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Wirtschaftsplan 2017
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
1. Vorwort
Gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages legt die Geschäftsführung der NürnbergStift
Service GmbH (NüStSG) den Wirtschafts- und Finanzplan für das Geschäftsjahr 2017
vor.
Der Erfolgsplan (entspricht der Gewinn- und Verlustrechnung im Jahresabschluss) ist
nach den Vorgaben des HGB gegliedert.
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2. Rechtliche und betriebliche Grundlagen
Die NüStSG ist eine 100%ige Tochter der Stadt Nürnberg.
Die NüStSG erbringt als Kernaufgabe Dienst- und Werkleistungen gegenüber dem
NüSt, in eingeschränktem Umfang auch für andere Aufgabenbereiche (z.B. Tiergarten,
Clearingstelle der Rummelsberger). Die satzungsgemäßen Leistungen reichen von der
Durchführung und Erledigung von Aufgaben im Facility-Bereich bis zu Unterstützungsleistungen für die Pflege. Hierzu zählen insbesondere
Reinigungsdienste,
hauswirtschaftliche Leistungen,
Aufgaben des allgemeinen Betriebsdienstes,
sowie der für die Service-GmbH notwendige Verwaltungsbedarf.
Zuständige Organe für die Gesellschaft sind der Geschäftsführer und die Gesellschafterversammlung (§ 4 des Gesellschaftsvertrags). Zum Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Michael Pflügner bestellt.
Die Personalkostenabrechnung wird von der NüStSG durchgeführt. Zum Teil werden
unterstützende Verwaltungsleistungen (z.B. Rechnungswesen, EDV-Unterstützung)
von NüSt erbracht. Der Leistungsaustausch zwischen NüSt und der NüStSG ist über
einen Dienstleistungsvertrag geregelt. Die von NüSt angemieteten Geschäftsräume der
Gesellschaft befinden sich in 90480 Nürnberg, Regensburger Str. 388. NüSt vermietet
an die NüStSG darüber hinaus auch Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände.
Hierzu wurde zwischen beiden Parteien ein „Raum-/Gerätemietvertrag“ abgeschlossen. Für Mitarbeiter/innen des NüSt, die für die NüStSG tätig sind, besteht ein „Gestellungsvertrag“ zur NüStSG. Dies betrifft insbesondere die Bereiche „Küche“ und „Betriebsdienst“.
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3. Erfolgsplan
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Die Planungsansätze korrespondieren mit den Auslastungsplanungen der Einrichtungen des NürnbergStifts.
Die Posten der Erfolgsplanansätze setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen:
Umsatzerlöse (Erfolgsplan-Posten 1)
Sonstige betriebliche Erträge (Erfolgsplan-Posten 2)
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Materialaufwand (Erfolgsplan-Posten 3)
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Erfolgsplan-Posten 3 a)
Aufwendungen für bezogene Leistungen (Erfolgsplan-Posten 3 b)
Die von NüSt an die NüStSG über Gestellungsvertrag überlassenen Mitarbeiter/innen
werden bei der NüStSG unter den Posten „Fremdleistungen Küche, Gebäudereinigung
und Betriebsdienst“ nachgewiesen. Der Planung dieser Positionen sind 14,05 VK hinterlegt.
Ein weiterer Rückgang dieser Kosten ist nicht abzusehen, da in den kommenden Jahren keine Renteneintritte erwartet werden und derzeit keine weiteren vorzeitigen Verrentungen durch Altersteilzeit geplant sind.
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Unter dem Posten „Fremdleistungen Gebäudereinigung“ war bisher neben den von
NüSt gestellten Kräften auch die Glasreinigung, die nicht von der NüStSG in Eigenleistung erbracht und deshalb an Fremdunternehmen vergeben wird, enthalten. Ab Geschäftsjahr 2017 sollen diese Inhalte kontenseitig getrennt dargestellt werden. Den
Aufwendungen stehen entsprechende Erträge gegenüber (siehe GuV-Posten 1, im
Fibu-Konto 492000 enthalten).
Der Posten „Recycling“ enthält die Entsorgung der Speisereste und die Entleerung der
Fettabscheider in der Küche.
Personalaufwand (Erfolgsplan-Posten 4)
Unter dem Posten „Personalaufwand“ werden die Aufwendungen für die Mitarbeiter/innen, die in einem Beschäftigungsverhältnis zur NüStSG stehen, nachgewiesen.
Aufwendungen für „Gestellungskräfte“ werden als Fremdleistungen unter dem GuVPosten 3 b) „Aufwendungen für bezogene Leistungen“ gezeigt. Die NüStSG wendet
den Tarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk in Bayern an.
Löhne und Gehälter (Erfolgsplan-Posten 4 a)
Der Personalkostenplanung liegt eine Tarifentwicklung zum 01.01.2017 von 2% zu
Grunde. Die schrittweise Ersetzung von ausgeschiedenen NüSt-Gestellungskräften
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durch NüStSG eigenen Kräften kann für die nächsten Jahre aufgrund fehlender Verrentungen nur bei unplanmäßigem Renteneintritt eines Gestellungsmitarbeiters erfolgen.
Zur Erbringung der angebotenen Leistungen wird von einer Mitarbeiterzahl von 58,06
VK ausgegangen.
Soziale Abgaben (Erfolgsplan-Posten 4 b)
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen (Erfolgsplan-Posten 5)
Der Berechnung der Abschreibungen liegen die Zahlen der Anlagenbuchhaltung zugrunde, die auf das Jahr 2017 hochgerechnet wurden. Abschreibungen von im Jahr
2017 geplanten Ersatz- bzw. Neubeschaffungen wurden berücksichtigt.
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Sonstige betriebliche Aufwendungen (Erfolgsplan-Posten 6)
Unter dem Posten „Sonstige Fremdleistungen Verwaltung“ werden insbesondere die
von NüSt an die NüStSG verrechneten Verwaltungsleistungen (Geschäftsführung,
Rechnungswesen, EDV, ...) ausgewiesen. Reduzierungen ergeben sich aus der Anpassung von Leistungsinhalten. Zwischen der NüStSG und dem NüSt wurde ein
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Raum-/Gerätemietvertrag abgeschlossen. Gegenstand dieses Vertrages ist die Vermietung von Betriebs-/Verwaltungsräumen und überlassenen Einrichtungen und Gerätschaften (z.B. Reinigungs- und Küchengeräte). In 2017 wirkt ganzjährig die Änderung der angemieteten Flächen durch die Aufgabe der Küche im Sebastianspital.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (Erfolgsplan-Posten 7)
Im Geschäftsjahr 2017 ist mit keinen Zinserträgen zu rechnen, da die Verzinsung des
Cashkontos bei der Sparkasse Nürnberg den Zinssatz 0% erreicht hat.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Erfolgsplan-Posten 8)
Das bisher an dieser Stelle ausgewiesene Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit wird nicht mehr angegeben.
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Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Erfolgsplan-Posten 9)
Ergebnis nach Steuern (Erfolgsplan-Posten 10)
Dieser Ausweis ist neu durch das HGB vorgegeben.
Sonstige Steuern (Erfolgsplan-Posten 11)
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Jahresüberschuss/-fehlbetrag (-) (Erfolgsplan-Posten 12)
Im Ergebnis sind keine Spitzabrechnungen zwischen NüSt und NüSTSG eingeflossen.
4. Vermögensplan
Im Vermögensplan sind alle voraussehbaren Ausgaben, die sich aus Änderungen des
Anlagevermögens ergeben, enthalten.
Vermögensplan 2017:
Ausgaben (Mittelverwendung) EUR Deckungsmittel (Mittelherkunft) EUR
Investitionen 5.000,00 Innenfinanzierung (Abschreibungen) 5.000,00
Da die NüStSG zwar über eine angemessene, aber relativ alte Grundausstattung (z.B.
Reinigungsgeräte) verfügt, wird für das Jahr 2017 ein Ansatz für voraussichtliche Ersatzbeschaffungen in Höhe von 5.000,00 EUR vorgesehen.
5. Finanzplan mit Investitionsprogramm
Der fünfjährige Finanzplan 2017 - das erste Planungsjahr ist das laufende Geschäftsjahr (2016) - enthält eine nach Jahren gegliederte Übersicht über die Entwicklung der
Ausgaben und Deckungsmittel des Vermögensplanes und eine Übersicht über die geplante Entwicklung der Jahresergebnisse.
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5.1. Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel
des Vermögensplans
In den Jahren 2017 bis 2020 werden in geringem Umfang weitere Ersatzbeschaffungen geplant.
5.2 Übersicht über die Entwicklung der Jahresüberschüsse oder der Jahresfehlbeträge
Die Ergebnisprognosen der Folgejahre setzen ein Zeichen für die erwarteten Auswirkungen aus der Umsetzung von Kosteneinsparungen aus einem gegenwärtig laufenden Projekt.
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