Obstmarkt
- Die Maßnahme wurde aus dem Ansatz für das Bund-Länder Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren" (Nördliche Altstadt, Altstadt am Wasser) ausgegliedert. -
- Aufteilung in zwei voneinander getrennte Maßnahmen Umgestaltung Obstmarkt und Hauptmarkt (Nr. 40). Die
bisherigen Planungskosten werden dem Hauptmarkt zugeordnet. -
- Mehreinzahlungen berechtigen zu Mehrauszahlungen. –
- Vorbehaltlich BIC-Verfahren. -
1) Der Obstmarkt ist in einem unbefriedigenden baulichen Zustand, er weist gravierende Schäden auf und ist
bereits vielfach provisorisch ausgebessert. Dies betrifft den Stadtboden und seine Begehbarkeit, die Beleuchtung, die Möblierung, die Einbindung der Frauenkirche in den Kontext und die Verbesserung der Infrastruktur
für die Marktnutzungen. Siehe auch die Erläuterungen zur Maßnahme 40 (Umgestaltung Hauptmarkt).
2) Gesamtkostenerhöhung zu Lasten der Maßnahme Hauptmarkt, da die Umgestaltung des Bereiches um die
Frauenkirche nun im Rahmen der Maßnahme Obstmarkt realisiert werden soll. Die Jahresansätze werden an
den voraussichtlichen Mittelabfluss angepasst.
3) Kostenannahme
4) Städtebauförderung; Bezuschussung auch von Planungsmitteln.
00655
Ansbacher Str.: Radwegeausbau
- Vorbehaltlich Kostenprüfung BIC. -
1) In der Ansbacher Straße endet der Radstreifen stadtauswärts kurz vor der Schnelldorfer Straße und beginnt
stadteinwärts in Höhe der Petersauracher Straße. Die Verbindung zum vorhandenen Radweg in der Nürnberger Straße im Stadtgebiet Stein fehlt. Die vorhandene Radwegenetzlücke in der Ansbacher Straße soll
daher geschlossen werden. Der Lückenschluss hat wegen mangelnder Alternativrouten hohe Bedeutung.
Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung im Planungsbereich mit ca. 25.000 Kfz/16h sind eigene Radverkehrsanlagen erforderlich. Die Planung wurde im AfV am 08.12.2011 beschlossen.
2) Kostenerhöhung gemäß der Kostenschätzung, die zum Zeitpunkt der MIP-Aufstellung im Geschäftsbereich 2.
BM favorisiert wurde. Die Planungen laufen noch.
3) Kostenschätzung
4) Vom Bund: Zuschüsse nach der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen
und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom 15.09.2014“
316
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00701
St 2241, 2. Bauabschnitt zwischen Cherusker und Lindnerstr.
- Gesamtkosten ohne Ablösung an DB AG. -
1) Das Bauvorhaben umfasst den Neubau der Brückenbauwerke über die Bahnanlagen der DB AG im Bereich
der Dagmar- und Marthastraße sowie den Ausbau der Ostendstraße. (St 2241) auf dem bisher noch nicht
ausgebauten Teilstück zwischen Cherusker und Lindnerstraße. Weiterhin soll der Kreuzungsbereich mit der
Dr.-G.-Heinemann-/ Cheruskerstr. (B 4R) baulich so umgestaltet werden, dass die Leistungsfähigkeit des
Knotenpunktes wesentlich verbessert wird. Im Zusammenhang mit den Straßen- und Brückenbauarbeiten
findet auch die dringend erforderliche Erneuerung der Straßenbahngleise durch die VAG statt.
In einem 1. BA wurde die Teutonen- bis Cheruskerstraße ausgebaut. Die dafür verwendeten Mittel waren bei
Maßnahme 00063 veranschlagt.
2) Neuaufnahme unter dieser Maßnahmenziffer (bisher mit unter 00063). Anpassung an den voraussichtlichen
Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG; Reduzierung des Fördersatzes auf 40% durch die Staatsregierung
(betrifft 2. BA).
00709
Erneuerung spannungsrissgefährdete Brücken Hafenbereich
1) Die Brücken Hafenstraße über die Südwesttangete, Hafenstraße über den Main-Donau-Kanal sowie Frankenschnellweg über Südwesttangente und Main-Donau-Kanal sind spannungsrisskorrosionsgefährdete
Spannbetonbrücken ohne Ankündigungsverhalten. Aufgrund ihres hohen Gefährungspotentials müssen sie
schnellstmöglich ersetzt werden. Hierfür wurde eine Projektstudie beim Büro Drees & Sommer in Auftrag gegeben, die den geeignetsten Weg für einen geordneten Rück- und Neubau dieser Bauwerke ermitteln soll.
Die Ergebnisse der Stufe 1 der Projektstudie wurden dem Stadtrat am 29.07.2015 zum Beschluss vorgelegt
und einstimmig beschlossen.
Die nun in den MIP-Entwurf aufgenommene Kosten gem. Variante A besteht aus Planungskosten für die Jahre bis 2018 und der anschließenden Bauphase
2) Neuaufnahme
3) Kostenannahme
4) keine
317
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00714
Masterplan Freiraum
1) Mit dem Bevölkerungszuwachs und damit verbundenen verstärkten Wohnbaulandausweisung steigt der
Bedarf an ausreichend bemessenen qualifizierten öffentlichen Grün- und Freiflächen in der Stadt Nürnberg.
Es ist eine ästhetische ansprechende und zukunftsorientierte Ausstattung von qualifizierten Grün- und Freiräumen notwendig. Mit dem neuen Ansatz sollen vorrangig neue Grünanlagen und grüne Stadtplätze geschaffen, vorhandene Freiräume und Freiraumverbindungen zu einem Verbund entwickelt sowie das Wasser
in den Erholungsraum integriert werden. Mit der Realisierung eines solchen Netzes wird gleichzeitig die
Biodiversität gefördert und das Biotopverbundsystem weiter ausgebaut.
2) Neuaufnahme
3) Kostenannahme
4) keine
318
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister (Schule):
00030
Johann-Pachelbel-Realschule und staatliche Fachoberschule (ÖPP)
- Anpassung der Gesamtkosten an Vergabeergebnis. -
1) Für die im Aufbau befindliche Johann-Pachelbel-Schule sowie eine weitere staatliche Fachoberschule soll im
Rahmen eines ÖPP-Verfahrens ein neues Gebäude errichtet werden. Der Abschluss mit dem Vertragspartner wurde am 08.07.2015 im StR beschlossen. Baubeginn ist im September 2015, die Inbetriebnahme ist für
den Schuljahresbeginn 2017/2018 vorgesehen.
2) Gesamtkostenerhöhung gemäß Vergabeergebnis. Anpassung der Jahresansätze an den voraussichtlichen
Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu
zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht
enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veran
schlagt werden.
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG.
00031
Viatisstraße: Neubau von Volksschule und Hort (2), einschließlich Bolzplatz
1) Der bestehende Bau wurde abgerissen, es wird ein Neubau der Schule sowie ein zweigruppigen Hort im
Rahmen eines Masssivbaus im Passivstandard errichtet. Zur Gewährleistung der Raumluftqualität wird eine
mechanische Lüftungsanlage eingebaut. Außerdem entsteht ein Bolzplatz.
2) Fortschreibung für Möblierung durch J und SchA sowie Ergänzung der Bauverwaltungskosten gem. neuer
BVK –Richtlinie. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. In 2015 höhere Zuwendungen als geplant. Dadurch reduzieren sich die Zuwendungen für das Jahr 2017.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG.
319
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00033
VS Schweinauer Str. 20; Neubau Grundschule und Hort (ÖÖP)
- Die Maßnahme ist deckungsfähig mit den Einzelmaßnahmen 153 und 154. -
1) Gem. Stadtratsvorlage vom 23.02.2011 ist eine vollständig gebundene, fünfzügige Ganztagsgrundschule mit
integriertem Hort sowohl für den Stadtteil als auch sprengelübergreifend geplant. Die Realisierung und die
Vergabe der Gebäudemanagementleistungen des Neubaus der Volksschule Schweinauer Straße (St. Leonhard) erfolgt in Form einer Öffentlich-Öffentlichen-Partnerschaft (ÖÖP) durch die WBG-Kommunal.
Die Schule befindet sich derzeit im Bau, die Inbetriebnahme ist für den Schuljahresbeginn 2016/2017 vorgesehen.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu
zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht
enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veran-
schlagt werden.
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG.
00034
Förderzentrum Paul-Moor-Schule mit schulvorbereitenden Einrichtungen (ÖPP)
- In den Gesamtkosten sind die bis 2006 angefallenen Auszahlungen enthalten. -
1) Der Neubau des Förderzentrums Paul-Moor-Schule wurde im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens errichtet. Die
Schule ist seit dem Schuljahresbeginn 2014/2015 in Betrieb. Sie wurde vermögensmäßig erfasst, die Umschuldung hat stattgefunden und das Darlehen ist eingerichtet. Die weitere Veranschlagung bezieht sich auf
die Darlehens- und Gebäudemanagementzahlungen.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu
zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht
enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veran-
schlagt werden.
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG.
320
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00039
Schule für Kranke
- Der Bau wird von Kh durchgeführt, die Ausstattung wird von der Stadt Nürnberg beschafft (hierfür u. a. der
konsumtive Ansatz 2014). -
1) Im Rahmen der Erweiterung des Südklinikums soll eine Schule für Kranke errichtet werden. Die Maßnahme
wird von Kh durchgeführt, die Stadt Nürnberg finanziert die Schulräume durch einen Investitionskostenzuschuss.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG.
00153
Schulkomplex BBS: Neubau (ÖÖP)
- Die Maßnahme ist deckungsfähig mit den Einzelmaßnahmen 33 und 154. Endgültige Gesamtkosten stehen
erst nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens fest.-
1) Da die derzeitige BBS abgerissen werden muss, ist ein Neubau erforderlich. Es ist geplant, die Schule über
ein ÖÖP-Projekt zu verwirklichen (StR-Beschluss vom 17.04.2013). Der Vertragsabschluss kann erst nach
Vorliegen einer Kosten berechnung und einer darauf aufbauenden Wirtschaftlichkeitsberechnung erfolgen.
Auch die schulaufsichtliche Genehmigung durch die Regierung von Mittelfranken steht noch aus. Mutmaßli
ches Jahr des Vertragsabschlusses:2016, Inbetriebnahme frühestens 2019.
2) Anpassung der Gesamtkosten und des Mittelabflusses an derzeitigen Planungsstand.
3) Kostenschätzung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu zah-
len an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthal-
ten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt
werden.
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG.
321
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00154
Dependance Zugspitzstr. (bisherige Bez. Karl-Schönleben-Str.) Neubau Grundschule und Hort (ÖÖP)
- Die Maßnahme ist deckungsfähig mit den Einzelmaßnahmen 33 und 153. -
1) Gem. StR-Beschluss vom 17.04.2013 wird an der Bertolt-Brecht-Str. die Dependance Zugspitzstr. im Rahmen eines ÖÖP-Projektes mit der wbg kommunal vorangetrieben. Der Neubau von Grundschule und Hort
wird derzeit von der wbg-k geplant, bisher wurden nur vorbereitende Maßnahmen am Grundstück durchgeführt. Die Schule soll 2017 in Betrieb gehen.
2) Anpassung der Gesamtkosten und des Mittelabflusses an die vorliegende Kostenberechnung.
3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu
zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht
enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veran
schlagt werden.
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG.
00179, 00181 - 00183
Generalsanierung Schulen (ÖPP)
- Die Maßnahmen sind gegenseitig deckungsfähig. -
1) Im Rahmen von ÖPP-Verträgen wurde die Generalsanierung folgender Schulhäuser durchgeführt:
Sigena-Gymnasium
Hans-Sachs-Gymnasium, Turnhalle
Kopernikusschule
Adalbert-Stifter-Schule
Die Maßnahmen sind bis aus noch offene Nachträge fertiggestellt. Es werden hier noch Gebäudemanagementraten und Vandalismusschäden sowie die Zins- und Tilgungsleistungen veranschlagt und verausgabt.
2) Anpassung an die vertraglichen Gegebenheiten. Bei den investiven Gesamtkosten wurden auch die Zinsen
der Zwischenfinanzierung, zu zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, mit einbezogen. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt werden.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
322
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00216
Großküche B7, Pilotystr. 4, C219
1) In der Berufsschule 7 muss die Großküche generalsaniert werden.
2) Ergänzung der Bauverwaltungskosten gem. neuer BVK –Richtlinie. Anpassung an den voraussichtlichen
Mittelabfluss.
3) Projektfreeze 2014 aufgrund Kostenberechnung.
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
00252
PVS: Aufstockung, Brandschutz (FAGplus15)
- Die Maßnahme wurde aus der Pauschale P 31 - FAGplus15 - herausgelöst. -
- Vorbehaltlich Kostenprüfung BIC. -
1) Es ist eine Aufstockung des IZBB-Gebäudes um weitere Klassen, ein Ersatz für den Pavillon sowie der Ausbau des Treppenhauses als 2. Fluchtweg geplant
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG (Sonderprogramm FAG plus 15)
00403
AKR: Aufstockung und Erweiterung Neubau, Umbau Altbau (FAGplus15)
- Die Maßnahme wurde aus der Pauschale P 31 - FAGplus15 - herausgelöst. -
1) Aufstockung des Neubaus, Erweiterung Speisesaal im Erdgeschoss, Umbau von Räumen im Altbau sowie
energetische Sanierung der Turnhalle. Auch eine Brandschutzmaßnahme im Bereich der Flure wird über diese MIP-Nr. durchgeführt.
2) Erhöhung der Gesamtkosten für die Brandschutzmaßnahme. Ergänzung der Bauverwaltungskosten gem.
neuer BVK –Richtlinie.
3) Projektfreeze aufgrund Kostenberechnung.
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG (Sonderprogramm FAG plus 15)
323
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00555
Friedrich-Hegel-Schule: Erweiterung
- Deckungsfähig mit Maßnahme 00554: Neue Hegelstraße 17: Erweiterung Kiho. – (siehe Ref. V)
- Vorbehaltlich Kostenprüfung BIC. -
1) Die Grundschule in der Neuen Hegelstr. 17 soll erweitert und die Räumlichkeiten für die Mittagsbetreuung
ausgeweitet werden. Die Erweiterung des Kinderhortes ist unter Maßnahmenziffer 00554 bei Ref. V veranschlagt. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal geplant.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG.
00560
B12, Nunnenbeckstr. 40: Umbau, Erweiterung (FAGplus15)
- Die Maßnahme wurde aus der Pauschale P 31 - FAGplus15 - herausgelöst. -
1) An der städtischen Wirtschaftsschule B12 wird eine ca. 334 m² große Erweiterung für die gebundene Ganztagesbetreuung auf eine Kapazität von maximal 80 Schülerinnn und Schülern geplant. Das Raumprogramm
deckt den im Bereich der Ganztagsbetreuung längerfristig erwarteten Bedarf ab. Die Maßnahme wurde 2011
schulaufsichtlich genehmigt. Planung und Umsetzung durch die WBG-Kommunal GmbH.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung vom 07.11.2014.
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG (Sonderprogramm FAG plus 15)
324
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00648
Ringtausch Bayreuther Str. - Umbau für Bäcker/Konditoren und Fleischer
1) Die Stadt Nürnberg errichtete in den Nachkriegsjahren (ca. 1955 -1965) einige Messehallen für die Spielwarenmesse, in der Nähe des Stadtparkes an der Äußeren Bayreuther-/ Deumentenstraße. Da das Platzangebot für die Messe am Standort im Laufe der Jahre nicht mehr ausreichend war, wurden ca. 1973-1974 in
der Südstadt die neuen Messegebäude gebaut.
Der Stadtrat beschloss 1973 die „alte Messe“ in ein modernes Berufsschulzentrum umzubauen. 1979 erfolgte die Neuerrichtung des ca. 155 langen, 4-geschoßigen Bauteiles E, an der Wieselerstraße, welche als
nördliche Spange die Mehrfachturnhalle Bauteil D (einstige Messehalle) mit dem Bauteil F (einstiges Messe-
haus) verband. In Bauteil E und F soll der notwenige Umbau erfolgen.
Bereits seit 2011 wurden erste Planungsschritte unternommen, die Beruflichen Schulen räumlich umzu-
strukturieren und damit einhergehend Konzentrationen der Ausbildungsrichtungen an Schulen zu erreichen.
Vor allem die B3 mit den unterschiedlich gewachsenen Berufsfeldern Gastronomie, Hotellerie und Lebens
mittelhandwerk, verteilt sich über drei Standorte. Der Berufsbereich Küchen und Gastronomie befindet sich
bereits im Bauteil F des Schulzentrums. Bäcker und Konditoren sind in der Sulzbacher Str. 102 und die
Fleischer in der Schlachthofstr. 8 untergebracht.
Ziel ist es, die drei vorgenannten Standorte zu einem „Kompetenzzentrum Ernährung“ im Berufsbildungszent
rum in den aneinandergrenzenden Bauteilen E und F zusammenzuführen.
Die Praxisräume der Bäcker und Konditoren sollen im Bauteil E –Erdgeschoss- und die der Fleischer im
Gastronomiebereich –Bauteil F, integriert werden. Hierfür ist es erforderlich, die sich noch im Bauteil E befindenden Fotografen der B6 in den Druckbereich des Bauteils B+C zu verlagern. Die Ausbildung der
Fotografen soll räumlich in den grafischen Druck- Medienbereich der B 6 in Nähe der Mediengestalter
integriert werden. Das Schülercafe der B5, welches sich bereits im Flurbereich vor den Bäckerräumen be-
findet, wird den baulichen Anforderungen entsprechend ertüchtigt.
Der Umbau für die Bäcker und Konditoren umfasst den kompletten Rückbau der gesamten Haustechnik ein
schließlich abgehängter Decken und Estrichen. Die Lüftungskanäle im angrenzenden Flurbereich einschließ
lich Schülercafe muss komplett ausgebaut werden.
Somit wir Flur und eigentliche Schulungsräume komplett saniert und mit neuer Haustechnik inklusive
Lüftungsanlage ausgestattet. Estrich und Bodenbelag sowie abgehängte Decken werden neu erstellt. Im Flur
muss eine F30-Decke zur Abschottung der dort befindlichen Elektroleitungen eingebaut werden.
Das Schülercafe wird neu ausgebaut.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
325
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Aus der Pauschale P 35 abgezweigte Einzelmaßnahmen für Brandschutz:
00605 – 00607, 00668 und 00669
- Die aus der Pauschale finanzierten Einzelmaßnahmen zur Beseitigung von Sicherheitsmängeln sind gegenseitig deckungsfähig. –
00605 Sielstr. 15: Brandschutz
00606 Paniersplatz 37: Brandschutz
00607 Bismarckstr. 18 - 20: Brandschutz
00668 Neue Hegelstr. 17: Brandschutz (Neuaufnahme)
00669 Herschelplatz 1: Brandschutz (Neuaufnahme)
In den letzten Jahren aus der Pauschale finanzierte, nicht mehr im MIP enthaltene Maßnahmen:
00165 Martin-Behaim-Gymnasium; Brandschutz
00167 Insel Schütt: Brandschutz
00168 Wiesenstr.: Brandschutz
00169 Wahlerschule: Brandschutz
00170 Hummelsteiner Weg: Brandschutz
00171 Konrad-Groß-Schule: Brandschutz
00172 Preißlerstraße: Brandschutz
00173 Schweinauer Straße: Brandschutz
00174 Neues Gymnasium: Brandschutz
00175 Kettelerschule: Brandschutz
00176 Buchenbühler Schule: Brandschutz
00177 Birkenwaldschule: Brandschutz
00178 Ludwig-Uhland--Schule: Brandschutz
00218 Lothar v. Faber-Schule: Brandschutz
326
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäftsbereich Referat I:
00002
Einführung eines Dokumentenmanagementsystems
- Der konsumtive Ansatz enthält Personalkosten und ILV. -
1) Die bisherige elektronische Dokumentenverwaltung soll zu einer elektronischen Vorgangsbearbeitung und
Aktenführung weiterentwickelt werden und stufenweise bei der Stadt Nürnberg eingeführt werden.
Aufgrund mittlerweile vorliegender Erkenntnisse und Erfahrungen wurde die Planung aktualisiert. Daher wurde auch die konkrete Kostenplanung dem Projektverlauf angepasst. In Bezug auf den Projektfortschritt, d.h.
gemessen an der Anzahl der in Betrieb genommenen DMS-Nutzer, haben sich die Kosten im vorgesehenen
Rahmen gehalten. Gegenüber der Planung des MIP-Ansatzes für 2015 haben sich nur geringfügige Verschiebungen ergeben.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) keine
327
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00004
Erneuerung der städtischen Telekommunikationsinfrastruktur, Netzwerkverteilerschränke
1) Die bisher eingesetzte klassische Technik der zentralen städtischen TK-Infrastruktur ist altersbedingt zu
ersetzen. Aufgrund der technischen Entwicklungen werden für Anlagen in dieser Größenordnung nur noch
Anlagen auf Basis der VoIP-Technik bereitgestellt. In den angemeldeten Beträgen ist die Mehrung der benötigten Telefongeräte und die Software für die Verbindung zwischen den Telefonie- und herkömmlichen PCFunktionen beinhaltet. Hierbei ergibt sich eine große Abhängigkeit zum Datennetz.
Die städtische aktive Netzinfrastruktur muss deshalb ertüchtigt werden. Dazu ist die Anschaffung leistungsfähigerer Netzkomponenten nötig. Es wurde der aktuelle Bedarf an Netzkomponenten berücksichtigt.
Aufgrund von Anpassungen in der Technik sowie des jährlichen Zuwachses an neuen Teilnehmern erhöhen
sich die Kosten für die Einführung von VoIP.
- Die abgesetzten A-Standorte wurden mit einer höheren Ausfallsicherheit der Systeme ausgestattet und
für einen reibungslosen störungsfreien Betrieb wurde das Qualitätssicherungssystem an das Produktivsystem angeglichen.
- Die Steigerung der Anzahl der Endgeräte begründet sich durch den jährlichen Zuwachs an Teilnehmern
sowie durch technisch nur bedingt umsetzbare Softphones, die durch physikalische Endgeräte ausgeglichen werden müssen.
2) Erhöhung der Gesamtkosten wegen Einführung einer Software, die die Telefonie mit dem PC verbindet und
damit Synergien erzeugt sowie durch die Zunahme der auszutauschenden Telefonapparate; Anpassung an
den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) keine
328
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00006
Finanzwesensoftware: Weiterentwicklung
- Ohne SAP-Migration; wird zu einem späteren Zeitpunkt angemeldet. -
1) Nach Erledigung des Projektes „Weiterentwicklung Haushaltswirtschaft“ (Produkthaushalt) stehen weitere
wichtige Projekte zum Erhalt der Funktionstüchtigkeit, dem Anschluss an Modernisierungen der stadteigenen IT und zur Prozessoptimierung zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Vorschriften an. Bis 2016 sind dies:
Archivierung: Auslagerung der Daten früherer Geschäftsjahre
Nutzen: Bessere Performance des Systems, weniger hochverfügbarer Speicher im Online-Zugriff
notwendig (Kostenersparnis), besserer Durchsatz bei der Datensicherung (Zeit- und Kostenersparnis)
BIC Stufe 2 für H und BIC für UB: Das Baukostencontrolling ist in der Stufe 1 erfolgreich bei H für
fremdvergebene Investitionsbaumaßnahmen in Pilotbereichen angelaufen. Es muss flächendeckend
eingesetzt werden. Die Funktionalität muss auf Baumaßnahmen in Eigenregie und Pauschalmaßnahmen erweitert werden. Nutzen: Verbesserte Baukostenkontrolle (Kostenersparnis)
Gebäudemanagement: Das SAP System muss an das von der Stadt einzuführende Gebäudemanagement angepasst werden. Ein Facility-Management ist aufzubauen. Nutzen: integrierte ITUnterstützung für das Gebäudemanagement
Anbindung Dokumentenmanagement: Das DMS, das derzeit stadtweit eingeführt ist, wird mit den
Fachfunktionen von SAP integriert. Bestimmte Prozesse z. B. der Rechnungseingang werden zentralisiert und verbessert. Nutzen: Verbesserte Prozesse, bessere Performance, Speicherplatzersparnis (Kostenersparnis)
Konzernbilanz: Zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht eine Konzernbilanz zu erstellen, ist das SAP
System entsprechend zu erweitern.
Ausbau des Berichtswesens (BI) Mit dem Produkthaushalt wurde das bisherige StandardBerichtswesen in SAP-BW überführt. Das so entstandene Controlling- Informationssystem wird weiter ausgebaut und um weitere Informationsbereiche (z.B. Liegenschaftswesen, Gebäudemanagement, Baucontrolling) ergänzt. Es wird mit Hilfe von zeitgemäßen Instrumenten zum ManagementInformationssystem ausgebaut. Nutzen: Verbessertes Controlling (Kostenersparnis), transparentere
Informationen
Anbindung der Einkaufslösung: Das Einkaufsportal wird an das SAP System medienbruchfrei angebunden. Nutzen: Einkaufsprozess optimiert (Kostenersparnis), Obligo transparent sichtbar (verbessertes Controlling)
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund weiterer Teilprojekte; Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenannahme
4) keine
329
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00621
Personal-Service-Portal, elektronische Arbeitszeiterfassung
- Pilotprojekt; Über die Fortführung des Projekts ist zu gegebener Zeit zu entscheiden.-
1) In den vergangenen Jahren haben immer mehr Unternehmen und Kommunen sog. Mitarbeiter- oder Personal-Service-Portale eingeführt. Auch öffentliche Verwaltungen erkennen zunehmend die Vorteile einer webbasierten Plattform, welche es ermöglicht, personalwirtschaftliche Prozesse automatisiert anzustoßen.
Dabei wird es den Mitarbeiter/-innen ermöglicht, die eigenen personalbezogenen Daten anzeigen und ändern
zu können.
Hinzu kommt, dass die Arbeitszeiterfassung bei der Stadt Nürnberg derzeit noch in Form von Selbstaufschreibungen erfolgt: Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) empfiehlt in seinem Gutachten
aus dem Jahr 2010 unter TZ 58 in einer Prüfungsbemerkung die Einführung einer elektronischen Arbeitszeiterfassung.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Stadtverwaltung im Projekt „Personal-Service-Portal und elektronische
Arbeitszeiterfassung“ dieser Thematik angenommen. Das Projekt verfolgt das Ziel, moderne und zeitgerechte
Instrumente für das Personalmanagement bei der Stadt Nürnberg zu etablieren.
Im Endausbau sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Nürnberg die Möglichkeit haben, sich in
einem Personal-Service-Portal individuell zu informieren, persönliche Daten zu ändern und personalwirtschaftliche Prozesse elektronisch abwickeln zu können.
Der MIP Ansatz wird in den nächsten Jahren entsprechend fortgeschrieben.
Außerdem sollen die Beschäftigten künftig ihre Arbeitszeiten schnell und einfach mittels elektronischer Arbeitszeiterfassung dokumentieren und damit verbundene Funktionalitäten über das Personal-Service-Portal
aufrufen können.
Im Sinne einer pragmatischen Vorgehensweise wird zunächst ein Pilotbetrieb (im Rathausbereich) und anschließend die schrittweise Erweiterung vorgeschlagen.
Grundsätzlich soll die elektronische Arbeitszeiterfassung bei der Stadt Nürnberg zukünftig mittels Erfassungsterminals in den Eingangsbereichen vorgenommen werden.
2) Erhöhung der Gesamtkosten; Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) keine
330
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00704
Migration MS Office 2007 auf Office 2013
1) Für das stadtweit im Einsatz befindliche Office-Paket (Textverabeitung, Tabellen-kalkulation usw.) MSOffice2007 stellt der Hersteller Microsoft die Pflege (Fehlerbereini-gungen, Sicherheitsupdates) zum
09.10.2017 ein. Aus Gründen der IT-Sicherheit ist die Einführung einer aktuellen, vom Hersteller gepflegten
Version des Office-Pakets zwingend erforderlich. Der Einsatz einer Open Source Office Software ist wegen
der Unverträglichkeit mit diversen Fachverfahren (z.B. SAP, DMS,…) nicht möglich.
Für die stadtweite Umstellung auf die aktuelle Office-Version (derzeit MS-Office2013 - Herstellersupport bis
04/2023) wird aufgrund aufwändiger Tests der Verbindungen von über 400 Fachverfahren bei den
Dienststellen und Eigenbetrieben zu MS-Office und ggf. erforderlicher Einweisungen der Nutzerinnen und
Nutzer ein Umstellungszeitraum von ca. zwei Jahren geschätzt. Die technischen Vorbereitungen beginnen
bei OrgA/IT im 3.Q/2015 - im 1.Q/2016 soll die stadtweite Umstellung beginnen.
2) Neuaufnahme
3) Kostenschätzung
4) keine
331
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäftsbereich Referat II:
Keine MIP-Einzelmaßnahmen.
332
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäftsbereich Referat III:
00717
Umweltstation Wöhrder See
Vorbehaltlich der BIC-Kostenprüfung!
1) Die Maßnahme umfasst die Errichtung einer Umweltstation als multifunktionales Gebäude (Bootshaus für
Zwecke des staatlichen Wasserwirtschaftsamtes, öffentliche Toilettenanlage für die Freizeitnutzungen im
Umfeld, Umweltstation mit Bildungs- und Demonstrationsfunktionen), deren Gestaltung als ästhetisch anspruchsvolle, in das Landschaftsschutzgebiet integrierte und innovative Solararchitektur erfolgt. Wegen der
örtlichen Nähe zur Technischen Hochschule Nürnberg Georg-Simon Ohm werden auch Experimentierstationen im Bereich der erneuerbaren Energien an dem Standort realisiert.
2) Neuaufnahme
3) Kostenannahme
4) Zuweisungen vom Freistaat Bayern und Wasserwirtschaftsamt
333
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäftsbereich Referat IV:
00008
Dokumentationszentrum: Abschließender Ausbau
1) Die Säulenhalle soll in eine Veranstaltungs- und Ausstellungshalle für Besucher umgestaltet werden. Hierzu
sind verschiedene bauliche Maßnahmen erforderlich: Einbau der notwendigen technischen Infrastruktur, Beleuchtungs- und Beschallungsanlagen, einer Heizungsanlage sowie einer Alarmanlage. Die Mittel dienen
aber auch für den Ausbau von Büro- und Lagerräumen.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund höherer Bauverwaltungskosten
3) Kostenannahme
4) Spenden
00010
Kulturwerkstatt Auf AEG-Fürther Straße
In den Gesamtkosten sind 52 T€ KEM-Mittel enthalten.
1) Im Nürnberger Westen wird auf dem ehemaligen Gelände der Fa. AEG eine Kulturwerkstatt unter Einbeziehung mehrerer Nutzer errichtet. Neben der Nutzung als Kulturladen wird das Gebäude nach Fertigstellung
der Baumaßnahme als Zentrale der Musikschule Nürnberg genutzt. Außerdem soll der KinderKunstRaum,
die Akademie für Schultheater und Theaterpädagogik sowie das Centro Espanol in den Räumen untergebracht werden.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund zusätzlicher Maßnahmen und Baupreisindexsteigerung
3) Kostenanschlag
4) Städtebauförderungsmittel aus dem Programm „Stadtumbau West - Strukturprogramm“
334
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00011
Kulturwerkstatt Auf AEG-Fürther Straße: Grunderwerb
Die Maßnahme ist voll finanziert.
00012
Gemeinschaftshaus Langwasser: Generalsanierung, 2. BA
53 T€ wurden in den 1. BA verschoben. Es wird ein MwSt.-Mischsatz von 5,649 % angenommen.
1) Der zweite Bauabschnitt der Generalsanierung des Gemeinschaftshauses Langwasser beinhaltet verschiedene Maßnahmen im Gebäudeinneren, darunter die Erneuerung der technischen Anlagen, der Einbau eines
Aufzugs für die behindertengerechte Erschließung der Bibliothek, die Instandsetzung der Toilettenräume, die
brandschutztechnische Ertüchtigung und eine teilweise Erneuerung des Mobiliars bei unveränderter Nutzung
des Gebäudes.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund Baukostenindexsteigerung und höheren Bauverwaltungskosten
3) Kostenberechnung
4) Spenden
00014
Sebastianspital: Umbau-, Interims- und Abbrucharbeiten an verschiedenen Häusern für die HfM
In den Gesamtkosten sind 5.960 T€ für HfM-spezifische Umbaumaßnahmen enthalten; 103 T€ 2015 für Interimsmaßnahmen
1) Nach gründlichen Untersuchungen des Hochbauamtes hat die Stadt Nürnberg den endgültigen Standort der
Hochschule für Musik auf das Areal Veilhofstr. 34, Haus 1, festgelegt. Im Hinblick auf die Verstaatlichung der
Hochschule ist die Stadt Nürnberg verpflichtet, die räumlichen Voraussetzungen für den Hochschulbetrieb zu
schaffen. Seitens des Hochbauamts wurde deshalb eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Deren Ergebnis ist die Grundlage für die Veranschlagung der Kosten im MIP.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund höherer Bauverwaltungskosten sowie für einmalige Anschaffungskosten eines Kücheninterims für NüSt.
3) Kostenanschlag
4) Zuweisungen vom Land und Spenden
335
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00148
Zeppelinfeld/-tribüne, Vorbereitung der Generalinstandsetzung (Musterflächen)
1) Zur Vorbereitung der Generalinstandsetzung ist die Ausführung von Musterflächen an der Tribüne (geplant
ist das östliche Ende) und an einem der Türme des Zeppelinfeldes notwendig. Hierbei können notwendige
Erkenntnisse zu Untersuchungsmethoden, aber auch zur praktischen Umsetzung gewonnen werden. Dadurch können die Kosten der Gesamtmaßnahme in größerer Tiefe geschätzt bzw. berechnet werden. Außerdem stehen durch diese vorbereitenden Maßnahmen instandgesetzte Musterflächen zur Diskussion mit den
Denkmalschutzbehörden und potentiellen Zuschussgebern zur Verfügung.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenberechnung
4) keine
00686
Z-Bau 2. BA
1) Der Saal im Z Bau wird im 2. Bauabschnitt für Großveranstaltungen mit bis zu 1.000 stehenden Personen,
bei Reihenbestuhlung mit bis zu 540 Personen ausgebaut und bezüglich der baulichen, technischen und
akustischen Ausstattung für einen mittelgroßen Konzertbetrieb im Bereich der elektronisch verstärkten Musik
und für Veranstaltungen mit erhöhter Sprachverständlichkeit vorbereitet. In den Kellerräumen werden im 2.
Bauabschnitt insgesamt acht Proberäume für regionale Musikgruppen realisiert. Analog zu den Kunst- und
Kreativräumen im Bauteil A stehen diese Räume ausschließlich als fest vermietete Übungsflächen für Bands
und Einzelmusiker zur Verfügung.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Spenden
336
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00728
Informationseinheit Ehrenhalle
1) Als Ergebnis des Bürgerentscheids zum Thema Historischer Rathaussaal aus dem Jahr 2014 soll eine Informationseinheit in die Ehrenhalle integriert werden. Die Realisierung soll im Rahmen des im Kontext stehenden Schwerpunkts Karl IV., zu dem das Germanische Nationalmuseum von Herbst 2016 bis Frühjahr 2017
die Landesausstellung präsentiert, erfolgen.
2) Neuaufnahme
3) Kostenschätzung
4) keine
337
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäftsbereich Referat V:
00080
Bertha-von-Suttner-Straße: Neubau Kinder- und Jugendhaus (KJH)
1) Errichtung eines Kinder- und Jugendhauses auf dem Grundstück der Carl-von-Ossietzky Schule.
Gebäude fertiggestellt; Fertigstellung der Außenanlagen. Übergabe an J am 16.07.2015.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund höherer Bauverwaltungskosten; Baupreisindex; Einbruchmeldeanlage
(Nachträglicher Nutzerwunsch); Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung (wird derzeit angepasst)
4) Förderung nach dem Soziale-Stadt-Programm Bund-Länder-Gemeinschaftsinitiative „Soziale Stadt“: St.
Leonhard/Schweinau.
00084
Hopfengartenweg 25: Generalsanierung und Erweiterung Kindertageseinrichtung (3 + 3)
- Gesamtkosten inklusive offenem Elternbereich, Interimsmaßnahme (s. konsumtiver Ansatz), Außenanlagen
und Ausstattung. -
1) Generalsanierung der Einrichtung mit bisher einem Kindergarten (3 Gruppen) und einem Kinderhort (2 Gruppen). Der Raumbedarf für die Erweiterung um einen Kinderhort (1 Gruppe) ist durch die Überbauung der Terrasse und durch die vormals durch den Schulkindergarten genutzten Räume möglich. Die 31 Jahre alte Einrichtung bedarf dringend der Sanierung.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund höherer Bauverwaltungskosten; Anpassung an den voraussichtlichen
Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach FAG
338
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00102
Rothenburger Straße: Generalsanierung Familienzentrum/Kindertageseinrichtung Kindergarten (1 Gruppe), Kinderhort (3 Gruppen) und Kinderkrippe (2 Gruppen)
1) Derzeit befinden sich dort neben dem Kinderhort (2) zwei Regionalstandorte des ASD. Im JHA vom
27.09.2007 wurde unter TOP 1 auch die integrierte Familienarbeit in Kitas beschlossen. Das Gebäude Rothenburger Str. 45 stellt hierbei einen wichtigen Standort dar.
Zukünftig sollen deshalb an diesem Standort
- ein Kindergarten (1),
- ein Kinderhort (3),
- eine Kinderkrippe (2),
- Räume für familienintegrierte Angebote,
- Räume für die Mittagsbetreuung und Unterricht für die Knauerschule
entstehen. Die Räumlichkeiten für die beiden ASD-Standorte im III. und IV.OG bleiben bestehen.
2) Reduzierung der Gesamtkosten; wegen Minderkosten bei der Umstellung der Planungskostenrichtlinie;
Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. Maßnahmenverzögerung wegen Schwierigkeiten bei der
Interimsunterbringung.
Erhöhung der Zuwendungen - für den schulischen Bereich und für die Kindergrippe werden zusätzlich Zuwendungen der Richtlinienänderung des Förderprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ erwartet.
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach FAG und KBF
00180
Zuschuss Bau Zentralküche NüSt
1) Zuschuss der Stadt Nürnberg zu den Gesamtinvestitionskosten als Zusage im Zusammenhang mit der Räumung des Hauses Veilhofstr. 34 für die Komplettnutzung durch die HfM (E2510001400U).
2) keine
3) Kostenschätzung
4) keine
339
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00280
Kinderhort Johannes-Brahms-Straße (Container)
- Vorbehaltlich Kostenprüfung BIC. -
1) Es ist die Umsetzung des Containers vom Thoner Espan in die Johannes-Brahms-Str. 1 vorgesehen.
Die Maßnahme wurde aus dem Hortnotprogramm genommen.
2) Verschiebung der Maßnahme in das Jahr 2017.
3) Kostenschätzung
4) keine
00282
Zugspitzstr., Container Zentralhort (3) (Kinderhortnotprogramm)
Einzelmaßnahme Hortnotprogramm siehe auch Pauschale P79.
1) Auf dem Grundstück Zugspitzstraße 119, Flur-Nrn. 180/626 (Gemarkung Langwasser) soll ein großes Hortprovisorium als Zentralhort für 3 Gruppen errichtet werden. Die Fertigstellung ist bis September 2015 vorgesehen.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal durchgeführt.
2) Erhöhung der Gesamtkosten; Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) Zuwendungen nach FAG
340
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00546
Pastoriussiedlung: Neubau Kinder- und Jugendhaus
- Vorbehaltlich Kostenprüfung BIC. –
1) Errichtung eines Kinder- und Jugendhauses.
Auf dem ehemaligen US-Gelände entstand ein neues Baugebiet. Das Kinder- und Jugendhaus ist auf Grund
Bedarfsanalyse dringend erforderlich, das für den Bau notwendige Grundstück gehört der Stadt Nürnberg.
Das Haus soll mit einem zusätzlichen, multifunktionalen Raum ausgestattet werden, der sowohl dem Kinderund Jugendhaus als auch den örtlichen Vereinen, Gruppen und Parteigliederungen für Treffen und Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen dienen soll.
Vor Baubeginn erfolgte eine Altlastensanierung auf dem Grundstück.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal durchgeführt.
2) Erhöhung der Gesamtkosten (inkl. Altlastensanierung); Anpassung an voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) keine
00554
Neue Hegelstraße: Abriss und Neubau Kinderhort (6 + 4)
- Deckungsfähig mit Maßnahme 00555: Friedrich-Hegel-Schule: Erweiterung. –
- Vorbehaltlich Kostenprüfung BIC. -
1) Am Standort der Friedrich-Hegel-Schule besteht ein Hort von bis zu 130 Plätzen. Der Raumbedarf wird derzeit neben den Räumlichkeiten im alten Hort (2 Gruppen) über eine Containerlösung auf dem Sportplatzgelände sowie über Anmietungen in Räumen von Kirchengemeinden gedeckt.
Diese Übergangslösung soll durch einen Neubau ersetzt werden, der den kompletten Raumbedarf abdecken
soll.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal durchgeführt.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenannahme
4) Zuwendungen nach FAG
341
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00559
Thoner Espan 12: Container Hort
1) Bis zur Fertigstellung der Neubauten muss ein Container zur Verfügung gestellt werden. Mittel für den Schulcontainer sind bei E2110055810U veranschlagt.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal durchgeführt.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach FAG
00566
Forsthofstr. 41: Abbruch und Neubau Kinderhort (5)
- Vorbehaltlich Kostenprüfung BIC. -
1) Der Bedarf für den Neubau einer Kindertageseinrichtung wurde festgestellt. In der vorhandenen Einrichtung
befinden sich ein Kindergarten (1) sowie ein Kinderhort (1).
Bei der Neuplanung und unter Ausnutzung der möglichen, überbaubaren Fläche können pro Geschoss ca.
500 m² überbaut werden. Somit kann mit einem Gebäude EG + 2 die Umsetzung des notwendigen Raumprogrammes knapp erfüllt werden. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Bausubstanz, die bereits Mängel
aufweist, und deren Tragfähigkeit, die nicht eingehend untersucht werden konnte, bringt die Möglichkeit
durch Abbruch und Neubau das Raumprogramm auf zwei Ebenen zu begrenzen.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal durchgeführt.
2) Anpassung an voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenannahme
4) Zuwendungen nach FAG
342
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00586
Van-Gogh-Str.: Neubau, Kindertageseinrichtung (2 + 2 + 3)
1) Ref. V erteilte H am 27.10.2011 den Planungsauftrag für den Neubau einer Kindertagesstätte mit einer 2-
gruppigen Kinderkrippe, einem 2-gruppigen Kindergarten und einen 1-gruppigen Kinderhort.
Im Frühjahr 2013 wurden die Einwohnerzahlen des Statistischen Amtes überarbeitet. Auf Grund dieser Daten
erteilte Ref. V am 10.05.2013 einen neuen Planungsauftrag, der zusätzlich 2 Kinderhort-Gruppen und die Option einer Erweiterung um weitere 3 Hortgruppen enthält.
2) Erhöhung der Gesamtkosten wegen Mehrkosten bei der Einführung der Planungskostenrichtlinie; Anpassung
an voraussichtlichen Mittelabfluss.
Erhöhung der Zuwendungen - für die Kindergrippe werden zusätzlich Zuwendungen der Richtlinienänderung
des Förderprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ erwartet.
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach FAG und KBF
00638
Welserstraße - Container
Einzelmaßnahme Hortnotprogramm siehe auch Pauschale P79.
1) An der Welser Straße wird ein 4-gruppiger Kinderhort aus dem Hortnotprogramm erstellt. Die Maßnahme soll
zum Schuljahresbeginn 2015/2016 fertiggestellt sein.
2) Erhöhung der Gesamtkosten; Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach FAG
343
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00641
Zentralhort Süd - Container
Einzelmaßnahme Hortnotprogramm siehe auch Pauschale P79.
1) Errichtung des Zentralhortes Süd am Fürreuthweg 95 (in Containerbauweise) im Rahmen des Hortnotprogramms.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach FAG
00711
Zusatzprojekt Hort Neunhof (4 Gruppen) - Systembauweise
- Gegenseitig deckungsfähig mit Maßnahmen-Nrn. 712 und 713 (Zusatzprojekte Horte Altenfurt und
Kettelersiedlung). –
- Vorbehaltlich Kostenprüfung BIC. -
1) Der dringende Bedarf für den Neubau eines Kinderhortes wurde festgestellt.
Langfristig besteht Bedarf an 4 Hortgruppen.
Als Standort wird seitens H die Fläche auf dem Schulgelände angrenzend an den Pavillon geprüft.
Man hat sich darauf verständigt, in Systembauweise (Endausbau) einen 4-gruppigen Hort zum Schuljahresbeginn 2017/2018 zu errichten.
2) Neuaufnahme
3) Kostenannahme
4) Zuwendungen nach FAG
344
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00712
Zusatzprojekt Hort Altenfurt (4 Gruppen) - Systembauweise
- Gegenseitig deckungsfähig mit Maßnahmen-Nrn. 711 und 713 (Zusatzprojekte Horte Neunhof und
Kettelersiedlung). -
- Vorbehaltlich Kostenprüfung BIC. -
1) Der dringende Bedarf für den Neubau eines Kinderhortes wurde festgestellt.
Der Neubau kann auf dem städtischen Grundstück am Schulgrundstück errichtet werden (Kinderhort Fischbacher Hauptstr. 118).
2) Neuaufnahme
3) Kostenannahme
4) Zuwendungen nach FAG
00713
Zusatzprojekt Hort Kettelersiedlung (3 + AUR) - Systembauweise
- Gegenseitig deckungsfähig mit Maßnahmen-Nrn. 711 und 712 (Zusatzprojekte Horte Neunhof und Altenfurt). -
- Vorbehaltlich Kostenprüfung BIC. -
1) Der dringende Bedarf für den Neubau eines Kinderhortes wurde festgestellt.
Der Neubau kann auf dem städtischen Grundstück am Schulgrundstück erfolgen (Kinderhort Leerstetter
Str. 5).
Die allgemeinen Unterrichtsräume sind in der Maßnahme mit ca. 2,5 Mio. EUR enthalten.
2) Neuaufnahme
3) Kostenannahme
4) Zuwendungen nach FAG
345
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäftsbereich Referat VI:
00017
Bund-Länder-Gemeinschaftsinitiative „Soziale Stadt“: St. Leonhard/Schweinau
Die Gesamtkosten enthalten die Umbaukosten des Pförtnerhauses Philipp-Körber-Weg 1; in den Gesamtkosten
sind 14 T€ KEM-Mittel enthalten.
1) Die Bund-Länder-Gemeinschaftsinitiative „Soziale Stadt“ hat u. a. zum Ziel, der sozialräumlichen Polarisierung in den Städten Einhalt zu gebieten. Es handelt sich hierbei um Stadtteile, die wegen ihrer Sozialstruktur,
des Arbeitsplatzangebotes und Ausbildungsniveaus der Bewohnerinnen und Bewohner, der Qualität des baulichen Bestandes, der Ausstattung mit sozialer und kultureller Infrastruktur sowie des Zustandes des städtebaulichen Umfeldes erhebliche Defizite aufweisen.
Für den Einsatz der Fördermittel gelten die Städtebauförderungsrichtlinien. Wesentliche Voraussetzung für
die Förderung ist u. a. die Aufstellung eines gebietsbezogenen integrierten stadtentwicklungspolitischen
Handlungskonzeptes.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenannahme
4) Städtebaufördermittel, Programm „Soziale Stadt“
346
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00018
Bund-Länder Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren; Nördliche Altstadt“,
Altstadt ans Wasser
Im konsumtiven Ansatz sind Mittel für das Einzelhandelsgutachten enthalten. Die Ansätze für die Umgestaltung
Hauptmarkt (Maßnahmennummer 00040) und Obstmarkt (Maßnahmennummer 00654) wurden ausgegliedert.
Mehreinzahlungen berechtigen zu Mehrauszahlungen.
1) Das Bund-Länder-Innenstadtprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zielt auf die Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen ab. Es werden Maßnahmen gefördert, die zur Erhaltung und Entwicklung dieser
Bereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben beitragen.
Folgende Maßnahmen sind geplant:
- Aufwertung des öffentlichen Raumes insbesondere Umgestaltung Haupt- /Obstmarkt, Altstadt ans Wasser
- Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden
- Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken und mindergenutzten Gebäuden
- Citymanagement und Beteiligung von Nutzungsberechtigten und von deren Beauftragen im Sinne
§ 128 BauGB sowie von Immobilien- und Standortgemeinschaften
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; Anpassung der zu erwartenden Einzahlungen; Reduzierung des Gesamtansatzes wegen Zuschussausfällen.
3) Kostenannahme
4) Städtebaufördermittel, Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren"
00020
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ – generelle Sanierungsmaßnahmen
Aus den Mitteln "Stadtumbau West" werden verschiedene Maßnahmen finanziert; z.B. Heinickeplatz mit Umfeld,
Kosten des Quartiersbüros und der Umbau des Stadtteilparks Eberhardshof (Quellepark).
1) Vor dem Hintergrund des wirtschaftlichen Strukturwandels und insbesondere der Quelle-Insolvenz beschloss
der Stadtrat am 03.02.2010 als Voraussetzung für die Festsetzung eines Sanierungsgebietes für das Gebiet
Weststadt, die Durchführung vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 BauGB.
Anders als bei den zeitlich begrenzt erhöht bezuschussten strukturwirksamen Maßnahmen muss sich die
Stadt Nürnberg im Förderprogramm „Stadtumbau-West“ bei weiteren Sanierungsmaßnahmen gemäß den
vorbereitenden Untersuchungen mit Kofinanzierungsmitteln in Höhe von 40 % beteiligen.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; Anpassung der zu erwartenden Einzahlungen
3) Kostenannahme
4) Mittel aus dem Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“
347
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00021
Stadterneuerungsgebiet Kraftshof
1) Das Bayerische Städtebauförderungsprogramm ist wegen seiner einfacheren Konditionen als ergänzendes
landeseigenes Programm vor allem für den ländlichen Raum konzipiert. Es umfasst ausschließlich Landesfinanzhilfen. Kraftshof zählt zu den kleinen, dörflich strukturierten Ortsteilen der Stadt Nürnberg im
Knoblauchsland. Um die Aufenthaltsqualität der Ortsmitte zu erhöhen, sind unter anderem die Pflanzung von
Bäumen sowie die Schaffung von Sitzmöglichkeiten geplant. Außerdem werden die Straßen und Plätze im
Bereich des Ensembles mit in die Planung einbezogen.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; Anpassung der zu erwartenden Einzahlungen; Reduzierung des Gesamtansatzes wegen Zuschussausfällen.
3) Kostenannahme
4) Mittel aus dem „Bayerischen Städtebauförderungsprogramm“
00105
Brandschutztechnische Nachrüstung von U-Bahn-Betriebsanlagen
- Für neu beantragte Maßnahmen nur noch Einzahlungen von nominell 65/35 % (statt 85/15 %), entsprechen tat-
sächlichen 57/43 % (statt 77/23 %).
- Die Fortschreibung erfolgt vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung durch den Bau- und Vergabe
ausschuss. -
- Zusätzlich eingehende Zuschüsse erhöhen die Auszahlungsansätze. -
1) Die von der Technischen Aufsichtsbehörde erlassenen Auflagen aus brandschutztechnischer Sicht hinsichtlich des U-Bahnnetzes in Nürnberg müssen weiter abgearbeitet werden.
2) keine
3) Kostenannahme/detaillierte Kostenberechnung
4) Zuweisungen von Bund und Land. Ein neuer Zuschussantrag wird gestellt, es kann nur noch mit nominell
35% Zuwendungen gerechnet werden, zusätzlich eingehende Zuschüsse erhöhen die Auszahlungsansätze.
348
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00106
Ertüchtigung der U-Bahn mit BOS-Digitalfunk
- Von den Gesamtkosten trägt Nürnberg 88 % und Fürth 12 %; der Anteil der Stadt Fürth wird konsumtiv veran-
schlagt und im Vollzug eingezogen. -
1) Im Zuge der geplanten Einführung des Digitalfunks ist auch die Ertüchtigung der U-Bahn Nürnberg/Fürth mit
BOS – Digitalfunk erforderlich. Damit soll die Kommunikation bei Einsätzen im Bereich des U-Bahn-Netzes
durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Polizei, Rettungsdienste und Feuerwehr) sichergestellt werden.
2) Anpassung an voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) Über Förderung durch den Freistaat Bayern ist noch nicht endgültig entschieden. Die für 2018 eingeplanten
Einzahlungen sind Kostenerstattungen der infra Fürth für die auf das Stadtgebiet Fürth entfallenden Maßnahmenteile.
00107, 00108, 00687
U-Bahn 3 Südwest, Rothenburger Straße - Gebersdorf
- BA 2.2 wird künftig unter neuer MIP-Nr. 687 veranschlagt.-
- Bei Einsatz von Stellplatzgeldern Verringerung der städtischen Mittel. -
- Bauabschnitt 2.1 bis Großreuth b. Schw. 2014 - 2019.
- Ab 2011 enthalten die städtischen Mittel an SÖR zu zahlende, aktivierbare Sondernutzungsgebühren. -
1) Im ersten Bauabschnitt der U3 Südwest wurden die Bahnhöfe Sündersbühl und Gustav-Adolf-Straße erstellt
und in Betrieb genommen. Der Betrieb soll mit einem automatischen System (AGT) erfolgen, siehe hierzu
MIP-Nr. 111.
BA 2.1: Der U3-Ast soll mit dem Bahnhof Großreuth bei Schweinau verlängert werden. Er ist im Bau und soll
2019 fertiggestellt werden.
BA. 2.2: Der U3-Ast soll mit den Bahnhöfen Kleinreuth bei Schweinau, und Gebersdorf verlängert werden.
Für den Bauabschnitt 2.2 (Kleinreuth b. Schw. – Gebersdorf) wurde 2014 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Voraussichtlicher Baubeginn 2017.
2) Aufteilung des Ansatzes auf zwei MIP-Nummern, Anpassung der Jahresansätze an den voraussichtlichen
Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen von Bund und Land
349
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00109, 00110
U-Bahn 3 Nordwest, Rathenauplatz - Nordwestring
- Bei Einsatz von Stellplatzgeldern Verringerung der städtischen Mittel .-
- Finanzierung nom. 80/20 % = 72/28 % - AGT siehe gesonderte Position. -
- Seit 2011 enthalten die städtischen Mittel an SÖR zu zahlende, aktivierbare Sondernutzungsgebühren. -
1) Im ersten und zweiten Bauabschnitt der U3 Nordwest wurden die Bahnhöfe Maxfeld (2008) sowie Kaulbachplatz und Friedrich-Ebert-Platz (2011) in Betrieb genommen. Der Bauabschnitt 3 der U3 NW (Klinikum Nord –
Nordwestring) ist in Bau und soll 2017 eröffnet werden.
Der Betrieb soll mit einem automatischen System (AGT) erfolgen, siehe hierzu MIP-Nr. 111.
2) Anpassung des Gesamtansatzes und der Jahresansätze an den voraussichtlichen Mittelabfluss. Berücksichtigung der Kosten für die Platzgestaltung am Bahnhof Nordwestring in Absprache mit dem Stadtplanungsamt.
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen von Bund und Land
00111
U-Bahnlinien U2 und U3: Automatisches Betriebssystem
- Ursprüngliche Finanzierung nominell 80/20 % = 72/28 % real. -
1) In der Nürnberger U-Bahn wurde zunächst im BA 1 der U3 und im Innenbereich der U2 ein automatisches
Betriebssystem (AGT) realisiert, wobei auf der U2 zunächst weltweit erstmalig ein Mischbetrieb stattfand. Die
Inbetriebnahme erfolgte im Juni 2008. Anfang 2010 wurden die Außenäste der U2 auf automatischen UBahnbetrieb umgestellt, so dass seitdem auf der U2 und der U3 die U-Bahn automatisch fährt.
Auch auf den weiteren Neubauabschnitten der U3 (BA 2 und BA 3) wird das automatische U-Bahnbetriebssystem realisiert.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss aufgrund aktueller Berechnung – Erhöhung der Gesamtkosten wegen Verzögerungen (u. a. Teilung der Baustufe 7), gestiegenen Bauverwaltungskosten sowie
Nachträgen.
3) Kostenberechnung
4) Zuweisungen des Bundes und des Landes.
350
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00613
Bauzeitzinsen Erneuerungsmaßnahmen
1) Bauzeitzinsen werden für über den Jahresabschluss hinweg nicht aktivierte Anlagen im Bau berechnet.
2) Höherer Ansatz, da auch steigende Ansätze bei der Pauschale P 65.
3) Kostenannahme
4) keine
00620
U1-Bahnhof Muggenhof: Generalsanierung
1) Der U-Bahnhof Muggenhof erstreckt sich in Hochlage in Ost-West-Richtung über der Kreuzung Fürther-/
Adolf-Braun-/ Sigmundstraße. Er ist seit 1970 in Betrieb und muss nunmehr dringend generalsaniert werden.
Die Außenfassade zeigt gravierende Schäden. Die aus Leichtbeton hergestellten Attikaplatten sind am Ende
ihrer Lebensdauer angelangt und nicht mehr instandzusetzen. Im Sommer 2013 wurde ein Sicherheitsnetz
an der Fassade gespannt, um ein Herunterfallen von Betonteilen zu verhindern.
Durch die Erneuerung der Attikaplatten ist es unumgänglich die Fassadengläser auszubauen und durch eine
neue Fassadenkonstruktion zu ersetzen und ggf. das Tragsystem zu ertüchtigen.
Die Generalsanierung umfasst somit die Erneuerung der Attikaplatten in Verbindung mit einer neuen Glasfassade über das gesamt Bahnhofsbauwerk inkl. Treppenaufgänge, die Beseitigung der festgestellten Schäden an der Betonkonstruktion und eine Revitalisierung des gesamten Bahnhofs, d.h. der Bahnhof inkl. der
unterirdischen Zugänge soll freundlicher und heller werden sowie mit einem verbesserten Leitsystem (inkl.
Blindenleitsystem) ausgestattet werden.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) keine
351
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00630
E5110063000U
Gibitzenhof/Steinbühl-West, generelle Sanierungsmaßnahme
1) In dem Gebiet Gibitzenhof/Steinbühl West besteht Handlungsbedarf in den Bereichen energetische Sanierung, Vermehrung und Aufwertung der Grün- und Freiflächen – auch im Zusammenhang mit und zur Vorbereitung des geplanten Ausbaus des Frankenschnellweges –, Ausbau der Infrastruktur in Hinblick auf Verkehr,
Bildung, Chancengleichheit und Integration.
Das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ hat zum Ziel, Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf
nach Maßgabe der Städtebauförderungsrichtlinien zu unterstützen. Dabei wird ein integrierter Ansatz verfolgt,
der ein dementsprechend umfassendes Gesamtkonzept erfordert.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenannahme
4) Städtebaufördermittel, Programm „Soziale Stadt“
00687
U-Bahn 3 Südwest, Großreuth bei Schweinau – Gebersdorf
Siehe hierzu unter 00107.
00715
Ausweitung Stadtumbau West: Weststadt
Gegenseitig deckungsfähig mit Maßnahme-Nr. 716 (Soziale Stadt: Altstadt Süd).
1) Das Stadterneuerungsgebiet Weststadt wurde um die Bereiche zwischen Sielstraße/Paumgartnerstraße und
Plärrer erweitert. Die Finanzmittel der bestehenden MIP-Ansätze "Stadtumbau West - Strukturprogramm"
und "Stadtumbau West " sind abschließend festen Projekten zugeordnet (z.B. Kulturwerkstatt, Kinder- und
Jugendhaus mit Aktivspielplatz, Heinickeplatz, Leiblsteg, Quelle-Park). Im erweiterten Gebiet zeichnen sich
zusätzliche Handlungsbedarfe ab (z.B. Grün- und Freifläche „Maxgrün“, Neugestaltung Plärrer, Umsetzung
von INSEK-Konzeptbausteinen wie der „Stadtidee Fürther Straße“). Der zusätzliche MIP-Ansatz dient der Bereitstellung des für eine Bezuschussung geeigneter Projekte erforderlichen städtischen Eigenanteils.
2) Neuaufnahme
3) Kostenannahme
4) Städtebaufördermittel, Programm „Stadtumbau West“
352
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00716
Soziale Stadt: Altstadt Süd
Gegenseitig deckungsfähig mit Maßnahme-Nr. 715 (Ausweitung Stadtumbau West: Weststadt).
1) Die gesamte Altstadt ist ein Gebiet mit einer hohen Erwartungshaltung. Gefördert wird das Gebiet AltstadtSüd aus dem Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“. Das Programm hat zum Ziel, Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf nach Maßgabe der Städtebauförderungsrichtlinien zu unterstützen. So werden bei
baulichen Maßnahmen, wie beispielsweise der geplanten Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes einschließlich eines Übergangs zu den gegenüberliegenden Straßenbahnhaltestellen oder der Aufwertung des Stadtgrabens, verstärkt gestalterische wie auch klimatische Aspekte berücksichtigt. Neben diesen Projekten gibt
es ca. 17 weitere Maßnahmen, die im Gebiet Altstadt-Süd umgesetzt werden sollen.
2) Neuaufnahme
3) Kostenannahme
4) Städtebaufördermittel, Programm „Soziale Stadt“
353
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäftsbereich Referat VII:
00016
Kongresshalle: Optimierung der Lagernutzung
1) Die Lagernutzung der Kongresshalle soll umfassend optimiert und verbessert werden. Durch den Rückzug
des Staatstheaters als potentieller Mieter ist der Einbau eines Hydraulikaufzugs nicht mehr erforderlich. Die
restlichen veranschlagten und im MIP eingestellten Mittel sind dadurch jedoch nicht entbehrlich. Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen für eine weitere Nutzung, auch im Hinblick auf den Brandschutz, werden derzeit geprüft.
2) Erhöhung der Kosten aufgrund höherer Bauverwaltungskosten
3) Kostenannahme
4) keine
00161
Veräußerung von Grundvermögen
1) Im MIP wird der Planansatz von Veräußerungserlösen aus Grundstücksverkäufen abgebildet.
Gebucht werden die Verkaufserlöse allerdings auf die Kostenstelle, der das Grundstück anlagenbuchhalterisch zugeordnet ist; das heißt das Rechnungsergebnis entspricht der Summe der Buchungen des Sachkontos 55110000, abgebildet bei den jeweiligen Produkten im K5-Budget.
2) keine
3) nicht relevant
4) Erlöse aus dem Verkauf von Grundvermögen
354
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00624
Flächendeckende Breitbandversorgung
1) Im Rahmen der Breitbandrichtlinie (BbR) wird der flächendeckende Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen
mit Geschwindigkeiten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream in
Höhe der wirtschaftlichen Deckungslücke privater Netzbetreiber bezuschusst. Die Laufzeit des Förderprogramms wird voraussichtlich auf Ende 2018 befristet. In diesem Zeitfenster sind die Umsetzung und Finanzierung der Maßnahmen zu realisieren.
2) Erhöhung der Kosten sowie Zuwendungen aufgrund weiterer Maßnahmen
3) Kostenannahme
4) Zuwendungen nach dem Programm „Breitbandrichtlinie des Freistaats Bayern (BbR)“
00625
Neubau Verwaltungsgebäude Marktamt und Landwirtschaftsbehörde
Es wird ein MwSt.-Mischsatz von 3,93 % angenommen.
1) Der Zustand des 1959 errichteten Verwaltungsgebäudes des Marktamts und Landwirtschaftsbehörde ist als
marode zu bezeichnen. Für die weitere Nutzung als Büro ist das Verwaltungsgebäude nicht mehr geeignet,
eine Sanierung im laufenden Betrieb ist nicht möglich. Zudem wäre die Auslagerung der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter während der Bauphase nicht praktikabel. Eine Sanierung zum Zweck einer weiteren Büronutzung
wäre darüber hinaus teurer als eine Neuerrichtung. Es ist deshalb der Neubau eines Verwaltungsgebäudes
auf dem Gelände des Großmarktes erforderlich.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund detaillierterer Planungen
3) Kostenberechnung
4) keine
355
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäfts- und referatsübergreifende Maßnahmen:
00116
Tilgung ausgereiche Darlehen
1) Die Stadt Nürnberg reicht städtische Darlehen an Wohnungsbaugesellschaften und an Privatpersonen aus,
wie beispielsweise städtische Wohnungsbaudarlehen (öffentliches Baudarlehen) sowie in der Vergangenheit
Arbeitgeberdarlehen bzw. Wohnungsfürsorgemittel an städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den
Bau (Neubau, Ausbau und Erweiterung bzw. Erwerb von eigengenutzten Eigenheimen/einer eigengenutzten
Eigentumswohnung), Darlehen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse (für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen der Anwesen) und Darlehen aus Sonderprogrammen.
Die Tilgungsleistungen der Darlehensnehmer und Darlehensnehmerinnen stellen Einzahlungen dar.
2) Fortschreibung der zu erwartenden Einzahlungen
3) nicht relevant
4) Tilgungsleistungen der Darlehensnehmer/Darlehensnehmerinnen
00119
Versorgungsrücklage
1) Um dem starken Anstieg der Versorgungslasten im gesamten öffentlichen Dienst entgegenzuwirken und die
Finanzierung der Versorgungsausgaben in der Zukunft zu sichern, wurde gesetzlich festgelegt, dass Versorgungsrücklagen in Höhe von durchschnittlich 0,2 % der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen von
1999 bis 2017 gebildet werden müssen. Die Stadt Nürnberg bildet nach Art. 2 Abs. 4 des Gesetzes über die
Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern (BayVersRücklG) eine eigene zweckgebundene
Sonderrücklage für die Versorgungsaufwendungen der städtischen Beamten.
2) Fortschreibung
3) nicht relevant
4) Erstattungen der Eigenbetriebe, des Klinikums sowie des Staatstheaters für abgeordnete oder zugewiesene
Beamte.
356
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
00123 bis 00146, 00149, 00534 und 00699
Diverse nichtrechtsfähige Stiftungen
Allgemeine Begründung für alle nichtrechtsfähigen Stiftungen:
1) Die nichtrechtsfähigen Stiftungen werden als Treuhandvermögen der Stadt Nürnberg verwaltet.
Hierzu wird unter anderem, im Rahmen der Verwaltung des Grundstockvermögens, das Vermögen wirt-
schaftlich und nachhaltig angelegt. Aus diesem Grund werden fällige Wertpapiere in neue Finanzanlagen
reinvestiert. Daneben wird, um den Erhalt des Grundstockvermögens zu gewährleisten, eine Kapitalerhaltungsrücklage gebildet, welche ebenfalls in Wertpapieren angelegt wird.
2) Fortschreibung
3) nicht relevant
4) Einzahlungen aus fälligen Wertpapiergeschäften
00147
Zuweisungen für Investitionen
1) Die Stadt Nürnberg erhält vom Freistaat Bayern eine Investitionspauschale nach Art. 12 FAG. Die Investitionspauschale ist für die Finanzierung von kommunalen Investitions-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen bestimmt und errechnet sich anhand der Finanzmasse (Einwohnerzahl sowie Umlagekraft).
2) Erhöhung aufgrund geänderter Finanzmassen
3) nicht relevant
4) Einzahlungen nach Art. 12 FAG
357