012 Ertragslage
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
E.2 Ertragslage
Zur Beurteilung der Ertragslage wird auf das ordentliche Ergebnis abgestellt. Dieses errechnet sich aus
den ordentlichen Erträgen:
• Steuererträge,
• Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen
und sonstige Transfererträge,
• Erträge aus Leistungsentgelten,
• Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen,
• Erträge aus der Auflösung Sonderposten,
sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen,
den ordentlichen Aufwendungen:
• Personal- und Versorgungsaufwendungen,
• Sachaufwendungen und Abschreibungen,
• Transferaufwendungen,
• Sonstige ordentliche Aufwendungen
und den Finanzerträgen und -aufwendungen
(= Finanzergebnis).
Die genannten Erträge und Aufwendungen fallen im
Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- beziehungsweise Verwaltungstätigkeit an. Sie sind planbar und meist
regelmäßig wiederkehrend. Außerordentliche Erträge
und Aufwendungen, die unregelmäßig anfallen
und/oder periodenfremd sind, bleiben außer Betracht.
Einer Analyse insbesondere der ordentlichen Erträge
und Aufwendungen kommt besondere Bedeutung zu,
da bei einer Gegenüberstellung beider Zahlen die Leistungsfähigkeit einer Kommune in Bezug auf die Deckungsfähigkeit ihrer Aufwendungen aus den Erträgen
beurteilt werden kann.
Für das Haushaltsjahr 2017 wird das folgende ordentliche Ergebnis geplant:
In der Haushaltsplanung 2017 weist das ordentliche
Ergebnis ein Defizit von 8,96 Mio. € aus und liegt damit
etwas niedriger als im Vorjahr. Das Rechnungsergebnis
2015 wurde mit 8,8 Mio. € im Plus ausgewiesen.
Im Vergleich zur Vorjahresplanung steigen die ordentlichen Erträge um 130,0 Mio. € oder 7,2 % an. Die ordentlichen Aufwendungen nehmen um 125,7 Mio. €
oder 7,0 % zu, so dass sich das Ergebnis der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf 5,3 Mio. € belaufen wird.
Das Finanzergebnis fällt in der Planung 2017 aufgrund
deutlich niedrigerer Finanzerträge um circa 6,5 Mio. €
niedriger aus als im Vorjahr.
In der nachfolgenden Grafik wird die Entwicklung der
ordentlichen Erträge und Aufwendungen seit dem Jahr
2005 dargestellt:
Plan Plan Ist
(in T€) 2017 2016 2015
Ordentliche Erträge -1.927.492 -1.797.477 -1.717.851
+ Ordentliche Aufwendungen 1.922.186 1.796.533 1.680.096
= Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit -5.306 -944 -37.755
+ Finanzergebnis 14.269 7.723 28.941
= ordentliches Ergebnis 8.963 6.779 -8.814
15
Über den Zeitraum 2005 bis 2017 hinweg liegen - mit
Ausnahme der Jahre 2010 und 2014 - die ordentlichen
Erträge über den ordentlichen Aufwendungen, mit der
Folge, dass sich jeweils ein positiver Aufwandsdeckungsgrad über 100 % errechnet.
Die Grafik zeigt im Jahr 2010 den Sondereffekt „Sondervermögen Klinikum“. Das Verhältnis zwischen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen ergibt dadurch
einen rechnerischen Aufwanddeckungsgrad von
93,8 %. Da in dieser Betrachtung jedoch nur die ordentlichen Erträge und Aufwendungen betrachtet werden,
bei der Auflösung des Sondervermögens jedoch ordentliche und außerordentliche Positionen betroffen waren,
ist an dieser Stelle ein direkter Vergleich mit den Werten der anderen Jahre nicht möglich.
Grundsätzlich erfreulich ist, dass sich der Trend mit
ordentlichen Erträgen über den ordentlichen Aufwendungen und somit einem positiven Aufwanddeckungsgrad jenseits der 100%-Marke auch in den Planwerten
des Jahres 2017 fortsetzt. Allerdings wird deutlich, dass
sich die beiden Kurven in den Jahren 2016 und 2017
sehr angenähert haben und der Aufwandsdeckungsgrad mit 100,1 % und 100,3 % nur noch äußerst knapp
über der 100%-Marke liegt. Um einen dauerhaften Wert
über 100 % zu gewährleisten, wird es notwendig, dass
Stadtrat und Verwaltung gemeinsam auch weiterhin
Disziplin bei den konsumtiven Ausgaben üben.
In den folgenden Ausführungen werden zur Beurteilung
der Ertragslage die Ertrags- und Aufwandsposten aus
dem ordentlichen Ergebnis einer näheren Betrachtung
unterzogen.
1.100.000
1.200.000
1.300.000
1.400.000
1.500.000
1.600.000
1.700.000
1.800.000
1.900.000
2.000.000
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Plan Plan
Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen
(in T€)
103,7 103,3 102,4 103,2 100,7 93,8 103,2 102,8 102,2 99,1 102,3 100,1 100,3
Aufwandsdeckungsgrad = ordentliche Erträge im Verhältnis zu den ordenlichen Aufwendungen (in %)
16
E.2.1 Steuererträge
Die Ansätze der Steuererträge basieren im Wesentlichen auf den Ergebnissen der Steuerschätzungen vom
November 2016. Ein Risiko bei allen Steuerertragsarten
ist und bleibt wie in den Vorjahren die konjunkturelle
Entwicklung in der Eurozone und Deutschland.
Die Steuererträge steigen in der Planung 2017 gegenüber der Vorjahresplanung um 5,8 % oder 50,0 Mio. €.
Die Gewerbesteuer ist mit geplanten 440,0 Mio. € oder
einem Anteil von 48,6 % an den Steuererträgen mit
Abstand die wichtigste Steuerertragsquelle. Der Ansatz
für 2017 wurde gegenüber dem Vorjahresplanwert um
20,3 Mio. € erhöht. Dieser Zielwert ist trotz der vorsichtigen Planung - gegenüber der Planung 2016 wurden
die Planwerte 2017 um 4,8 % angehoben, obwohl die
Steuerschätzung von einem Anstieg um 9,9 % ausgeht
- mit besonderen Risiken im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung verbunden.
Deutlich in den Planwerten zulegen kann abermals der
sogenannte „Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer“ mit erwarteten 284,0 Mio. €. Dieser steigt gegenüber dem Vorjahreswert (265,9 Mio. €) um 18,0 Mio. €
oder 6,8 %.
Auch der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer steigt in
2017 im Vergleich zum Vorjahr deutlich um rund
10,0 Mio. € (+ 18,3%) an. Er enthält neben der Steigerung durch die Steuerschätzung vor allem die Soforthilfe für Kommunen in Höhe von 2,5 Mrd. € für 2017, die
mit einem Anteil von 1,5 Mrd. € über einen höheren
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ausgeschüttet
wird.
Die Grundsteuer wurde aufgrund der höheren Bautätigkeit leicht angehoben. Hunde- und Zweitwohnungssteuer bewegen sich weitgehend auf der Höhe der
Vorjahresplanwerte.
Auf der folgenden Seite finden Sie eine grafische Darstellung der Entwicklung der Steuererträge seit 1999.
Die erste Tabelle zeigt die Entwicklung der absoluten
Werte in den einzelnen Steuerarten. Bei einer Indexierung der Werte mit dem Basisjahr 1999 zeigen sich
deutliche Unterschiede. Danach sind die Steuern insgesamt um circa 60 % gestiegen. Obgleich sie von der
absoluten Höhe für Nürnberg eher nachgeordnete
Bedeutung hat, ist die Umsatzsteuer, gemessen am
Index, am stärksten gestiegen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2017 2016 2015
Grundsteuer A -260 -260 -276
Grundsteuer B -114.000 -112.500 -113.253
Gewerbesteuer -440.000 -419.700 -390.027
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer -284.000 -265.948 -262.228
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -64.500 -54.512 -50.223
Umsatzsteuer Härteausgleich -1.180 -1.180 -1.180
Hundesteuer -1.600 -1.470 -1.618
Zweitwohnungssteuer -700 -660 -794
insgesamt -906.240 -856.230 -819.599
17
Steuererträge insgesamt
Gewerbesteuer
Gemeindeanteil an der
Einkommenssteuer
Grundsteuer A und B
Gemeindeanteil an der
Umsatzsteuer
0
100.000
200.000
300.000
400.000
500.000
600.000
700.000
800.000
900.000
1.000.000
Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Plan Plan
1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
in T€
Entwicklung der Steuererträge: Absolute Werte seit 1999
Steuererträge insgesamt
Gewerbesteuer
Gemeindeanteil an der
Einkommenssteuer
Grundsteuer A und B
Gemeindeanteil an der
Umsatzsteuer
50,0
100,0
150,0
200,0
250,0
300,0
Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Plan Plan
1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
in %
Entwicklung der Steuererträge: Indexierte Werte seit 1999
18
E.2.2 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen
und sonstige Transfererträge
Die Planungen der Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen liegen um 34,2 Mio. € oder 8,1 % über den
Vorjahresplanwerten. Die Schlüsselzuweisungen wurden entsprechend des Anstiegs der Schlüsselmasse
auf 192,1 Mio. € angehoben. Der Zuwachs bei den
„Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer)“ korrespondiert mit den Steigerungen bei den Transferaufwendungen für Kindertagesstätten freier Träger. Durch eine
Vielzahl neuer Einrichtungen bzw. einer Erhöhung der
zu Verfügung stehenden Platzzahlen in den Kindertageseinrichtungen freier Träger besteht ein höherer
Anspruch auf Zuweisungen vom Land. Die staatl. Förderung von Plätzen in allen Kindertageseinrichtungen
erfolgt kindbezogen an die jeweiligen Gemeinden.
Diese leiten die Mittel zzgl. des festgelegten Eigenanteils an die freien Träger weiter. Die Erhöhung der
Zuweisungen für den Schulbetrieb/Beförderung von 5,3
Mio. € sind vor allem auf die gestiegene Fallzahlenentwicklung der Schüler und Kinder in Kindertageseinrichtungen und den damit verbundenen erhöhten Lehrpersonalzuschüssen zurückzuführen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2017 2016 2015
Zuweisungen und Zuschüsse -456.982 -422.795 -433.886
davon:
Schlüsselzuweisungen vom Land -192.100 -175.000 -173.223
Zuweisung zum Verwaltungsaufwand -18.252 -16.627 -16.664
Zuweisungen Land Grunderwerbssteuer -29.500 -22.700 -25.730
Einkommensteuerersatz
(Familienleistungsausgleich) -20.700 -20.500 -20.188
Zuweisungen Land -22.996 -22.969 -21.899
Zuweisungen vom Land
(Belastungsausgleich Hartz IV) -15.000 -15.000 -14.662
Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) -59.442 -56.723 -52.874
Zuweisung für Schulbetrieb/Beförderung -82.845 -77.074 -86.540
Sonstige Zuweisungen, Zuschüsse und Spenden -16.147 -16.202 -22.106
Sonstige Transfererträge -6.540 -5.566 -5.679
davon:
Leistungen von Sozialleistungsträgern außerhalb
von Einrichtungen -1.283 -1.210 -1.058
Sonstige Ersatzleistungen
außerhalb von Einrichtungen -335 -351 -233
Kostenbeiträge, Aufwendungsersatz und
Kostenersatz in Einrichtungen -2.024 -1.816 -1.614
Leistungen von Sozialleistungsträgern in
Einrichtungen -834 -766 -617
Sonstige -2.064 -1.423 -2.157
insgesamt -463.522 -428.361 -439.565
19
E.2.3 Erträge aus Leistungsentgelten
Die Leistungsentgelte unterscheidet man in öffentlichrechtlich und privatrechtlich erhobene Entgelte.
Insgesamt sinken die Leistungsentgelte der Stadt
Nürnberg mit 106,1 Mio. € oder 2,1 % leicht gegenüber
dem Vorjahr, wobei die öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte mit minus 3,0 Mio. € bzw. 4,5 % deutlicher
zurückgehen als die privatrechtlichen Entgelte ansteigen.
Der Anstieg bei den Gebühren für öffentliche-rechtliche
Nutzung ist auf den stetigen Ausbau der Plätze in der
Kindertagesbetreuung zurückzuführen. Auch die Gebührenerhöhung in den kommunalen Krippen und Horten führt im Kita-Jahr 2017/2018 zu höheren Erträgen.
Aufgrund der aktuell rückläufigen Fallzahlen für die
Inobhutnahmen unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge mindern sich die Erträge aus Wohn- und Verpflegungsgebühren für die Inobhutnahme um rd. 6,5 Mio. €.
Die übrigen Ansätze bewegen sich im Rahmen der
planmäßigen Fortschreibung.
Plan Plan Ist
(in T€) 2017 2016 2015
Öffentlich-rechtliche -64.417 -67.419 -64.164
davon:
Verwaltungsgebühren -18.573 -17.959 -18.553
Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzung -22.018 -19.291 -17.648
Bestattungsgebühren -3.226 -3.250 -2.949
Wohn- und Verpflegungsgebühren -4.291 -10.833 -6.686
Eintrittsgelder -9.191 -9.333 -10.052
Elternentgelte Ganztagesbetreuung 0 0 -18
Sonstige -7.118 -6.753 -8.258
Privatrechtliche -41.660 -40.905 -43.626
davon:
Erträge aus Verkauf -3.333 -4.013 -3.391
Miet-/Pachterträge -17.186 -16.575 -18.640
Erbbauzinsen -2.917 -2.881 -2.661
Ersatzleistungen -2.327 -2.465 -2.719
Eintrittsgelder -1.425 -1.290 -1.575
Teilnehmerbeträge -5.313 -5.354 -5.375
Sonstige -9.159 -8.327 -9.265
insgesamt -106.077 -108.324 -107.790
20
E.2.4 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Mit einem Planwert von 352,1 Mio. € (+ 43,7 Mio. €
oder 14,2 %) steigen in der Planung 2017 die Erträge
aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen im Vergleich zur Vorjahresplanung weiterhin stark an. Dieser
Anstieg ist insbesondere auf die folgenden Entwicklungen zurückzuführen:
• Die Erhöhung der Erstattungen vom Bund ist mit
32,7 Mio. € auf die Kosten der Unterkunft (SGB II)
zurückzuführen. Darin sind 30 Mio. € für die Unterbringung anerkannter Flüchtlinge enthalten. Die
Grundsicherung wird vollständig vom Bund refinanziert und ist mit 3,8 Mio. € über dem Vorjahr
geplant. Die Erstattungen vom Freistaat Bayern
steigen um 5,1 Mio. €. Dies ist im Wesentlichen auf
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zurückzuführen, welche in voller Höhe vom
Freistaat übernommen werden
• Die Erstattungen vom Bezirk wurden u.a. anhand
der prognostizierten Fallzahlen im Bereich der
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge angepasst. Gleichzeitig werden hier die gesetzlichen
Neuerungen hinsichtlich der Kostenerstattungsverfahren zu zeitlichen Verzögerungen im Abrechnungsverfahren führen.
• Das Job-Center erstattet die Unterkunftskosten
anerkannter Flüchtlinge mit Leistungsanspruch
nach SGB II in städtischen Flüchtlingsunterkünften.
Diese Erstattungen sind unter der Position kommunale Sonderrechnungen i.H.v. 28,85 Mio. € geplant (Vorjahr 6,7 Mio. €).
Plan Plan Ist
(in T€) 2017 2016 2015
Bund -130.796 -98.093 -95.411
Land -112.738 -107.621 -64.550
Gemeinden und Gemeindeverbände -17.117 -15.360 -19.274
Bezirk (Sozialleistungen) -17.271 -35.175 -14.037
Zweckverbände und
kommunale Sonderrechnungen
-43.019 -20.597 -13.356
Eigenbetrieb NüSt -284 -309 -330
Eigenbetrieb ASN -733 -677 -664
Kommunalunternehmen Klinikum -5.753 -7.458 -5.910
Eigenbetrieb SUN -1.682 -1.791 -1.719
Eigenbetrieb NüBad -198 -221 -468
Eigenbetrieb FSN -121 -109 -121
Eigenbetrieb SÖR -2.463 -2.591 -2.389
Verwaltungskostenerstattungen (VKE)
Eigenbetriebe
-9.128 -7.753 -7.337
Private Unternehmen -10.183 -10.042 -10.201
Staatstheater Nürnberg -632 -632 -627
insgesamt -352.118 -308.429 -236.394
21
E.2.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche
Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten fällt
im Jahr 2017 um 3,8 Mio. € höher aus als im Vorjahr.
Dies korrespondiert mit den durch neue Nettoinvestitionen steigenden Abschreibungen - soweit die Investitionen mit Zuwendungen finanziert wurden. Die sonstigen
ordentlichen Erträge sinken um rund 2,2 Mio. € oder
4,5 % gegenüber dem Plan 2016. Dies ist insbesondere
auf den Planwert der Erträge aus der Konzessionsabgabe zurückzuführen. Hierbei wird zwar seit dem Jahr
2015 wieder mit einer Bevölkerungszahl von über
500.000 Einwohnern gerechnet und der Rückgang
durch den Zensus 2011 damit ausgeglichen. Jedoch
war eine Anpassung aufgrund der aktuellen Verbräuche
notwendig, so dass sich gegenüber 2016 ein um 1,1
Mio. € geringerer Betrag ergibt.
Der im Jahr 2016 ausgewiesene Betrag in Höhe von
700 T€ für die Neutralisation der in Vorjahren zurückgestellten Kosten der überörtlichen Prüfung durch den
Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband fällt in
2017 nicht an.
Die Aktivierten Eigenleistungen wurden erstmals in der
MIP-Planung separat ausgewiesen und entsprechend
in den Ergebnishaushalt übernommen. Sie erhöhen
sich gegenüber 2016 um 1,8 Mio. €.
Plan Plan Ist
(in T€) 2017 2016 2015
Auflösung Sonderposten -49.522 -45.772 -48.022
Sonstige ordentliche Erträge -46.057 -48.224 -62.933
davon:
Ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder) -231 -146 -328
Verzugs- und Beitreibungsentgelte -2.026 -2.026 -1.796
Erträge aus der Gewährung von Bürgschaften,
Gewährverträge usw. -611 -746 -390
Ausgleichszahlungen -1.500 -1.200 -1.609
Konzessionsabgabe -39.900 -41.000 -35.369
Aktivierte Bauzeitzinsen -328 -688 -713
Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstellungen -60 -700 -8.007
Sonstiges -1.401 -1.718 -14.721
Aktivierte Eigenleistungen, Honorare -3.946 -2.137 -3.415
Bestandsveränderungen -10 0 -133
insgesamt -99.535 -96.133 -114.503
22
E.2.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen
insgesamt gesehen im Vergleich zu der Vorjahresplanung deutlich um 39,7 Mio. € oder 7,2% an.
Von den Personal- und Versorgungsaufwendungen
entfallen im Haushaltsjahr 2017 rund 506,8 Mio. € oder
85,7 % (Vorjahr: 467,3 Mio. € oder 84,7 %) auf die
Personalaufwendungen (= Aufwendungen für aktive
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) und 84,4 Mio. € oder
14,3 % (Vorjahr: 84,1 Mio. € oder 15,3 %) auf die Versorgungsaufwendungen (= Aufwendungen für Versorgungsempfänger).
Einzeln betrachtet entwickeln sich die Personal- und
Versorgungsaufwendungen wie folgt:
Ausgehend vom Ist-Ergebnis 2015 ist bei den Personalaufwendungen mit den folgenden Entwicklungen zu
rechnen: Lässt man die Rückstellungsbuchungen außer
Betracht, so steigen die Personalaufwendungen im
Jahr 2017 um 39,8 Mio. € oder rund 8,5 % gegenüber
dem Rechnungsergebnis 2015. Diese Steigerung ist
neben den Stellenschaffungen 2016 und 2017 vor
allem auf die Tariferhöhungen bei den Beschäftigen
(+ 2,4 % ab März 2016 und + 2,35 % ab März 2017)
und die Besoldungserhöhungen bei den Beamten
(+ 2,4 % ab März 2016 und angenommenen + 2,4 % ab
März 2017) zurückzuführen. Weitere Gründe für die
Plan Plan Ist
(in T€) 2017 2016 2015
insgesamt 591.135 551.420 549.743
Personalaufwendungen Plan Plan Ist
(in T€) 2017 2016 2015
Bezüge und Vergütungen 393.188 368.710 356.035
davon:
Beamte (ohne Lehrkräfte) 78.552 76.606 73.589
Beamte-Lehrkräfte 72.563 73.436 69.192
Arbeitnehmer 234.639 211.215 206.096
Sonstige Vergütungen 7.434 7.453 7.158
Beiträge zu Versorgungskassen 16.862 16.512 16.011
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und pauschalierte Lohnsteuer
44.503 43.195 42.077
Beihilfen und Unterstützungsleistungen 9.403 9.326 9.193
Rückstellungen 42.816 29.559 43.661
davon:
Sonstige Rückstellungen für Aktive -6.270 -8.430 -9.883
Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 42.596 33.073 46.098
Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 6.490 4.916 7.446
insgesamt 506.772 467.302 466.977
23
steigenden Personalaufwendungen liegen in der Weiterentwicklung der Entgeltordnung für den Sozial- und
Erziehungsdienst (rückwirkend ab 01.07.2015) sowie in
der Einführung der neuen Entgeltordnung TVöD VKA
zum 01.01.2017.
Die Rückstellungszuführungen bzw. -auflösungen für
die aktiven Beamtinnen und Beamten fallen nach den
aktuellen Berechnungen im Jahr 2017 um 13,3 Mio. €
oder 44,8 % höher aus als in der Vorjahresplanung, da
zum Bilanzstichtag 2016 keine Besoldungserhöhungen
bei der Berechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen bei den aktiven Beamten berücksichtigt werden
müssen, jedoch in 2017 ebenso wie den Aktivbezügen
mit einer Anhebung der Bezüge um 2,4 % gerechnet
wird. Diese angenommene Erhöhung der Aktivbezüge
führt auch zu der Anhebung der Rückstellungsplanwerte in 2017. Aufgrund von Unwägbarkeiten bei der Planung (wie zum Beispiel bei der Anzahl der Sterbefälle,
der Ein- und Austritte von Beamten/innen bei der Stadt
etc.) sind die Planansätze dieser Rückstellungen immer
mit Unsicherheiten behaftet.
Für das Haushaltsjahr 2017 werden die Versorgungsaufwendungen wie folgt geplant:
Die Versorgungsaufwendungen verbleiben fast exakt
auf dem Planansatz von 2016 von gut 84 Mio. € (+
0,3 % oder 0,2 Mio. €).
Versorgungsaufwendungen Plan Plan Ist
(in T€) 2017 2016 2015
Beamte (inklusive Lehrkräfte) 82.895 80.535 78.276
Arbeitnehmer 9.406 10.017 9.909
Beihilfen für Versorgungsempfänger 13.025 12.743 13.546
Neutralisation Versorgung und Beihilfen -101.657 -99.325 -98.074
Rückstellungen 80.694 80.148 79.109
davon:
Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 70.115 69.948 67.166
Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 10.579 10.200 11.943
insgesamt 84.363 84.118 82.766
24
E.2.7 Sachaufwendungen und Abschreibungen
Die Sachaufwendungen und Abschreibungen steigen
insgesamt um 5,1 % oder 16,5 Mio. € auf 339,6 Mio. €.
Der Gebäudeunterhalt steigt um 4,9 Mio. € an. Dies ist
insbesondere auf Sanierungsmaßnahmen i.H.v. 3,7
Mio. € im Bereich der Lagune (Tiergarten) zurückzuführen.
Beim Posten „Erstattungen an Dritte“ wird in 2017 mit
circa 3,7 Mio. € Mehraufwendungen gerechnet, insbesondere wegen höherer Erstattungen an den Eigenbetrieb SÖR in Höhe von 2,3 Mio. € und 1,1 Mio. € an
Aufwendungen für Berufsintegrationsklassen für Flüchtlinge (62 Klassen). Letztere Aufwendungen werden
jedoch in voller Höhe vom Bund erstattet.
Aufgrund des weiterhin hohen Investitionsniveaus steigen die Abschreibungen entsprechend der Fertigstellung der Investitionsprojekte um 1,9 Mio. € oder 1,9%
auf 105,0 Mio. € an.
Plan Plan Ist
(in T€) 2017 2016 2015
Sachaufwendungen 234.553 219.936 229.952
davon:
Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegenstände 6.720 7.982 14.398
Strom, Gas, Wasser/Abwasser 22.485 22.617 20.206
Gebäudeunterhalt und -technik 39.444 34.498 27.656
Unterhalt sonstiges Grundvermögen 5.377 3.805 3.297
Gebäudereinigung, Müll, Kanal usw. 27.652 26.803 26.826
Lehrmittel, Schülerbeförderung, Tagespflege 20.752 19.686 18.015
Erstattungen an Dritte 114.406 110.714 105.284
Sonstiges -2.283 -6.169 14.270
Abschreibungen 105.004 103.083 107.000
insgesamt 339.557 323.019 336.952
25
E.2.8 Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen werden in Sozialtransferaufwendungen (Transferaufwendungen Sozialbereich)
und weitere Transferaufwendungen unterteilt. Inhaltlich
kann die Bezirksumlage den Sozialtransferleistungen
zugerechnet werden, da die Aufgabenschwerpunkte
des Bezirks ebenfalls im Sozialbereich liegen. Aufgrund
der finanziellen Bedeutung wird die Bezirksumlage
jedoch eigenständig ausgewiesen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2017 2016 2015
Transferaufwendungen Sozialbereich
(di kt)
569.610 547.657 446.211
davon:
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(gesetzlich/vertraglich - Art. 1/4) 116.810 113.443 88.886
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(freiwillig - Art. 5) 17.184 17.895 15.961
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter
(SGB XII) 66.225 62.555 58.416
Hilfe zur Pflege (SGB XII) 10.140 8.764 8.338
Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 12.885 13.706 12.988
Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 11.493 12.477 6.037
Familien- und Jugendhilfe 90.628 99.274 77.112
Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 99.403 90.405 47.989
Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 138.166 123.183 125.254
Bildungs- und Teilhabepaket 6.531 5.795 5.080
Sonstiges 145 160 150
Bezirksumlage 165.323 158.640 152.454
Weitere Transferaufwendungen 133.994 130.468 120.578
davon:
Zuweisungen und Zuschüsse
(ohne Verlustausgleiche) 50.263 49.503 45.453
Verlustausgleiche Eigenbetriebe und
verbundene Unternehmen 15.811 16.180 13.531
Gewerbesteuerumlage 67.920 64.785 60.791
Solidarumlage, Schuldendiensthilfe 0 0 0
Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 803
insgesamt 868.927 836.765 719.243
Sozialtransferaufwendungen
Sozialleistungen,
Zuschüsse an soziale
Einrichtungen
Weitere Transferaufwendungen
Weitere Zuschüsse
und Zuweisungen,
Verlustausgleiche,
Gewerbesteuerumlage, Krankenhausumlage
Bezirksumlage
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Die Transferaufwendungen erhöhen sich insgesamt um
32,2 Mio. € oder 3,8 %. Mit einem Anteil von 45,2 % an
den ordentlichen Aufwendungen sind die Transferaufwendungen neben den Personalaufwendungen (Anteil
von 30,8 %) der größte Kostenblock innerhalb der ordentlichen Aufwendungen.
Sozialtransferaufwendungen
Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassischen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen
hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im
SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu
kommen die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbesondere an die freien Träger der Kindertagesstätten.
Diese Teilmenge der Transferaufwendungen mit einem
Volumen von 569,6 Mio. € repräsentiert mehr als ein
Viertel der gesamten ordentlichen Aufwendungen.
Gedanklich hinzu addieren sollte man an dieser Stelle
noch die Bezirksumlage, die aufgrund der Aufgabenschwerpunkte des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls
aus Sozialausgaben besteht. Zusammen stellen diese
Positionen mit insgesamt 734,9 Mio. € fast 40% der
Gesamtaufwendungen des Nürnberger Stadthaushalts
dar.
Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der
Fortschreibung der Ergebnisse 2015 unter der Berücksichtigung aktueller Prognosen und Erwartungen.
Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich)
steigen wie in den Vorjahren an, dieses Jahr um
3,4 Mio. € auf 116,8 Mio. €. Hintergrund ist hier insbesondere der anhaltende Platzausbau bei den Kindertageseinrichtungen freier Träger.
Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“
steigt um 3,7 Mio. € oder 5,9 %. Dies ist auf höhere
Aufwendungen für die Grundsicherung im Alter zurückzuführen, welche vollständig vom Bund erstattet werden.
In der Hilfe zur Pflege liegt die Planung 1,4 Mio. € über
dem Plan 2016. Dies ist durch den Anstieg der Pflegebedürftigen sowie höheren Fallkosten begründet. Kostensteigernd wirkt auch das Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes III zum 01.01.2017.
Die Hilfen zur Gesundheit (SGB XII) werden in Anlehnung an das Rechnungsergebnis 2015 niedriger als im
Vorjahr geplant. Kostensteigerungen werden voraussichtlich durch sinkende Fallzahlen kompensiert. Die
Sozialberatung für Flüchtlinge wird seit dem Jahr 2016
geplant und unter dem Posten „Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen“ dargestellt. Für 2017 sind 7,4
Mio. € geplant.
Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
wurden 99,4 Mio. € geplant. Dies entspricht gegenüber
dem Vorjahresansatz einer Steigerung von 9,0 Mio. €
bzw. 10%. Die Aufwendungen werden vollständig vom
Freistaat Bayern erstattet.
Im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe wurde für
alle Aufwandspositionen eine regelmäßig zu erwartende allgemeine Kostensteigerung berücksichtigt. Dies
führt zu Mehraufwendungen von rd. 3,4 Mio. €. Des
Weiteren ist nach Einschätzung der Fachabteilung
derzeit davon auszugehen, dass die Zahl der zu betreuenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in
2017 zurückgehen wird. Die aktuell rückläufigen Fallzahlen bei der Zuteilung sind u.a. auf die Einführung
der bundesweiten Verteilung zurückzuführen. Die weitere Entwicklung ist aktuell nur schwer zu prognostizieren. Bei Vorliegen der festgelegten Voraussetzungen ist
hier grundsätzlich mit einer vollen Erstattung durch den
Bezirk Mittelfranken zu rechnen.
Die Kosten der Unterkunft und Heizung beim Arbeitslosengeld II steigen im Vergleich zur Vorjahresplanung
um 15,0 Mio. €. Zurückzuführen ist dies u.a. auf Berücksichtigung einer regelmäßigen Kostensteigerung
für Miet- und Heizkosten. Zudem ist für das Haushaltsjahr 2017 durch Anerkennung von Flüchtlingen aktuell
von einer Steigerung im Umfang von rd. 2.500 zusätzlichen Bedarfsgemeinschaften auszugehen. Anerkannte
Flüchtlinge erhalten keine Leistungen mehr nach Asylbewerberleistungsgesetz, können aber nachfolgend
einen Anspruch auf Leistungen nach SGB II geltend
machen. Durch den Bund wurde jedoch bereits eine
Erstattung der anfallenden Kosten zugesichert. Weiterhin ist eine Überprüfung der KdU-Richtwerte geplant.
Hierfür wurden bereits Mehraufwendungen im Umfang
von 1 Mio. € berücksichtigt. Die Abweichung zwischen
dem Ist 2015 und den jeweiligen Planwerten ist auf die
unterjährige Umbuchung der flankierenden Leistungen
(circa 7,7 Mio. €) zurückzuführen.
Die Aufwendungen für das Bildungs- und Teilhabepaket
steigen um 735 T€. Die Planansätze wurden ausgehend von einer weiterhin steigenden Nutzung der zur
Verfügung stehenden Angebote entsprechend erhöht.
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Bezirksumlage
Die Bezirksumlage wurde für 2017 mit 165,3 Mio. €
geplant und gegenüber dem Vorjahr erhöht (+ 6,7 Mio.
€ oder + 4,2 %).
Weitere Transferaufwendungen
Die weiteren Transferaufwendungen mit 134,0 Mio. €
oder 7,0 % der ordentlichen Aufwendungen beinhalten
sonstige Ausgleichszahlungen. Diese sind zum Beispiel
die Gewerbesteuerumlage, Verlustausgleiche an städtische Töchter und Eigenbetriebe, weitere Zuschüsse
aufgrund gesetzlicher und sozialer Verpflichtungen, die
allerdings nicht den Sozialbereich betreffen, sowie
Zuweisungen an das Land.
Die weiteren Transferaufwendungen nehmen im Vergleich zum Plan 2016 insgesamt um 3,5 Mio. € oder
2,7 % zu.
Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche)“ steigt um 0,8 Mio. € auf 50,3 Mio. € an.
Er beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus gesetzlichen
oder rechtlichen Verpflichtungen entstehen, beispielsweise an das Germanische Nationalmuseum oder die
Nürnberger Symphoniker. Ferner ist mit 10,2 Mio. € die
Krankenhausumlage enthalten.
Für Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad,
FSN, SUN (Anteil Umweltanalytik: 1,8 Mio. €) sowie an
die Städtischen Werke Nürnberg, die noris inklusion
gGmbH wurden, insgesamt 0,4 Mio. € weniger als im
Vorjahr veranschlagt.
Für die Gewerbesteuerumlage wurde wegen des höheres Gewerbesteueransatzes im Vergleich zur Vorjahresplanung um 3,1 Mio. € höher eingeplant.
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E.2.9 Sonstige ordentliche Aufwendungen
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen steigen
gegenüber dem Ansatz 2016 um 37,2 Mio. € oder
43,6 % auf 122,6 Mio. €.
Bei den Betriebsmitteln konsumtiver MIP-Maßnahmen
handelt es sich um nicht aktivierungsfähige Bestandteile von im MIP veranschlagten Investitionen (dort gesondert ausgewiesen). Hierfür ist im Vergleich zum
Vorjahr ein Mehraufwand in Höhe von 5,0 Mio. € eingeplant. Dieser Betrag setzt sich aus der Planung des
konkreten Mittelabflusses bei einer Vielzahl von Maßnahmen zusammen - insbesondere bei den beiden
ÖPP-Maßnahmen Dependance Zugspitzstraße und
Johann-Pachelbel-Realschule sind hier 2 Mio. € mehr
an konsumtivem Mittelabfluss als im Vorjahr geplant.
Bei den Miet- und Pachtaufwendungen für Immobilien
sind im Planwert 2017 Steigerungen von 22,2 Mio. €.
Diese werden für die Unterbringung von anerkannten
Flüchtlingen geplant und werden überwiegend vom
Job-Center erstattet.
Beim Posten „Nutzungsentgelte, Pflege Software, Lizenzen“ sind im Vergleich zu 2015 rund 0,5 Mio. €
höhere Aufwendungen für die Erweiterung von Software für IT-Sicherheit und turnusmäßige Erneuerung
Pflegeverträge (zentrale IT, OrgA/IT) geplant.
Der Anstieg bei den Kosten für Sachverständige und
Gutachter resultiert im Wesentlichen aus Bauleitverfahren mit besonderer Bedeutung, insbesondere für archäologische Untersuchungen in Schmalau-Ost.
Unter dem Posten „Sonstige“ sind im Jahr 2017 unter
anderem die folgenden größeren Aufwandspositionen
enthalten:
• Drucksachen und Vordrucke: 1,7 Mio. €,
• Portokosten: 1,9 Mio. €,
• Vermischte Aufwendungen 1,6 Mio. € (z.B. Pauschalposition für Schuletats),
• Künstlerhonorare: 1,4 Mio. €,
• Veranstaltungen/Tagungen: 1,4 Mio. € und
• Mitgliedschaften: 1,0 Mio. €.
Plan Plan Ist
(in T€) 2017 2016 2015
Sonstiger Personal- und Dienstaufwand 4.152 3.703 3.051
Entschädigung für Mitglieder des Stadtrats 2.117 2.065 1.968
Betriebsmittel (konsumtive MIP-Maßnahme) 11.072 6.096 4.770
Miet- und Pachtaufwand Immobilien,
Erbbauzins
45.865 22.587 13.824
Mieten/Pachten/Leasing bewegliche Sachen 3.601 4.003 3.078
Mietaufwand für Heime und Pensionen 1.300 1.300 1.316
Kosten für Sachverständige und Gutachten 4.636 3.789 3.719
Nutzungsentgelte, Pflege Software, Lizenzen 5.066 4.098 3.657
Vergütungen für Leistungen Dritter 10.097 12.488 10.271
Versicherungsbeiträge (inklusive KUV) 6.293 6.241 5.782
Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen 7.987 1.200 346
Sonstige 20.381 17.759 22.376
insgesamt 122.567 85.329 74.158
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E.2.10 Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen)
Das Finanzergebnis fällt mit 14,3 Mio. € im Plan 2017
um 6,5 Mio. € schlechter aus als im Vorjahresplan.
Für 2017 wird damit gerechnet, dass die Finanzerträge
von 28,9 Mio. € (Plan 2016) auf 21,9 Mio. € zurückgehen werden. Hierfür verantwortlich ist insbesondere die
Anpassung der Erträge aus der Verzinsung der Gewerbesteuer.
Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus können die Zinsaufwendungen bei Kreditinstituten um 3,5 Mio. € beziehungsweise 10,6 % niedriger angesetzt werden als im
Vorjahr. Somit ermöglicht das anhaltend niedrige Zinsniveau trotz der hohen Investitionssummen den Zinsaufwand stabil zu halten.
Die Entwicklung der Zinsaufwendungen seit ihrem
Höhepunkt im Jahr 2005 mit 63,3 Mio. € (inklusive der
Erstattungszinsen Gewerbesteuer) zeigt eine deutliche
Entlastung. Da Umschuldungen oder Neuaufnahmen
auf Basis des aktuell niedrigen Zinsniveaus erfolgen, ist
das Risiko steigender Zinsaufwendungen aufgrund
eigener Berechnungen durchaus beherrschbar. Diese
Annahme wird auch durch die Erwartung eines zumindest mittelfristig anhaltend niedrigen Zinsniveaus gestützt.
Dennoch bleiben die Zinsaufwendungen eine Risikoposition im städtischen Haushalt, sollte das Zinsniveau
wieder deutlich steigen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2017 2016 2015
Finanzerträge -21.864 -28.909 -11.182
davon:
Zinserträge -1.233 -1.910 -1.724
Erträge Gewinnanteile aus Beteiligungen -5.431 -5.799 -3.961
Verzinsung Gewerbe-/Umsatzsteuer § 233a AO -15.000 -21.000 -5.398
Stundungszinsen und andere Finanzerträge -200 -200 -99
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 36.133 36.632 40.123
davon:
Zinsaufwendungen Investitionskredite 29.433 32.906 33.437
Erstattungszinsen (Gewerbesteuer) 6.500 3.500 6.445
Sonstige Zinsaufwendungen 200 226 241
insgesamt 14.269 7.723 28.941
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