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017 Verbindlichkeiten und Schulden

Haushalt 2017 · Seiten 38–39 · Seiten 38–39 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

I. Verbindlichkeiten und Schulden Die vorstehende Grafik zeigt den Schuldenstand der Stadt Nürnberg • ohne Eigenbetriebe (nur Kernhaushalt), • mit den steuerfinanzierten Eigenbetrieben und • mit allen Eigenbetrieben zusammen. Innere Darlehen - hierbei handelt es sich um Darlehen, die von der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb SÖR ausgereicht worden sind - wurden in der Grafik konsoli￾diert. Die Schulden der städtischen Eigenbetriebe werden in die zwei grundlegenden Kategorien „steuerfinanziert“ und „Kostendecker“ unterteilt. Zu den steuerfinanzierten Eigenbetrieben zählen die Eigenbetriebe Service Öffentlicher Raum (SÖR), NürnbergBad (NüBad), Frankenstadion (FSN) und das NürnbergStift (NüSt). Bei NüBad, SÖR und FSN müs￾sen die Verlustausgleiche und somit auch Teile des Schuldendienstes aus dem Kernhaushalt bedient wer￾den. NüSt wird aufgrund möglicher Kreditaufnahmen für Investitionen in den nächsten Jahren jetzt ebenfalls dieser Kategorie zugeordnet. Aus diesen Gründen sind diese Schulden in der Bewertung gedanklich dem Kernhaushalt zuzuordnen. Anders gestaltet es sich bei der Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN) und bei der Abfallwirtschaft (ASN): Diese Eigenbetriebe sind externe Kostendecker, die ihre Aufwendungen und ihren Kapitaldienst aus ihren Einnahmen und Gebühren komplett selbst refi￾nanzieren müssen. Die Schulden der Stadt Nürnberg im Kernhaushalt betragen zum Jahresende 2015 1.30 Mrd. €. Darin enthalten sind die Verbindlichkeiten aus Krediten, also die klassischen Darlehen von Sparkassen und Banken, die Anleihe, Schuldscheindarlehen sowie die Verbind￾lichkeiten aus ÖPP/ÖÖP-Verträgen (sogenannte kre￾ditähnliche Rechtsgeschäfte). Die Stadt Nürnberg trägt hiermit explizit der wachsenden Bedeutung dieser Ver￾träge Rechnung, in dem diese - im Gegensatz zu ande￾ren Kommunen - in die Verschuldenszahlen mit einbe￾zogen werden. Zum Jahresende 2016 werden die Verbindlichkeiten der Stadt voraussichtlich gemäß den Haushaltsplanun￾gen auf 1.36 Mrd. € ansteigen. Zur Abarbeitung des anstehenden Investitionspro￾gramm wird sich dann die Verschuldung im Jahr 2017 weiter um 56,7 Mio. € auf 1,42 Mrd. € erhöhen. 1,38 1,38 1,40 1,42 1,47 1,63 1,66 1,66 1,69 1,79 1,85 1,81 1,78 1,80 1,77 1,80 1,86 0,89 0,89 0,94 0,97 1,01 1,02 1,05 1,09 1,14 1,26 1,35 1,33 1,32 1,37 1,37 1,43 1,49 0,86 0,86 0,91 0,93 0,95 0,94 0,97 1,01 1,06 1,18 1,27 1,27 1,26 1,30 1,30 1,36 1,42 0,80 1,00 1,20 1,40 1,60 1,80 2,00 Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Plan Plan 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 n Mrd. € Schuldenstand Stadt mit allen Eigenbetrieben Stadt mit steuerfinanzierten Eigenbetrieben Kernstadt (ohne Eigenbetriebe mit ÖPP) 38 Die äußere Verschuldung der Eigenbetriebe lag Ende 2015 bei 461,7 Mio. €, sinkt nach dem jetzigen Er￾kenntnisstand bis Ende 2016 auf 438,8 Mio. €. Ende 2017 werden 439,2 Mio. € erwartet. Während bei den Eigenbetrieben ASN; FSN und NüBad die geplante Verschuldung von 2016 auf 2017 insgesamt um rund 9,9 Mio. € zurückgehen wird, ist bei den Eigenbetrieben NüSt, SÖR und SUN ein Anstieg der Verschuldung um 10,2 Mio. € geplant. Der größte Anteil davon entfällt mit 6,8 Mio. € auf den Eigenbetrieb SUN. Als Fazit für den Haushalt 2017 lässt sich somit ein weiterer deutlicher Anstieg der Planverschuldung ins￾besondere im Kernhaushalt der Stadt Nürnberg fest￾stellen. Anhand der Zahlen wird deutlich, dass trotz insgesamt guter Konjunkturerwartungen die umfangrei￾che Investitionstätigkeit weiterhin ihren Niederschlag in einer deutlichen Neuverschuldung findet. Im Jahr 2017 werden sowohl die zu finanzierenden städtischen Mittel aus der Investitionstätigkeit, wie auch die Neuverschul￾dung weiter steigen. In den folgenden Übersichten werden der voraussichtli￾che Stand der Verbindlichkeiten aus Krediten und kre￾ditähnlichen Rechtsgeschäften sowie Verpflichtungen nach Art. 72 Abs. 2 GO entsprechend dem vom Bayeri￾schen Staatsministerium des Innern veröffentlichten Haushaltsmuster zu § 1 Abs. 3 Nr. 4 KommHV-Doppik dargestellt. 39

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