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Erläuterungen

Haushalt 2016 · Seiten 62–117 · Seiten 62–117 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen Geschäftsbereich Oberbürgermeister: 00024 Unschlittplatz: Teilsanierung - Zur Abwendung von sicherheitsgefährdenden Zuständen und zur Substanzerhaltung. – 1) Erstellung eines Sanierungskonzeptes: Sanierung des Dachtragwerkes, Einbau einer Brandmeldeanlage, Verstärkung des Elektroleitungsnetzes 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund höherer Bauverwaltungskosten. 3) Kostenberechnung 4) keine 00592 Lüftungsanlage Einwohneramt 1) Die Lüftungsanlage im Einwohneramt ist nach 30 Jahren abgewirtschaftet und entspricht nicht den heutigen hygienischen Standards (VDI 6022). Das Kältemittel R22, mit dem die Kälteanlage betrieben wird, ist nur noch bis 31.12.2014 in Bestandsanlagen zugelassen. Die Lüftungsanlage muss erneuert werden. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund höherer Bauverwaltungskosten. 3) Kostenberechnung 4) keine 00707 Rauhäckerstr.: Dependance Kfz.-Zulassungsstelle 1) Die Kfz-Zulassung muss den bisherigen Standort in der Großreuther Str. 115 b aufgeben (geplante Erschlie￾ßung des Grundstücks als Baugebiet). Aus verkehrlichen Gründen kann am geplanten neuen Standort am Rathenauplatz der gewerbliche Kundenverkehr mit Autotransportern nicht abgewickelt werden, daher musste ein zweiter Standort sucht werden, der durch eine verkehrsgünstige Lage den Standort am Rathenauplatz entlastet. Dieser wurde mit dem bisher unbebauten Grundstück in der Rauhäckerstraße gefunden. Es wird ein einstöckiges Verwaltungsgebäude inkl. überdachter Prüfhalle und Besucherparkplätzen errichtet. 2) Neuaufnahme 3) Kostenannahme 4) keine 302 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen Geschäftsbereich 2. Bürgermeister (inkl. Infrastrukturvermögen) 00025 Umstellungskosten von Analog- auf Digitalfunk bei der Feuerwehr 1) Im Wesentlichen sind folgende Umstellungen/Beschaffungen vorzunehmen: Koppelung der Hard- und Software in der Feuerwehrleitstelle, Umrüstung verschiedener Arbeitsplätze, Be￾schaffung von Fahrzeug- und Handfunkgeräten sowie eines Messplatzes und neuer technischer Ausstattung für die Digitalfunkwerkstatt. Außerdem sind digitale Meldempfänger und Alarmgeber zu beschaffen. 2) keine. 3) Kostenanschlag 4) Vom Land: Zuweisungen (Sonderförderprogramm). 00026 und 00577 Neubau der Feuerwache 1 / Grunderwerb - Es werden Veräußerungserlöse aus dem Teilverkauf des bisherigen FW 1-Grundstückes i. H. v. 1.500 T€ er￾wartet - eingeplant in 2019. - 1) Mit Beschluss des Stadtrates vom 23.11.2006 wurde die Verwaltung beauftragt, zeitnah eine Ersatzlösung für die baufällige Feuerwache 1 zu finden. Die für den neuen Standort an der Maximilianstraße erforderlichen Grundstücke wurden von mehreren Eigentümern erworben. 2) Erhöhung der Gesamtkosten gemäß konkreter Massenermittlung und Baukostenindizierung 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen (Mittel zur Förderung des Feuerlöschwesens). - Es werden außerdem im Jahr 2019 Veräußerungserlöse aus dem Teilverkauf des bisherigen FW 1-Grundstückes i. H. v. 1.500 T€ erwartet. Et￾waige Veräußerungsgewinne werden im Ergebnishaushalt verbucht. 303 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00040 Umgestaltung Hauptmarkt - Die Maßnahme wurde aus dem Ansatz für das Bund-Länder Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (Nördliche Altstadt, Altstadt am Wasser) ausgegliedert. - - Aufteilung in zwei voneinander getrennte Maßnahmen Umgestaltung Obstmarkt (Nr. 654) und Hauptmarkt. Die bisherigen Planungskosten werden dem Hauptmarkt zugeordnet. - - Mehreinzahlungen berechtigen zu Mehrauszahlungen. - - Vorbehaltlich BIC-Verfahren. - 1) Der Hauptmarkt ist in einem unbefriedigenden baulichen Zustand und soll, zeitlich nach der Sanierung des Obstmarktes, im Rahmen der Städtebauförderung ebenfalls neu betrachtet und ggf. umgestaltet werden. Mit der Neubebauung des Augustinerhofareals sollen die Ortsstraßen Tuchgasse, Winklerstraße und Hauptmarkt Westseite Fußgängerzone werden. Mit der Neugestaltung dieses zentralen Altstadtbereiches entstehen ein attraktives Zentrum und eine neue Fußgängerachse Obstmarkt/Hauptmarkt/Tuchgasse/Pegnitzufer/Trödel￾markt, die die nördliche Altstadt mit der südlichen Altstadt verbindet und strukturell stärkt. 2) Reduzierung des Ansatzes zugunsten des Obstmarktes. Anfinanzierung der Maßnahme erst in 2019. 3) Kostenannahme 4) Städtebauförderung; Bezuschussung auch von Planungsmitteln. 00041 Bamberger Straße zwischen Schnepfenreuther Hauptstraße und Wilhelm-Högner-Straße (Fürth) - Für Baumaßnahmen auf Fürther Stadtgebiet wird voller Ersatz von der Stadt Fürth geleistet. - 1) Ausbau der Bamberger Straße zwischen Schnepfenreuther Hauptstraße und Mühlweg, im Anschluss bis zur Wilhelm-Högner-Straße in Fürth. Das Vorhaben dient der Entlastung des Ortskerns von Schnepfenreuth, aber auch der Ortsteile Schniegling und Kriegsopfersiedlung vom motorisierten Straßenverkehr. Mit der Stadt Fürth wird eine Vereinbarung über das Teilstück auf Fürther Stadtgebiet abgeschlossen. 2) Verschiebung des Maßnahmenbeginns. 3) Kostenannahme 4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG; Reduzierung des Fördersatzes auf 40% durch die Staatsregierung. Kostenerstattung durch die Stadt Fürth für die Baumaßnahme auf Fürther Stadtgebiet. 304 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00044, 00045, 00046 Höfener Spange mit Leyher Str., inkl. Grunderwerb und Investitionszuschuss 1) Die Maßnahme umfasst den Bau einer Verbindungsstraße zwischen Südwesttangente und Leyher Straße entlang der Stadtgrenze. Im MIP-Zeitraum Beginn des Abschnitts Virnsberger bis Leyher Straße. 2) keine 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG; Reduzierung des Fördersatzes auf 40% durch die Staatsregierung. 00047 Gestaltung Nelson-Mandela-Platz - Bisher finanziert: Realisierungswettbewerb und Planungskosten; mit höheren Gesamtkosten ist, vorbehaltlich der Kostenprüfung, zu rechnen - 1) Zur Aufwertung des südlichen Bahnhofsumfeldes wurde ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb zur Umgestaltung des Nelson-Mandela-Platzes durchgeführt. Die Entwurfsplanung ist mittlerweile abgeschlos￾sen. Sie umfasst die Umgestaltung der Platzfläche, den Bau eines Fahrradparkhauses und die Einbindung von Kunst mit vorgeschaltetem international offenem Wettbewerb, sowie die notwendigen Änderungen an der Verkehrsführung. 2) Erhöhung gem. Kostenberechnung (AfS vom 12.03.2015); daneben Erhöhung der Einzahlungen durch höhe- re Städtebauförderungsmittel. 3) Kostenberechnung 4) Städtebauförderung, KAG, evtl. auch GVFG. 305 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00050 Umgestaltung des südlichen Richard-Wagner-Platzes - Die Finanzierung der Maßnahme ist wegen der noch nicht abschließend geklärten Zuschussfrage noch nicht gesichert. - - Die Maßnahmen "Umgestaltung Richard Wagner-Platz" (Maßnahmenziffer 50) und "Generalsanierung Theater￾parkhaus" (Maßnahmenziffer 74) hängen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten unmittelbar zusammen. - 1) Der südliche Richard-Wagner-Platz soll nach der Generalinstandsetzung des Opernhauses und des Theater￾parkhauses neu gestaltet werden. Es wurde ein Gestaltungswettbewerb durchgeführt. 2) Voraussichtliche Verschiebung des Maßnahmenbeginns. 3) Kostenschätzung 4) Es wird mit Zuwendungen aus Städtebaufördermitteln gerechnet (60 %). 00051, 00052, 00579 Straßenbahn bis Wegfeld: Bau / Grunderwerb/Infrastrukturzuschuss Zusätzliche Erläuterung für Infrastrukturzuschuss: - Neuberechnung der VAG. - 1) Im Rahmen der Planungen für eine Stadtbahnverbindung Nürnberg - Erlangen hat sich ein deutlicher Nutzen einer Teilstrecke von Thon bis "Am Wegfeld" gezeigt. Mit Verlegung der bisherigen Straßenbahnendhaltestel￾le Thon zum Wegfeld entsteht ein verbessertes Nahverkehrskonzept für Thon, das Knoblauchsland und Er￾langen entlang der Achse B4 mit minimierten Umsteigevorgängen. Dabei wird die zwischen den Richtungsfahrbahnen der Erlanger Straße verlaufenden Gleistrasse zur heuti￾gen Endhaltestelle Thon bis südlich der Johann-Sperl-Straße um ca. 2,5 km verlängert. Der neue Verlauf der Straßenbahntrasse führt in Mittellage vom Anschluss an die bestehenden Gleise über die Kreuzung Erlanger Straße/Kilianstraße/ Forchheimer Straße bis über die Kreuzung Erlanger Straße/Bamberger Straße/Marien￾bergstraße. Ca. 200 m nördlich der Kreuzung schwenkt die Trasse von der Mittellage in die östliche Seitenla￾ge und verläuft parallel zur Erlanger Straße bis Johann-Sperl-Straße. Dort entsteht die neue Endhaltestelle "Am Wegfeld". Die Option auf einen Weiterbau nach Erlangen ist gegeben. Die Maßnahme wird von der VAG ausgeführt und finanziert. Die Stadt beteiligt sich mit einem Kostenanteil, der nach dem Vertrag Stadt Nürnberg/VAG ermittelt wird. Zusätzlich wird ein Infrastrukturzuschuss an die VAG ausgezahlt. 2) keine 3) Kostenschätzung 4) Zuwendungen vom Land sowie Zuschuss von SUN zur Finanzierung des Kanals, der als Stadtvermögen aktiviert wird. Zudem Verkaufserlös für Grundstück der Straßenbahnendhaltestelle Thon (erwartet in 2017) 306 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00053 Einleitung von Straßenabwässern (BayWG) 1) Das auf den Straßen anfallende Oberflächenwasser wird derzeit ohne Behandlung direkt in Gewässer bzw. das Grundwasser eingeleitet. Die Einleitung bedarf einer Genehmigung nach dem geltenden Wasserrecht (WHG i.V.m. BayWG). Die Untersuchungen im Rahmen des Wasserrechtsverfahrens für 141 Einleitungsstel￾len haben ergeben, dass 20 Einleitungsstellen dringend umgebaut und mit Regenwasserbehandlungsanla￾gen und Regenrückhaltebecken nachgerüstet und die weiteren Einleitungsstellen fortlaufend saniert werden müssen. Die Erfüllung dieser Aufgaben ist eine gesetzliche Verpflichtung. In 2016 werden aus diesem Ansatz voraussichtlich folgende Einleitstellen finanziert: - Einleitstelle Erlanger Straße - Einleitstelle Münchner Str., Einmündung Bauernfeindstr. - Ebenseestr. zw. Hs. Nr. 29 und Kehre - Lohestr. In der Kehre - Wahlerstraße zw. Pegnitz und Hs.-Nr. 8 2) keine 3) Kostenschätzung 4) keine 00054, 00055 Osttunneldurchstich, einschl. Platzgestaltung / Grunderwerb Osttunneldurchstich - Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 3,5 Mio. €, davon sind 875 T€ von der Stadt zu tragen. - 1) Der östliche Fußgängertunnel im Hauptbahnhof soll nach Süden geöffnet und ein Anschluss an den Nelson￾Mandela-Platz hergestellt werden. Außerdem Grunderwerb und Bau eines Verbindungsweges zwischen Ost￾tunnel und Alllersberger Str. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenannahme 4) Zuwendungen zum Ausbau von Nahverkehrsanlagen, Kostenanteil DB, Städtebauförderung 307 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00057 Kreuzungsfreier Ausbau des Frankenschnellwegs 1) Die derzeitige Situation ist verbunden mit regelmäßigen Staus, Sicherheitsgefährdung und hoher Lärm- und Abgasbelastung der umliegenden Stadtteile. Ziel der Maßnahme ist ein kreuzungsfreier Ausbau im Bereich zwischen Wolgemutstraße und Landgraben￾straße/Rohrbrücke N-ERGIE, eine deutliche Verbesserung des Lärmschutzes durch Einhausung auf einer Strecke von 1,5 km Länge sowie eine städtebauliche Aufwertung. 2) Zeitliche Verzögerung des tatsächlichen Baubeginns wegen Klageverfahren; dadurch Verschiebung der Ansätze. 3) Kostenannahme 4) Zuweisungen des Landes nach GVFG und FAG. Erwartet wird eine Zuschussquote von 85 % der förderfähi￾gen Kosten. 00059 Bayernstraße - Kosten gemäß Ausschussvorlage vom 16.07.15. - 1) Die Bayernstraße zwischen Münchener Straße und Itzhak-Rabin-Straße ist dringend sanierungsbedürftig. Der gesamte Straßenaufbau ist für die heutigen Verkehrsbelastungen nicht mehr ausreichend und muss komplett erneuert werden. Die Maßnahme kommt einem Neubau gleich. Gleichzeitig werden durch Pla￾nungsänderungen Verbesserungen für alle Verkehrsteilnehmer erreicht. 2) Erhöhung der Gesamtkosten gem. Kostenaufstellung der Ausschussvorlage. 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG. 308 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00061 Eibacher Hauptstraße - Kosten vorbehaltlich des zu durchlaufenden BIC-Prozesses. - 1) Die Eibacher Hauptstraße befindet sich im Bereich zwischen Hinterhofstraße und dem Königshofer Weg in einem schlechten Zustand und soll saniert werden. Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren zu durchlaufen. 2) keine 3) Kostenannahme 4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG 00071 Projekt Deutsche Einheit, Anpassung: Brücke Höfener Brücke (1 BW) - Finanzierung ohne Ablöse von DB AG , da diese im Ergebnishaushalt eingeht.- 1) Im Zusammenhang mit dem Ausbau der S-Bahn-Strecke Nürnberg-Fürth-Forchheim plant die DB die Erneue￾rung der Eisenbahnbrücke über die Höfener Straße. Dabei soll der in Höhe und Breite beschränkte Brücken￾querschnitt den Verkehrserfordernissen angepasst werden. Im Anschluss an den Brückenumbau erfolgt der Ausbau der Höfener Straße zwischen Chlodwigstraße und Fürther Straße. 2) Verschiebung der Baumaßnahme durch die DB, dadurch Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenschätzung 4) Die von der DB zu leistenden Ablösebeträge kommen konsumtiv dem Stadthaushalt zugute, werden im MIP jedoch nicht der Maßnahme zugerechnet. 309 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00072 Projekt Deutsche Einheit, Anpassung - S-Bahn: Rothenburger Straße - Mittelabfluss in Abhängigkeit von der DB AG. - 1) Ausbau der Rothenburger Straße zwischen Plärrer und Frankenschnellweg einschl. Umbau der Bahnbrücke über die Rothenburger Straße (1 BW, 0,8 km). Im Rahmen der Erneuerung der Bahnstrecke und der Errichtung der S-Bahn-Haltestelle „Rothenburger Stra￾ße“ ist die Aufweitung der Brücke über die Rothenburger Straße erforderlich. Die Maßnahme dient der An￾bindung des nördlich der Bahn gelegenen Einzugsgebietes an die S-Bahn und der Einrichtung des Gegen￾verkehrs in der Rothenburger Straße zur Entlastung der Verkehrssituation in der Hessestraße. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenschätzung 4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG; Reduzierung des Fördersatzes auf 40% durch die Staatsregierung. 00073 Wöhrder See 1) Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen am Wöhrder See durch das Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg, haben der Freistaat Bayern und die Stadt Nürnberg Maßnahmen vereinbart, wodurch sich das Naherholungsgebiet attraktiver für Erholungssuchende gestaltet und den geänderten Nutzungsansprüchen angepasst werden kann. Im Wesentlichen beinhaltet das Konzept folgende Ziele: - Qualitative Verbesserung des Wegenetzes um den Wöhrder See für passive und aktive Erholungssu￾chende - Wiederherstellung des Zugangs zum Gewässer und Steigerung der Wassererlebnis- und Bewegungs￾möglichkeiten für alle Generationen (Bewegungspark, Wasserspielplatz, Sandstrand, Aufenthalt am und im Wasser) - Eingliederung eines gastronomischen Angebotes. Die in den MIP-Entwurf 2015-18 neu aufgenommen Ansätze ab 2017 umfassen folgende Einzelprojekte: - Erschließungsbereich / Radweg Pegnitztal - Rückbau sowie Neubau Wasserspielplatz - Grünanlage Norikusbucht (intensiver und extensiver Bereich) - Wegeanschluss Norikus 2) Kostenerhöhung wegen gestiegener Bauverwaltungskosten. 3) Kostenschätzung 4) keine 310 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00074 Theaterparkhaus: Generalsanierung - Die Maßnahmen "Umgestaltung Richard Wagner-Platz" (Maßnahmenziffer 50) und "Generalsanierung Thea terparkhaus" (Maßnahmenziffer 74) hängen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten unmittelbar zusammen. - 1) Das Theaterparkhaus ist dringend sanierungsbedürftig, Teilbereiche der Parkflächen mussten bereits ge￾sperrt werden. 2) Mittelverschiebung. Vor Sanierung des Theaterparkhauses steht die Sanierung des Opernhauses an. 3) Kostenannahme 4) keine 311 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00152 Beschleunigung der Straßenbahnlinie 4-Nord – 1. und 2. BA - Im BIC-Verfahren befindet sich auch ein 3. BA mit derzeitigen Schätzkosten von ca. 1.310 T€ (Bauausführung voraussichtlich ab 2018). - 1) Die Beschleunigung der Linie 4 soll durch intelligente Steuerungen an allen auf dem Linienweg vorhandenen Lichtsignalanlagen (LSA) herbeigeführt werden. Dazu sind teilweise umfangreiche Maßnahmen an den 12 LSA erforderlich. Das Konzept zur Umsetzung der Beschleunigungsmaßnahme sieht vor, eine Unter￾teilung in drei Bauabschnitte vorzunehmen, die nacheinander abgewickelt werden sollen. Kurzfristig zu erreichendes Ziel ist es, die Betriebsabwicklung auf der Linie 4 (Fahrplantreue, Pünktlichkeit) zu stabilisieren und damit die Erwartungen der Fahrgäste zu bedienen. Eine durchgehende LSA Beeinflussung bewirkt zudem, dass ein Straßenbahnzug für den Betrieb der Straßenbahnlinie 4 eingespart werden kann. Das bringt der VAG Kostenersparnisse von ca. 100.000 Euro pro Jahr und ist zwingend erforderlich, um nach Inbetriebnahme der Streckenverlängerung bis ‚Am Wegfeld‘ mit den vorhandenen Straßenbahnen das der￾zeitige Angebot aufrechterhalten zu können. Die größten Beschleunigungseffekte lassen sich mit den Bauab￾schnitten BA I und BA II realisieren, so dass diese vor Inbetriebnahme der Streckenverlängerung Thon – Am Wegfeld bis voraussichtlich Ende 2015 umgesetzt sein müssen. Die Bauabschnitte setzen sich wie folgt zu￾sammen: Bauabschnitt I mit den 5 LSA • Tiergärtnertor • Bucher Straße/Pirckheimerstraße • Friedrich-Ebert-Platz • Bucher Straße/Rieterstraße • Bucher Straße/Juvenellstraße Bauabschnitt II mit den 3 LSA • Am Plärrer/Dennerstraße • Fürther Tor • Bucher Straße/Nordring Bauabschnitt III mit den 4 LSA • Prateranlage 2) Kostenerhöhung wegen gestiegener Bauverwaltungskosten. 3) Kostenschätzung 4) keine 312 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00160 Sanierung Brücke Hallertor - Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit der Beschleunigung der Straßenbahnlinie 4. – - Die Mehrkosten bezüglich des Kontumazgartens werden vorbehaltlich Kostenprüfung Rpr eingeplant. - 1) Die ursprüngliche Hallertorbrücke von 1697 wurde nach und nach verbreitert. Dabei liegt die alte Stein￾bogenbrücke schräg innerhalb der beiden ersten Erweiterungsbauten von 1936. Seit der Erweiterung von 1963 besteht die Brückenanlage aus 4 baulich getrennt voneinander hergestellten Überbauten (Teilbau￾werke). Die komplexe Generalsanierung wird zeitlich mit der Maßnahme „Beschleunigung der Straßenbahnli￾nie 4 (Maßnahmen-Nr. 152) abgestimmt. 2) Mehrkosten wegen Überplanung des Kontumazgartens. 3) Kostenschätzung 4) keine 00579 Straßenbahn bis Wegfeld: Infrastrukturzuschuss Siehe Erläuterung bei Maßnahme 00052 Straßenbahn bis Wegfeld. 00617 "Umzug" des Verkehrsrechners 1) Der städtische Verkehrsrechner ist seit den 1960-er Jahren im Mittelbau auf dem Areal des PP-Mfr. am Ja￾kobsplatz untergebracht. In dem derzeitigen Verkehrsrechner-Technikraum sind neben den Verkehrsrech￾nern, an denen ca. 440 Lichtsignalanlagen angeschlossen sind, auch diverse Technikkomponenten unterge￾bracht. Aufgrund einer statischen Gutachtens ist das Gebäude, das im Zuge der Polizeiverstaatlichung vom Freistaat übernommen wurde, bis voraussichtlich Juli 2014 räumen. Da der Fußboden des Verkehrsrechner-Technik￾raums bereits in der Vergangenheit einmal saniert wurde, ist dieser nach den derzeitigen Erkenntnissen stand- bzw. tragsicher, allerdings müsste ggf. die Decke dieses Raums abgestützt werden, dies wird derzeit geprüft. Je nach Ergebnis der Untersuchungen müssen Verkehrsrechner und -technik innerhalb des Gebäu￾des bzw. in neue Räumlichkeiten verbracht werden. 2) Erhöhung des bisherigen Gesamtansatzes um 300.000 € um die hinzukommenden Planungskosten und Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss wegen Verzögerungen bei der Fertigstellung des neuen Verkehrsrechnerraumes – der Umzug kann frühestens 2018 erfolgen. 3) Kostenschätzung 4) keine 313 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00618 FW: IUK-Austausch bei der ILS 1) Die Integrierte Leitstelle Nürnberg ist im September 2010 in Betrieb gegangen. Ziel der regelmäßigen Erneu￾erung der Informations- und Kommunikationstechnik ist es, die ständige Einsatzbereitschaft der Integrierten Leitstellen auf Dauer zu gewährleisten. Dazu muss Vorsorge getroffen werden, um die Integrierten Leitstellen gegen Ausfallzeiten wegen technischer Defekte zu sichern. Um dies zu gewährleisten, sind für die notwendi￾gen Folgeanschaffungen Erneuerungszyklen von 60 Monaten (Phase 1) für die in Teil A (Informationstech￾nik) und 120 Monate (Phase 2) für die in Teil B (Kommunikationstechnik) des Muster-LV, Teil II, genannte In￾formations- und Kommunikationstechnik durch das Staatsministerium des Innern vorgesehen. Entsprechen dieser Vorgaben ist der Austausch der IUK-Technik (ohne den Anteil Kommunikationstechnik) der ILS Nürn￾berg für das Jahr 2015 geplant. 2) keine 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen (Mittel zur Förderung des Feuerlöschwesens). 00628 Stadtumlandbahn - Planung 1) Zur Optimierung des Straßenbahnnetzes im Norden Nürnbergs erfolgt die Verlängerung der Straßenbahn von Thon bis zur Haltestelle Am Wegfeld. Mittel- bis langfristig ist die Verlängerung der Straßenbahn darüber hinaus als Stadtbahn bis Erlangen und im Endausbau nach Herzogenaurach vorgesehen. Durch die Stadt￾umlandbahn (StUB) soll die Erreichbarkeit im Ballungsraum erheblich verbessert werden. Die Maßnahme wurde bei der Bayerischen Staatsregierung für eine Sonderförderung in höchstmöglicher Höhe angemeldet. Die Gesamtkosten werden auf bis zu 600 Mio. Euro geschätzt. Auf der Grundlage des dem Intraplan-Gutachtens wurden die Planungskosten auf die Städte und den Landkreis aufgeteilt, die nun eingestellten Mittel stellen den Anteil der Stadt Nürnberg dar. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenannahme 4) keine 314 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00629 Ringbuslinien 1) Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Straßenbahn von Thon nach „Am Wegfeld“ und durch die Verbesse￾rung der Reisezeiten im Busnetz bietet sich auch ein enormes Optimierungspotential für das Busliniennetz insgesamt. Auf Basis der verkehrspolitischen Zielsetzung der Stadt Nürnberg wurde unter Berücksichtigung aller der Verwaltung und der VAG vorgebrachten Vorschläge und Anliegen ein Ringbuslinienkonzept entwi￾ckelt. Um das attraktive und wirtschaftliche Angebot realisieren zu können, sind umfangreiche bauliche und signal￾technische Maßnahmen in verschiedenen Prioritäten abzuarbeiten. Für 2016 wurden die Gelder für „Priorität 1“ eingestellt, unter der alle Maßnahmen zur technischen Ermöglichung der Fahrwege zusammengefasst wurden: An voraussichtlich drei Kreuzungen sind Umbauten erforderlich, um Haltestellen realisieren zu kön￾nen. Außerdem müssen an vier Lichtsignalanlagen (LSA) die vorhandenen Steuergeräte erneuert und Be￾schleunigungsprogramme neu erstellt werden. An 23 LSA müssen Versorgungsänderungen in geringerem Umfang vorgenommen werden, um die Beschleunigung der neuen Linien an bereits mit ÖPNV￾Beschleunigung ausgestatteten LSA zu gewährleisten. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 00651 Wüstenhaus - Zweckgebundene Einzahlung: Spende Verein der Tiergartenfreunde. - - Vorbehaltlich Kostenprüfung durch Rpr. - 1) Das Flusspferdhaus soll in ein Wüstenhaus umgestaltet werden. 2) Verringerung des Maßnahmenumfangs 3) Kostenberechnung 4) Finanzierung durch den Verein der Tiergartenfreunde. 315 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00654 Umgestaltung Obstmarkt - Die Maßnahme wurde aus dem Ansatz für das Bund-Länder Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (Nördliche Altstadt, Altstadt am Wasser) ausgegliedert. - - Aufteilung in zwei voneinander getrennte Maßnahmen Umgestaltung Obstmarkt und Hauptmarkt (Nr. 40). Die bisherigen Planungskosten werden dem Hauptmarkt zugeordnet. - - Mehreinzahlungen berechtigen zu Mehrauszahlungen. – - Vorbehaltlich BIC-Verfahren. - 1) Der Obstmarkt ist in einem unbefriedigenden baulichen Zustand, er weist gravierende Schäden auf und ist bereits vielfach provisorisch ausgebessert. Dies betrifft den Stadtboden und seine Begehbarkeit, die Beleuch￾tung, die Möblierung, die Einbindung der Frauenkirche in den Kontext und die Verbesserung der Infrastruktur für die Marktnutzungen. Siehe auch die Erläuterungen zur Maßnahme 40 (Umgestaltung Hauptmarkt). 2) Gesamtkostenerhöhung zu Lasten der Maßnahme Hauptmarkt, da die Umgestaltung des Bereiches um die Frauenkirche nun im Rahmen der Maßnahme Obstmarkt realisiert werden soll. Die Jahresansätze werden an den voraussichtlichen Mittelabfluss angepasst. 3) Kostenannahme 4) Städtebauförderung; Bezuschussung auch von Planungsmitteln. 00655 Ansbacher Str.: Radwegeausbau - Vorbehaltlich Kostenprüfung BIC. - 1) In der Ansbacher Straße endet der Radstreifen stadtauswärts kurz vor der Schnelldorfer Straße und beginnt stadteinwärts in Höhe der Petersauracher Straße. Die Verbindung zum vorhandenen Radweg in der Nürn￾berger Straße im Stadtgebiet Stein fehlt. Die vorhandene Radwegenetzlücke in der Ansbacher Straße soll daher geschlossen werden. Der Lückenschluss hat wegen mangelnder Alternativrouten hohe Bedeutung. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung im Planungsbereich mit ca. 25.000 Kfz/16h sind eigene Radver￾kehrsanlagen erforderlich. Die Planung wurde im AfV am 08.12.2011 beschlossen. 2) Kostenerhöhung gemäß der Kostenschätzung, die zum Zeitpunkt der MIP-Aufstellung im Geschäftsbereich 2. BM favorisiert wurde. Die Planungen laufen noch. 3) Kostenschätzung 4) Vom Bund: Zuschüsse nach der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom 15.09.2014“ 316 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00701 St 2241, 2. Bauabschnitt zwischen Cherusker und Lindnerstr. - Gesamtkosten ohne Ablösung an DB AG. - 1) Das Bauvorhaben umfasst den Neubau der Brückenbauwerke über die Bahnanlagen der DB AG im Bereich der Dagmar- und Marthastraße sowie den Ausbau der Ostendstraße. (St 2241) auf dem bisher noch nicht ausgebauten Teilstück zwischen Cherusker und Lindnerstraße. Weiterhin soll der Kreuzungsbereich mit der Dr.-G.-Heinemann-/ Cheruskerstr. (B 4R) baulich so umgestaltet werden, dass die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes wesentlich verbessert wird. Im Zusammenhang mit den Straßen- und Brückenbauarbeiten findet auch die dringend erforderliche Erneuerung der Straßenbahngleise durch die VAG statt. In einem 1. BA wurde die Teutonen- bis Cheruskerstraße ausgebaut. Die dafür verwendeten Mittel waren bei Maßnahme 00063 veranschlagt. 2) Neuaufnahme unter dieser Maßnahmenziffer (bisher mit unter 00063). Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenschätzung 4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG; Reduzierung des Fördersatzes auf 40% durch die Staatsregierung (betrifft 2. BA). 00709 Erneuerung spannungsrissgefährdete Brücken Hafenbereich 1) Die Brücken Hafenstraße über die Südwesttangete, Hafenstraße über den Main-Donau-Kanal sowie Fran￾kenschnellweg über Südwesttangente und Main-Donau-Kanal sind spannungsrisskorrosionsgefährdete Spannbetonbrücken ohne Ankündigungsverhalten. Aufgrund ihres hohen Gefährungspotentials müssen sie schnellstmöglich ersetzt werden. Hierfür wurde eine Projektstudie beim Büro Drees & Sommer in Auftrag ge￾geben, die den geeignetsten Weg für einen geordneten Rück- und Neubau dieser Bauwerke ermitteln soll. Die Ergebnisse der Stufe 1 der Projektstudie wurden dem Stadtrat am 29.07.2015 zum Beschluss vorgelegt und einstimmig beschlossen. Die nun in den MIP-Entwurf aufgenommene Kosten gem. Variante A besteht aus Planungskosten für die Jah￾re bis 2018 und der anschließenden Bauphase 2) Neuaufnahme 3) Kostenannahme 4) keine 317 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00714 Masterplan Freiraum 1) Mit dem Bevölkerungszuwachs und damit verbundenen verstärkten Wohnbaulandausweisung steigt der Bedarf an ausreichend bemessenen qualifizierten öffentlichen Grün- und Freiflächen in der Stadt Nürnberg. Es ist eine ästhetische ansprechende und zukunftsorientierte Ausstattung von qualifizierten Grün- und Frei￾räumen notwendig. Mit dem neuen Ansatz sollen vorrangig neue Grünanlagen und grüne Stadtplätze ge￾schaffen, vorhandene Freiräume und Freiraumverbindungen zu einem Verbund entwickelt sowie das Wasser in den Erholungsraum integriert werden. Mit der Realisierung eines solchen Netzes wird gleichzeitig die Biodiversität gefördert und das Biotopverbundsystem weiter ausgebaut. 2) Neuaufnahme 3) Kostenannahme 4) keine 318 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen Geschäftsbereich 3. Bürgermeister (Schule): 00030 Johann-Pachelbel-Realschule und staatliche Fachoberschule (ÖPP) - Anpassung der Gesamtkosten an Vergabeergebnis. - 1) Für die im Aufbau befindliche Johann-Pachelbel-Schule sowie eine weitere staatliche Fachoberschule soll im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens ein neues Gebäude errichtet werden. Der Abschluss mit dem Vertragspart￾ner wurde am 08.07.2015 im StR beschlossen. Baubeginn ist im September 2015, die Inbetriebnahme ist für den Schuljahresbeginn 2017/2018 vorgesehen. 2) Gesamtkostenerhöhung gemäß Vergabeergebnis. Anpassung der Jahresansätze an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veran schlagt werden. 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG. 00031 Viatisstraße: Neubau von Volksschule und Hort (2), einschließlich Bolzplatz 1) Der bestehende Bau wurde abgerissen, es wird ein Neubau der Schule sowie ein zweigruppigen Hort im Rahmen eines Masssivbaus im Passivstandard errichtet. Zur Gewährleistung der Raumluftqualität wird eine mechanische Lüftungsanlage eingebaut. Außerdem entsteht ein Bolzplatz. 2) Fortschreibung für Möblierung durch J und SchA sowie Ergänzung der Bauverwaltungskosten gem. neuer BVK –Richtlinie. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. In 2015 höhere Zuwendungen als ge￾plant. Dadurch reduzieren sich die Zuwendungen für das Jahr 2017. 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG. 319 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00033 VS Schweinauer Str. 20; Neubau Grundschule und Hort (ÖÖP) - Die Maßnahme ist deckungsfähig mit den Einzelmaßnahmen 153 und 154. - 1) Gem. Stadtratsvorlage vom 23.02.2011 ist eine vollständig gebundene, fünfzügige Ganztagsgrundschule mit integriertem Hort sowohl für den Stadtteil als auch sprengelübergreifend geplant. Die Realisierung und die Vergabe der Gebäudemanagementleistungen des Neubaus der Volksschule Schweinauer Straße (St. Leon￾hard) erfolgt in Form einer Öffentlich-Öffentlichen-Partnerschaft (ÖÖP) durch die WBG-Kommunal. Die Schule befindet sich derzeit im Bau, die Inbetriebnahme ist für den Schuljahresbeginn 2016/2017 vorge￾sehen. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veran- schlagt werden. 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG. 00034 Förderzentrum Paul-Moor-Schule mit schulvorbereitenden Einrichtungen (ÖPP) - In den Gesamtkosten sind die bis 2006 angefallenen Auszahlungen enthalten. - 1) Der Neubau des Förderzentrums Paul-Moor-Schule wurde im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens errichtet. Die Schule ist seit dem Schuljahresbeginn 2014/2015 in Betrieb. Sie wurde vermögensmäßig erfasst, die Um￾schuldung hat stattgefunden und das Darlehen ist eingerichtet. Die weitere Veranschlagung bezieht sich auf die Darlehens- und Gebäudemanagementzahlungen. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veran- schlagt werden. 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG. 320 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00039 Schule für Kranke - Der Bau wird von Kh durchgeführt, die Ausstattung wird von der Stadt Nürnberg beschafft (hierfür u. a. der konsumtive Ansatz 2014). - 1) Im Rahmen der Erweiterung des Südklinikums soll eine Schule für Kranke errichtet werden. Die Maßnahme wird von Kh durchgeführt, die Stadt Nürnberg finanziert die Schulräume durch einen Investitionskostenzu￾schuss. 2) keine 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG. 00153 Schulkomplex BBS: Neubau (ÖÖP) - Die Maßnahme ist deckungsfähig mit den Einzelmaßnahmen 33 und 154. Endgültige Gesamtkosten stehen erst nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens fest.- 1) Da die derzeitige BBS abgerissen werden muss, ist ein Neubau erforderlich. Es ist geplant, die Schule über ein ÖÖP-Projekt zu verwirklichen (StR-Beschluss vom 17.04.2013). Der Vertragsabschluss kann erst nach Vorliegen einer Kosten berechnung und einer darauf aufbauenden Wirtschaftlichkeitsberechnung erfolgen. Auch die schulaufsichtliche Genehmigung durch die Regierung von Mittelfranken steht noch aus. Mutmaßli ches Jahr des Vertragsabschlusses:2016, Inbetriebnahme frühestens 2019. 2) Anpassung der Gesamtkosten und des Mittelabflusses an derzeitigen Planungsstand. 3) Kostenschätzung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu zah- len an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthal- ten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt werden. 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG. 321 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00154 Dependance Zugspitzstr. (bisherige Bez. Karl-Schönleben-Str.) Neubau Grundschule und Hort (ÖÖP) - Die Maßnahme ist deckungsfähig mit den Einzelmaßnahmen 33 und 153. - 1) Gem. StR-Beschluss vom 17.04.2013 wird an der Bertolt-Brecht-Str. die Dependance Zugspitzstr. im Rah￾men eines ÖÖP-Projektes mit der wbg kommunal vorangetrieben. Der Neubau von Grundschule und Hort wird derzeit von der wbg-k geplant, bisher wurden nur vorbereitende Maßnahmen am Grundstück durchge￾führt. Die Schule soll 2017 in Betrieb gehen. 2) Anpassung der Gesamtkosten und des Mittelabflusses an die vorliegende Kostenberechnung. 3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veran schlagt werden. 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG. 00179, 00181 - 00183 Generalsanierung Schulen (ÖPP) - Die Maßnahmen sind gegenseitig deckungsfähig. - 1) Im Rahmen von ÖPP-Verträgen wurde die Generalsanierung folgender Schulhäuser durchgeführt: Sigena-Gymnasium Hans-Sachs-Gymnasium, Turnhalle Kopernikusschule Adalbert-Stifter-Schule Die Maßnahmen sind bis aus noch offene Nachträge fertiggestellt. Es werden hier noch Gebäudemanage￾mentraten und Vandalismusschäden sowie die Zins- und Tilgungsleistungen veranschlagt und verausgabt. 2) Anpassung an die vertraglichen Gegebenheiten. Bei den investiven Gesamtkosten wurden auch die Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, mit einbezogen. In den kon￾sumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zent￾ral im Gesamthaushalt veranschlagt werden. 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG 322 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00216 Großküche B7, Pilotystr. 4, C219 1) In der Berufsschule 7 muss die Großküche generalsaniert werden. 2) Ergänzung der Bauverwaltungskosten gem. neuer BVK –Richtlinie. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Projektfreeze 2014 aufgrund Kostenberechnung. 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG 00252 PVS: Aufstockung, Brandschutz (FAGplus15) - Die Maßnahme wurde aus der Pauschale P 31 - FAGplus15 - herausgelöst. - - Vorbehaltlich Kostenprüfung BIC. - 1) Es ist eine Aufstockung des IZBB-Gebäudes um weitere Klassen, ein Ersatz für den Pavillon sowie der Aus￾bau des Treppenhauses als 2. Fluchtweg geplant 2) Neuaufnahme 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG (Sonderprogramm FAG plus 15) 00403 AKR: Aufstockung und Erweiterung Neubau, Umbau Altbau (FAGplus15) - Die Maßnahme wurde aus der Pauschale P 31 - FAGplus15 - herausgelöst. - 1) Aufstockung des Neubaus, Erweiterung Speisesaal im Erdgeschoss, Umbau von Räumen im Altbau sowie energetische Sanierung der Turnhalle. Auch eine Brandschutzmaßnahme im Bereich der Flure wird über die￾se MIP-Nr. durchgeführt. 2) Erhöhung der Gesamtkosten für die Brandschutzmaßnahme. Ergänzung der Bauverwaltungskosten gem. neuer BVK –Richtlinie. 3) Projektfreeze aufgrund Kostenberechnung. 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG (Sonderprogramm FAG plus 15) 323 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00555 Friedrich-Hegel-Schule: Erweiterung - Deckungsfähig mit Maßnahme 00554: Neue Hegelstraße 17: Erweiterung Kiho. – (siehe Ref. V) - Vorbehaltlich Kostenprüfung BIC. - 1) Die Grundschule in der Neuen Hegelstr. 17 soll erweitert und die Räumlichkeiten für die Mittagsbetreuung ausgeweitet werden. Die Erweiterung des Kinderhortes ist unter Maßnahmenziffer 00554 bei Ref. V veran￾schlagt. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal geplant. 2) Neuaufnahme 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG. 00560 B12, Nunnenbeckstr. 40: Umbau, Erweiterung (FAGplus15) - Die Maßnahme wurde aus der Pauschale P 31 - FAGplus15 - herausgelöst. - 1) An der städtischen Wirtschaftsschule B12 wird eine ca. 334 m² große Erweiterung für die gebundene Ganz￾tagesbetreuung auf eine Kapazität von maximal 80 Schülerinnn und Schülern geplant. Das Raumprogramm deckt den im Bereich der Ganztagsbetreuung längerfristig erwarteten Bedarf ab. Die Maßnahme wurde 2011 schulaufsichtlich genehmigt. Planung und Umsetzung durch die WBG-Kommunal GmbH. 2) Neuaufnahme 3) Kostenberechnung vom 07.11.2014. 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG (Sonderprogramm FAG plus 15) 324 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00648 Ringtausch Bayreuther Str. - Umbau für Bäcker/Konditoren und Fleischer 1) Die Stadt Nürnberg errichtete in den Nachkriegsjahren (ca. 1955 -1965) einige Messehallen für die Spiel￾warenmesse, in der Nähe des Stadtparkes an der Äußeren Bayreuther-/ Deumentenstraße. Da das Platzan￾gebot für die Messe am Standort im Laufe der Jahre nicht mehr ausreichend war, wurden ca. 1973-1974 in der Südstadt die neuen Messegebäude gebaut. Der Stadtrat beschloss 1973 die „alte Messe“ in ein modernes Berufsschulzentrum umzubauen. 1979 er￾folgte die Neuerrichtung des ca. 155 langen, 4-geschoßigen Bauteiles E, an der Wieselerstraße, welche als nördliche Spange die Mehrfachturnhalle Bauteil D (einstige Messehalle) mit dem Bauteil F (einstiges Messe- haus) verband. In Bauteil E und F soll der notwenige Umbau erfolgen. Bereits seit 2011 wurden erste Planungsschritte unternommen, die Beruflichen Schulen räumlich umzu- strukturieren und damit einhergehend Konzentrationen der Ausbildungsrichtungen an Schulen zu erreichen. Vor allem die B3 mit den unterschiedlich gewachsenen Berufsfeldern Gastronomie, Hotellerie und Lebens mittelhandwerk, verteilt sich über drei Standorte. Der Berufsbereich Küchen und Gastronomie befindet sich bereits im Bauteil F des Schulzentrums. Bäcker und Konditoren sind in der Sulzbacher Str. 102 und die Fleischer in der Schlachthofstr. 8 untergebracht. Ziel ist es, die drei vorgenannten Standorte zu einem „Kompetenzzentrum Ernährung“ im Berufsbildungszent rum in den aneinandergrenzenden Bauteilen E und F zusammenzuführen. Die Praxisräume der Bäcker und Konditoren sollen im Bauteil E –Erdgeschoss- und die der Fleischer im Gastronomiebereich –Bauteil F, integriert werden. Hierfür ist es erforderlich, die sich noch im Bauteil E be￾findenden Fotografen der B6 in den Druckbereich des Bauteils B+C zu verlagern. Die Ausbildung der Fotografen soll räumlich in den grafischen Druck- Medienbereich der B 6 in Nähe der Mediengestalter integriert werden. Das Schülercafe der B5, welches sich bereits im Flurbereich vor den Bäckerräumen be- findet, wird den baulichen Anforderungen entsprechend ertüchtigt. Der Umbau für die Bäcker und Konditoren umfasst den kompletten Rückbau der gesamten Haustechnik ein schließlich abgehängter Decken und Estrichen. Die Lüftungskanäle im angrenzenden Flurbereich einschließ lich Schülercafe muss komplett ausgebaut werden. Somit wir Flur und eigentliche Schulungsräume komplett saniert und mit neuer Haustechnik inklusive Lüftungsanlage ausgestattet. Estrich und Bodenbelag sowie abgehängte Decken werden neu erstellt. Im Flur muss eine F30-Decke zur Abschottung der dort befindlichen Elektroleitungen eingebaut werden. Das Schülercafe wird neu ausgebaut. 2) Neuaufnahme 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG 325 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen Aus der Pauschale P 35 abgezweigte Einzelmaßnahmen für Brandschutz: 00605 – 00607, 00668 und 00669 - Die aus der Pauschale finanzierten Einzelmaßnahmen zur Beseitigung von Sicherheitsmängeln sind gegensei￾tig deckungsfähig. – 00605 Sielstr. 15: Brandschutz 00606 Paniersplatz 37: Brandschutz 00607 Bismarckstr. 18 - 20: Brandschutz 00668 Neue Hegelstr. 17: Brandschutz (Neuaufnahme) 00669 Herschelplatz 1: Brandschutz (Neuaufnahme) In den letzten Jahren aus der Pauschale finanzierte, nicht mehr im MIP enthaltene Maßnahmen: 00165 Martin-Behaim-Gymnasium; Brandschutz 00167 Insel Schütt: Brandschutz 00168 Wiesenstr.: Brandschutz 00169 Wahlerschule: Brandschutz 00170 Hummelsteiner Weg: Brandschutz 00171 Konrad-Groß-Schule: Brandschutz 00172 Preißlerstraße: Brandschutz 00173 Schweinauer Straße: Brandschutz 00174 Neues Gymnasium: Brandschutz 00175 Kettelerschule: Brandschutz 00176 Buchenbühler Schule: Brandschutz 00177 Birkenwaldschule: Brandschutz 00178 Ludwig-Uhland--Schule: Brandschutz 00218 Lothar v. Faber-Schule: Brandschutz 326 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen Geschäftsbereich Referat I: 00002 Einführung eines Dokumentenmanagementsystems - Der konsumtive Ansatz enthält Personalkosten und ILV. - 1) Die bisherige elektronische Dokumentenverwaltung soll zu einer elektronischen Vorgangsbearbeitung und Aktenführung weiterentwickelt werden und stufenweise bei der Stadt Nürnberg eingeführt werden. Aufgrund mittlerweile vorliegender Erkenntnisse und Erfahrungen wurde die Planung aktualisiert. Daher wur￾de auch die konkrete Kostenplanung dem Projektverlauf angepasst. In Bezug auf den Projektfortschritt, d.h. gemessen an der Anzahl der in Betrieb genommenen DMS-Nutzer, haben sich die Kosten im vorgesehenen Rahmen gehalten. Gegenüber der Planung des MIP-Ansatzes für 2015 haben sich nur geringfügige Ver￾schiebungen ergeben. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenschätzung 4) keine 327 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00004 Erneuerung der städtischen Telekommunikationsinfrastruktur, Netzwerkverteilerschränke 1) Die bisher eingesetzte klassische Technik der zentralen städtischen TK-Infrastruktur ist altersbedingt zu ersetzen. Aufgrund der technischen Entwicklungen werden für Anlagen in dieser Größenordnung nur noch Anlagen auf Basis der VoIP-Technik bereitgestellt. In den angemeldeten Beträgen ist die Mehrung der benö￾tigten Telefongeräte und die Software für die Verbindung zwischen den Telefonie- und herkömmlichen PC￾Funktionen beinhaltet. Hierbei ergibt sich eine große Abhängigkeit zum Datennetz. Die städtische aktive Netzinfrastruktur muss deshalb ertüchtigt werden. Dazu ist die Anschaffung leistungsfä￾higerer Netzkomponenten nötig. Es wurde der aktuelle Bedarf an Netzkomponenten berücksichtigt. Aufgrund von Anpassungen in der Technik sowie des jährlichen Zuwachses an neuen Teilnehmern erhöhen sich die Kosten für die Einführung von VoIP. - Die abgesetzten A-Standorte wurden mit einer höheren Ausfallsicherheit der Systeme ausgestattet und für einen reibungslosen störungsfreien Betrieb wurde das Qualitätssicherungssystem an das Produktiv￾system angeglichen. - Die Steigerung der Anzahl der Endgeräte begründet sich durch den jährlichen Zuwachs an Teilnehmern sowie durch technisch nur bedingt umsetzbare Softphones, die durch physikalische Endgeräte ausge￾glichen werden müssen. 2) Erhöhung der Gesamtkosten wegen Einführung einer Software, die die Telefonie mit dem PC verbindet und damit Synergien erzeugt sowie durch die Zunahme der auszutauschenden Telefonapparate; Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenschätzung 4) keine 328 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00006 Finanzwesensoftware: Weiterentwicklung - Ohne SAP-Migration; wird zu einem späteren Zeitpunkt angemeldet. - 1) Nach Erledigung des Projektes „Weiterentwicklung Haushaltswirtschaft“ (Produkthaushalt) stehen weitere wichtige Projekte zum Erhalt der Funktionstüchtigkeit, dem Anschluss an Modernisierungen der stadteige￾nen IT und zur Prozessoptimierung zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Vorschriften an. Bis 2016 sind dies:  Archivierung: Auslagerung der Daten früherer Geschäftsjahre Nutzen: Bessere Performance des Systems, weniger hochverfügbarer Speicher im Online-Zugriff notwendig (Kostenersparnis), besserer Durchsatz bei der Datensicherung (Zeit- und Kostenerspar￾nis)  BIC Stufe 2 für H und BIC für UB: Das Baukostencontrolling ist in der Stufe 1 erfolgreich bei H für fremdvergebene Investitionsbaumaßnahmen in Pilotbereichen angelaufen. Es muss flächendeckend eingesetzt werden. Die Funktionalität muss auf Baumaßnahmen in Eigenregie und Pauschalmaß￾nahmen erweitert werden. Nutzen: Verbesserte Baukostenkontrolle (Kostenersparnis)  Gebäudemanagement: Das SAP System muss an das von der Stadt einzuführende Gebäudemana￾gement angepasst werden. Ein Facility-Management ist aufzubauen. Nutzen: integrierte IT￾Unterstützung für das Gebäudemanagement  Anbindung Dokumentenmanagement: Das DMS, das derzeit stadtweit eingeführt ist, wird mit den Fachfunktionen von SAP integriert. Bestimmte Prozesse z. B. der Rechnungseingang werden zen￾tralisiert und verbessert. Nutzen: Verbesserte Prozesse, bessere Performance, Speicherplatzer￾sparnis (Kostenersparnis)  Konzernbilanz: Zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht eine Konzernbilanz zu erstellen, ist das SAP System entsprechend zu erweitern.  Ausbau des Berichtswesens (BI) Mit dem Produkthaushalt wurde das bisherige Standard￾Berichtswesen in SAP-BW überführt. Das so entstandene Controlling- Informationssystem wird wei￾ter ausgebaut und um weitere Informationsbereiche (z.B. Liegenschaftswesen, Gebäudemanage￾ment, Baucontrolling) ergänzt. Es wird mit Hilfe von zeitgemäßen Instrumenten zum Management￾Informationssystem ausgebaut. Nutzen: Verbessertes Controlling (Kostenersparnis), transparentere Informationen  Anbindung der Einkaufslösung: Das Einkaufsportal wird an das SAP System medienbruchfrei ange￾bunden. Nutzen: Einkaufsprozess optimiert (Kostenersparnis), Obligo transparent sichtbar (verbes￾sertes Controlling) 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund weiterer Teilprojekte; Anpassung an den voraussichtlichen Mittelab￾fluss. 3) Kostenannahme 4) keine 329 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00621 Personal-Service-Portal, elektronische Arbeitszeiterfassung - Pilotprojekt; Über die Fortführung des Projekts ist zu gegebener Zeit zu entscheiden.- 1) In den vergangenen Jahren haben immer mehr Unternehmen und Kommunen sog. Mitarbeiter- oder Perso￾nal-Service-Portale eingeführt. Auch öffentliche Verwaltungen erkennen zunehmend die Vorteile einer web￾basierten Plattform, welche es ermöglicht, personalwirtschaftliche Prozesse automatisiert anzustoßen. Dabei wird es den Mitarbeiter/-innen ermöglicht, die eigenen personalbezogenen Daten anzeigen und ändern zu können. Hinzu kommt, dass die Arbeitszeiterfassung bei der Stadt Nürnberg derzeit noch in Form von Selbstauf￾schreibungen erfolgt: Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) empfiehlt in seinem Gutachten aus dem Jahr 2010 unter TZ 58 in einer Prüfungsbemerkung die Einführung einer elektronischen Arbeitszeit￾erfassung. Vor diesem Hintergrund hat sich die Stadtverwaltung im Projekt „Personal-Service-Portal und elektronische Arbeitszeiterfassung“ dieser Thematik angenommen. Das Projekt verfolgt das Ziel, moderne und zeitgerechte Instrumente für das Personalmanagement bei der Stadt Nürnberg zu etablieren. Im Endausbau sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Nürnberg die Möglichkeit haben, sich in einem Personal-Service-Portal individuell zu informieren, persönliche Daten zu ändern und personalwirt￾schaftliche Prozesse elektronisch abwickeln zu können. Der MIP Ansatz wird in den nächsten Jahren entsprechend fortgeschrieben. Außerdem sollen die Beschäftigten künftig ihre Arbeitszeiten schnell und einfach mittels elektronischer Ar￾beitszeiterfassung dokumentieren und damit verbundene Funktionalitäten über das Personal-Service-Portal aufrufen können. Im Sinne einer pragmatischen Vorgehensweise wird zunächst ein Pilotbetrieb (im Rathausbereich) und an￾schließend die schrittweise Erweiterung vorgeschlagen. Grundsätzlich soll die elektronische Arbeitszeiterfassung bei der Stadt Nürnberg zukünftig mittels Erfas￾sungsterminals in den Eingangsbereichen vorgenommen werden. 2) Erhöhung der Gesamtkosten; Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenschätzung 4) keine 330 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00704 Migration MS Office 2007 auf Office 2013 1) Für das stadtweit im Einsatz befindliche Office-Paket (Textverabeitung, Tabellen-kalkulation usw.) MS￾Office2007 stellt der Hersteller Microsoft die Pflege (Fehlerbereini-gungen, Sicherheitsupdates) zum 09.10.2017 ein. Aus Gründen der IT-Sicherheit ist die Einführung einer aktuellen, vom Hersteller gepflegten Version des Office-Pakets zwingend erforderlich. Der Einsatz einer Open Source Office Software ist wegen der Unverträglichkeit mit diversen Fachverfahren (z.B. SAP, DMS,…) nicht möglich. Für die stadtweite Umstellung auf die aktuelle Office-Version (derzeit MS-Office2013 - Herstellersupport bis 04/2023) wird aufgrund aufwändiger Tests der Verbindungen von über 400 Fachverfahren bei den Dienststellen und Eigenbetrieben zu MS-Office und ggf. erforderlicher Einweisungen der Nutzerinnen und Nutzer ein Umstellungszeitraum von ca. zwei Jahren geschätzt. Die technischen Vorbereitungen beginnen bei OrgA/IT im 3.Q/2015 - im 1.Q/2016 soll die stadtweite Umstellung beginnen. 2) Neuaufnahme 3) Kostenschätzung 4) keine 331 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen Geschäftsbereich Referat II: Keine MIP-Einzelmaßnahmen. 332 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen Geschäftsbereich Referat III: 00717 Umweltstation Wöhrder See Vorbehaltlich der BIC-Kostenprüfung! 1) Die Maßnahme umfasst die Errichtung einer Umweltstation als multifunktionales Gebäude (Bootshaus für Zwecke des staatlichen Wasserwirtschaftsamtes, öffentliche Toilettenanlage für die Freizeitnutzungen im Umfeld, Umweltstation mit Bildungs- und Demonstrationsfunktionen), deren Gestaltung als ästhetisch an￾spruchsvolle, in das Landschaftsschutzgebiet integrierte und innovative Solararchitektur erfolgt. Wegen der örtlichen Nähe zur Technischen Hochschule Nürnberg Georg-Simon Ohm werden auch Experimentierstatio￾nen im Bereich der erneuerbaren Energien an dem Standort realisiert. 2) Neuaufnahme 3) Kostenannahme 4) Zuweisungen vom Freistaat Bayern und Wasserwirtschaftsamt 333 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen Geschäftsbereich Referat IV: 00008 Dokumentationszentrum: Abschließender Ausbau 1) Die Säulenhalle soll in eine Veranstaltungs- und Ausstellungshalle für Besucher umgestaltet werden. Hierzu sind verschiedene bauliche Maßnahmen erforderlich: Einbau der notwendigen technischen Infrastruktur, Be￾leuchtungs- und Beschallungsanlagen, einer Heizungsanlage sowie einer Alarmanlage. Die Mittel dienen aber auch für den Ausbau von Büro- und Lagerräumen. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund höherer Bauverwaltungskosten 3) Kostenannahme 4) Spenden 00010 Kulturwerkstatt Auf AEG-Fürther Straße In den Gesamtkosten sind 52 T€ KEM-Mittel enthalten. 1) Im Nürnberger Westen wird auf dem ehemaligen Gelände der Fa. AEG eine Kulturwerkstatt unter Einbezie￾hung mehrerer Nutzer errichtet. Neben der Nutzung als Kulturladen wird das Gebäude nach Fertigstellung der Baumaßnahme als Zentrale der Musikschule Nürnberg genutzt. Außerdem soll der KinderKunstRaum, die Akademie für Schultheater und Theaterpädagogik sowie das Centro Espanol in den Räumen unterge￾bracht werden. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund zusätzlicher Maßnahmen und Baupreisindexsteigerung 3) Kostenanschlag 4) Städtebauförderungsmittel aus dem Programm „Stadtumbau West - Strukturprogramm“ 334 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00011 Kulturwerkstatt Auf AEG-Fürther Straße: Grunderwerb Die Maßnahme ist voll finanziert. 00012 Gemeinschaftshaus Langwasser: Generalsanierung, 2. BA 53 T€ wurden in den 1. BA verschoben. Es wird ein MwSt.-Mischsatz von 5,649 % angenommen. 1) Der zweite Bauabschnitt der Generalsanierung des Gemeinschaftshauses Langwasser beinhaltet verschie￾dene Maßnahmen im Gebäudeinneren, darunter die Erneuerung der technischen Anlagen, der Einbau eines Aufzugs für die behindertengerechte Erschließung der Bibliothek, die Instandsetzung der Toilettenräume, die brandschutztechnische Ertüchtigung und eine teilweise Erneuerung des Mobiliars bei unveränderter Nutzung des Gebäudes. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund Baukostenindexsteigerung und höheren Bauverwaltungskosten 3) Kostenberechnung 4) Spenden 00014 Sebastianspital: Umbau-, Interims- und Abbrucharbeiten an verschiedenen Häusern für die HfM In den Gesamtkosten sind 5.960 T€ für HfM-spezifische Umbaumaßnahmen enthalten; 103 T€ 2015 für Inte￾rimsmaßnahmen 1) Nach gründlichen Untersuchungen des Hochbauamtes hat die Stadt Nürnberg den endgültigen Standort der Hochschule für Musik auf das Areal Veilhofstr. 34, Haus 1, festgelegt. Im Hinblick auf die Verstaatlichung der Hochschule ist die Stadt Nürnberg verpflichtet, die räumlichen Voraussetzungen für den Hochschulbetrieb zu schaffen. Seitens des Hochbauamts wurde deshalb eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Deren Er￾gebnis ist die Grundlage für die Veranschlagung der Kosten im MIP. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund höherer Bauverwaltungskosten sowie für einmalige Anschaffungskos￾ten eines Kücheninterims für NüSt. 3) Kostenanschlag 4) Zuweisungen vom Land und Spenden 335 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00148 Zeppelinfeld/-tribüne, Vorbereitung der Generalinstandsetzung (Musterflächen) 1) Zur Vorbereitung der Generalinstandsetzung ist die Ausführung von Musterflächen an der Tribüne (geplant ist das östliche Ende) und an einem der Türme des Zeppelinfeldes notwendig. Hierbei können notwendige Erkenntnisse zu Untersuchungsmethoden, aber auch zur praktischen Umsetzung gewonnen werden. Da￾durch können die Kosten der Gesamtmaßnahme in größerer Tiefe geschätzt bzw. berechnet werden. Außer￾dem stehen durch diese vorbereitenden Maßnahmen instandgesetzte Musterflächen zur Diskussion mit den Denkmalschutzbehörden und potentiellen Zuschussgebern zur Verfügung. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss 3) Kostenberechnung 4) keine 00686 Z-Bau 2. BA 1) Der Saal im Z Bau wird im 2. Bauabschnitt für Großveranstaltungen mit bis zu 1.000 stehenden Personen, bei Reihenbestuhlung mit bis zu 540 Personen ausgebaut und bezüglich der baulichen, technischen und akustischen Ausstattung für einen mittelgroßen Konzertbetrieb im Bereich der elektronisch verstärkten Musik und für Veranstaltungen mit erhöhter Sprachverständlichkeit vorbereitet. In den Kellerräumen werden im 2. Bauabschnitt insgesamt acht Proberäume für regionale Musikgruppen realisiert. Analog zu den Kunst- und Kreativräumen im Bauteil A stehen diese Räume ausschließlich als fest vermietete Übungsflächen für Bands und Einzelmusiker zur Verfügung. 2) Neuaufnahme 3) Kostenberechnung 4) Spenden 336 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00728 Informationseinheit Ehrenhalle 1) Als Ergebnis des Bürgerentscheids zum Thema Historischer Rathaussaal aus dem Jahr 2014 soll eine Infor￾mationseinheit in die Ehrenhalle integriert werden. Die Realisierung soll im Rahmen des im Kontext stehen￾den Schwerpunkts Karl IV., zu dem das Germanische Nationalmuseum von Herbst 2016 bis Frühjahr 2017 die Landesausstellung präsentiert, erfolgen. 2) Neuaufnahme 3) Kostenschätzung 4) keine 337 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen Geschäftsbereich Referat V: 00080 Bertha-von-Suttner-Straße: Neubau Kinder- und Jugendhaus (KJH) 1) Errichtung eines Kinder- und Jugendhauses auf dem Grundstück der Carl-von-Ossietzky Schule. Gebäude fertiggestellt; Fertigstellung der Außenanlagen. Übergabe an J am 16.07.2015. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund höherer Bauverwaltungskosten; Baupreisindex; Einbruchmeldeanlage (Nachträglicher Nutzerwunsch); Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenberechnung (wird derzeit angepasst) 4) Förderung nach dem Soziale-Stadt-Programm Bund-Länder-Gemeinschaftsinitiative „Soziale Stadt“: St. Leonhard/Schweinau. 00084 Hopfengartenweg 25: Generalsanierung und Erweiterung Kindertageseinrichtung (3 + 3) - Gesamtkosten inklusive offenem Elternbereich, Interimsmaßnahme (s. konsumtiver Ansatz), Außenanlagen und Ausstattung. - 1) Generalsanierung der Einrichtung mit bisher einem Kindergarten (3 Gruppen) und einem Kinderhort (2 Grup￾pen). Der Raumbedarf für die Erweiterung um einen Kinderhort (1 Gruppe) ist durch die Überbauung der Ter￾rasse und durch die vormals durch den Schulkindergarten genutzten Räume möglich. Die 31 Jahre alte Ein￾richtung bedarf dringend der Sanierung. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund höherer Bauverwaltungskosten; Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenberechnung 4) Zuwendungen nach FAG 338 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00102 Rothenburger Straße: Generalsanierung Familienzentrum/Kindertageseinrichtung Kindergarten (1 Grup￾pe), Kinderhort (3 Gruppen) und Kinderkrippe (2 Gruppen) 1) Derzeit befinden sich dort neben dem Kinderhort (2) zwei Regionalstandorte des ASD. Im JHA vom 27.09.2007 wurde unter TOP 1 auch die integrierte Familienarbeit in Kitas beschlossen. Das Gebäude Rot￾henburger Str. 45 stellt hierbei einen wichtigen Standort dar. Zukünftig sollen deshalb an diesem Standort - ein Kindergarten (1), - ein Kinderhort (3), - eine Kinderkrippe (2), - Räume für familienintegrierte Angebote, - Räume für die Mittagsbetreuung und Unterricht für die Knauerschule entstehen. Die Räumlichkeiten für die beiden ASD-Standorte im III. und IV.OG bleiben bestehen. 2) Reduzierung der Gesamtkosten; wegen Minderkosten bei der Umstellung der Planungskostenrichtlinie; Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. Maßnahmenverzögerung wegen Schwierigkeiten bei der Interimsunterbringung. Erhöhung der Zuwendungen - für den schulischen Bereich und für die Kindergrippe werden zusätzlich Zu￾wendungen der Richtlinienänderung des Förderprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ erwartet. 3) Kostenberechnung 4) Zuwendungen nach FAG und KBF 00180 Zuschuss Bau Zentralküche NüSt 1) Zuschuss der Stadt Nürnberg zu den Gesamtinvestitionskosten als Zusage im Zusammenhang mit der Räu￾mung des Hauses Veilhofstr. 34 für die Komplettnutzung durch die HfM (E2510001400U). 2) keine 3) Kostenschätzung 4) keine 339 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00280 Kinderhort Johannes-Brahms-Straße (Container) - Vorbehaltlich Kostenprüfung BIC. - 1) Es ist die Umsetzung des Containers vom Thoner Espan in die Johannes-Brahms-Str. 1 vorgesehen. Die Maßnahme wurde aus dem Hortnotprogramm genommen. 2) Verschiebung der Maßnahme in das Jahr 2017. 3) Kostenschätzung 4) keine 00282 Zugspitzstr., Container Zentralhort (3) (Kinderhortnotprogramm) Einzelmaßnahme Hortnotprogramm siehe auch Pauschale P79. 1) Auf dem Grundstück Zugspitzstraße 119, Flur-Nrn. 180/626 (Gemarkung Langwasser) soll ein großes Hort￾provisorium als Zentralhort für 3 Gruppen errichtet werden. Die Fertigstellung ist bis September 2015 vorge￾sehen. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal durchgeführt. 2) Erhöhung der Gesamtkosten; Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenschätzung 4) Zuwendungen nach FAG 340 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00546 Pastoriussiedlung: Neubau Kinder- und Jugendhaus - Vorbehaltlich Kostenprüfung BIC. – 1) Errichtung eines Kinder- und Jugendhauses. Auf dem ehemaligen US-Gelände entstand ein neues Baugebiet. Das Kinder- und Jugendhaus ist auf Grund Bedarfsanalyse dringend erforderlich, das für den Bau notwendige Grundstück gehört der Stadt Nürnberg. Das Haus soll mit einem zusätzlichen, multifunktionalen Raum ausgestattet werden, der sowohl dem Kinder￾und Jugendhaus als auch den örtlichen Vereinen, Gruppen und Parteigliederungen für Treffen und Veran￾staltungen mit bis zu 50 Personen dienen soll. Vor Baubeginn erfolgte eine Altlastensanierung auf dem Grundstück. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal durchgeführt. 2) Erhöhung der Gesamtkosten (inkl. Altlastensanierung); Anpassung an voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenschätzung 4) keine 00554 Neue Hegelstraße: Abriss und Neubau Kinderhort (6 + 4) - Deckungsfähig mit Maßnahme 00555: Friedrich-Hegel-Schule: Erweiterung. – - Vorbehaltlich Kostenprüfung BIC. - 1) Am Standort der Friedrich-Hegel-Schule besteht ein Hort von bis zu 130 Plätzen. Der Raumbedarf wird der￾zeit neben den Räumlichkeiten im alten Hort (2 Gruppen) über eine Containerlösung auf dem Sportplatzge￾lände sowie über Anmietungen in Räumen von Kirchengemeinden gedeckt. Diese Übergangslösung soll durch einen Neubau ersetzt werden, der den kompletten Raumbedarf abdecken soll. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal durchgeführt. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenannahme 4) Zuwendungen nach FAG 341 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00559 Thoner Espan 12: Container Hort 1) Bis zur Fertigstellung der Neubauten muss ein Container zur Verfügung gestellt werden. Mittel für den Schul￾container sind bei E2110055810U veranschlagt. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal durchgeführt. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenberechnung 4) Zuwendungen nach FAG 00566 Forsthofstr. 41: Abbruch und Neubau Kinderhort (5) - Vorbehaltlich Kostenprüfung BIC. - 1) Der Bedarf für den Neubau einer Kindertageseinrichtung wurde festgestellt. In der vorhandenen Einrichtung befinden sich ein Kindergarten (1) sowie ein Kinderhort (1). Bei der Neuplanung und unter Ausnutzung der möglichen, überbaubaren Fläche können pro Geschoss ca. 500 m² überbaut werden. Somit kann mit einem Gebäude EG + 2 die Umsetzung des notwendigen Raum￾programmes knapp erfüllt werden. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Bausubstanz, die bereits Mängel aufweist, und deren Tragfähigkeit, die nicht eingehend untersucht werden konnte, bringt die Möglichkeit durch Abbruch und Neubau das Raumprogramm auf zwei Ebenen zu begrenzen. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal durchgeführt. 2) Anpassung an voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenannahme 4) Zuwendungen nach FAG 342 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00586 Van-Gogh-Str.: Neubau, Kindertageseinrichtung (2 + 2 + 3) 1) Ref. V erteilte H am 27.10.2011 den Planungsauftrag für den Neubau einer Kindertagesstätte mit einer 2- gruppigen Kinderkrippe, einem 2-gruppigen Kindergarten und einen 1-gruppigen Kinderhort. Im Frühjahr 2013 wurden die Einwohnerzahlen des Statistischen Amtes überarbeitet. Auf Grund dieser Daten erteilte Ref. V am 10.05.2013 einen neuen Planungsauftrag, der zusätzlich 2 Kinderhort-Gruppen und die Op￾tion einer Erweiterung um weitere 3 Hortgruppen enthält. 2) Erhöhung der Gesamtkosten wegen Mehrkosten bei der Einführung der Planungskostenrichtlinie; Anpassung an voraussichtlichen Mittelabfluss. Erhöhung der Zuwendungen - für die Kindergrippe werden zusätzlich Zuwendungen der Richtlinienänderung des Förderprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ erwartet. 3) Kostenberechnung 4) Zuwendungen nach FAG und KBF 00638 Welserstraße - Container Einzelmaßnahme Hortnotprogramm siehe auch Pauschale P79. 1) An der Welser Straße wird ein 4-gruppiger Kinderhort aus dem Hortnotprogramm erstellt. Die Maßnahme soll zum Schuljahresbeginn 2015/2016 fertiggestellt sein. 2) Erhöhung der Gesamtkosten; Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenberechnung 4) Zuwendungen nach FAG 343 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00641 Zentralhort Süd - Container Einzelmaßnahme Hortnotprogramm siehe auch Pauschale P79. 1) Errichtung des Zentralhortes Süd am Fürreuthweg 95 (in Containerbauweise) im Rahmen des Hortnotpro￾gramms. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenberechnung 4) Zuwendungen nach FAG 00711 Zusatzprojekt Hort Neunhof (4 Gruppen) - Systembauweise - Gegenseitig deckungsfähig mit Maßnahmen-Nrn. 712 und 713 (Zusatzprojekte Horte Altenfurt und Kettelersiedlung). – - Vorbehaltlich Kostenprüfung BIC. - 1) Der dringende Bedarf für den Neubau eines Kinderhortes wurde festgestellt. Langfristig besteht Bedarf an 4 Hortgruppen. Als Standort wird seitens H die Fläche auf dem Schulgelände angrenzend an den Pavillon geprüft. Man hat sich darauf verständigt, in Systembauweise (Endausbau) einen 4-gruppigen Hort zum Schuljahres￾beginn 2017/2018 zu errichten. 2) Neuaufnahme 3) Kostenannahme 4) Zuwendungen nach FAG 344 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00712 Zusatzprojekt Hort Altenfurt (4 Gruppen) - Systembauweise - Gegenseitig deckungsfähig mit Maßnahmen-Nrn. 711 und 713 (Zusatzprojekte Horte Neunhof und Kettelersiedlung). - - Vorbehaltlich Kostenprüfung BIC. - 1) Der dringende Bedarf für den Neubau eines Kinderhortes wurde festgestellt. Der Neubau kann auf dem städtischen Grundstück am Schulgrundstück errichtet werden (Kinderhort Fisch￾bacher Hauptstr. 118). 2) Neuaufnahme 3) Kostenannahme 4) Zuwendungen nach FAG 00713 Zusatzprojekt Hort Kettelersiedlung (3 + AUR) - Systembauweise - Gegenseitig deckungsfähig mit Maßnahmen-Nrn. 711 und 712 (Zusatzprojekte Horte Neunhof und Altenfurt). - - Vorbehaltlich Kostenprüfung BIC. - 1) Der dringende Bedarf für den Neubau eines Kinderhortes wurde festgestellt. Der Neubau kann auf dem städtischen Grundstück am Schulgrundstück erfolgen (Kinderhort Leerstetter Str. 5). Die allgemeinen Unterrichtsräume sind in der Maßnahme mit ca. 2,5 Mio. EUR enthalten. 2) Neuaufnahme 3) Kostenannahme 4) Zuwendungen nach FAG 345 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen Geschäftsbereich Referat VI: 00017 Bund-Länder-Gemeinschaftsinitiative „Soziale Stadt“: St. Leonhard/Schweinau Die Gesamtkosten enthalten die Umbaukosten des Pförtnerhauses Philipp-Körber-Weg 1; in den Gesamtkosten sind 14 T€ KEM-Mittel enthalten. 1) Die Bund-Länder-Gemeinschaftsinitiative „Soziale Stadt“ hat u. a. zum Ziel, der sozialräumlichen Polarisie￾rung in den Städten Einhalt zu gebieten. Es handelt sich hierbei um Stadtteile, die wegen ihrer Sozialstruktur, des Arbeitsplatzangebotes und Ausbildungsniveaus der Bewohnerinnen und Bewohner, der Qualität des bau￾lichen Bestandes, der Ausstattung mit sozialer und kultureller Infrastruktur sowie des Zustandes des städte￾baulichen Umfeldes erhebliche Defizite aufweisen. Für den Einsatz der Fördermittel gelten die Städtebauförderungsrichtlinien. Wesentliche Voraussetzung für die Förderung ist u. a. die Aufstellung eines gebietsbezogenen integrierten stadtentwicklungspolitischen Handlungskonzeptes. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss 3) Kostenannahme 4) Städtebaufördermittel, Programm „Soziale Stadt“ 346 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00018 Bund-Länder Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren; Nördliche Altstadt“, Altstadt ans Wasser Im konsumtiven Ansatz sind Mittel für das Einzelhandelsgutachten enthalten. Die Ansätze für die Umgestaltung Hauptmarkt (Maßnahmennummer 00040) und Obstmarkt (Maßnahmennummer 00654) wurden ausgegliedert. Mehreinzahlungen berechtigen zu Mehrauszahlungen. 1) Das Bund-Länder-Innenstadtprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zielt auf die Stärkung von zentra￾len Versorgungsbereichen ab. Es werden Maßnahmen gefördert, die zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben beitragen. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Aufwertung des öffentlichen Raumes insbesondere Umgestaltung Haupt- /Obstmarkt, Altstadt ans Wasser - Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden - Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken und mindergenutzten Gebäuden - Citymanagement und Beteiligung von Nutzungsberechtigten und von deren Beauftragen im Sinne § 128 BauGB sowie von Immobilien- und Standortgemeinschaften 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; Anpassung der zu erwartenden Einzahlungen; Reduzie￾rung des Gesamtansatzes wegen Zuschussausfällen. 3) Kostenannahme 4) Städtebaufördermittel, Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" 00020 Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ – generelle Sanierungs￾maßnahmen Aus den Mitteln "Stadtumbau West" werden verschiedene Maßnahmen finanziert; z.B. Heinickeplatz mit Umfeld, Kosten des Quartiersbüros und der Umbau des Stadtteilparks Eberhardshof (Quellepark). 1) Vor dem Hintergrund des wirtschaftlichen Strukturwandels und insbesondere der Quelle-Insolvenz beschloss der Stadtrat am 03.02.2010 als Voraussetzung für die Festsetzung eines Sanierungsgebietes für das Gebiet Weststadt, die Durchführung vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 BauGB. Anders als bei den zeitlich begrenzt erhöht bezuschussten strukturwirksamen Maßnahmen muss sich die Stadt Nürnberg im Förderprogramm „Stadtumbau-West“ bei weiteren Sanierungsmaßnahmen gemäß den vorbereitenden Untersuchungen mit Kofinanzierungsmitteln in Höhe von 40 % beteiligen. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; Anpassung der zu erwartenden Einzahlungen 3) Kostenannahme 4) Mittel aus dem Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ 347 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00021 Stadterneuerungsgebiet Kraftshof 1) Das Bayerische Städtebauförderungsprogramm ist wegen seiner einfacheren Konditionen als ergänzendes landeseigenes Programm vor allem für den ländlichen Raum konzipiert. Es umfasst ausschließlich Landesfi￾nanzhilfen. Kraftshof zählt zu den kleinen, dörflich strukturierten Ortsteilen der Stadt Nürnberg im Knoblauchsland. Um die Aufenthaltsqualität der Ortsmitte zu erhöhen, sind unter anderem die Pflanzung von Bäumen sowie die Schaffung von Sitzmöglichkeiten geplant. Außerdem werden die Straßen und Plätze im Bereich des Ensembles mit in die Planung einbezogen. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; Anpassung der zu erwartenden Einzahlungen; Reduzie￾rung des Gesamtansatzes wegen Zuschussausfällen. 3) Kostenannahme 4) Mittel aus dem „Bayerischen Städtebauförderungsprogramm“ 00105 Brandschutztechnische Nachrüstung von U-Bahn-Betriebsanlagen - Für neu beantragte Maßnahmen nur noch Einzahlungen von nominell 65/35 % (statt 85/15 %), entsprechen tat- sächlichen 57/43 % (statt 77/23 %). - Die Fortschreibung erfolgt vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung durch den Bau- und Vergabe ausschuss. - - Zusätzlich eingehende Zuschüsse erhöhen die Auszahlungsansätze. - 1) Die von der Technischen Aufsichtsbehörde erlassenen Auflagen aus brandschutztechnischer Sicht hinsicht￾lich des U-Bahnnetzes in Nürnberg müssen weiter abgearbeitet werden. 2) keine 3) Kostenannahme/detaillierte Kostenberechnung 4) Zuweisungen von Bund und Land. Ein neuer Zuschussantrag wird gestellt, es kann nur noch mit nominell 35% Zuwendungen gerechnet werden, zusätzlich eingehende Zuschüsse erhöhen die Auszahlungsansätze. 348 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00106 Ertüchtigung der U-Bahn mit BOS-Digitalfunk - Von den Gesamtkosten trägt Nürnberg 88 % und Fürth 12 %; der Anteil der Stadt Fürth wird konsumtiv veran- schlagt und im Vollzug eingezogen. - 1) Im Zuge der geplanten Einführung des Digitalfunks ist auch die Ertüchtigung der U-Bahn Nürnberg/Fürth mit BOS – Digitalfunk erforderlich. Damit soll die Kommunikation bei Einsätzen im Bereich des U-Bahn-Netzes durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Polizei, Rettungsdienste und Feuerwehr) si￾chergestellt werden. 2) Anpassung an voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenschätzung 4) Über Förderung durch den Freistaat Bayern ist noch nicht endgültig entschieden. Die für 2018 eingeplanten Einzahlungen sind Kostenerstattungen der infra Fürth für die auf das Stadtgebiet Fürth entfallenden Maß￾nahmenteile. 00107, 00108, 00687 U-Bahn 3 Südwest, Rothenburger Straße - Gebersdorf - BA 2.2 wird künftig unter neuer MIP-Nr. 687 veranschlagt.- - Bei Einsatz von Stellplatzgeldern Verringerung der städtischen Mittel. - - Bauabschnitt 2.1 bis Großreuth b. Schw. 2014 - 2019. - Ab 2011 enthalten die städtischen Mittel an SÖR zu zahlende, aktivierbare Sondernutzungsgebühren. - 1) Im ersten Bauabschnitt der U3 Südwest wurden die Bahnhöfe Sündersbühl und Gustav-Adolf-Straße erstellt und in Betrieb genommen. Der Betrieb soll mit einem automatischen System (AGT) erfolgen, siehe hierzu MIP-Nr. 111. BA 2.1: Der U3-Ast soll mit dem Bahnhof Großreuth bei Schweinau verlängert werden. Er ist im Bau und soll 2019 fertiggestellt werden. BA. 2.2: Der U3-Ast soll mit den Bahnhöfen Kleinreuth bei Schweinau, und Gebersdorf verlängert werden. Für den Bauabschnitt 2.2 (Kleinreuth b. Schw. – Gebersdorf) wurde 2014 das Planfeststellungsverfahren ein￾geleitet. Voraussichtlicher Baubeginn 2017. 2) Aufteilung des Ansatzes auf zwei MIP-Nummern, Anpassung der Jahresansätze an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenberechnung 4) Zuwendungen von Bund und Land 349 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00109, 00110 U-Bahn 3 Nordwest, Rathenauplatz - Nordwestring - Bei Einsatz von Stellplatzgeldern Verringerung der städtischen Mittel .- - Finanzierung nom. 80/20 % = 72/28 % - AGT siehe gesonderte Position. - - Seit 2011 enthalten die städtischen Mittel an SÖR zu zahlende, aktivierbare Sondernutzungsgebühren. - 1) Im ersten und zweiten Bauabschnitt der U3 Nordwest wurden die Bahnhöfe Maxfeld (2008) sowie Kaulbach￾platz und Friedrich-Ebert-Platz (2011) in Betrieb genommen. Der Bauabschnitt 3 der U3 NW (Klinikum Nord – Nordwestring) ist in Bau und soll 2017 eröffnet werden. Der Betrieb soll mit einem automatischen System (AGT) erfolgen, siehe hierzu MIP-Nr. 111. 2) Anpassung des Gesamtansatzes und der Jahresansätze an den voraussichtlichen Mittelabfluss. Berücksich￾tigung der Kosten für die Platzgestaltung am Bahnhof Nordwestring in Absprache mit dem Stadtplanungsamt. 3) Kostenberechnung 4) Zuwendungen von Bund und Land 00111 U-Bahnlinien U2 und U3: Automatisches Betriebssystem - Ursprüngliche Finanzierung nominell 80/20 % = 72/28 % real. - 1) In der Nürnberger U-Bahn wurde zunächst im BA 1 der U3 und im Innenbereich der U2 ein automatisches Betriebssystem (AGT) realisiert, wobei auf der U2 zunächst weltweit erstmalig ein Mischbetrieb stattfand. Die Inbetriebnahme erfolgte im Juni 2008. Anfang 2010 wurden die Außenäste der U2 auf automatischen U￾Bahnbetrieb umgestellt, so dass seitdem auf der U2 und der U3 die U-Bahn automatisch fährt. Auch auf den weiteren Neubauabschnitten der U3 (BA 2 und BA 3) wird das automatische U-Bahnbetriebs￾system realisiert. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss aufgrund aktueller Berechnung – Erhöhung der Gesamt￾kosten wegen Verzögerungen (u. a. Teilung der Baustufe 7), gestiegenen Bauverwaltungskosten sowie Nachträgen. 3) Kostenberechnung 4) Zuweisungen des Bundes und des Landes. 350 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00613 Bauzeitzinsen Erneuerungsmaßnahmen 1) Bauzeitzinsen werden für über den Jahresabschluss hinweg nicht aktivierte Anlagen im Bau berechnet. 2) Höherer Ansatz, da auch steigende Ansätze bei der Pauschale P 65. 3) Kostenannahme 4) keine 00620 U1-Bahnhof Muggenhof: Generalsanierung 1) Der U-Bahnhof Muggenhof erstreckt sich in Hochlage in Ost-West-Richtung über der Kreuzung Fürther-/ Adolf-Braun-/ Sigmundstraße. Er ist seit 1970 in Betrieb und muss nunmehr dringend generalsaniert werden. Die Außenfassade zeigt gravierende Schäden. Die aus Leichtbeton hergestellten Attikaplatten sind am Ende ihrer Lebensdauer angelangt und nicht mehr instandzusetzen. Im Sommer 2013 wurde ein Sicherheitsnetz an der Fassade gespannt, um ein Herunterfallen von Betonteilen zu verhindern. Durch die Erneuerung der Attikaplatten ist es unumgänglich die Fassadengläser auszubauen und durch eine neue Fassadenkonstruktion zu ersetzen und ggf. das Tragsystem zu ertüchtigen. Die Generalsanierung umfasst somit die Erneuerung der Attikaplatten in Verbindung mit einer neuen Glas￾fassade über das gesamt Bahnhofsbauwerk inkl. Treppenaufgänge, die Beseitigung der festgestellten Schä￾den an der Betonkonstruktion und eine Revitalisierung des gesamten Bahnhofs, d.h. der Bahnhof inkl. der unterirdischen Zugänge soll freundlicher und heller werden sowie mit einem verbesserten Leitsystem (inkl. Blindenleitsystem) ausgestattet werden. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenschätzung 4) keine 351 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00630 E5110063000U Gibitzenhof/Steinbühl-West, generelle Sanierungsmaßnahme 1) In dem Gebiet Gibitzenhof/Steinbühl West besteht Handlungsbedarf in den Bereichen energetische Sanie￾rung, Vermehrung und Aufwertung der Grün- und Freiflächen – auch im Zusammenhang mit und zur Vorbe￾reitung des geplanten Ausbaus des Frankenschnellweges –, Ausbau der Infrastruktur in Hinblick auf Verkehr, Bildung, Chancengleichheit und Integration. Das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ hat zum Ziel, Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf nach Maßgabe der Städtebauförderungsrichtlinien zu unterstützen. Dabei wird ein integrierter Ansatz verfolgt, der ein dementsprechend umfassendes Gesamtkonzept erfordert. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss 3) Kostenannahme 4) Städtebaufördermittel, Programm „Soziale Stadt“ 00687 U-Bahn 3 Südwest, Großreuth bei Schweinau – Gebersdorf Siehe hierzu unter 00107. 00715 Ausweitung Stadtumbau West: Weststadt Gegenseitig deckungsfähig mit Maßnahme-Nr. 716 (Soziale Stadt: Altstadt Süd). 1) Das Stadterneuerungsgebiet Weststadt wurde um die Bereiche zwischen Sielstraße/Paumgartnerstraße und Plärrer erweitert. Die Finanzmittel der bestehenden MIP-Ansätze "Stadtumbau West - Strukturprogramm" und "Stadtumbau West " sind abschließend festen Projekten zugeordnet (z.B. Kulturwerkstatt, Kinder- und Jugendhaus mit Aktivspielplatz, Heinickeplatz, Leiblsteg, Quelle-Park). Im erweiterten Gebiet zeichnen sich zusätzliche Handlungsbedarfe ab (z.B. Grün- und Freifläche „Maxgrün“, Neugestaltung Plärrer, Umsetzung von INSEK-Konzeptbausteinen wie der „Stadtidee Fürther Straße“). Der zusätzliche MIP-Ansatz dient der Be￾reitstellung des für eine Bezuschussung geeigneter Projekte erforderlichen städtischen Eigenanteils. 2) Neuaufnahme 3) Kostenannahme 4) Städtebaufördermittel, Programm „Stadtumbau West“ 352 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00716 Soziale Stadt: Altstadt Süd Gegenseitig deckungsfähig mit Maßnahme-Nr. 715 (Ausweitung Stadtumbau West: Weststadt). 1) Die gesamte Altstadt ist ein Gebiet mit einer hohen Erwartungshaltung. Gefördert wird das Gebiet Altstadt￾Süd aus dem Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“. Das Programm hat zum Ziel, Stadtteile mit besonde￾rem Entwicklungsbedarf nach Maßgabe der Städtebauförderungsrichtlinien zu unterstützen. So werden bei baulichen Maßnahmen, wie beispielsweise der geplanten Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes einschließ￾lich eines Übergangs zu den gegenüberliegenden Straßenbahnhaltestellen oder der Aufwertung des Stadt￾grabens, verstärkt gestalterische wie auch klimatische Aspekte berücksichtigt. Neben diesen Projekten gibt es ca. 17 weitere Maßnahmen, die im Gebiet Altstadt-Süd umgesetzt werden sollen. 2) Neuaufnahme 3) Kostenannahme 4) Städtebaufördermittel, Programm „Soziale Stadt“ 353 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen Geschäftsbereich Referat VII: 00016 Kongresshalle: Optimierung der Lagernutzung 1) Die Lagernutzung der Kongresshalle soll umfassend optimiert und verbessert werden. Durch den Rückzug des Staatstheaters als potentieller Mieter ist der Einbau eines Hydraulikaufzugs nicht mehr erforderlich. Die restlichen veranschlagten und im MIP eingestellten Mittel sind dadurch jedoch nicht entbehrlich. Die erforder￾lichen Sanierungsmaßnahmen für eine weitere Nutzung, auch im Hinblick auf den Brandschutz, werden der￾zeit geprüft. 2) Erhöhung der Kosten aufgrund höherer Bauverwaltungskosten 3) Kostenannahme 4) keine 00161 Veräußerung von Grundvermögen 1) Im MIP wird der Planansatz von Veräußerungserlösen aus Grundstücksverkäufen abgebildet. Gebucht werden die Verkaufserlöse allerdings auf die Kostenstelle, der das Grundstück anlagenbuchhalte￾risch zugeordnet ist; das heißt das Rechnungsergebnis entspricht der Summe der Buchungen des Sachkon￾tos 55110000, abgebildet bei den jeweiligen Produkten im K5-Budget. 2) keine 3) nicht relevant 4) Erlöse aus dem Verkauf von Grundvermögen 354 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00624 Flächendeckende Breitbandversorgung 1) Im Rahmen der Breitbandrichtlinie (BbR) wird der flächendeckende Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen mit Geschwindigkeiten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream in Höhe der wirtschaftlichen Deckungslücke privater Netzbetreiber bezuschusst. Die Laufzeit des Förderpro￾gramms wird voraussichtlich auf Ende 2018 befristet. In diesem Zeitfenster sind die Umsetzung und Finan￾zierung der Maßnahmen zu realisieren. 2) Erhöhung der Kosten sowie Zuwendungen aufgrund weiterer Maßnahmen 3) Kostenannahme 4) Zuwendungen nach dem Programm „Breitbandrichtlinie des Freistaats Bayern (BbR)“ 00625 Neubau Verwaltungsgebäude Marktamt und Landwirtschaftsbehörde Es wird ein MwSt.-Mischsatz von 3,93 % angenommen. 1) Der Zustand des 1959 errichteten Verwaltungsgebäudes des Marktamts und Landwirtschaftsbehörde ist als marode zu bezeichnen. Für die weitere Nutzung als Büro ist das Verwaltungsgebäude nicht mehr geeignet, eine Sanierung im laufenden Betrieb ist nicht möglich. Zudem wäre die Auslagerung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Bauphase nicht praktikabel. Eine Sanierung zum Zweck einer weiteren Büronutzung wäre darüber hinaus teurer als eine Neuerrichtung. Es ist deshalb der Neubau eines Verwaltungsgebäudes auf dem Gelände des Großmarktes erforderlich. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund detaillierterer Planungen 3) Kostenberechnung 4) keine 355 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen Geschäfts- und referatsübergreifende Maßnahmen: 00116 Tilgung ausgereiche Darlehen 1) Die Stadt Nürnberg reicht städtische Darlehen an Wohnungsbaugesellschaften und an Privatpersonen aus, wie beispielsweise städtische Wohnungsbaudarlehen (öffentliches Baudarlehen) sowie in der Vergangenheit Arbeitgeberdarlehen bzw. Wohnungsfürsorgemittel an städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Bau (Neubau, Ausbau und Erweiterung bzw. Erwerb von eigengenutzten Eigenheimen/einer eigengenutzten Eigentumswohnung), Darlehen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse (für Modernisierungs- und Instand￾setzungsmaßnahmen der Anwesen) und Darlehen aus Sonderprogrammen. Die Tilgungsleistungen der Darlehensnehmer und Darlehensnehmerinnen stellen Einzahlungen dar. 2) Fortschreibung der zu erwartenden Einzahlungen 3) nicht relevant 4) Tilgungsleistungen der Darlehensnehmer/Darlehensnehmerinnen 00119 Versorgungsrücklage 1) Um dem starken Anstieg der Versorgungslasten im gesamten öffentlichen Dienst entgegenzuwirken und die Finanzierung der Versorgungsausgaben in der Zukunft zu sichern, wurde gesetzlich festgelegt, dass Versor￾gungsrücklagen in Höhe von durchschnittlich 0,2 % der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen von 1999 bis 2017 gebildet werden müssen. Die Stadt Nürnberg bildet nach Art. 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern (BayVersRücklG) eine eigene zweckgebundene Sonderrücklage für die Versorgungsaufwendungen der städtischen Beamten. 2) Fortschreibung 3) nicht relevant 4) Erstattungen der Eigenbetriebe, des Klinikums sowie des Staatstheaters für abgeordnete oder zugewiesene Beamte. 356 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 00123 bis 00146, 00149, 00534 und 00699 Diverse nichtrechtsfähige Stiftungen Allgemeine Begründung für alle nichtrechtsfähigen Stiftungen: 1) Die nichtrechtsfähigen Stiftungen werden als Treuhandvermögen der Stadt Nürnberg verwaltet. Hierzu wird unter anderem, im Rahmen der Verwaltung des Grundstockvermögens, das Vermögen wirt- schaftlich und nachhaltig angelegt. Aus diesem Grund werden fällige Wertpapiere in neue Finanzanlagen reinvestiert. Daneben wird, um den Erhalt des Grundstockvermögens zu gewährleisten, eine Kapitaler￾haltungsrücklage gebildet, welche ebenfalls in Wertpapieren angelegt wird. 2) Fortschreibung 3) nicht relevant 4) Einzahlungen aus fälligen Wertpapiergeschäften 00147 Zuweisungen für Investitionen 1) Die Stadt Nürnberg erhält vom Freistaat Bayern eine Investitionspauschale nach Art. 12 FAG. Die Investiti￾onspauschale ist für die Finanzierung von kommunalen Investitions-, Instandsetzungs- und Modernisierungs￾maßnahmen bestimmt und errechnet sich anhand der Finanzmasse (Einwohnerzahl sowie Umlagekraft). 2) Erhöhung aufgrund geänderter Finanzmassen 3) nicht relevant 4) Einzahlungen nach Art. 12 FAG 357

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