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Anlagevermögen

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F.4.1 Anlagevermögen Wie der Grafik zu entnehmen ist, weist das städtische Anlagevermögen entsprechend der Investitionstätigkeit in den letzten Jahren einen deutlichen Trend nach oben auf. Besonders hervorzuheben ist die Neubewertung der städtischen Grundstücke im Jahr 2013, durch die die 4 Mrd. €-Grenze überschritten worden ist: Zwischen den Bilanzstichtagen 31.12.2012 und 31.12.2013 er￾höhte sich das Anlagevermögen um 17,0 % (Vorjahr: 2,3 %). Entsprechend der Investitionstätigkeit hat im Jahr 2014 das Anlagevermögen um 90,37 Mio. € zugenommen. Die tatsächliche Entwicklung des Anlagevermögens in den Jahren 2015 und 2016 wird stark von den bilanziel￾len Aktivierungen abhängen. Hier sind gegenüber den dargestellten Werten noch deutliche Verschiebungen zu erwarten, die unter anderem auf den Baufortschritt im Vergleich zu den angesetzten Mitteln zurückgeführt werden können. Investitionen in den Jahren 2016 - 2019 Die städtischen Investitionen werden im Mittelfristigen Investitionsplan (MIP) festgeschrieben und wirken sich mittelbar auf den Ergebnishaushalt aus. Sie belasten das Ergebnis in den Folgejahren durch Abschreibungen und durch die finanzierungsbedingten Zinsaufwendun￾gen. Ferner entstehen bei neuen Einrichtungen dauer￾haft zusätzliche Betriebskosten (Personal, Unterhalt etc.). Der Mittelfristige Investitionsplan wird mit seinem zuge￾hörigen Investitionsprogramm ausführlich im Band 1, Gliederungspunkt J behandelt. Auf die Ausführungen dort wird verwiesen. Im MIP-Zeitraum 2016 bis 2019 sollen insbesondere die folgenden Maßnahmen durchgeführt werden:  Hortnotmaßnahmen in Neunhof, Fischbach/Alten￾furt und Kettelersiedlung (insgesamt 13,5 Mio. €, davon städtische Mittel im MIP-Zeitraum: 9,6 Mio. €)  Hafenbrücken (38,3 Mio. € im MIP-Zeitraum) 2,89 2,99 3,08 3,18 3,24 3,40 3,50 3,58 4,19 4,28 2,00 2,50 3,00 3,50 4,00 4,50 Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 in Mrd. € Restbuchwerte Anlagevermögen zum 31.12. 26  Neubau einer Dependence für die Kfz-Zulassung (0,58 Mio. €)  Masterplan Freiraum (5,5 Mio. € im MIP-Zeitraum)  Neue Hegelstraße: Schulerweiterung und Hortneu￾bauten (zusätzlich insges. 11,6 Mio. €)  Umweltstation Wöhrder See (3,2 Mio. €, davon 1,25 Mio. € städt. Mittel)  Umsetzung des Kommunalinvestitionsprogramm (städt. Mittel i.H.v. 2 Mio. €)  Obstmarkt (zusätzlich ca. 0,7 Mio. €) Im Vergleich zu den MIP-Ansätzen im Haushaltsplan 2015 wurden insbesondere die folgenden größeren Maßnahmen in der Planung zeitlich nach hinten ver￾schoben:  Hauptmarkt: Verschiebung (Entlastung von rund 1,4 Mio. €)  Theaterparkhaus und Umgestaltung Rich.-Wagner￾Platz: Verschiebung (Entlastung insgesamt 1,8 Mio. €)  Frankenschnellweg: aufgrund der unklaren Rechts￾lage wurden die Mittel reduziert; die Entlastung liegt wegen der hohen Zuschusserwartung bei ca. 9,2 Mio. € (2016-2018; investive Mittel) Alle weiteren Maßnahmen wurden entsprechend fort￾geschrieben. In den beiden folgenden Grafiken werden zum einen die Investitionsschwerpunkte mit den Bruttoinvestitio￾nen und zum anderen mit dem städtischen Finanzie￾rungsanteil dargestellt. Investitionsschwerpunkte 2016 bis 2019: Bruttoinvestitionen (in Mio. €) Im Zeitraum 2016 bis 2019 wird mit Bruttoinvestitionen (MIP: investiv und konsumtiv) in Höhe von 857,95 Mio. € gerechnet. Dieser Betrag verteilt sich im Einzelnen auf die folgenden Investitionsschwerpunkte: Allgemeiner Hochbau; 26,73 Brücken; 59,58 Feuerwehr; 56,59 Grün- und Spielplätze; 14,10 Kinderbetreuung; 91,96 Schulen; 146,18 Sonstige; 141,48 Sport, Freizeit und Kultur; 39,69 Straßenbau, Radwege, Plätze; 110,96 Verwaltungsgebäude; 1,83 ÖPNV; 168,85 in Mio. € 27 Investitionsschwerpunkte 2016 bis 2019: Städtische Mittel (in Mio. €) Im Zeitraum 2016 bis 2019 werden für die Bruttoinvestitionen in Höhe von 565,11 Mio. € städtische Mittel (MIP: investiv und konsumtiv) zur Finanzierung eingeplant. Die städtischen Mittel verteilen sich im Einzelnen auf die folgenden Investitionsschwerpunkte: Allgemeiner Hochbau; 26,73 Brücken; 56,40 Feuerwehr; 46,14 Grün- und Spielplätze; 13,84 Kinderbetreuung; 64,35 Schulen; 107,12 Sonstige; 68,24 Sport, Freizeit und Kultur; 38,98 Straßenbau, Radwege, Plätze; 50,10 Verwaltungsgebäude; 1,83 ÖPNV; 91,38 in Mio. € 28 2017 2018 2019 2014 14.875 - - 2015 6.025 7.331 - 2016 174.094 95.372 66.279 Summe 189.838 100.192 67.875 Nachrichtlich: Im Mittelfristigen Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahmen. Neue Verpflichtungsermächtigungen laut Haushaltssatzung: 174.094.000 € 95.372.000 € 66.279.000 € 335.745.000 € 1) Durch einen Beschluss des Stadtrats zum Haushaltsvollzug 2016 wurde sichergestellt, dass die hier ausgewiesenen bzw. im Vollzug bewilligten Verpflichtungsermächtigungen, mit Ausnahme der U-Bahnansätze, der Ansätze für Schulen, Kindertagesstätten und den Ausbau des Frankenschnellwegs nur bis zur Hälfte freigegeben werden können. Die Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren, die nicht in Anspruch genommen wurden („freigegeben wurden“), werden erneut veranschlagt und bedürfen der Beschlussfassung durch den Stadtrat. Als Verpflichtungsermächtigung bezeichnet man eine im Haushaltsplan veranschlagte Ermächtigung, die es ermöglicht, Verpflichtungen für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen einzugehen, die erst in späteren Haushaltsjahren zu Auszahlungen führen. Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen Voraussichtlich fällige Auszahlungen in 1.000 € Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan des Jahres 1) 29

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