← Haushaltsplan 2016 – C_Haushaltssatzung
§ 6 Inkrafttreten
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
(4) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf
14.200.000 € festgesetzt.
(5) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ wird auf 1.500.000 €
festgesetzt.
(6) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 4.000.000 € festgesetzt.
(7) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf
14.620.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft.
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*) Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer wurden in der Satzung vom 26.
November 2012 für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A): 332 v.H.
b) für die übrigen Grundstücke (Grundsteuer B): 535 v.H.
2. Gewerbesteuer 447 v.H.
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