HaushaltssperreBeta

← Eckdaten Haushalt 2017

012 Ertragslage

Haushalt 2017 · Seiten 15–30 · Seiten 15–30 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

E.2 Ertragslage Zur Beurteilung der Ertragslage wird auf das ordentli￾che Ergebnis abgestellt. Dieses errechnet sich aus den ordentlichen Erträgen: • Steuererträge, • Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge, • Erträge aus Leistungsentgelten, • Erträge aus Kostenerstattungen und Kosten￾umlagen, • Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigen￾leistungen und Bestandsveränderungen, den ordentlichen Aufwendungen: • Personal- und Versorgungsaufwendungen, • Sachaufwendungen und Abschreibungen, • Transferaufwendungen, • Sonstige ordentliche Aufwendungen und den Finanzerträgen und -aufwendungen (= Finanzergebnis). Die genannten Erträge und Aufwendungen fallen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- beziehungswei￾se Verwaltungstätigkeit an. Sie sind planbar und meist regelmäßig wiederkehrend. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen, die unregelmäßig anfallen und/oder periodenfremd sind, bleiben außer Betracht. Einer Analyse insbesondere der ordentlichen Erträge und Aufwendungen kommt besondere Bedeutung zu, da bei einer Gegenüberstellung beider Zahlen die Leis￾tungsfähigkeit einer Kommune in Bezug auf die De￾ckungsfähigkeit ihrer Aufwendungen aus den Erträgen beurteilt werden kann. Für das Haushaltsjahr 2017 wird das folgende ordentli￾che Ergebnis geplant: In der Haushaltsplanung 2017 weist das ordentliche Ergebnis ein Defizit von 8,96 Mio. € aus und liegt damit etwas niedriger als im Vorjahr. Das Rechnungsergebnis 2015 wurde mit 8,8 Mio. € im Plus ausgewiesen. Im Vergleich zur Vorjahresplanung steigen die ordentli￾chen Erträge um 130,0 Mio. € oder 7,2 % an. Die or￾dentlichen Aufwendungen nehmen um 125,7 Mio. € oder 7,0 % zu, so dass sich das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit auf 5,3 Mio. € belaufen wird. Das Finanzergebnis fällt in der Planung 2017 aufgrund deutlich niedrigerer Finanzerträge um circa 6,5 Mio. € niedriger aus als im Vorjahr. In der nachfolgenden Grafik wird die Entwicklung der ordentlichen Erträge und Aufwendungen seit dem Jahr 2005 dargestellt: Plan Plan Ist (in T€) 2017 2016 2015 Ordentliche Erträge -1.927.492 -1.797.477 -1.717.851 + Ordentliche Aufwendungen 1.922.186 1.796.533 1.680.096 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit -5.306 -944 -37.755 + Finanzergebnis 14.269 7.723 28.941 = ordentliches Ergebnis 8.963 6.779 -8.814 15 Über den Zeitraum 2005 bis 2017 hinweg liegen - mit Ausnahme der Jahre 2010 und 2014 - die ordentlichen Erträge über den ordentlichen Aufwendungen, mit der Folge, dass sich jeweils ein positiver Aufwandsde￾ckungsgrad über 100 % errechnet. Die Grafik zeigt im Jahr 2010 den Sondereffekt „Son￾dervermögen Klinikum“. Das Verhältnis zwischen or￾dentlichen Erträgen und Aufwendungen ergibt dadurch einen rechnerischen Aufwanddeckungsgrad von 93,8 %. Da in dieser Betrachtung jedoch nur die orden￾tlichen Erträge und Aufwendungen betrachtet werden, bei der Auflösung des Sondervermögens jedoch orden￾tliche und außerordentliche Positionen betroffen waren, ist an dieser Stelle ein direkter Vergleich mit den Wer￾ten der anderen Jahre nicht möglich. Grundsätzlich erfreulich ist, dass sich der Trend mit ordentlichen Erträgen über den ordentlichen Aufwen￾dungen und somit einem positiven Aufwanddeckungs￾grad jenseits der 100%-Marke auch in den Planwerten des Jahres 2017 fortsetzt. Allerdings wird deutlich, dass sich die beiden Kurven in den Jahren 2016 und 2017 sehr angenähert haben und der Aufwandsdeckungs￾grad mit 100,1 % und 100,3 % nur noch äußerst knapp über der 100%-Marke liegt. Um einen dauerhaften Wert über 100 % zu gewährleisten, wird es notwendig, dass Stadtrat und Verwaltung gemeinsam auch weiterhin Disziplin bei den konsumtiven Ausgaben üben. In den folgenden Ausführungen werden zur Beurteilung der Ertragslage die Ertrags- und Aufwandsposten aus dem ordentlichen Ergebnis einer näheren Betrachtung unterzogen. 1.100.000 1.200.000 1.300.000 1.400.000 1.500.000 1.600.000 1.700.000 1.800.000 1.900.000 2.000.000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Plan Plan Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen (in T€) 103,7 103,3 102,4 103,2 100,7 93,8 103,2 102,8 102,2 99,1 102,3 100,1 100,3 Aufwandsdeckungsgrad = ordentliche Erträge im Verhältnis zu den ordenlichen Aufwendungen (in %) 16 E.2.1 Steuererträge Die Ansätze der Steuererträge basieren im Wesentli￾chen auf den Ergebnissen der Steuerschätzungen vom November 2016. Ein Risiko bei allen Steuerertragsarten ist und bleibt wie in den Vorjahren die konjunkturelle Entwicklung in der Eurozone und Deutschland. Die Steuererträge steigen in der Planung 2017 gegen￾über der Vorjahresplanung um 5,8 % oder 50,0 Mio. €. Die Gewerbesteuer ist mit geplanten 440,0 Mio. € oder einem Anteil von 48,6 % an den Steuererträgen mit Abstand die wichtigste Steuerertragsquelle. Der Ansatz für 2017 wurde gegenüber dem Vorjahresplanwert um 20,3 Mio. € erhöht. Dieser Zielwert ist trotz der vorsich￾tigen Planung - gegenüber der Planung 2016 wurden die Planwerte 2017 um 4,8 % angehoben, obwohl die Steuerschätzung von einem Anstieg um 9,9 % ausgeht - mit besonderen Risiken im Hinblick auf die wirtschaft￾liche Entwicklung verbunden. Deutlich in den Planwerten zulegen kann abermals der sogenannte „Gemeindeanteil an der Einkommenssteu￾er“ mit erwarteten 284,0 Mio. €. Dieser steigt gegen￾über dem Vorjahreswert (265,9 Mio. €) um 18,0 Mio. € oder 6,8 %. Auch der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer steigt in 2017 im Vergleich zum Vorjahr deutlich um rund 10,0 Mio. € (+ 18,3%) an. Er enthält neben der Steige￾rung durch die Steuerschätzung vor allem die Soforthil￾fe für Kommunen in Höhe von 2,5 Mrd. € für 2017, die mit einem Anteil von 1,5 Mrd. € über einen höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ausgeschüttet wird. Die Grundsteuer wurde aufgrund der höheren Bautätig￾keit leicht angehoben. Hunde- und Zweitwohnungs￾steuer bewegen sich weitgehend auf der Höhe der Vorjahresplanwerte. Auf der folgenden Seite finden Sie eine grafische Dar￾stellung der Entwicklung der Steuererträge seit 1999. Die erste Tabelle zeigt die Entwicklung der absoluten Werte in den einzelnen Steuerarten. Bei einer Indexie￾rung der Werte mit dem Basisjahr 1999 zeigen sich deutliche Unterschiede. Danach sind die Steuern ins￾gesamt um circa 60 % gestiegen. Obgleich sie von der absoluten Höhe für Nürnberg eher nachgeordnete Bedeutung hat, ist die Umsatzsteuer, gemessen am Index, am stärksten gestiegen. Plan Plan Ist (in T€) 2017 2016 2015 Grundsteuer A -260 -260 -276 Grundsteuer B -114.000 -112.500 -113.253 Gewerbesteuer -440.000 -419.700 -390.027 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer -284.000 -265.948 -262.228 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -64.500 -54.512 -50.223 Umsatzsteuer Härteausgleich -1.180 -1.180 -1.180 Hundesteuer -1.600 -1.470 -1.618 Zweitwohnungssteuer -700 -660 -794 insgesamt -906.240 -856.230 -819.599 17 Steuererträge insgesamt Gewerbesteuer Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer Grundsteuer A und B Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 0 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000 700.000 800.000 900.000 1.000.000 Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Plan Plan 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 in T€ Entwicklung der Steuererträge: Absolute Werte seit 1999 Steuererträge insgesamt Gewerbesteuer Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer Grundsteuer A und B Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 50,0 100,0 150,0 200,0 250,0 300,0 Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Plan Plan 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 in % Entwicklung der Steuererträge: Indexierte Werte seit 1999 18 E.2.2 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge Die Planungen der Erträge aus Zuweisungen und Zu￾schüssen liegen um 34,2 Mio. € oder 8,1 % über den Vorjahresplanwerten. Die Schlüsselzuweisungen wur￾den entsprechend des Anstiegs der Schlüsselmasse auf 192,1 Mio. € angehoben. Der Zuwachs bei den „Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer)“ korrespon￾diert mit den Steigerungen bei den Transferaufwendun￾gen für Kindertagesstätten freier Träger. Durch eine Vielzahl neuer Einrichtungen bzw. einer Erhöhung der zu Verfügung stehenden Platzzahlen in den Kinderta￾geseinrichtungen freier Träger besteht ein höherer Anspruch auf Zuweisungen vom Land. Die staatl. För￾derung von Plätzen in allen Kindertageseinrichtungen erfolgt kindbezogen an die jeweiligen Gemeinden. Diese leiten die Mittel zzgl. des festgelegten Eigenan￾teils an die freien Träger weiter. Die Erhöhung der Zuweisungen für den Schulbetrieb/Beförderung von 5,3 Mio. € sind vor allem auf die gestiegene Fallzahlenent￾wicklung der Schüler und Kinder in Kindertageseinrich￾tungen und den damit verbundenen erhöhten Lehrper￾sonalzuschüssen zurückzuführen. Plan Plan Ist (in T€) 2017 2016 2015 Zuweisungen und Zuschüsse -456.982 -422.795 -433.886 davon: Schlüsselzuweisungen vom Land -192.100 -175.000 -173.223 Zuweisung zum Verwaltungsaufwand -18.252 -16.627 -16.664 Zuweisungen Land Grunderwerbssteuer -29.500 -22.700 -25.730 Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich) -20.700 -20.500 -20.188 Zuweisungen Land -22.996 -22.969 -21.899 Zuweisungen vom Land (Belastungsausgleich Hartz IV) -15.000 -15.000 -14.662 Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) -59.442 -56.723 -52.874 Zuweisung für Schulbetrieb/Beförderung -82.845 -77.074 -86.540 Sonstige Zuweisungen, Zuschüsse und Spenden -16.147 -16.202 -22.106 Sonstige Transfererträge -6.540 -5.566 -5.679 davon: Leistungen von Sozialleistungsträgern außerhalb von Einrichtungen -1.283 -1.210 -1.058 Sonstige Ersatzleistungen außerhalb von Einrichtungen -335 -351 -233 Kostenbeiträge, Aufwendungsersatz und Kostenersatz in Einrichtungen -2.024 -1.816 -1.614 Leistungen von Sozialleistungsträgern in Einrichtungen -834 -766 -617 Sonstige -2.064 -1.423 -2.157 insgesamt -463.522 -428.361 -439.565 19 E.2.3 Erträge aus Leistungsentgelten Die Leistungsentgelte unterscheidet man in öffentlich￾rechtlich und privatrechtlich erhobene Entgelte. Insgesamt sinken die Leistungsentgelte der Stadt Nürnberg mit 106,1 Mio. € oder 2,1 % leicht gegenüber dem Vorjahr, wobei die öffentlich rechtlichen Leistungs￾entgelte mit minus 3,0 Mio. € bzw. 4,5 % deutlicher zurückgehen als die privatrechtlichen Entgelte anstei￾gen. Der Anstieg bei den Gebühren für öffentliche-rechtliche Nutzung ist auf den stetigen Ausbau der Plätze in der Kindertagesbetreuung zurückzuführen. Auch die Ge￾bührenerhöhung in den kommunalen Krippen und Hor￾ten führt im Kita-Jahr 2017/2018 zu höheren Erträgen. Aufgrund der aktuell rückläufigen Fallzahlen für die Inobhutnahmen unbegleiteter minderjähriger Flüchtlin￾ge mindern sich die Erträge aus Wohn- und Verpfle￾gungsgebühren für die Inobhutnahme um rd. 6,5 Mio. €. Die übrigen Ansätze bewegen sich im Rahmen der planmäßigen Fortschreibung. Plan Plan Ist (in T€) 2017 2016 2015 Öffentlich-rechtliche -64.417 -67.419 -64.164 davon: Verwaltungsgebühren -18.573 -17.959 -18.553 Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzung -22.018 -19.291 -17.648 Bestattungsgebühren -3.226 -3.250 -2.949 Wohn- und Verpflegungsgebühren -4.291 -10.833 -6.686 Eintrittsgelder -9.191 -9.333 -10.052 Elternentgelte Ganztagesbetreuung 0 0 -18 Sonstige -7.118 -6.753 -8.258 Privatrechtliche -41.660 -40.905 -43.626 davon: Erträge aus Verkauf -3.333 -4.013 -3.391 Miet-/Pachterträge -17.186 -16.575 -18.640 Erbbauzinsen -2.917 -2.881 -2.661 Ersatzleistungen -2.327 -2.465 -2.719 Eintrittsgelder -1.425 -1.290 -1.575 Teilnehmerbeträge -5.313 -5.354 -5.375 Sonstige -9.159 -8.327 -9.265 insgesamt -106.077 -108.324 -107.790 20 E.2.4 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen Mit einem Planwert von 352,1 Mio. € (+ 43,7 Mio. € oder 14,2 %) steigen in der Planung 2017 die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen im Ver￾gleich zur Vorjahresplanung weiterhin stark an. Dieser Anstieg ist insbesondere auf die folgenden Entwicklun￾gen zurückzuführen: • Die Erhöhung der Erstattungen vom Bund ist mit 32,7 Mio. € auf die Kosten der Unterkunft (SGB II) zurückzuführen. Darin sind 30 Mio. € für die Unter￾bringung anerkannter Flüchtlinge enthalten. Die Grundsicherung wird vollständig vom Bund refi￾nanziert und ist mit 3,8 Mio. € über dem Vorjahr geplant. Die Erstattungen vom Freistaat Bayern steigen um 5,1 Mio. €. Dies ist im Wesentlichen auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsge￾setz zurückzuführen, welche in voller Höhe vom Freistaat übernommen werden • Die Erstattungen vom Bezirk wurden u.a. anhand der prognostizierten Fallzahlen im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ange￾passt. Gleichzeitig werden hier die gesetzlichen Neuerungen hinsichtlich der Kostenerstattungsver￾fahren zu zeitlichen Verzögerungen im Abrech￾nungsverfahren führen. • Das Job-Center erstattet die Unterkunftskosten anerkannter Flüchtlinge mit Leistungsanspruch nach SGB II in städtischen Flüchtlingsunterkünften. Diese Erstattungen sind unter der Position kom￾munale Sonderrechnungen i.H.v. 28,85 Mio. € ge￾plant (Vorjahr 6,7 Mio. €). Plan Plan Ist (in T€) 2017 2016 2015 Bund -130.796 -98.093 -95.411 Land -112.738 -107.621 -64.550 Gemeinden und Gemeindeverbände -17.117 -15.360 -19.274 Bezirk (Sozialleistungen) -17.271 -35.175 -14.037 Zweckverbände und kommunale Sonderrechnungen -43.019 -20.597 -13.356 Eigenbetrieb NüSt -284 -309 -330 Eigenbetrieb ASN -733 -677 -664 Kommunalunternehmen Klinikum -5.753 -7.458 -5.910 Eigenbetrieb SUN -1.682 -1.791 -1.719 Eigenbetrieb NüBad -198 -221 -468 Eigenbetrieb FSN -121 -109 -121 Eigenbetrieb SÖR -2.463 -2.591 -2.389 Verwaltungskostenerstattungen (VKE) Eigenbetriebe -9.128 -7.753 -7.337 Private Unternehmen -10.183 -10.042 -10.201 Staatstheater Nürnberg -632 -632 -627 insgesamt -352.118 -308.429 -236.394 21 E.2.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten fällt im Jahr 2017 um 3,8 Mio. € höher aus als im Vorjahr. Dies korrespondiert mit den durch neue Nettoinvestitio￾nen steigenden Abschreibungen - soweit die Investitio￾nen mit Zuwendungen finanziert wurden. Die sonstigen ordentlichen Erträge sinken um rund 2,2 Mio. € oder 4,5 % gegenüber dem Plan 2016. Dies ist insbesondere auf den Planwert der Erträge aus der Konzessionsab￾gabe zurückzuführen. Hierbei wird zwar seit dem Jahr 2015 wieder mit einer Bevölkerungszahl von über 500.000 Einwohnern gerechnet und der Rückgang durch den Zensus 2011 damit ausgeglichen. Jedoch war eine Anpassung aufgrund der aktuellen Verbräuche notwendig, so dass sich gegenüber 2016 ein um 1,1 Mio. € geringerer Betrag ergibt. Der im Jahr 2016 ausgewiesene Betrag in Höhe von 700 T€ für die Neutralisation der in Vorjahren zurück￾gestellten Kosten der überörtlichen Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband fällt in 2017 nicht an. Die Aktivierten Eigenleistungen wurden erstmals in der MIP-Planung separat ausgewiesen und entsprechend in den Ergebnishaushalt übernommen. Sie erhöhen sich gegenüber 2016 um 1,8 Mio. €. Plan Plan Ist (in T€) 2017 2016 2015 Auflösung Sonderposten -49.522 -45.772 -48.022 Sonstige ordentliche Erträge -46.057 -48.224 -62.933 davon: Ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder) -231 -146 -328 Verzugs- und Beitreibungsentgelte -2.026 -2.026 -1.796 Erträge aus der Gewährung von Bürgschaften, Gewährverträge usw. -611 -746 -390 Ausgleichszahlungen -1.500 -1.200 -1.609 Konzessionsabgabe -39.900 -41.000 -35.369 Aktivierte Bauzeitzinsen -328 -688 -713 Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstellungen -60 -700 -8.007 Sonstiges -1.401 -1.718 -14.721 Aktivierte Eigenleistungen, Honorare -3.946 -2.137 -3.415 Bestandsveränderungen -10 0 -133 insgesamt -99.535 -96.133 -114.503 22 E.2.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen Die Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen insgesamt gesehen im Vergleich zu der Vorjahrespla￾nung deutlich um 39,7 Mio. € oder 7,2% an. Von den Personal- und Versorgungsaufwendungen entfallen im Haushaltsjahr 2017 rund 506,8 Mio. € oder 85,7 % (Vorjahr: 467,3 Mio. € oder 84,7 %) auf die Personalaufwendungen (= Aufwendungen für aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) und 84,4 Mio. € oder 14,3 % (Vorjahr: 84,1 Mio. € oder 15,3 %) auf die Ver￾sorgungsaufwendungen (= Aufwendungen für Versor￾gungsempfänger). Einzeln betrachtet entwickeln sich die Personal- und Versorgungsaufwendungen wie folgt: Ausgehend vom Ist-Ergebnis 2015 ist bei den Perso￾nalaufwendungen mit den folgenden Entwicklungen zu rechnen: Lässt man die Rückstellungsbuchungen außer Betracht, so steigen die Personalaufwendungen im Jahr 2017 um 39,8 Mio. € oder rund 8,5 % gegenüber dem Rechnungsergebnis 2015. Diese Steigerung ist neben den Stellenschaffungen 2016 und 2017 vor allem auf die Tariferhöhungen bei den Beschäftigen (+ 2,4 % ab März 2016 und + 2,35 % ab März 2017) und die Besoldungserhöhungen bei den Beamten (+ 2,4 % ab März 2016 und angenommenen + 2,4 % ab März 2017) zurückzuführen. Weitere Gründe für die Plan Plan Ist (in T€) 2017 2016 2015 insgesamt 591.135 551.420 549.743 Personalaufwendungen Plan Plan Ist (in T€) 2017 2016 2015 Bezüge und Vergütungen 393.188 368.710 356.035 davon: Beamte (ohne Lehrkräfte) 78.552 76.606 73.589 Beamte-Lehrkräfte 72.563 73.436 69.192 Arbeitnehmer 234.639 211.215 206.096 Sonstige Vergütungen 7.434 7.453 7.158 Beiträge zu Versorgungskassen 16.862 16.512 16.011 Beiträge zur gesetzlichen Sozialver￾sicherung und pauschalierte Lohnsteuer 44.503 43.195 42.077 Beihilfen und Unterstützungsleistungen 9.403 9.326 9.193 Rückstellungen 42.816 29.559 43.661 davon: Sonstige Rückstellungen für Aktive -6.270 -8.430 -9.883 Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 42.596 33.073 46.098 Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 6.490 4.916 7.446 insgesamt 506.772 467.302 466.977 23 steigenden Personalaufwendungen liegen in der Wei￾terentwicklung der Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst (rückwirkend ab 01.07.2015) sowie in der Einführung der neuen Entgeltordnung TVöD VKA zum 01.01.2017. Die Rückstellungszuführungen bzw. -auflösungen für die aktiven Beamtinnen und Beamten fallen nach den aktuellen Berechnungen im Jahr 2017 um 13,3 Mio. € oder 44,8 % höher aus als in der Vorjahresplanung, da zum Bilanzstichtag 2016 keine Besoldungserhöhungen bei der Berechnung der Pensions- und Beihilferückstel￾lungen bei den aktiven Beamten berücksichtigt werden müssen, jedoch in 2017 ebenso wie den Aktivbezügen mit einer Anhebung der Bezüge um 2,4 % gerechnet wird. Diese angenommene Erhöhung der Aktivbezüge führt auch zu der Anhebung der Rückstellungsplanwer￾te in 2017. Aufgrund von Unwägbarkeiten bei der Pla￾nung (wie zum Beispiel bei der Anzahl der Sterbefälle, der Ein- und Austritte von Beamten/innen bei der Stadt etc.) sind die Planansätze dieser Rückstellungen immer mit Unsicherheiten behaftet. Für das Haushaltsjahr 2017 werden die Versorgungs￾aufwendungen wie folgt geplant: Die Versorgungsaufwendungen verbleiben fast exakt auf dem Planansatz von 2016 von gut 84 Mio. € (+ 0,3 % oder 0,2 Mio. €). Versorgungsaufwendungen Plan Plan Ist (in T€) 2017 2016 2015 Beamte (inklusive Lehrkräfte) 82.895 80.535 78.276 Arbeitnehmer 9.406 10.017 9.909 Beihilfen für Versorgungsempfänger 13.025 12.743 13.546 Neutralisation Versorgung und Beihilfen -101.657 -99.325 -98.074 Rückstellungen 80.694 80.148 79.109 davon: Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 70.115 69.948 67.166 Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 10.579 10.200 11.943 insgesamt 84.363 84.118 82.766 24 E.2.7 Sachaufwendungen und Abschreibungen Die Sachaufwendungen und Abschreibungen steigen insgesamt um 5,1 % oder 16,5 Mio. € auf 339,6 Mio. €. Der Gebäudeunterhalt steigt um 4,9 Mio. € an. Dies ist insbesondere auf Sanierungsmaßnahmen i.H.v. 3,7 Mio. € im Bereich der Lagune (Tiergarten) zurückzufüh￾ren. Beim Posten „Erstattungen an Dritte“ wird in 2017 mit circa 3,7 Mio. € Mehraufwendungen gerechnet, insbe￾sondere wegen höherer Erstattungen an den Eigenbe￾trieb SÖR in Höhe von 2,3 Mio. € und 1,1 Mio. € an Aufwendungen für Berufsintegrationsklassen für Flücht￾linge (62 Klassen). Letztere Aufwendungen werden jedoch in voller Höhe vom Bund erstattet. Aufgrund des weiterhin hohen Investitionsniveaus stei￾gen die Abschreibungen entsprechend der Fertigstel￾lung der Investitionsprojekte um 1,9 Mio. € oder 1,9% auf 105,0 Mio. € an. Plan Plan Ist (in T€) 2017 2016 2015 Sachaufwendungen 234.553 219.936 229.952 davon: Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegenstände 6.720 7.982 14.398 Strom, Gas, Wasser/Abwasser 22.485 22.617 20.206 Gebäudeunterhalt und -technik 39.444 34.498 27.656 Unterhalt sonstiges Grundvermögen 5.377 3.805 3.297 Gebäudereinigung, Müll, Kanal usw. 27.652 26.803 26.826 Lehrmittel, Schülerbeförderung, Tagespflege 20.752 19.686 18.015 Erstattungen an Dritte 114.406 110.714 105.284 Sonstiges -2.283 -6.169 14.270 Abschreibungen 105.004 103.083 107.000 insgesamt 339.557 323.019 336.952 25 E.2.8 Transferaufwendungen Die Transferaufwendungen werden in Sozialtransfer￾aufwendungen (Transferaufwendungen Sozialbereich) und weitere Transferaufwendungen unterteilt. Inhaltlich kann die Bezirksumlage den Sozialtransferleistungen zugerechnet werden, da die Aufgabenschwerpunkte des Bezirks ebenfalls im Sozialbereich liegen. Aufgrund der finanziellen Bedeutung wird die Bezirksumlage jedoch eigenständig ausgewiesen. Plan Plan Ist (in T€) 2017 2016 2015 Transferaufwendungen Sozialbereich (di kt) 569.610 547.657 446.211 davon: Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich/vertraglich - Art. 1/4) 116.810 113.443 88.886 Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig - Art. 5) 17.184 17.895 15.961 Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter (SGB XII) 66.225 62.555 58.416 Hilfe zur Pflege (SGB XII) 10.140 8.764 8.338 Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 12.885 13.706 12.988 Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 11.493 12.477 6.037 Familien- und Jugendhilfe 90.628 99.274 77.112 Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 99.403 90.405 47.989 Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 138.166 123.183 125.254 Bildungs- und Teilhabepaket 6.531 5.795 5.080 Sonstiges 145 160 150 Bezirksumlage 165.323 158.640 152.454 Weitere Transferaufwendungen 133.994 130.468 120.578 davon: Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche) 50.263 49.503 45.453 Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbundene Unternehmen 15.811 16.180 13.531 Gewerbesteuerumlage 67.920 64.785 60.791 Solidarumlage, Schuldendiensthilfe 0 0 0 Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 803 insgesamt 868.927 836.765 719.243 Sozialtransfer￾aufwendungen Sozialleistungen, Zuschüsse an soziale Einrichtungen Weitere Transfer￾aufwendungen Weitere Zuschüsse und Zuweisungen, Verlustausgleiche, Gewerbesteuerumla￾ge, Krankenhaus￾umlage Bezirksumlage 26 Die Transferaufwendungen erhöhen sich insgesamt um 32,2 Mio. € oder 3,8 %. Mit einem Anteil von 45,2 % an den ordentlichen Aufwendungen sind die Transferauf￾wendungen neben den Personalaufwendungen (Anteil von 30,8 %) der größte Kostenblock innerhalb der or￾dentlichen Aufwendungen. Sozialtransferaufwendungen Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassi￾schen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kommen die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, ins￾besondere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese Teilmenge der Transferaufwendungen mit einem Volumen von 569,6 Mio. € repräsentiert mehr als ein Viertel der gesamten ordentlichen Aufwendungen. Gedanklich hinzu addieren sollte man an dieser Stelle noch die Bezirksumlage, die aufgrund der Aufgaben￾schwerpunkte des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozialausgaben besteht. Zusammen stellen diese Positionen mit insgesamt 734,9 Mio. € fast 40% der Gesamtaufwendungen des Nürnberger Stadthaushalts dar. Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der Fortschreibung der Ergebnisse 2015 unter der Berück￾sichtigung aktueller Prognosen und Erwartungen. Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich) steigen wie in den Vorjahren an, dieses Jahr um 3,4 Mio. € auf 116,8 Mio. €. Hintergrund ist hier insbe￾sondere der anhaltende Platzausbau bei den Kinderta￾geseinrichtungen freier Träger. Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsi￾cherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“ steigt um 3,7 Mio. € oder 5,9 %. Dies ist auf höhere Aufwendungen für die Grundsicherung im Alter zurück￾zuführen, welche vollständig vom Bund erstattet wer￾den. In der Hilfe zur Pflege liegt die Planung 1,4 Mio. € über dem Plan 2016. Dies ist durch den Anstieg der Pflege￾bedürftigen sowie höheren Fallkosten begründet. Kos￾tensteigernd wirkt auch das Inkrafttreten des Pflege￾stärkungsgesetzes III zum 01.01.2017. Die Hilfen zur Gesundheit (SGB XII) werden in Anleh￾nung an das Rechnungsergebnis 2015 niedriger als im Vorjahr geplant. Kostensteigerungen werden voraus￾sichtlich durch sinkende Fallzahlen kompensiert. Die Sozialberatung für Flüchtlinge wird seit dem Jahr 2016 geplant und unter dem Posten „Sonstige Hilfen außer￾halb von Einrichtungen“ dargestellt. Für 2017 sind 7,4 Mio. € geplant. Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden 99,4 Mio. € geplant. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahresansatz einer Steigerung von 9,0 Mio. € bzw. 10%. Die Aufwendungen werden vollständig vom Freistaat Bayern erstattet. Im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe wurde für alle Aufwandspositionen eine regelmäßig zu erwarten￾de allgemeine Kostensteigerung berücksichtigt. Dies führt zu Mehraufwendungen von rd. 3,4 Mio. €. Des Weiteren ist nach Einschätzung der Fachabteilung derzeit davon auszugehen, dass die Zahl der zu be￾treuenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in 2017 zurückgehen wird. Die aktuell rückläufigen Fall￾zahlen bei der Zuteilung sind u.a. auf die Einführung der bundesweiten Verteilung zurückzuführen. Die wei￾tere Entwicklung ist aktuell nur schwer zu prognostizie￾ren. Bei Vorliegen der festgelegten Voraussetzungen ist hier grundsätzlich mit einer vollen Erstattung durch den Bezirk Mittelfranken zu rechnen. Die Kosten der Unterkunft und Heizung beim Arbeitslo￾sengeld II steigen im Vergleich zur Vorjahresplanung um 15,0 Mio. €. Zurückzuführen ist dies u.a. auf Be￾rücksichtigung einer regelmäßigen Kostensteigerung für Miet- und Heizkosten. Zudem ist für das Haushalts￾jahr 2017 durch Anerkennung von Flüchtlingen aktuell von einer Steigerung im Umfang von rd. 2.500 zusätzli￾chen Bedarfsgemeinschaften auszugehen. Anerkannte Flüchtlinge erhalten keine Leistungen mehr nach Asyl￾bewerberleistungsgesetz, können aber nachfolgend einen Anspruch auf Leistungen nach SGB II geltend machen. Durch den Bund wurde jedoch bereits eine Erstattung der anfallenden Kosten zugesichert. Weiter￾hin ist eine Überprüfung der KdU-Richtwerte geplant. Hierfür wurden bereits Mehraufwendungen im Umfang von 1 Mio. € berücksichtigt. Die Abweichung zwischen dem Ist 2015 und den jeweiligen Planwerten ist auf die unterjährige Umbuchung der flankierenden Leistungen (circa 7,7 Mio. €) zurückzuführen. Die Aufwendungen für das Bildungs- und Teilhabepaket steigen um 735 T€. Die Planansätze wurden ausge￾hend von einer weiterhin steigenden Nutzung der zur Verfügung stehenden Angebote entsprechend erhöht. 27 Bezirksumlage Die Bezirksumlage wurde für 2017 mit 165,3 Mio. € geplant und gegenüber dem Vorjahr erhöht (+ 6,7 Mio. € oder + 4,2 %). Weitere Transferaufwendungen Die weiteren Transferaufwendungen mit 134,0 Mio. € oder 7,0 % der ordentlichen Aufwendungen beinhalten sonstige Ausgleichszahlungen. Diese sind zum Beispiel die Gewerbesteuerumlage, Verlustausgleiche an städti￾sche Töchter und Eigenbetriebe, weitere Zuschüsse aufgrund gesetzlicher und sozialer Verpflichtungen, die allerdings nicht den Sozialbereich betreffen, sowie Zuweisungen an das Land. Die weiteren Transferaufwendungen nehmen im Ver￾gleich zum Plan 2016 insgesamt um 3,5 Mio. € oder 2,7 % zu. Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Ver￾lustausgleiche)“ steigt um 0,8 Mio. € auf 50,3 Mio. € an. Er beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus gesetzlichen oder rechtlichen Verpflichtungen entstehen, beispiels￾weise an das Germanische Nationalmuseum oder die Nürnberger Symphoniker. Ferner ist mit 10,2 Mio. € die Krankenhausumlage enthalten. Für Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad, FSN, SUN (Anteil Umweltanalytik: 1,8 Mio. €) sowie an die Städtischen Werke Nürnberg, die noris inklusion gGmbH wurden, insgesamt 0,4 Mio. € weniger als im Vorjahr veranschlagt. Für die Gewerbesteuerumlage wurde wegen des höhe￾res Gewerbesteueransatzes im Vergleich zur Vorjah￾resplanung um 3,1 Mio. € höher eingeplant. 28 E.2.9 Sonstige ordentliche Aufwendungen Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen steigen gegenüber dem Ansatz 2016 um 37,2 Mio. € oder 43,6 % auf 122,6 Mio. €. Bei den Betriebsmitteln konsumtiver MIP-Maßnahmen handelt es sich um nicht aktivierungsfähige Bestandtei￾le von im MIP veranschlagten Investitionen (dort ge￾sondert ausgewiesen). Hierfür ist im Vergleich zum Vorjahr ein Mehraufwand in Höhe von 5,0 Mio. € einge￾plant. Dieser Betrag setzt sich aus der Planung des konkreten Mittelabflusses bei einer Vielzahl von Maß￾nahmen zusammen - insbesondere bei den beiden ÖPP-Maßnahmen Dependance Zugspitzstraße und Johann-Pachelbel-Realschule sind hier 2 Mio. € mehr an konsumtivem Mittelabfluss als im Vorjahr geplant. Bei den Miet- und Pachtaufwendungen für Immobilien sind im Planwert 2017 Steigerungen von 22,2 Mio. €. Diese werden für die Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen geplant und werden überwiegend vom Job-Center erstattet. Beim Posten „Nutzungsentgelte, Pflege Software, Li￾zenzen“ sind im Vergleich zu 2015 rund 0,5 Mio. € höhere Aufwendungen für die Erweiterung von Soft￾ware für IT-Sicherheit und turnusmäßige Erneuerung Pflegeverträge (zentrale IT, OrgA/IT) geplant. Der Anstieg bei den Kosten für Sachverständige und Gutachter resultiert im Wesentlichen aus Bauleitverfah￾ren mit besonderer Bedeutung, insbesondere für ar￾chäologische Untersuchungen in Schmalau-Ost. Unter dem Posten „Sonstige“ sind im Jahr 2017 unter anderem die folgenden größeren Aufwandspositionen enthalten: • Drucksachen und Vordrucke: 1,7 Mio. €, • Portokosten: 1,9 Mio. €, • Vermischte Aufwendungen 1,6 Mio. € (z.B. Pau￾schalposition für Schuletats), • Künstlerhonorare: 1,4 Mio. €, • Veranstaltungen/Tagungen: 1,4 Mio. € und • Mitgliedschaften: 1,0 Mio. €. Plan Plan Ist (in T€) 2017 2016 2015 Sonstiger Personal- und Dienstaufwand 4.152 3.703 3.051 Entschädigung für Mitglieder des Stadtrats 2.117 2.065 1.968 Betriebsmittel (konsumtive MIP-Maßnahme) 11.072 6.096 4.770 Miet- und Pachtaufwand Immobilien, Erbbauzins 45.865 22.587 13.824 Mieten/Pachten/Leasing bewegliche Sachen 3.601 4.003 3.078 Mietaufwand für Heime und Pensionen 1.300 1.300 1.316 Kosten für Sachverständige und Gutachten 4.636 3.789 3.719 Nutzungsentgelte, Pflege Software, Lizenzen 5.066 4.098 3.657 Vergütungen für Leistungen Dritter 10.097 12.488 10.271 Versicherungsbeiträge (inklusive KUV) 6.293 6.241 5.782 Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen 7.987 1.200 346 Sonstige 20.381 17.759 22.376 insgesamt 122.567 85.329 74.158 29 E.2.10 Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen) Das Finanzergebnis fällt mit 14,3 Mio. € im Plan 2017 um 6,5 Mio. € schlechter aus als im Vorjahresplan. Für 2017 wird damit gerechnet, dass die Finanzerträge von 28,9 Mio. € (Plan 2016) auf 21,9 Mio. € zurückge￾hen werden. Hierfür verantwortlich ist insbesondere die Anpassung der Erträge aus der Verzinsung der Gewer￾besteuer. Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus können die Zins￾aufwendungen bei Kreditinstituten um 3,5 Mio. € bezie￾hungsweise 10,6 % niedriger angesetzt werden als im Vorjahr. Somit ermöglicht das anhaltend niedrige Zins￾niveau trotz der hohen Investitionssummen den Zins￾aufwand stabil zu halten. Die Entwicklung der Zinsaufwendungen seit ihrem Höhepunkt im Jahr 2005 mit 63,3 Mio. € (inklusive der Erstattungszinsen Gewerbesteuer) zeigt eine deutliche Entlastung. Da Umschuldungen oder Neuaufnahmen auf Basis des aktuell niedrigen Zinsniveaus erfolgen, ist das Risiko steigender Zinsaufwendungen aufgrund eigener Berechnungen durchaus beherrschbar. Diese Annahme wird auch durch die Erwartung eines zumin￾dest mittelfristig anhaltend niedrigen Zinsniveaus ge￾stützt. Dennoch bleiben die Zinsaufwendungen eine Risikopo￾sition im städtischen Haushalt, sollte das Zinsniveau wieder deutlich steigen. Plan Plan Ist (in T€) 2017 2016 2015 Finanzerträge -21.864 -28.909 -11.182 davon: Zinserträge -1.233 -1.910 -1.724 Erträge Gewinnanteile aus Beteiligungen -5.431 -5.799 -3.961 Verzinsung Gewerbe-/Umsatzsteuer § 233a AO -15.000 -21.000 -5.398 Stundungszinsen und andere Finanzerträge -200 -200 -99 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 36.133 36.632 40.123 davon: Zinsaufwendungen Investitionskredite 29.433 32.906 33.437 Erstattungszinsen (Gewerbesteuer) 6.500 3.500 6.445 Sonstige Zinsaufwendungen 200 226 241 insgesamt 14.269 7.723 28.941 30

Download ↓